Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverteidiger

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AGS 04/2009, RVG. Kommentar zum RVG. Von VizePräs. OLG a.D. Hans Helmut Bischof, Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer, Bürovorsteherin Antje Bräuer, Richterin am LSG Jaka Curkovic, Dipl.-Rpfl. Oberregierungsrat a.D. Wolfgang Mathias und Fachanwalt für Strafrecht Jochen D. Uher, 3. Aufl. 2009, Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer Deutschland GmbH). XXIX, 1656 S. 89,00 EUR.

Der etwas andere RVG-Kommentar: Nun hat auch das Team rund um Hans Helmut Bischof, bestehend aus Richtern, Rechtsanwälten und Bürovorstehern bzw. Rechtsfachwirten, nach Gerold/Schmidt, Schneider/Wolf und Mayer/Kroiß die 3. Aufl. zum RVG und die erste Auflage auf den Markt gebracht, die sich mit den Neuregelungen zum Erfolgshonorar im Besonderen und zur Vergütungsvereinbarung...mehr

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AGS 01/2011, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen

Die Revision des Klägers hat überwiegend Erfolg. Die Anschlussrevision des Beklagten ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BRAK-Mitt. 2010, 90 [= AGS 2010, 109] Veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die nach Nr. 1 Abs. 1 S. 2 der Honorarvereinbarung vereinbarte Zeittaktklausel sei nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Der vereinbarte fünfzehnm...mehr

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AGS 06/2009, Vergütungsvere... / 3 Anmerkung

Steine statt Brot oder: Der Gerichtssaal wird zum Spielkasino Rechtsanwälte und ihre Mandanten sind wahrlich nicht zu beneiden. Zwar mag es schon in der Vergangenheit schwierig gewesen sein, die von den Mandanten – nachvollziehbar – gewünschten Rechtsprognosen einigermaßen sicher abzugeben. Was wir in der Rspr. in den letzten Jahren allerdings erleben, macht Voraussagen fast ...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 2. Perspektivwechsel

An dem Vorliegen eines einheitlichen Lebenssachverhalts ändert auch ein Perspektivwechsel bzw. die "Variation" des Sachvortrags nichts. Hat der Rechtsanwalt die Ehefrau im Sorgerechtsverfahren vertreten und auftragsgemäß den Ehemann sexueller Handlungen am Kind beschuldigt, darf er nicht dem Drängen der inzwischen versöhnten Eheleute nachgeben und die Verteidigung des jetzt ...mehr

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AGS 11/2011, RVG – Straf- und Bußgeldsachen. Kommentar zum RVG in Straf- und Bußgeldsachen. Mit CD-ROM. Herausgegeben von Rechtsanwalt und RiOLG a. D. Detlef Burhoff unter Mitarbeit von Dipl.-Rpfl. Thomas Schmidt und Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert. 3. erweiterte Aufl. 2011. ZAP-Verlag (Wolters Kluwer Deutschland GmbH). XXVII. 2117 S. 108,00 EUR.

Auch der Burhoff erscheint nach Wechsel des ZAP-Verlages von Lexis Nexis zu Wolters Kluwer Deutschland in neuem Gewand. Umfang und Format haben sich gegenüber der Vorauflage nochmals erheblich erweitert. Das Werk von Burhoff ist der einzige Spezialkommentar zu den strafrechtlichen Vergütungsvorschriften des RVG. Teil A des Kommentars befasst sich wie bisher mit dem "Vergütun...mehr

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zfs 09/2009, Vermutung unan... / 3 Anmerkung

Eine deutliche "Ohrfeige" für die Rspr. des BGH! I. Die Rechtsprechung des BGH Das LG Leipzig und das OLG Dresden hatten sich auf die Rspr. des IX. ZS des BGH bezogen, der in seinem Urt. v. 27.1.2005, BGHZ 162, 98 = NJW 2005, 2142 = AnwBl. 2005, 582 mit Anm. Henke = AGS 2005, 378 mit Anm. Madert und N. Schneider ausgeführt hat, es spreche eine tatsächliche Vermutung dafür, das...mehr

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zfs 05/2008, Richard-Spiegel-Preis für Prof. Dr. Dencker

RA Dr. Michael Burmann Am 20.4.2008 hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in Würzburg den Richard-Spiegel-Preis an Prof. Dr. Dencker verliehen. Gem. dem Statut des Richard-Spiegelpreises wird der Preis an Persönlichkeiten verliehen, die sich um die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und/oder das Verkehrsrecht besonders verdient gemacht haben. Prof. Dencker war bis zu seine...mehr

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zfs 09/2011, Zusätzliche Ge... / 2 Aus den Gründen:

[5] Das BG hat ausgeführt, der Kl. habe keinen Anspruch auf Freistellung von der nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV angesetzten Gebühr, weil diese nicht angefallen sei. Eine zusätzliche Gebühr aufgrund der vorgenannten Bestimmung könne nicht entstehen, wenn eine Hauptverhandlung durchgeführt worden sei. Bereits der Wortlaut der angeführten Vergütungsregelung lege diese Ausleg...mehr

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AGS 06/2011, Vergütungsansp... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung ist zum überwiegenden Teil begründet. 1. Die Berufung ist insoweit begründet, als die Klägerin die Abänderung des angefochtenen Urteils dahin beantragt, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 17.503,47 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Hinsichtlich dieser Klageforderung rechtfertigen die nach § 529 ZPO der Entscheidung über die Berufung zugrunde zu legenden...mehr

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AGS 09/2011, Zusätzliche Ge... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger habe keinen Anspruch auf Freistellung von der nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV angesetzten Gebühr, weil diese nicht angefallen sei. Eine zusätzliche Gebühr aufgrund der vorgenannten Bestimmung könne nicht entstehen, wenn eine Hauptverhandlung durchgeführt worden sei. Bereits der Wortlaut der angeführten Vergütungsregelu...mehr

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FF 05/2011, Die Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleichsverfahren

Anmerkung zum Urteil des BGH vom 9.2.2011 – XII ZR 40/09, FamRZ 2011, 622 Die Entscheidung – Revisionsentscheidung gegen ein Urteil des OLG Hamm, dem der Sachverhalt entnommen werden kann[1] – enthält nichts grundlegend Neues, sondern behandelt altbekannte Probleme des Zugewinnausgleichsrechts. Die Einbeziehung freiberuflicher Praxen in die güterrechtliche Ausgleichsbilanz war...mehr

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AGS 02/2010, Beck'sches Formularbuch für den Strafverteidiger.

Beck'sches Formularbuch für den Strafverteidiger. Herausgegeben von Prof. Dr. Rainer Hamm und Dr. Klaus Leipold. 5. vollständig neu bearb. Aufl. 2010. Verlag C. H. Beck. München. XXXIII, 1455 S. Mit CD-ROM. 98,00 EUR. In der bewährten Reihe der Beck'schen Formularbücher erscheint das Formularbuch für den Strafverteidiger nunmehr in 5. Aufl. Neben den Strafsachen werden auch d...mehr

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AGS 06/2010, Unangemessene ... / Aus den Gründen

Revision und Anschlussrevision sind teilweise begründet. Sie führen zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Die angefochtene Entscheidung unterliegt uneingeschränkt revisionsrechtlicher Kontrolle. Die von dem Berufungsgericht möglicherweise vorgenommene Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Angemessenheit...mehr

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AGS 06/2010, Keine gerichtl... / Leitsatz

Ein Stundensatz bis zu 250,00 EUR in der Vergütungsvereinbarung mit einem Strafverteidiger begegnet keinen Bedenken (gegen OLG Düsseldorf I-24 U 183/05 vom 18.2.2010, AGS 2010). Ergibt ein Abgleich des anwaltlichen Tätigkeitsnachweises mit den in den Strafakten durch Schriftsätze oder in sonstiger Weise belegten Aktivitäten des Verteidigers, dass der jeweils behauptete Zeitau...mehr

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zfs 01/2010, Versagter Schmerzensgeldanspruch bei anwaltlicher Falschberatung

BGB §§ 253 Abs. 2, 280 Abs. 1, 675 Die Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages, der nicht den Schutz der Rechtsgüter des § 253 Abs. 2 BGB zum Gegenstand hat, begründet in der Regel keinen Schmerzensgeldanspruch. BGH, Urt. v. 9.7.2009 – IX ZR 88/08 Der Beklagte zu 1) erteilte der Klägerin in einem Beratungsgespräch die anwaltliche Auskunft, die private Haftpflichtversicherung d...mehr

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AGS 07/2010, Verteidigervergütung (Praxis der Strafverteidigung)

Verteidigervergütung (Praxis der Strafverteidigung). Von FAStR Dr. Andreas Mertens und FAStR Iris Stuff. Verlag C. F. Müller, Heidelberg, 2010. XXIII, 348 S. 44,95 EUR. Mit Inkrafttreten des RVG war auch die fünfte Auflage von Madert, Rechtsanwaltsvergütung in Straf- und Bußgeldsachen, in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" erschienen. Mit dem jetzt vorgelegten Werk von ...mehr

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AGS 03/2010, Unwirksamkeit ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten, soweit hier noch von Interesse, um das Honorar, das der klagende Rechtsanwalt für die Verteidigung des Beklagten in einem vor dem Schöffengericht geführten Strafverfahren verlangt. Der Beklagte war angeklagt, als Geschäftsführer einer GmbH gemeinschaftlich handelnd mit seinem gesondert verfolgten Mitgeschäftsführer in 46 Fällen Sozialversicherungsbeitr...mehr

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AGS 06/2010, Unangemessene ... / Anmerkung

Wie es Euch gefällt (Shakespeare, Uraufführung 1599) Sie kommt gewichtig daher, diese auch wahrhaft wichtige Entscheidung des IX. Senats des BGH, gewichtig vom Umfang, aber ebenso gewichtig auch vom Inhalt. Und wie erste Kommentare erkennen lassen, gilt gleichwohl auch hier: Der Vorhang fällt und viele Fragen bleiben offen. Ganz besonders pointiert stellt Luehrig im Anwaltsbla...mehr

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AGS 05/2010, Pauschgebühr nur im Ausnahmefall

RVG §§ 14, 42 Abs. 2, 52; StPO § 464b Die Anwendung des § 42 Abs. 1 S. 1 RVG ist auf seltene Fälle beschränkt, in denen selbst die gesetzlichen Höchstgebühren nicht ausreichen, um die Tätigkeit des Rechtsanwalts für ihn noch zumutbar zu honorieren. KG, Beschl. v. 2.7.2009–1 Ars 21/09 Sachverhalt Der Angeklagte war durch Urteil des LG wegen Körperverletzung in zwei Fällen und Nö...mehr

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zfs 03/2010, Rezension

Hettenbach/Kalus/Möller/Uhle, Drogen und Straßenverkehr. 2. Aufl., Deutscher Anwaltverlag 2010, 670 Seiten, 46.00 EUR Auch wenn in diesem Handbuch zum Thema Drogen und Straßenverkehr das Zivilrecht leider ausgespart wird, darf man diese Neuauflage in Komposition und Ausführung durchweg als gelungen bezeichnen. Das Werk überzeugt zunächst durch eine lebendige Gestaltung mit za...mehr

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AGS 03/2010, Aktenversendun... / Aus den Gründen

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des VG hätte bei der Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung nach § 55 Abs. 1 RVG einen Umsatzsteueranteil auf den geltend gemachten Ersatz der vom Erinnerungsführer verauslagten Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. in Höhe von 2,28 EUR (19 % von 12,00 EUR) berücksichtigen müssen. Nach Nr. 7008 VV ist ...mehr

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AGS 03/2010, Unwirksamkeit ... / Anmerkung

Gottes Lohn und Düsseldorfs Beitrag Düsseldorf ist die Landeshauptstadt von NRW. Dort gibt es den Landtag, den Regierungspräsidenten und das OLG Düsseldorf. Letzteres ist zuständig für Urteile von Landgerichten wie Wuppertal, Krefeld, Düsseldorf u.a. An diesen Landgerichten arbeiten hartherzige, unbelehrbare und verbraucherschutzblinde Richter, die unter dem Vorwand der Vertr...mehr

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Strafverteidiger-Stundensatz von 450 EUR nicht grundsätzlich unwirksam

Leitsatz Honorarvereinbarungen, die dem Strafverteidiger mehr als das fünffache der gesetzlichen Gebühr zuerkennen, sind zwar i.d.R. unwirksam, können jedoch in besonderen Einzelfällen zulässig sein. Sachverhalt Der BGH hatte folgenden Fall auf der Grundlage der Bundes-Rechtsanwaltsgebühren-Ordnung zu entscheiden: Der Kläger, ein Rechtsanwalt, verteidigte den Beklagten in ein...mehr

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Verfassungsbeschwerde wegen Durchsuchung bei Rechtsanwalt erfolgreich

Leitsatz Das BVerG gab der Verfassungsbeschwerde eines Anwalts wegen einer Kanzleidurchsuchung statt und befand: Gerade ein Durchsuchungsbeschluss in den Räumen eines Strafverteidigers bedarf sorgfältiger Prüfung und Abwägung. Sachverhalt Aufgrund einiger Passagen in einem Beschwerdeschriftsatz, den ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten fertigte, erstattete der erkennende Amt...mehr

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Geldwäsche bei Honorar aus bekannter Straftat

Leitsatz Ein Verteidiger kann wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) bestraft werden, wenn er Geldbeträge als Honorar annimmt, deren Herkunft aus einer Straftat ihm positiv bekannt ist. Sachverhalt Die Beschwerdeführer, zwei Rechtsanwälte, nahmen nach der Verhaftung ihrer Mandanten jeweils 200000 DM in bar als Honorar für deren Vertretung im Strafverfahren an. Sie wussten nach den Fes...mehr

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Fachhochschullehrer als Verteidiger

Leitsatz Als Verteidiger kann nach § 138 Abs. 1 StPO auch ein Fachhochschullehrer mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden. Sachverhalt Der Angeklagte legte durch seinen Verteidiger Prof. Dr. K. Revision gegen eine Entscheidung des LG ein. K., ein früherer Rechtsanwalt, dessen Zulassung widerrufen worden war[1], ist Professor für Familien- und Verwaltungsrecht an der FH P...mehr

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ZAP 24/2021, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (II/2021)

I. Hinweise 1. Gesetz zur Fortentwicklung der StPO u.a. Der Verfasser hat in ZAP F. 22 R, S. 1193 über das (geplante) „Gesetz zur Fortentwicklung der StPO u.a.” berichtet. Dieses Gesetz und die darin enthaltenen Änderungen in der StPO sind inzwischen am 25.6.2021 in Kraft getreten (BGBl I, S. 2099). Wegen der Einzelheiten zu den Neuregelungen wird auf Burhoff ZAP F. 22, S. 997...mehr

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ZAP 7/2021, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2021)

I. Hinweise Seit Mitte Januar 2021 befindet sich der von der Bundesregierung eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften” im Gesetzgebungsverfahren. Mit dem Vorhaben soll – so der Entwurf – das Strafverfahren den sich wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen unter Wahrung der Au...mehr

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ZAP 23/2018, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (III/2018)

I. Gesetzgebung In ZAP F. 22 R, S. 1063 haben wir über den Inhalt des Koalitionsvertrags der Großen Koalition 2017 berichtet. Inzwischen hat das das Parlament seine Arbeit aufgenommen und es kann auf einige Gesetzesentwürfe oder zumindest auf Referentenentwürfe hingewiesen werden. Im Einzelnen: 1. Verfahrensbeschleunigung à la AfD-Fraktion Bereits im Gesetzgebungsverfahren befi...mehr

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ZAP 5/2020, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2020)

I. Hinweis Ende des vergangenen Jahres sind im Bundesgesetzblatt (BGBl) noch einige gesetzliche Neuregelungen verkündet worden und die entsprechenden Gesetze dann auch in Kraft getreten. Das waren zunächst das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens v. 10.12.2019" (BGBl I, S. 2121), das am 13.12.2019 in Kraft getreten ist. Über die wesentlichen Änderungen der StPO durc...mehr

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ZAP 5/2019, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2019)

I. Hinweis Der "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung" (BT-Drucks 19/4467, s. hierzu Burhoff ZAP F. 22 R, S. 1089 f.) ist am 29.11.2018 im Bundestag beraten worden und hat am 14.12.2018 den Bundesrat passiert. Das Gesetz ist am 21.12.2018 in Kraft getreten (vgl. BGBl I, S. 2572). Damit ist jetzt § 350 Abs. 2 S. 2 StP...mehr

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ZAP 24/2017, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (III/2017)

