Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 5. Gestaltungen

Rz. 17 Zusätzlich zu der testamentarischen Entziehung des Verwaltungsrechts für einen Elternteil hinsichtlich des Teilbereichs Wahrnehmung der Rechte des minderjährigen Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker (vgl. Rdn 11) nach § 1638 BGB kann der Erblasser die Person des Zuwendungspflegers bestimmen (Pflegerbenennungsrecht nach § 1811 Abs. 2 BGB).[39] Befürchtet der Erbla...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 4. Aufnahmebogen

Rz. 14 Es wird empfohlen, bereits vor dem Erstberatungstermin ein Formular zur Erfassung der Mandantendaten zu übermitteln und um Rücksendung vor dem Besprechungstermin zu ersuchen. Das nachfolgende Muster kann zudem als Checkliste im Besprechungstermin dienen.[4] Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.4: Datenblatt zur Mandantenaufnahme Datenblatt ...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / b) Beweis des ersten Anscheins

Rz. 112 Die Testierunfähigkeit muss zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments vorliegen. Die Partei, die sich auf die Testierunfähigkeit beruft, muss auffällige Äußerungen und Verhaltensweisen des Erblassers benennen und somit Umstände vortragen, die auf eine Testierunfähigkeit hinweisen. Diese Umstände müssen sowohl vor als auch nach dem Zeitpunkt der fraglichen Testament...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 2. Drittbestimmungsverbot

Rz. 42 Die Bestimmung des Erben durch einen Dritten ist daher grundsätzlich unzulässig und führt zur Nichtigkeit der Verfügung. Allerdings kann zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung durchaus das Bedürfnis bestehen, die Entscheidung, etwa wer der Nachfolger eines Unternehmers wird, in die Zukunft zu verlagern oder an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Dabei ist stets die stre...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / I. Erbenfeststellung

Rz. 98 In streitigen Fällen zwischen Erbprätendenten kann auch der Weg über eine Feststellungsklage im Zivilprozess gegangen werden (§ 256 Abs. 1 ZPO). Das Erbrecht nach einer bestimmten Person ist ein Rechtsverhältnis, das zu klären ist. Ein Feststellungsinteresse ist deshalb grundsätzlich zu bejahen, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits betrieben wird oder sogar schon...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / III. Ernennung durch einen Dritten

Rz. 89 Dritter i.S.d. § 2198 Abs. 1 BGB kann grundsätzlich jede Person sein, die als Testamentsvollstrecker ernannt werden kann.[87] Auch der Alleinerbe kann ermächtigt werden, die Person des Testamentsvollstreckers zu bestimmen. Allerdings kann der Alleinerbe sich nicht selbst zum Testamentsvollstrecker ernennen.[88] Der Vorerbe kann mit der Bestimmung eines Testamentsvolls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kein Rechtsverhältnis.

Rn 9 Einzelne Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, deren Vorliegen allein zu keinen bestimmten Rechtsfolgen führt, stellen kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis dar. Auch reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens sind kein Rechtsverhältnis (BGH NJW 08, 1303). Die Beantwortung von abstrakten ...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / I. Allgemeines

Rz. 3 Der Nachlass fällt den Erben grundsätzlich als Ganzes an, da das BGB keine Sondererbfolge in einzelne Nachlassgegenstände kennt.[1] Über die Erbeinsetzung hinaus besteht oftmals das Bedürfnis des Erblassers, den Verbleib einzelner Gegenstände zu regeln oder den Erben konkrete Vorschriften zur Auseinandersetzung vorzugeben. Mit der Teilungsanordnung[2] nach § 2048 BGB w...mehr

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§ 22 Einzeltestament / II. Verlobte

Rz. 42 Zwei Personen, die sich gegenseitig ernsthaft versprechen, miteinander die Ehe eingehen zu wollen, gelten nach dem BGB als Verlobte.[49] Auch wenn Verlobte alsbald heiraten wollen, können sie kein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichten, denn diese Testamentsform steht ausschließlich Ehegatten ab der Eheschließung offen (§ 2265 BGB).[50] Würden Verlobte dennoc...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 4. Konsequenzen aus den Unsicherheiten der objektiven Anknüpfung nach Art. 21 Abs. 1 und 2 EuErbVO

Rz. 32 Erblasser, die beabsichtigen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland zu verlegen, sollten sich aufgrund der Unsicherheiten, die sich aus der objektiven Anknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers in Art. 21 Abs. 1 EuErbVO sowie der Ausweichklausel nach Art. 21 Abs. 2 EuErbVO ergeben, gründlich überlegen, ob sie ihr Heimatrecht wählen, um auf di...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / a) Beeinflussbarkeit durch Dritte

Rz. 33 Eine freie Willensbildung ist nicht mehr möglich, wenn infolge der Geistesstörung der Wille durch Einflüsse Dritter übermäßig beherrscht wird,[67] mithin der Testierende sich kein klares, von krankhaften Einflüssen ungestörtes Urteil bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen Dritter handeln kann. Zu prüfen ist, ob die Fremdeinflüsse das Gewicht einer pathologi...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / V. Erbeinsetzung durch Zuweisung einzelner Vermögensgegenstände

Rz. 52 Die Erbeinsetzung durch Zuweisung einzelner Vermögensgegenstände – insbesondere, wenn diese womöglich das wesentliche Vermögen des Erblassers ausmachen – ist häufig in Laientestamenten zu finden (etwa: "Mein Grundstück und mein Vermögen bei der B-Bank gehen auf A über.") und sollte in der kautelarjuristischen Beratung wenn möglich vermieden werden. Nach dem Gesetz ist...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 2. Amtliche Verwahrung vorgeschrieben

Rz. 53 Wie unter Rdn 45 dargestellt, muss ein notarielles Testament gem. § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG zwingend in die amtliche Verwahrung gebracht werden. Hieraus ergeben sich Vor- und Nachteile für die Beteiligten. Einerseits bietet die Verwahrung ein deutliches Plus an Sicherheit, andererseits ist der mit der amtlichen Verwahrung einhergehende Verlust an Flexibilität durchaus a...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 4. Entnahme aufgrund qualifizierter Nachfolgeklausel

Rz. 225 Eine erhebliche Gefahr im Rahmen der Nachfolgegestaltung über Personengesellschaftsanteile stellen in ertragsteuerlicher Hinsicht auch qualifizierte Nachfolgeklauseln dar: Während es eine einfache Nachfolgeklausel allen Miterben ermöglicht, Gesellschafter der Personengesellschaft zu werden, beschränkt die qualifizierte Nachfolgeklausel diese Möglichkeit. Typischerwei...mehr

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§ 22 Einzeltestament / I. Was ist ein Einzeltestament?

Rz. 1 Mit einem Einzeltestament trifft der Erblasser Regelungen für seinen persönlichen Nachlass, wenn er von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. Bei dem Einzeltestament handelt es sich um die Grundform einer letztwilligen Verfügung. Diese kann der Erblasser entweder handschriftlich ohne jegliche Mitwirkung eines Dritten oder alternativ bei einem Notar errichten. Zu ...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 2. Bezugsrechte aus Verträgen zugunsten Dritter

Rz. 7 Ebenfalls "am Nachlass vorbei" gehen in der Regel Bezugsrechte aus vom Erblasser abgeschlossenen Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall auf den Begünstigten über. Praxisrelevant sind hierbei insbesondere Lebensversicherungen. Die Einräumung von Bezugsrechten hat den Charme, dass der Begünstigte nicht wie ein Vermächtnisnehmer darauf angewiesen ist, dass die Erbe...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 5. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 222 Auch im Kapitalgesellschaftsrecht muss bei der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft darauf geachtet werden, dass sowohl der Vor- als auch der Nacherbe satzungsmäßig zur Nachfolge zugelassen ist, insofern gilt es also, etwaige gesellschaftsvertragliche Einziehungs- oder Abtretungsklauseln zu berücksichtigen. Ist der Vorerbe nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmu...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 2. Tätigkeiten des Fiskalerben

Normalerweise würde der Fiskalerbe, sobald das Erbrecht des Fiskus durch das Nachlassgericht festgestellt worden ist, mit der Ermittlung und Sichtung des Nachlassvermögens beginnen. Dazu würde im Regelfall die Wohnung der verstorbenen Person aufgesucht werden. Vor Ort würden dann die Briefe aus dem Briefkasten genommen werden und in der Wohnung nach weiterer Post, einem Test...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 4. Vermächtnisweise Zuwendung der Haushaltsgegenstände und des Inventars

Rz. 93 Häufig vergessen wird die Zuwendung von Haushaltsgegenständen und Inventar einer von Ehepartnern oder Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft gemeinsam bewohnten Immobilie. Im Gesetz ist diese Frage in § 1932 BGB für Ehegatten geregelt, allerdings nur bei gesetzlicher Erbfolge.[96] Wird der Ehegatte zum gewillkürten Erben berufen, dann gilt die Vorschrift nach herrsc...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / I. Allgemeines

Rz. 17 Seit dem Beschluss des BVerfG vom 19.1.1999[30] zur Frage der Testiermöglichkeit Schreib-, Hör-, Seh- und Sprechunfähiger sind die Beurkundungsvorschriften in besonderen Fällen aus ihrem Schattendasein getreten. Sie sind in den §§ 22–26 BeurkG geregelt. Rz. 18 Das aktuelle Beurkundungsrecht folgt bei Verfügungen von Todes wegen folgenden Grundsätzen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirksamkeitsvoraussetzung.

Rn 4 Ein durch Statut, Satzung oder Testament eingesetztes Schiedsgericht wird nur dann als ein echtes Schiedsgericht nach § 1066 iVm §§ 1025 ff anerkannt, wenn es sich um eine wirklich unabhängige und unparteiliche Einrichtung handelt (BGHZ 159, 207, 212 f). Die Bildung und Zusammensetzung des Schiedsgerichts muss den Anforderungen der §§ 1034–1039 entsprechen. Jede Partei ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Nachfolgeberechtigung des Erben

Rz. 9 Die wichtigste Voraussetzung bei Gesellschaftsanteilen im Nachlass ist die gesellschaftsvertragliche Zulassung des testamentarisch vorgesehenen Nachfolgers. Denn gem. Art. 2 EGHGB besteht ein Vorrang des Gesellschaftsrechts. Die zu erstellende Verfügung von Todes wegen muss somit stets mit dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmer-Erblassers abgestimmt werden. Ggf. sind...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 3. Auflage mit Sanktion

Rz. 98 Um die Einhaltung der Auflage durch die Miterben zu gewährleisten, kann der Erblasser einen Verstoß gegen das Teilungsverbot mit einer die Erben sanktionierenden Reglung versehen. Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.16: Teilungsverbot als Auflage mit Sanktion Ich, _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohnh...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / I. Begriff der wechselbezüglichen Verfügung

Rz. 44 Wechselbezüglich (korrespektiv) sind gem. § 2270 Abs. 1 BGB Verfügungen, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen sein würde. Die Verfügungen müssen nach dem Willen der Eheleute so eng miteinander verbunden sein, dass sie nach dem beiderseitigen Willen "miteinander stehen und fallen" soll...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 3. Wechselbezüglichkeit der Ersatzbenennung

Handelt es sich bei der wechselbezüglichen Verfügung um eine Erbeinsetzung oder eine Vermächtnisanordnung, ist stets zu prüfen, ob sich die Wechselbezüglichkeit auch auf die Ersatzbenennung erstreckt. Entscheidend ist dabei, ob Feststellung der Wechselbezüglichkeit der Ersatzbenennung durch konkrete Regelung, Auslegung oder Zweifelsregelung erfolgte. Ist die Ersatzbenennung ...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / V. Allgemeine Zeugenzuziehung

Rz. 27 Unabhängig davon, ob beim Erblasser besondere Umstände vorliegen, kann der Erblasser zur Testamentsbeurkundung die Zuziehung von einem Zeugen oder zwei Zeugen oder einem zweiten Notar verlangen (§ 29 BeurkG). Nach ausländischem formellen Testamentsrecht ist nicht selten die Zuziehung von Zeugen ohnehin vorgeschrieben. Deshalb ist es ratsam, bei ausländischen Erblasser...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Zuwendungsverzichtsverträge

Rz. 25 Im Bereich der Unternehmensnachfolge von Todes wegen kommt der Zuwendungsverzicht gem. § 2352 BGB vor allem dann infrage, wenn der Unternehmer aufgrund eingetretener Bindungswirkungen (z.B. bindende Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament und Tod des Ehegatten) nicht mehr frei testieren kann. Hier kann es für das Gelingen der Unternehmensnachfolge entscheid...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / ee) Berufspendler

Rz. 20 Befindet sich eine Person während der Woche regelmäßig in dem Staat, in dem sie ihre Arbeit verrichtet, an den Wochenenden allerdings in dem bisherigen Aufenthaltsstaat, wird ein gewöhnlicher Aufenthalt in dem neuen Staat in der Regel – jedenfalls zunächst – nicht begründet. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Erblasser in dem bisherigen Staat familiär gebunden...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 5. Wirkungen der Wechselbezüglichkeit

Wird festgestellt, dass Verfügungen zueinander wechselbezüglich sind, treten Wirksamkeits- und Bindungswirkungen ein – bildlich gesprochen: Zitat Es schnappt das "Schloss der Wechselbezüglichkeit" zu. Sobald die Wechselbezüglichkeit einer Verfügung vorliegt, sind analog § 2289 BGB widersprechende und den Begünstigten beeinträchtigende Verfügungen unwirksam (Wirksamkeitswirkung)...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / I. Allgemeines

Rz. 29 Die gesetzlichen Auslegungsregeln sollen eine Hilfestellung bei der Ermittlung der wirklichen Bedeutung einer in einem Testament enthaltenen Erklärung des Erblassers geben. Die Regeln entsprechen allgemein anerkannten Erfahrungssätzen und sind nur dann anzuwenden, wenn der Wille des Erblassers durch Auslegung nicht ermittelt werden kann. Merke: Die Auslegungsregel ist...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 7. Umfang des Wohnungsrechts

Rz. 193 Der wesentliche Inhalt des Wohnungsrechts besteht in der Befugnis, ein ganzes Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Mit umfasst sind Grundstücksteile, auf deren Gebrauch der Vermächtnisnehmer angewiesen ist, um sein Wohnungsrecht nutzen zu können. Es empfiehlt sich, in der Verfügung von Todes wegen den wesentlichen Um...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 162 Grundvoraussetzung dafür, dass der Gesellschafter einer Personengesellschaft letztwillig über seinen Gesellschaftsanteil verfügen kann, ist die Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung. Dies ist bei einfachen und qualifizierten erbrechtlichen Nachfolgeklauseln grundsätzlich der Fall, nicht hingegen bei rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklauseln und Eintrittskla...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 3. Auswahl des Bedachten

Rz. 45 Die Bestimmung des Bedachten kann nach freiem Ermessen oder Belieben vorgenommen werden, sofern dies nicht arglistig geschieht.[42] Der Erblasser kann aber auch bestimmte Auswahlkriterien, nach denen die Bestimmung zu erfolgen hat, im Testament angeben. Falls der Erblasser keinen Bestimmungsberechtigten benannt hat, ist gem. § 2152 BGB der Beschwerte selbst bestimmung...mehr

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§ 24 Erbvertrag / F. Auslegung des Erbvertrags

Rz. 90 Da der Erbvertrag keine einseitige, jederzeit frei widerrufliche letztwillige Verfügung ist, können die weitreichenden Auslegungsvorschriften, die im Testamentsrecht gelten, nicht ohne Weiteres übernommen werden. Vielmehr ist für die Frage, wie eine Willenserklärung verstanden werden kann, auf den oder die Vertragspartner Rücksicht zu nehmen. Im Hinblick auf den Vertr...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel

Rz. 164 Liegt eine einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel vor, rücken die vom Erblasser eingesetzten Erben automatisch im Wege der Sonderrechtsnachfolge in dessen Gesellschaftsanteil nach. Umstritten ist dabei, ob der Erblasser durch testamentarische Anordnung die Teilungsquote hinsichtlich seines Gesellschaftsanteils abweichend von der im Übrigen geltenden Erbquote bemesse...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Einzeltestament

Rz. 47 Hatte der Ehegatte eine letztwillige Verfügung zugunsten des anderen Ehegatten getroffen, wird diese (aber nicht das ganze Testament) gleichermaßen unwirksam, wenn die Ehe durch Scheidung aufgelöst wird (sie wird durch Rechtskraft des richterlichen Scheidungsausspruchs (§ 1564 S. 2 BGB) oder in den Fällen der §§ 1313 ff. und 1319 ff. BGB aufgelöst) oder die Voraussetz...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 4. Steuerfreie Zugewinnausgleichsforderung an den Ehegatten

Rz. 55 Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1371 ff. BGB), steht dem überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Partners u.U. eine Zugewinnausgleichsforderung zu, die nach § 5 Abs. 1 ErbStG in der Regel steuerfrei bleibt. Bei der Berechnung dieser tatsächlichen Zugewinnausgleichsforderung ist jedoch zu beachten, dass nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbSt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kombinierter Urkundeninhalt.

Rn 6 Eine Urkunde muss nicht ausschließlich als Urkunde über Erklärungen (§ 415), als wirkende Urkunde gem § 417 oder als Zeugnisurkunde gem § 418 anzusehen sein. Möglich ist vielmehr, dass ein und dieselbe Urkunde in ihren unterschiedlichen Bestandteilen verschiedene Inhalte verbindet, so dass sich ihre Beweiskraft dem jeweiligen Inhalt entspr teils nach § 415, teils nach §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Umfang der Beweiskraft.

Rn 8 Die öffentliche Urkunde beweist alle in ihr bezeugten Tatsachen, nicht dagegen subjektive Eindrücke oder Schlussfolgerungen der Behörde oder der Urkundsperson (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 418 Rz 19, s.a. Rn 4; vgl BGH NJW 14, 292, 293 [BGH 06.11.2013 - VIII ZR 346/12] [Mietspiegel]). Es wird bezeugt, dass die Tatsachen wie beurkundet stattgefunden haben; eine negative Be...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Entnahme aus dem Betriebsvermögen

Rz. 217 Zu einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen kann es dann kommen, wenn Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens isoliert an Vermächtnisnehmer übertragen werden. Ein derartig ertragsteuerlich missglücktes Testament kann bspw. wie folgt aussehen: Alleinerbe ist der Sohn; die Tochter bekommt als Vermächtnis das Betriebsgrundstück. Erfüllt jetzt der Sohn das Vermächtnis und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einheitliche Urkunde.

Rn 4 Eine Urkunde kann aus mehreren Blättern bestehen. Es genügt, dass sich die beschriebenen Blätter nach ihrem Erscheinungsbild (zB fortlaufende Nummerierung der Seiten, inhaltliche Gliederung) als einheitliche Urkunde darstellen. Eine körperliche Verbindung der einzelnen Blätter ist nicht erforderlich (BGH NJW 97, 2182, 2183; BGHZ 136, 257 = NJW 98, 58). Das Erfordernis e...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / I. Auflagen

Rz. 101 Als sonstige letztwillige Verfügung von Todes wegen kommen namentlich Auflagen in Betracht, etwa in Bezug auf die Grabpflege (siehe dazu auch § 17 Rdn 59 ff.). Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 23.33: Grabpflegeauflage Meinen Erben _________________________ und _________________________ mache ich zur Auflage, mein Grab im _______________...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / I. Allgemeines

Rz. 73 Mit dem Teilungsverbot (§ 2044 BGB) steht dem Erblasser ein weiteres Instrument zur Verfügung, mit dem er bereits im Vorfeld lenkend in die Erbauseinandersetzung eingreifen kann. Der Erblasser kann in seinem Testament anordnen, dass die Erben den Nachlass für eine bestimmte Zeit oder bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses nicht teilen dürfen. In Abweichung von ...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / I. Verantwortungsvolle Testamentsgestaltung

Rz. 55 Personen, die beratend im Bereich der Testamentsgestaltung tätig sind, tragen eine entscheidende Verantwortung, ihre Mandanten bei der Umsetzung einer rechtssicheren und streitvermeidenden Nachlassplanung zu unterstützen. Diese Aufgabe umfasst nicht nur die Beachtung und Integration der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Vermeidung potenz...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Bedeutung des Unternehmertestaments

Rz. 1 Die Definition des Begriffs der Unternehmensnachfolge gelingt mit dem richtigen Blickwinkel. Nahezu immer geht es bei der Unternehmensnachfolge um die Überleitung des Eigentums am Unternehmen und um die Übernahme der unternehmerischen Verantwortung durch den oder die Nachfolger.[1] Eine aktuelle Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) geht davon...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 4. Vermächtnisweise Zuwendung einer Unterbeteiligung

Rz. 221 Auch der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann vermächtnisweise eine Unterbeteiligung an seinem Gesellschaftsanteil anordnen. Die Vermächtniserfüllung nach dem Erbfall bedarf nicht der notariellen Beurkundung, da § 15 Abs. 3 GmbHG nicht anwendbar ist.[240] Auch Vinkulierungsklauseln sind auf die Einräumung einer Unterbeteiligung nicht anwendbar.[241]mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 1. Einsetzung eines Alleinerben oder mehrerer Erben nach Bruchteilen

Rz. 83 Der Erblasser kann sowohl eine einzelne Person als seinen Alleinerben einsetzen als auch eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft bestimmen. Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.15: Alleinerbeneinsetzung Erbin meines gesamten Vermögens ist meine Ehefrau. Rz. 85 In der Regel erfolgt die Einsetzung mehrerer Erben nach Quoten. R...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während das BGB regelt, welcher Form ein Rechtsgeschäft bedarf, um wirksam zu sein, regelt das Beurkundungsgesetz das Verfahren, wenn materiell-rechtlich die notarielle Beurkundung angeordnet ist. Dies gilt namentlich für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen. Verfahrensrechtlich gelten hierfür zunächst die allgemeinen Regeln über die Beurkundung von Willense...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Öffentliche Urkunde über eine Erklärung.

Rn 21 Die Beweisregeln über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden finden sich in den §§ 415, 417 und 418. § 415 betrifft Urkunden über Erklärungen, die vor der Behörde oder der Urkundsperson von einer dritten Person abgegeben wurden, nicht dagegen Zeugnisse der Behörde oder Urkundsperson selbst. Eine Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle verlangt persönliche Anwesenheit...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / VI. Checkliste vor der Erstellung eines Unternehmertestaments

Rz. 67 Alle vorgenannten Aspekte sind bei der Erstellung eines Unternehmertestaments zu bedenken und zu berücksichtigen. Zusammenfassend ergibt sich folgende Checkliste:mehr