Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifeinheit

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Tarifvertragsrecht / 5.5 Die Konsequenzen: Einerseits Tarifpluralität, andererseits Tarifeinheit und Spezialität

Auf den Fall der Tarifkonkurrenz ist das BAG in seinen Entscheidungen nicht eingegangen. Hier bleibt gar nichts anderes übrig, als nach wie vor vom Grundsatz der Tarifeinheit auszugehen. Die Fälle der Tarifpluralität/Tarifkollision konnten nicht mehr über den Grundsatz der Tarifeinheit gelöst werden. Also konnten für einen Betrieb mehrere Tarifverträge gelten, aber auch erzwu...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.3 Die alte Lösung: Grundsatz der Tarifeinheit und Grundsatz der Spezialität

Aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtssicherheit hatte das Bundesarbeitsgericht sowohl bei Tarifkonkurrenz als auch bei Tarifpluralität den Grundsatz der Tarifeinheit entwickelt und die Fälle entsprechend gelöst. Hiernach war grundsätzlich für alle in diesem Betrieb begründeten Arbeitsverhältnisse nur ein Tarifvertrag anzuwenden. Die alte Lösung lässt sich damit wie f...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5 Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit zugunsten der Tarifpluralität. Der Vierte und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichtes haben in Beschlüssen vom 27.1.2010[1] und vom 23.6.2010[2] eine wichtige Wende im Tarifvertragsrecht herbeigeführt: Nach 50 Jahren haben sie den Grundsatz der Tarifeinheit zugunsten der Tarifpluralität aufgegeben. Die Konsequenzen aus dieser Rechts...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.6 Lösung durch den Gesetzgeber: Tarifeinheitsgesetz

Am 10.7.2015 ist das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) in Kraft getreten, das einzelne Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie des Tarifvertragsgesetzes (TVG) mit dem Ziel änderte, Tarifkollisionen bei Tarifpluralität aufzulösen. Eine Tarifkollision bei Tarifpluralität liegt vor, wenn mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für dieselbe Beschä...mehr

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Maschinenstundensatzrechnun... / Einzel- und Gemeinkosten unterscheiden

Einzelkosten sind Kosten, die Sie einem Produkt oder Auftrag direkt zuordnen können. Dies ist vor allem beim Material und speziellen Werkzeugen, die Sie nur für die Herstellung eines Produktes benötigen oder für bestimmte Transport- und Versicherungskosten (ebenfalls für ein bestimmtes Produkt) der Fall. Wenn Sie z. B. Stühle herstellen, wissen Sie i. d. R., wie viel Materia...mehr

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Gewerkschaften / 7 Tarifeinheitsgesetz

Jahrzehntelang galt in Deutschland der Grundsatz "Ein Betrieb – ein Tarif". Die ständige Rechtsprechung begründete dies damit, dass ein Nebeneinander mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb für den Arbeitgeber unüberwindliche praktische Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Im Jahr 2010 gab das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit auf, weil es keinen übergeo...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.2 Gesetz zur Tarifeinheit

Um diese Entwicklung einzugrenzen, wurde 2015 das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Seitdem regelt § 4a TVG die Folgen einer Tarifpluralität. In § 4a Abs. 2 TVG ist der Ausgangspunkt eine Tarifkollision, die gesetzlich als eine Überschneidung der Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften definiert ist. Eine solche Tarifkollision s...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.1 Bisherige Rechtsprechung zur Tarifpluralität

Jahrzehntelang ist die Rechtsprechung von dem Grundsatz ausgegangen, dass es in einem Betrieb nur einen Tarifvertrag geben könne (Grundsatz der Tarifeinheit).[1] Hintergrund der Anwendung dieses Grundsatzes war vor allem, dass die Anwendung mehrerer unterschiedlicher Tarifverträge in einem Betrieb zu administrativem Mehraufwand führt. Im Hinblick auf betriebliche Regelungen ...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / Zusammenfassung

