Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverteidiger

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 1. Geltungsbereich Teil 6 VV

Ich hatte bereits früher[13] darauf hingewiesen, dass das 2. KostRMoG v. 23.7.2013[14] ein gesetzgeberisches Versehen aus 2004 repariert und den Anwendungsbereich des § 51 RVG auf Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen und auf Unterbringungsmaßnahmen Minderjähriger (Kindschaftssachen nach § 152 Nr. 6 und 7 FamFG) erweitert hat. Damit kann also jetzt, und zwar schon a...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 3. "Besonders schwieriges" Verfahren

Die Aufdeckung von Verfahrensverstößen gem. § 160a StPO bei Überprüfung der TKÜ-Verschriftungen durch die Verteidiger begründet eine besondere Schwierigkeit gem. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG ebenso wenig wie der Umstand, dass die Strafkammer wegen des Umfangs und/oder der Schwierigkeit der Sache gem. § 76 Abs. 2 GVG mit drei Berufsrichtern besetzt wurde.[54] Die besondere Schwierigk...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / d) Zuständigkeit

Für die Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschvergütung ist der BGH nur zuständig, soweit er den Rechtsanwalt bestellt hat (§ 51 Abs. 2 S. 2 RVG), was nach der Neuregelung des § 350 StPO und des § 143 Abs. 1 StPO durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019[80] nur noch selten der Fall sein dürfte.[81] I.Ü. verbleibt es bei...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 7. Vorschuss

Maßstab für einen Vorschuss auf eine Pauschgebühr ist stets die bereits erbrachte Leistung.[103] Auf erst noch zu erbringende Leistungen kann kein Vorschuss gezahlt werden, sondern es kann erst nach (weiterer) Leistungserbringung ein (weiterer) Vorschuss verlangt werden, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 S. 5 RVG vorliegen.[104] Ein dem Rechtsanwalt gewährter Vorschus...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / [Ohne Titel]

Über die Regelungen der §§ 42, 51 RVG, die für den Wahlanwalt bzw. den gerichtlich beigeordneten bzw. bestellten Verteidiger, i.d.R. den Pflichtverteidiger, die Möglichkeit der Gewährung einer Pauschgebühr vorsehen, wurde in den letzten Jahren wiederholt berichtet. Zuletzt in StraFo 2016, 448; 2018, 140; 2021, 101 und in Rpfleger 2016, 515. An diese Übersichten knüpft dieser...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / b) Objektive Gesamtumstände

Der besondere Umfang des Verfahrens bemisst sich i.Ü. aufgrund der objektiven Gesamtumstände nach dem zeitlichen Aufwand der jeweiligen Verteidigertätigkeit.[23] Bei der Bewilligung einer Pauschgebühr ist aber nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund i...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 4. Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren

Nach wie vor liegt nur wenig Rspr. vor, die sich konkret mit der Frage der "Zumutbarkeit" i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG befasst. Der BGH, der immer wieder für die Teilnahme an Revisionshauptverhandlungen (§ 350 StPO) Pauschgebühren festgesetzt hat, hat zu der Frage geflissentlich geschwiegen. Die Pauschgebühren werden i.d.R. festgesetzt, ohne dass ein Wort zur "Zumutbarkeit" d...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / 6. Höhe der Pauschgebühr

Die OLG halten nach wie vor[85] an der schon zur BRAGO geltenden Rspr. fest, wonach die Wahlverteidigerhöchstgebühren die Höchstgrenze für eine Pauschgebühr bilden, die nicht oder nur in Ausnahmefällen überschritten werden soll.[86] Das ist m.E. nicht zutreffend. Dass die Wahlverteidigerhöchstgebühr nicht die Grenze für die Pauschgebühr sein muss, zeigt i.Ü. auch schon § 42 ...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / I. Allgemeines/Anwendungsbereich

Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass sich die bereits in den früheren Beiträgen[2] dargestellte Tendenz in der obergerichtlichen Rspr., noch weniger Pauschgebühren festzusetzen als unter Geltung des § 99 BRAGO, fortgesetzt hat. Die OLG entscheiden inzwischen so restriktiv, dass sich Pflichtverteidiger in vielen Fällen erst gar nicht mehr die Mühe machen, einen Pauschgebühr...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / a) Allgemeines

Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat. Der Pauschgebührenantrag kann zur Begründung des "besonderen Umfangs" allerdings nur noch bedingt auf vor dem 1.7.2004 ergangene Rspr. gestützt werden.[17] Bei dem Verfah...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / c) Aktenumfang

Eine große Rolle bei der Beurteilung des "besonderen Umfangs" spielt der Umfang der Akten.[33] Das OLG Stuttgart sieht den Aktenumfang als das maßgebliche Kriterium an, weil der Umfang der Akte und der notwendige Einarbeitungsaufwand als taugliche Abgrenzungskriterien quantifizierbar und damit weitgehend objektivierbar seien. Muss sich der Verteidiger in insgesamt 70 Stehord...mehr

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AGS 09/2022, Bedeutung der ... / III. Fahrtkosten/Abwesenheitsgeld

Von den geltend gemachten Fahrtkosten (Nr. 7003 VV) hat das LG nur 25,20 EUR festgesetzt. Abwesenheitsgelder hat es überhaupt nicht festgesetzt. 1. Auswärtiger Verteidiger nicht notwendig Das LG verweist darauf, dass nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO i.V.m. § 91 Abs. 2 S. 1 HS 2 ZPO Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und...mehr

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AGS 09/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385 ff.) gibt Burhoff eine Bestandsaufnahme über die Rspr. zur Pauschgebühr des Strafverteidigers seit 2014. Mit einem aktuellen Thema der Beratungshilfe befasst sich Lissner (S. 392 ff.), nämlich inwieweit der Krieg in der Ukraine und die sich hieraus ergebenden Folgen zu neue Problemen bei der Beratungshilfe führen. Während in der Zivilgerichtsbarkeit sch...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / D. Höhe des Stundensatzes

Rz. 18 Als das größte Problem der stundenmäßigen Vergütung wird die Höhe des Stundensatzes des Testamentsvollstreckers gesehen. Birk schlägt für anwaltliche Testamentsvollstrecker einen Stundensatz von 120 EUR zuzüglich Umsatzsteuer vor.[25] Er orientiert sich dabei am durchschnittlichen Stundensatz eines Rechtsanwaltes, wobei er auf das Statistische Berichtssystem für Recht...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Recht am eigenen Bild

Rz. 71 Das Recht am eigenen Bild wird als besondere Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach den §§ 22 ff. des "Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie – KUG"[97] geschützt. Gemäß § 22 S. 1 KUG dürfen Bildnisse[98] nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[99] Von ei...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Beauftragung mit Einzelhandlungen

Rz. 142 Der § 15 Absatz 5 RVG wird durch § 15 Absatz 6 RVG ergänzt, indem dort bestimmt wird, dass ein RA für die Ausführung von mehreren Einzeltätigkeiten, die zu derselben Angelegenheit gehören, nicht mehr Gebühren beanspruchen darf, als wenn er von Anfang an als Prozessbevollmächtigter alle diese Einzeltätigkeiten erledigt haben würde. Die Höchstgrenze, bis zu der er für ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / P. Die Aktenversendungspauschale und die Umsatzsteuer

Rz. 91 Der RA hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung (Gebühren und Auslagen) entfallenden Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG). Dies betrifft neben den Gebühren insbesondere auch die Auslagen nach den Nrn. 7000 bis 7007 VV RVG. Auf andere Auslagen wie z. B. die Aktenversendungspauschale ist ebenfalls Umsatzsteuer zu berechnen. Auf durchlaufende Posten wie z. B. vorgelegte...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Bestimmung der Rahmengebühr im Einzelfall

Rz. 111 Im Einzelfall erfolgt die Bestimmung der Gebühr in dem jeweiligen Rahmen durch den RA. Der RA hat hierbei im Rahmen des § 14 RVG einen gewissen Ermessensspielraum, was aber nicht bedeutet, dass der RA die Gebühr besonders hoch festlegen darf, weil er vielleicht gerade Geld braucht. Der Betrag der Gebühr in Euro bzw. der Gebührensatz muss vom RA gemäß § 14 Abs. 1 RVG i...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / C. Die Gebühren des Wahlverteidigers und des Pflichtverteidigers

Rz. 9 Der Wahlverteidiger und der Pflichtverteidiger erhalten im Grunde dieselben Gebühren, nur dass die jeweilige Gebühr für den Pflichtverteidiger niedriger ausfällt als für den Wahlverteidiger. Außerdem sind die Gebühren für den Wahlverteidiger Betragsrahmengebühren, wogegen der Pflichtverteidiger nur Festgebühren erhält. Der Umgang mit diesen beiden Arten von Gebühren is...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vergütungsrechnungen im ersten Rechtszug

Rz. 37 Die Berechnung der Vergütung im Strafverfahren im ersten Rechtszug soll an einigen Beispielen aufgezeigt werden. Neben den hier behandelten allgemeinen Gebühren können zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen entstehen. Diese werden in Rdn 48 ff. vorgestellt. Beispiel 1: RA Klotz wird während des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens für den Beschuldigten Düster tä...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vermögensrechtliche Ansprüche im Strafverfahren

Rz. 52 Der durch eine Straftat Verletzte oder sein Erbe kann seine gegenüber dem Angeklagten entstandenen vermögensrechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Strafverfahren gerichtlich geltend machen, obwohl dies eigentlich privatrechtliche Ansprüche sind. Dieses so genannte Adhäsionsverfahren (Anhangverfahren), das in den §§ 403 bis 406c StPO geregelt ist...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Neuer Auftrag in derselben Angelegenheit

Rz. 138 In § 15 Absatz 5 RVG wird bestimmt, dass ein RA, dem zunächst für Einzeltätigkeiten wie Schriftsatzanfertigung, Terminsvertretung oder Tätigkeit als Verkehrsanwalt Gebühren erwachsen sind, sich diese Gebühren dann anrechnen lassen muss, wenn er später in derselben Angelegenheit erneut mit Einzeltätigkeiten beauftragt wird, oder wenn er später als Bevollmächtigter für...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / E. Die Abschnitte 4 bis 9 des Paragrafenteils des RVG

Rz. 160 In den vorstehenden Kapiteln wurden die allgemeinen, grundlegenden Vorschriften des RVG aus den ersten drei Abschnitten in der Reihenfolge des Gesetzes vorgestellt. Diese Anordnung wurde getroffen, damit diese Vorschriften, die schließlich für alle Gebühren gelten, in diesem Buch leichter gefunden und nachgelesen werden können. Für die Abschnitte 4 bis 9 des RVG empfi...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / A. Allgemeines

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 22 Hinweis: In den folgenden Kapiteln werden zunächst die Gemeinsamkeiten bei den Gebührenvorschriften in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, danach die Gebühren in Strafsachen und ab Rdn 99 die wesentlichen Gebühren in Bußgeldsachen. Rz. 2 Die Berechnung der Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren unterscheidet sich von der Berechnung de...mehr

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AGS 01/2022, Vergütungsansp... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zutreffend. Sie zeigt noch einmal, dass gerade in Strafverfahren das dicke Ende für ausländische Angeklagte häufig hinterher kommt, wenn Wortprotokolle aus Telekommunikationsaufzeichnungen übersetzt werden mussten. Denn das ist meist zeitintensiv und verursacht hohe Kosten, die dann der verurteilte Angeklagte ggfs. zu tragen hat. Als Verteidiger ist...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Die Angemessenheit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 61 Konnte in einem ersten Schritt die Sittenwidrigkeit der Vergütungsvereinbarung nach § 138 BGB nicht festgestellt werden, muss in einem zweiten Schritt gefragt werden, ob eine unter Umständen unangemessen hoch vereinbarte Vergütung nach § 3a Abs. 2 RVG herabgesetzt werden muss. Nach § 3a Abs. 2 S. 1 RVG kann eine unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Pauschalhonorare

Rz. 70 Bei dem Vorliegen eines Pauschalhonorars bleibt die Vermutung der Grenze des fünffachen Überschreitens der gesetzlichen Gebühren (zumindest bei der Strafverteidigung) aufrechterhalten. Der Rechtsanwalt besitzt aber die Möglichkeit, die Vermutung unter der Berücksichtigung der Kriterien von § 14 RVG (zu deren Voraussetzungen vgl. § 3 Rdn 6 ff.) zu widerlegen.[145] In e...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Geldwäsche durch Annahme von Honoraren – ein Strafbarkeitsrisiko für Steuerberater?

Das Thema Geldwäsche, insbesondere die Geldwäscheprävention, hat in den letzten Jahren im Berufsstand an Bedeutung gewonnen. Die Risiken für Steuerberater sind vielfältig, u. a. wegen der zahlreichen und bußgeldbewehrten Pflichten nach dem GwG. Durch die Verschärfung des Geldwäschetatbestands (§ 261 StGB) am 18.3.2021 hat sich das Strafbarkeitsrisiko für Steuerberater nochmal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Beratungskosten nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens

Schrifttum: Alvermann, Der Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten, SAM 2012, 134; von Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben – zur steuerlichen Gestaltung von Honorarvereinbarungen, DStR 1994, 1487; Derlien/Schencking, Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit...mehr

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AGS 09/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Dahn mit der Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Mandaten und beleuchtet anhand von zahlreichen Beispielsfällen die verschiedenen Konstellationen (S. 385). Mit der Frage, wie der Terminsvertreter eines beigeordneten Pflichtverteidigers zu vergüten ist, hat sich das OLG Jena befasst (S. 394). Das KG (S. 396) hat sich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Post von der Steuerfahndung: Gebühren im Besteuerungs- oder im Strafverfahren?

Auch in einem Dauermandat kann es vorkommen, dass das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen oder das Wohnsitzfinanzamt den Mandanten direkt oder gleich den Steuerberater mit unangenehmen Rückfragen anschreibt. Häufig heißt es in derartigen Schreiben: „Sehr geehrte Frau X, der Steuerfahndung liegt ein anonym verfasster Hinweis vor, in welchem auf mögliches steuerliches Fehlver...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kondiktion nach §§ 812 ff. BGB

Rz. 17 Satz 2 lässt die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung unberührt. Diese Vorschrift ist überflüssig; sie hat lediglich deklaratorischen Charakter. Mit der Einfügung des S. 2 wollte der Gesetzgeber lediglich verdeutlichen, dass seit dem 1.7.2008 die §§ 812 ff. BGB an Stelle der bisherigen vergütungsrechtlichen Kondiktionsregel des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 10 Aus dem vertraglichen Charakter der Vergütungsvereinbarung folgt, dass zunächst zu prüfen ist, ob sie überhaupt den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen entspricht. Sodann ist zu prüfen, ob für den Regelungsbereich der Vergütungsvereinbarung ein gesetzliches Verbot existiert (vgl. Rdn 19 ff.). Ergibt sich bereits insoweit die Nichtigkeit der Vereinbarung, kommt es ...mehr

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AGS 06/2021, Entschädigung ... / II. Zulässigkeit der Feststellungsklage

Das OLG hat die Feststellungsklage als zulässig angesehen. Die Zulässigkeit beurteile sich unabhängig davon, auf welche Anspruchsgrundlage der Kläger sein Feststellungsbegehren zu stütze, nach § 256 Abs. 1 ZPO. Auch hinsichtlich des vom Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruchs aus §§ 2 und 7 StrEG sei die Erhebung einer Feststellungsklage unter den in § 256 Abs. 1 ZP...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorwort

Als Professor Dr. Günter Kohlmann 1972 erstmalig mit der Kommentierung des Rechtsgebiets "Steuerstrafrecht" in einem eigenständigen Kommentarwerk begonnen hat, war die Entwicklung des Steuerstrafrechts und seine heutige Bedeutung sowohl in der (Beratungs-)Praxis als auch in der Wissenschaft nicht absehbar. Das Steuerstrafrecht hat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten von...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 5. Gebührenhöhe

Der Wahlbeistand erhält Rahmengebühren. Es gelten die (allgemeinen) Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG. Es kommt wegen der Höhe der Gebühren somit auf die Bedeutung der Angelegenheit, die Schwierigkeit der Sache und den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit an. Bei der Terminsgebühr spielt die Länge der Vernehmung des Mandanten, an der der Rechtsanwalt teilgenommen hat, eine gro...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / XI. Richter und Richterinnen

