Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverteidiger

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ZAP 19/2015, Rechtsprechung... / VI. Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Weitergabe digitaler Aktenkopien

Im Jahr 2013 hatte u.a. ein Problem Strafverteidiger bewegt. Nämlich die Frage, ob der Verteidiger dem Mandanten vollständige Kopien der Verfahrensakten übergeben darf, selbst wenn diese digitalisierte kinderpornografische Bilddateien enthalten und/oder, ob der Verteidiger einem von ihm beauftragten Sachverständigen entsprechende Dateien überlassen darf? Das OLG Frankfurt/M....mehr

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ZAP 13/2016, 67. Deutscher Anwaltstag 2016 – Das Strafrecht stand im Mittelpunkt

Der Deutsche Anwaltstag fand in diesem Jahr in der Hauptstadt Berlin statt. Ein Risiko oder eine Chance für einen erfolgreichen Anwaltstag? Denn nicht immer bieten große Städte die Chance dafür, dass viele Teilnehmer anreisen. Doch das Konzept des Deutschen Anwaltvereins ging auf: Knapp 2.000 Teilnehmer nahmen an dem 67. DAT teil. Zwar ist das "Estrel Berlin" kein wirklich sc...mehr

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ZAP 7/2015, Pauschgebühr: Keine rückwirkende Bestellung des Pflichtverteidigers

(OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2015 – 1 Ars 1/15) • Die rückwirkende Bestellung eines Strafverteidigers ist unzulässig. Übergeht das Gericht einen deutlichen und unübersehbaren Beiordnungsantrag des Verteidigers und lässt es seine Mitwirkung in der Folge ohne Hinweis auf ein eigenes Kostenrisiko zu, so kann eine schlüssige Bestellung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung vorl...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.10 • Bestellung, rückwirkende Bestellung

Die rückwirkende Bestellung eines Strafverteidigers ist unzulässig (vgl. LG Halle, Beschl. v. 18.1.2016 – 3 Qs 2/16; LG Stendal, Beschl. v. 26.11.2015 – 501 AR 9/15; a.A. Burhoff, EV, Rn 3040). Von dem Grundsatz ist auch dann nicht abzuweichen, wenn ein rechtzeitig beantragter Beiordnungsantrag nicht zeitnah beschieden und aus nicht nachvollziehbaren Gründen über längere Zei...mehr

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ZAP 11/2017, Verteidigerkonto: Einsichtnahme durch die Staatsanwaltschaft

(EGMR, Urt. v. 27.4.2017 – Beschwerde-Nr. 73607/13) • Der Zugriff der Staatsanwaltschaft auf das Geschäftskonto eines Strafverteidigers im Zuge der Ermittlungen gegen dessen Mandanten verletzt das Recht des Verteidigers auf Achtung seines Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK. Ein solcher Eingriff ist nicht i.S.d. Art. 8 Abs. 2 EMRK „gesetzlich vorgesehen“ und auch nich...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / hh) Bestellung – rückwirkende Bestellung

Die rückwirkende Bestellung eines Strafverteidigers ist unzulässig; daran hält die obergerichtliche Rechtsprechung fest (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 18.12.2014 – 1 Ws 343/14, RuP 2015, 116; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2015 – 1 ARs 1/15, StRR 2015, 182; s.a. BGH StRR 2010, 29; LG Halle, Beschl. v. 31.7.2015 – 3 Qs 540 Js 25080/14 (151/15), StRR 2015, 389 m. abl. Anm....mehr

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ZAP 13/2015, Anwaltsmagazin / Simsende Richter in der Hauptverhandlung

Wer hat dies nicht schon erlebt: Beisitzende Richter, die sich während der Hauptverhandlung mit allem möglichen beschäftigen, nur nicht mit dem Geschehen im Saal. Man fragt sich dann immer unwillkürlich, wie diese Richter später ein fundiertes Urteil fällen wollen, wenn sie während des Prozesses über weite Strecken gedanklich abwesend waren. Zumindest was die Handynutzung auf...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / III. Anmerkung

Wird geltend gemacht, eine vereinbarte Vergütung sei überhöht, so ist zunächst zu prüfen, ob die Vereinbarung (zum Zeitpunkt ihres Abschlusses) sittenwidrig war. Ist das der Fall, dann ist die Vereinbarung nichtig; der Anwaltsvertrag bleibt davon jedoch grundsätzlich unberührt; es ist dann nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. Ist die vereinbarte Vergütung nicht sittenwid...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / II Entscheidung

1. Die Vereinbarung ist nicht nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig. Unabhängig davon, ob hier ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, fehlt es jedenfalls an der Ausnutzung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des mangelnden Urteilsvermögens oder einer erheblichen Willensschwäche. Die Kläger haben weder vorgetragen, dass ihnen kein anderer Anwal...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / a) Anhörungspflicht

Für die Erforderlichkeit einer Anhörung des Beschuldigten gilt die allgemeine Regelung in § 142 StPO. Nach dessen Abs. 1 S. 1 ist der Beschuldigte auch im Fall der Bestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO anzuhören und es ist ihm – ggf. innerhalb einer zu bestimmenden Frist – Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen (eingehend dazu Heydenreich StraFo 20...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Ermittlungen, weitere nach § 117 Abs. 3 StPO [Rdn 871]

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Vorwort

Zur Stellung des Verteidigers lesen wir an vielen Stellen immer wieder: Der Verteidiger ist nicht Vertreter, sondern Beistand des Beschuldigten. Und: Aufgabe des Verteidigers ist es, die Rechte des Beschuldigten in allen Verfahrensabschnitten in vollem Umfang zu wahren, zur Beachtung aller dem Beschuldigten günstigen Umstände beizutragen und auf strenge "Justizförmigkeit" de...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Ordnungsmittel [Rdn 518]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Beschwerdegegenstand [Rdn 1156]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Vorbereitung [Rdn 1394]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Allgemeines [Rdn 1053]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 541]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Substantiierungsanforderungen [Rdn 1193]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verhältnismäßigkeitsprinzip [Rdn 1083]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1084 Literaturhinweise: Graf/Jäger/Wi...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozessordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) AK-StVollzG, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 5. Aufl. 2006 zitiert: ­AK-StVollzG-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Albrecht, Jugendstrafrecht, 3. Aufl. 2000 zitiert: Albrecht (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantragsrecht im Strafpr...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines [Rdn 1732]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Rügeverkümmerung [Rdn 2207]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines [Rdn 20]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Akteneinsicht [Rdn 449]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 450 Literaturhinweise: Burhoff, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger zu neuerer Rechtsprechung in Strafsachen, ZAP F. 22 R,...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Allgemeines [Rdn 227]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) [Rdn 849]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 67]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Antrag [Rdn 1071]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Auslegung der StPO im Lichte des GG [Rdn 766]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines [Rdn 1289]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, schriftliche § 117 Abs. 1 StPO [Rdn 933]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 806]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 26]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 843]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 78]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Allgemeines [Rdn 691]

Rdn 692 Literaturhinweise: Braeuer, Der Zugewinnausgleich, 2011 Büte, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 4. Aufl. 2011, Cirelius/Cirelius, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 2013; Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 9. Aufl. 2013 Götz/Brudermüller, Die gemeinsame Wohnung, 2008 Grandel/Stockmann, Familienrecht, 2012 Haußleiter/Schulz, V...mehr

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Teil F: Medien / Medien, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil F: Medien / Medien, Öffentlichkeitsarbeit der Verteidigung [Rdn 67]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 1023]

Rdn 1024 Literaturhinweise: Augustin, Das Recht des Beschuldigten auf effektive Verteidigung, 2013 Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, 1994 ders., Einführung in die Strafverteidigung, 2. Aufl. 2013 ders., § 41, in: Widmaier/Müller/Schlothauer (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch, 2. Aufl. 2014 Dietrich, Die Haftung des Strafverteidigers, 2011 Fahrendorf/Mennemeyer/Terbi...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Haftungsrechtliche Grundlagen [Rdn 1028]

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Vorwort

Sie halten als Verteidiger/Rechtsanwalt mit diesem Werk ein "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge" in den Händen und fragen sich vielleicht dann doch: Strafrechtliche Nachsorge? Was ist das? Nun, wer sich intensiv mit Strafverteidigung befasst, weiß bzw. kann an vielen Stellen in Rechtsprechung oder Literatur lesen: Der Verteidiger ist nicht Vertreter, sondern Beistand...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Pflichten [Rdn 1053]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Internationale Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 673]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr