Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverteidiger

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 88 Die Staatsanwaltschaft unterliegt dem Legalitätsgrundsatz. Sie ist demnach zur Aufnahme von Ermittlungen gem. § 152 Abs. 2 StPO verpflichtet und muss Anklage erheben, wenn die Ermittlungen einen ausreichenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, § 170 Abs. 1 StPO. Dies ist der Fall, wenn gegen den Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht i.S.v. § 203 ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 9. Vergütungsvereinbarung

Rz. 30 Die Vorschrift des § 3a RVG (zum Gebührenrecht siehe ansonsten Rdn 35 ff.) gestattet die Vereinbarung einer die gesetzlichen Gebühren übersteigenden Vergütung. Da der gesetzliche Gebührenrahmen – besonders im Ermittlungsverfahren oder in Verfahren mit einer Vielzahl von Hauptverhandlungstagen – mit der Tätigkeit des Strafverteidigers oftmals in keinem angemessenen Ver...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Aushändigung der Akten an den Mandanten

Rz. 83 Trotz der grundsätzlichen Möglichkeit findet eine Akteneinsicht durch den Beschuldigten selbst kaum statt. Eine sachgerechte Verteidigung bedingt aber, dass der Betroffene die Hintergründe der ihm zur Last gelegten Vorwürfe kennt. Aus diesem Grunde muss der Verteidiger seinem Mandanten den kompletten Akteninhalt bekannt geben.[37] Auch Kopien der vollständigen Akten d...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Grundsätzlich erhält der Pflichtverteidiger erst für Tätigkeiten nach der gerichtlichen Bestellung eine Vergütung aus der Staatskasse.[22] Das Amt der Pflichtverteidigung ist nach dem BVerfG ein Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse. Daher entspricht die Vergütung nicht den vollen Gebühren eines Wahlverteidigers, sie wird vielmehr reduziert und i...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 10 Aus dem vertraglichen Charakter der Vergütungsvereinbarung folgt, dass zunächst zu prüfen ist, ob sie überhaupt den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen entspricht. Sodann ist zu prüfen, ob für den Regelungsbereich der Vergütungsvereinbarung ein gesetzliches Verbot existiert (vgl. Rdn 19 ff.). Ergibt sich bereits insoweit die Nichtigkeit der Vereinbarung, kommt es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kondiktion nach §§ 812 ff. BGB

Rz. 17 Satz 2 lässt die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung unberührt. Diese Vorschrift ist überflüssig; sie hat lediglich deklaratorischen Charakter. Mit der Einfügung des S. 2 wollte der Gesetzgeber lediglich verdeutlichen, dass seit dem 1.7.2008 die §§ 812 ff. BGB an Stelle der bisherigen vergütungsrechtlichen Kondiktionsregel des ...mehr

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AGS 06/2021, Entschädigung ... / II. Zulässigkeit der Feststellungsklage

Das OLG hat die Feststellungsklage als zulässig angesehen. Die Zulässigkeit beurteile sich unabhängig davon, auf welche Anspruchsgrundlage der Kläger sein Feststellungsbegehren zu stütze, nach § 256 Abs. 1 ZPO. Auch hinsichtlich des vom Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruchs aus §§ 2 und 7 StrEG sei die Erhebung einer Feststellungsklage unter den in § 256 Abs. 1 ZP...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorwort

Als Professor Dr. Günter Kohlmann 1972 erstmalig mit der Kommentierung des Rechtsgebiets "Steuerstrafrecht" in einem eigenständigen Kommentarwerk begonnen hat, war die Entwicklung des Steuerstrafrechts und seine heutige Bedeutung sowohl in der (Beratungs-)Praxis als auch in der Wissenschaft nicht absehbar. Das Steuerstrafrecht hat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten von...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 5. Gebührenhöhe

Der Wahlbeistand erhält Rahmengebühren. Es gelten die (allgemeinen) Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG. Es kommt wegen der Höhe der Gebühren somit auf die Bedeutung der Angelegenheit, die Schwierigkeit der Sache und den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit an. Bei der Terminsgebühr spielt die Länge der Vernehmung des Mandanten, an der der Rechtsanwalt teilgenommen hat, eine gro...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / XI. Richter und Richterinnen

Richter sind – das wird zu Recht oft zitiert – keine Subsumtionsmaschinen. Die Persönlichkeit des Richters, nicht nur seine Erfahrungen, sondern auch seine persönlichen Präferenzen und Abneigungen prägen seine Rechtsprechung, auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, trotz der Vorgaben für eine Standardisierung.[15] Dass ein Standard in Sachlagen immer zu einem Standard in den Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 211 Die Begünstigung der Steuerstraftat erfordert hinsichtlich der Vortat (vgl. Rz. 203f.) und der Hilfeleistung (vgl. Rz. 205ff.) zumindest bedingten Vorsatz (vgl. Rz. 36f.). Der Täter der Begünstigung muss folglich wissen, dass der Vortäter eine rechtswidrige Tat begangen und dadurch einen Vorteil erlangt hat. Ihm müssen aber nicht die Art der Tat und des Vorteils beka...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Namen und Anschriften (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG)

Rz. 69 § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Vor dem 1.1.2004 schrieben die Nrn. 1 und 2 des § 14 Abs. 1 UStG 1999 nur die Angabe von Namen und Anschriften von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger vor. Insofern ist zu fragen, ob mit dem ...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 1 Erhebliche Spannbreite bei den Entscheidungen im Strafverfahren

Zutreffend führt Minoggio aus: Zusätzlich ist es in den letzten Jahren ferner in der Praxis immer wichtiger geworden, an welchem Ort der Beschuldigte eine Steuerstraftat begangen hat. Die Intensität der strafrechtlichen Verfolgung der mit den strafrechtlichen Ermittlungen beauftragten Stellen, der Staatsanwaltschaften und teilweise auch der Gerichte ist in einer Art und Weis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Strafverteidiger

Schrifttum: Bringewat, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg des Verteidigers, NJW 1974, 1740; Dahs, Die Beschlagnahme von Verteidigungsmaterial und die Ausforschung der Verteidigung, in GS Meyer, 1990, S. 61; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus-Anwalts, wistra 1986, 1; Kilian, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 14.1.2005, Az.: 2 BvR 1975/03...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schutz des Verteidigungsverhältnisses

Rz. 983 [Autor/Stand] Übernimmt der steuerliche Berater hingegen im Steuerstrafverfahren seines Mandanten die Verteidigung (§ 392 AO), so wird das Beschlagnahmeprivileg des § 97 StPO mit seinen Einschränkungen durch das in § 148 StPO verbürgte unbeschränkte und unüberwachte Verkehrsrecht zwischen Mandant und Verteidiger überlagert (s. § 392 Rz. 356 ff.). § 148 StPO weitet di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Verständigungen im Strafverfahren und Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Beyer, Prozessprobleme beim steuerstrafrechtlichen Deal – Die Bedeutung der Neuregelung des § 257c StPO, AO-StB 2012, 185; Beyer, Verfassungsbeschwerde betreffend den strafprozessualen Deal, AO-StB 2013, 127; Beyer, Beratungsrisiken beim steuerstrafrechtlichen Deal, NWB 2013, 625; Bilsdorfer, Die tatsächliche Verständigung – ein Mittel zur Streitvermeidung, INF 19...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Unternehmensanwalt im Zusammenhang mit Internal Investigations

Rz. 958 [Autor/Stand] Eine vielbeachtete Entscheidung hat das BVerfG in seinen drei Nichtannahmebeschlüssen vom 17.6.2018 getroffen im Zusammenhang mit Ermittlungen in der sog. Dieselaffäre (sog. VW/Jones Day-Beschlüsse). Dabei ging es um die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung und vorläufigen Sicherstellung von in einer Rechtsanwaltskanzlei befindlichen Unterlagen zum Zweck d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56). Schrifttum: Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechtsstellung des Strafverteidigers

