Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / II. Gesamtrechtsnachfolge im Einzelnen

Rz. 4 Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person deren "Vermögen" als Ganzes auf den oder die Erben über. Dabei gehen jedoch nur die vererblichen Rechtspositionen über, für unvererbliche Rechte und Pflichten gilt dies nicht.[3] Unterschieden wird dabei – entsprechend dem Wortlaut von § 1922 Abs. 1 BGB – insbesondere danach, ob es sich um vermögenswerte Rechtspositi... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / VI. Checkliste vor der Erstellung eines Unternehmertestaments

Rz. 67 Alle vorgenannten Aspekte sind bei der Erstellung eines Unternehmertestaments zu bedenken und zu berücksichtigen. Zusammenfassend ergibt sich folgende Checkliste: mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetzlicher Vertreter oder Beendigung der Vertretungsbefugnis.

Rn 5 Bei einer Gesamtvertretung greift § 241 nur ein, wenn alle ihre Vertretungsbefugnis verlieren oder die verbleibenden Vertreter nicht allein vertretungsbefugt sind, wie es zB bei § 1680 I BGB der Fall ist (ThoPu/Hüßtege § 241 Rz 3a). Bei Handelsgesellschaften oder bei einer GbR wird das Verfahren unterbrochen, wenn keine organschaftliche Vertretung mehr gegeben ist (Musi... mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / Literaturtipps

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§ 12 Grundlagen des interna... / 1. Bedeutung

Rz. 181 Während der Trust dem deutschen Recht materiellrechtlich nicht bekannt ist, kommt ihm im angloamerikanischen Rechtskreis enorme Bedeutung zu.[233] Vom Anwendungsbereich der EuErbVO sind zwar die Errichtung, die Funktionsweise und die Auflösung eines Trusts gem. Art. 1 Abs. 2 Buchst. j EuErbVO ausgeschlossen. Das bedeutet aber nicht, dass der Trust insgesamt vom Anwen... mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 3. Erbeinsetzung auf mehrere Erbteile

Rz. 90 § 1950 BGB bestimmt, dass Annahme und Ausschlagung nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden können; die Annahme oder Ausschlagung eines Teils ist unwirksam. Hiervon sieht § 1951 BGB jedoch mehrere Durchbrechungen vor, insbesondere für den Fall, dass ein Erbe einerseits durch eine Verfügung von Todes wegen und andererseits aufgrund gesetzlicher Erbfolge als... mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / I. Einführung

Rz. 1 Die Vor- und Nacherbfolge ist das wohl komplexeste Thema im deutschen Erbrecht, das sowohl juristische Präzision als auch ein tiefes Verständnis der individuellen Wünsche und familiären Konstellationen erfordert. Diese Form der Erbfolge ermöglicht es dem Erblasser, die Weitergabe seines Vermögens über mehrere Generationen hinweg zu steuern und dabei spezifische Bedingu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Vorschrift muss die leibliche Abstammung selbst Gegenstand des Verfahrens und des rechtskräftigen Beschlusses gewesen sein, da nur in diesem Fall ein neues Gutachten von Relevanz sein kann (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 4; daher auch keine Wiederaufnahme wegen Vorliegens einer sozial-familiären Beziehung nach BVerfG FamRZ 24, 846 ... mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 4. Entscheidung

Rz. 37 Die Lösung der Frage, ob die Errichtung zweier Einzeltestamente oder die eines Erbvertrags das Mittel der Wahl bei der Nachfolgegestaltung für nichteheliche Lebenspartner ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist stets einzelfallbezogen und muss sich an den Errichtungsmotiven der Beteiligten orientieren. Handelt es sich um eine eher lockere Lebensabschni... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / d) Mehrstaater

Rz. 95 Auf Personen, die sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch diejenige des entsprechenden Nachfolgestaates der Sowjetunion besitzen, ist das Abkommen nicht anwendbar,[149] da es Sinn und Zweck des Abkommens ist, den Staatsangehörigen des jeweils anderen Vertragsstaates in den durch das Abkommen geregelten Bereichen grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift harmonisiert die §§ 740, 743, 744 mit den materiell-rechtlichen Besonderheiten der fortgesetzten Gütergemeinschaft nach §§ 1483 bis 1518 BGB, die in der Praxis freilich kaum von Bedeutung ist (MüKoZPO/Heßler § 745 Rz 1 Fn 1). Nach § 1483 BGB kann in einem Ehevertrag vereinbart werden, dass die Gütergemeinschaft mit dem Tode eines Ehegatten nicht enden, so... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 3. Gemeinschaftliche Testamente

Rz. 136 Gemeinschaftliche Testamente führen im Internationalen Privatrecht zu Schwierigkeiten, weil sie nur in einigen wenigen Rechtsordnungen bekannt sind.[173] In vielen Rechtsordnungen sind sie ausdrücklich verboten. In einigen anderen Rechtsordnungen werden sie zwar als wirksam angesehen, jedoch sind mit dem gemeinschaftlichen Testament in diesen Rechtsordnungen keine be... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In einem Beschluss, durch den das Gericht die Annahme als Kind ausspricht, ist anzugeben, auf welche gesetzlichen Vorschriften sich die Annahme gründet. Wurde die Einwilligung eines Elternteils nach § 1747 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht für erforderlich erachtet, ist dies ebenfalls in dem Beschluss anzugeben. (2) In den Fällen des Absatzes 1 wird der Beschluss... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Güterstandsklauseln im Gesellschaftsvertrag

Rz. 17 Nicht zu vernachlässigen ist des Weiteren die oftmals sinnvolle Absicherung der Unternehmensnachfolge durch gesellschaftsvertragliche Güterstandsklauseln.[10] Derartige Klauseln sehen in den meisten Fällen Sanktionen für den Fall vor, dass ein Gesellschafter keinen Ehevertrag mit dem Inhalt schließt, dass die Gesellschaftsbeteiligung nicht dem Zugewinnausgleich unterl... mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / c) Position des Nacherben

Rz. 38 Dem Nacherben steht mit dem Tod des Erblassers ein Anwartschaftsrecht [11] zu. Hieran ändern auch auflösende oder aufschiebende Bedingungen nichts. Wenn der Erblasser Befreiungen im Rahmen von § 2136 BGB erteilt, ändert er damit nur den Umfang des Nacherbenanwartschaftsrechts. Das Anwartschaftsrecht ist übertragbar und pfändbar, wenn der Erblasser dies nicht ausgeschlo... mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / I. Ausgangslage

Rz. 46 Das Vor- und Nacherbenmodell stellt die klassische Lösung eines Geschiedenen- oder Patchworktestaments dar. Es garantiert eine Familienbindung des Vermögens hin zu konkreten Wunschbegünstigten, die dem Erblasser angenehmer sind als die ansonsten beim Tod des Kindes zum Zuge kommenden Personen. Das Vor- und Nacherbenmodell will allerdings in der Praxis mit Bedacht gewä... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Erbanfall – Vermächtnis – Pflichtteil

Rz. 24 In § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sind die grundlegenden Tatbestände aus dem (zivilrechtlichen) Erbrecht durch gesetzliche oder testamentarische Erbfolge aufgeführt, nämlich der Erwerb aa) Erbanfall Rz. 25 Der Umfang des Erwerbs von Todes wegen... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 7. Materielle Wirksamkeit der Rechtswahl

Rz. 65 Die materielle Wirksamkeit der Rechtswahl unterliegt gem. Art. 22 Abs. 3 EuErbVO dem nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO gewählten Recht. Dazu gehören vor allem Regeln über die allgemeine Rechtsgeschäftslehre, so z.B. über die Willensbildung und Willensmängel, aber auch zur Auslegung. Rz. 66 Demgegenüber ergibt sich die Frage der Zulässigkeit der Rechtswahl unmittelbar aus Art... mehr

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§ 24 Erbvertrag / a) Vertragsmäßigkeit – Wechselbezüglichkeit

Rz. 27 Vertragsmäßig bedacht sein kann neben dem Vertragspartner auch ein Dritter, und zwar sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person. Von der Vertragsmäßigkeit einer angeordneten letztwilligen Verfügung zu unterscheiden ist die Frage der Wechselbezüglichkeit (Korrespektivität). Korrespektiv können Verfügungen von Todes wegen nur sein, wenn mindestens zwei Pers... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unbekannter Aufenthalt (Nr 1).

Rn 3 Als Person, deren Aufenthalt unbekannt sein muss, kommt jeder Prozessbeteiligte oder sein Vertreter (zB GmbH-Geschäftsführer, Stuttg MDR 05, 472 [OLG Stuttgart 02.12.2004 - 13 U 133/04]) in Betracht. Anwendbar ist § 185 auch auf Zeugen oder Drittschuldner (so auch MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 4; St/J/Roth Rz 2; aA Musielak/Voit/Wittschier Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 6). Der Zu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 1806 BGB endet die Vormundschaft kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen für ihre Begründung gem § 1773 BGB nicht mehr vorliegen, also bei Volljährigkeit oder Tod des Mündels bzw bei Wiederaufleben der elterlichen Sorge, auch wegen Wegfalls des Ruhens der elterlichen Sorge (§ 1674 II, 1674a S 2 BGB) oder mit Annahme des Mündels als Kind, § 1754 BGB. Hiervon zu un... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebungs- und Änderungsverbot.

Rn 5 Das Gericht darf die einmal erlassene, auch eine inhaltliche falsche Entscheidung außerhalb des Verfahrens nach §§ 319–321 nicht selbst abändern oder ergänzen (näher Lüke JuS 00, 1042, 1043). Dieses Verbot betrifft sowohl eine eigenmächtige Änderung der ursprünglichen Entscheidung als auch den Erlass einer Entscheidung, in der die Entscheidung aufgehoben oder abgeändert... mehr

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§ 24 Erbvertrag / b) Rücktritt bei Wegfall der Gegenverpflichtung

Rz. 130 § 2295 BGB gewährt dem Erblasser ein Rücktrittsrecht, wenn die Verpflichtung des Vertragspartners auf wiederkehrende Leistungen gegenüber dem Erblasser vor dem Tod des Erblassers aufgehoben wird. Diese Vorschrift zielt auf entgeltliche Erbverträge ab. Seine bereits erbrachten Leistungen kann der Vertragspartner im Falle des Rücktritts nach § 812 Abs. 1 S. 2 BGB zurüc... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abschluss des Verfahrens.

Rn 14 Mit dem Eintritt der Rechtskraft der instanzübergreifend abschließenden Entscheidung (§ 45) endet die Beistandschaft kraft Gesetzes, vgl § 158 IV 1. Dies gilt auch für den Fall der Rücknahme einer Beschwerde nach § 67 IV, mit der die Rechtskraft der Endentscheidung der vorherigen Instanz eintritt (Haußleiter/Eickelmann Rz 26, 27). Rn 15 Die Beendigung kraft Gesetzes tri... mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 4. Erbeinsetzung eines noch nicht gezeugten Kindes

Rz. 23 Ein zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht gezeugtes Kind ("nondum conceptus") kann nicht Erbe werden. Möchte ein Erblasser seine noch nicht gezeugten Enkel als Erben vorsehen, können diese also noch nicht Vollerben werden. Möglich ist aber die Gestaltung einer Vor- und Nacherbschaft, etwa dergestalt, dass die Kinder des Erblassers Vorerben und die jeweiligen Abkömmlin... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. § 27 II.

