Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverteidiger

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zfs 07/2019, Rechtsgeschäft... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Senat ist zu einer Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (noch) nicht berufen, da die Zustellung des Urteils noch nicht wirksam erfolgt ist. Eine Zustellung erfolgte zwar auf Verfügung des Gerichts vom 22.6.2018 an den Verteidiger, diese Zustellung dürfte jedoch nicht wirksam sein, da eine Bevollmächtigung des Verteidigers zum Empfang von Zustellungen nicht ersichtli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzzuschätzung: Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

Leitsatz Vorstellungen und Vorbesprechungen der Beteiligten, die nicht explizit Gegenstand der tatsächlichen Verständigung geworden sind, sind unmaßgeblich. Lediglich offene Einigungsmängel können insoweit eine Bindung an die tatsächliche Verständigung ausschließen. Sachverhalt Der Kläger betreibt ein Unternehmen auf den Gebieten des Reisegewerbes (unter anderem Obst- und Gem...mehr

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AGS 04/2019, Hinweispflicht... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht, soweit das Berufungsgericht zum Nachteil des Klägers entschieden hat. I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung der Klageabweisung ausgeführt: Die Honorarvereinbarung v. 4.7.2013 genüge den formalen Anforderungen des § 3a Abs. ...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.3 Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung

Die Anordnung einer Durchsuchung steht unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit. Sie muss zur Schwere der Straftat (bei Steuerhinterziehung also zur Höhe der wahrscheinlichen Verkürzungsbeträge und zum Verkürzungszeitraum) und zur Stärke des Tatverdachts (sind die Anhaltspunkte/Indizien für einen Tatverdacht ausreichend?) in angemessenem Verhältnis stehen, zur Ermittlun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IV. Strafbarkeit wegen Geldwäsche

Rz. 817 Die Strafbarkeit eines Strafverteidigers wegen Geldwäsche ist nur dann aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn der Strafverteidiger bei der Annahme des bemakelten Geldes sichere Kenntnis von dessen Herkunft aus einer Katalogtat hat.[644] Eine weitergehende strafrechtliche Haftung des Strafverteidigers, wegen leichtfertiger oder bedingt vorsätzlich...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Pflichten des Verteidigers

Rz. 801 Der Rechtsanwalt, der selbst oder über einen Dritten für seinen in Untersuchungshaft sitzenden Mandaten Gelder einwirbt, um eine Kaution stellen zu können, darf die ihm zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel nicht anderweitig verwenden. Weitergehende Pflichten, etwa zur Sicherung der Rückführung dieser Mittel nach bestimmungsgemäßer Verwendung oder zur länge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Problem der Steuerinformanten

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Steuergeheimnis betrifft auch die kontrovers diskutierte Frage der Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden und Informanten, die auch Steuerdenunzianten genannt werden (s. auch AEAO zu § 30, Nr. 13). Es trifft einerseits zu, dass Nachrichten aus solchen Quellen im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht ganz entbehrt werde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Schrifttum Joecks, Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder, DStR 1997, 1025; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungspflicht des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG und dem Nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2001, 441; Marx, Paradigmenwechsel beim Steuergeheimnis?, DStR 2002, 1467; Preising/Kiesel, Korruptionsbekämpfung durch das Steuerrecht? Zu den Problemen des Abzug...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 392 Verteidigung

Schrifttum Hild/Hild, Verteidigung in Steuerstrafverfahren, BB 1999, 343; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren, DStZ 2000, 850; Burkhard, Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafverfahren, DStR 2002, 1794; Viertelhausen, Akteneinsicht in das Fallheft im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren? wistra 2003, 409; Müller, Akteneins...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

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AGS 1/2018, Postentgeltpaus... / 2 Aus den Gründen

1. Die Erinnerung gegen die Zurückweisung des Vergütungsfestsetzungsantrages ist zulässig (§ 56 RVG, § 573 ZPO). Sie ist hat auch in der Sache Erfolg. 2. Im vorliegenden Fall sind die abgesetzten Auslagenpauschalen angefallen und erstattungsfähig. Die Urkundsbeamtin geht in ihrer ablehnenden Entscheidung davon aus, dass eine Einsichtnahme in Strafakten nur möglich ist, wenn si...mehr

