Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Differenzierte salvatorische Klausel

Rz. 176 Hat der Erblasser demgegenüber hinsichtlich der einzelnen Nachlassteile unterschiedliche Verfügungen getroffen, ergibt eine einfache salvatorische Klausel keinen Sinn. Denn diese begünstigte im Falle der Teilnichtigkeit die anderen, durch das wirksame Testament bereits bedachten Personen u.U. (zusätzlich) einseitig. Rz. 177 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm über...mehr

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§ 22 Einzeltestament / II. Vor- und Nachteile des Einzeltestaments

Rz. 3 Das Einzeltestament hat gegenüber der gemeinschaftlichen Verfügung den Vorteil, dass der Erblasser im größten Umfang frei ist und es auch bleibt. Denn er kann – im Rahmen des rechtlich Zulässigen – beliebige letztwillige Verfügungen treffen, diese vor anderen geheim halten und sie später jederzeit widerrufen oder anpassen. Damit behält der Erblasser die Möglichkeit, au...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / II. Feststellung der Wechselbezüglichkeit

Rz. 46 Ob Wechselbezüglichkeit vorliegt, ist nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen für jede einzelne Verfügung gesondert zu ermitteln, wobei der übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung maßgeblich ist.[27] Rz. 47 Nur dann, wenn der Wille der Ehegatten im Wege der Auslegung nicht zuverlässig festgestellt werden kann, ist die Auslegungsregel ...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Muster

Rz. 123 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.29: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutsch...mehr

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§ 1 Vorfragen / A. Einleitung

Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2022[1] haben zwei Drittel der befragten Deutschen kein Testament errichtet. Weitere 7 % haben zwar ein Testament, sind aber selbst der Meinung, dieses sei nicht mehr aktuell. Die Dunkelziffer der existenten Testamente, die fehlerbehaftet ist – ohne dass sich die Betroffenen darüber im Klaren sind –, ist hie...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Objektive Anknüpfung

Rz. 125 Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit eines Testaments – mit Ausnahme gemeinschaftlicher Testamente, die eine Bindungswirkung entfalten (siehe Rdn 138 ff.) – unterliegen nach Art. 24 Abs. 1 EuErbVO dem Recht, das nach der EuErbVO auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, wenn die Person, welche die Verfügung errichtet hat, zu diesem Zeitpunkt...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / I. Testierfähigkeit

Rz. 1 Das Vorliegen der Testierfähigkeit ist nicht nur bei Errichtung, sondern auch bei Änderung oder Widerruf einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen von Bedeutung. Immer wieder wird im Einzelfall zu beurteilen sein, inwieweit der Testierende aufgrund seiner geistigen Fähigkeiten auch dazu in der Lage war. Rz. 2 Der Begriff der Testierfähigkeit ist ebenso wie der Begri...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / b) Haftungsbeschränkung

Rz. 21 § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO gestattet eine Haftungsbeschränkung durch eine individuelle Vereinbarung nur dann, wenn die vereinbarte Summe die Mindestversicherungssumme übersteigt und der Schaden auf eine fahrlässige oder grob fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen ist.[6] Dies bedeutet, dass dem Mandanten die Möglichkeit eingeräumt werden muss, auf den Inhalt der Ver...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / 3. Fälle aus der Rechtsprechung

a) Bejahung eines gemeinschaftlichen Testaments Rz. 20 Angenommen wurde ein gemeinschaftliches Testament in folgenden Fällen:mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Gestaltung letztwilliger Verfügungen betraut, muss er den letzten Willen des oder der Mandanten genau ergründen und anschließend zutreffend formulieren, damit er nach Eintritt des Erbfalls umgesetzt werden kann. Nur bei Kenntnis der gesetzlichen Regelungen, einschließlich derjenigen zur Auslegung, wird das gewünschte Ziel verlässlich erreicht. Ve...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Ort der letztwilligen Verfügung des Erblassers

Rz. 103 Nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. a HTestformÜ ist ein Testament formgültig, wenn die Form der letztwilligen Verfügung den Anforderungen des Rechts des Ortes entspricht, an dem der Erblasser letztwillig verfügt hat.mehr

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§ 24 Erbvertrag / Literaturtipps

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / II. Ergänzende Auslegung

Rz. 16 Im Zeitraum zwischen der Errichtung des Testaments und dem Erbfall ergeben sich häufig Veränderungen, die der Erblasser nicht vorausgesehen hat. Konsequenz ist, dass im Zeitpunkt des Erbfalls keine Regelung vorhanden ist, die diesen veränderten Umständen Rechnung trägt. Zur Schließung solcher planwidriger Lücken im Testament dient die sog. ergänzende Auslegung. Ein vo...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 56 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / III. Geschäftswert/Wertbestimmung

Rz. 47 Für die Bestimmung des Geschäftswerts sowohl beim Einzeltestament, beim gemeinschaftlichen Testament als auch beim Erbvertrag ist § 102 GNotKG maßgebend. Wird über den gesamten Nachlass verfügt, nimmt der Erblasser also insgesamt Erbeinsetzungen vor bzw. trifft damit Bestimmungen zur Gesamtrechtsnachfolge, ist vom Wert des Vermögens des Erblassers im Zeitpunkt der Beu...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / c) Ehegattentestament

Rz. 18 Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament nur dann wirksam errichten, wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Errichtung testierfähig sind (dasselbe gilt für eingetragene Lebenspartner gem. § 10 Abs. 4 LPartG). Ist ein Ehegatte testierunfähig, kommt es auf die Einhaltung der formalen Voraussetzungen des § 2267 BGB nicht an. Es kommt kein gemeinschaftliches Test...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 7. Begutachtung durch gerichtliche Beauftragung

Rz. 131 Im Zivilprozess kann und muss das Gericht von Amts wegen gem. §§ 144, 287, 372, 403 ZPO ein Sachverständigengutachten einholen, sogar schon vor der mündlichen Verhandlung gem. § 358 ZPO, wenn seine eigene Sachkunde hierfür nicht ausreicht. Der Antritt des Sachverständigenbeweises ist lediglich eine Anregung an das Gericht.[248] Gem. § 442 ZPO gilt dies auch für den S...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 1. Besonderheiten des Erbvertrags

Rz. 57 Gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament zeichnen den Erbvertrag zwischen Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern folgende Besonderheiten aus:mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Einzelunternehmen als Gegenstand eines Vermächtnisses

Rz. 82 Das Vermächtnis begründet gem. § 2174 BGB einen schuldrechtlichen Anspruch des Bedachten gegen den Beschwerten auf Erfüllung des Vermächtnisses. Da ein Einzelunternehmen kein Sondervermögen darstellt, richtet sich der Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten nicht auf Herausgabe des Unternehmens als solches, sondern auf Herausgabe der ...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / c) Einschränkungen für Urkundspersonen

Rz. 34 Soll ein Testament oder Erbvertrag notariell beurkundet werden, ist § 27 BeurkG i.V.m. §§ 7, 16 Abs. 3 S. 2, 24 Abs. 2, 26 Abs. 1 Nr. 2 BeurkG zu beachten: Die Beurkundung von Testamenten ist unwirksam, sofern diese darauf gerichtet sind, dem beurkundenden Notar, dessen Ehe-/Lebenspartner oder früherem Ehe-/Lebenspartner, einer Person, die mit ihm in gerader Linie ver...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Bedingungen

Rz. 137 Auch Unternehmertestamente können mit Bedingungen verknüpft werden. Die grundsätzliche Zulässigkeit von Bedingungen ergibt sich aus den §§ 158 ff. und 2074 ff. BGB.[133] Rz. 138 Definiert wird eine Bedingung in Testamenten oder Erbverträgen als eine Bestimmung des Erblassers, wonach die Rechtswirkungen der gesamten Verfügung von Todes wegen, einer einzelnen darin enth...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / e) Heilung des Formmangels

Rz. 43 Für den Fall, dass der Erblasser sein Testament nicht unterzeichnet und dieses aufgrund dessen nicht formgültig errichtet worden ist, er die Unterschrift jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nachholt, den Formmangel also heilt, trifft die Feststellungslast für die Testierfähigkeit denjenigen, der sich auf die Wirksamkeit des Testaments beruft, wenn feststeht, dass der E...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / Literaturtipps

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§ 24 Erbvertrag / 3. Formvorschriften

Rz. 41 Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden (§ 2276 Abs. 1 BGB). Eine Trennung des Vertrags in Angebot und Annahme ist damit ausgeschlossen. Auf den Beurkundungsvorgang finden die Vorschriften über die Errichtung eines öffentlichen Testaments entsprechende Anwendung (§ 2276 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB). Die Erklä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsuchung und Beschlagnahme bei Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten

Ergänzender Hinweis: Nr. 58, 59 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 58 f.). Schrifttum: Amelung, Grenzen der Beschlagnahme notarieller Unterlagen, DNotZ 1984, 195; Bandisch, Mandant und Patient, schutzlos bei Durchsuchung von Kanzlei und Praxis?, NJW 1987, 2200; Hamm/Maxin, "Legal Privilege" für Syndikusanwälte?, AnwBl. 2015, 376; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / E. Teilunwirksamkeit

Rz. 85 Gem. § 2085 BGB hat die Unwirksamkeit einer von mehreren in einem Testament enthaltenen Verfügungen die Unwirksamkeit der übrigen Verfügungen nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser diese ohne die unwirksame Verfügung nicht getroffen haben würde. Die Vorschrift stellt also als lex specialis zu § 139 BGB eine widerlegliche Vermutung zugunsten der bloßen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung zur öffentlichen Urkunde.

Rn 3 Privaturkunden iSd § 416 sind alle Urkunden, die nicht öffentliche Urkunde sind. Gemeint sind in erster Linie Urkunden, die von einer Privatperson ausgestellt wurden. Aber auch Urkunden, die als öffentliche Urkunden errichtet werden sollten, aber wegen eines Formmangels keine öffentliche Urkunde sind, erfüllen den Begriff der Privaturkunde (BGHZ 37, 79, 90 = NJW 62, 115...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / D. Auflagenbeschwerter

Rz. 17 Mit einer Auflage kann ein Erbe oder ein Vermächtnisnehmer beschwert werden (§ 1940 BGB).[28] Im Zweifel wird vermutet, dass der Erbe beschwert sein soll (§§ 2147 S. 2, 2192 BGB). Miterben haften im Innenverhältnis entsprechend den Erbteilen (§§ 2148 Alt. 1, 2192 BGB), im Außenverhältnis als Gesamtschuldner (jeder auf die gesamte Leistung, §§ 1967 Abs. 2, 2058, 421 BG...mehr

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§ 24 Erbvertrag / II. Verfügung von Todes wegen, die vor dem Erbvertrag errichtet wurde

Rz. 62 Ein bestehendes Testament wird durch den später abgeschlossenen Erbvertrag insoweit aufgehoben, als dadurch das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigt wird (§ 2289 Abs. 1 S. 1 BGB – Aufhebungswirkung). Rz. 63 Ein Erbvertrag, der zwischen denselben Personen geschlossen worden war, wird unwirksam, soweit er dem zweiten widerspricht, es gilt dann nur noch der zu...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / B. Ausschließung des Notars als Urkundsperson

Rz. 2 Als Notar darf an der Beurkundung nicht mitwirken, wer als solcher ausgeschlossen ist. Absolut wirkende Ausschließungsgründe, die die Beurkundung unwirksam machen, sind in § 6 BeurkG (abschließend) aufgezählt. Danach ist der Notar ausgeschlossen bei der Beurkundung von Willenserklärungen, diemehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / VI. Teilungsverbot als Vermächtnis

Rz. 93 Ein Teilungsverbot kann auch durch die Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten einzelner oder aller anderen Miterben erfolgen. Durch die Einräumung des Vermächtnisses kann der einzelne oder mehrere Erben die Unterlassung der Auseinandersetzung von den anderen Miterben verlangen. Rz. 94 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.13: Teilungsverbot als...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 3. Dritte Person als Pfleger und als Testamentsvollstrecker

Rz. 15 Gerade bei geschiedenen Eltern möchte oftmals der erstversterbende Elternteil einen Einfluss des längerlebenden Elternteils auf die Begünstigung von Todes wegen vermeiden. Das kann verhindert werden, indem dem längerlebenden Elternteil das Verwaltungsrecht wegen der Erbschaft oder des Vermächtnisses entzogen, dafür ein Zuwendungspfleger benannt und die Person des Pfle...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / II. Rücktritt eines Vertragserblassers

Rz. 20 Die §§ 2293 ff. BGB enthalten Sondervorschriften für den Rücktritt eines Vertragserblassers vom Erbvertrag; die allgemeinen Regeln der §§ 346 ff. BGB sind insoweit nicht anwendbar. Voraussetzung für einen wirksamen Rücktritt ist eine Rücktrittserklärung und das Bestehen eines Rücktrittsrechts. Sofern im Zusammenhang mit dem Erbvertrag ein schuldrechtlicher Vertrag ges...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / D. Aufhebung einseitiger Verfügungen beim Erbvertrag

Rz. 42 Für einseitige Verfügungen gilt gem. § 2299 Abs. 2 S. 1 BGB das Gleiche, wie wenn sie durch Testament getroffen worden wären, d.h. sie können gem. § 2253 BGB jederzeit widerrufen werden (wobei allerdings nur ein Widerruf gem. §§ 2254, 2258 BGB in Betracht kommt). Darüber hinaus können sie gem. § 2299 Abs. 2 S. 2 BGB auch in einem Aufhebungsvertrag, durch den eine vert...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 2. Nacherbe als Ersatzerbe

Rz. 106 Die Einsetzung als Nacherbe enthält im Zweifel die Einsetzung als Ersatzerbe (§ 2102 Abs. 1 BGB). Aber auch hier gilt, dass idealerweise im Testament klargestellt wird, ob der Nacherbe auch Ersatzerbe werden soll. In der Rechtsprechung relevant war dabei schon die Frage, ob die Regelung in einem gemeinschaftlichen Testament, wonach sich die Ehegatten für den ersten E...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / II. Inhaltliche und formelle Voraussetzungen

Rz. 67 Eine Stiftung kann als Alleinerbin, Miterbin, Nacherbin oder Ersatzerbin eingesetzt werden.[116] Eine Vorerbschaft ist nur in Ausnahmefällen möglich, da der Stiftungszweck auf Dauer angelegt sein muss.[117] Die Einsetzung als Vorerbin ist lediglich zulässig bei zeitlich begrenzten Stiftungszwecken, bei von vornherein auf Zeit errichteten Stiftungen[118] oder wenn die ...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 81 Vermächtnisse im Ehegattentestament sind vor allem ein Mittel, um abweichend vom klassischen Berliner Testament (siehe hierzu bereits Rdn 5) steuerliche Optimierungen vorzunehmen (siehe ausführlich Rdn 19 ff.). Sie können aber im Übrigen geboten sein, weil abweichend von Gesamtvermögensverfügungen einzelne Gegenstände, Forderungen oder Rechte letztwillig verteilt werd...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (1) Erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 36 Insbesondere abweichend von § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB (ggf. i.V.m. § 161 Abs. HGB bei der Kommanditgesellschaft) kann die Rechtsfolge des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters mit Anwachsung zugunsten der verbleibenden Gesellschafter dergestalt gesellschaftsvertraglich abgeändert werden, dass eine Vererblichkeit der Gesellschaftsbeteiligun...mehr

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§ 24 Erbvertrag / (1) Inhalts- und Erklärungsirrtum

Rz. 97 Hier gelten dieselben Grundsätze wie bei der Testamentsanfechtung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB). Allerdings kann ein Inhaltsirrtum auch in der Weise bestehen, dass sich der Erblasser über die rechtliche Tragweite, vor allem über die Bindungswirkung des Erbvertrags, bei seinem Abschluss nicht im Klaren war.[71] Rz. 98 Das objektive Moment, das in § 119 Abs. 1 BGB be...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Umstrukturierungen zur Vereinfachung der Nachfolge

Rz. 11 Zudem ist zu prüfen, ob die Unternehmensstruktur geordnet ist und die Unternehmensnachfolge von Todes wegen ohne strukturelle Hindernisse vollzogen werden kann. Denn häufig ist der Unternehmer nebeneinander an verschiedenen Gesellschaften beteiligt und parallel noch Eigentümer von betrieblich genutztem Grundbesitz. In einem solchen Fall müsste das Testament so erstell...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / VI. Registerrecht

Rz. 128 Die anlässlich des Erbfalls eintretenden Veränderungen bei den Gesellschaftern oder deren Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführern) sind zum Handelsregister anzumelden. Der Nachweis der Rechtsnachfolge erfolgt durch öffentliche Urkunden in elektronischer Form (§ 371a Abs. 2 ZPO, § 12 HGB). In der registerrechtlichen Praxis ist die Erbfolge vorrangig durch einen...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 2. Feststellung der Wechselbezüglichkeit

Vor Abänderung eines bestehenden Ehegattentestaments ist zunächst festzustellen, ob und welche Verfügungen zueinander wechselbezüglich sind. Idealerweise wird die Wechselbezüglichkeit ausdrücklich im Testament geregelt. Fehlt eine solche Regelung, ist sie durch Auslegung zu ermitteln, wobei die allgemeinen Grundsätze des Erbrechts gem. §§ 133, 2084 BGB heranzuziehen sind.[2]...mehr

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§ 22 Einzeltestament / I. Grundsatz

Rz. 20 Der Erblasser kann sein Einzeltestament sowie einzelne Verfügungen hieraus grundsätzlich jederzeit widerrufen (§ 2253 BGB). Damit bietet das Einzeltestament gegenüber einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament bzw. einem Erbvertrag für den Erblasser sehr viel Flexibilität. Denn besteht eine erbvertragliche Bindung des Erblassers bzw. eine Bindung durch ein gemeinscha...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 8. Muster

Rz. 198 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.35: Wohnungsrechtsvermächtnis – teilweise als Verschaffungsvermächtnis bei nur hälftigem Miteigentum im Nachlass – dingliche Einigung Testament Ich _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige, erric...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / c) Sonderfall: Schenkung auf den Todesfall

Rz. 34 Eine Schenkung auf den Todesfall i.S.d. § 2301 BGB liegt vor, wenn ein Leistungsversprechen nur dann wirksam sein soll, wenn der Beschenkte den Schenker überlebt. Solche Schenkungen gelten gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG als Erwerbe von Todes wegen.[38] Die Schenkung auf den Todesfall hat für die Erbfolgeregelung aus der Sicht des Schenkers keine große praktische Bedeutu...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 4. Zuwendungsverzicht

Rz. 73 Ist der Erbfall bereits eingetreten und soll die Bindungswirkung aus einer Altverfügung nachträglich gelöst werden, besteht die Möglichkeit der Erklärung eines Zuwendungsverzichts (§ 2352 BGB). Ein Zuwendungsverzicht erweitert den Anwendungsbereich des Erbverzichts hin zu Zuwendungen aus einer Verfügung von Todes wegen. Die persönlichen Anforderungen sind identisch mi...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 1. Grundsatz

Rz. 52 Verstirbt ein Ehegatte, ist der andere Ehegatte fortan Witwer. Möchte der Verwitwete nach dem Tod des Ehepartners eine letztwillige Verfügung errichten, so ist zunächst die Frage zu stellen, ob er überhaupt die rechtliche Möglichkeit dazu hat. Rz. 53 Haben die Ehegatten entweder überhaupt keine letztwilligen Verfügungen getroffen oder lediglich Einzeltestamente erricht...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 204 Auch der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann nur dann letztwillig über seinen Gesellschaftsanteil verfügen, wenn seine Gesellschaftsbeteiligung in den Nachlass fällt. Zwar sind Kapitalgesellschaftsanteile grundsätzlich frei vererblich, wie sich insbesondere aus § 15 Abs. 1 GmbHG ergibt. Allerdings können insbesondere Einziehungs- und Abtretungsklauseln im G...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / V. Vor- und Nachteile

Rz. 73 Zwangsläufig entsteht durch die Vor- und Nacherbschaftslösung eine Erbengemeinschaft, an der das behinderte Kind als Miterbe beteiligt ist.[208] Die Erbauseinandersetzung kann schwierig werden.[209] Keinesfalls darf der Fehler unterlaufen, dass das behinderte Kind seinen belasteten Erbteil an den Miterben verkauft, also ein Erbschaftskauf i.S.d. § 2371 ff. BGB. Für de...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / H. Enterbungslösung

Rz. 43 Bei der "Enterbungslösung" wird das behinderte Kind enterbt und erhält auch kein Vermächtnis. Die unter Rdn 1 bezeichneten beiden Gestaltungsziele werden hiermit zwar nicht erreicht. Dem Behinderten steht jeweils der Pflichtteil am Nachlass des verstorbenen Elternteils zu, der nach den allgemeinen Grundsätzen Einkommen oder Vermögen darstellen und den wiederum der Soz...mehr