Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 12 Grundlagen des interna... / f) Formstatut für Änderung und Widerruf eines Testaments

Rz. 111 Gem. Art. 2 Abs. 1 HTestformÜ gilt das nach Art. 1 HTestformÜ zu ermittelnde Formstatut auch für die Formwirksamkeit des Widerrufs eines Testaments durch eine rechtsgeschäftliche Erklärung. Gleiches muss auch für die Änderung eines Testaments gelten.[153] Der Widerruf oder die Änderung nach einer der in Art. 1 HTestformÜ bezeichneten Rechtsordnungen reicht aus. Nach ... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 1. Deutsch-iranisches Niederlassungsabkommen von 1929

Rz. 75 Zu den bilateralen Abkommen, die der EuErbVO gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO vorgehen, gehört das Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien vom 17.2.1929,[105] das im Verhältnis zum Iran auch heute noch Anwendung findet. Gem. Art. 8 Abs. 3 S. 1 dieses Abkommens bleiben die Angehörigen jedes der beiden vertragschließenden Staaten im Ge... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / d) Konsequenzen für andere Doppelstaater

Rz. 79 Unklar ist, ob das Abkommen auf Doppelstaater anwendbar ist, die zwar nur die deutsche oder die iranische Staatsangehörigkeit haben, aber auch diejenige eines weiteren Staates, wenn die deutsche bzw. die iranische Staatsangehörigkeit die effektive ist. Die herrschende Meinung bejaht dies[113] mit Recht, weil der Zweck des Abkommens in einem solchen Fall – anders als b... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Erfüllung der Wartezeit (Abs 4).

Rn 11 Nach Abs 4 ist eine Abänderung (unabhängig von den Voraussetzungen der Abs 2 und 3) auch dann möglich, wenn sie zur Erfüllung einer Wartezeit führt (vgl § 52 I SGB VI). Bei der Wartezeit handelt es sich um die Mindestversicherungszeit, die für den Bezug der jeweiligen Rente (zu den verschiedenen Wartezeiten vgl Haußleiter/Eickelmann § 225 Rz 37) erfüllt sein muss (§ 34... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Insolvenzverwalter.

Rn 3 Die weit verbreitete und auch hier bislang gebrauchte Formulierung, § 19a gelte für den Insolvenzverwalter von seiner Bestellung (§ 56 InsO) bis zur Abwahl (§ 57 InsO) oder Entlassung (§ 59 InsO), dürfte im Hinblick auf den Normzweck der Regelung nicht ausreichend differenziert sein. Als maßgeblicher Anknüpfungspunkt für § 19a bietet sich der Übergang der Verwaltungs- u... mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / I. Ausgangslage

Rz. 71 Die beiden großen Regelungsmodelle zur Gestaltung von Geschiedenen- und Patchworktestamenten stellen das Vor- und Nacherbenmodell und das Vermächtnismodell dar. Beide Modelle haben gleichsam Vor- wie Nachteile. Während das Vor- und Nacherbenmodell eine strikte Familienbindung des Vermögens allerdings unter Inkaufnahme von Abwicklungsschwierigkeiten für den Vorerben ga... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / h) Vollziehung einer vom Erblasser angeordneten Auflage

Rz. 49 Steuerpflichtig ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG zudem der Vermögensvorteil, den der Begünstigte dadurch erlangt, dass eine vom Erblasser angeordnete Auflage vollzogen oder eine Bedingung erfüllt wird. Unter Auflage ist die erbrechtliche Auflage i.S.d. §§ 1940, 2192 ff. BGB zu verstehen.[59] Der Unterschied zwischen Auflage und Vermächtnis liegt darin, dass der Begüns... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Schriftliche Erbverträge

