Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

V / 31 Vernehmung des Angeklagten zur Sache [Rdn 3750]

Detlef Burhoff, Annika Hirsch
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

 

 

Das Wichtigste in Kürze:

1. Die Vernehmung zur Sache erfolgt nach der Belehrung des Angeklagten und i.d.R. vor der (weiteren) Beweisaufnahme.
2. Gegenstand der Vernehmung zur Sache sind alle für die Schuldfeststellungen und die Rechtsfolgen bedeutsamen Fragen.
3. Die Form der Vernehmung des Angeklagten zur Sache ist grds. die der mündlichen Befragung mit mündlicher Antwort.
4. Die Vernehmung des Angeklagten zur Sache kann nach der Rspr. des BGH grds. nicht durch die Verlesung einer schriftlichen Erklärung des Angeklagten durch das Gericht ersetzt bzw. "umgangen" werden.
5. Auch schriftliche Erklärungen des Verteidigers sind grds. nicht als Erklärung des Angeklagten zur Sache verlesbar.
6. Der (abwesende) Angeklagte kann sich bei der Einlassung von seinem Verteidiger vertreten lassen, wenn gem. § 234 in seiner Abwesenheit verhandelt wird.
7. Äußerungen des Verteidigers können dem Angeklagten nur dann zugerechnet werden, wenn aufgrund von unmissverständlichen Erklärungen des Angeklagten oder des Verteidigers feststeht/feststand, dass der Angeklagte sie als eigene Einlassung gelten lassen will.
8. Die Vernehmung des Angeklagten ist Aufgabe des Vorsitzenden, die aus der ihm in § 238 Abs. 1 eingeräumten Befugnis zur Verhandlungsleitung folgt.
 

Rdn 3751

 

Literaturhinweise:

Beulke, Äußerungen des Strafverteidigers in der Hauptverhandlung als Einlassung des Angeklagten, in: Festschrift BRAK, 2006, S. 87

Detter, Einlassung mit oder durch den Verteidiger – Ein notwendiges Instrument effektiver Strafverteidigung? in: Festschrift für Ruth Rissing van Saan zum 65. Geburtstag, 2011, S. 97

Drees, Schädliche Folgen von Einlassungssurrogaten, StRR 2012, 244

Eisenberg/Pincus, Sachäußerung des schweigenden Angeklagten in der Hauptverhandlung, JZ 2003, 397

Eschelbach, Erklärungen des Verteidi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.219
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    831
  • Jubiläumszuwendung
    821
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    774
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    738
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    723
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    721
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    719
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    718
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    700
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    700
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    671
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    663
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    657
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    646
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    633
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    625
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    617
  • Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
    604
  • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
    583
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


A
A

1 Ablehnung/Auswechslung eines Dolmetschers [Rdn 1]  Rdn 2 Literaturhinweise: Jung, Praxiswissen Strafverteidigung von Ausländern, 2009 Rueber-Unkelbach, Ablehnung von Sachverständigen und Dolmetschern in der Praxis, in: Festschrift zum 70. Geburtstag von ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren