Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Testierfreiheit / I. Bedeutung und Umfang der Bindungswirkung vertragsmäßiger Verfügungen

Rz. 6 Die erbvertragliche Bindungswirkung vertragsmäßiger Verfügungen entfaltet gem. § 2289 Abs. 1 BGB Wirkungen sowohl für frühere als auch für spätere letztwillige Verfügungen: Frühere letztwillige Verfügungen werden aufgehoben (S. 1), spätere letztwillige Verfügungen sind unwirksam (S. 2) – allerdings jeweils nur, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Testierfreiheit / II. Rücktritt eines Vertragserblassers

Rz. 20 Die §§ 2293 ff. BGB enthalten Sondervorschriften für den Rücktritt eines Vertragserblassers vom Erbvertrag; die allgemeinen Regeln der §§ 346 ff. BGB sind insoweit nicht anwendbar. Voraussetzung für einen wirksamen Rücktritt ist eine Rücktrittserklärung und das Bestehen eines Rücktrittsrechts. Sofern im Zusammenhang mit dem Erbvertrag ein schuldrechtlicher Vertrag ges... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 1

Wurden in einem Ehegattentestament Verfügungen wechselbezüglich zueinander getroffen, entstehen Wirksamkeits- und Bindungswirkungen. Diese stellen juristische Laien vor unerwartete und manchmal auch unerwünschte rechtliche Konsequenzen. Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten, wie sich die Ehegatten sowohl zu Lebzeiten beider als auch nach dem Tod des Erstversterbenden v... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Grundlagen des interna... / c) Erzielung einer Bindung unter Ehegatten

Rz. 189 Ehegatten haben die Möglichkeit, durch die Einbringung gemeinsamen Vermögens in einen Trust zu erreichen, dass der überlebende Ehegatte mit dem Tod des zuerst verstorbenen Ehegatten in den Genuss dieses Vermögens gelangt. Ferner kann durch einen Trust wirksam verhindert werden, dass das Vermögen entweder dem jeweiligen anderen Ehegatten durch eine lebzeitige Verfügun... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 Erbvertrag / VII. Beschränkung eines Abkömmlings in guter Absicht

Rz. 73 Eine Beschränkung eines vertraglich bedachten Abkömmlings in guter Absicht durch späteres Testament lässt das Gesetz in § 2289 Abs. 2 BGB zu. Insofern kann der Erbvertrag bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2338 BGB auch später geändert werden. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Grundlagen des interna... / 4. Umfang der Rechtswahl

Rz. 60 Die Rechtswahl muss sich auf das gesamte Vermögen des Erblassers beziehen. Eine Teilrechtswahl, so z.B. für das in einem bestimmten Staat belegene Vermögen, ist daher nicht möglich.[87] Dies bekräftigt den Grundsatz der Nachlasseinheit.[88] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Schiedsklauseln in let... / G. Schiedsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten

Rz. 73 Bei wechselbezüglichen Verfügungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gelten zu Lebzeiten beider die allgemeinen Regeln; jedoch ist bislang umstritten, ob eine nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners bzw. Lebenspartners angeordnete letztwillige Schiedsklausel zulässig ist.[105] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Behindertentestament u... / VII. Längerlebender Ehegatte ebenfalls als Vorerbe

Rz. 76 Nicht stets empfehlenswert ist die Gestaltung, wonach in einem gemeinschaftlichen Testament im ersten Erbfall der längerlebende Ehegatte Vollerbe und nur das behinderte Kind Vorerbe wird. Das führt dazu, dass sich der Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes im zweiten Erbfall auch (nochmals) auf Basis des geerbten Vermögens berechnet. Die Pflichtteilsquote würde s... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Das ErbStG stellt für die Besteuerung grundsätzlich auf das persönliche Verhältnis zwischen der erwerbenden und der übertragenden Person ab. Das BVerfG geht davon aus, dass die Abstufung nach dem persönlichen Verhältnis auch der Verwirklichung der Garantien von Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG dient.[2] Die Frage, wer an einem zu besteuernden Erwerb... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 20 Testamentsvollstreckung / III. Unternehmen im Nachlass