Schrifttum: Augstein, Der Anwalt: Organ der Rechtspflege, NStZ 1981, 52; Bernsmann, Zur Stellung des Strafverteidigers im deutschen Strafverfahren, StraFo 1999, 226; Breidling, Feinbild Strafverteidiger – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?, StraFo 2010, 398, zugleich Replik auf Gatzweiler, Feindbild Strafverteidiger! – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Stellung und Pflichten des Strafverteidigers

I. Rechtsstellung des Strafverteidigers Schrifttum: Augstein, Der Anwalt: Organ der Rechtspflege, NStZ 1981, 52; Bernsmann, Zur Stellung des Strafverteidigers im deutschen Strafverfahren, StraFo 1999, 226; Breidling, Feinbild Strafverteidiger – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?, StraFo 2010, 398, zugleich Replik auf Gatzweiler, Feindbild Strafverteidiger! – Wer s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begrenzung des Tatbestands (Vorsatz)

Rz. 706 [Autor/Stand] Es würde hier den Rahmen sprengen, alle Einzelheiten des Tatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) zu beleuchten, vgl. daher ergänzend § 370 Rz. 1192 ff. Im Folgenden werden deshalb lediglich die wesentlichen Probleme aufgezeigt, die für den Steuerstrafverteidiger bei der Entgegennahme von Honorar von Bedeutung sind. Zentral ist dabei die verfassungsgeri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 392 Verteidigung

Schrifttum: 1. Allgemeines Schrifttum (insbesondere zu §§ 137 ff. StPO): Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren, 1980; Bundesrechtsanwaltskammer, Thesen zur Strafverteidigung; Strafrechtsausschuss der BRAK, Schriftenreihe, Bd. 8, 1992; Eylmann, Die Interessenkollision im Strafverfahren, AnwBl. 1998, 359; Frye, Die Ausschließung des Verteidigers, wistra 2005, 86; Gatzweiler...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 251 [Autor/Stand] Mit Ausnahme des § 1 BRAO, der die Stellung des Rechtsanwalts allgemein in der Rechtspflege dahin gehend definiert, dass dieser ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, findet sich keine nähere Definition der Rechtsstellung des Strafverteidigers. Mangels konkreter gesetzlicher Ausgestaltung – die StPO enthält hierzu nur vereinzelte Bestimmungen (etw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Teammitglieder

a) Grundsätzliche Überlegungen Rz. 736 [Autor/Stand] Steuerstrafrecht ist ein Schnittmengenrecht, das nur von demjenigen erfolgreich betrieben werden kann, der sich in beiden Teilmengen auskennt. Trotz juristischer Ausbildung ist man nicht überall dort Spezialist, wo ein Paragraphenzeichen steht, trotz steuerlicher Ausbildung nicht immer dann, wenn es um Zahlen geht. Niemand ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Gerichtlicher Ausschluss des Verteidigers

Ergänzender Hinweis: Nr. 36 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 36. Schrifttum: Böhm, Verteidigerfremdes Verhalten – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371; Dahs (jun.), Ausschließung und Überwachung des Strafverteidigers, NJW 1975, 1385; Dencker, Die Ausschließung des Pflichtverteidigers, NJW 1979, 2176; Dünnebier, Ausschließung von Verteidigern und B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung etc. (§§ 100a ff. StPO)

Schrifttum: Bäumerich, Verschlüsselte Smartphones als Herausforderung für die Strafverfolgung, NJW 2017, 2718; Fahr, Die Neuregelung der Telekommunikation, DStR 2008, 375; Meyer-Mews, Die Verwendung im Strafverfahren erlangter Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, DStR 2015, 204; Rebehn, Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen, AnwBl. 2011, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Kooperation vor Konfrontation

Rz. 536 [Autor/Stand]"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates".[2] Aber: Der Kampf muss nicht immer mit dem Schwert geführt werden. Rz. 537 [Autor/Stand] Anders als das Auftreten im Rahmen einer Durchsuchung glauben machen will, sind sich die staatlichen Ermittler der Fundiertheit des Vorwurfs oft alles andere a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Mandatsvereinbarung und Haftung

Rz. 666 [Autor/Stand] Eine zivilrechtliche Haftung eines Strafverteidigers ist möglich,[2] wenngleich es sich dabei nach wie vor um wenige Fälle handeln dürfte. Selbst wenn der Verteidigungsauftrag schlecht erfüllt wurde, wird es häufig – aber nicht immer – Schwierigkeiten bereiten, eine Kausalität zu begründen. Auch sind die Folgen, die aus schlechter Verteidigung resultier...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Die wichtigsten Ausschließungsgründe

a) Beteiligung an der Tat (§ 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO) Rz. 191 [Autor/Stand] Nach § 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO ist der Verteidiger auszuschließen, wenn ein – primär[2] – dringender oder ein die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigender (= hinreichender) Verdacht einer vorwerfbaren [3] Tatbeteiligung i.S.d. §§ 25–27 StGB besteht (s. dazu grdl. § 370 Rz. 80 ff.). Voraussetzung fü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beistands- und Beratungspflicht

a) Regelfall und Bestimmung der Verteidigungsziele Rz. 266 [Autor/Stand] Der Verteidiger muss im Rahmen des übernommenen Mandatsumfangs dem Mandanten in jeder Lage des Verfahrens beistehen und ihn umfassend beraten. Er hat den Beschuldigten über die – soweit bekannte – Sachlage, die materielle Rechtslage und die prozessualen Rechte und Möglichkeiten aufzuklären. Dabei darf er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Exkurs: Rechtsanwalt/Steuerberater als Zeugenbeistand

Ergänzender Hinweis: Nr. 49 Abs. 8 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 49) Schrifttum: Burhoff, Was man noch alles regeln will, StRR 2009, 89; Burhoff, Neuregelungen in der StPO durch das 2. OpferRRG, StRR 2009, 364; Burhoff, Neuregelungen der StPO durch das 2. Opferrechtsreformgesetz, ZAP 2010, 83; Felix, Der Steuerberater als "Zeugenanwalt" im Steuerstrafverfahren, KÖSDI 1986, 6303...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Zugelassene Verteidiger

Schrifttum: Albrecht, Ausgleichs- und Rügemöglichkeiten bei belehrungsfehlerbedingtem Unterlassen einer günstigen Beschuldigteneinlassung, ZStW 2019, 97; Kramer, Der Syndikusanwalt im Strafverfahren, AnwBl. 2001, 140; Mann, Die Reichweite der gerichtlichen Vertretungsbefugnis von Steuerberatern im deutschen Prozessrecht, DStR-Beih. 2017, 65; Schnarr, Der bevollmächtigte Pflic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 61 [Autor/Stand] Abweichend von § 138 Abs. 1 StPO können im Steuerstrafverfahren nach § 392 Abs. 1 AO auch Angehörige steuerberatender Berufe, also Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (hier: Steuerberater etc. genannt) zu Verteidigern gewählt werden, soweit die FinB das Verfahren nach § 386 Abs. 2 AO selbständig führt (= Ermi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. EXKURS: Mandatierung während laufender Durchsuchung

Schrifttum: Vgl. Nachweise vor Rz. 306. a) Überblick Rz. 591 [Autor/Stand] Sofern man während laufender Durchsuchung mandatiert wird, hat man den Dursuchungsort aufzusuchen oder – bei Verhinderung – dafür zu sorgen, dass ein damit vertrauter Kollege die Durchführung vor Ort begleitet. Rz. 592 [Autor/Stand] Die Durchsuchung unterscheidet sich rechtlich nicht von Durchsuchungen in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Akteneinsicht und alternative Informationsgewinnung

Ergänzender Hinweis: Nr. 35 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 35 Schrifttum: Burhoff, Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, PStR 2000, 58; Burkhard, Zum Recht des Strafverteidigers auf Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1996, 171; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren – hierzu gehört u.a. auch der rote Bogen und das...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vermeide das Strafmandat

Rz. 516 [Autor/Stand] Jede Tätigkeit braucht eine Orientierung. Die nachfolgenden fünf Grundsätze sind Orientierungspunkte bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Mandate. Orientierungspunkte sind keine feststehenden Regeln zur "Verteidigung lege artis", denn solche Regeln kann es angesichts der Komplexität von Fallgestaltungen und der Verschiedenartigkeit von Reaktionswe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sonstige Pflichten

Rz. 296 [Autor/Stand] Darüber hinaus unterliegt der Anwalt gem. § 43a BRAO, der Steuerberater gem. § 57 StBG, der Verschwiegenheitspflicht, dem Sachlichkeitsgebot, dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen sowie der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit ihm anvertrauten Vermögen. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten ist auch strafrechtlich nach §§ 203, 185 ff., 201,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Umfang der Akteneinsicht

Rz. 406 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat nach § 147 Abs. 1 und 3 StPO ein Recht auf vollständige Einsicht in alle be- und entlastenden Akten, die dem Gericht vorliegen oder bei Anklageerhebung vorzulegen wären (§ 199 Abs. 2 StPO).[2] Fraglich ist allerdings, was zu dieser Gesamtheit der Akte gehört, denn der Begriff der Akte ist in der StPO nicht definiert.[3] Rz. 407 [Autor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Honorar

Rz. 676 [Autor/Stand] Die Frage der Honorierung wird regelmäßig ebenfalls Gegenstand des ersten Gesprächs sein, zumal sich die Frage nach einer Honorierung als Pflichtverteidiger (Rz. 31 ff.) nur ausnahmsweise und dann regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt stellen wird. Im Falle eines Präventivmandats wird man zu schnellem Handeln genötigt, so dass man auch schnell auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Vollmacht

Rz. 656 [Autor/Stand] Die üblichen Formular-Vollmachten genügen oft nicht. Der Strafverteidiger hat eine Strafprozessvollmacht.[2] Der steuerliche Berater hat eine Steuervollmacht.[3] Der Steuerstrafverteidiger braucht – inhaltlich – beide Vollmachten, denn er ist mit zwei Verfahren konfrontiert. Dies gilt auch bei einem präventiven Mandat, denn der Abgabe der Selbstanzeige ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Wahrheitspflicht

Rz. 286 [Autor/Stand] Aus dem anwaltlichen Standesrecht ist insb. die Wahrheitspflicht relevant. Anders als sein Mandant darf der Verteidiger nicht lügen (vgl. § 43a BRAO), Beweismittel trüben, Sachverhalte verdunkeln[2] oder die Wahrheitserforschung erschwerende Handlungen verüben.[3] Er macht sich ansonsten der Strafvereitelung (§ 258 StGB) schuldig (s. dazu auch Rz. 211 f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zwangsmaßnahmen gegen den Verteidiger

1. Allgemeines Rz. 301 [Autor/Stand] Besondere Probleme können sich ergeben, wenn gegen den Verteidiger strafprozessuale Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden. Sie haben i.d.R. negative Auswirkungen auf die Verteidigung und damit auch für den Mandanten. Die näheren Einzelheiten hierzu sind bei § 385 Rz. 232 ff. (allgemein), § 385 Rz. 1000 ff. (beim Verteidiger) und § 399 Rz. 12...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Untersuchungshaft

Rz. 341 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Anordnung einer Untersuchungshaft wegen dringendem Tatverdacht und vorliegender Haftgründe nach § 112 Abs. 2 und 3, § 112a StPO stehen dem Verteidiger keine besonderen "Verteidigerprivilegien" zu, so dass insoweit auf die allgemeinen Erläuterungen bei § 385 Rz. 497 ff. verwiesen werden kann. Rz. 342– 350 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 301 [Autor/Stand] Besondere Probleme können sich ergeben, wenn gegen den Verteidiger strafprozessuale Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden. Sie haben i.d.R. negative Auswirkungen auf die Verteidigung und damit auch für den Mandanten. Die näheren Einzelheiten hierzu sind bei § 385 Rz. 232 ff. (allgemein), § 385 Rz. 1000 ff. (beim Verteidiger) und § 399 Rz. 122 ff. (mit Han...mehr