Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverteidiger

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R / 4 Richterliche Vernehmung, Beschuldigter [Rdn 4183]

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A / 42 Akteneinsicht, Unterrichtung Dritter [Rdn 543]

Rdn 544 Literaturhinweise: Beulke/Witzigmann, Neue Strafbarkeitsrisiken für Verteidiger? Zugleich eine Anmerkung zum, Beschluss des OLG Frankfurt vom 2.11.2012 – 2 Ws 114/12 49, in: Festschrift für Wolf Schiller, 2014, S. 49 Freyschmidt/Nadeborn, Was darf der (Strafrechtsschutz-)Versicherer wissen? Grundlagen und Grenzen des Auskunftsbegehrens gegenüber Strafverteidigern, StR...mehr

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A / 33 Akteneinsicht in Computerdateien [Rdn 413]

Rdn 414 Literaturhinweise: Fetzer, Akteneinsicht und Datenschutz beim PC-Einsatz im Strafprozeß, DRiZ 1990, 48 ders., Einsichtsrecht des Strafverteidigers in gerichtliche Dateien, StV 1991, 142 Hilger, StVÄG 1999 und Verteidigung, in: Festschrift für Peter Rieß zum 70. Geburtstag, 2002, S. 171 Meyer/Böhm, Strafprozessuale Probleme der Computerkriminalität, wistra 1992, 166 Nack,...mehr

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V / 46 Verteidiger, Zurückweisung des Verteidigers [Rdn 5328]

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U / 3 Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 4649]

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Z / 1 Zeuge, Allgemeines [Rdn 5665]

Rdn 5666 Literaturhinweise: Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl. 2011 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Bender/Häcker/Schwarz, Tatsachenfeststellung vor Gericht: Glaubhaftigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, 5. Aufl. 2021 Bröhmer, Der traumatisierte Zeuge, oder: Pendeln zwischen innerer und äußerer Wahrheit, StRR 2015, 257 dies., Wie viel (Psycho-)Tra...mehr

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A / 34 Akteneinsicht in Spurenakten [Rdn 419]

Rdn 420 Literaturhinweise: Bender/Nack, Unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch Vorenthalten der Spurenakten?, ZRP 1983, 1 Beulke, Das Einsichtsrecht des Strafverteidigers in die polizeilichen Spurenakten, in: Festschrift für Dünnebier, 1982, S. 285 Fromm, Praxisfragen zum Umfang der Akteneinsicht in Bußgeldverfahren – zugleich Anmerkung zum Beschl. v. des BVerfG v. 12...mehr

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A / 32 Akteneinsicht in Beiakten und beigezogene Akten [Rdn 404]

Rdn 405 Literaturhinweise: Franzen, Zur schuldgerechten Aufteilung der Steuerverkürzung, DStR 1964, 380 Groß/Fünfsinn, Datenweitergabe im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, NStZ 1992, 105 Heuel/Meiners, Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren Der ewige Streit um die Steuerakten, AO-StB 2023, 105 Lietz/Succu/Dzajic, Digitalisierung von Dokumenten und Kopieren von Daten im Rahm...mehr

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A / 38 Akteneinsicht, Ort der Durchführung [Rdn 456]

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AGS 01/2025, Abrechenbarer ... / II. Rückzahlungsanspruch

Nach Klarstellung zu Rechenfehlern der Parteien nimmt das OLG zu dem Rückzahlungsanspruch des Klägers Stellung. Hinsichtlich der Höhe der angefallenen Vergütung ergebe sich ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, weil eine Überzahlung vorläge. Die Beklagte habe einen Anspruch auf Zahlung einer Anwaltsvergütung gem. § 611 BGB i.V.m. der Ho...mehr

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P / 13 Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3642]

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V / 53 Vorführung des Beschuldigten [Rdn 5479]

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V / 57 Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Allgemeines [Rdn 5576]

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A / 21 Akteneinsicht, Anfertigung eines Aktenauszugs [Rdn 240]

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A / 27 Akteneinsicht, Beschränkung [Rdn 302]