Rz. 6 Geschäftlich unerfahrene oder minderjährige Erben sind zur Fortführung eines Unternehmens nicht geeignet. Auch bei Vorhandensein mehrerer Erben gilt es, eine Zerschlagung des Unternehmens aufgrund von Meinungsverschiedenheiten der Miterben zu verhindern. Die Testamentsvollstreckung gilt im Bereich der Unternehmensnachfolge von Todes wegen als überaus wichtiges Gestaltu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] § 34 Abs. 1 ErbStG verpflichtet grundsätzlich alle deutschen Gerichte, Behörden, Beamte und Notare ihnen dienstlich zur Kenntnis gelangte, möglicherweise erbschaft-/schenkungsteuerpflichtige Erwerbe schriftlich anzuzeigen, um so die Entscheidung über die Aufnahme eines Besteuerungsverfahrens zu erleichtern.[2] Nähere Einzelheiten der Anzeigepflicht ergebe... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erledigung des Statusverfahrens.

Rn 2 Nach der Erledigung des Statusverfahrens kann der ausgesetzte Rechtsstreit aufgenommen werden (Verweis auf § 152). Hierbei ist § 181 FamFG zu beachten: In den dort geregelten Fällen führt der Tod eines Beteiligten (§ 172 FamFG: Kind, Mutter oder Vater) erst dann zur Erledigung der Hauptsache, wenn der Rechtsstreit nicht binnen der vom Gericht gesetzten Frist aufgenommen... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 Erbvertrag / IV. Errichtung des Erbvertrags

Rz. 31 Für den Erbvertrag müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit er mit dem Tod des Erblassers Rechtswirkungen erzeugen kann. 1. Abschlussfähigkeit a) Geschäftsfähigkeit Rz. 32 Für den Abschluss eines Erbvertrags ist in der Person des Erblassers nicht nur dessen Testierfähigkeit, sondern nach § 2275 Abs. 1 BGB im Allgemeinen dessen unbeschränkte Geschäftsfähigkeit... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Grundlagen des interna... / a) Maßgebliche Vorschriften für gemeinschaftliche Testamente

Rz. 137 Ob die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit von gemeinschaftlichen Testamenten unter Art. 24 EuErbVO oder unter Art. 25 EuErbVO fallen, ist in der EuErbVO nicht ausdrücklich geregelt. Die EuErbVO erwähnt das gemeinschaftliche Testament ausschließlich bei den Begriffsbestimmungen in Art. 3 Abs. 1 Buchst. c EuErbVO, nach dem es sich bei diesem um ein von zwei od... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Kosten bei der Testamen... / A. Einleitung

Rz. 1 Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Überblick über Grundlagen, Möglichkeiten und Problematiken bei der Abrechnung des Auftrags zur Gestaltung eines Testamentsentwurfs bzw. der Mitwirkung bei der Errichtung eines Testaments nach der Neustrukturierung der Anwaltsvergütung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geben. Auch die Grundzüge der Notarkosten bei ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören (Abs. 1 StKl. II Nr. 1)

Rz. 47 [Autor/Stand] Eltern und Voreltern fallen bei lebzeitigen Zuwendungen unter die Steuerklasse II, bei Erwerben von Todes wegen unter die Steuerklasse I (dort Nr. 4). Wer Eltern und Voreltern sind, ist nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen (Rz. 4, Rz. 26). Die Einordnung als Eltern bzw. Voreltern bleibt allerdings aufgrund § 15 Abs. 1a ErbStG auch erhalten, wen... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 22 Einzeltestament / II. Widerruf durch Testament

Rz. 21 Der Erblasser kann sein Testament durch ein späteres Testament widerrufen (§ 2254 BGB). Hierzu hat er unter Einhaltung der allgemeinen Formvorschriften ein neues Testament zu errichten, das eine Erklärung des Widerrufs enthält.[22] Die Form des Testaments muss nicht der Form des zu widerrufenden Testaments entsprechen.[23] Ein notarielles Testament kann z.B. auch durc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 22 Einzeltestament / 1. Notarielles Testament

Rz. 30 Ein notarielles Testament (und auch ein sog. Bürgermeister-Nottestament) kann auch dadurch widerrufen werden, dass die Testamentsurkunde aus amtlicher Verwahrung an den Erblasser zurückgegeben wird (§ 2256 Abs. 1 BGB). Der Erblasser muss dafür die Rückgabe des Testaments beim Nachlassgericht verlangen. Mit der höchstpersönlichen Übergabe des Testaments an den Erblasse... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsstellung des gewillkürten Prozessstandschafters.

