Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 4 Formvorschriften bei no... / 2. Meldepflichtige Personen und Behörden (Melder)

Rz. 42 Für alle erbfolgerelevanten Urkunden, die notariell beurkundet sind, ist der beurkundende Notar meldepflichtig (§ 34a BeurkG), dies gilt auch für solche notariell beurkundeten Verfügungen von Todes wegen, die in die besondere amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts gegeben werden. Die verwahrende Stelle meldet solche Urkunden nicht. Unverzüglich nach Abschluss des Be...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / d) Sachnormverweisungen

Rz. 109 Sowohl bei den alternativen Anknüpfungen nach Art. 1 HTestformÜ als auch bei Art. 26 Abs. 1 S. 1 EGBGB handelt es sich ausschließlich um Sachnormverweisungen. Daher wird auf das innerstaatliche Recht der jeweils anwendbaren Rechtsordnung verwiesen, bei der Verweisung auf das tatsächliche oder hypothetische Erbstatut in Art. 26 Abs. 1 S. 1 EGBGB ggf. unter Beachtung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsbereich und Normzweck.

Rn 2 § 1066 erfasst alle Vereinbarungen oder Klauseln, die nicht unter den herkömmlichen Begriff der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ff ›passen‹, jedoch gleichwohl die Entscheidung über Streitigkeiten einem Schiedsgericht unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs zuweisen. Dazu gehören in erster Linie die sogenannten statutarischen Schiedsklauseln in den Gesellschaftsvert...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / II. Gleichgeschlechtliche Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften

Rz. 152 Zu besonderen Schwierigkeiten in Bezug auf das Erbrecht können auch gleichgeschlechtliche Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften führen. Denn die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts gleichgeschlechtlicher Ehegatten oder Lebenspartner in einem anderen Mitgliedstaat der EuErbVO oder in einem Drittstaat führt – ebenso wie in sämtlichen anderen Fällen (ohne Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Überlassung von Akten an Rechtsanwälte, Notare oder Behörden.

Rn 11 Nach Abs 4 S 1 können Rechtsanwälten, Notaren oder Behörden die Akten zur Einsichtnahme in die Amts- oder Geschäftsräume überlassen werden. Falls die Akten entbehrlich sind, ist das der Regelfall (Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 182). Die Übersendung bestimmter Akten ist ausgeschlossen (Registerakten, Nachlassakten, BayObLG FGPrax 95, 72, 73 [BayObLG 04.01.1995 -...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 2. Tätigkeit des Pflegers

Rz. 59 Der Pfleger hat zunächst ein Vermögensverzeichnis über das Vermögen des Kindes zu erstellen und beim Familiengericht einzureichen (§§ 1813 Abs. 1, 1798 Abs. 2 S. 1, 1835 BGB).[93] Verschiedene Rechtsgeschäfte bedürfen der familiengerichtlichen Genehmigung (§§ 1813 Abs. 1, 1799 Abs. 1, 1848 ff. BGB). Der Pfleger ist verpflichtet, Geld verzinslich anzulegen (§§ 1813 Abs...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / c) Anwaltliche Gebühren für die Mitwirkung bei Gesellschaftsverträgen

Rz. 30 Häufig ist es erforderlich, bei der Gestaltung von Testamentsentwürfen bei Unternehmern die Gesellschaftsverträge zu prüfen und ggf. anzupassen. Allein die Prüfung, ohne inhaltliche Änderung, ist mit der Vergütung für die Erstellung des Testamentsentwurfs abgegolten. Soweit der Gesellschaftsvertrag aber ergänzt werden muss, also etwaige sog. erbrechtliche Klauseln (z.B...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / d) Streit über die Wirksamkeit einer Schiedsanordnung

Rz. 34 Wurde in einer letztwilligen Verfügung eine Schiedsklausel verfügt und besteht Streit darüber, ob der Erblasser überhaupt testierfähig war, stellt sich zum einen die Frage der materiellen Wirksamkeit des Testaments und zum anderen die Frage der Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Hier ist auf § 1040 ZPO zu verweisen. Das Schiedsgericht hat die Kompetenz, über seine eig...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Schriftliche Erbverträge

Rz. 114 Für die Formgültigkeit schriftlicher Erbverträge gilt Art. 27 EuErbVO. Denn Erbverträge werden – im Gegensatz zu einseitigen und gemeinschaftlichen Testamenten – vom HTestformÜ nicht erfasst.[155] Allerdings beruhen die Regeln des Art. 27 EuErbVO auf denjenigen des HTestformÜ,[156] sodass auch für die Formgültigkeit von schriftlichen Erbverträgen mehrere alternative ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Feststellungsklagen.

