Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anzeigepflichten

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Für Vereine und andere Körperschaften bestehen insbesondere folgende praxisrelevante steuerrechtliche Anzeigepflichten: Eine faktische (nicht formalrechtliche) Anzeigeverpflichtung ergibt sich bei Gründung des Vereins/der Körperschaft aus § 60a AO (Anhang 1b): Die formellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung (wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite.

Rn 6 Rechtsnachfolger des Gläubigers sind dessen Allein- oder Miterben ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft nach §§ 1922 I, 1942 I BGB (nicht erst bei deren Annahme). Freilich kann die Rechtsnachfolge erst ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft nachgewiesen werden. Miterben ist aufgrund ihrer gemeinschaftlichen Berechtigung nach §§ 2032, 2039 BGB vor der Auseinande...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Bestimmtes Geldbetragsvermächtnis

Rz. 97 Wird ein bestimmter, bereits festgelegter Geldbetrag im Testament genannt, ist zu klären, ob der Betrag auf den Zeitpunkt des Erbfalls dem Kaufkraftverlust angepasst werden soll oder nicht. Eine Indexklausel bietet sich insbesondere dann an, wenn der Erbfall aller Wahrscheinlichkeit nach erst in ferner Zukunft eintreten wird.[102] Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungs...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / bb) Ertragsnießbrauch

Rz. 104 Eine weitere Art des Nießbrauchs an einem Einzelunternehmen ist der Ertragsnießbrauch, der auch als unechter Unternehmensnießbrauch bezeichnet wird. Der Ertragsnießbrauch bedeutet die Zuwendung des dinglichen Nießbrauchs an einzelnen Gegenständen des Unternehmens, jedoch nur auf den Ertrag gerichtet, wobei der Nießbraucher keinen unmittelbaren Besitz hat, von der Wir...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / I. Allgemeines

Rz. 19 Ein Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) ist eine besondere Form des Vermächtnisses, bei dem ein Erbe von dem Erblasser einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass vorab erhält, bevor die restliche Erbmasse unter den Erben aufgeteilt wird. Im Gegensatz zu einem "normalen" Vermächtnis, welches der Erblasser jeder beliebigen Person zuwenden kann, ist das Vorausvermächtnis zw...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Drittbestimmungsmöglichkeiten im Vermächtnisrecht

Rz. 110 Gem. § 2065 Abs. 2 BGB kann der Erblasser die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung nicht einem anderen überlassen. Verfügungen, die § 2065 BGB widersprechen, sind nichtig.[101] Im Bereich der Erbeinsetzung ist das Bestimmungsrecht Dritter somit stark eingeschränkt. Nach dem BGH steht eine letztwil...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 3. Vom Erblasser eingesetztes Schiedsgericht

Rz. 15 Das vom Erblasser in der letztwilligen Verfügung eingesetzte Schiedsgericht hat diejenigen Aufgaben, die ihm vom Erblasser zugewiesen werden, soweit gesetzliche Grenzen nicht überschritten sind. Grundsätzlich können alle vermögensrechtlichen Ansprüche einem Schiedsgericht übertragen werden (§ 1030 ZPO). Dies trifft vor allem auf erbrechtliche Ansprüche zu; sie können ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 124 Auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge hat die Vor- und Nacherbschaft Bedeutung. Der Unternehmer-Erblasser kann mit einer Vor- und Nacherbschaft bestimmte Personen ganz von seinem Nachlass und damit seinem Unternehmen fernhalten. Vor allem bei geschiedenen Unternehmern spielt die Vor- und Nacherbschaft eine große Rolle.[119] Für die Formulierung einer Vor- und Nache...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 2. Wohnungsrechtvermächtnis

Rz. 47 Neben oder in Kombination mit dem Hausratsvermächtnis hat der Erblasser oftmals auch das Bedürfnis, einen der Erben – häufig ist das der Ehepartner oder Lebensgefährte – über den Tod hinaus gegenüber den anderen Miterben abzusichern, indem er diesem Wohnraum zur Verfügung stellt. Dabei ist es in bestimmten Konstellationen aus Sicht des Erblassers sicherlich ratsam, de...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / II. Ersatz- und Schlusserbeneinsetzung

Rz. 50 Mit der gegenseitigen Erbeinsetzung ist nur der erste Todesfall geregelt. Ehegatten haben regelmäßig das Bedürfnis, auch Verfügungen für den zweiten Todesfall zu treffen. Typischerweise werden insoweit die gemeinsamen Kinder/Abkömmlinge eingesetzt. Für den zweiten Todesfall ist somit faktisch eine Schlusserbeneinsetzung zu regeln, die zugleich eine Ersatzerbeneinsetzu...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 1. Nießbrauchvermächtnis

Rz. 55 Da die Stellung des Vorerben vor Eintritt des Nacherbfalls derjenigen eines Nießbrauchnehmers ähnelt (vgl. Rdn 10 ff.), liegt als alternative Gestaltung die Einsetzung des avisierten Nacherben als Vollerbe unter gleichzeitiger vermächtnisweiser Zuwendung eines Nießbrauchs an den avisierten Vorerben am gesamten oder an Teilen des Nachlasses nahe.[62] Die Beschränkung a...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 1 Kommentare

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 Beck’scher Online-Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, hrsg. v. Hau/Poseck (zit.: BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck’scher Online Großkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, hrsg. v. Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann (zit.: BeckOGK/Bearbeiter) Burandt/Rojahn...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 2. Einsatzmöglichkeiten im Erbrecht

Rz. 7 Für Stiftungen gibt es im Erbrecht verschiedene "Einsatzmöglichkeiten". So kann eine Stiftung als Erbin eingesetzt werden. Gerade für alleinstehende, vermögende Menschen kann dies in Ermangelung von nahen Verwandten ein Beweggrund sein. Häufig kommt dann eine gemeinnützige Stiftung in Frage. Denkbar ist es aber auch, eine solche Stiftung als Miterbin einzusetzen. Diese...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 2. Rechtliche Unabhängigkeit der einzelnen Nachlassteile und damit verbundene Schwierigkeiten

Rz. 157 Kommt es zur Nachlassspaltung, sind die einzelnen Nachlassteile rechtlich unabhängig voneinander zu beurteilen.[209] Dadurch kann es in Bezug auf die einzelnen Nachlassteile zu unterschiedlichen Erb- oder Pflichtteilsquoten hinsichtlich derselben Personen kommen.[210] Denkbar ist auch, dass in Bezug auf einen der Nachlassteile Pflichtteilsansprüche bestehen, hinsicht...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / III. Übernahmerecht als Teilungsanordnung

Rz. 69 Bei der Ausgestaltung des Übernahmerechts als Teilungsanordnung ist der Wille des Erblassers in der Regel nicht darauf gerichtet, dass der bedachte Miterbe den Nachlassgegenstand zwingend übernehmen muss. In dieser Konstellation hat der Erbe ebenfalls die Wahl, ob er die Teilungsanordnung mit dem Übernahmerecht annehmen will oder nicht. Erklärt der Miterbe, von dem Üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen, welche die Feststellung des Erbrechts zum Gegenstand haben.

Rn 3 § 27 ZPO schafft einen – nicht ausschließlichen – Wahlgerichtsstand für die in § 27 I abschließend aufgeführten Streitigkeiten (Bremen Beschl v 8.9.21 – 5 AR 3/21, Rz 6 – juris mwN). Der Hauptanwendungsfall dieses Merkmals sind positive oder negative Feststellungsklagen zwischen Erbprätendenten zur Klärung der Erbfolge, also der Frage, wer kraft gesetzlichen Erbrechts o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 16 ErbStG regelt die persönlichen Freibeträge. Der Freibetrag hängt von dem Näheverhältnis zwischen zuwendender und erwerbender Person ab.[2] Das BVerfG geht davon aus, dass die Abstufung nach dem persönlichen Verhältnis auch der Verwirklichung der Garantien von Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG dient.[3] Die gegenwärtigen Freibeträge gelten für Er...mehr

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§ 1 Vorfragen / IV. Besonderheiten

Rz. 24 Die Besonderheiten eines Mandats, die sog. soft facts, sind ein nicht zu unterschätzender Aspekt, der bei der Planung der Nachfolge von Todes wegen eine erhebliche Rolle spielt. Von ihnen hängt es schlussendlich ab, ob die Strategie der Vermögensnachfolgeplanung aufgeht. Besonders wichtig ist es daher, beim Mandanten folgende Punkte abzufragen:mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 5. Vermächtnisweise Zuwendung des Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 170 Da es im deutschen Erbrecht keine dingliche Sonderrechtsnachfolge des Vermächtnisnehmers gibt, geht die Beteiligung an einer Personengesellschaft stets zunächst im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den oder die Erben über. Rz. 171 Praxistipp Bei der Zuwendung eines Personengesellschaftsanteils im Wege des Vermächtnisses muss daher sichergestellt sein, dass nicht nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO T

Tantiemen § 850i ZPO 18 Taschengeldanspruch § 850b ZPO 10 Pfändbarkeit § 850b ZPO 11 Pfändungsfreigrenzen § 850b ZPO 11 Taschengeldforderung § 850b ZPO 12 Taschenpfändung § 758 ZPO 3; § 758a ZPO 2 Tatbestand § 707 ZPO 6 Berufungsurteil § 540 ZPO 13 Tatbestandsberichtigung Berufungsfrist § 517 ZPO 14 Tatsache allgemeinkundig § 291 ZPO 2 Begriff § 284 ZPO 7 doppelt relevant § 328 ZPO 10 Fe...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 7. Zuwendung einer Unterbeteiligung am Personengesellschaftsanteil

Rz. 187 Insbesondere dann, wenn der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft eine unmittelbare Beteiligung des vom Erblasser erwünschten Nachfolgers nicht zulässt und diese auch nicht erwirkt werden kann, ist die Unterbeteiligung eine in Betracht kommende Gestaltungsoption des Unternehmertestaments, denn die Begründung einer Unterbeteiligung ist ohne besondere Zulassung...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Vermächtnisweise Zuwendung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 205 Da die im Personengesellschaftsrecht geltende Sonderrechtsnachfolge im Kapitalgesellschaftsrecht nicht gilt, gehen Anteile an Kapitalgesellschaften bei mehreren Erben auf die Erbengemeinschaft über. Die Miterben können die Rechte aus dem ererbten Gesellschaftsanteil gem. § 18 Abs. 1 GmbHG nur gemeinschaftlich ausüben. Häufig enthält der Gesellschaftsvertrag bzw. die ...mehr

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§ 1 Vorfragen / III. Nachbereitung und weiterer Verlauf des Mandats

Rz. 36 Die Nachbereitung der Erstberatung sollte regelmäßig aus einem sog. Ausgangslageschreiben an den Mandanten bestehen, in dessen Rahmen die mitgeteilten Informationen zur Personen- und Vermögenssituation inklusive etwaig vorhandener früherer Verfügungen nebst den Besonderheiten des Sachverhalts und einer Auflistung der konkreten Wünsche des Mandanten noch einmal zusamme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Ein Verwaltungsakt ist grundsätzlich demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird (§ 122 Abs. 1 Satz 1 AO). Steuerbescheide sind solche Verwaltungsakte (§ 155 Abs. 1 Satz 2 AO). Sie müssen inhaltlich u.a. angeben, wer die festgesetzte Steuer schuldet (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO).[2] Erbschaft- oder Schenkungsteuerbesche...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 12 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen trifft, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmend an Bedeutung für geschiedene Ehega...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 10. Unterschied zwischen dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

Rz. 244 Während das dingliche Vorkaufsrecht sowohl für den ersten Verkaufsfall als auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden kann, besteht das schuldrechtliche Vorkaufsrecht grundsätzlich nur für einen Verkaufsfall.[190] Die im Schuldrecht bestehende Vertragsfreiheit lässt es aber zu, ein Vermächtnis über ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht in der Weise zu...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Betriebsaufspaltung

Rz. 62 Eine weitere Gefahr bei der Erstellung eines Unternehmertestaments ist die ungewollte Beendigung einer Betriebsaufspaltung. Von einer Betriebsaufspaltung spricht man dann, wenn eine personelle und sachliche Verflechtung zweier rechtlich selbstständiger Unternehmen vorliegt, wobei ein Unternehmen die operativen Geschäfte führt (sog. Betriebsunternehmen) und das andere ...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / V. Teilungsverbot als Teilungsanordnung

Rz. 87 Eine Anordnung nach § 2044 Abs. 1 BGB hat den Ausschluss des Anspruchs auf unverzügliche Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach § 2042 Abs. 1 BGB zur Folge. Bei dem nach § 2044 Abs. 1 BGB vorgesehenen Teilungsverbot handelt es sich zugleich um eine negative Teilungsanordnung nach § 2048 BGB.[79] Nach Maßgabe des § 2044 BGB kann der Erblasser durch letztwillige ...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / VI. Aufwendungsersatz und berufsmäßige Dienste

Rz. 172 Gem. §§ 2218 Abs. 1, 670 BGB kann der Testamentsvollstrecker Ersatz für Aufwendungen verlangen, die er zum Zweck der Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben den Umständen nach für erforderlich halten darf.[195] Dabei sind auch die Kosten für Hilfspersonen des Testamentsvollstreckers zu erstatten, wie insbesondere die Kosten des Rechtsanwalts zur Prozessführung oder ...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / I. Allgemeines

Rz. 37 Ziel der Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht (§ 2338 BGB) ist einerseits, das durch Erbschaft erworbene Vermögen des Pflichtteilsberechtigten vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen bzw. ihn daran zu hindern, seine Erbschaft zu verschwenden. Insoweit steht also das wohlverstandene Interesse des Pflichtteilsberechtigten im Vordergrund. Andererseits soll auch da...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 3. Ausdrückliche oder konkludente Rechtswahl

Rz. 53 Nach Art. 22 Abs. 2 EuErbVO muss die Rechtswahl ausdrücklich in einer Erklärung in Form einer Verfügung von Todes wegen erfolgen oder sich aus den Bestimmungen einer solchen Verfügung ergeben. Mit dieser zweiten Alternative ist die konkludente Rechtswahl gemeint. Rz. 54 Umstritten ist, ob sich die Frage des Vorliegens einer konkludenten Rechtswahl nach dem in der Sache...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / II. Ausnahmen von der Bindungswirkung

Rz. 11 In der Praxis von höchster Bedeutung ist, dass sich der Erblasser als Ausfluss der Vertragsfreiheit im Erbvertrag grundsätzlich das Recht vorbehalten kann, eine vertragsmäßige Verfügung durch spätere Verfügung von Todes wegen abändern zu dürfen (sog. Änderungsvorbehalt). Die genauen Grenzen der Zulässigkeit solcher Änderungsvorbehalte sind im Detail umstritten. Konsen...mehr

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ZErb 08/2025, Betreuerbeste... / 1 Gründe

I. Mit anwaltlichem Schreiben vom 11.10.2024 regte der Ehemann der Betroffenen an, für die Betroffene eine Betreuung für den Aufgabenkreis "Übertragung der Hausanwesen … . und … auf die Abkömmlinge" einzurichten. Die Betroffene leide an einer Demenz. Sie hat ihrem Ehemann 2016 eine Vorsorgevollmacht(AS I3) ausgestellt, in der es unter § 1 S. 1 Hs. 1 heißt: "Die Vollmacht gilt...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / aa) Unternehmensnießbrauch

Rz. 91 Möglich ist die vermächtnisweise Zuwendung des Unternehmensnießbrauchs (auch als echter Nießbrauch bezeichnet). Beim Unternehmensnießbrauch führt der Nießbraucher das Unternehmen selbst auf eigene Rechnung und Gefahr.[71] Es handelt sich dabei um einen vollen dinglichen Nießbrauch am Unternehmen mit unmittelbarem Besitz des Nießbrauchers an den Gegenständen des Untern...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 4. Auflage mit Sanktion und Testamentsvollstreckung

Rz. 100 Oftmals ist es zweckmäßig, bei der Ausgestaltung des Teilungsverbots als Auflage ausdrücklich eine dritte Person mit der Durchsetzung der Auflage zu beauftragen (§ 2194 BGB) oder eine zusätzliche Testamentsvollstreckung anzuordnen. Rz. 101 Dem Testamentsvollstrecker drohen bei verbotener Mitwirkung an einer Auseinandersetzung Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes ge...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / IV. Hör-, sprach und sehbehinderte Erblasser

Rz. 24 § 22 Abs. 1 S. 1 BeurkG ordnet an: "Vermag ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars nicht hinreichend zu hören, zu sprechen oder zu sehen, so soll zu der Beurkundung ein Zeuge oder ein zweiter Notar zugezogen werden, es sei denn, daß alle Beteiligten darauf verzichten." Wie bei Schreibunfähigen hat der Gesetzgeber die Zeugenzuziehung ge...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / III. Überquotale Teilungsanordnung

Rz. 42 Eine in der Praxis häufig auftretende Konstellation ist die sog. überquotale Teilungsanordnung. Im Wege der überquotalen Teilungsanordnung weist der Erblasser einem der Miterben einen Nachlassgenstand zu, welcher den Wert des Erbteils nach seiner Erbquote übersteigt. Daneben soll jedoch gegenüber den Miterben ausdrücklich – im Zweifel durch Auslegung des Erblasserwill...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / VI. Luzides Intervall

Rz. 87 Die juristische Literatur hat im Gegensatz zur medizinischen nicht zwischen den jahrhundertelangen Begriffsentwicklungen unterschieden. Unter einem luziden Intervall verstand man in der Medizin ursprünglich monate- bis jahrelang andauernde symptomfreie Intervalle bei phasenhaft verlaufenden Psychosen.[164] Erst ab dem 19. Jahrhundert wurde der Begriff für kurzdauernde...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 8. Kreditinstitute

Rz. 126 Nicht zuletzt aufgrund der veränderten Arbeitsweisen im Bankensektor und der zunehmend größer werdenden Nachlässe ist die Übernahme von Testamentsvollstreckungen für Kreditinstitute zunehmend attraktiv geworden. Banken und sonstige Kreditinstitute können zum Testamentsvollstrecker ernannt werden.[154] Der BGH hat dabei klargestellt, dass die geschäftsmäßige Übernahme...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Abwicklungsvollstreckung

Rz. 13 Die Abwicklungsvollstreckung stellt den gesetzlichen Regelfall der Testamentsvollstreckung dar. Hat der Erblasser in seinem Testament schlicht Testamentsvollstreckung angeordnet, ohne nähere Einzelheiten festzulegen, ist im Zweifel bloß die Abwicklungsvollstreckung gem. § 2203 BGB gemeint.[12] Rz. 14 Im Rahmen der Abwicklungsvollstreckung ist es Aufgabe des Testamentsv...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / d) Rentenvermächtnis

Rz. 119 Möchte der Unternehmer vermächtnisweise seine Angehörigen absichern und deren Versorgung sicherstellen, ohne ihnen Mitwirkungsrechte bzw. Entscheidungsbefugnisse am Einzelunternehmen zu gewähren, kommt die Anordnung eines Rentenvermächtnisses infrage. Mit einem solchen werden dem Bedachten periodisch wiederkehrende gleichbleibende Leistungen in Geld oder vertretbare ...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / IX. Auflagen zur Absicherung der Unternehmensnachfolge bei Einzelunternehmen ("Unternehmensfortführungsklausel")

Rz. 87 Aus praktischer Sicht ist das Einzelunternehmen keine fortführungsgeeignete Rechtsform. Es empfiehlt sich dringend, zu Lebzeiten eine geeignete gesellschaftsrechtliche Struktur zu gründen. Ein praktisch häufig gewählter Weg ist die Ausgliederung des Einzelunternehmens auf eine GmbH (nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 UmwG).[107] Soll eine erbrechtliche Lösung gewählt werd...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / dd) Dauerhafter Umzug ins Ausland

Rz. 15 Sofern jemand dauerhaft ins Ausland umzieht, ohne dass er Rückkehrabsicht hat, ist der neue gewöhnliche Aufenthalt bereits mit dem Abschluss des Umzugs in dem neuen Aufenthaltsstaat begründet,[23] da eine Mindestaufenthaltsdauer in diesem Staat nicht erforderlich ist. In einem solchen Fall besteht aber gleichwohl Rechtsunsicherheit, weil ggf. nach Art. 21 Abs. 2 EuErb...mehr

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§ 24 Erbvertrag / III. Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 84 Ungeklärt sind die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andernf...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 4. Teilungsanordnung

Rz. 133 Die Teilungsanordnung betrifft die Nachlassverteilung unter bestimmten Miterben mit feststehenden Erbteilen. Sie verändert weder die Größe der Erbteile der einzelnen Miterben noch deren Wert und wirkt erst bei der Auseinandersetzung.[129] Nachlassgegenstände, die durch Teilungsanordnung einzelnen Miterben zugewiesen werden, sind daher wertmäßig auf deren Erbteil anzu...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 3. Vorausvermächtnis an den Vorerben

Rz. 49 Auch im Fall der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB) kann es dem Willen des Erblassers entsprechen, dass der Vorerbe bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte aus dem Nachlass in jedem Fall erhalten soll. Diese Gegenstände müssen dann von der Vor- und Nacherbfolge ausgenommen werden, damit diese bei Eintritt des Nacherbfalls gerade nicht mit dem r...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / III. Unmittelbare Einsetzung der Kinder/Enkelkinder

Rz. 60 Vor allem im Rahmen der sog. Nießbrauchslösung (hierzu ausführlich Rdn 30) werden anders als bei der Einheits- und Trennungslösung regelmäßig die Kinder unmittelbar beim ersten Erbfall zu Erben eingesetzt. Dies kann in der Weise geschehen, dass nur sie allein erben oder in Erbengemeinschaft gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten. Um diesen abzusichern, bedarf es reg...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / cc) Schiedsklausel als Verfügung "sonstigen Inhalts"

Rz. 28 Walter [65] geht dagegen davon aus, dass es sich um eine Verfügung "sonstigen Inhalts" handle, die nicht unter eines der in den §§ 1937–1941 BGB ausdrücklich erwähnten Rechtsinstitute zu subsumieren sei. Er begründet dies damit, dass die Anordnung einer letztwilligen Schiedsklausel z.B. der Benennung eines Vormunds nach § 1782 BGB oder einer Pflichtteilsentziehung nach...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 5. Verzicht oder Zustimmung des Begünstigten

Eine Lösung von den Bindungswirkungen kann auch durch notariell zu beurkundenden Zuwendungsverzichtsvertrag zwischen dem wechselbezüglich Bedachten und dem überlebenden Ehegatten erfolgen (§§ 2352, 2348 BGB). Der Zuwendungsverzicht führt nicht zur Nichtigkeit der Zuwendung, sondern dazu, dass die Zuwendung beim Bedachten nicht anfällt (§ 2346 Abs. 1 S. 2 BGB analog). Dabei er...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 3. Testamentsvollstreckung nur für die Vorerbschaft

Rz. 52 Ist Testamentsvollstreckung nur für den Vorerben angeordnet und ist der Testamentsvollstrecker selbst weder Nacherbe noch gem. § 2222 BGB ermächtigt, die Nacherbenrechte auszuüben, ist umstritten, ob der Testamentsvollstrecker nur nach § 2205 S. 3 BGB in seiner Verfügungsmacht beschränkt ist oder ob er in gleicher Weise wie der Vorerbe den gesetzlichen Verfügungsbesch...mehr