Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Schriftliche Testamente

Rz. 98 Die Formgültigkeit einseitiger oder gemeinschaftlicher Testamente richtet sich in Deutschland nicht nach Art. 27 EuErbVO, sondern auch seit dem Inkrafttreten der EuErbVO nach dem Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 5.10.1961 (HTestformÜ). Dieser Vorrang ergibt sich aus Art. 75 Abs. 1 UAbs. 2 EuErbVO. Nach dieser ...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / f) Formstatut für Änderung und Widerruf eines Testaments

Rz. 111 Gem. Art. 2 Abs. 1 HTestformÜ gilt das nach Art. 1 HTestformÜ zu ermittelnde Formstatut auch für die Formwirksamkeit des Widerrufs eines Testaments durch eine rechtsgeschäftliche Erklärung. Gleiches muss auch für die Änderung eines Testaments gelten.[153] Der Widerruf oder die Änderung nach einer der in Art. 1 HTestformÜ bezeichneten Rechtsordnungen reicht aus. Nach ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / A. Gesellschaftsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Testamenten

I. Grundsätzliches Rz. 1 Gehören zum Vermögen des Testators Unternehmensbeteiligungen oder führt er ein (kaufmännisches) Einzelunternehmen, sind bei den Nachfolgeüberlegungen und der Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen nicht nur die erbrechtlichen und steuerlichen Vorgaben, sondern auch handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen in den Blick zu nehmen. Die Verfügu...mehr

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§ 25 Testamente für Geschiedene und Patchworkfamilien

A. Einleitung Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts[1] wurden im Jahr 2021 knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden, wobei in mehr als der Hälfte der Fälle minderjährige Kinder betroffen waren. Man nimmt weiter an, dass etwa 10 %–15 % der Familien bunt zusammengewürfelt sind mit Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen. Leider nimmt die gesetzliche Erbf...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 8. Ehegattenhof

Rz. 98 Verstirbt der Eigentümer eines Ehegattenhofes, kann Hoferbe nur der überlebende Ehegatte sein (§ 8 Abs. 1 HöfeO). Sinnvollerweise errichten die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, welches wiederum in die Abschnitte "Hoferbfolge" sowie "Erbfolge in den hoffreien Nachlass" untergliedert werden sollte. Die Hoferbfolge betrifft letztlich die Nachfolge nach dem Län...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / V. Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 59 Nach ganz herrschender Meinung ist der überlebende Ehegatte darüber hinaus berechtigt, bindend gewordene wechselbezügliche Verfügungen gem. §§ 2281 ff. BGB analog anzufechten.[38] Für das gemeinschaftliche Testament enthält das BGB keine speziellen Anfechtungsregeln, weshalb für die Anfechtung gemeinschaftlicher Testamente im Grundsatz die §§ 2078 ff. BGB gelten. Im F...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / III. Muster

Rz. 44 Dem nachfolgenden Muster liegt der Sachverhalt zugrunde, dass der Erblasser nach Ehescheidung seine beiden noch minderjährigen Kinder zu Vorerben einsetzt und im Übrigen eine Nacherbenanordnung trifft. Die Nacherbschaft ist auflösend bedingt angeordnet. Zudem wird den Vorerben durch Vermächtnisse eine gewisse Freiheit eingeräumt, unentgeltlich zugunsten eigener Abkömm...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 1. Testamente

a) Anwendbare Regelungen aa) Schriftliche Testamente Rz. 98 Die Formgültigkeit einseitiger oder gemeinschaftlicher Testamente richtet sich in Deutschland nicht nach Art. 27 EuErbVO, sondern auch seit dem Inkrafttreten der EuErbVO nach dem Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 5.10.1961 (HTestformÜ). Dieser Vorrang ergibt si...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / B. Feststellung der Echtheit eines eigenhändigen Testaments im gerichtlichen Verfahren (Darlegungs- und Beweislast)

I. Beweisregeln für die Echtheit eines privatschriftlichen Testaments Rz. 26 Für das eigenhändige Testament gilt der allgemeine Grundsatz: Die Beweislast für die Echtheit und Eigenhändigkeit trägt derjenige, der Rechte aus der Urkunde herleiten will.[67] Der Beweis der Eigenhändigkeit ist ggf. neben dem der Echtheit der Unterschrift zu erbringen, weil die §§ 440 Abs. 2 und 416...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / D. Auslegung von Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten

I. Erbvertrag Rz. 83 Bei der Auslegung von Erbverträgen ist zwischen vertragsmäßigen und einseitigen Verfügungen zu differenzieren: Für die Auslegung vertragsmäßiger Verfügungen gelten die allgemeinen Regeln über die Auslegung von Verträgen; maßgeblich ist der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB).[75] Selbst bei einseitigen Erbverträgen kommt ...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 1. Testamente

a) Objektive Anknüpfung Rz. 125 Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit eines Testaments – mit Ausnahme gemeinschaftlicher Testamente, die eine Bindungswirkung entfalten (siehe Rdn 138 ff.) – unterliegen nach Art. 24 Abs. 1 EuErbVO dem Recht, das nach der EuErbVO auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, wenn die Person, welche die Verfügung errichtet h...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / B. Auslegung von (Einzel-)Testamenten

I. Erläuternde Auslegung Rz. 5 Ziel der Auslegung eines Testaments ist die Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers (§ 133 BGB).[5] Die erläuternde Testamentsauslegung hat zum Ziel, den "wirklichen", d.h. realen Willen des Erblassers zu erforschen; sie soll klären, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte, und nicht etwa einen von der Erklärung losgelösten Wil...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / A. Formalien des eigenhändigen Testaments

I. Testamentsniederschrift Rz. 1 Zwingend ist für das eigenhändige Testament die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung (§ 2247 Abs. 1 BGB). Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gem. § 125 BGB.[1] Diese strenge Form dient der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser auch inhaltlich so intensiv wie möglich mit der von ihm abgeg...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 3. Besonderheit Ehegattenhof

Rz. 64 Bei einem Ehegattenhof kann nach § 8 Abs. 1 HöfeO nur der überlebende Ehegatte Hoferbe werden. Dies gilt sowohl bei gesetzlicher als auch bei gewillkürter Hoferbfolge.mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 8. Hofübergabevertrag

Rz. 76 Der Abschluss eines Hofübergabevertrags steht nach § 17 Abs. 2 HöfeO dem Hoferbfall gleich. Auch wenn der Erbfall nicht eingetreten ist, stehen den weichenden Erben die höferechtlichen Abfindungsansprüche bzw. Pflichtteilsansprüche gem. § 12 Abs. 10 HöfeO und ggf. die höferechtlichen Nachabfindungsansprüche zu.[32]mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / Literaturtipps

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§ 28 Testament des Landwirts / III. System der Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe im Landguterbrecht

1. Regelungsbereich der §§ 2049, 2312 BGB Rz. 23 § 2049 BGB stellt eine Auslegungsregel für die gewillkürte Erbfolge dar.[14] Räumt der Erblasser in seinem Testament einem Miterben das Recht zur Übernahme eines zum Nachlass gehörenden Landguts ein, ist dieses im Zweifel bei der Auseinandersetzung der Erben im Verhältnis zu den Miterben mit dem Ertragswert anzusetzen. Dieser i...mehr

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§ 26 Behindertentestament und Testamente für Überschuldete

A. Gefahren und Gestaltungsziele Rz. 1 Geistig, psychisch oder körperlich behinderte Menschen bzw. Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen[1] sind behinderungsbedingt oft zur vollständigen Deckung ihres Lebensunterhalts nicht in der Lage. Hinzu kommen häufig weitere Bedarfe, z.B. infolge von Pflegebedürftigkeit. Daraus erwächst die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialle...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 1. Regelungsbereich der §§ 2049, 2312 BGB

Rz. 23 § 2049 BGB stellt eine Auslegungsregel für die gewillkürte Erbfolge dar.[14] Räumt der Erblasser in seinem Testament einem Miterben das Recht zur Übernahme eines zum Nachlass gehörenden Landguts ein, ist dieses im Zweifel bei der Auseinandersetzung der Erben im Verhältnis zu den Miterben mit dem Ertragswert anzusetzen. Dieser ist deutlich geringer als der Verkehrswert...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / I. Testamentsniederschrift

Rz. 1 Zwingend ist für das eigenhändige Testament die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung (§ 2247 Abs. 1 BGB). Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gem. § 125 BGB.[1] Diese strenge Form dient der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser auch inhaltlich so intensiv wie möglich mit der von ihm abgegebenen Erklärung befasst u...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 1. Überblick

Rz. 99 Die Sozialleistungen für Arbeitsuchende sind oftmals nur vorübergehender Natur. Spätestens mit dem Eintritt in das Rentenalter und dem Bezug der Altersrente wird die Beschränkung durch die nicht befreite Vorerbschaft mit der Testamentsvollstreckung sinnlos.[243] Daher stellt sich die Frage, ob Beschränkungen wegfallen können, sodass der vormals Bedürftige umfangreiche...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / III. Wegfall der Bedürftigkeit

1. Überblick Rz. 99 Die Sozialleistungen für Arbeitsuchende sind oftmals nur vorübergehender Natur. Spätestens mit dem Eintritt in das Rentenalter und dem Bezug der Altersrente wird die Beschränkung durch die nicht befreite Vorerbschaft mit der Testamentsvollstreckung sinnlos.[243] Daher stellt sich die Frage, ob Beschränkungen wegfallen können, sodass der vormals Bedürftige ...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / G. Schiedsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten

Rz. 73 Bei wechselbezüglichen Verfügungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gelten zu Lebzeiten beider die allgemeinen Regeln; jedoch ist bislang umstritten, ob eine nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners bzw. Lebenspartners angeordnete letztwillige Schiedsklausel zulässig ist.[105]mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 1. Vor- und Nacherbschaft

a) Allgemeines Rz. 13 Das sog. Vor- und Nacherbenmodell hat den Charme für den Erben, dass er den weiteren Weg des Nachlasses nach dem Tod des (gemeinsamen) Kindes bestimmen kann. Hierdurch wird vor allem das Ziel erreicht, den früheren Partner von Erb- und Pflichtteilsansprüchen für den Fall auszuschließen, dass das eigene Kind nach ihm verstirbt, ohne selbst einen Ehepartne...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / II. Elemente des Vermächtnismodells

1. Herausgabevermächtnis Rz. 47 Das Vermächtnismodell beinhaltet eine Erbeinsetzung des bzw. der Kinder, allerdings beschwert mit einem Herausgabevermächtnis dergestalt, dass alle Vermögensgegenstände, die das Kind aus dem Nachlass erworben hat und die sich zum Zeitpunkt seines eigenen Todes noch in seinem Vermögen befinden, an dritte Personen – regelmäßig sind das Geschwiste...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / C. Vermächtnismodell

I. Ausgangslage Rz. 46 Das Vor- und Nacherbenmodell stellt die klassische Lösung eines Geschiedenen- oder Patchworktestaments dar. Es garantiert eine Familienbindung des Vermögens hin zu konkreten Wunschbegünstigten, die dem Erblasser angenehmer sind als die ansonsten beim Tod des Kindes zum Zuge kommenden Personen. Das Vor- und Nacherbenmodell will allerdings in der Praxis m...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / D. Kombinationsmodell

I. Ausgangslage Rz. 71 Die beiden großen Regelungsmodelle zur Gestaltung von Geschiedenen- und Patchworktestamenten stellen das Vor- und Nacherbenmodell und das Vermächtnismodell dar. Beide Modelle haben gleichsam Vor- wie Nachteile. Während das Vor- und Nacherbenmodell eine strikte Familienbindung des Vermögens allerdings unter Inkaufnahme von Abwicklungsschwierigkeiten für ...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / II. Elemente des Kombinationsmodells

1. Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft Rz. 73 Im Rahmen des Kombinationsmodells wird während der Dauer, in der der geschiedene Ex-Partner und leibliche Elternteil des Kindes lebt, das Vor- und Nacherbenmodell gewählt. Mit dem Tod des Ex-Partners fallen die Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft qua auflösender Bedingung weg und das Recht erstarkt zum Vollrecht. Gleichzustell...mehr

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§ 22 Einzeltestament / B. Besonderheit: Umdeutung eines "gemeinschaftlichen" Testaments nicht miteinander verheirateter Personen in ein Einzeltestament

I. Grundsatz Rz. 11 Ein Einzeltestament muss nicht explizit als solches errichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch durch Umdeutung eines gemeinsamen Testaments entstehen. Gemeinschaftliche Testamente im Sinne des BGB können ausschließlich von Ehegatten errichtet werden (§ 2265 BGB); eingetragene Lebenspartner sind insoweit den Ehegatten gleichgestellt und ...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / B. Vor- und Nacherbenmodell

I. Ausgangslage Rz. 10 Bei der Gestaltung von Geschiedenen- oder Patchworktestamenten steht neben dem Vermächtnismodell (hierzu Rdn 46 ff.) in (faktisch) erster Linie dem Gestalter das sog. Vor- und Nacherbenmodell zur Verfügung. Mit dem Vor- und Nacherbenmodell kann verlässlich sichergestellt werden, dass der frühere (geschiedene) Partner auch dann nichts – vor allem als ges...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / II. Elemente des Vor- und Nacherbenmodells

1. Vor- und Nacherbschaft a) Allgemeines Rz. 13 Das sog. Vor- und Nacherbenmodell hat den Charme für den Erben, dass er den weiteren Weg des Nachlasses nach dem Tod des (gemeinsamen) Kindes bestimmen kann. Hierdurch wird vor allem das Ziel erreicht, den früheren Partner von Erb- und Pflichtteilsansprüchen für den Fall auszuschließen, dass das eigene Kind nach ihm verstirbt, oh...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / a) Anfechtung eines Testaments

Rz. 24 Eine Anfechtungserklärung ist dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben (§§ 2081, 2281 BGB). Eine Abgabe gegenüber dem Schiedsgericht ist nicht möglich. Ob die Anfechtung begründet ist, prüft das Nachlassgericht allerdings nicht.[60] Sofern die Prüfung der Begründetheit im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens erfolgt, ist das Nachlassgericht ausschließlich zuständig. Würde...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / E. Weitere Gestaltungselemente: Familienrechtliche Anordnungen

I. Anordnungen gem. § 1638 BGB Rz. 77 Der Testierende kann nicht nur durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung (siehe hierzu Rdn 82) sicherstellen, dass der geschiedene Ehegatte das Vermögen der gemeinsamen Kinder nicht verwaltet, sondern auch eine Anordnung gem. § 1638 BGB treffen. An sich gilt: Gem. § 1626 BGB erstreckt sich die elterliche Vermögenssorge auf das gesam...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 2. Anfechtung wegen Motivirrtums?

Rz. 100 In dem Testament oder Erbvertrag kann auch das Motiv für die Verfügungsbeschränkungen zu Lasten des überschuldeten Erben angegeben werden, damit der Erbe innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schuldenfreiheit die Möglichkeit einer Anfechtung gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht hat (§§ 2080 Abs. 1, 2081 Abs. 1, 2078 Abs. 2 BGB).[244] Die Anfechtung wegen eine...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / Literaturtipps

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / 2. Theorien zur Gemeinschaftlichkeit

Rz. 17 Charakteristisch für das gemeinschaftliche Testament sind zwei jeweils einseitige Verfügungen von Todes wegen der Ehegatten bzw. Lebenspartner. Das Gesetz sagt nichts dazu, welche Merkmale erfüllt sein müssen, damit von einem gemeinschaftlichen Testament gesprochen werden kann. Es istmehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 3. Nachabfindungsregelungen

Rz. 29 Anders als das Höferecht, welches etwa mit § 13 HöfeO ein detailliertes Nachabfindungssystem bereithält, wenn der Erbe innerhalb von 20 Jahren nach dem Erbfall die landwirtschaftliche Besitzung oder wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert oder in eine Gesellschaft einbringt oder wenn er auf dem landwirtschaftlichen Betrieb landwirtschaftsfremde Erträge erzielt, sieht...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 6. Umfang des Landguts

Rz. 15 Steht fest, dass ein Landgut vorliegt und der Anwendungsbereich des Landguterbrechts eröffnet ist, stellte sich die weitere Frage, für welche Gegenstände die erbrechtliche Privilegierung gilt. Unproblematisch ist dies für landwirtschaftlich genutzte Flächen, Wirtschaftsgebäude, Inventar und Betriebsleiterhaus. Bei baureifen Grundstücken ist allerdings zu differenziere...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / II. Höferechtliche Nachlassspaltung

Rz. 55 Bei bestehender Hofeigenschaft führt der Tod des Eigentümers zu einer Nachlassspaltung. Der Hof vererbt sich nach den Regelungen der Höfeordnung, während sich das sonstige Vermögen des Erblassers, das hoffreie Vermögen, nach allgemeinem Erbrecht vererbt.[22] Welche Sachen und Rechte sich nach den Regeln der Höfeordnung vererben, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 2 und 3...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / b) Vermächtnisse

Rz. 35 Sofern der Erblasser Vermächtnisse aussetzen möchte, können sich diese auch auf Grundstücke erstrecken, die zu dem landwirtschaftlichen Betrieb gehören. Hier sollte durch Einbeziehung eines Steuerberaters in die Nachfolgeplanung geklärt werden, ob stille Reserven aufgedeckt werden. Rz. 36 Grundstücksvermächtnisse bedürfen allerdings – in Abhängigkeit von Größe und Bund...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / d) Ertragswertanordnung für die Pflichtteilsberechtigten

Rz. 41 Es bedarf unbedingt der Ertragswertanordnung, damit sich der Pflichtteil der Pflichtteilsberechtigten anhand des Ertragswerts der landwirtschaftlichen Besitzung berechnet: Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.6: Ertragswertanordnung Ich ordne an, dass bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen das Landgut mit dem Ertragswert anzusetzen ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 1. Ordnungen der gesetzlichen Hoferbfolge