Rn 45 Wie der gesetzliche ist auch der gewillkürte Prozessstandschafter Herr des Verfahrens. Der Rechtsträger kann als Zeuge auftreten. Der Antrag ist bei einer verdeckten Prozessstandschaft auf Zahlung an den Kl, bei einer offenen auf Zahlung an den Rechtsinhaber gerichtet (BGH NJW 99, 2110 f). Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn der Prozessstandschafter und de... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 Erbvertrag / a) Geschäftsfähigkeit

Rz. 32 Für den Abschluss eines Erbvertrags ist in der Person des Erblassers nicht nur dessen Testierfähigkeit, sondern nach § 2275 Abs. 1 BGB im Allgemeinen dessen unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich. Ehegatten und Verlobte können Erbverträge schließen, wenn sie beschränkt geschäftsfähig sind (§ 2275 Abs. 2, 3 BGB). Sie bedürfen dazu allerdings der (formlosen) Zust... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ehesachen (Abs 1 lit a).

Rn 9 Hiermit sind alle staatlichen (vgl Art 2 I, also nicht kirchliche) Statusverfahren gemeint, die eine faktische Trennung der Ehegatten wie auch immer formalisieren. Auch eine einvernehmliche Scheidung vor einem italienischen Standesbeamten (EuGH FamRZ 23, 21 = ECLI:EU:C:2022:879 mAnm Dutta FamRZ 23, 16; Anm Dimmler FamRB 23, 4) oder einem spanischen Notar ist darunter zu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Vermächtnisanordnung / 1. Anwendungsbereich

Rz. 42 Die Möglichkeit der Bestimmung der Person des Vermächtnisnehmers durch einen Dritten wird in der Praxis wegen der engen Auslegung des § 2065 Abs. 2 BGB bei der Erbeinsetzung durch den BGH vor allem dort angewandt, wo es darauf ankommt, wirtschaftliche oder ideelle Werte von Todes wegen unmittelbar in die "richtige" Hand zu bringen – insbesondere beim sog. vorzeitigen ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / III. Wohlwollende Auslegung

Rz. 24 Wenn der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zulässt, so ist gem. § 2084 BGB im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann; das ist die sog. wohlwollende Auslegung (benigna interpretatio). Zweck der Vorschrift ist es, dem Testierwillen des Erblassers so weit wie möglich rechtliche Geltung zu verschaff... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 5. Wirkungen der Wechselbezüglichkeit

Wird festgestellt, dass Verfügungen zueinander wechselbezüglich sind, treten Wirksamkeits- und Bindungswirkungen ein – bildlich gesprochen: Zitat Es schnappt das "Schloss der Wechselbezüglichkeit" zu. Sobald die Wechselbezüglichkeit einer Verfügung vorliegt, sind analog § 2289 BGB widersprechende und den Begünstigten beeinträchtigende Verfügungen unwirksam (Wirksamkeitswirkung)... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Grundlagen des interna... / cc) Geschlossene Unterbringung oder Haft

Rz. 14 Allein durch die Haft oder eine geschlossene Unterbringung in einem anderen Staat als dem bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsstaat wird ein neuer gewöhnlicher Aufenthalt in aller Regel nicht begründet, da es an einem freien Willen fehlt, in diesem Staat bleiben zu wollen.[22] Dies gilt auch, wenn es sich um den Vollzug einer lebenslangen Freiheitsstrafe handelt. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zehnjahreszeitraum

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Zehnjahreszeitraum ist beginnend vom Tag der Steuerentstehung für den letzten Erwerb rückwärts zu ermitteln,[2] weil § 14 ErbStG die Besteuerung des Letzterwerbs regelt, der somit – wie der BFH[3] prägnant formuliert – "Anlass und Ausgangspunkt" der Ermittlung des Zeitraums ist. Das bedeutet, dass die Rückrechnung gem. § 108 Abs. 1 AO i.V.m. §§ 187 f... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Vermächtnisanordnung / 7. Umfang des Wohnungsrechts

Rz. 193 Der wesentliche Inhalt des Wohnungsrechts besteht in der Befugnis, ein ganzes Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Mit umfasst sind Grundstücksteile, auf deren Gebrauch der Vermächtnisnehmer angewiesen ist, um sein Wohnungsrecht nutzen zu können. Es empfiehlt sich, in der Verfügung von Todes wegen den wesentlichen Um... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anhängigkeit einer Ehesache.

Rn 7 Die Anhängigkeit einer Ehesache (§ 121) beginnt mit Einreichung der Antragsschrift, § 124 S 1 (die Einreichung eines Antrags auf Bewilligung von VKH reicht nicht [Musielak/Borth/Borth/Grandel § 232 Rz 4; Prütting/Helms/Bömelburg § 232 Rz 6]). Die Rechtshängigkeit der Ehesache ist nicht erforderlich. Die Anhängigkeit endet mit der Rechtskraft der Endentscheidung in der E... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Grundlagen des interna... / b) Anwendbarkeit ausländischen Erbrechts

Rz. 150 Da eine Gleichstellungserklärung nach Art. 22 Abs. 3 S. 1 EGBGB ausscheidet, wenn ausländisches Erbrecht zur Anwendung gelangt, sollte in einem solchen Fall ggf. zur Sicherheit eine testamentarische Erbeinsetzung des Adoptivkinds bzw. des Annehmenden erfolgen. Rz. 151 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.15: Gleichstellungserklärung des Adoptiv... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 29 Gestaltungen für nicht... / 3. Pflichtteilsverzicht

Rz. 71 Ein Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) beschränkt den Verzicht auf gesetzliche Pflichtteilsansprüche. Auch ein Pflichtteilsverzicht kann nur zu Lebzeiten des Erblassers erklärt werden und muss notariell beurkundet und von diesem persönlich abgeschlossen werden (§ 2347 BGB). Anders als ein Erbverzicht lässt ein Pflichtteilsverzicht das gesetzliche Erbrecht unberü... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Studienaufenthalte im Ausland

Rz. 12 Im Falle von Studienaufenthalten im Ausland besteht in aller Regel nach der Beendigung des Auslandsstudiums Rückkehrabsicht in den Ursprungsstaat, sodass der gewöhnliche Aufenthalt unter gewöhnlichen Umständen aufgrund eines Auslandsstudiums in dem entsprechenden Studienstaat nicht begründet wird.[18] Etwas anderes gilt dann, wenn eine Person aus einem Drittland stamm... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Testament des Landwirts / 6. Tilgung der Nachlassverbindlichkeiten mit hoffreiem Vermögen

Rz. 73 Die gesetzliche Regelung in § 15 Abs. 2 HöfeO besagt, dass das hoffreie Vermögen vorrangig zur Tilgung der Nachlassverbindlichkeiten einschließlich der auf dem Hof ruhenden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden einzusetzen ist. Befindet sich also im Nachlass ein Miethaus, das dem hoffreien Vermögen zuzuordnen ist, kann der Hoferbe verlangen, dass die Erben des hoffrei... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Handels- und gesellsch... / II. Verhältnis von Erb- und Gesellschaftsrecht

Rz. 9 Das Verhältnis des Gesellschafts- zum (deutschen) Erbrecht regelt Art. 2 Abs. 1 EGHGB mit einem generellen Vorrang des Handels- und Gesellschaftsrechts vor den erbrechtlichen Vorschriften der §§ 1922 ff. BGB.[10] Wiederum gehen gesellschaftsvertragliche Regelungen den gesetzlichen Vorschriften vor, soweit es sich nicht um zwingendes Recht handelt. Konflikte zwischen bei... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Natürliche Personen.

Rn 14 Alle Menschen sind mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) rechtsfähig, sofern sie in diesem Augenblick gelebt haben, ohne dass es auf eine dauernde Lebensfähigkeit ankommt. Die Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod, bei Verschollenen mit der Todeserklärung. Die Leibesfrucht (nasciturus) genießt keine volle Rechtsfähigkeit, aber vielfach unter der Bedingung einer späteren ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Grundlagen des interna... / IV. Vorrangige Staatsverträge

Rz. 74 Nach Art. 75 Abs. 1 EuErbVO lässt die EuErbVO die Anwendung internationaler Übereinkommen unberührt, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme der EuErbVO angehören und die Bereiche betreffen, die in der EuErbVO geregelt sind. Solche Staatsverträge bestehen mit dem Iran, der Türkei und manchen Nachfolgestaaten der Sowjetunion. 1. Deutsch-iranisch... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Grundlagen des interna... / c) Konsequenzen für deutsch-iranische Doppelstaater

Rz. 78 Auf deutsch-iranische Doppelstaater ist das Abkommen nicht anwendbar.[110] Denn Sinn und Zweck des Niederlassungsabkommens ist es, den Staatsangehörigen des jeweils anderen Vertragsstaates in den durch das Abkommen geregelten Bereichen grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie den eigenen Staatsangehörigen zukommen zu lassen,[111] im Familien- und Erbrecht a... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Wirkung zugunsten eines Ehegatten/Hinterbliebenen (Abs 5).

Rn 12 Begünstigter der Abänderung muss nach Abs 5 ein Ehegatte oder Hinterbliebener sein. Dadurch werden Abänderungen verhindert, die sich ausschließlich zugunsten eines Versorgungsträgers auswirken würden, bspw wenn nach dem Tod der ausgleichsberechtigten Person im Interesse einer größeren Kürzungsmöglichkeit für den Versorgungsträger die Abänderung einer VA-Entscheidung zu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Behindertentestament u... / V. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 104 Handelt es sich bei dem überschuldeten bzw. bedürftigen potenziellen Erben um einen Abkömmling des Testierenden, so kommt auch die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht gem. § 2338 BGB in Betracht.[253] Nach dieser Vorschrift kann ein Elternteil einen Abkömmling im Falle der Verschwendung oder Überschuldung hinsichtlich seines Pflichtteilsrechts durch die Anordnu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 131 Von der fortgesetzten Gütergemeinschaft spricht man, wenn die Ehegatten gem. § 1483 Abs. 1 BGB durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft nach dem Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt wird.[137] Aufgrund der Regelung des § 1483 Abs. 1 S. 3 BGB wird der Anteil des verstorbenen Ehegatt... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Vermächtnisanordnung / b) Quoten- und Bruchteilsnießbrauch

Rz. 127 Dem Vermächtnisnehmer brauchen nicht sämtliche Nutzungen einer Sache zugewandt zu werden; möglich ist auch der Nießbrauch lediglich an einem ideellen Bruchteil eines Gegenstands oder beschränkt auf eine Quote der zu ziehenden Nutzungen (z.B. ⅔ für den Vermächtnisnehmer, ⅓ verbleibt dem Eigentümer). Dass ein Nießbrauch an einem ideellen Bruchteilsmiteigentumsanteil bes... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsstellung des Streithelfers.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit den dem Streitgenossen im Verhältnis zu der Hauptpartei verliehenen prozessualen Befugnissen. Den streitgenössischen Nebenintervenienten stattet § 69 weitergehend mit zusätzlichen Rechten aus. Der Nebenintervenient, der weder Partei des Hauptprozesses noch Vertreter der Hauptpartei ist, agiert in einem fremden Prozess neben der Hauptparte... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Grundlagen des interna... / d) Ablehnung eines mehrfachen gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 24 Die Frage, ob eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt an verschiedenen Orten haben kann, ob also ein mehrfacher gewöhnlicher Aufenthalt möglich ist, wird nicht einheitlich beurteilt. Der EuGH[28] sowie die herrschende Meinung in der Literatur[29] gehen allerdings zu Recht davon aus, dass der gewöhnliche Aufenthalt im rechtlichen Sinne nur an einem Ort begründet sein... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Grundlagen des interna... / cc) Zumindest zusätzliche Einhaltung der jeweiligen inländischen Ortsform

Rz. 234 Es empfiehlt sich stets – zumindest zusätzlich – die Einhaltung der jeweiligen inländischen Testamentsform, d.h. des Rechts des Staates, in dem das Testament errichtet wurde. Dadurch wird vermieden, dass das Testament im Ergebnis deshalb formunwirksam ist, weil die Formerfordernisse nach ausländischem Recht nicht vollständig eingehalten wurden. Außerdem kann es anson... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelung bei beendeter Gütergemeinschaft (Abs 2).

Rn 3 Auch nach der Beendigung der Gütergemeinschaft durch Tod, Vertrag, Aufhebungsurteil gem den §§ 1447 ff BGB oder Eheauflösung ist der Anteil weiterhin unveräußerlich. Allerdings können die Ehegatten, ihre Abkömmlinge oder Erben die Auseinandersetzung herbeiführen, §§ 1471 ff, 1494 BGB. Der Anteil am Gesamtgut ist deswegen nach Abs 2 pfändbar. Die Pfändung erfolgt nach de... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Beraterpflichten bei de... / 2. Feststellungen über die erforderliche Geschäfts- und Testierfähigkeit (§ 28 BeurkG)

Rz. 36 Anders als der Wortlaut der Normüberschrift ("Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit") nahelegt, soll der Notar in der Verfügung von Todes wegen lediglich dokumentieren, auf welche Art und Weise er sich von der Geschäftsfähigkeit des Verfügenden überzeugt hat.[14] Bei § 28 BeurkG handelt es sich um eine Ergänzung zu § 11 BeurkG, welcher weiterhin Anwendung findet.... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / k) Abfindungen für die Übertragung der Anwartschaft eines Nacherben

Rz. 54 § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG bezieht sich auf das Institut der Vor- und Nacherbschaft, das unter Rdn 134 ff. im Einzelnen dargestellt wird. Ab dem Anfall der Vorerbschaft steht dem Nacherben bis zum Eintritt des Nacherbfalls eine Anwartschaft auf die Nacherbschaft zu (sog. Nacherbenanwartschaftsrecht), die bei diesem zunächst noch keine Erbschaftsteuerpflicht auslöst. Über... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 22 Einzeltestament / 2. Einzeltestament

Rz. 47 Hatte der Ehegatte eine letztwillige Verfügung zugunsten des anderen Ehegatten getroffen, wird diese (aber nicht das ganze Testament) gleichermaßen unwirksam, wenn die Ehe durch Scheidung aufgelöst wird (sie wird durch Rechtskraft des richterlichen Scheidungsausspruchs (§ 1564 S. 2 BGB) oder in den Fällen der §§ 1313 ff. und 1319 ff. BGB aufgelöst) oder die Voraussetz... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Anordnungen für die Er... / 4. Steuerfreie Zugewinnausgleichsforderung an den Ehegatten

Rz. 55 Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1371 ff. BGB), steht dem überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Partners u.U. eine Zugewinnausgleichsforderung zu, die nach § 5 Abs. 1 ErbStG in der Regel steuerfrei bleibt. Bei der Berechnung dieser tatsächlichen Zugewinnausgleichsforderung ist jedoch zu beachten, dass nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbSt... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Grundlagen des interna... / a) Konsequenzen für deutsche Erblasser

Rz. 76 Für einen deutschen Erblasser hat die Regelung des Art. 8 Abs. 3 S. 1 des Abkommens zur Folge, dass der im Iran belegene Nachlass eines Deutschen dem deutschen Recht unterliegt. Dies gilt auch, wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Iran oder in einem Drittstaat hatte, sofern er keine Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO vorgenommen hat. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Grundlagen des interna... / 2. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik

Rz. 80 Zwischen Deutschland und der Türkei hat der Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 28.5.1929[115] Vorrang vor den Regeln der EuErbVO. Dieser beinhaltet in der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags das Deutsch-türkische Nachlassabkommen. a) Anwendungsbereich des Deutsch-türkischen Nachlassabkommens Rz. 81 Zu beachten ist, dass der A... mehr