Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverteidiger

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 50 Mit seiner Bestellung erhält der Pflichtverteidiger für entsprechende Verteidigungstätigkeiten eine Vergütung aus der Staatskasse. Das Amt der Pflichtverteidigung ist nach dem BVerfG ein Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse. Daher entspricht die Vergütung nicht den vollen Gebühren eines Wahlverteidigers, sie wird vielmehr reduziert und ist nicht...mehr

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§ 41 Strafrecht / 9. Vergütungsvereinbarung

Rz. 29 Die Vorschrift des § 3a RVG (zum Gebührenrecht siehe ansonsten Rdn 34 ff.) gestattet die Vereinbarung einer die gesetzlichen Gebühren übersteigenden Vergütung. Da der gesetzliche Gebührenrahmen – besonders im Ermittlungsverfahren oder in Verfahren mit einer Vielzahl von Hauptverhandlungstagen – mit der Tätigkeit des Strafverteidigers oftmals in keinem angemessenen Ver...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Aushändigung der Akten an den Mandanten

Rz. 82 Trotz der grundsätzlichen Möglichkeit findet eine Akteneinsicht durch den Beschuldigten selbst kaum statt. Eine sachgerechte Verteidigung bedingt aber, dass der Betroffene die Hintergründe der ihm zur Last gelegten Vorwürfe kennt. Aus diesem Grunde muss der Verteidiger seinem Mandanten den kompletten Akteninhalt bekannt geben.[36] Auch Kopien der vollständigen Akten d...mehr

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§ 5 Der Strafprozess / E. Mandantengespräch

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§ 5 Der Strafprozess / II. Begriffe

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§ 5 Der Strafprozess / B. Internetauftritt

Rz. 2 In diesem kurzen Text stecken jede Menge Begrifflichkeiten.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche

Rz. 1199.4 [Autor/Stand] Die Aufnahme des § 370 AO in den Katalog der tauglichen Vortaten zur Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b StGB) hat tiefgreifende Einschränkungen der Rechtsberatung in Steuer- und Steuerstrafsachen zur Folge. Vor allem das Strafbarkeitsrisiko für den Strafverteidiger bei Annahme von Honoraren ist seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Barton, Sozial übliche Geschäftstätigkeit und Geldwäsche (§ 261 StGB), StV 1993, 156; Bernsmann, Anm. zu BGH v. 4.7.2001 – 2 StR 513/00, StraFo 2001, 344; Burger/Peglau, Geldwäsche durch Entgegennahme "kontaminierten" Geldes als Verteidigerhonorar, wistra 2000, 161; Burhoff, Geldwäsche durch Strafverteidiger, ZAP 2004, 631; Fertig, Grenzen einer Inkriminierung des Wahlvertei...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Der Strafverteidiger wendet sich mit seiner sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des AG. Gegenstand des Verfahrens ist ein Körperverletzungs- und Beleidigungsvorwurf gegen die ehemalige Angeklagte, die eine Nachbarin mit einem Kraftausdruck beleidigt, geschüttelt und in den Bauch getreten haben soll. Nach zwei Hauptverhandlungsterminen wurde die Mand...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / Die Autoren

Françoise Dammertz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht bei Forvis Mazars in Germany am Standort Berlin. Sie ist als Senior Managerin im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig und begleitet Privatpersonen zivil – und steuerrechtlich rund um die Vermögens- und Erbfolgeplanung. Sie berät bei der Vertrags- und Testamentsgestaltung und begleitet die ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

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AGS 10/2025, Mayer/Kroiß, RVG - mit Streitwertkommentar und Tabellen

Von Dr. Hans-Jochem Mayer und Prof. Dr. Ludwig Kroiß. 9. Aufl., 2025. Nomos Verlag, Baden-Baden. 2.089 S., 149,00 EUR Das Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 zum 1.6.2025 und die seit Erscheinen der Vorauflage veröffentlichte umfangreiche Rspr. haben die Autoren und den Verlag veranlasst, den bewähren RVG-Kommentar nunmehr in 9. Aufl. vorzulegen. Unter § 11 Rn 106 weist Mayer zutr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Strafverteidiger

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AGS 09/2025, Unangemessenes... / II. Revision des Klägers

1. Allgemeine Gesichtspunkte zur Unangemessenheit der vereinbarten Vergütung a) "Unangemessen" hoch? Gem. § 3a Abs. 3 S. 1 RVG könne eine vereinbarte Vergütung auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch sei. Nach der Rspr. des BGH sei das von einem Rechtsanwalt verein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemein.

Rn 15 a) § 383 I Nr 4–6 schützen solche Personen vor dem Zwang zur Aussage, die eine besondere Vertrauensstellung innehaben. Deshalb ist das Recht des Zeugen hier beschränkt auf die Tatsachen, die ihm gerade im Hinblick auf diese Stellung anvertraut wurden, wobei andererseits eine besondere Vertraulichkeit der Mitteilung nicht erforderlich ist. Ausreichend ist vielmehr, dass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 3 Strafverteidigungskosten: Wann der Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten möglich ist

Strafverteidigungskosten sind betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, wenn die zur Last gelegte Tat im Rahmen der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit begangen worden ist. Dies gilt auch für den Fall der Verurteilung.[1] Die an den Strafverteidiger entrichtete Umsatzsteuer ist nicht als Vorsteuer abziehbar.[2] Betrieblich veranlasst ...mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / III. Bedeutung für die Praxis

Mal wieder ein Beschluss zum Ärgern: Die Entscheidung ist in meinen Augen in mehrfacher Hinsicht falsch. 1. Zuzahlung des Mandanten Falsch ist es zunächst, die Zuzahlung des Mandanten bereits bei der Frage der Zumutbarkeit heranzuziehen und mit der Zuzahlung die Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren zu verneinen. Die Frage spielt vielmehr erst bei der Festsetzung der Pauschge...mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / II. Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren

1. Allgemeines In seinem Beschluss referiert das OLG zunächst zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG. Es bejaht den besonderen Umfang des Verfahrens, verneint dann aber dennoch das Vorliegen der Voraussetzungen. Allein ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit des Verfahrens reiche für die Bewilligung ei...mehr

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AGS 06/2025, von Heintschel-Heinegg/Kudlich, StGB Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg und Prof. Dr. Hans Kudlich. 5. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXXII, 3.558 S., 239,00 EUR Das Werk bietet eine umfassende und praxisorientierte Erläuterung sämtlicher Vorschriften des Strafgesetzbuches. Mit einem Umfang von über 3.500 Seiten stellt die Neuauflage eine unverzichtbare Referenz für diejenigen dar,...mehr

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ZErb 06/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Pflichtteilsansprüche des Klägers gegen die Beklagte als Alleinerbin nach (… .). Der Vater des Klägers und Ehemann der Beklagten verstarb am 7.3.2020. Die Beklagte war die zweite Ehefrau des Erblassers, vorher war der Erblasser mit der Mutter des Klägers verheiratet gewesen. Der Erblasser lebte mit der Mutter des Klägers zusammen in den Vereinigte...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.10 Schweigepflicht

Die Verschwiegenheit gehört zu den wichtigsten Berufspflichten des Steuerberaters. Sie ist sehr umfassend und erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Angehörige. Wird dagegen verstoßen, liegt die Verantwortung dafür allein beim Steuerberater. Rechtsgrundlagen Berufsrecht – § 57 Abs. 1 StBerG bestimmt u. a., dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf verschwiegen ...mehr

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B. AVB D&O / 8. Kosten der Strafverteidigung (A-6.1 Abs. 4 AVB D&O)

Rz. 31 Wird im Zusammenhang mit dem Haftungsanspruch ein Ermittlungsverfahren geführt, weil auch strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen, etwa der Vorwurf eines Vermögensdeliktes, wie z. B. eine Untreue, hat der Versicherer ggf. ein Interesse daran, dass eine strafrechtliche Verurteilung abgewehrt wird. Bereits das VVG sieht in § 101 Abs. 1 Satz 2 vor, dass die Versicherung a...mehr

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AGS 03/2025, Bestimmung der... / Leitsatz

Bei der Bestimmung der Rahmengebühr (hier nach Nr. 4106 VV) eines Strafverteidigers ist die Inflation ebenso unbeachtlich, wie der Umstand, dass die Strafantragstellung bei der verfahrensgegenständlichen Beleidigung durch den OLG-Präsidenten erfolgt ist. LG Nürnberg-Fürth, Beschl. 7.2.2025 – 12 Qs 2/25mehr

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V / 19 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 5049]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 5050 Literaturhinweise: Al...mehr

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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V / 40 Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 5264]

Rdn 5265 Literaturhinweise: Barthe, Der Fall Stephan L.: Änderung des anwaltlichen Ethos oder "Augsburger Puppenkiste"? DRiZ 2011, 239 Barton, Zur Frage der rechtlichen Wertung strafprozessualer Maßnahmen gegen Verteidiger, JZ 2009, 102 Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtfertigungsgrund, StV 2000, 40 Beu...mehr

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Autoren/Autorenverzeichnis

Michael Eggers Michael Eggers ist als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger in Hamburg tätig. Dort hat er sich auf die Vertretung von Mandanten im Bereich Cybercrime spezialisiert. Neben seiner praktischen Tätigkeit als Anwalt referiert Michael Eggers bei Fortbildungsveranstaltungen für Strafverteidigerinnen und Strafverteidi...mehr

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P / 1 Pflichtverteidiger, Allgemeines [Rdn 3419]

Rdn 3420 Literaturhinweise: Ahlbrecht, Sofortige Pflichtverteidigerbeiordnung im Überstellungsverfahren an den Internationalen Strafgerichtshof, StV 2005, 247 Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 201...mehr

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V / 36 Verteidiger, Stellung [Rdn 5217]

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Vorwort

Nachdem ich in der vorigen Auflage vorab darauf hingewiesen hatte/hinweisen musste, dass ich die Arbeiten an diesem Handbuch nicht mehr alleine "stemme" (dazu unten zur 9. Auflage), kann ich in dieser 10. Auflage zu Beginn im Wesentlichen das wiederholen, was ich seit der 1. Auflage an dieser Stelle formuliere: Der Strafprozess wird für den Mandanten nicht erst in der Hauptve...mehr

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V / 33 Verteidiger, Mitarbeit von Dritten bei der Verteidigung [Rdn 5192]

Rdn 5193 Literaturhinweise: Beckmann, Der Umweltanwalt und die Kooperation mit dem Strafverteidiger, AnwBl 1997, 786 Beulke/Witzigmann, Neue Strafbarkeitsrisiken für Verteidiger? Zugleich eine Anmerkung zum, Beschluss des OLG Frankfurt vom 2.11.2012 – 2 Ws 114/12 49, in: Festschrift für Wolf Schiller, 2014, S. 49 Bornheim, Rechtliche und praktische Aspekte bei der Steuerstrafv...mehr

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B / 23 Beweiserhebungs-/Beweisverwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger [Rdn 1250]

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A / 43 Akteneinsicht, Verlust der Akten [Rdn 549]

Rdn 550 Literaturhinweise: Burhoff/Stephan, Strafvereitelung durch Strafverteidiger, 2007 Jahn/Lips, Hat der Strafverteidiger die Pflicht, bei der Rekonstruktion außer Kontrolle geratener Verfahrensakten mitzuwirken?, StraFo 2004, 229 Johnigk, Der Rechtsanwalt als Strafverteidiger, in: StrafPrax § 1 Rösmann, Mitwirkung des Verteidigers an der Rekonstruktion in Verlust gegangene...mehr

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V / 29 Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers [Rdn 5131]

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K / 7 Kontakte des Verteidigers zu Mitbeschuldigten [Rdn 2977]

Rdn 2978 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verteidiger, Allgemeines, Teil V Rdn 5049. Rdn 2979 1. Es bestehen grds. keine Bedenken gegen Kontakte des Verteidigers zu Mitbeschuldigten seines Mandanten (OLG Düsseldorf NJW 2002, 3267; Burhoff/Stephan, Strafvereitelung durch Strafverteidiger, Rn 90 ff., 326; a.A. wohl BVerfG NJW 1976, 231). Der Verteidiger kann zu diesen eben...mehr

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V / 35 Verteidiger, Rechte und Pflichten [Rdn 5209]

Rdn 5210 Literaturhinweise: Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahrens, StV 2023, 340 Breidling, Stellungnahme zu dem Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Gatzweiler "Feindbild Strafverteidiger! – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?", StraFo 2010, 398 Buchholz/Haupt/Kinzel, Strafbarkeitsrisiken des Verteidigers – ein Überb...mehr

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V / 39 Verteidiger, Verschwiegenheitspflicht [Rdn 5253]

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B / 6 Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 938]

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V / 37 Verteidiger, Übernahme des Mandats [Rdn 5225]

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V / 20 Verteidiger, Ausschluss, Allgemeines [Rdn 5054]

Rdn 5055 Literaturhinweise: Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren – Funktion und Rechtsstellung, 1980 Beulke/Ruhmannseder, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 2. Aufl., 2010 Böhm, "Verteidigerfremdes Verhalten" – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371 Burhoff, Der Ausschluss des Verteidigers im Strafverfahren (§§ 138a ff. StPO), StRR 2012, 404...mehr

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V / 30 Verteidiger, Haftung [Rdn 5154]

Rdn 5155 Literaturhinweise: Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, Band 4 der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V., 1994 ders., Berufsausübung ohne Haftungsrisiko?, in: Reform oder Roll-Back? Weichenstellung für das Straf- und Strafprozeßrecht, 21. Strafverteidigertag vom 11. bis 13.4.1997 ders., Zivilrechtliche Risiken, in: MAH § 57 ders., Verteidigerfehler u...mehr

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A / 41 Akteneinsicht, Unterrichtung des Beschuldigten [Rdn 530]

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V / 43 Verteidiger, Wahrheitspflicht des Verteidigers [Rdn 5310]

Rdn 5311 Literaturhinweise: Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 1989 ders., Die Vernehmung des Beschuldigten – einige Anmerkungen aus der Sicht der Prozeßwissenschaft, StV 1990, 180 ders., Originalbeweisstücke beim Strafverteidiger – eine risikoreiche Gratwanderung. StV 2019, 205 Böhle, Die Beziehung von Verteidiger und Mandant – eine psychoanalytische Sicht, StraFo 2021...mehr

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A / 20 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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V / 27 Verteidiger, Begriff [Rdn 5111]

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K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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D / 4 DNA-Untersuchung, Allgemeines [Rdn 1672]

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantrag im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer, Güntge und Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkommentar zur StPO, herausgegeben von Krekeler und Löffelmann, 2. Aufl. 2010 zitiert: ...mehr