Rz. 114 Für die Formgültigkeit schriftlicher Erbverträge gilt Art. 27 EuErbVO. Denn Erbverträge werden – im Gegensatz zu einseitigen und gemeinschaftlichen Testamenten – vom HTestformÜ nicht erfasst.[155] Allerdings beruhen die Regeln des Art. 27 EuErbVO auf denjenigen des HTestformÜ,[156] sodass auch für die Formgültigkeit von schriftlichen Erbverträgen mehrere alternative ... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / l) Herausgabeanspruch des "Vertragserben" wegen beeinträchtigender Schenkung

Rz. 55 Auch der durch Erbvertrag zum Erben erkorene Erbe kann nicht verhindern, dass der Erblasser zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt. Führt der Erblasser allerdings eine Schenkung in der Absicht durch, die Erben zu "beeinträchtigen" (§ 2287 BGB), kann das Verschenkte vom Erben nach näherer Maßgabe des § 2287 BGB eventuell zurückgefordert werden. Mit Geltendmachu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unterbrechung, Ruhen des Verfahrens.

Rn 22 Die entspr Tatbestände wirken nur für den Streitgenossen, in dessen Person sie sich verwirklichen. Im Falle des Todes eines einfachen Streitgenossen kommt grds nur die Aussetzung des Verfahrens diesem ggü in Betracht (Frankf NJW-RR 23, 285 [OLG Frankfurt am Main 02.12.2022 - 17 W 31/22]). Wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung darf ggü den nicht betro... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Anwendungsbereich des Deutsch-türkischen Nachlassabkommens

Rz. 81 Zu beachten ist, dass der Anwendungsbereich des Deutsch-türkischen Nachlassabkommens nach Art. 20 des Konsularvertrags nur denjenigen Nachlass erfasst, der sich in dem Gebiet des jeweiligen anderen Staates als demjenigen des Heimatstaates befindet. D.h., dass die Belegenheit des Nachlasses und die Staatsangehörigkeit des Erblassers auseinanderfallen müssen.[116] aa) Ko... mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 3. Flexible Gestaltung durch Vermächtnis oder Auflage

Rz. 46 Zurückgegriffen werden kann allerdings auf Gestaltungen, bei denen ein Dritter einen Vermächtnisnehmer bestimmt, da die §§ 2064, 2065 BGB hier nicht gelten. § 2151 Abs. 1 BGB sieht ausdrücklich vor, dass der Erblasser einen Dritten bestimmen kann, der festlegt, wer von mehreren potenziellen Vermächtnisnehmern ein Vermächtnis tatsächlich erhält. Beabsichtigt der Erblas... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac... mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 5. Nachvermächtnis und Testamentsvollstreckung

Rz. 74 Da der Vorvermächtnisnehmer nicht den Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113 ff. BGB und auch nicht den Auskunfts- und Sicherungspflichten der §§ 2116 ff. BGB unterliegt, ist es je nach Intention des Erblassers ratsam, die schwache Stellung des Nachvermächtnisnehmers durch eine Testamentsvollstreckung (§ 2223 BGB) zu stärken. Rz. 75 Die Anordnung der Testamentsvollstreck... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / ff) Einsatz von Strafklauseln

Rz. 237 Zur Vermeidung der Geltendmachung der Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit eines Testaments durch einen Bedachten in einem Staat, in dem diese nur auf Antrag durch das Gericht berücksichtigt werden, empfiehlt sich ggf. eine Strafklausel, durch welche der Anfechtungsberechtigte bzw. derjenige, der sich auf die Nichtigkeit des Testaments beruft, auch im Übrigen von der Erbf... mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 11. Schiedsvereinbarung bei vorweggenommener Erbfolge

Rz. 41 Werden bei Schenkungs-, Ausstattungs- und Übergabeverträgen Schiedsvereinbarungen für alle aus dem Vertragsverhältnis und seiner eventuellen Rückabwicklung entstehenden Streitigkeiten getroffen, so unterliegen die Vertragsparteien nicht nur zu Lebzeiten des Schenkers der Schiedsabrede, sondern nach seinem Tod auch seine Erben, weil auf sie als Gesamtrechtsnachfolger a... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / j) Abfindungen für aufschiebend bedingte, betagte oder befristete Vermächtnisse

Rz. 53 Die Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG betrifft ein Vermächtnis, das der Vermächtnisnehmer noch nicht wirksam erhalten hat, weil es an Bedingungen geknüpft ist, die noch nicht eingetreten sind (z.B. ein Grundstück, dessen Übertragung erst vorgenommen wird, wenn eine bestimmte Person gestorben ist). Verzichtet der Vermächtnisnehmer auf die Erfüllung und erhält er d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm ist in ihren beiden Abs wortgleich mit § 294 ZPO. Die Glaubhaftmachung ist nach ihrem Ziel vom Vollbeweis zu unterscheiden. Soweit im gerichtlichen Verfahren ein voller Beweis verlangt wird (vgl § 37 I), muss das Gericht sich die volle Überzeugung vom Vorliegen oder vom Nichtvorliegen von Tatsachenbehauptungen verschaffen. Demgegenüber ist die Glaubhaftmachung ... mehr

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§ 22 Einzeltestament / 1. Gesetzliches Erbrecht

Rz. 46 Hatten die nun geschiedenen Ehepartner kein Testament errichtet, gilt weiterhin gesetzliches Erbrecht. Der Ex-Ehegatte verliert mit Beendigung der Ehe – unter bestimmten Voraussetzungen auch schon früher (wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte bzw. w... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (3) Eintrittsklauseln

Rz. 41 Auch bei einer Eintrittsklausel erfolgt der Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung am Nachlass vorbei.[31] Die Eintrittsklausel stellt eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung dar, wonach Erben oder Dritte das Recht haben sollen, beim Tod eines Gesellschafters in die Gesellschaft einzutreten. Somit wird der Eintrittsberechtigte nicht kraft Erbrechts, sondern infolge d... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Konsequenzen für türkische Erblasser

Rz. 83 Entsprechendes wie für deutsche Erblasser gilt aus deutscher Sicht für den beweglichen und unbeweglichen Nachlass eines türkischen Staatsangehörigen, der sich in der Türkei befindet. Auf diesen ist mangels Auseinanderfallens der Staatsangehörigkeit des Erblassers und der Belegenheit des Nachlasses nicht das Deutsch-türkische Nachlassabkommen, sondern die EuErbVO anwen... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 204 Auch der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann nur dann letztwillig über seinen Gesellschaftsanteil verfügen, wenn seine Gesellschaftsbeteiligung in den Nachlass fällt. Zwar sind Kapitalgesellschaftsanteile grundsätzlich frei vererblich, wie sich insbesondere aus § 15 Abs. 1 GmbHG ergibt. Allerdings können insbesondere Einziehungs- und Abtretungsklauseln im G... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollmachtgeber.

Rn 8 Vollmachtgeber ist idR die Partei. Fehlt dieser die Prozessfähigkeit, wird die Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter erteilt (§ 51). Die Befugnis zur Erteilung der Vollmacht bestimmt sich grds nach dem materiellen Recht und den daraus abzuleitenden Handlungsbefugnissen. Sie kann aber auch vom Nebenintervenienten oder einem am Prozess beteiligten Dritten erteilt werden, z... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirksamwerden des Beschlusses (Abs 2).

Rn 3 Das Wirksamwerden hängt von der Bekanntgabe nach § 40 ab, die in der Form der §§ 166 ff ZPO zu erfolgen hat. Der Beschluss wird mit Zustellung an den Annehmenden, nach dem Tod des Annehmenden mit Zustellung an das Kind wirksam. Handelt es sich um einen minderjährigen Angenommenen, bedarf es der Zustellung an den gesetzlichen Vertreter (§ 170 ZPO). Bei einer Adoption dur... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / d) Heranziehung bei Versagen der Regelanknüpfung nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO

Rz. 29 Umstritten ist, ob die Ausweichklausel in Fällen des Versagens der Regelanknüpfung des Art. 21 Abs. 1 EuErbVO herangezogen werden kann, um das anwendbare Recht zu bestimmen. Ein Teil der Lehre lehnt dies mit der Begründung ab, dass in jedem Fall ein letzter gewöhnlicher Aufenthalt bestimmt werden müsse.[38] Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass es Fälle gibt, in d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung (Abs 5 S 1).

