Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.4 Eigenart der Arbeitsleistung

Rz. 12 Nach Auffassung des BAG kann im Arbeitsvertrag einer Schauspielerin, die eine bestimmte Rolle in einer Fernsehserie übernehmen soll, wirksam vereinbart werden, dass ihr Arbeitsverhältnis endet. Voraussetzung ist, dass diese Rolle nicht mehr in der Serie enthalten ist und die Entscheidung über den Wegfall der Rolle Ausdruck künstlerischer Gestaltungsfreiheit des Arbeit...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / IV. Korrespondierende Verfügung von Todes wegen

Rz. 118 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4: Korrespondierende Verfügung von Todes wegen UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N/SB Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / I. Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0)

Rz. 115 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1: Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0) UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N/SB Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ ers...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / VIII. Korrespondierende Erbeinsetzung

Rz. 97 Parallel zum Pflichtteilsverzicht wird der Treuhänder der gegründeten Treuhandstiftung als Erbe des Längerlebenden mit der Auflage eingesetzt, das Erbe für die Stiftung zu verwenden. Möglich ist auch die Einsetzung des Treuhänders zu einer bestimmten Quote, sodass die Leistungen aus der Stiftung an den Destinatär dennoch die gewollte spürbare Steigerung der Lebensqual...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / I. Besteuerung der Stiftungseinrichtung

Rz. 100 Bei Errichtung der Stiftung überträgt der Stifter Vermögen auf den Treuhänder. In Betracht kommt eine Steuerbarkeit nach dem ErbStG. Rz. 101 Die Übertragung von Vermögen auf eine nichtrechtsfähige Stiftung unter Lebenden oder von Todes wegen richtet sich nicht nach den (nur) für rechtsfähige Stiftungen geltenden Vorschriften der § 3 Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 7 Abs. 1 Nr. 8 ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / C. Behindertentestament 1.0

Rz. 48 In der klassischen Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen zu Gunsten eines Menschen mit Behinderung bedient sich die Gestaltungspraxis einer Kombination aus Vor- und Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung. Diese Art der Testamentsgestaltung ist das sog. "Behindertentestament".[77] Der Begriff hat sich etabliert, ohne dabei den auch sprachlich gebotenen Fok...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / II. Stiftungsvertrag

Rz. 80 Die nichtselbstständige Verbrauchstiftung wird durch Vertrag zwischen Stifter, i.d.R. den Eltern des Kindes mit Behinderung und einem Treuhänder gegründet. Der Treuhänder verwaltet die Stiftung entsprechend den Regelungen des Stiftungsvertrages.[123] Die Verwaltung muss dem Zweck der Stiftung entsprechend geschehen, der Treuhänder unterliegt den Weisungen des Stifters...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Einkommen und Vermögen

Rz. 8 Der Gesetzgeber verwendet im SGB II einen sozialhilferechtlich spezifischen Einkommensbegriff. Einkommen im SGB II sind demnach alle Einkünfte in Geld, § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II.[7] Einnahmen in Geldeswert sind seit der Reform zum 1.8.2016 nur noch zu berücksichtigen, sofern sie dem Katalog in § 11 Abs. 1 S. 2 SGB II entsprechen.[8] Rz. 9 Vorhandenes Vermögen ist vorrangi...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / II. Stiftungsvertrag

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2: Stiftungsvertrag Errichtung der _________________________ -Stiftung im Folgenden gemeinsam: Stifter und die _________________________ GmbH (z.B. NGTV mbH, Kiel), vertreten durch ihren Geschäftsführer im Folgenden: Stiftungsträger vereinbaren den folgenden Stiftungsvertrag unter Lebenden: I. Vermögensausstattung (1)...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 1. Zugriff des Sozialleistungsträgers

Rz. 92 Ein Zugriff bzw. Regress des Sozialleistungsträgers ist weder zu Lebzeiten noch nach dem Tod des Kindes mit Behinderung möglich, da weder die Nachlasssubstanz noch die nicht verbrauchten Erträge dem Vermögen des Kindes zuzuordnen sind. Rz. 93 Im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist unter den Voraussetzungen der §§ 136 ff SGB IX bei bestimmte...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / A. Die Testamentsgestaltung zu Gunsten eines Menschen mit Behinderung – Ziele und Interessenlage

