Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 22 Einzeltestament / V. In (eheähnlicher) Beziehung lebende Personen

Rz. 58 Es gibt immer häufiger Paare, die in eheähnlicher Beziehung leben, aber nicht miteinander verheiratet sind. Da es kein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht für nichteheliche Lebensgefährten gibt, geht der Partner beim Tod des anderen Partners grundsätzlich leer aus. Soll dies vermieden werden und der Partner im Fall des Todes begünstigt werden, ist eine letztwillig...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 8. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 191 Ebenso wie der Einzelunternehmer kann auch der Gesellschafter einer Personengesellschaft Vor- und Nacherbschaft anordnen. Es muss dann jedoch genau differenziert werden, welche Art von gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeklausel im konkreten Einzelfall vorliegt. Rz. 192 Sieht der Gesellschaftsvertrag eine einfache Nachfolgeklausel vor, wonach die Gesellschaft mit eine...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / A. Überblick

Rz. 1 Wird der Wunsch nach der Errichtung einer letztwilligen Verfügung an den Anwalt herangetragen, muss er einleitend prüfen, ob und ggf. inwieweit der Mandant überhaupt noch testieren kann. Fällt diese Prüfung positiv aus oder ist sie zumindest vertretbar zu bejahen, so ist dies in der (neuen) letztwilligen Verfügung ausdrücklich festzuhalten. Rz. 2 Hinweis In diesem Zusam...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / IV. Ernennung durch das Nachlassgericht

Rz. 94 Gem. § 2200 Abs. 1 BGB kann der Erblasser auch das Nachlassgericht ersuchen, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Praktische Bedeutung kommt einem Ersuchen des Erblassers an das Nachlassgericht dann zu, wenn die Durchführung der Testamentsvollstreckung auch für den Fall, dass alle vorrangig benannten Testamentsvollstrecker wegfallen, abgesichert werden soll. Hier...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / C. Ersatzerbeneinsetzung

Rz. 94 Ein Testament sollte stets Ersatzerbeneinsetzungen für den Fall enthalten, dass die designierten Erben wegfallen, sei es durch Vorversterben, Ausschlagung, Erbverzicht oder Erbunwürdigkeit. Andernfalls bestimmt sich die Erbfolge durch gesetzliche Vermutungsregeln oder die – möglicherweise keinesfalls gewünschte – gesetzliche Erbfolge. I. Ausdrückliche Bestimmung eines ...mehr

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§ 24 Erbvertrag / VII. Beschränkung eines Abkömmlings in guter Absicht

Rz. 73 Eine Beschränkung eines vertraglich bedachten Abkömmlings in guter Absicht durch späteres Testament lässt das Gesetz in § 2289 Abs. 2 BGB zu. Insofern kann der Erbvertrag bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2338 BGB auch später geändert werden.mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / B. Erbeinsetzung

Rz. 10 Die gewillkürte Erbeinsetzung durch Testament oder Erbvertrag ermöglicht es dem Erblasser, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und sein Vermögen letztwillig an den von ihm vorgesehenen Personenkreis zu übertragen, wie § 1937 BGB normiert. I. Erbeinsetzung natürlicher Personen 1. Grundsätzliches Rz. 11 Einschränkungen in der Person des Erben gibt es kaum, es kann al...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Vermächtnisse

a) Einzelunternehmen als Gegenstand eines Vermächtnisses Rz. 82 Das Vermächtnis begründet gem. § 2174 BGB einen schuldrechtlichen Anspruch des Bedachten gegen den Beschwerten auf Erfüllung des Vermächtnisses. Da ein Einzelunternehmen kein Sondervermögen darstellt, richtet sich der Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten nicht auf Herausgabe d...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 16 Das Berliner Testament mag regelmäßig den Wünschen der Testierenden entsprechen, weil der überlebende Ehegatte nicht nur über die Erträge des gemeinsamen Vermögens, sondern auch über dessen volle Substanz (freilich nur nach Maßgabe der §§ 2286 ff. BGB analog; siehe hierzu Rdn 110) frei verfügen kann. Er erhält somit maximale Flexibilität. Die Kinder werden erst mit de...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / F. Muster

Rz. 118 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.24: Allgemeines, Erbeinsetzung, Vorausvermächtnis mit Drittbestimmung, Enterbung Testament Präambelmehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Nießbrauch am Einzelunternehmen