Rn 14 Bei der Beurteilung, ob iRe Feststellungsklage eine einfache oder notwendige Streitgenossenschaft vorliegt, gelten die für eine Leistungsklage maßgeblichen Grundsätze. Darum kann ein einzelner Teilhaber Feststellungsklage erheben, sofern ihn das materielle Recht mit einer Einzelklagebefugnis versieht (BGH WM 17, 1940 Rz 23). Hat die Feststellung ein Recht zum Gegenstan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 2. Elterliche Vertretungsmacht (Außenverhältnis)

Rz. 3 Aus dem elterlichen Sorgerecht im Innenverhältnis folgt gem. § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen.[2] Übt ein Elternteil die elterliche Sorge etwa nach dem Tod des anderen Elternteils alleine aus, ist dieser der alleinige Vertreter (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Rz. 4 Die elterliche Vertretungsmacht unterliegt Grenzen. So besteht ein Vertretu...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / A. Allgemeines

Rz. 1 Schiedsgerichte in Erbsachen sind entweder zulässig.[1] § 1066 ZPO sieht die Möglichkeit der Anordnung einer Schiedsgerichtsbarkeit durch Verfügung von Todes wegen vor.[2] Derartig...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / I. Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 1 Die (gesetzlichen oder gewillkürten) Erben des Verstorbenen treten im Wege der Universalsukzession in der Sekunde des Todes in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Zusätzliche Übertragungsakte sind nicht erforderlich, der oder die Erben werden mit dem Tod[1] ipso iure Rechtsnachfolger des Erblassers. Der Erbschein dient dabei nur der Legitima...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Im Unterschied zur notariellen Beauftragung ist der anwaltliche Berater zunächst gehalten, festzustellen, mit wem das Mandatsverhältnis eingegangen werden soll. Mutet diese Fragestellung bei einem Einzelmandanten als unwesentlich an, so ist bei der Beratungsanfrage eines Ehepaares oder einer ganzen Familie die sofortige Klärung des Mandatsverhältnisses unverzichtbar. A...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / b) Rechtswahl

Rz. 133 Nach Art. 25 Abs. 3 EuErbVO haben die Parteien eines Erbvertrags die Möglichkeit, ungeachtet von Art. 25 Abs. 1 und 2 EuErbVO für die Zulässigkeit, die materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkungen ihres Erbvertrags – einschließlich der Voraussetzungen für seine Auflösung – das Recht zu wählen, welches die Person oder eine der Personen, deren Nachlass betroffen is...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / XI. Besteuerung der Vergütung

Rz. 194 Gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ist die Vergütung für die Vollstreckung von Testamenten einkommensteuerpflichtig. Darüber hinaus hat der Testamentsvollstrecker ggf. Umsatzsteuer und/oder Gewerbesteuer zu entrichten. Bei der Festlegung der Testamentsvollstreckervergütung sollte der Erblasser daher berücksichtigen, dass Steuerlasten die Vergütung nicht unerheblich kürzen k...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 1. Abgrenzung der Teilungsanordnung vom Vorausvermächtnis

Rz. 23 Vom Vorausvermächtnis klassischerweise abzugrenzen ist die Teilungsanordnung. Die Abgrenzung der beiden Rechtsinstitute gehört in der Praxis zu den umstrittensten Bereichen der Testamentsauslegung. Insbesondere in Laientestamenten wird oftmals keine präzise Aussage darüber getroffen, in welcher Form die Zuwendung einzelner Nachlassgegenstände an den Erben zu erfolgen ...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / d) Gleichzeitiges Versterben – Katastrophenklausel

Rz. 31 Wenn Ehegatten tatsächlich gleichzeitig versterben, erben die Schlusserben von jedem Ehegatten unmittelbar, also ohne Durchgangserwerb beim überlebenden Ehegatten. In diesem Fall ist somit die gegenseitige Erbeinsetzung in einem Ehegattentestament gegenstandslos.[13] Die Auslegungsregel des § 2269 BGB findet beim tatsächlich gleichzeitigen Versterben keine Anwendung. ...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / III. Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 9 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, nach der eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhalten soll, da es sich hierbei nicht um eine eindeutige Verfügung des Erblassers handelt. Es stellt sich daher in diesen Fällen die Frage, ob der Erblasser eine Erbeinsetzung auf die Pflichtteilsquote, eine Enterbu...mehr

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§ 1 Vorfragen / II. Vermögensanalyse

Rz. 9 Neben der Aufstellung der für den Erblasser wichtigsten Personen ist auch die Analyse des später im Nachlass befindlichen Vermögens elementar, wenn die Vermögensnachfolgeplanung reibungslos ablaufen soll (vgl. auch § 2 Rdn 28). Unterschieden werden sollte nach folgenden Kategorien:mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 3. Depressionen

Rz. 58 In der Praxis kommt es nur selten zu einer Testierunfähigkeit aufgrund eines depressiven Syndroms, da die Testierenden ohnehin in dieser Situation oft keine Entscheidungen fällen oder umsetzen können, sodass es weder zum Entwurf eines Testaments kommt noch zur Beauftragung eines Notars.[113] Wurde dennoch testiert, sollte geprüft werden, ob die letztwillige Verfügung ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Geschäftsgebühr, Nr. 2503 VV RVG

Rz. 132 Die Geschäftsgebühr in der Beratungshilfe ist das Pendant der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Die Gebühr beträgt nunmehr 102,00 EUR.[168] Die Gebühr entsteht für die Vertretung eines Mandanten gegenüber Dritten und auch für die Mitwirkung des Rechtsanwaltes bei der Gestaltung eines Vertrages. Die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages setzt voraus, dass d...mehr

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§ 1 Vorfragen / II. Vorbereitung und Durchführung der Erstberatung

Rz. 30 Wann immer faktisch und zeitlich möglich, sollte die Erstberatung vom juristischen Berater anhand der durch die Kanzleimitarbeiter erfragten Sachverhaltsdetails und ggf. vorab eingereichter Unterlagen vorbereitet werden (vgl. auch § 2 Rdn 14 f.). Ungemein hilfreich ist es, dabei folgendes Schema im Blick zu behalten: Rz. 31...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 5. § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB – Rechtskräftige Verurteilung und Unzumutbarkeit der Nachlassteilhabe

Rz. 25 Als weiteren Entziehungsgrund nennt § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB die rechtskräftige Verurteilung und Unzumutbarkeit der Nachlassteilhabe. Zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments muss die Tat begangen sein und der Grund für die Unzumutbarkeit vorliegen.[44] Rz. 26 Der Pflichtteilsberechtigte muss wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mi...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 2. Längerlebender Elternteil als gesetzlicher Vertreter und als Testamentsvollstrecker

Rz. 13 Besonders ist die Situation zu betrachten, wenn der längerlebende Elternteil nicht nur alleiniger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes ist, sondern auch in Personalunion Testamentsvollstrecker. Hier stellt sich stets die Frage, inwieweit ein Interessenwiderstreit vorliegt. Das OLG Nürnberg nahm mit durchaus überzeugenden Argumenten in dieser Konstellation ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Vertragsgestaltung

Rz. 173 Wenn der Rechtsanwalt vorgerichtlich an der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt, so kann diese Tätigkeit mithilfe des RVG abgegolten werden. Insbesondere billigt das RVG dem Rechtsanwalt in Anm. 2.3. (3) VVR RVG auch die Entstehung der Geschäftsgebühr für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags zu. Rz. 174 Eine Mitwirkung ist auf jeden Fall gegeben, wenn der ...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / B. Anwaltliche Aufklärungspflicht über Gebühren

Rz. 2 Einen Rechtsanwalt trifft im Grundsatz keine Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über das Entstehen der gesetzlichen Gebühren und insbesondere deren voraussichtliche Höhe aufzuklären.[1] Eine Belehrung über die Vergütungspflicht ist nicht stets zwingend. Dass der Rechtsanwalt die vertraglich geschuldete Dienstleistung nur gegen Vergütung erbringt, kann nicht anders ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkung

Rz. 261 [Autor/Stand] Der Erbverzicht ändert unmittelbar die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge.[2] Haben Verwandte und/oder der Ehegatte noch zu Lebzeiten des Erblassers [3] durch notariellen Vertrag (§ 2348 BGB) mit ihm auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichtet, sind sie bei Eintritt des Erbfalls weder erb- noch pflichtteilsberechtigt (§ 2346 Abs. 1 BGB). Dadurch erhöhen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personengleichheit

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Zusammenrechnung setzt voraus, dass derselbe Erwerber von demselben Zuwender (Erblasser oder Schenker) bereits vorher innerhalb des Zehnjahreszeitraums Vermögen unentgeltlich erworben hat. Für die Frage, wer die zuwendende Person und wer die erwerbende Person ist, gelten die zu den jeweiligen Erwerbstatbeständen – insb. zur Schenkungsbesteuerung – en...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Gehören zum Vermögen des Testators Unternehmensbeteiligungen oder führt er ein (kaufmännisches) Einzelunternehmen, sind bei den Nachfolgeüberlegungen und der Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen nicht nur die erbrechtlichen und steuerlichen Vorgaben, sondern auch handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen in den Blick zu nehmen. Die Verfügung von Todes wegen...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 2. Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 14 Mehrere Personen können sich unmittelbar oder mittelbar in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zwecks zusammenschließen. Rz. 15 Personengesellschaften fußen maßgeblich auf dem individuellen Beitrag des einzelnen Gesellschafters. Daher ist die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft vor...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 8. Überprüfung des Sachverständigengutachtens

Rz. 142 Die Überprüfung des Sachverständigengutachtens ist durch die Parteien aufgrund der fehlenden Sachkenntnis kaum möglich. Wenn sich jedoch erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens ergeben, muss ein weiteres Gutachten eingeholt werden. Das Gericht hat auf diesbezügliche Einwendungen der Parteien einzugehen.[269] Rz. 143 Das psychiatrische Sachverständigenguta...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 2. Entnahme aufgrund einer Betriebsaufspaltung

Rz. 218 Ertragsteuerliche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Vererbung von Kapitalgesellschaftsanteilen insbesondere immer dann, wenn eine sog. Betriebsaufspaltung vorliegt. Eine Betriebsaufspaltung setzt dabei die sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem Vermieter/Verpächter eines Wirtschaftsguts und der GmbH voraus. Eine Betriebsaufspaltung liegt klassischerwei...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 6. Erfüllung des Nießbrauchsvermächtnisses

Rz. 133 Aus der nur schuldrechtlichen Natur des Vermächtnisses folgt, dass der Bedachte nur einen Anspruch auf Bestellung des Nießbrauchs hat. Bezieht sich der Nießbrauch auf die ganze Erbschaft, so ist er an den einzelnen zum Nachlass gehörenden Gegenständen zu bestellen. Bei Nießbrauchsbestellungen an einem Erbteil bedarf die dingliche Einigung über die Nießbrauchseinräumu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 2 EuGFVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt in Zivil- und Handelssachen für grenzüberschreitende Rechtssachen im Sinne des Artikels 3, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt, wenn der Streitwert der Klage ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Eingangs beim zuständigen Gericht 5 000 EUR nicht überschreitet. Sie erfasst insbesondere nicht Steuer- und Zol...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / 2. Inhalt

Rz. 39 Bei der inhaltlichen Konzeption besteht ein breiter Gestaltungsspielraum. So sind z.B. folgende Vereinbarungen möglich: Rz. 40 Grundsätzlich unzulässig soll die Vereinbarung ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Rz. 3 Die Steuerermäßigung aus § 27 ErbStG wird nur gewährt, wenn der frühere und der nachfolgende Erwerb bei Personen der Steuerklasse I anfällt. Zur Steuerklasse I gehören die Ehegatten, die Kinder und Stiefkinder, ferner deren Kinder und Stiefkinder sowie die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen.[1] Nur diese Angehörigen zählen zu dem Personenkreis, der bei e...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeinsetzung im gemeinschaftlichen Testament

Die Erbeinsetzung der gemeinsamen Kinder in einem gemeinschaftlichen Testament ist im Zweifel wechselbezüglich zur Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten. OLG Celle v. 12.11.2024 – 6 W 132/24 BGB § 2265, § 2269, § 2270, § 2271 Beraterhinweis Setzen sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben ein und bestimmen sie, dass nach dem Tode des Letztver...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Nachweis der Echtheit eines Testaments

Es besteht keine Vermutung dafür, dass ein Schriftstück, das den Namenszug des Erblassers trägt, auch von diesem herrührt. Die Beurteilung der Echtheit eines Testaments bleibt regelmäßig einem Schriftsachverständigen vorbehalten, es sei denn, dass sich das Gericht auf anderem Wege eine Überzeugung von der Echtheit verschaffen kann, bspw. durch Zeugen, die bei Errichtung des S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / c) Nachweis der Erbfolge bei Pflichtteilsstrafklausel

Gegenüber dem Grundbuchamt kann im Falle eines notariellen gemeinschaftlichen Testaments mit Pflichtteilsstrafklausel, sofern kein Erbschein vorgelegt wird, die Nichtgeltendmachung des Pflichtteils nach dem ersten Erbfall nur durch von einem Notar aufgenommene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden. OLG Frankfurt v. 12.9.2024 – 20 W 212/23 GBO § 29, § 35 Beraterhinwei...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Benennung eines Ersatztestamentsvollstreckers

An die Feststellung eines stillschweigenden Ersuchens auf Benennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht sind keine überspannten Anforderungen zu stellen. Bei Wegfall eines vom Erblasser benannten Testamentsvollstreckers genügt für die Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Gericht der im Testament erkennbare mutmaßliche Wille, die Testam...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Abgrenzung zwischen Nießbrauchsvermächtnis und Vorerbschaft

Bleibt bei der Auslegung einer Verfügung von Todes wegen zweifelhaft, ob der wirkliche Wille des Erblassers auf die Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge oder eines Nießbrauchsvermächtnisses gerichtet war, so spricht bei der Ermittlung seines mutmaßlichen Willens der Umstand für die Anordnung eines Nießbrauchsvermächtnisses, dass hierdurch der wiederholte Anfall von Erbschaf...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Anforderungen an die Unterschrift des Erblassers

Befindet sich der Namenszug des Erblassers neben dem übrigen Text, obwohl unterhalb des Textes ausreichend Raum für eine Unterschrift wäre, stellt dieser Namenszug keine Unterschrift gem. den Anforderungen zur Errichtung eigenhändiger Testamente dar. OLG München v. 9.8.2024 – 33 Wx 115/24 e BGB § 2247 Beraterhinweis Die Unterschrift des Erblassers muss grundsätzlich am Schluss ...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / aa. Testament

Erbeinsetzung durch Testament Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können sich durch Testament als Erbe einsetzen. Nicht möglich ist allerdings die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments; ein gemeinschaftliches Testament kann nur durch Ehegatten oder Lebenspartner privatschriftlich errichtet werden. Der Nachteil des Testaments liegt insbesondere darin, da...mehr

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6. Kapitel: Die erbrechtlic... / A. Die Anfechtung von Testamenten

Rz. 178 Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art beseitigt wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht (§ 2081 Abs. 1 BGB). Die Anfechtungsgründe sind in § 2078 BGB genannt. Hervorzuheben ist hier: Ist d...mehr

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1. Kapitel: Der Minderjährige als Testator und als Widerrufender

§ 1 Der Minderjährige als Testator und als Widerrufender Rz. 1 Der Minderjährige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, also 16 Jahre alt ist, kann gem. § 2229 Abs. 1 BGB ein Testament errichten. Er bedarf dazu nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (§ 2229 Abs. 2 BGB). Ein geschäftsunfähiger Minderjähriger, also ein keine sieben Jahre altes Kind, kann nicht test...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

In Dänemark haben die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft kein gesetzliches Erbrecht und keine Vorteile im Rahmen des Nachlassverfahrens. Nicht miteinander verheiratete Personen können durch Testament (erweitertes Testament von Zusammenlebenden – udvidet samlevertestamente) bestimmen, dass sie ganz oder teilweise einander in der Weise beerben und vererben wollen,...mehr

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ZErb 07/2025, Zur Frage meh... / 1 Gründe

I. Die am … 2022 verstorbene Erblasserin war in erster und einziger Ehe verheiratet gewesen mit dem am … 2019 vorverstorbenen B.B … Aus der Ehe sind die folgenden Kinder hervorgegangen: a) B.H.B., vorverstorben am … 2009 b) D.B., vorverstorben am … 2022 c) A.B., vorverstorben am … 1954 d) W.D., geb. B., (= Beteiligter zu 1) e) G.O., geb. B., vorverstorben am … 2022. Der vorverstorbe...mehr