Rn 9 Für deutsche Erblasser, die im Zeitpunkt des Todes keinen allg Gerichtsstand (§§ 13–16) in der Bundesrepublik Deutschland hatten, schafft § 27 II einen Hilfsgerichtsstand. Zugleich regelt die Vorschrift in dieser Fallkonstellation die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Bei Eingreifen der ab dem 17.8.15 geltenden EU-Erbrechtsverordnung wird § 27 II als Rege... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / cc) Nutzungsvermächtnis

Rz. 107 Schließlich besteht noch die Möglichkeit der Zuwendung eines Nutzungsvermächtnisses, das einen schuldrechtlichen Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den Erben auf den ganzen oder teilweisen Reinertrag des Unternehmens begründet.[99] Im Unterschied zum Ertragsnießbrauch begründet ein solches Nutzungsvermächtnis kein echtes Nießbrauchsrecht i.S.d. §§ 1032 ff. BGB, di... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abweisung oder Rücknahme des beiderseitigen Scheidungsantrags; Erledigung der Hauptsache (Abs 2 S 2).

Rn 8 Haben beide Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt und werden beide Anträge zurückgewiesen oder aber zurückgenommen, sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben. Diese Kostenfolge tritt auch ein, wenn sich das Verfahren in der Hauptsache erledigt, etwa bei einer Aussöhnung oder Tod eines Ehegatten (§ 131, vgl Frankf FamRZ 15, 1747). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen und Verfahren.

Rn 2 Für eine Aussetzung nach § 152 muss das Eheaufhebungsverfahren anhängig sein. Hierbei hängt die Vorgreiflichkeit der Entscheidung nicht davon ab, ob die Ehe, deren Aufhebung betrieben wird, zwischen den Parteien des Rechtsstreits eingegangen wurde (Zö/Greger Rz 2). Die Entscheidung kann nach § 128 IV – nach Gewährung rechtlichen Gehörs – ohne mündliche Verhandlung durch... mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / IV. Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 87 Denkbar ist, dem behinderten Kind ein Vermächtnis auszusetzen, das das Wohnungsrecht etwa hinsichtlich einer Eigentumswohnung umfasst.[227] So ist dies nicht pfändbar und auf den Sozialleistungsträger überleitbar, besonders wenn die Überlassung an Dritte ausgeschlossen ist (§ 1092 BGB). Dennoch sollte ausdrücklich verfügt werden, dass die Aufnahme von Pflegepersonen g... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / (1) Widerruf

Rz. 71 Die materielle Wirksamkeit des Widerrufs richtet sich entsprechend Art. 22 Abs. 3 EuErbVO nach dem Recht, welches auf die ursprüngliche Rechtswahl, die widerrufen wird, anwendbar war.[96] mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Versterben eines Ehegatten während des laufenden Verfahrens (Abs 5).

Rn 5 Der Tod des antragstellenden Ehegatten vor Rechtskraft der Abänderungsentscheidung führt zur Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache, wenn nicht ein anderer, nach Abs 1 Antragsberechtigter binnen eines Monats die Fortsetzung des Verfahrens verlangt. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist (BGH Beschl v 19.8.98 – XII ZB 43/97 – NJW 98, 3571, 3572), die für den jeweil... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wechsel.

Rn 46 Der Wechsel eines Richters meint die im Geschäftsjahr eintretende Veränderung im richterlichen Personalbestand des Gerichts. Gemeint ist die Veränderung durch Abzug oder Neuzuweisung von Richtern oder durch Veränderung der individuellen Arbeitskraftanteile (etwa durch Beginn oder Beendigung von Elternzeiten). Entscheidend ist nicht die Änderung des Planstellenbestandes... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Erbschaftsteuerrecht

Rz. 111 Unabhängig von der zivilrechtlichen Regelung, den Erbteil zum Ausgleich des Zugewinns pauschal zu erhöhen, wird der Zugewinn für Zwecke der Erbschaftsteuer immer nach den §§ 1371 ff. BGB berechnet. Es ist stets der tatsächlich erzielte Zugewinn der Eheleute zu berechnen. Doch auch innerhalb des Erbschaftsteuerrechts ist zwischen der erbrechtlichen Lösung einerseits (... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4... mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Kreis der bedachten Personen

Rz. 43 Gem. § 2151 BGB kann der Beschwerte oder der Dritte den Bedachten aus mehreren vom Erblasser benannten, potenziell bedachten Personen auswählen. Im Gegensatz dazu ist dies bei § 2065 BGB im Rahmen der Erbeinsetzung wegen des Grundsatzes der materiellen Höchstpersönlichkeit nicht möglich, da eine Stellvertretung des Erblassers im Willen oder in der Erklärung unzulässig... mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / IV. Verhältnis von Auslegung und Anfechtung

Rz. 26 Die Auslegung hat Vorrang vor der Anfechtung, weil sie dem wahren Willen des Erblassers zur Wirksamkeit verhilft, während die Anfechtung die Verfügung von Todes wegen vernichtet.[38] Nach einem geflügelten Wort: Die Anfechtung kassiert nur, aber sie reformiert nicht! Dieses Ergebnis wird durch die Anforderungen, die § 2078 BGB an die Anfechtbarkeit stellt, bestätigt: ... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / (1) Rechtswahl nach ausländischem Internationalen Privatrecht

Rz. 231 Lässt das Internationale Privatrecht eines anderen Staates, in dem ggf. eine Internationale Zuständigkeit begründet sein könnte, die Wahl des Rechts des Staates zu, das nach der EuErbVO objektiv anzuwenden wäre, kann eine solche Rechtswahl sinnvoll sein, um mit diesem Staat internationalen Entscheidungseinklang zu erreichen. In Betracht kommt dies insbesondere in dem... mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 4. Ehescheidung

Gem. §§ 2268, 2077 BGB können sich Ehegatten von den Wirksamkeits- und Bindungsfolgen der wechselbezüglichen Verfügung durch Einreichung der Ehescheidung befreien. Da die intakte Ehe Grundlage für das gemeinschaftliche Testament war, ist ohne weitere Anhaltspunkte davon auszugehen, dass nicht nur die wechselbezüglich getroffenen Verfügungen, sondern auch alle einseitig getrof... mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / 2. Meldepflichtige Personen und Behörden (Melder)

Rz. 42 Für alle erbfolgerelevanten Urkunden, die notariell beurkundet sind, ist der beurkundende Notar meldepflichtig (§ 34a BeurkG), dies gilt auch für solche notariell beurkundeten Verfügungen von Todes wegen, die in die besondere amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts gegeben werden. Die verwahrende Stelle meldet solche Urkunden nicht. Unverzüglich nach Abschluss des Be... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Berufung.

Rn 3 Eine Sachentscheidung in Form eines (echten) Versäumnisurteils kann durch das Berufungsgericht nur ergehen, wenn die Berufung zulässig ist (dazu § 522 Rn 5–7). Ist eine Partei säumig, erweist sich die Berufung indes als unzulässig, so wird sie durch kontradiktorisches Urt (sog ›unechtes Versäumnisurteil‹) verworfen (BGH NJW 01, 2095 [BGH 05.04.2001 - IX ZR 309/00]). Ber... mehr

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§ 24 Erbvertrag / II. Erklärungen des Vertragspartners

Rz. 92 Für die Erklärungen des Vertragspartners, die keine Verfügungen von Todes wegen sind, gelten die allgemeinen Anfechtungsvorschriften der §§ 119 ff. BGB, insbesondere die eingeschränkte Motivirrtumsanfechtung des § 119 Abs. 2 BGB. Damit gelten auch die Fristen der §§ 121, 124 BGB. Die Anfechtungserklärung kann formlos abgegeben werden; sie ist eine empfangsbedürftige W... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aussetzungsgrund.

Rn 3 Hierzu gehören der Tod einer Partei nach Rechtshängigkeit (BGH FamRZ 24, 1642 = BeckRS 24, 19963 Rz 4; vgl § 239 Rn 5–8), Verlust ihrer Prozessfähigkeit (vgl § 241 Rn 4), Wegfall ihres Vertreters (vgl § 241 Rn 5), Anordnung der Nachlassverwaltung (vgl § 241 Rn 1) und Eintritt der Nacherbfolge (vgl § 242 Rn 1, 2). Liegen die Aussetzungsvoraussetzungen vor, ist bei einem ... mehr

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§ 24 Erbvertrag / d) Entbindung von der notariellen Verschwiegenheitspflicht

Rz. 36 Nicht nur Ärzte, sondern auch und vor allem Notare unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht. Hiervon kann nur der Erblasser – im Falle des Erbvertrags alle Vertragschließenden – befreien. Ist der Erblasser (und/oder ein weiterer Vertragsteil) verstorben, kann nur der Landgerichtspräsident als zuständige Aufsichtsbehörde die Befreiung vornehmen (vgl. § 18 Abs. 2 Hs. ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Die Gütergemeinschaft muss (durch Vertrag, Aufhebungsurteil nach §§ 1469, 1470 BGB, Auflösung der Ehe bei Scheidung oder Tod des Ehegatten; Ausn: Fortsetzung nach § 1483 BGB) beendet worden sein. Wird die Gütergemeinschaft nach einer Pfändung aufgehoben, hindert das die weitere Durchführung der Vollstreckung nicht (Kobl Rpfleger 56, 164, 165; restriktiver St/J/Münzberg ... mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 4. Gewillkürte Hoferbfolge

Rz. 65 Nach § 7 Abs. 1 HöfeO kann der Eigentümer den Hoferben durch Verfügung von Todes wegen frei bestimmen oder die Besitzung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (Übergabevertrag) übergeben. Der gewillkürte Hofnachfolger muss allerdings wirtschaftsfähig sein (§ 7 Abs. 1 S. 2 HöfeO). Rz. 66 Die Anordnung der Hofvor- und -nacherbschaft ist unter Beachtung des Kriteriums der... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Klagen, welche Pflichtteilsansprüche zum Gegenstand haben.

Rn 6 Unter dieses Merkmal sind in erster Linie Zahlungsansprüche aus § 2303 BGB und aus § 2325 BGB (Pflichtteilsergänzung), der Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch aus § 2314 BGB und der Herausgabeanspruch gg den Beschenkten aus § 2329 BGB zu subsumieren. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich erwähnte § 2345 II BGB spielt hier keine Rolle, da es zur Herbeiführung der Re... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Bereicherung der Stiftung

Rz. 286 [Autor/Stand] Die Stiftung ist nur und erst dann tatbestandlich bereichert, wenn sie über das erworbene Vermögen im Verhältnis zum Stifter zivilrechtlich frei und endgültig verfügen kann (s.o. Rz. 10).[2] Bei inländischen Stiftungen dürfte dies regelmäßig unproblematisch sein.[3] Sie verfügen mit ihrer Anerkennung bereits über das versprochene Stiftungskapital (§ 82 ... mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (2) Offene Handelsgesellschaft

Rz. 31 Gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB führt der Tod eines OHG-Gesellschafters zum Ausscheiden des Gesellschafters und zur Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern. Wie bei der rechtsfähigen GbR kommt es zur Anwachsung zugunsten der verbleibenden Gesellschafter (§ 105 Abs. 3 HGB, § 712 Abs. 1 BGB). Wie bei der rechtsfähigen GbR kann der Gesellschaftsant... mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Umzug pflegebedürftiger Personen ins Ausland ohne oder gegen deren Willen

Rz. 13 Wird eine betreuungsbedürftige Person gegen oder ohne ihren natürlichen Willen durch ihren Betreuer, nahe Angehörige oder andere Personen in einen anderen Staat als ihren bisherigen Aufenthaltsstaat verbracht, z.B. weil die Lebenshaltungs- und Pflegekosten in diesem Staat günstiger sind als in dem bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsstaat (sog. "Demenztourismus"), wird... mehr