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AGS 10/2017, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist begründet. In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen, wie hier, das GKG nicht anzuwenden ist, entstehen Beitragsrahmengebühren (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG). Wird die Erstattung einer Rahmengebühr verlangt, so ist die vom Anwalt nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmte Gebühr die gesetzliche Gebühr. Das Gericht hat aber zu prüfen, ob d...mehr

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AGS 6/2017, Abzugsfähigkeit... / 2 Aus den Gründen

II. Die Entscheidung ergeht gem. § 126a FGO durch Beschluss. Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind davon unterrichtet worden und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. 1. Die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 26 EStG für die Einnahmen der Klägerin aus der Erstellung de...mehr

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zfs 5/2017, Die Rolle der P... / B. Beweise

Vor diesem Hintergrund ist also die Erhebung von Beweisen von besonderer Bedeutung.[11] Denn ohne Beweise gibt es keine Verurteilung. Folgerichtig wird ein Strafverteidiger seinen Mandanten über die Vor- und Nachteile einer Einlassung beraten. Insbesondere wird er zu prüfen haben, ob ggf. Beweisverwertungsverbote vorliegen und ob Beweisanträge zur Dokumentation bestimmter Ta...mehr

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zfs 3/2017, Sittenwidrigkei... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… Die Revision hat keinen Erfolg." [5] I. Die Revision ist unzulässig, soweit die Kl. Ansprüche aus Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung des Anwaltsvertrags geltend machen. Insoweit fehlt es bereits an einer Berufung gegen das landgerichtliche Urteil. … [7] II. Im Übrigen ist die Revision unbegründet. [8] 1. Das BG hat ausgeführt, den Kl. stehe kein Rückforderungsa...mehr

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AGS 3/2017, Berücksichtigun... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet wegen der grundsätzlichen Bedeutung der hier vorliegenden Frage, ob Wartezeiten bei der Terminsgebühr zu berücksichtigen sind, gem. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG durch seine Berufsrichter. Die Beschwerde ist zulässig. Nach § 1 Abs. 3 RVG i.d.F. ab 1.8.2013 gehen die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erinnerung und die Beschwerde den Regelungen der für das zug...mehr

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AGS 2/2017, Sittenwidrigkei... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Die Revision ist unzulässig, soweit die Kläger Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung des Anwaltsvertrags geltend machen. Insoweit fehlt es bereits an einer Berufung gegen das landgerichtliche Urteil. Zwar haben die Kläger in erster Instanz auch geltend gemacht, der Beklagte habe sie über die Möglichkeiten, das Anwaltshono...mehr

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zfs 12/2016, Verlust des Ve... / 1

Bei Strafverfahren wegen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort handelt es sich um ein tagtägliches Massenverkehrsdelikt. Die Chancen des Strafverteidigers, ein solches Vergehen für seinen Mandanten zur Einstellung zu bringen, sind recht gut. Angesichts der hohen Anzahl der Verfahren kann die Staatsanwaltschaft, um funktionsfähig zu bleiben, nicht jeden Fall zur Anklage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Schrifttumsverzeichnis

Das allgemeine Schrifttumsverzeichnis enthält eine Auswahl von Werken mit paragrafenübergreifender Relevanz. Spezielleres Schrifttum ist in den jeweiligen Kommentierungen nachgewiesen.mehr

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AGS 11/2016, Umfang der zu ... / Leitsatz

Es ist das vollständige Kopieren des gesamten Akteninhaltes als gerechtfertigt anzuerkennen und im Rahmen einer ordnungsgemäßen Strafverteidigung auch geboten. Es ist einem Strafverteidiger auch nicht zuzumuten, die Akte bereits bei Erhalt durchzuarbeiten, nur um entscheiden zu können, welche Schriftstücke möglicherweise relevant für das weitere Verfahren sein könnten. Bei u...mehr

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AGS 11/2016, Umfang der zu ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist begründet. Es entspricht der hiesigen Spruchrichterpraxis, dass Gesprächsinhalte, tatsächliche Feststellungen, Veränderungen pp. betreffend Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Polizei, Zeugen pp. nicht chronologisch, sondern jeweils konkret und auch nachträglich an der Stelle in der Akte vermerkt werden, wo sie relevant sind, mithin in der gesamten ...mehr

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zfs 11/2016, Parteiverrat g... / III. Pflichtwidrigkeit