Richter sind – das wird zu Recht oft zitiert – keine Subsumtionsmaschinen. Die Persönlichkeit des Richters, nicht nur seine Erfahrungen, sondern auch seine persönlichen Präferenzen und Abneigungen prägen seine Rechtsprechung, auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, trotz der Vorgaben für eine Standardisierung.[15] Dass ein Standard in Sachlagen immer zu einem Standard in den Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 211 Die Begünstigung der Steuerstraftat erfordert hinsichtlich der Vortat (vgl. Rz. 203f.) und der Hilfeleistung (vgl. Rz. 205ff.) zumindest bedingten Vorsatz (vgl. Rz. 36f.). Der Täter der Begünstigung muss folglich wissen, dass der Vortäter eine rechtswidrige Tat begangen und dadurch einen Vorteil erlangt hat. Ihm müssen aber nicht die Art der Tat und des Vorteils beka...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerstraf- und Steuerordn... / 1 Erhebliche Spannbreite bei den Entscheidungen im Strafverfahren

Zutreffend führt Minoggio aus: Zusätzlich ist es in den letzten Jahren ferner in der Praxis immer wichtiger geworden, an welchem Ort der Beschuldigte eine Steuerstraftat begangen hat. Die Intensität der strafrechtlichen Verfolgung der mit den strafrechtlichen Ermittlungen beauftragten Stellen, der Staatsanwaltschaften und teilweise auch der Gerichte ist in einer Art und Weis...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Grundzüge der Steuerberaterhaftung

Unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten stellt die unzureichende steuerliche Beratung eine Verletzung der sich aus dem Mandatsvertrag ergebenden Pflichten dar. Anspruchsgrundlage für Schadensersatzforderungen ist daher regelmäßig, neben weiteren zivilrechtlichen Normen, § 280 Abs. 1 BGB. Die Haftung setzt die schuldhafte Verletzung einer sich aus dem Mandat ergebenden Pflicht ...mehr

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Zeitschriftenverzeichnis

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Allgemeines und Vergütungsprozess

Rz. 418 Rechtliche Grundlage eines Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts oder Steuerberaters ist i.d.R. ein Vertrag. Beauftragt ein Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung eines Termins, so ist der Terminsvertreter regelmäßig Erfüllungsgehilfe des Prozessanwalts und verdient die Gebühr für diesen.[1526] Entsprechend § 5 RVG gilt auch für...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Vereinbarte Zusatzvergütung

Rz. 461 Eine höhere als die gesetzliche Vergütung kann sich ergeben aus der Vereinbarung Rz. 462 Die Frage, ob eine Vergütungsabrede, nach der jede angefangene Viertelstunde mit einem Viertel des vereinbarten Stundensatzes abzu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Rechtswidrige Vereinbarung

Rz. 463 Ist die Vergütungsvereinbarung formgerecht (vgl. Rdn 448 ff.), so kann sie doch gem. § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Die unterlassene Aufklärung eines Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung darüber, dass er als Pflichtverteidiger auch ohne Vereinbarung einer Honorarabrede zur weiteren Verteidigung verpflichtet ist, vermag allein...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Stundenhonorarvereinbarungen

Rz. 478 Soweit ein Anwalt oder Steuerberater Ansprüche aus einer Stundenhonorar-Vereinbarung herleitet, trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die berechnete Vergütung tatsächlich entstanden ist.[1851] Mithin hat er grds. den Nachweis zu führen, dass der geltend gemachte zeitliche Arbeitsaufwand überhaupt angefallen ist.[1852] Bei der Vereinbarung eines Zeithono...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 3. Inhalt und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 36 Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz seines aus der unerlaubten Handlung entstandenen Schadens (§§ 823 ff. BGB). Inhalt und Umfang dieses Anspruchs richten sich nach §§ 249 ff. i.V.m. §§ 842, 843, 848 bis 851 BGB. Der deliktische Schadensersatzanspruch umfasst das negative Interesse einschließlich der bei wertender Betrachtung erstattungsfähigen entgangenen Ve...mehr