Der vorliegende Beitrag erläutert, wann, wo und für wen Tarifverträge gelten. Dabei wird im Rahmen des zeitlichen Geltungsbereiches dargelegt, ab wann ein Tarifvertrag Anwendung findet, insbesondere inwiefern ihm Rückwirkung zukommen kann. Bei der Beendigung der Geltung wird auf die Fortgeltung im Rahmen von Betriebsübergängen eingegangen. Der räumliche, betriebliche und fa...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.3 Angestellte

Rz. 14 Abs. 2 regelt den Übergang der Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten auf den Bund. Die Überleitung erfolgt unter den für Beamtinnen und Beamte in Abs. 1 normierten Voraussetzungen (vgl. insbesondere. Anm. 5 bis 8). Rz. 15 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass die Bundesrepublik Deutschland als neuer Arbeitgeber kraft Gesetzes zugleich in die arbeitsvertraglichen Rechte un...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.1 Regelungssperre bei existierendem Tarifvertrag

Rz. 20 Die Regelungssperre greift zunächst ein, wenn der Betrieb im persönlichen, fachlichen und räumlichen Geltungsbereich eines aktuell geltenden Tarifvertrags liegt. Dabei kann es sich sowohl um einen Verbandstarifvertrag als auch um einen Firmentarifvertrag handeln. Hinweis Für die Regelungssperre kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Maßgeblich ...mehr

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Arbeitskampf / 2.7 Spartenarbeitskampf

Im Jahr 2010 gab es in der Rechtsprechung des BAG eine Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit.[1] Durch das Tarifeinheitsgesetz vom Juli 2015 wurde das Tarifvertragsgesetz (TVG) geändert, so dass wieder der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" gilt. Haben mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für ein und dieselbe Beschäftigtengruppe abgeschlossen, findet i...mehr

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Arbeitskampf / 2.6 Erhaltungs- und Notstandsarbeiten

Erhaltungsarbeiten sind diejenigen Arbeiten, die erforderlich sind, um für die Dauer des Arbeitskampfs die sächlichen Betriebsmittel in dem Zustand zu erhalten, in dem sie sich bei Beginn des Arbeitskampfs befunden haben. Hierzu gehören zum einen die Fortsetzung der Produktion (z. B. bei Hochöfen und chemischen Prozessen) und zum anderen auch Maßnahmen, um den endgültigen Ve...mehr

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Arbeitskampf / 3 Arbeitgebermaßnahmen

Ebenso wie seitens der Verfassung (Art. 9 Abs. 3 GG) den Beschäftigten das Recht zum Streik eingeräumt wird, haben auch die Arbeitgeber das Recht, auf einen Streik zu reagieren bzw. selbst als Tarifvertragspartei einen Arbeitskampf einzuleiten, z. B. durch eine Angriffsaussperrung. Für den Arbeitskampf stehen auf Arbeitgeberseite im Wesentlichen die Aussperrung und die suspe...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.3 Übermaßverbot und Tarifeinheitsgesetz

§ 4a TVG ist durch das am 10.7.2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz Gesetz geworden. Anlass für die Konzeption dieses Gesetzes waren die Öffentlichkeit vielfach beeinträchtigenden intensiven Streikmaßnahmen in Betrieben, die man zumindest in weiterem Sinne der Daseinsvorsorge zuordnen kann und die im Wesentlichen von kleineren Gewerkschaften außerhalb des DGB ausgegan...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommunikationskosten / 1.1 Übersicht über direkte Kosten

Zu den direkten Kosten zählen in der Regel diese Kostenpositionen: Monatliche Grundgebühren für Festnetz und Mobilfunk Entgelte für Tarifeinheiten im Festnetz und Mobilfunk Kosten für Internetnutzung und Provider Ggf. ergänzend oder alternativ: Kosten für Flatrates (Telefon, Internet, Hinweis: in kleinen Unternehmen und bei Selbstständigen kommen meist Flatrates zum Tragen, bei ...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Inhalt von Arbeitsverhältnissen

Rz. 95 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen eines Betriebsübergangs vor, geht das Arbeitsverhältnis mit allen individualrechtlichen Rechten und Pflichten auf das Joint Venture über. Das betrifft nicht nur den Inhalt des Arbeitsvertrages, sondern insb. auch Ansprüche, die durch betriebliche Übung oder Gesamtzusage des einbringenden Partners begründet wurden. Gem. § 613a Abs....mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / f) Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

Rz. 41 Rechtliche wie praktische Schwierigkeiten entstehen, wenn in einem Betrieb mehrere Tarifverträge nach ihrem fachlichen und persönlichen Geltungsbereich einschlägig sind. Dies bezeichnet das BAG als Tarifkollision. Dieser Begriff ist die übergreifende Bezeichnung für die Fälle der Tarifkonkurrenz und der Tarifpluralität, welche unterschieden werden müssen. Rz. 42 Tarifk...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Auslegungsmethoden

Rz. 83 Der genaue Inhalt der Bezugnahmeklausel ist durch Auslegung der Parteiabsprachen nach Maßgabe der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (vgl. LAG Hamm v. 5.6.1998 – 10 Sa 1564/97). Verweisungen auf Tarifverträge einer bestimmten Branche schließen dabei laut einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein grds. nicht nur Verbandstarifverträge, sondern auch entsprechende firmenbez...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / C. Erforderlichkeit und Angemessenheit der Arbeitskampfmittel

Rz. 4 Geeignet ist ein Arbeitskampfmittel, wenn durch seinen Einsatz die Durchsetzung des Kampfzieles gefördert werden kann. Dabei ist von einer Einschätzungsprärogative der den Arbeitskampf führenden Koalitionen auszugehen. Diese haben einen Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Frage, ob eine Arbeitskampfmaßnahme geeignet ist, Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Arbeitsentgelt/equal pay

Rz. 1831 Mit dem Gesetz zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze vom 21.2.2017 wurde der bisher auf verschiedene Normen im AÜG aufgeteilte Grundsatz des Schlechterstellungsverbotes (equal pay oder equal treatment), systematisch in § 8 AÜG zusammengefasst (BGBl I, 258). § 8 Abs. 1 AÜG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Stammarbeitn...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. § 613a Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 38 Die Anwendbarkeit der kollektivrechtlichen Normen aus Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung nach Übergang der wirtschaftlichen Einheit wird in § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB geregelt. Der Grund der eigenständigen Regelung liegt darin, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die in der übergegangenen wirtschaftlichen Einheit Anwendung gefunden haben, nicht von § 613a ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bezugnahmeklauseln und Tarifverträge

Rz. 843 Bei den Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird wie folgt begrifflich unterschieden: Sofern im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten, näher definierten gültigen Tarifvertrag verwiesen wird, und wenn gleichzeitig ein bestimmter Stichtag genannt wird, ist von einer statischen Verweisung auszugehen. Dies hat zur rechtlichen Folge, dass spätere tarifliche Änderungen ohne...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11 Beweisregelungen im Arbeitsgerichtsprozess

Zum Beweisrecht im Urteilsverfahren ist in § 58 Abs. 1 ArbGG die Regelung enthalten, dass die Beweisaufnahme vor der Kammer erfolgt. § 58 Abs. 2 ArbGG regelt gesondert die Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen sowie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Durch das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) v. 3.7.2015[1] wird in § 58 Abs. 3 ArbGG geregelt, das...mehr

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Gewerkschaft / 1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft

Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt.[1] So wie z. B. § 10 Satz 1 Halbsat...mehr

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Gewerkschaft / 5 Tarifautonomie der Gewerkschaften

Unter den von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen Betätigungen kommt der Tarifautonomie die mit Abstand größte Bedeutung zu. Dies zeigt bereits die große Zahl von Verbands- und Haustarifverträgen (Firmentarifverträgen). Die vom Koalitionsgrundrecht umfasste Freiheit zur kollektivvertraglichen Gestaltung beschränkt sich weder auf die Regelung von Arbeitsbeding...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / II. Erster Referentenentwurf vom 16.11.2015

Rz. 17 Obwohl der Koalitionsvertrag die Marschroute für die stärkere Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes recht deutlich vorgab, ließ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfes zunächst auf sich warten. Der Grund war die Umsetzung von als vorrangig eingestuften Gesetzesvorhaben, insbesondere die Wiederherstellung der Tarife...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 2.3 § 99 ArbGG

Gemäß § 99 ArbGG ist das Verfahren über die Entscheidung, welcher Tarifvertrag im Betrieb anwendbar ist, geregelt. Nach § 99 Abs. 1 ArbGG wird in den Fällen des § 2a Abs. 1 Nr. 6 ArbGG das Verfahren auf Antrag einer Tarifvertragspartei eines kollidierenden Tarifvertrags eingeleitet. Für das Verfahren sind die §§ 80–82 Abs. 1 Satz 1, die §§ 83–84 und 87–96a entsprechend anzuwe...mehr

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Gesetzgebungsreport / 2. Tarifeinheit

In Zeiten, in denen Streiks bei Bahn, Flugverkehr und Kindertagesstätten auf der Tagesordnung stehen, hat das mit Wirkung vom 10.7.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) vom 3.7.2015 (BGBl I, S. 1130) besondere Aufmerksamkeit erfahren (zu Einzelheiten Fischinger/Monsch NJW 2015, 2290 ff.; Maaß ZAP F. 17, S. 1183 ff.). Mit dem Gesetz wurde der G...mehr

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ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Expertenkontroverse zur geplanten Tarifeinheit

Der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 2/2015, S. 52) sollte noch nicht das letzte Wort zu diesem Thema sein. Dafür plädierte die Mehrheit der Sachverständigen Anfang Mai bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Für das Gesetz sprachen sich der Deutsche Gewerk...mehr

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ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / I. Einleitung

Bis zu der Aufgabe der Rechtsprechung durch das BAG im Jahr 2010 (BAG, Urt. v. 7.7.2010 – 4 AZR 549/08, NZA 2010, 1068) galt über Jahrzehnte im Arbeitsrecht der Grundsatz "ein Betrieb – ein Tarif" (vgl. BAG, Urt. v. 29.3.1957 – 1 AZR 208/55, AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tairfkonkurrenz). Mit diesem Prinzip der Tarifeinheit stellte die Rechtsprechung sicher, dass bei Kollisionen zweie...mehr

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Gesetzgebungsreport / Zusammenfassung

In der letzten Ausgabe des Gesetzgebungsreports (ZAP 4/2015, S. 171 ff.) war ein Überblick über die Aktivitäten des Gesetzgebers in den ersten 15 Monaten der 18. Legislaturperiode gegeben worden. Auch im vergangenen Jahr hat die schwarz-rote Bundesregierung wieder fleißig die im Koalitionsvertrag verabredete Agenda abgearbeitet; darunter befinden sich insbesondere die rechts...mehr

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ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / IV. Bekanntgabepflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat insbesondere vor dem Hintergrund des Anhörungsrechts der Minderheitsgewerkschaft die Aufnahme von etwaigen Tarifverhandlungen rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt zu geben. Rechtzeitig ist eine Bekanntgabe, wenn sie unverzüglich nach Aufnahme der Tarifverhandlungen und möglichst vor Abschluss des Tarifvertrags erfolgt. Hinweis: Die Bekanntgabe an di...mehr

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ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / VI. Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Tarifeinheitsgesetz Tarifkollisionen nach dem Mehrheitsprinzip auflösen und so die Tarifeinheit im Betrieb herstellen will. Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie soll gesichert und ausufernde Arbeitskämpfe insbesondere in essentiellen Bereichen vermieden werden. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob diese Ziele in der arbeitsrecht...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im Juli

Im Juli ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Eltern haben für neugeborene Kinder jetzt mehr Wahlfreiheit beim Elterngeld und die Altersbezüge für Rentner steigen deutlich. Für Elektroautos gibt es Vorteile beim Parken und für Schuldner gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Im Einzelnen: Elterngeld Plus Seit dem 1. Juli gibt es das neue Elterngeld Plus. Die ...mehr

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ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / II. Prinzip "Ein Betrieb – Ein Tarifvertrag"

Mit dem Tarifeinheitsgesetz und den sich daraus ergebenden Konsequenzen müssen sich insbesondere solche Betriebe beschäftigen, in denen Tarifpluralität herrscht bzw. herrschen kann und die Gefahr von Tarifkollisionsstreitigkeiten besteht. Die zentrale Regelung des Tarifeinheitsgesetzes ist der neue § 4a TVG. Er lautet: Zitat § 4a Tarifkollision (1) Zur Sicherung der Schutzfunk...mehr

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Sonderregelungen für Ärztin... / 1 Vorbemerkungen zu § 41 TV-L

Im Bereich der Länder sind bei der Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten die Bestimmungen des zwischen der TdL und den Gewerkschaften ver.di sowie dbb tarifunion abgeschlossenen und am 01.11. 2006 in Kraft getretenen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit den Sonderregelungen in § 41 für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken und in § 42 für Är...mehr

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ZAP 4/2015, Gesetzgebungsre... / 2. Tarifeinheit

In Zeiten von Streiks bei Bahn und Lufthansa hat der am 11.12.2014 vom Kabinett verabschiedete Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) (BR-Drucks. 635/14) besondere Aufmerksamkeit erfahren. Mit dem Gesetz soll der Grundsatz der Tarifeinheit, der vom BAG 2010 aufgegeben worden war (BAGE 135, 80 = NZA 2010, 1068), in neuer Form gesetzlich festge...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Bedenken gegen geplantes Tarifeinheitsgesetz

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Tarifeinheitsgesetzes. Das ergibt sich aus ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles. Die Kammer weist insbesondere darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2010 (4 AZR 549/08) unter Bezug auf die Vor...mehr

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Ausgliederung, Privatisieru... / 2.3.1 Zulässigkeit und Wirkungen des Haus-/Firmentarifvertrages

Nach der Rechtsprechung des BAG ist im Falle des Abschlusses eines Firmentarifvertrages letzerer der speziellere gegenüber dem Flächentarifvertrag BAT[1] . Die gemeinsame Tarifzuständigkeit des einzelnen Arbeitgebers mit der Gewerkschaft für den Firmentarifvertrag hat einen stärkeren Bezug zu den Arbeitsverhältnissen und den betrieblichen Rechtsverhältnissen als die gemeinsa...mehr

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Lexikon / 1. Globalverweisung auf Tarifverträge

Rz. 63 Bei der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge ist zwischen statischen und dynamischen Verweisen zu unterscheiden, wobei die dynamische Verweisung als "kleine" und "große" dynamische Verweisung ausgestaltet werden kann.[145] Rz. 64 Mit der statischen Verweisung wird die zum Zeitpunkt des Arbeitsvertragsschlusses geltende Fassung eines Tarifvertrags zum Vertr...mehr

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BAT-Grundlagen / 6.5.1 Kollektivrechtliche (= normative) Geltung

Gem. § 4 Abs. 1 TVG gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrages (normativer Teil), die den Inhalt (Inhaltsnormen), den Abschluß (Abschlußnormen) oder die Beendigung (Beendigungsnormen) von Arbeitsverhältnissen ordnen, unmittelbar und zwingend zwischen den beidseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Was gehört zum Geltungsbereich eines ...mehr

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Lexikon / Literaturtipps

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