Problematisch und Gegenstand eingehender Prüfung ist das Tatbestandsmerkmal der Pflichtwidrigkeit des Dienens. Dies wird angenommen, wenn der Rechtsanwalt einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sache, aber im entgegengesetzten Sinne, bereits Rat und Beistand gewährt hat.[19] Entscheidend ist das Beraten und Vertreten im entgegenge...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2017)

I. Hinweise Bereits mehrfach wurde auf die geplante StPO-Reform hingewiesen (vgl. u.a. Burhoff ZAP F. 22 R, S. 865 – in Zusammenhang mit dem Referentenentwurf des BMJV). Inzwischen hat das Bundeskabinett am 14.12.2016 den Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" beschlossen (vgl. dazu die BR-Drucks 796/16). D...mehr

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ZAP 19/2015, Geldwäsche: Verwirklichung durch Strafverteidiger

(BVerfG, Beschl. v. 28.7.2015 – 2 BvR 2558/14, 2 BvR 2573/14, 2 BvR 2571/14) • Auch der Vereitelungs- und Gefährdungstatbestand des § 261 Abs. 1 S. 1 StGB ist im Fall der Honorarannahme durch Strafverteidiger verfassungskonform dahin auszulegen, dass der Strafverteidiger im Zeitpunkt der Entgegennahme des Honorars (oder eines Vorschusses) sicher weiß, dass dieses aus einer v...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (III/2015)

I. Hinweise 1. Empfehlungen der BMJV-Expertenkommission Im Juli 2014 hatte die vom BMJV eingesetzte Expertenkommission zur "Effektivierung des Strafverfahrens" ihre Arbeit aufgenommen. Inzwischen hat sie im Oktober 2015 ihre "Empfehlungen" abgegeben (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 21/2015, S. 1110 und den auf der Homepage des BMJV eingestellten Abschlussbericht nebst Protokollen...mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (II/2015)

I. Hinweise Die Vorratsdatenspeicherung ist seit langem umstritten. Am 15.4.2015 hatte nun (aber) das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) "Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" vorgelegt. Diese sind eingemündet in einen Gesetzentwurf, der sich inzwischen im Gesetzgebungsverfahren befindet (vgl. BT-...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2016)

I. Hinweise Am 31.12.2015 ist das 3. Opferrechtsreformgesetz v. 21.12.2015 in Kraft getreten. Dieses bringt weitere Änderungen/"Verbesserungen" im Opfer-/Zeugenschutz (wegen der Einzelheiten wird verwiesen auf Burhoff ZAP F. 22, S. 861). Hinzuweisen ist auch noch darauf, dass inzwischen die sog. Vorratsdatenspeicherung wieder möglich ist. Das "Gesetz zur Einführung einer Speic...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (II/2016)

I. Hinweise 1. Referentenentwurf zur Reform der StPO Anfang Juni 2016 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Reform der StPO vorgelegt (s. ZAP Anwaltsmagazin 13/2016, S. 664). Dieses "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" basiert auf den Empfehlungen der Expertenkommission, d...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (III/2016)

I. Hinweise 1. Stärkung der Verfahrensrechte des Beschuldigten Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich inzwischen der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (BT-Drucks 18/9534). Dabei geht es vornehmlich um die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parl...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmagazin / 2 Strafverteidiger fordern Ende der lebenslänglichen Freiheitsstrafe

Die lebenslange Freiheitsstrafe sollte abgeschafft werden. Dies ist eine Forderung des diesjährigen Strafverteidigertags, der Ende März in Bremen stattfand. Rund 800 Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger hatten sich zusammengefunden, um aktuelle Fragen des Strafrechts zu diskutieren und Empfehlungen an die Politik auszusprechen. Ihre Forderung nach Abschaffung der lebens...mehr

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ZAP 5/2017, Der durchschnittliche, nicht auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwalt – Eine verfassungsrechtliche Figur für den Strafverteidiger?