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E / 4 Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 2128]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten Das Wichtigste in Kürze:mehr

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K / 5 Kontaktaufnahme des Verteidigers zum inhaftierten Mandanten [Rdn 2951]

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E / 1 Einlassung des Beschuldigten [Rdn 2058]

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D / 15 Durchsuchung, Durchsicht von Papieren [Rdn 1943]

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AGS 12/2024, Versagung der ... / II. Pflichtverteidiger muss warten

Die Verfassungsbeschwerde werde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Der Verfassungsbeschwerde komme weder grundsätzliche Bedeutung zu, noch sei ihre Annahme zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt. Unabhängig davon, ob das OLG im angegriffenen Beschluss Ausmaß und Bedeutung der Tätigk...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 37 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB . Es handelt sich um eine Maßregel, nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Sühne, sondern allein der Besserung und Sicherung.[63] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einer Führerscheinmaßnahme Betroffene diese als Strafe empfindet. Der Katalog der Regelbe...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / H. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 92 Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nicht abzuwenden ist, muss der Rechtsanwalt die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im Auge haben, also die frühzeitige Darstellung der Problematik der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Vorbereitung auf die Begutachtung der Fahreignung (vgl. im Einzelnen § 8 Rdn 28 ff.). Praxistipp Es kann unter Umständen sinnvoll sein, auf die F...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 3. Chancen zur Vermeidung eines Fahrverbots

Rz. 23 Ist Gegenstand des Verfahrens eine Ordnungswidrigkeit, so wird gewöhnlich das Ziel im Vordergrund stehen, die Anordnung eines Regelfahrverbots gemäß der Bußgeld-Katalog-Verordnung (BKatV) zu vermeiden.[13] Hinweis Auch mit dem Fahrverbot als allgemeine Nebenstrafe (§ 44 StGB) [14] – also unabhängig vom verkehrsrechtlichen Bezug –, wird ein Strafverteidiger konfrontiert ...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / B. Entziehung der Fahrerlaubnis: prozessuale Fragen

Rz. 10 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB. Es handelt sich hierbei um eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 62 StGB) und nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Ahndung geschehenen Unrechts, sondern der Prävention.[7] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einem Fahrerlaubnisentzug betroffen...mehr

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AGS 12/2024, Versagung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung führt bei mir zu zumindest leichtem Kopfschütteln darüber, wie sich das BVerfG über die m.E. berechtigten Gebührenbelange des (entbundenen) Pflichtverteidigers hinwegsetzt. Denn die Begründung der Ablehnung des Pauschgebührantrags durch das OLG Frankfurt, auf die das BVerfG maßgeblich abstellt, war m.E. falsch. Das OLG hatte u.a. wohl darauf abgestellt, d...mehr

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Allgemeine Abkürzungen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Subjektiver Tatbestand

Tz. 9 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung kann nur vorsätzlich begangen werden. Neben dem Vorsatz im Hinblick auf die Tatverwirklichung sind keine weiteren subjektiven Elemente erforderlich, weshalb es z. B. auf ein etwaiges Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Bereicherungsabsicht nicht ankommt. Vorsatz ist das "Wissen und Wollen der Tatbes...mehr

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Literaturverzeichnis / II. Einzelbeiträge

Albrecht/Evers/Klipp/Schulze, Projektgruppe MPU-Reform: Schlussbericht. Schriftenreihe: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe M: Mensch und Sicherheit (257), 2015 (online verfügbar unter https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/1105) Anderson/McLean/Farmer/Lee/Brooks, Vehicle travel speeds and the incidence of fatal pedestrian crashes. Accident An...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Buchtitel

Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2020 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Auflage 2022 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 48. EL 2023 Bode, Der neue EU-Führerschein: Praxisorientierte Einführung, Texte, Tabellen, 1998 Bode/Winkler (Hrsg.), Fahrerlaubnis: Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Auflage...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / 1. Der Umfang der Anfechtung des Urteils durch Revision

Rz. 48 Durch die Revisionsanträge muss unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, inwieweit das Urteil angefochten wird.[35] Rz. 49 Wichtig ist zu beachten, dass die Revisionsgründe, soweit eine Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 StPO) geltend gemacht wird, gem. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO nur bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erklärt werden können. Demgegen...mehr

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V / 38 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3833]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3834 Literaturhinweise: Al...mehr

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V / 47 Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3896]

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

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P / 1 Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2451]

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Vorwort

Nachdem ich in der vorigen Auflage vorab darauf hingewiesen hatte/hinweisen musste, dass ich die Arbeiten an diesem Handbuch nicht mehr alleine "stemme" (dazu unten zur 10. Auflage), kann ich in dieser Auflage zu Beginn im Wesentlichen das wiederholen, was ich seit der 1. Auflage an dieser Stelle formuliere: Das Strafverfahren ist immer im Fluss. Zunächst ging es um die Versu...mehr

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S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

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V / 46 Verteidiger, Verteidigerausschluss, Allgemeines [Rdn 3890]

Rdn 3891 Literaturhinweise: Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren – Funktion und Rechtsstellung, 1980 Beulke/Ruhmannseder, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 2. Aufl., 2010 Böhm, "Verteidigerfremdes Verhalten" – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371 Burhoff, Der Ausschluss des Verteidigers im Strafverfahren (§§ 138a ff. StPO), StRR 2012, 404...mehr

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Autorenverzeichnis

Thomas Hillenbrand Thomas Hillenbrand ist Richter am Oberlandesgericht Stuttgart und seit über 13 Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Thomas Hillenbrand ist Mitautor des von Burhoff herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" und des von Burhoff/Kotz herausgegebenen „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge§. Zudem ist Thomas Hill...mehr

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D

DNA-Untersuchung Rdn 1615 Das Wichtigste in Kürze:mehr

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AGS 11/2024, Aktenversendun... / II. Keine Aktenversendungspauschalge für den ortsansässigen Rechtsanwalt

Die Aktenversendungspauschale Nr. 9300 GKG KV sei nicht in Ansatz zu bringen. Die Erstattung sei abzulehnen, da der von dem Verteidiger für die Aktenversendung verauslagte Betrag von 12,00 EUR als Pauschale gem. Nr. 9003 GKG KV keine Aufwendung i.S.v. §§ 675, 670 BGB sei. 1. Aufwendungen i.S.d. BGB Der Anwalt schulde seinem Mandanten die Besorgung des ihm erteilten Auftrags. S...mehr

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V / 43 Verteidiger, Tragen der Robe/Krawatte [Rdn 3865]

Rdn 3866 Literaturhinweise: Beulke, Kleider machen Strafverteidiger!? – oder: sitzungspolizeiliche Maßnahmen und die Mär vom "T-Shirt-Verteidiger", in: Festschrift für Rainer Hamm, 2008, S. 21 Eylmann, Satzungsversammlung soll Robenstreit beenden, AnwBl. 1996, 190 Kirch-Heim, Die Störung der Hauptverhandlung durch in §§ 177, 178 GVG nicht genannte, an der Hauptverhandlung bete...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantrag im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer, Güntge und Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkommentar zur StPO, herausgegeben von Krekeler und Löffelmann, 2. Aufl. 2010 zitiert: ...mehr

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R / 6 Revision, Allgemeines [Rdn 2742]

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S / 6 Steuerstrafverfahren [Rdn 3059]

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E / 9 Einziehung/(Vorläufige) Sicherstellung [Rdn 1732]

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V / 41 Verteidiger, Beschlagnahme von Verteidigerakten [Rdn 3846]

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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A / 28 Akteneinsicht für den Verteidiger während der Hauptverhandlung [Rdn 387]

Rdn 388 Literaturhinweise: Bahnsen, Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung im Strafverfahren, 1996 Burhoff, Das Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers nach § 147 StPO, HRRS 2003, 182 Meglalu, Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung, 2022 Nadeborn, Herausgabe von TKÜ-Daten nach dem neuen Akteneinsichtsrecht, PStR 2018, 118 Pfeiffer, Das Akteneinsichtsrecht des Strafverteidi...mehr