Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 28 Testament des Landwirts / 2. Absicherung des überlebenden Ehegatten

Rz. 28 Oftmals entspricht es Tradition und Vernunft, den Betrieb an einen einzelnen Abkömmling zu vererben, dem dann auch die Versorgung des überlebenden Ehegatten (Altenteiler) obliegen soll. Klassische Elemente einer Altenteilregelung in einer letztwilligen Verfügung sind die Einräumung eines auch dinglich zu sichernden Wohnrechts und die Gewährung einer lebenslänglichen R...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 10. Hoferbenbestimmung mit Anordnung zur abweichenden Verteilung des hoffreien Vermögens

Rz. 102 Der Hofeigentümer kann die Anwendung der Regelung über die Verteilung des hoffreien Vermögens in § 15 Abs. 2 HöfeO ausschließen, um auf diese Weise zu verhindern, dass der Hoferbe die weichenden Erben nicht nur mit Minimalbeträgen abfinden muss, sondern auch noch die Verwertung des hoffreien Vermögens zur Tilgung der auf dem Hof lastenden Verbindlichkeiten verlangen ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 104 Größere Bedeutung neben der Nordwestdeutschen Höfeordnung hat bislang lediglich die am 7.10.1953 in Kraft getretene Höfeordnung für Rheinland-Pfalz (HO-RhPf) erlangt.[33] Sie führt in ihrem Anwendungsbereich ebenso wie die Nordwestdeutsche Höfeordnung zu einer Nachlassspaltung, weist aber im Übrigen deutliche Unterschiede zur Nordwestdeutschen Höfeordnung auf, sodass...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / a) Erbeinsetzung

Rz. 31 Die Festlegung eines Alleinerben wirft keine besonderen Probleme auf: Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.1: Bestimmung eines Alleinerben bei einem Nachlass mit landwirtschaftlichem Vermögen Hiermit setze ich meinen Sohn _________________________ zu meinem alleinigen Erben ein. Er ist auch in der Lage, meinen landwirtschaftlichen Betrieb,...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / III. Besonderheiten bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung

Rz. 112 Da der Hoferbe nicht wirtschaftsfähig sein muss, bedarf es im Gegensatz zur Nordwestdeutschen Höfeordnung keiner Ersatzbestimmung für den Fall fehlender Wirtschaftsfähigkeit des ausgewählten Hoferben. Rz. 113 Allerdings ist auch im Anwendungsbereich der HO-RhPf eine Pflichtteilsanordnung erforderlich, wenn der Hofeigentümer wünscht, dass weichende Erben nur nach Maßga...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 4. Nachabfindungsregelungen

Rz. 47 Auch wenn das Landguterbrecht keine Nachabfindungsregelungen kennt, kann die Anordnung von Nachabfindungsregelungen dem Gerechtigkeitsgedanken entsprechen. Dem Erblasser steht es frei, die Anwendung der Nachabfindungsregelungen der Nordwestdeutschen Höfeordnung anzuordnen oder aber die Nachabfindungsbestimmung selbst festzulegen. Rz. 48 Die Anlehnung an § 13 HöfeOkann ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / III. Gesetzliche Hoferbfolge

Rz. 56 Hoferbe kann nur eine einzelne natürliche Person werden (§ 4 HöfeO). Die Entstehung einer Miterbengemeinschaft an dem Hofvermögen ist, von dem Sonderfall des "verwaisten Hofes" in § 10 HöfeO abgesehen, nicht möglich. Damit unterscheidet sich die Höfeordnung elementar von den Bestimmungen des allgemeinen Erbrechts. Die Höfeordnung gibt dem Eigentümer in § 7 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 2. Bestimmung von mehreren Erben unter Zuwendung des Landguts an einen einzelnen Miterben im Rahmen eines Vorausvermächtnisses

Rz. 43 Der Erblasser hat vier Abkömmlinge, zwei Söhne und zwei Töchter. Einer der Söhne und die beiden Töchter sollen zu gleichen Teilen Erben werden, wobei der Sohn im Rahmen des Vorausvermächtnisses das Landgut erhalten soll. Der andere Sohn soll so wenig wie möglich bekommen. Der Erblasser kann wie folgt testieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 4. Gewillkürte Hoferbfolge

Rz. 65 Nach § 7 Abs. 1 HöfeO kann der Eigentümer den Hoferben durch Verfügung von Todes wegen frei bestimmen oder die Besitzung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (Übergabevertrag) übergeben. Der gewillkürte Hofnachfolger muss allerdings wirtschaftsfähig sein (§ 7 Abs. 1 S. 2 HöfeO). Rz. 66 Die Anordnung der Hofvor- und -nacherbschaft ist unter Beachtung des Kriteriums der...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 7. Nachabfindung