I. Hinweis Am 24.8.2017 ist das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" vom 17.8.2017 in Kraft getreten (BGBl I, S. 3202; vgl. Art. 18 Abs. 1 des Gesetzes). Dieses hat weitreichende Änderungen in allen – auch bereits laufenden – Straf- und Bußgeldverfahren gebracht. Zudem sind einige Änderungen durch das "Zweite Gesetz zur Stärkung d...mehr

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ZAP 5/2018, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2018)

I. Ermittlungsverfahren Hinweis: Die Beiträge dieser Reihe ergänzen und aktualisieren meine Handbücher "Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl. 2015" (im Folgenden kurz Burhoff, EV) sowie "Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. Aufl. 2016" (im Folgenden kurz Burhoff, HV), auf die für weiterführende Darstellungen von Tip...mehr

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ZAP 5/2015, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2015)

I. Hinweise 1. Burhoff online Blog In eigener Sache: Nachdem das früher unter "Jurion Strafrecht Blog" laufende Blog zum Ende 2014 eingestellt worden ist, führe ich es als "Burhoff online Blog" – zu finden unter http://blog.burhoff.de – selbst fort. Wie gewohnt berichte ich dort über aktuelle straf-, OWi- und gebührenrechtliche Themen, sowie über Kurioses und Amüsantes aus der...mehr

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ZAP 14/2018, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (II/2018)

I. Hinweis Derzeit läuft die 19. Legislaturperiode. Wegen der Schwierigkeiten bei der Regierungsbildung, die sich über mehr als ein halbes Jahr hingezogen hat, ist zzt. nicht erkennbar, ob und wenn ja wann, welche gesetzliche Neuregelungen die GroKo 2017 bringen wird. Soweit ersichtlich sind Gesetzesvorhaben zur Änderung der StPO bislang noch nicht initiiert. Zurückgreifen ka...mehr

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ZAP 2/2018, Zustellungsfehl... / VIII. Checkliste für den Strafverteidiger

1. Ist die Frist, die versäumt wurde, wirksam in Gang gesetzt worden?mehr

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ZAP 24/2022, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (II/2022)

I. Hinweise 1. Neuerungen in § 81b StPO Am 1.10.2022 ist eine Erweiterung des § 81b StPO, der erkennungsdienstliche Maßnahmen beim Beschuldigten regelt, in Kraft getreten. Die Regelung ist durch das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VO2019/816-DG)” v. 10.8.2021 (BGBl I S. 3420) erweitert worden. Übersichtlich(er) is...mehr

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ZAP 13/2019, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (II/2019)

I. Vorbemerkung Ich hatte in ZAP F. 22 R, S. 1103 auf die Änderung des § 350 StPO durch das "Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung vom 17.12.2018", das am 21.12.2108 in Kraft getreten ist (BGBl I, S. 2.571), hingewiesen. Durch diese Änderungen ist in § 350 StPO der alte Absatz 3 der Vorschrift entfallen. Diese Regelung war die Grundl...mehr

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ZAP 1/2026, Überblick über aktuelle verfahrensrechtliche Rechtsprechung für Strafverteidiger

I. Ermittlungsverfahren 1. Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers Im Berichtszeitraum haben die (Instanz-)Gerichte weiter um die richtige Antwort auf die Frage, ob eine rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers zulässig ist oder nicht, gestritten. Bei der Problematik stehen sich nach wie vor die beiden Lager unversöhnlich gegenüber. Es hand...mehr

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ZAP 24/2020, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (II/2020)

I. Ermittlungsverfahren 1. Pflichtverteidigungsfragen (§§ 140 ff. StPO) a) Allgemeines Durch das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung v. 10.12.2019” (BGBl I, S. 2128), das am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist das Recht der Pflichtverteidigung neu geregelt worden. Dieses Gesetz hat die EU-RiLi 1916/2020 umgesetzt. Über die Neuregelungen hat jeweils...mehr

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ZAP 24/2019, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (III/2019)

I. Hinweis Die PKH-Richtlinie EU 2016/1919 vom 26.10.2016 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einhaltung von Mindestanforderungen in Haftsachen (s. die Richtlinie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L1919&from=EN ). Nach Art. 12 Abs. 1 war die Richtlinie bis zum 5.5.2019 in nationales Recht umzusetzen (vgl. Art. 12 Abs. 1 PKH-Richtlinie i...mehr

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ZAP 3/2025, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger – 1. Halbjahr 2025

