Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 07/2025, Keine Anwendb... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach der am 4.5.2023 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin, ihr am 21.6.2021 verstorbener Ehemann und ihr am 2.3.2022 verstorbener gemeinsamer Sohn, dessen einzige Kinder die Beteiligten zu 1 und 2 sind, schlossen am 12.3.1994 einen notariellen Erbvertrag, in dem die Erblasserin und ihr Ehemann sich gegenseitig zu Alleinerben und...mehr

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ZErb 07/2025, Ausstattung a... / 2 Anmerkung

I. Bei Erbengemeinschaften sind regelmäßig Fragen zu klären, ob Vorempfänge, die ein Abkömmling zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat, bei der Erbauseinandersetzung gegenüber den anderen Abkömmlingen gem. §§ 2050 ff. BGB auszugleichen sind. Ausgleichungs- und Anrechnungspflichten können zudem bei der Pflichtteilsberechnung gem. §§ 2315, 2316 BGB relevant sein. Ob die Werte ...mehr

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ZErb 07/2025, Künstliche Intelligenz sollte die natürliche Intelligenz nicht verdrängen!

Die Fortschritte in der Künstlichen Intelligenz (KI) haben zahlreiche Bereiche unseres Lebens revolutioniert, und die Testamentsgestaltung ist da keine Ausnahme. Die Integration von KI in diesen sensiblen und persönlichen Prozess birgt jedoch nicht nur Chancen, sondern auch erhebliche Risiken und Herausforderungen, die eine kritische Betrachtung erfordern. Künstliche Intellig...mehr

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ZErb 07/2025, Keine Anwendb... / 2 Anmerkung

Der BGH hat in diesem Verfahren einen Erbvertrag selbst ausgelegt und damit sogleich in der Sache entschieden. Grundsätzlich ist die Auslegung von Individualerklärungen Aufgabe der Tatsachengerichte. Eine eigene Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht kommt nur in Betracht, wenn sich die Auslegung des Testaments durch das Tatsachengericht als fehlerhaft erweist und eine ...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Seit der österreichischen Erbrechtsreform (1.1.2017)[26] hat der Lebensgefährte ein echtes gesetzliches Erbrecht. Dieser erbt nämlich unter bestimmten Voraussetzungen, wenn es kein Testament zu seinen Gunsten gibt (sog. außerordentliches Erbrecht). Voraussetzungen sind:mehr

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ZErb 07/2025, Der digitale ... / a. Die Erbteilungsanordnung

Auch nach österreichischem Recht unterliegt der digitale Nachlass – wie bereits gezeigt wurde[4] – der Gesamtrechtsnachfolge. Daraus folgt, dass das gesamte digitale Vermögen, sei es von oder ohne Wert, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Dies bedeutet, dass der digitale Nachlass von den Rechtswirkungen einer letztwilligen Verfügung auch umfasst ist. Mö...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / bb. Erbvertrag

Erbeinsetzung durch Erbvertrag Außer durch Testament kann die Erbeinsetzung des nichtehelichen Lebenspartners auch durch einen Erbvertrag erfolgen. Der Partner wird sog. "Vertragserbe", um ihm so die Erbschaft rechtlich zu sichern. Während Verfügungen in Form des Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht ei...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 8 Der Pflichtteil des Kindes – Der gesetzliche Vertreter als Erbe

Rz. 131 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow‘sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder – auch der minderjährigen Kinder – beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig b...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / B. Abschluss eines Erbvertrag-Aufhebungsvertrages

Rz. 13 Der Erbvertrag-Aufhebungsvertrag als Ganzes sowie die Aufhebung einzelner vertragsmäßiger Verfügungen darin können durch Vertrag zwischen dem Erblasser und den Personen geschlossen werden, die den Erbvertrag geschlossen haben (§ 2290 Abs. 1 BGB). Der Vertrag bedarf der Form des § 2276 BGB (§ 2290 Abs. 4 BGB), also notarieller Beurkundung bei Anwesenheit beider Teile. ...mehr

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ZErb 07/2025, Keine Anwendb... / Leitsatz

Die Vorschrift des § 2270 BGB ist nur auf das gemeinschaftliche Testament und nicht (auch nicht entsprechend) auf Verfügungen in einem Erbvertrag anwendbar. BGH, Beschl. v. 26.3.2025 – IV ZB 15/24mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / A. Ausschlagung und Ausschlagungsfrist

Rz. 42 Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch Erklärung in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem Nachlassgericht; sie kann auch zur Niederschrift des Nachlassgerichts erfolgen (§ 1945 Abs. 1 BGB). Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sie beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder wenn ...mehr

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ZErb 07/2025, Der digitale ... / b. Das Vermächtnis des digitalen Nachlasses?

Es ist – wie nach deutschem Recht[10] – auch nach österreichischem Recht anerkannt, dass nicht nur ein Erbe den digitalen Nachlass erhalten kann, sondern dieser auch an eine oder mehrere Personen mittels letztwilligen Vermächtnisses vermacht werden kann.[11] Es ist also ohne Weiteres denkbar, dass ein Verstorbener P in seinem Testament wie folgt anordnet: Zitat Meine Alleinerb...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Das gesetzliche Erbrecht berücksichtigt Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nicht. Nach dem Gesetz erben sie nicht voneinander. In den Niederlanden sollten Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft daher ein Testament verfassen, um die Einsetzung ihres Partners als Erbe verbindlich zu gestalten. Wenn aus diesen Partnerschaften Kinder hervorgegangen sind, ist...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Ein gemeinschaftliches Testament können Ehepartner und eingetragene Partner sowie Brautpaare errichten, nicht aber Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben kein gesetzliches Erbrecht. Wenn sich die Partner gegenseitig als Erbberechtigte einsetzen wollen, so kann dies ausschließlich durch eine testamentarische Verfü...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / III. Abweichungen von Anordnungen des Erblassers

Rz. 460 Abweichungen von den Anordnungen des Erblassers kann der Testamentsvollstrecker gleichermaßen in seinen endgültigen Plan aufnehmen, solange die Miterben nicht widersprechen; sonst läuft er Gefahr, dass auf Feststellung der Unwirksamkeit des Plans (Abweichungen von §§ 2204, 2042 ff. BGB) geklagt wird. Später wird er aufgrund seiner Verfügungsmacht die Übertragung der ...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / C. Die Vertretung des Minderjährigen bei der Ausschlagung

Rz. 73 Die Vertretung des Minderjährigen ist von der familiengerichtlichen Genehmigung zu unterscheiden. Grundsätzlich vertreten beide Eltern gemeinschaftlich den Minderjährigen (§ 1629 Abs. 1 BGB). Nun wird die Ausschlagung dem Nachlassgericht gegenüber erklärt (§ 1945 BGB), die Erklärung ist also amtsempfangsbedürftig, so dass es nicht darauf ankommt, wem der ausschlagende...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Gesetzliches Erbrecht

Voraussetzung für das gesetzliche Ehegattenerbrecht ist das Bestehen einer wirksamen Ehe mit dem Erblasser im Zeitpunkt des Todes. Seit dem 28.6.2017 ist Ehe i.S.d. Gesetzes eine Ehe zwischen zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts.[15] Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft haben kein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht. Im Erbfall steht der überl...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Das Gesetz[22] enthält keine besonderen Bestimmungen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft (konkubinat). Wo das Gesetz den Begriff des nahen Angehörigen verwendet, wird darunter überwiegend auch der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verstanden. So haben die Partner einer nichtehelichen, darunter auch einer gleichgeschlechtlichen, Lebensgemeinschaft ein gegen...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / a. England und Wales

Anwendbares Recht Das englische internationale Privatrecht ist gesetzlich nicht normiert. Es folgt dem Prinzip der territorialen Nachlassspaltung. Für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass (succesion to immovables) ist das jeweilige Belegenheitsrecht und für den beweglichen Nachlass (succession to moveables) ist das Recht des letzten Domizils des Erblassers einschlägig. F...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / § 2 Der Minderjährige als Erbvertrag-Erblasser

Rz. 7 Der 16-jährige Minderjährige kann zwar ein Testament errichten (siehe Rdn 1), aber als Erblasser keinen Erbvertrag abschließen (§ 2275 BGB), da er noch geschäftsbeschränkt ist (§ 106 BGB). Die frühere Regelung, dass auch eine geschäftsbeschränkte Person eine Ehe schließen konnte und (deshalb) als Ehegatte einen Erbvertrag als Erblasser abschließen konnte (§ 2275 Abs. 2...mehr

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ZErb 07/2025, Ausstattung a... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten Ausgleichsansprüche gem. §§ 2050 ff. BGB nach dem Tod ihrer Mutter […] (Erblasserin) geltend. Die Parteien und ihre sechs Geschwister sind die Kinder der am 28.4.2020 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin und ihr im Jahr 2016 vorverstorbener Ehemann […] errichteten am 10.4.2009 ein handschriftliches gemeinsames Testament, in dem si...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / bb. Materielles Recht

Der Familily Scotland Act 2006[35] hat verschiedene Versorgungsleistungen für nicht eheliche Lebenspartner (cohabitants) eingeführt. So kann der Längerlebende der Partner innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Partners einen Antrag bei Gericht auf Versorgung stellen.[36] Das setzt aber zum einen voraus, dass der verstorbene Partner sein Domizil in Schottland hatte und da...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / A. Allgemeines

Rz. 238 Die Verwaltung des einem Minderjährigen nachgelassenen Vermögens liegt grundsätzlich bei seinen Eltern als seinem gesetzlichen Vertreter (§ 1626 Abs. 1 BGB). Sie liegt bei einem Elternteil als gesetzlichem Vertreter, wenn z.B. der andere Elternteil verstorben ist (§ 1680 Abs. 1 BGB), so dass dieser die gesetzliche Vertretung und damit auch die Vermögenssorge hinsicht...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / B. Der Zuwendungspfleger (§ 1811 BGB n.F.; § 1917 Abs. 2 BGB a.F.)

Rz. 252 Der Erblasser kann sich darauf beschränken, durch letztwillige Verfügung die Eltern (bzw. den Vormund) von der Verwaltung des dem Minderjährigen zugewandten Vermögens auszuschließen (§ 1638 Abs. 1 BGB). Dann erhält der Minderjährige einen "Zuwendungspfleger" (§ 1811 Abs. 1 BGB n.F.; früher § 1909 Abs. 2 BGB a.F.: "Ergänzungspfleger"), den das Familiengericht auswählt...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / B. Zur familiengerichtliche Genehmigung für die Ausschlagung

Rz. 63 Beispiel Nach dem gemeinschaftlichen Testament der Eltern ist der überlebende Ehegatte alleiniger Vorerbe, Nacherben sind die gemeinsamen Kinder. Nacherbfall ist der Tod des Vorerben. Die Mutter stirbt, als die Kinder noch minderjährig sind. Rz. 64 Es kann der Vater die Nacherbschaft für die Kinder, weil diese "nur" Nacherben sind (§ 2306 Abs. 2 BGB), ausschlagen, so d...mehr

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ZErb 07/2025, Der digitale ... / 4. Musterformulierung

In diesem Artikel und insbesondere in dessen ersten Teil wurde versucht, die Bedeutung der konsequenten Anwendung der Gesamtrechtsnachfolge auf den digitalen Nachlass zu unterstreichen. Der gesamte digitale Nachlass geht auf die Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Es ist nicht von Bedeutung, ob diese Erben ihr Erbrecht aus einem Erbvertrag, einem Testament oder aus...mehr

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6. Kapitel: Die erbrechtlic... / B. Die Anfechtung von Erbverträgen

Rz. 188 Heutzutage sind Ehen mit Minderjährigen nicht mehr möglich (siehe Rdn 3). Die Fälle möglicher Anfechtungen von Erbverträgen mit Minderjährigen als Erblasser haben sich somit durch Zeitablauf erledigt. Rz. 189 § 2281 BGB sieht nur die Anfechtung durch den Erblasser vor. Daher kann dessen Vertragspartner seine eigene Annahmeerklärung im Erbvertrag (siehe Rdn 8 ff.) nur ...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Verpflichtung zur Leistung des Erbverzichts, ggf. gegen Leistung einer Abfindung

Rz. 593 Dem Erbverzichtsvertrag liegt nach heutiger Auffassung regelmäßig ein Verpflichtungsvertrag zugrunde. Die Verpflichtung zum Erbverzicht bedarf der Form der notariellen Beurkundung (§ 2348 BGB analog). Zuweilen wird vor Beurkundung des Erbverzichts keine besondere Verpflichtung zur Leistung des Verzichts beurkundet; man beurkundet den Verzicht (§ 2348 BGB) und eventue...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Das materielle Erbrecht ist im Erbgesetz geregelt, das am 3.4.2003 in Kraft getreten ist.[64] Das kroatische Recht stellt den überlebenden Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft einem Ehepartner erbrechtlich gleich.[65] Voraussetzungen für das Vorliegen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind:mehr

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14. Kapitel: Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

§ 44 Der Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Minderjährigen mit widerruflicher Bezugsberechtigung (§ 159 Abs. 2 VVG) Rz. 669 Beispiel Die Großmutter (GM) schließt mit dem Versicherer V einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten ihres Lieblingsenkels Karl (K) ab. Dieser soll bei ihrem Tode 40.000 EUR als Versicherungssumme erhalten. GM zahlt im Laufe einiger Jahre die Prä...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Verzeichnis der Nachlassgegenstände

Rz. 632 Der Nacherbe hat gegen den Vorerben einen Anspruch auf ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände; diesen Anspruch macht er durch ein "Verlangen" geltend (§ 2121 BGB). Das Verlangen ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher der Anspruch entgegen der Regel des § 271 BGB fällig und erfüllbar wird.[3] Es gehört bei einem minderjährigen Nacherben...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 14 Bestimmung eines Vormunds für den Minderjährigen (§ 1782 BGB)

Rz. 193 Für den Fall, dass beide Eltern sterben, erhält das minderjährige Kind einen Vormund (§ 1773 BGB). Eltern haben das Recht, die Person des Vormundes selbst auszuwählen; die Auswahl erfolgt durch letztwillige Verfügung (§ 1782 Abs. 1 BGB n.F.; früher § 1777 BGB a.F.). Es genügt auch die Form des gemeinschaftlichen Testaments (§ 2267 BGB). Vormundschaftsvereine können n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erbfall

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die durch einen Erbfall ausgelösten Kosten (zB Erbfallschulden insb Vermächtnis- und Pflichtteilsschulden, Beratungskosten, Prozesskosten) sind auch dann Privataufwendungen, wenn zu der Erbmasse BV gehört (BFH BStBl II 1986, 139; BFH BFH/NV 2001, 1262; kritisch Grube, DStZ 1999, 313; Grube, FR 2007, 534; Kanzler, FR 1999, 1119; s auch Dusowsk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1.1 Berliner Testament

Rz. 70 Ehegatten setzen sich häufig zur gegenseitigen Absicherung als Alleinerben ein. Meist treffen sie dann ergänzend noch eine Regelung, mit der Sie einen Erben nach dem Überlebenden einsetzen, meist die gemeinsamen Abkömmlinge. Durch solche gemeinsamen Verfügungen, die auch dem eingetragenen Lebenspartner (Rz. 71) offenstehen, wollen sie sicherstellen, dass nach dem Tod ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2 Die steuerrechtliche Anknüpfung an das Zivilrecht

Rz. 72 § 15 Abs. 3 ErbStG gilt für Fälle, in denen der Ersterbende Vollerbe (Einheitslösung, Rz. 70) wird: Dies führt zu einer Vereinigung seines Vermögens mit dem Nachlass des Erstverstorbenen zu einem einheitlichen Vermögen. Konkret knüpft § 15 Abs. 3 ErbStG zunächst an die Norm § 2269 Abs. 1 BGB hinsichtlich der Art der Verfügung an. §§ 2269 Abs. 1 BGB enthält zwar nur ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Die steuerrechtliche Regelung

Rz. 74 § 15 Abs. 3 ErbStG mildert die Besteuerung des Schlusserbenerwerbs, mit der Anweisung, dass "auf Antrag der Versteuerung das Verhältnis des Schlusserben oder Vermächtnisnehmers zum zuerst verstorbenen Ehegatten oder dem zuerst verstorbenen Lebenspartner zugrunde zu legen (ist), soweit sein Vermögen beim Tod des überlebenden Ehegatten oder des überlebenden Lebenspartne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2 Beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse

Rz. 44 § 6 Abs. 4 ErbStG stellt auch beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse der Nacherbschaft gleich. Gem. § 2147 BGB kommt als Beschwerter sowohl ein Erbe, als auch ein Vermächtnisnehmer in Betracht. Nach der entsprechend anwendbaren Regelung des § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG verwirklicht der Vermächtnisnehmer einen Erwerb von Todes wegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.4 Antragserfordernis

Rz. 80 Die Steuerklassenzuordnung des § 15 Abs. 3 ErbStG wurde bisher ohne Antrag und damit ggf. auch gegen den Willen des Begünstigten vorgenommen. Beim Verweis auf § 6 ErbStG handelt es sich um einen Rechtsfolgenverweis. Das dortige Antragserfordernis war deshalb auf die Norm § 15 Abs. 3 ErbStG nicht übertragbar. Ggf. konnten i. R. d. Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG dami...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1.2 Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 71 Das LPartG ermöglicht 2 Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Aufgrund des Erfordernisses der Gleichgeschlechtlichkeit, wird zur Vermeidung von Missverständnissen häufig die Begrifflichkeit (eingetragene) gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft verwendet. Diese Lebenspartnerschaft eröffnet – außerhalb der Verwandtschaft, neben Adopti...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5 Einbeziehung eingetragener Lebenspartnerschaften in den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 ErbStG

Rz. 81 Neu ist auch die Einbeziehung des Ersterwerbs durch einen eingetragenen Lebenspartner mit anschließendem Schlusserwerb. Auch eingetragene Lebenspartner können nach § 10 Abs. 4 LPartG ein gemeinschaftliches Testament errichten (Rz. 71). In diesem Fall sollen auch die mit dem verstorbenen Lebenspartner näher verwandten Erben und Vermächtnisnehmer in gleicher Weise wie b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Kinder und Stiefkinder

Rz. 13 Der zivilrechtliche Kindesbegriff ist die Basis zur Bestimmung des erbschaftsteuerlichen Kindesbegriffs. So werden zivil- wie erbschaftsteuerrechtlich Kinder, die im Zeitpunkt des Erbfalls gezeugt, aber noch nicht geboren waren, als schon geboren behandelt. Der Kindesbegriff des Erbschaftsteuerrechts geht jedoch mit der gleichberechtigten Aufnahme der Stiefkinder[1] ü...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Steuerrechtliche Regelung

Rz. 46 Dem Gesetzgeber erschien es für die Erbschaftsteuer – im Übrigen auch allgemein nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 AO – angemessen, im Zivilrecht vorgesehene Schritte des Zivilrechts gegenüber den seitherigen Verwandten nicht nachzuvollziehen. Damit sind auch über § 15 Abs. 1a ErbStG die zivilrechtlichen Adoptionsformen erbschaftsteuerlich gleichgestellt. Unabhängig vom Zivilrech...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Bedeutung des Verhältnisses des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker

Rz. 3 § 15 Abs. 1 ErbStG stellt auf das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker ab. Auch bei Aufhebung einer Stiftung[1] ist Zuwendender die Stiftung; ausnahmsweise ist aber nach § 15 Abs. 2 ErbStG für Familienstiftungen abweichend vom grundsätzlich maßgebenden Zuwendungsverhältnis für die Bestimmung der Steuerklasse und damit für die Berechnung der Schenkungsteu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.19 Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke (§ 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG)

Rz. 90 § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG befreit als Auffangvorschrift zu § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu einem dieser bestimmten Zwecke gesichert ist.[1] Die Vorschrift begünstigt nicht einen bestimmten Empfängerkreis, sondern die Verfolgung eines bestimmten steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Regelungsverknüpfung (§ 1 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 150 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten nach dem Gleichstellungsgebot des § 1 Abs. 2 ErbStG die Vorschriften über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.[1] Das Gleichstellungsgebot gilt jedoch nur für Vorschriften des ErbStG, nicht für ausländische Rechtsvor...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.7.1 Allgemeines

Die Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff BGB) entsteht, wenn mehreren Personen die Erbschaft zugewendet wird, sie also in die Rechtstellung der verstorbenden Person eintreten. Nicht zur Erbengemeinschaft gehören Personen, denen ledglich ein Vermächtnis zugewendet wird; diese erhalten "lediglich" einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des durch Vermächtnis angeordneten.[1] P...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2 Bedingung

Eine Bedingung ist die durch den Parteiwillen in das Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, die die Rechtswirkung des Geschäftes von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig macht. Dabei wird unterschieden zwischen aufschiebenden und auflösenden Bedingungen. Das BGB regelt die Bedingung in den §§ 158 ff. BGB. Die Bedingung ist zu unterscheiden von der Auflage. Mit der Au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments

Leitsatz 1. Für die Kenntnis von dem Erwerb im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ist der rechtsgültige Erwerb maßgebend. Die Anlaufhemmung gilt für den jeweiligen Erwerb aufgrund eines bestimmten Rechtsgrunds. Lediglich im Hinblick auf diesen Rechtsgrund ist ihre Wirkung mit der einmal erlangten Kenntnis verbraucht. 2. Maßgebender Zeitpunkt, zu dem ein testamentarisch eingesetzter Erbe sichere Kenntnis im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO von seiner Erbeinsetzung hat, ist der Zei...mehr