Rz. 57 § 5 HöfeO definiert vier Hoffolgeordnungen, in welchen Verwandte des Erblassers und sein Ehegatte aufgeführt sind. In der Reihenfolge dieser Ordnungen sind die Angehörigen und der Ehegatte zur gesetzlichen Hoferbfolge berufen. Zur ersten Ordnung zählen die Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge, zur zweiten Ordnung der Ehegatte, zur dritten Ordnung die Eltern, we...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 3. Bestimmung von mehreren Erben unter Zuwendung des Landguts an einen einzelnen Miterben im Rahmen einer Teilungsanordnung

Rz. 44 Der Erblasser hat zwei Söhne und zwei Töchter und möchte eine Teilungsanordnung mit einer Ertragswertanrechnung treffen. Er kann wie folgt verfügen: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.8: Zuwendung eines Landguts durch Teilungsanordnung Zu meinen Erben bestimme ich meinen Sohn _________________________ [S1] sowie meine Töchter __________________...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 6. Tilgung der Nachlassverbindlichkeiten mit hoffreiem Vermögen

Rz. 73 Die gesetzliche Regelung in § 15 Abs. 2 HöfeO besagt, dass das hoffreie Vermögen vorrangig zur Tilgung der Nachlassverbindlichkeiten einschließlich der auf dem Hof ruhenden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden einzusetzen ist. Befindet sich also im Nachlass ein Miethaus, das dem hoffreien Vermögen zuzuordnen ist, kann der Hoferbe verlangen, dass die Erben des hoffrei...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 3. Wirtschaftsgebäude

Rz. 11 Zwingende Voraussetzung für das Vorliegen eines Landguts ist das Vorhandensein von Wirtschaftsgebäuden. Andernfalls könnten bereits landwirtschaftliche Flächen ein Landgut darstellen, was ersichtlich nicht gewollt ist. Die Rechtsprechung fordert ferner für das Vorliegen eines Landguts das Vorhandensein der notwendigen Wohngebäude. Der Wandel der Zeit bringt es mit sic...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 7 Die landwirtschaftsspezifischen Erbregelungen im BGB, die Übernahme eines Landguts durch einen Miterben (§ 2049 BGB) sowie die Pflichtteilsregelung des § 2312 BGB, setzen voraus, dass der landwirtschaftliche Betrieb des Erblassers als Landgut zu qualifizieren ist. Ob dies der Fall ist, ist bei der Beratung des Erblassers vorab zu klären. Der Begriff des Landguts ist im ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 2. Hoferbenbestimmung

Rz. 82 Sofern der Hofeigentümer gesichert davon ausgehen kann, dass der gewünschte Nachfolger wirtschaftsfähig ist, wirft die Feststellung des Hoferben keine besonderen Probleme auf, wobei vorsorglich ein Ersatzerbe bestimmt werden sollte für den Fall, dass der gewünschte Hoferbe wegfällt oder im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr wirtschaftsfähig sein sollte: Rz. 83 Muster in...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 5. Verpachtete Landgüter

Rz. 14 Die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs führt nicht zum Wegfall der Landguteigenschaft.[8] Die langfristige Verpachtung an einen engen Familienangehörigen vermag den Verlust der Landguteigenschaft ohnehin nicht zu bewirken, da die Fortführung und Bewirtschaftung des Landguts in der Familie gewahrt bleibt. Bei einer langfristigen Verpachtung an Familienfrem...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 4. Hoferbenbestimmung mit abweichenden Regelungen zur Abfindung der weichenden Erben

Rz. 86 Auch nach der Novellierung der Höfeordnung aufgrund des Wegfalls der Einheitswerte ist die gesetzliche Abfindung der weichenden Erben äußerst niedrig. Erfolgt kein lebzeitiger Ausgleich, steht dem Hofeigentümer die Möglichkeit offen, eine höhere Abfindung festzulegen, die sich durchaus an dem Grundsteuerwert orientieren kann und einen Abzug von Hofesschulden ausschlie...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 7. Betriebliche Mischformen

Rz. 16 Verbindet der Landwirt den rein landwirtschaftlichen Betrieb mit einer nichtlandwirtschaftlichen Betriebsform, sei es mit einer gewerblichen Einheit wie einem Hofladen, der auch hinzugekaufte oder nichtlandwirtschaftliche Produkte in seinem Sortiment führt, sei es mit Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien wie einer Windkraft- oder Photovoltaikanlage, bedarf es d...mehr