Rz. 74 Zum Ausgleich dafür, dass die weichenden Erben beim Erbfall ein Sonderopfer erbringen und nur einen Anteil am niedrigen Hofeswert erhalten, gewährt ihnen § 13 HöfeO einen Nachabfindungsanspruch. Voraussetzung ist, dass der Hoferbe innerhalb von 20 Jahren nach dem Hoferbfall den Hof insgesamt oder einzelne Flächen veräußert oder dass er dazu übergeht, auf dem Hof landw...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 4. Bewirtschaftungsformen

Rz. 12 Nicht alle Erscheinungsformen, die mit einem landwirtschaftlichen Betrieb in einen Zusammenhang gebracht werden, begründen die Landguteigenschaft. Diese ist freilich anerkannt für folgende Bewirtschaftungsformen:[6]mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 9. Stellung des überlebenden Ehegatten

Rz. 77 Wird der überlebende Ehegatte nicht Hoferbe, kann er bei einem Verzicht auf die Ansprüche nach § 12 HöfeO ein übliches Altenteil verlangen (§ 14 Abs. 2 S. 1 HöfeO). Schon die Unbestimmtheit der gesetzlichen Regelung lässt es ratsam erscheinen, das Altenteil des überlebenden Ehegatten testamentarisch individuell zu regeln. Im Zweifel gelten für die Altenteilleistungen ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 2. Betriebsgröße

Rz. 8 Um Landgut zu sein, muss der landwirtschaftliche Betrieb eine "gewisse Betriebsgröße" haben. Grund ist, dass reine Hobby- und Kleinstbetriebe nicht die erbrechtliche Privilegierung haben sollen, die spiegelbildlich mit einer Benachteiligung der übrigen Erben verbunden wäre. Gesetzeszweck ist allein das übergeordnete öffentliche Interesse an der Erhaltung leistungsfähig...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 3. Hoferbenbestimmung bei zweifelhafter Hofeigenschaft

Rz. 84 Hat der Hofeigentümer die Sorge, dass die landwirtschaftliche Besitzung im Zeitpunkt seines Ablebens nicht mehr die Hofeigenschaft hat und somit allgemeines Erbrecht zur Anwendung gelangt, wird es seinem Wunsch entsprechen, dass der vorgesehene Nachfolger die Besitzung auf der Grundlage des allgemeinen Erbrechts erhält: Rz. 85 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm üb...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 7. Hoferbenbestimmung mit Pflichtteilsanordnung

Rz. 96 Wünscht der Erblasser, dass sich Abfindungs- und Nachabfindungsansprüche der weichenden Erben nach der Pflichtteilsquote richten, ist ihm dringend anzuraten, dies in der letztwilligen Verfügung anzuordnen, denn aus der Bestimmung einer einzelnen Person zum Hoferben kann grundsätzlich nicht hergeleitet werden, dass die weichenden Erben nur den Pflichtteil erhalten soll...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 9. Hofvor- und -nacherbschaft

Rz. 100 Abgesehen von dem Erfordernis der Wirtschaftsfähigkeit des Hofvorerben im Zeitpunkt des Ablebens des Hofeigentümers und des Nacherben im Zeitpunkt des Nacherbfalls gelten keine Besonderheiten gegenüber der Vor- und Nacherbschaft nach allgemeinem Erbrecht. Vorsorge für den Wegfall des Nacherben oder fehlende Wirtschaftsfähigkeit der Nacherben empfiehlt sich allerdings...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / I. Erläuternde Auslegung

Rz. 5 Ziel der Auslegung eines Testaments ist die Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers (§ 133 BGB).[5] Die erläuternde Testamentsauslegung hat zum Ziel, den "wirklichen", d.h. realen Willen des Erblassers zu erforschen; sie soll klären, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte, und nicht etwa einen von der Erklärung losgelösten Willen ermitteln.[6] Der so...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 1. Formvorschriften

Rz. 14 Die letztwilligen Verfügungen im gemeinsamen Testament müssen den Formvorschriften eines Einzeltestaments genügen. Typischer Fall, bei dem dies Relevanz erfährt, ist folgender: Ein nicht verheiratetes Paar errichtet ein gemeinsames Testament, indem die Frau das Testament handschriftlich niederschreibt und unterschreibt und der Mann das Testament ebenfalls unterschreib...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / A. Einleitung