Rz. 90 Der Nießbrauch am Einzelunternehmen ist gesetzlich nicht geregelt, wird aber in § 22 Abs. 2 HGB vorausgesetzt. Üblicherweise wird zwischen drei verschiedenen Arten des Nießbrauchs am Einzelunternehmen unterschieden, die Gegenstand eines Vermächtnisses sein können.[70] aa) Unternehmensnießbrauch Rz. 91 Möglich ist die vermächtnisweise Zuwendung des Unternehmensnießbrauch...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 5. Bedingungen und Auflagen

a) Bedingungen Rz. 137 Auch Unternehmertestamente können mit Bedingungen verknüpft werden. Die grundsätzliche Zulässigkeit von Bedingungen ergibt sich aus den §§ 158 ff. und 2074 ff. BGB.[133] Rz. 138 Definiert wird eine Bedingung in Testamenten oder Erbverträgen als eine Bestimmung des Erblassers, wonach die Rechtswirkungen der gesamten Verfügung von Todes wegen, einer einzel...mehr

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§ 22 Einzeltestament / III. Geschiedene

Rz. 45 Geschiedene stellen sich häufig die Frage, ob sie ein Testament benötigen, um den Ex-Ehepartner von ihrer Erbfolge auszuschließen, und ob sie neu testieren können. 1. Gesetzliches Erbrecht Rz. 46 Hatten die nun geschiedenen Ehepartner kein Testament errichtet, gilt weiterhin gesetzliches Erbrecht. Der Ex-Ehegatte verliert mit Beendigung der Ehe – unter bestimmten Voraus...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Sonderrechtsnachfolge

Rz. 163 Zwingend zu beachten ist die im Personengesellschaftsrecht geltende Sonderrechtsnachfolge, wonach Miterben automatisch in Höhe ihrer Erbquote Gesellschafter des Gesellschaftsanteils des Erblassers werden. Bezüglich des Gesellschaftsanteils entsteht also keine Erbengemeinschaft, sondern jeder Miterbe wird automatisch selbst Mitgesellschafter der Personengesellschaft, ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Auflagen

Rz. 155 Mit einer Auflage kann der Erblasser durch Testament seine Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung zuzuwenden (§ 1940 BGB). Durch Auflage kann dem Beschwerten die Verpflichtung auferlegt werden, bestimmte Verfügungen über Nachlassgegenstände, wie z.B. die Veräußerung, zu unterlassen.[162] Rz. 156 Der...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / Q. Institutionalisiertes Schiedsgericht und ad-hoc-Schiedsgericht

Rz. 109 Zu unterscheiden sind die ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit und die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit. Während die Parteien in der ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit das Schiedsverfahren eigenständig durchführen, werden die Parteien im anderen Fall bei Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens durch eine Schiedsinstitution unterstützt. Rz. 110 Handelt es sich um ein ad...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 8. Schiedsfähigkeit von güterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansp...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / A. Einführung

Rz. 1 Die Rolle des Beraters bei der Testamentsgestaltung ist hinsichtlich der weitreichenden Folgen einer letztwilligen Verfügung in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen. Ein Testament kann entweder für einen rechtssicheren und konfliktfreien Übergang des Vermögens an die nächste Generation sorgen oder für das Gegenteil davon. Die Beratung sollte zivilrechtliche, steuerre...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 1. Allgemeines

Rz. 81 Unter dem Begriff "Sachvermächtnis" (Gegenstandsvermächtnis) wird nachstehend das Vermächtnis einer Sache i.S.v. § 90 BGB behandelt. Als Gegenstand kommen hier z.B. ein Grundstück, ein Kfz und alle sonstigen Gegenstände in Betracht. Zu beachten ist bei der Anordnung verschiedener Sachgegenstände die Tatsache, dass der bestimmte Gegenstand bei Eintritt des Erbfalls mög...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / H. Pflichtteilsfragen

Rz. 157 Die gegenseitige Einsetzung der Ehegatten zu alleinigen und ausschließlichen Erben führt zwangsläufig dazu, dass gemeinsame Kinder und weitere Abkömmlinge von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Mag ihnen auch im Rahmen der Schlusserbfolge ein Erbteil zustehen, so ist im Rahmen des Pflichtteilsrechts jeder Erbfall für sich und damit gesondert zu betrachten. Kindern und...mehr

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§ 24 Erbvertrag / III. Verfügung von Todes wegen, die nach dem Erbvertrag errichtet wurde

Rz. 65 Sowohl ein späteres Testament als auch ein späterer Erbvertrag sind insoweit unwirksam, als die Rechtsstellung des vertragsmäßig Bedachten im Zeitpunkt des Erbfalls beeinträchtigt wird (§ 2289 Abs. 1 S. 2 BGB).mehr

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§ 24 Erbvertrag / VI. Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu anderweitigen Verfügungen

Rz. 70 Der vertragsmäßig bedachte Vermächtnisnehmer kann gegenüber dem Erblasser seine Zustimmung dazu geben, dass der Erblasser ein abweichendes Testament errichten kann (§ 2291 BGB). Die Zustimmungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2291 Abs. 2 BGB), weil darin eine (zumindest teilweise) Aufhebung des Erbvertrags liegt. Mit Zugang der Zustimmung an den Erblass...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 5. Isolierte Rechtswahl

Rz. 61 Der Erblasser hat auch die Möglichkeit, eine isolierte Rechtswahl vorzunehmen. Diese bezieht sich lediglich auf die Bestimmung des anwendbaren Rechts, ohne dass er materiellrechtliche Verfügungen trifft. Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.11: Isolierte Rechtswahl Ich bin italienischer Staatsangehöriger. Für meine Rechtsnachfolge von Tode...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / IX. Vermächtnis auf Abschluss eines verjährungsverlängernden Vertrags

Rz. 251 Alle Vermächtnisansprüche unterfallen grundsätzlich der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Diese beginnt mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners.[192] Nach § 196 BGB verjähren allerdings Ansprüche, die sich auf ein Grundstück beziehen, erst in zehn Jahren. Gem. § 202 BGB können Verträge über die Verjährung geschlossen we...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / I. Aufhebung durch die Vertragsparteien

Rz. 16 Gem. § 2290 Abs. 1 S. 1 BGB kann ein Erbvertrag (oder auch nur eine einzelne vertragsmäßige Verfügung) von den Vertragschließenden durch einen Aufhebungsvertrag aufgehoben werden. Als actus contrarius bedarf der Aufhebungsvertrag gem. § 2290 Abs. 3 BGB der in § 2276 BGB für den Erbvertrag vorgeschriebenen Form. Schließen die Vertragsparteien einen neuen formwirksamen ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Erbeinsetzung

Rz. 72 Das Einzelunternehmen besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Träger von Rechten und Pflichten ist der Erblasser. Das Einzelunternehmen fällt als wirtschaftliche Einheit in den Nachlass.[57] Die bilanzielle Zusammenfassung der Vermögensgegenstände ändert hieran nichts. Insbesondere begründet sie kein Sondervermögen.[58] Rz. 73 Nicht vererblich ist die Kaufmannseigen...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / d) Schreibunfähige

Rz. 19 Schreibunfähige können wie Minderjährige gem. § 2233 Abs. 2 BGB nur ein öffentliches Testament errichten.mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / a) § 14 HeimG nachgebildete Landesheimgesetze

Rz. 25 Schon § 14 HeimG sah vor, dass es Trägern, Leitung, Beschäftigten und sonstigen Mitarbeitern eines Heims untersagt ist, sich von Heimbewohnern sowie Bewerbern um einen Heimplatz[20] Geld oder geldwerte Vorteile (Ausnahmen gelten für geringwertige Aufmerksamkeiten, § 14 Abs. 2 Nr. 2 HeimG) versprechen oder gewähren zu lassen (§ 14 Abs. 1 und 5 HeimG). Seit der Föderali...mehr

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§ 24 Erbvertrag / b) Nach dem Tod des Vertragspartners

Rz. 139 Der Rücktritt kann durch Testament ausgeübt werden (§ 2297 BGB).mehr

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§ 23 Ehegattentestament / I. Gegenseitige Erbeinsetzung

Rz. 45 Im Rahmen der Einheitslösung setzen sich die Ehegatten zunächst für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Hierdurch treten folgende Effekte ein:mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / dd) Einfache Testamentsgestaltung

Rz. 235 Je einfacher das Testament ausgestaltet ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die in diesem getroffenen Verfügungen in mehreren Rechtsordnungen anerkannt werden. Je stärker die Verfügungen auf eine bestimmte Rechtsordnung hin ausgerichtet sind, z.B. durch Vor- und Nacherbfolge, desto eher besteht die Gefahr, dass sie in einem anderen Staat keine Rechtswi...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 6. Nießbrauch am Personengesellschaftsanteil

Rz. 177 Die Bestellung des Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil ist nach h.M. zulässig.[181] Voraussetzung für die Zulässigkeit ist jedoch stets die Zustimmung der Mitgesellschafter, die entweder im Gesellschaftsvertrag oder ad hoc erteilt werden kann.[182] Rz. 178 Bei der Anordnung eines Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil sollte genau differenziert werden, um w...mehr

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§ 24 Erbvertrag / A. Begriff

Rz. 1 Im Gegensatz zum Testament als einseitige letztwillige Verfügung von Todes wegen bietet der Erbvertrag die Möglichkeit, dass entweder beide Vertragsteile oder auch nur ein Vertragsteil (wenigstens) eine Verfügung von Todes wegen mit vertraglicher Bindung treffen (§ 1941 BGB). Wesentliches Merkmal der Testierfreiheit ist die Möglichkeit, testamentarische Verfügungen jed...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / III. Gestaltungen zum Entzug des Verwaltungsrechts der Eltern (§ 1638 BGB)

Rz. 37 Ein Erblasser kann das elterliche Vermögenssorgerecht für Vermögensteile, die aus seinem dereinstigen Nachlass stammen – sei es in der Form der Erbeinsetzung, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils – gem. § 1638 BGB ausschließen.[76] Der Ausschluss kann sich auch nur auf einen Elternteil beziehen, sodass dann der andere Elternteil alleine vertreten kann (§ 1638 Abs....mehr

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§ 1 Vorfragen / III. Verfügungen

Rz. 16 Für das Mandat entscheidend kann die Frage nach früheren Verfügungen des künftigen Erblassers sein. Hierunter fallen bspw.mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / III. Muster

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.5: Vermächtnislösung § 1 Zu meinem Alleinerben setze ich _________________________ ein. § 2 Als Vorvermächtnis setze ich meinem Kind _________________________ ein Vermächtnis im Wert von 60 % des gesetzlichen Erbteils aus. Berechnungsgrundlage ist der Wert des Nachlasses per Todestag (vorbereitende Ansprüche nac...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Nachrangigkeitsprinzip, Einkommen und Schonvermögen

Rz. 9 Das Bürgergeld (SGB II) und die Sozialhilfe (SGB XII) werden bedarfsabhängig[24] gewährt; es gilt der Nachranggrundsatz.[25] Danach werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II nur erbracht, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann (§ 3 Abs. 5 S. 1 SGB II). Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner ...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / IV. Haftung des Nachlasses für Sozialleistungen, Sanktionen

Rz. 20 Gem. § 102 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Die Ersatzpflicht besteht nach § 102 Abs. 1 S. 2 SGB XII nur für die Kosten der Sozialhilfe, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jah...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Beim Bedürftigentestament

Rz. 34 Zur Sittenwidrigkeit kann bei dem Bedürftigentestament keine so eindeutige Aussage gemacht werden wie bei dem Behindertentestament.[104] Es ist auch zweifelhaft, ob die Rechtsprechung zum Behindertentestament auf das Bedürftigentestament übertragbar ist.[105] Der bedeutende Unterschied besteht darin, dass einstweilen der Bedürftige für seine finanzielle Situation (mit...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / VI. Muster

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.3: Vor- und Nacherbschaft bei behinderten Erben § 1 Erbeinsetzung Ich, _________________________, bestimme _________________________ [behindertes Kind] und _________________________ [gesundes Kind] jeweils zu Miterben. Die Erbquote von _________________________ [behindertes Kind] beträgt 60 % seines gesetzlich...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Bestehende Rechtsunsicherheit als vermeintlicher Nachteil