I. Ermittlungsverfahren 1. Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf das Adhäsionsverfahren Auch das OLG Bamberg hat inzwischen entschieden, dass sich die Pflichtverteidigerbestellung auf das Adhäsionsverfahren erstreckt (OLG Bamberg, Beschl. v. 5.9.2024 – 1 Ws 187/24). Ergangen ist der Beschluss, nachdem der Pflichtverteidiger beantragt hatte, für von ihm im Hinblick a...mehr

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ZAP 24/2025, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger – 2. Halbjahr 2025

I. Hinweis Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – „Verantwortung für Deutschland” für die laufende 21. Legislaturperiode – ist die Einsetzung einer Expertenkommission zur StPO vereinbart worden. Diese soll bis zum Herbst 2026 Vorschläge zur Reform des Strafprozesses erarbeiten. Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeiten soll die Frage stehen, wie sich strafgerichtliche ...mehr

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ZAP 14/2017, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (II/2017)

I. Hinweis Beschlossen worden ist inzwischen das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" (vgl. BT-Drucks 18/11277; zum Entwurf ZAP F. 22 R, S. 995). Die erste Lesung hatte am 9.3.2017 im Bundestag stattgefunden (vgl. BT-Plenarprotokoll 18/221, S. 22142D–22150). Der Entwurf war dann zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwie...mehr

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ZAP 24/2023, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (II/2023)

I. Hinweise 1. Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz Der „Bericht der Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens” aus 2015 hatte eine audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung vorgeschlagen. Das ist dann aber nicht umgesetzt worden (vgl. zu diesen Fragen/Plänen Bockemühl,...mehr

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ZAP 7/2022, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2022)

I. Hinweise 1. Änderungen im Recht der Wiederaufnahme (§ 362 StPO) In der 20. Legislaturperiode ist das "Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gem. § 362 der Strafprozessordnung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit)" noch am 24.6.2021 im Bundestag beschlossen worden (BT-Drucks 19/3039...mehr

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ZAP 24/2024, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger – 2. Halbjahr 2024

I. Hinweise zu Gesetzesvorhaben Hinzuweisen ist auf folgende Gesetzesvorhaben, die zumindest als Referentenentwürfe der Ampel-Koalition existiert (haben). Ob diese Entwürfe aber noch vor dem (planmäßigen) Ende der Legislaturperiode im September 2025 Gesetz geworden wären, ließ sich angesichts der recht schleppenden Gesetzgebungsverfahren nicht sicher voraussagen. Nach dem Sch...mehr

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ZAP 7/2018, Anwaltsmagazin / 5 Strafverteidiger fordern Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe

Die lebenslange Freiheitsstrafe solle abgeschafft werden. Zudem müsse der Gesetzgeber den Vollzug der Freiheitsstrafen auf ein Mindestmaß reduzieren. Dies sind zwei der Beschlüsse, die auf dem 42. Strafverteidigertag Anfang März in Münster gefasst wurden. Rund 800 Strafverteidiger waren zusammengekommen, um unter dem Motto Räume der Unfreiheit“ über den Reformbedarf im Straf-...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 12.2 Hamm/Leipold (Hrsg.), Beck‘sches Formularbuch für den Strafverteidiger, 6. Aufl. 2018, 1.504 S., C.H. Beck Verlag, 119 EUR

Eine Szene aus dem Anwaltsleben und für diese Buchvorstellung nicht erfunden. Anruf beim Kollegen: "Du hast doch kürzlich einen Gnadenantrag gestellt. Kannst Du mir den als Muster schicken?" – "Hast Du nicht das Beck’sche Formularbuch für den Strafverteidiger?", ertönt es vom anderen Ende der Leitung. "Nee, vieles, aber gerade das nicht." Das ist Mut zur Lücke an der falsche...mehr

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ZAP 6/2024, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2024)

I. Hinweise zu Gesetzesvorhaben Hinzuweisen ist auf folgende Gesetzesvorhaben, die die „Ampel-Koalition” für 2024 angekündigt hat: Das wichtigste Vorhaben dürften die vom BMJ mit einem „Eckpunktepapier zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs” aus November 2023 angekündigten Änderungen sein. Sie beruhen auf dem Koalitionsvertrag 2021, der vorsieht, dass das StGB systematisch au...mehr