Rz. 1 § 2265 BGB bestimmt knapp und damit klar: "Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden".[1] § 10 Abs. 4 S. 1 LPartG erweitert die Möglichkeit auf (eingetragene) Lebenspartner. Unter dem Begriff des "Ehegattentestaments" sind in der (notariellen) Praxis indes nicht nur gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten zusammengefasst, sondern letzt...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / III. Zeit- und Ortsangabe

Rz. 13 Insofern begnügt sich das Gesetz mit einer Sollvorschrift in § 2247 Abs. 2 BGB. Die Angabe von Zeit und Ort ist aus Beweisgründen aber dringend zu empfehlen.[29] Außerdem können Zweifel über die Wirksamkeit entstehen, wenn die Zeitangabe fehlt, weil bei Vorhandensein mehrerer Testamente fraglich sein kann, welches das letzte ist und bei einander widersprechenden Inhal...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 3. Anfechtung der Verfügung des Vorverstorbenen oder Anfechtung er eigenen Verfügung des Überlebenden

Der Überlebende kann sich von den Bindungswirkungen der einzelnen Verfügung oder vom gesamten Testament befreien, wenn er nach §§ 2281 i.V.m. 2078, 2079 BGB seine eigenen Verfügungen oder die des Vorverstorbenen unter Berücksichtigung von §§ 2080, 2078 BGB anficht. Eine Anfechtung ist möglich, soweit nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese Erklärung auch bei Kenntnis ...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 2. Regelungen zum Herausgabevermächtnis

Rz. 74 Für den Zeitraum nach Wegfall des geschiedenen Ex-Partners wird das Vermächtnismodell gewählt. Es bietet im Hinblick auf das Vermögenabflussrisiko ausreichende Sicherheit gegenüber Halbgeschwistern und einseitigen Verwandten des geschiedenen Ex-Partners in aufsteigender Linie.[27]mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / A. Einleitung

Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts[1] wurden im Jahr 2021 knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden, wobei in mehr als der Hälfte der Fälle minderjährige Kinder betroffen waren. Man nimmt weiter an, dass etwa 10 %–15 % der Familien bunt zusammengewürfelt sind mit Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen. Leider nimmt die gesetzliche Erbfolge auf dies...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / III. Muster

Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 25.17: Einzeltestament/Geschiedenentestament nach dem Kombinationsmodell Ich, _________________________, errichte nachfolgendes Testament: _________________________ I. Erbe/Vor- und Nacherbschaft Zu meinem Alleinerben bestimme ich mein Kind _________________________. Zum Ersatzerben bestimme ich ___________________...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / III. Muster

Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 25.16: Ehegattentestament/Patchworktestament nach dem Vermächtnismodell Wir, die Eheleute _________________________ und _________________________, errichten nachfolgendes gemeinschaftliches Testament: _________________________ I. Verfügungen für den ersten Todesfall 1. Erbe Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen u...mehr

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§ 22 Einzeltestament / VII. Ehepaare mit Auslandsbezug bzw. Wegzugsabsichten

Rz. 72 Einzeltestamente können für Ehegatten mit internationalem Bezug erforderlich sein, um eine rechtssichere Gestaltung zu gewährleisten. Gemeinschaftliche deutsche Ehegattentestamente sowie Erbverträge werden nämlich nicht von allen Rechtsordnungen gleichermaßen anerkannt und es kann dazu kommen, dass die Verfügungen im Testament bzw. im Erbvertrag nicht ihre gesamte Wir...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / c) Auffassung der Rechtsprechung

Rz. 19 Rechtsprechung und Teile der Literatur[23] lehnten dies im Grundsatz schon immer ab. Die Abgrenzung einer Beratung von einer Geschäftsbesorgung und damit die Abgrenzung einer Beratungs- von einer Geschäftsgebühr hänge ausschließlich davon ab, ob der Anwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis tätig sein soll bzw. wird und mit der Tätigkeit aufgrund des erteilten Auftr...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 3. Wegfall von testamentarischen Beschränkungen

Rz. 101 Vordergründig liegt es nahe, dass die Nacherbschaft sowie die Dauertestamentsvollstreckung mit den einschränkenden Verwaltungsanweisungen auflösend bedingt angeordnet werden. Der Bedürftige würde dann zum unbeschränkten Vollerben. Die Bedingung tritt etwa mit Eintritt der Restschuldbefreiung und Ablauf der Frist des § 303 Abs. 2 InsO ein. Jedoch ist das Anwartschafts...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / Literaturtipps

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§ 26 Behindertentestament u... / III. Bestimmung des Nacherben

Rz. 54 Sofern von dem Erblasser auch gesunde Kinder abstammen, werden diese zumeist als Nacherben bestimmt. Sind aber nach dem Ableben beider Elternteile außer dem behinderten Kind keine weiteren näheren Familienangehörigen vorhanden, so wünschen Eltern oftmals, dass das Restvermögen dem Heim, in dem der Behinderte wohnt oder später wohnen soll, oder dem Träger dieses Heims ...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / K. Kombination von Erbschafts- und Vermächtnislösung bei Ehegatten

Rz. 89 Für ein gemeinschaftliches Testament bietet sich die Kombination der Vermächtnis- mit der Vor- und Nacherbschaftslösung an.[228] Im ersten Erbfall wird die Vermächtnislösung gewählt, sodass keine Erbengemeinschaft mit dem Behinderten als Mitvorerben entsteht. Für den zweiten Erbfall wird dann die Vor- und Nacherbschaftslösung gewählt. Anzudenken ist auch, im ersten Erb...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / V. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 104 Handelt es sich bei dem überschuldeten bzw. bedürftigen potenziellen Erben um einen Abkömmling des Testierenden, so kommt auch die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht gem. § 2338 BGB in Betracht.[253] Nach dieser Vorschrift kann ein Elternteil einen Abkömmling im Falle der Verschwendung oder Überschuldung hinsichtlich seines Pflichtteilsrechts durch die Anordnu...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / IV. Auswahl des Testamentsvollstreckers

Rz. 103 Zur Konfliktvermeidung zwischen Testamentsvollstrecker und überschuldetem Erben ist die Person des Testamentsvollstreckers besonders vorsichtig auszuwählen. Anderenfalls kann der beschränkte Erbe sich "entmündigt" fühlen. Die Wahl des Testamentsvollstreckers sollte daher auf eine Person fallen, die auch das Vertrauen des überschuldeten Erben genießt. Darüber hinaus k...mehr

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§ 22 Einzeltestament / V. Form des Einzeltestaments

Rz. 9 Ein Einzeltestament kann als sog. ordentliches Testament (§ 2231 BGB) errichtet werden, indem der Erblasser seinen letzten Willen privatschriftlich niederlegt oder zur Niederschrift eines Notars erklärt. Bei einem privatschriftlichen Testament verfasst der Erblasser sein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung selbst (§ 2247 BGB). Zu...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / III. Folgen der Wechselbezüglichkeit

Rz. 50 Relevanz hat die Wechselbezüglichkeit zunächst im Falle der Nichtigkeit oder des Widerrufs einer Verfügung: Gem. § 2270 Abs. 1 BGB ist dann kraft Gesetzes auch die korrespondierende Verfügung des anderen Ehegatten unwirksam. Die Ursache der Nichtigkeit (z.B. Formfehler, Testierunfähigkeit, Anfechtung) ist dabei irrelevant. Rz. 51 Weiterhin hat die Wechselbezüglichkeit ...mehr

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§ 22 Einzeltestament / IV. Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen

Rz. 27 Der Erblasser kann sein Testament auch widerrufen, indem er die bestehende Testamentsurkunde in der Absicht vernichtet, das Testament zu widerrufen (§ 2255 S. 1 Alt. 1 BGB). Die gleiche Wirkung hat es, wenn der Erblasser am bestehenden Testament Veränderungen vornimmt, durch die er seinen Willen zum Ausdruck bringt, seine schriftliche Willenserklärung aufheben zu woll...mehr

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§ 24 Erbvertrag / ee) Fall aus der Rechtsprechung: Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments (bzw. eines Erbvertrags)

Rz. 114 Beschluss des OLG Frankfurt vom 1.7.1999:[77] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht m...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / Literaturtipps

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§ 23 Ehegattentestament / Literaturtipps

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§ 28 Testament des Landwirts / 6. Hoferbenbestimmung mit Regelungen zur Versorgung des überlebenden Ehegatten

Rz. 94 Da der überlebende Ehegatte ein "übliches Altenteil" verlangen kann, wenn er auf seine Abfindungsansprüche nach § 12 HöfeO verzichtet, drängt sich eine Präzisierung auf: Rz. 95 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.19: Hoferbenbestimmung mit Altenteilregelung Meiner Ehefrau wende ich für den Fall, dass sie auf ihre Abfindungsansprüche nach § 12 Hö...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / c) Absicherung des Ehegatten

Rz. 39 Zur Versorgung des überlebenden Ehegatten wird üblicherweise ein aus einem Wohnrecht, einer Barrente und ggf. aus einer Pflegeverpflichtung bestehendes Altenteil gewährt. Die Pflegeleistung ist genau festzulegen. Durch die Reform des Pflegeversicherungsgesetzes (§ 15 SGB XI) ist eine alleinige Anbindung der Pflegeverpflichtung an die nunmehr geltenden Pflegegrade nich...mehr

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§ 22 Einzeltestament / I. Grundsatz

Rz. 11 Ein Einzeltestament muss nicht explizit als solches errichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch durch Umdeutung eines gemeinsamen Testaments entstehen. Gemeinschaftliche Testamente im Sinne des BGB können ausschließlich von Ehegatten errichtet werden (§ 2265 BGB); eingetragene Lebenspartner sind insoweit den Ehegatten gleichgestellt und können ebenf...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Einzeltestament eines Ehegatten mit Gesellschaftsanteilen

Rz. 69 Fallbeispiel Die Erblasserin ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie hält Anteile an zwei Familiengesellschaften, in welchen das Familienunternehmen geführt wird. Die Anteile hat sie schenkweise unter Nießbrauchsvorbehalt von ihrem Vater erhalten. Da der Gesellschafterkreis nach drei Generationen zunehmend zersplittert ist, hat ihr Familienstamm die GmbH-Anteile aus ...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / 1. Formale und inhaltliche Kriterien

Rz. 15 Nach § 2267 BGB kann unter Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB) in der Weise handschriftlich errichtet werden, dass ein Ehegatte den Text eigenhändig niederschreibt, unterschreibt und der andere mit unterschreibt. Damit ist für den Mitunterschreibenden eine Ausnahme von dem Erfordernis der Eigenhändigkeit des Testamentstextes gemacht. Aus Beweisgründ...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Grundlagen

Rz. 44 Als Klassiker des Behindertentestaments gilt die Vor- und Nacherbschaftslösung.[135] Um die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs im Erbfall und damit die (automatische) Überleitung dieses Anspruchs auf den Sozialleistungsträger zu verhindern (vgl. Rdn 17), ist das behinderte Kind testamentarisch oder erbvertraglich zu begünstigen. Bei dieser (zu Unrecht?) beliebten Lö...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Pflichtteilsverzicht und pfändungsfreie Vermächtnisgegenstände

Rz. 95 Da der Bedürftige in der Regel. geschäftsfähig ist, ist es für die Gestaltung von überragender Bedeutung, dass er einen auch formgerechten[235] Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB erklärt. Dieser ist in der Regel auch nicht sittenwidrig (vgl. Rdn 37). Auch wird dieser nicht zur Kürzung von Sozialleistungen führen, was aber letztlich nicht ganz klar ist.[236] Auch den...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 2. Bestimmung des Testamentsvollstreckers

Rz. 70 Grundsätzlich ist es zweckmäßig, wenn eine dem behinderten Kind nahestehende Person zum Testamentsvollstrecker bestellt wird. Ebenfalls ist es wünschenswert, wenn eine dem behinderten Kind nahestehende Person zum Betreuer ernannt wird. Gleichzeitig ist zu beachten, dass diese nahestehenden Personen auch selbst am Nachlass als Erbe beteiligt sein können. In der Regel s...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / IV. Schlussdokumentation

Rz. 29 Wird die Erstellung eines privatschriftlichen Testaments gewünscht, ist sicherzustellen, dass dieses den gesetzlichen Anforderungen des § 2247 BGB entspricht.[9] Rz. 30 Praxistipp Es wird empfohlen, sich das fertiggestellte Testament vom Mandanten zumindest in Form eines Scans übermitteln zu lassen, um die Einhaltung der formellen Anforderungen des Testaments zu überpr...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 1. Herausgabevermächtnis

Rz. 47 Das Vermächtnismodell beinhaltet eine Erbeinsetzung des bzw. der Kinder, allerdings beschwert mit einem Herausgabevermächtnis dergestalt, dass alle Vermögensgegenstände, die das Kind aus dem Nachlass erworben hat und die sich zum Zeitpunkt seines eigenen Todes noch in seinem Vermögen befinden, an dritte Personen – regelmäßig sind das Geschwisterkinder – herausgegeben ...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 3. Besonderheiten in Patchworkkonstellationen

Rz. 60 Geschiedenen- und Patchworktestamente lassen sich nicht trennscharf voneinander abgrenzen. Viele Menschen leben gleichermaßen beide Familienmodelle. Gedankenlogisch gibt es auch bei der juristischen Umsetzung der passenden Konstruktion viele Überlappungen. Bei Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen, die im Erbfall aufeinandertreffen, lassen sich allerdings zwei gro...mehr