Rz. 83 Trotz der Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist die für die Vermächtnislösung entscheidende Rechtsfrage bislang anscheinend nicht entschieden worden: Es besteht nämlich eine Konkurrenzsituation nach dem Ableben des Behinderten zwischen dem Kostenerstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers nach § 102 SGB XII und dem Anspruch des Nachvermächtnisnehmers auf Er...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Anspruchsgrundlagen auf Hilfeleistung

Rz. 6 Seit dem 1.1.2005 und erneut seit dem 1.1.2023 erfolgten grundlegende Reformierungen der staatlichen steuerfinanzierten Sozialleistungen im SGB II und SGB XII:mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / A. Gefahren und Gestaltungsziele

Rz. 1 Geistig, psychisch oder körperlich behinderte Menschen bzw. Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen[1] sind behinderungsbedingt oft zur vollständigen Deckung ihres Lebensunterhalts nicht in der Lage. Hinzu kommen häufig weitere Bedarfe, z.B. infolge von Pflegebedürftigkeit. Daraus erwächst die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Insoweit kommen, je na...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / III. Geltendmachung eines Erb- bzw. Pflichtteils durch den Sozialleistungsträger

Rz. 17 Soweit der Sozialleistungsträger vorleistet, kann er Rückgriff auf die zum Vermögen gehörenden, aber noch nicht realisierten Ansprüche des Leistungsberechtigten gegen einen Anderen, der kein Leistungsträger i.S.d. § 12 SGB I ist, nehmen. So kann er einen Erbteil pfänden und verwerten (§§ 859 Abs. 2, 844, 857 ZPO) und an einem Pflichtteilsanspruch partizipieren. Der Pf...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / IV. Minderjährige und leseunfähige Erblasser

Rz. 14 Grundsätzlich ist minderjährigen Personen die Errichtung eines eigenhändigen Testaments verwehrt (§ 2247 Abs. 4 BGB). Gleiches gilt für leseunfähige Personen. Beide Personengruppen müssen – Testierfähigkeit vorausgesetzt – auf die Möglichkeit der Errichtung eines öffentlichen Testaments ausweichen (§ 2233 Abs. 1 und 2 BGB). Entscheidend für die Wirksamkeitsprüfung ist...mehr

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§ 22 Einzeltestament / Literaturtipps

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§ 12 Grundlagen des interna... / cc) Rechtswahl

Rz. 142 Nach Art. 25 Abs. 3 EuErbVO haben die Parteien die Möglichkeit, ungeachtet von Art. 25 Abs. 1 und 2 EuErbVO für die Zulässigkeit, die materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkungen ihres gemeinschaftlichen Testaments einschließlich der Voraussetzungen für seine Änderung, den Widerruf oder die Aufhebung[188] das Recht zu wählen, welches die Person oder eine der Pers...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / a) Einführung

Rz. 13 Es war lange umstritten, ob der Anwalt, der mit der Entwurfserstellung oder der Mitwirkung bei der Gestaltung eines Testaments beauftragt ist, seine Tätigkeit mit der Geschäftsgebühr abrechnen kann. Vor Inkrafttreten des RVG löste die Mitwirkung des Anwalts bei der Gestaltung eines Testaments stets die Geschäftsgebühr aus. Während in der Vorgängervorschrift zu VV 2300...mehr

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§ 22 Einzeltestament / IV. Umdeutung in einen Erbvertrag

Rz. 19 Nicht unerwähnt bleiben soll auch die Möglichkeit der Umdeutung des gemeinsamen Testaments in einen Erbvertrag. Da diese nur in Betracht kommt bei Einhaltung der für den Erbvertrag notwendigen notariellen Form und wenn die Erblasser bereits eine gegenseitige lebzeitige Bindung wollten, scheidet diese Möglichkeit in der Praxis regelmäßig aus.[21] Denn die Erstellung ei...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / VII. Auslegungsregeln für Bedingungen

Rz. 77 Ebenso wie prinzipiell jedes Rechtsgeschäft können auch letztwillige Verfügungen unter eine aufschiebende oder auflösende Bedingung gestellt werden; dies wird im BGB zwar nicht explizit geregelt, aber in den §§ 2074 ff. BGB vorausgesetzt. Diese Vorschriften enthalten eine Reihe von Auslegungsregeln für die Wirkungen solcher Bedingungen. Rz. 78 Hat der Erblasser eine le...mehr