Rz. 1 Bei einem Testament zu Gunsten eines Menschen mit Behinderung handelt es sich um eine letztwillige Verfügung des Erblassers mit dem Ziel, dem mit dem Erbe Bedachten eine spürbare Teilhabe am Nachlass des verstorbenen Elternteils zu ermöglichen, ohne dass das Kind mit Behinderung Anspruch auf seine Sozialhilfeleistungen verliert. Die Teilhabe am Nachlass soll dazu genut...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / V. Ausstattung der Stiftung

Rz. 87 Die Treuhandstiftung ist hinreichend auszustatten, damit sie ihren Zweck erfüllen kann. Anders als bei rechtsfähigen Stiftungen ist hier allerdings nicht eine dauerhafte Zweckerfüllung oder gar eine ewige Zweckerfüllung maßgeblich. Die Gestaltung im Wege der nichtrechtsfähigen Verbrauchsstiftung ist gerade auf eine zeitlich begrenzte Lebensdauer ausgerichtet. Gleichwo...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 1. Einkommen und Vermögen

Rz. 37 Der Gesetzgeber verwendet, wie auch im SGB II, einen sozialhilferechtlich spezifischen Einkommens- bzw. Vermögensbegriff. Die Abgrenzung erfolgt im SGB XII ebenfalls nach dem Zufluss.[48] Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, § 82 Abs. 1 SGB XII. Der Einkommensbegriff ist, da er auch Zufluss in Geldeswert erfasst, weiter als im SGB II. Einkomme...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 4. Selbstständige Erbenhaftung, § 102 SGB XII

Rz. 44 § 102 SBG XII begründet die sog. selbstständige Erbenhaftung.[65] Der Sozialhilfeträger erhält über die Regelung des § 102 SGB XII die Möglichkeit etwaiges beim Tod des Leistungsberechtigten noch vorhandenes (geschontes) Vermögen zur nachträglichen Deckung der angefallenen Aufwendungen zu verwerten. Die zum Schonvermögen gehörenden Gegenstände können zu Lebzeiten des ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Befreiungstatbestände

Rz. 54 Der Erblasser kann den Vorerben gem. § 2136 BGB von den gesetzlichen Beschränkungen ganz oder teilweise befreien. Nicht befreit werden kann der Vorerbe jedoch von dem Verbot der unentgeltlichen Verfügung gem. § 2113 Abs. 2 BGB; von der Pflicht zur Vorlage des (notariellen) Verzeichnisses der Erbschaftsgegenstände gem. § 2121 BGB und von dem Surrogationsgrundsatz des §...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 15 Die Vorschrift benennt ihre wesentlichen Ziele und Merkmale in Satz 1. Demnach soll die Hilfsform eine Beratung und Unterstützung von Familien bei verschiedenen Problemen bieten. Hilfe kommt in Betracht bei Erziehungsaufgaben, bei zu bewältigenden Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie bei Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Der Anwendungsb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.3.2 Unterrichtungspflicht der Pflegeperson nach Satz 2

Rz. 32 Das Überprüfungsrecht zum Schutz des Kindeswohls wird durch die Unterrichtungspflicht der Pflegeperson flankiert und ergänzt. Satz 2 verpflichtet die Pflegeperson, das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen. Ziel ist es, alle sich anbahnenden Gefährdungen des Kindes für das Jugendamt transparent zu m...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.3.1 Überprüfungsrecht des Jugendamtes nach Satz 1

Rz. 28 Abs. 3 Satz 1 regelt, dass das Jugendamt den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen soll, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet und gibt damit ausschließlich dem Jugendamt ein Recht zur Überprüfung an Ort und Stelle an die Hand, um so die Erziehung durch die Pflegeperson...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 3.2 Motive der Spende

Um einen Spender zu finden, muss man sich darüber im Klaren sein, wen man ansprechen will. Nicht jeder ist für die gleichen Argumente empfänglich. Man muss deshalb zunächst eine Zielgruppe festlegen, bei der man Spenden akquirieren will. Wichtig zur Festlegung dieser Zielgruppe ist zunächst eine Analyse, warum Menschen spenden. Ein von Ihrer Seite nicht zu beeinflussendes Mot...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.3 Versagung des Betriebsausgabenabzugs der Höhe nach

Rz. 51 Bei Zahlungen an inländische Empfänger ist zu berücksichtigen, dass nach Sinn und Zweck des § 160 AO nur der mögliche Steuerausfall beim Empfänger ausgeglichen werden soll. Ist der Kreis der im Einzelnen nicht benannten Zahlungsempfänger bekannt, sind deshalb deren Einkommensverhältnisse (Grenzsteuersatz) bei der Höhe des nach § 160 AO nicht abziehbaren Betrags zu ber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.1 Bestimmung des Einkommens (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Einfügung des Einkommensbegriffs zum 1.10.2005 sollte unter Aufgabe des Verweises auf das BSHG bzw. SGB XII eine eigenständige Definition geschaffen werden. Der Einkommensbegriff sollte sich den Vorschriften des SGB XII orientieren, aber eine schnellere und einfachere Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kostenbeitrag ermöglichen (vgl. BT...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfer erbschaftsteuerlic... / 3. Betriebsvermögen

Die Rspr. des BFH zum Begünstigungstransfer nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 4 ErbStG lässt sich auf den Begünstigungstransfer nach § 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG bzw. §§ 13a Abs. 3, 13b Abs. 3 ErbStG a.F. übertragen. Denn diese Regelungen entsprächen in Zielsetzung und Regelungstechnik dem Begünstigungstransfer bei zu Wohnzwecken vermietetem Grundvermögen, so dass eine einheitliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anteilsvereinigungen im Gru... / 1. Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anteilsvereinigung

Die sachlichen Befreiungen z.B. nach § 4 und 6a GrEStG sind anwendbar (§ 6a GrEStG – Umstrukturierung im Konzern, s. z.B. Hess. FG v. 1.12.2022 – 5 K 852/21 [Rev. II R 2/23], EFG 2023, 501 = ErbStB 2023, 106 [Günther]; oberste Finanzbehörden, Erlasse v. 25.5.2023 – S 4518, BStBl. I 2023, 995 – zu § 6a GrEStG). Schenkungen und Erwerbe von Todes wegen von Anteilen i.S.v. § 1 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfer erbschaftsteuerlic... / 4. Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Vergleichbare Probleme wie bei § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 4 ErbStG stellen sich im Hinblick auf die Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermieteter Grundstücke gem. § 13d Abs. 2 Satz 3 ErbStG. Der BFH führte in seinem Urteil dazu aus, der Begünstigungstransfer nach § 13c Abs. 2 Satz 3 ErbStG a.F. entspreche dem des § 13a Abs. 3 und § 13b Abs. 3 ErbStG a.F. § 13c Abs. 2 Satz 3 Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 3 Haftung des Erwerbers (Abs. 2)

Rz. 13 Wird ein Steuergegenstand (§ 2 GrStG) ganz oder zum Teil ganz oder zu einem Teil einer anderen Person übereignet, so haftet nach § 11 Abs. 2 S. 1 GrStG der Erwerber neben dem früheren Eigentümer für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergegenstandes entfallende Grundsteuer, die für die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kj. zu en...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / 1 Welche Aufgaben die Buchführung hat

Diese Aufgaben hat die Buchführung: Die Buchführung ist die Grundlage für das gesamte betriebliche Rechnungswesen und die korrekte Besteuerung. Aus der Buchführung ergeben sich als Basis für die Umsatz- und Einkommensteuer der Umsatz sowie der Gewinn. Im Rahmen einer Betriebsprüfung ist die Betriebsprüfung ein Kontrollmittel für den Prüfer. Anschlussprüfung auch bei vernichteten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfer erbschaftsteuerlic... / 2. Familienheim

Der BFH und die finanzgerichtliche Rspr. hatten sich in der Vergangenheit primär mit der Frage des Begünstigungstransfers nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 4 ErbStG auseinandergesetzt. Für den Begünstigungstransfer ist hier zusätzlich erforderlich, dass für das bei der Nachlassteilung erworbene Vermögen die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG eingreift. Der Erwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 2 Haftung des Nießbrauchers und bei nießbrauchähnlichen Rechten (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 11 Abs. 1 GrStG haftet insbesondere der Nießbraucher des Steuergegenstandes neben dem Steuerschuldner für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergenstandes entfallende Grundsteuer. Der Grundgedanke dieses Haftungstatbestandes setzt daran an, dass der Nießbraucher dem Steuergegenstand die wirtschaftliche Substanz entzieht, in dem er die Nutzungen abschö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerb von Todes wegen

Rz. 6 [Autor/Stand] Unter die Stundungsregelung des § 28 Abs. 1 ErbStG fallen nur Erwerbe von Todes wegen. Anders als im Schenkungsfall fällt die Erbschaftsteuer im Todesfall ungeplant an. Diese unerwartete Belastung soll durch die Vorschrift abgemildert werden.[2] Auf das Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Schenker oder Erblasser und die Steuerklasse kommt für die ...mehr

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zfs 03/2025, Zur Bemessung des Hinterbliebenengeldes beim Tod eines erwachsenen Kindes