Der praktisch tätige Anwalt weiß, dass Substantiierungsanforderung von Gerichten auf allen Ebenen flexibel ausgelegt werden. Im Zivilprozess sind die Fälle Legion, in denen von den Tatsachengerichten Substantiierungsanforderungen verlangt werden, die mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar sind. Eine Möglichkeit der Abhilfe zum BGH bietet die Nichtzulassun...mehr

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ZAP 10/2016, Parteiverrat: Pflichtwidriges Dienen des Strafverteidigers durch Akteneinsichtsgesuch

(OLG Hamburg, Urt. v. 16.12.2015 – 1 Rev 49/14) • Nach § 356 Abs. 1 StGB macht sich ein Anwalt strafbar, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient. Pflichtwidrig handelt der Rechtsanwalt, der beiden Parteien trotz widerstreitender Interessen dient. Der Begriff de...mehr

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ZAP 19/2015, Rechtsprechung... / 1. Geldwäsche (§ 261 StGB)

In der Praxis des Strafverfahrens spielen auch immer wieder die mit dem Geldwäschevorwurf zusammenhängenden Fragen eine Rolle, die letztlich erst vom BVerfG abschließend beantwortet werden. Für den Strafverteidiger besteht kraft Natur der Sache ständig das Risiko, dass Mandantenhonorare aus bemakelten Quellen stammen, er sich also objektiv im Grenzbereich von Organ der Recht...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. Aufl. 2016, 1.680 S., ZAP Verlag, 109 EUR

Mit der achten Auflage des erfolgreichen Handbuchs für die strafrechtliche Hauptverhandlung stellt sich eigentlich nur noch die Frage, ob sich das Werk bereits im Regal des erfahrenen Strafverteidigers befindet und wenn ja, ob die Neuauflage angeschafft werden muss. Hier lautet die Antwort: Ja! Die in der Praxis wichtigen Auswirkungen auf die Berufung nach der Gesetzesänderu...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl. 2016, 1.833 S., ZAP Verlag, 119 EUR

Um der Kontrollfunktion der Verteidigung nachzukommen, muss der Verteidiger unter Umständen an Rechtsmittel- und/oder Rechtsbehelfsverfahren teilnehmen. Dabei ist vorliegendes Werk eine wertvolle Hilfe für den Strafverteidiger und stellt eine konsequente Ergänzung der bekannten Handbücher von Burhoff für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bzw. die strafrechtliche Haupt...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 1. Aufl. 2016, 1.632 S., ZAP Verlag, 109 EUR

Mit vorliegendem Band ist das Quartett für das gesamte Strafverfahren komplett. Das neu konzipierte Buch lässt Rechtsanwälten die Unterstützung zukommen, die sie benötigen, um auch nach dem Erkenntnis- bzw. Rechtsmittelverfahren ihren Mandanten zur Seite stehen zu können. Das Handbuch ist als praktische Arbeitshilfe in insgesamt zehn Abschnitte, die ihrerseits alphabetisch s...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.1 • Auswahlkriterien, Allgemeines

Gründe, die gegen eine wirksame Verteidigung des Beschuldigten durch einen bestimmten Rechtsanwalt sprechen, sind bei der Entscheidung über die Bestellung als Pflichtverteidiger zu berücksichtigen. Ein absehbarer Interessenkonflikt in der Person eines als Verteidiger in Betracht kommenden Rechtsanwalts kann dessen Bestellung im Einzelfall entgegenstehen, wenn deshalb eine ge...mehr

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ZAP 1/2016, Anwaltsmagazin / Anwälte begrüßen BKA-Urteil

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz vom 20. April, mit dem die Verfassungsrichter Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt haben (vgl. dazu auch ZAP EN-Nr. 377/2016, in diesem Heft), schon kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung begrüßt. Insbesondere die Aussagen des Urteils ...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Im Alter von 92 Jahren ist der bekannte Strafverteidiger Rolf Bossi im Dezember vergangenen Jahres verstorben. Der einem breiten Publikum als "Star-Anwalt" bekannte Jurist übernahm oft spektakuläre Mandate, so verteidigte er den Kindermörder Jürgen Bartsch, den Oetker-Entführer Dieter Zlof und einen der Gladbecker Geiselnehmer. Zu seinen Klienten zählten auch Prominente wie ...mehr

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ZAP 11/2016, Disziplinarverfahren: Verhängung eines vorläufigen Vertretungsverbots ohne vorherige Anhörung

(EGMR, Urt. v. 5.4.2016 – Beschwerde-Nr. 33060/10) • Der in Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Mündlichkeitsgrundsatz ist auch in Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt anzuwenden. Es stellt daher einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK dar, wenn gegen einen Rechtsanwalt ohne vorherige mündliche Verhandlung ein einstweiliges Vertr...mehr