Rn 13 § 248 V 1 ergänzt § 56 und enthält 2 zusätzliche Fälle des Außerkrafttretens der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen, die ihren Grund in der Kopplung der einstweiligen Anordnung an das Abstammungsverfahren haben: zum einen die Rücknahme des Antrags auf Feststellung der Vaterschaft und zum anderen seine rechtskräftige Zurückweisung. Das Außerkrafttreten aufgrund... mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / II. Vormundbenennung

Rz. 85 Die Eltern haben das Recht, einen Vormund für ihr minderjähriges Kind zu benennen, und zwar in Form einer letztwilligen Verfügung (§ 1782 BGB). Dies setzt indes voraus, dass ihnen/dem Längerlebenden im Zeitpunkt des Todes auch die Sorge für die Person und das Vermögen zustand. Ein Elternteil hat somit dann kein Benennungsrecht, wenn ihm das Sorgerecht etwa nach Trennu... mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 7. Pflicht zur Verschließung und Ablieferung (§ 34 BeurkG)

Rz. 45 Gem. § 34 Abs. 1 S. 1 BeurkG ist die Niederschrift eines (gemeinschaftlichen) Testaments unabhängig davon, ob es durch mündliche Erklärung oder durch Übergabe eines Schriftstücks errichtet wurde, in einen Umschlag zu legen und mit dem Prägesiegel des Notars zu verschließen. § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG verpflichtet den Notar darüber hinaus, zu veranlassen, dass das Testame... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 2. Steuerklassen

Rz. 59 § 15 ErbStG unterscheidet entsprechend dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser zwischen drei Steuerklassen. Je nachdem, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Erwerber (Erbe, Beschenkter, Vermächtnisnehmer) zum Erblasser bzw. Schenker steht, ist er einer der drei Steuerklassen zuzuordnen. Je näher die Verwandtschaft des Erwerbers zum Erblasser ist, u... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / (1) Deutsch-türkische Doppelstaater

Rz. 84 Auf deutsch-türkische Doppelstaater ist das Deutsch-türkische Nachlassabkommen nach überzeugender – obgleich nicht unumstrittener – Ansicht nicht anwendbar,[119] da es Sinn und Zweck des Abkommens ist, den Staatsangehörigen des jeweils anderen Vertragsstaates in den durch das Abkommen geregelten Bereichen grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie den eigenen... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzlich geboten.

Rn 19 Die Verschwiegenheitspflicht kann gesetzlich geboten sein. Dies kann sich für den dort genannten Personenkreis aus § 203 StGB ergeben, bei öffentlich Bediensteten darüber hinaus aus den in § 376 in Bezug genommenen Vorschriften. Die Schweigepflicht trifft nicht nur die jeweiligen Amts- oder Berufsträger persönlich, sondern auch deren Mitarbeiter und Rechtsnachfolger (M... mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 2. § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB – "Nach dem Leben trachten"

Rz. 16 Der Erblasser kann einem Abkömmling, seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder einem Elternteil den Pflichtteil entziehen, wenn dieser dem Erblasser, dessen Ehegatten/eingetragenem Lebenspartner, einem anderen Abkömmling des Erblassers oder einer Person, die dem Erblasser ähnlich nahesteht, nach dem Leben trachtet. Dies ist dann der Fall, wenn der ernsthafte W... mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / V. Erbvertrag und Erklärung unter Lebenden/Ehevertrag

Rz. 58 Wird ein Erbvertrag zusammen mit weiteren rechtsgeschäftlichen Erklärungen unter Lebenden beurkundet (z.B. Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht), liegt stets ein eigener, gesondert zu bewertender Beurkundungsgegenstand vor. Dies gilt auch bei der Zusammenbeurkundung eines Erbvertrags mit einem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag oder einem Partnervertrag (einer nichteh... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anpassung und Abänderung eines VA.

Rn 9 Auch Verfahren, durch die ein bereits durchgeführter VA angepasst oder abgeändert werden soll, können dem Anwendungsbereich des § 217 unterfallen. Dies gilt namentlich für eine Anpassung wegen Unterhalts nach den §§ 33–34 VersAusglG (vgl BGH Beschl v 26.2.20 – XII ZB 531/19 – NJW-RR 20, 644, 647 Rz 37). Dagegen erfolgt eine Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspfli... mehr

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§ 24 Erbvertrag / ff) Muster

Rz. 120 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.13: Selbstanfechtung eines gegenseitigen Erbvertrags nach Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten _________________________ [Notarielle Urkundenformalien] Anwesend ist, persönlich bekannt, Herr _________________________ und erklärt die folgende Anfechtung eines Erbvertrags zur notariellen Niederschrift: I. Re... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 242 ZPO – Unterbrechung durch Nacherbfolge.

Gesetzestext Tritt während des Rechtsstreits zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand der Fall der Nacherbfolge ein, so gelten, sofern der Vorerbe befugt war, ohne Zustimmung des Nacherben über den Gegenstand zu verfügen, hinsichtlich der Unterbrechung und der Aufnahme des Verfahrens die Vorschriften des § 239 entsprech... mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 5. Vermächtnis und Pflichtteil

Rz. 10 Gem. § 2318 Abs. 1 BGB kann der Erbe gegenüber dem Vermächtnisnehmer das Vermächtnis kürzen, wenn er eine Pflichtteilsforderung zu erfüllen hat. Der Vermächtnisnehmer hat sich insoweit an der – internen – Pflichtteilslast zu beteiligen. Das Kürzungsrecht des Erben nach § 2318 Abs. 1 BGB besteht in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer im Verhältnis seines erbrechtlich... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / cc) Strafklausel für den Fall der Anfechtung oder der Geltendmachung der Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung

Rz. 178 In manchen Rechtsordnungen wird die Nichtigkeit eines Testaments – je nach Art des Verstoßes – nicht von Amts wegen, sondern nur dann berücksichtigt, wenn sie von einer zur Anfechtung oder Geltendmachung berechtigten Person innerhalb einer bestimmten Frist bei Gericht geltend gemacht wird. Der Erblasser hat insoweit die Möglichkeit, die Geltendmachung der Nichtigkeit... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus einer Güterbeförderung ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort der Übernahme des Gutes oder der für die Ablieferung des Gutes vorgesehene Ort liegt. Eine Klage gegen den ausführenden Frachtführer oder ausführenden Verfrachter kann auch in dem Gerichtsstand des Frachtführers oder Verfrachters erhoben werden. Eine Klage gegen ... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Teilweise Weitergeltung im Verhältnis zu den Nachfolgestaaten der Sowjetunion

Rz. 91 Das Abkommen galt auch nach der Auflösung der Sowjetunion im Verhältnis zu den meisten Nachfolgestaaten fort. Dies war ursprünglich im Verhältnis zu Armenien,[130] Aserbaidschan,[131] Belarus,[132] Georgien,[133] Kasachstan,[134] Kirgistan,[135] der Republik Moldau,[136] der Russischen Föderation,[137] Tadschikistan,[138] der Ukraine[139] und Usbekistan[140] der Fall.... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts

Rz. 50 Des Weiteren stellt sich die Frage, ob ein Flüchtling sein Heimatrecht wählen kann.[67] Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit ist bei Flüchtlingen zwar als objektives Anknüpfungsmoment ungeeignet, sodass aus guten Gründen eine solche Anknüpfung gerade nicht vorgenommen wird.[68] Für die Zulässigkeit der Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts eines Flüchtlings spric... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 57 Brüssel IIb-VO – Gründe für die Aussetzung oder Versagung der Vollstreckung nach nationalem Recht.

Gesetzestext Die im Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats vorgesehenen Gründe für die Aussetzung oder Versagung der Vollstreckung gelten, sofern sie nicht mit der Anwendung der Artikel 41, 50 und 56 unvereinbar sind. Rn 1 Art 57 ermöglicht schließlich die Aussetzung der nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats vorgesehenen Gründe, sofern sie nicht im Widerspruch zu A... mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / VI. Verwahrung des eigenhändigen Testaments und Ablieferungspflicht

Rz. 23 Auch das eigenhändige Testament kann gem. § 2248 BGB in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts verbracht und beim Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Die besondere amtliche Verwahrung eines Testaments kann auch aufgrund einer Vorsorgevollmacht verlangt werden.[60] Der/Die Erblasser kann/können das Testament wieder aus d... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 66 Der Unternehmer, der seine Unternehmensnachfolge von Todes wegen plant, möchte selbstverständlich auch die erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen (§§ 13a ff. ErbStG) berücksichtigt wissen.[54] Auch in diesem Sinne ist im Unternehmertestament dafür Sorge zu tragen, dass der gesamte Betrieb auf den oder die Nachfolger übergeht und es nicht zu ein... mehr

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§ 1 Vorfragen / D. Checkliste: Ermittlung der Ausgangslage

Rz. 39 1. Personen Motto: Lieber zu viele als zu wenige! 2. Vermögen mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Ziele des Unternehmertestaments

Rz. 4 Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge von Todes wegen unterliegt einigen Herausforderungen sowohl für den Unternehmer selbst als auch für den Berater, der die letztwillige Verfügung erstellen soll. Denn regelmäßig sollen mehrere Ziele erreicht und aufeinander abgestimmt werden, wie insbesondere: mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / I. Ausgangslage

Rz. 10 Bei der Gestaltung von Geschiedenen- oder Patchworktestamenten steht neben dem Vermächtnismodell (hierzu Rdn 46 ff.) in (faktisch) erster Linie dem Gestalter das sog. Vor- und Nacherbenmodell zur Verfügung. Mit dem Vor- und Nacherbenmodell kann verlässlich sichergestellt werden, dass der frühere (geschiedene) Partner auch dann nichts – vor allem als gesetzlicher Erbe ... mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / VII. Umsatzsteuer

Rz. 177 Es ist umstritten, ob die Umsatzsteuer in einer vom Erblasser angeordneten Vergütung enthalten ist.[201] Im Zweifel wird die vom Erblasser angeordnete Vergütung in der Rechtsprechung als Fixbetrag einschließlich Umsatzsteuer verstanden.[202] Dies ist nicht sachgerecht, denn dadurch wird der umsatzsteuerpflichtige Testamentsvollstrecker benachteiligt. Aus diesem Grund... mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / XI. Schutz vor Eigengläubigern des Nacherben

Rz. 109 Zwar können die Eigengläubiger des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls nicht in den Nachlass vollstrecken, jedoch ist die mit dem Tod des Erblassers für den Nacherben entstehende Anwartschaft (vgl. Rdn 10 und 125 ff.) pfändbar.[90] Hieraus folgen zunächst keine Einschränkungen für den Vorerben im Hinblick auf die Verwaltung der Erbschaft oder andere wirtschaftlic... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / g) Rechtsfolgen der Rechtswahl

Rz. 52 Ist die Rechtswahl wirksam, wird das objektive Erbstatut des Art. 21 EuErbVO durch das nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO gewählte Recht verdrängt. Im Falle einer unwirksamen Rechtswahl ist die Rechtswahl zwar kollisionsrechtlich unwirksam. In diesem Fall besteht allerdings gleichwohl die Möglichkeit, dass die Rechtswahl materiellrechtlich wirksam ist,[70] sofern die erbrech... mehr