BGB § 823 § 844; StVG § 7 § 9 § 10 § 17; StVO § 3 § 4 § 25 Leitsatz Das Überschreiten einer Fahrbahn erfordert von einem Fußgänger erhöhte Sorgfalt. Da eine Fahrbahn in erster Linie dem Fahrzeugverkehr dient, hat der Fahrzeugführer grundsätzlich Vorrang. Ein Fahrzeugführer muss nicht allein in Kenntnis eines am Fahrbahnrand befindlichen Fußweges seine Geschwindigkeit reduzieren...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerb von Todes wegen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Ermäßigung gilt nur, wenn es sich beim zu begünstigenden Erwerb um einen Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG handelt.[2] Für Schenkungen unter Lebenden (§ 7 ErbStG) gilt die Ermäßigung nach § 27 ErbStG nicht. Die Vorschrift enthält eine von § 1 Abs. 2 ErbStG abweichende Bestimmung.[3] Demgegenüber kann der Ersterwerb auch ein Erwerb durch Schenk...mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus der Entscheidung

Kein Pfändungsschutz nach § 850b ZPO Entgegen der Auffassung des LG fällt das Guthaben aus dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag nicht in analoger Anwendung von § 850b Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ZPO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO wegen Unpfändbarkeit nicht in die Insolvenzmasse. Auch wenn ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag grundsätzlich eine einer Sterbegeldversicherung entsprechen...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / I. Unterschiede zum herkömmlichen Insolvenzverfahren

Im herkömmlichen Verfahren beabsichtigt ein mittelloser Schuldner mithilfe des Insolvenzverfahrens eine Entschuldung herbeizuführen. Anders im Fall des Nachlassverfahrens. Hier gibt es auch nicht mehr den "klassischen" Schuldner; vielmehr stehen oft die Erben am schuldenrechtlichen Abgrund. § 1922 BGB regelt die sog. Universalsukzession,[1] die Gesamtrechtsnachfolge im Fall ...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / 2. Sanktionen und Kostenersatzansprüche

Als leistungsrechtliche Reaktion auf zurechenbare Pflichtverletzungen von Sozialhilfeempfängern finden sich sowohl im SGB II als auch im SGB XII normierte Sanktionsmöglichkeiten.[16] Bewirkt der Sozialhilfeempfänger seine eigene Teilhabe am Nachlass bzw. wirkt er daran mit, kann eine solche Rechtsgestaltung ein entsprechendes Risiko darstellen und muss deshalb bei dessen Eff...mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / Leitsatz

1. Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung von im Rahmen eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrags verwahrter Gelder sind grundsätzlich pfändbar und gehören zur Insolvenzmasse. 2. Sie stehen weder nur bedingt pfändbaren Bezügen noch Ansprüchen aus Lebensversicherungen gleich, die nur auf den Todesfall abgeschlossen sind und deren Versicherungssumme 5.400 EUR nicht übersteigt...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / VII. Besondere Rechtsprechung und Verfahrensweisen

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ZErb 03/2025, Kosten im Zus... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist testamentarisch eingesetzte Miterbin nach der im Jahr 2017 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war Alleinerbin ihres im selben Jahr vorverstorbenen Ehemanns. Die Eheleute hatten in einem Testament aus dem Jahr 2004 verschiedene Familienmitglieder angeführt, die nach dem Tod des letztverstorbenen Ehegatten Erben oder V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Weitergabe der Begünstigung (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] § 13d Abs. 2 ErbStG stellt sicher, dass die Begünstigung im Fall der Weitergabe dem nachfolgenden Erwerber zugutekommt, also demjenigen, der frei über den Gegenstand verfügen kann.[2] Derselbe Rechtsgedanke wie in § 13d Abs. 2 ErbStG ist auch in den Vorschriften über die Übertragung eines Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Sätze 2 bis 4 und § 13 Abs. 1 Nr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 2 [Autor/Stand] Begünstigt sind nur Erwerbe von Personen der Steuerklasse I (s. § 15 Abs. 1 ErbStG; s. § 15 Rz. 20). Das gilt sowohl für den früheren Erwerb als auch für den begünstigten Erwerb. Beide Erwerbe müssen in die Steuerklasse I fallen.[2] Maßgeblich für die Beurteilung ist die beim begünstigten Erwerb geltende Rechtslage.[3] Da § 15 Abs. 1 ErbStG seit Jahren un...mehr

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ZErb 03/2025, Keine Pflicht... / 1 Gründe

I. Die Klägerin verlangt aus ihr abgetretenem Recht der Zeugin L. von dem beklagten Notar Schadensersatz aufgrund der Beurkundung eines Übertragungsvertrags vom 8.3.2013, mit dem der inzwischen verstorbene Vater der Zeugin M. sein Grundvermögen V.-straße N01 und N02 in G. an diese gegen Einräumung eines Nießbrauchs- und Wohnrechts übertrug. Sie wirft dem Beklagten vor, durch ...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / aa. Gestaltungselemente

Herzstück sind dabei jeweils die angeordnete Dauertestamentsvollstreckung und die darin präzise ausgestalteten Verwaltungsanordnungen an den Testamentsvollstrecker. Dadurch kann die effektive Nachlassteilhabe des Sozialhilfeempfängers erreicht werden. Zum einen geschieht dies insbesondere mittels der Verfügungsbeschränkungen durch die angeordnete Testamentsvollstreckung gem....mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / bb. Vereinbarkeit mit den guten Sitten gem. § 138 Abs. 1 BGB

Im Mittelpunkt der Diskussion um die Effektivität der angeordneten Vor- und Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung steht die Frage der Vereinbarkeit mit den guten Sitten und darin insbesondere die Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen zugunsten von erwerbsfähigen Leistungsempfängern nach dem SGB II.[58] Während das sog. Behindertentestament nach gefestigter Rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerb

Rz. 35 [Autor/Stand] Voraussetzung für eine Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG ist ein Erwerb. Anders als nach § 28 Abs. 1 ErbStG, wonach nur Erwerbe von Todes wegen begünstigt sind, ist es für die Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG unbeachtlich, ob es sich um einen Erwerb von Todes wegen oder um eine Schenkung unter Lebenden handelt[2] und in welchem Verwandtschaftsverhältnis d...mehr

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ZErb 03/2025, Keine Umdeutu... / 1 Gründe

I. Die Kl. nahm den Bekl. wegen einer Amtspflichtverletzung als Notar auf Schadensersatz in Anspruch. Der verwitwete Vater der Kl. (im Folgenden: Erblasser) setzte diese in einem notariellen Testament vom 14.12.2005 als Hofes- und Alleinerbin ein. Er war Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks, bei dem es sich um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelt. A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kommunale Meldebehörde

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die nach Landesrecht für das Meldewesen zuständige Meldebehörde teilt dem > Bundeszentralamt für Steuern die zur automatisierten Bildung von > Lohnsteuerabzugsmerkmale erforderlichen Daten und deren Änderungen im Melderegister im Wege der > Elektronische Kommunikation mit (vgl § 39e Abs 2 Satz 2 EStG). Übermittelt werden unter Angabe der > Id...mehr

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zfs 03/2025, Zur Bemessung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie keinen Erfolg. 1. Die Klägerin hat keine weiteren Ansprüche gegen die Beklagten gem. § 844 Abs. 3 BGB, § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG als Gesamtschuldner gem. § 421 BGB, § 115 Abs. 1 S. 4 VVG. a) Ein Fall höherer Gewalt lieg...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / I. Untersuchungsgegenstand der Arbeit

Eine "dogmatische Betrachtung effektiver Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall" beinhaltet nicht nur den Blick auf die Gestaltung des Erblassers zur Beteiligung des Sozialhilfeempfängers am Nachlass,[2] sondern auch die eigens bewirkte Teilhabe durch rechtsgeschäftliches Agieren des Sozialhilfeempfängers selbst. Mit effektiven Gestaltungsmöglichkeiten sind solche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ende der Stundung

Rz. 29 [Autor/Stand] Verstößt der Erwerber gegen die Lohnsummen- oder Behaltensregelung (zu Einzelheiten s. § 13a Rz. 161 ff.) für die Begünstigung des Betriebsvermögens, endet auch die Stundung nach § 28 Abs. 1 Satz 5 ErbStG und die verbleibende Steuer wird sofort fällig.[2] Allerdings hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, für verbleibendes begünstigtes Vermögen erneut ...mehr

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ZErb 03/2025, Keine Umdeutu... / 2 Anmerkung

Notarhaftung bei Erbverzichtsbeurkundung mit vollmachtlosen Vertreter – keine Umdeutung 1. Zwei Monate, nachdem der verwitwete Erblasser eine seiner beiden Töchter notariell als Alleinerbin eingesetzt hatte, schloss dieser mit seinen beiden Töchtern eine als Pflichtteilsverzichtsvertrag bezeichnete Vereinbarung. In dieser verzichtete die nicht als Erbin eingesetzte Tochter ge...mehr