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ZAP 11/2015, Anwaltsmagazin / PKH im Strafverfahren

Das Europäische Parlament hat Anfang Mai seine Zustimmung zu einer EU-Richtlinie erteilt, nach der verdächtige oder beschuldigte Bürger ein Recht auf Prozesskostenhilfe (PKH) im Strafverfahren erhalten sollen. Der Ausschuss für Bürgerliche Angelegenheiten, Justiz und Inneres ging hierbei in seinem Votum deutlich über die Forderungen der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / e) Interessenkollision

Die Bestellung des vom Angeklagten benannten Verteidigers ist abzulehnen, wenn ein konkreter Interessenkonflikt besteht und deshalb eine mindere Effektivität des Verteidigungseinsatzes des Rechtsanwalts zu befürchten ist (BGH NJW 2003, 1331). Im Falle einer Interessenkollision dient die Ablehnung der Bestellung nicht nur den Interessen des Angeklagten, sondern auch denen des ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit/Betreuung

Ein Angeklagter, der in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist oder unter Betreuung steht, wird in aller Regel des Beistands eines Verteidigers bedürfen. Wer selbst bei der Regelung alltäglicher Dinge die Hilfe eines Betreuers benötigt, ist zur Selbstverteidigung in einem Strafverfahren kaum in der Lage. Hinweis: Ist ein Rechtsanwalt zum Betreuer des Angeklagten bestellt...mehr

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ZAP 7/2016, Der heilige Nepomuk und die Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte

Der heilige Nepomuk gilt nicht nur als Schutzpatron der Brücken, er wird auch als Schutzpatron der Rechtsanwälte angesehen, deren Verschwiegenheitspflicht dem Beichtgeheimnis vergleichbar ist. Nepomuk hatte sich im März 1393 geweigert, dem König Wenzel IV. in Prag Auskunft darüber zu geben, was dessen Ehefrau Johanna dem Priester bei ihrer Beichte anvertraut hatte. Nepomuk wa...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsmagazin / Kein Referendariat für vorbestraften Rechtsradikalen

Ein mehrfach vorbestrafter Rechtsradikaler ist nicht würdig, zum Rechtsreferendariat zugelassen zu werden. Dies hat kürzlich das OVG Münster entschieden (Beschl. v. 12.8.2015 – 6 B 733/15). Der Fall betraf einen Bewerber, der Mitglied im Bundes- und Landesvorstand der Partei "Die Rechte" sowie der mittlerweile verbotenen "Kameradschaft Hamm" ist bzw. war. Zwischen 2004 und 20...mehr

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ZAP 2/2017, Anwaltsmagazin / Positive Resonanz zur Beschuldigtenrechtereform

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Rechte von Beschuldigten in Strafverfahren regelt (s. dazu BT-Drucks 18/9534), ist bei den Sachverständigen im Grundsatz auf Zustimmung gestoßen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag beschränkte sich ihre Kritik auf Einzelheiten. Das vorgeschlagene "Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Verteidigung oder Beratung

Eine Bürgerin dieses Landes erhält von der Polizeidirektion Chemnitz im Jahre 2013 eine Vorladung, in der ihr eine Rechtsverletzung, nämlich eine Beleidigung, vorgeworfen wird. Sie ist klug genug, einen Verteidiger zu konsultieren, der ein erstes Gespräch führt, was jedoch wenig Aufklärung bringt und sodann – wie üblich – mit Hilfe der erteilten Verteidigervollmacht Aktenein...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 5. Art. 6 EMRK – Recht auf ein faires Verfahren

Art. 6 EMRK ist das mit Abstand bedeutendste Menschenrecht in der Rechtsprechung des Gerichtshofes. Die dort enthaltenen Garantien sollen ein rechtsstaatliches Verfahren (Fair Trial), gleich ob im Zivilrecht, Strafrecht oder in anderen Verfahrensarten, gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind vor allem von Bedeutung: Recht auf ein unabhängiges und faires Verfahren, Recht auf...mehr

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ZAP 15/2016, Bundesjustizministerium will Urteilsverkündungen live aus dem Gerichtssaal

Ende Mai hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte“ vorgelegt. Bis zum 8.7.2016 sollte die Stellungnahme der Beteiligten erfolgen. Ein Grund für die gerade einmal vier bis fünf Woc...mehr