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Buchführung / 1 Welche Aufgaben die Buchführung hat

Ulrike Fuldner
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Diese Aufgaben hat die Buchführung:

  • Die Buchführung ist die Grundlage für das gesamte betriebliche Rechnungswesen und die korrekte Besteuerung.
  • Aus der Buchführung ergeben sich als Basis für die Umsatz- und Einkommensteuer der Umsatz sowie der Gewinn.
  • Im Rahmen einer Betriebsprüfung ist die Betriebsprüfung ein Kontrollmittel für den Prüfer.
  • Anschlussprüfung auch bei vernichteten Unterlagen zulässig.[1]
  • Anordnung einer Außenprüfung für einen bereits geprüften Zeitraum – Zweitprüfung – ist zulässig.[2]
  • Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung.[3]
  • Im Rahmen des § 193 Abs. 1 AO sind Außenprüfungen in den Grenzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots grundsätzlich unbeschränkt zulässig. Weder der AO noch der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) ist zu entnehmen, dass Außenprüfungen nur in einem bestimmten Turnus oder mit zeitlichen Abständen erfolgen dürfen. Dies gilt nicht nur für Großbetriebe, sondern auch für Mittelbetriebe sowie Klein- und Kleinstbetriebe.[4]
  • Nach dem Zweck des § 193 Abs. 1 AO muss es die Möglichkeit geben, die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann zu prüfen, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben; gleiches gilt beim Tod des Unternehmers.[5]

    Der BFH muss klären, ob bei einer eher mittelgroßen und wirtschaftlich weniger bedeutenden Freiberuflersozietät, die nach der BpO als Großbetrieb eingestuft wird, lückenlose Anschlussprüfungen ohne Angabe von Gründen und ohne jede Beschränkung der Anzahl der Folgeprüfungen angeordnet werden können.[6]

     
    Achtung

    Außenprüfung bei Verletzung der gesteigerten Mitwirkungspflichten nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz

    Mit Gesetz vom 25.6.2021[7] wurde § 193 Abs. 2 Satz Nr. 3 AO e...

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