Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / [Ohne Titel]

RAin Daniela Bick, LL.M. (Taxation)[*] Die AStBV (St) sollten für die Finanzbehörden als Orientierungs-Handbuch zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensweise verstanden werden und für die Verteidigung in Steuerstrafsachen als Hilfsmittel, um die Finanzbehörde auf die Einhaltung dessen zu verweisen, wozu sie im Rahmen ihrer Selbstbindung durch die AStBV (St) verpflichtet ist. In ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2024, Der getunte E-... / VII. Erlöschen der Betriebserlaubnis, § 19 Abs. 2 StVZO, § 2 Abs. 4 FZV

Zur Ergänzung sei noch auf die bußgeldrechtliche Problematik hingewiesen, wenn durch Eingriffe am Fahrzeug die erreichbare Höchstgeschwindigkeit des E-Scooters die Grenzen der eKFV überschreitet. Denn wenn an einem E-Scooter entsprechende Veränderungen vorgenommen werden, kann die notwendige Betriebserlaubnis erlöschen. Wichtig ist dabei, dass durch die Änderung nach § 19 Ab...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Minderjährigen im Verein / 1.1.2 Der "Minderjährige" in den verschiedenen Rechtsbereichen

Nicht nur im Zivilrecht spielt der Minderjährige eine zentrale Rolle, sondern auch in anderen Rechtsgebieten, die für die Vereinsarbeit von Bedeutung sind. Zu nennen sind: das Strafrecht das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Die nachfolgende Übersicht zeigt zunächst die wichtigsten Begriffe und deren rechtliche Zuordnung: Jede Alt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mängelrechte gegen Bauträge... / 4 Die Entscheidung

Das OLG bejaht zunächst die Frage! Hierfür spreche die erhebliche Zeitdauer von etwa 20 Jahren, gemessen zwischen Übergabe im Jahr 2001 und den Beanstandungen der Mängel im Jahr 2021. Berücksichtige man die Wertung in § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sei das "Zeitmomentum" um das 4-fache der regulären Verjährungsfrist überschritten – und sogar im Strafrecht komme der doppelten Verjäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobbing / Zusammenfassung

Begriff Mobbing meint nicht ein schlechtes Betriebsklima, einen gelegentlich ungerechten Vorgesetzten oder den üblichen Büroklatsch. Bei Mobbing wird eine Person systematisch oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel der Ausgrenzung direkt oder indirekt angegriffen. Mobbing kann jeden treffen. Häufig findet es auf der gleichen Hierarchieebene statt, oft von oben nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.2 Geldstrafen

Rz. 62 Das Abzugsverbot umfasst alle Rechtsnachteile, die von einem Gericht nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts als Geldstrafe verhängt werden. Privatrechtliche Sanktionen wie z. B. Vertragsstrafen fallen nicht unter den Begriff der Geldstrafen in diesem Sinne. Da im deutschen Strafrecht derzeit Geldstrafen nicht gegen juristische Personen, sondern allen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 9. Bezug zum Strafrecht

Rz. 437 Konnte nach früherer Rechtslage die Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens in der Krise der Gesellschaft für den Geschäftsführer strafbare Untreue sein, ist nach heutiger Rechtlage (§ 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG) zweifelhaft, ob sich der Geschäftsführer, der ein fälliges Gesellschafterdarlehen zurückzahlt, strafbar macht. Nach dem Wortlaut der Regelung dürfte...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafrecht, Insolvenzgesellschaftsrecht

A. Einführung, Unternehmenskrise I. Insolvenzgesellschaftsrecht Rz. 1 Der – freilich nicht exakt definierte – Bereich des Insolvenzgesellschaftsrechts umfasst die Schnittstelle zwischen den beiden Rechtsgebieten, mithin die gesellschaftsrechtlichen Regelungen, Pflichten und Möglichkeiten in der Insolvenz und die insolvenzrechtlichen Pflichten und Haftungsgefahren in der Gesell...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Fortführungsprognose

a) Funktion der Prognose Rz. 34 Die Fortführungsprognose[77] hat zwei Funktionen: Zum einen ist sie Maßstab für den Wertansatz der Vermögenswerte (Fortführungswerte bei positiver Prognose, andernfalls Zerschlagungswerte) im Überschuldungsstatus, zum anderen ist das Fehlen einer positiven Fortführungsprognose zweites Tatbestandsmerkmal der Überschuldung.[78] M.a.W. liegt trotz...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Definition und Verlauf der Unternehmenskrise

1. Begriff der Unternehmenskrise Rz. 8 Krise ist ein aus dem altgriechischen Wort Krisis abgeleiteter Begriff der Umgangssprache. Max Frisch wird mit den Worten zitiert: "Krise kann ein produktiver Zustand sein; man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen." Allgemein wird mit dem Begriff eine Unternehmenssituation bzw. eine bedrohliche Unternehmensentwicklung bes...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Forderungsverzicht

a) Zivilrechtlich Rz. 183 Der Forderungsverzicht ist eine klassische Maßnahme im Bereich der finanziellen Sanierung. Rechtlich handelt es sich um einen Erlassvertrag. Mit seinem wirksamen Abschluss sind die umfassten Forderungen nicht mehr im Überschuldungsstatus auszuweisen. Rz. 184 Mit dem Verzicht erlöschen auch die akzessorischen Sicherheiten (z.B. Bürgschaft) und auch die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Krisenfrüherkennung und Risikomanagement im Unternehmen

1. Allgemeines zu Pflichten der Geschäftsleitung in Krise und Sanierung des Unternehmens Rz. 19 Grds. ist die Geschäftsleitung zur kontinuierlichen Kontrolle der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens verpflichtet.[13] Diese ungeschriebene Pflicht zur wirtschaftlichen Selbstprüfung ergibt sich aus einer Zusammenschau gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Vorschriften und is...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / A. Einführung, Unternehmenskrise

I. Insolvenzgesellschaftsrecht Rz. 1 Der – freilich nicht exakt definierte – Bereich des Insolvenzgesellschaftsrechts umfasst die Schnittstelle zwischen den beiden Rechtsgebieten, mithin die gesellschaftsrechtlichen Regelungen, Pflichten und Möglichkeiten in der Insolvenz und die insolvenzrechtlichen Pflichten und Haftungsgefahren in der Gesellschaft.[1] Dabei sind die Bezüge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Spezielle Insolvenzdelikte

1. Bankrott (§ 283 StGB) Rz. 248 Wenn der Schuldner bei Überschuldung oder drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens, die für den Fall der Insolvenzeröffnung zur Insolvenzmasse gehören, beiseiteschafft oder verheimlicht, wenn er Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)

Rz. 256 Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die der Gläubiger nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte (inkongruente Leistung), und dadurch den Gläubiger absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, kann sich wegen Gläubigerbegünstigung strafbar machen. De...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes

(1) Grundsätze Rz. 610 Als Maßstab für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes ist zunächst davon auszugehen, dass der Geschäftsführer nach § 15b InsO grds. verpflichtet ist, nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH Masseschmälerungen zugunsten einzelner Gläubiger zu verhindern. Erlaubt sind nach § 15b Abs. 1 Satz 2 (entspricht § 64 Satz 2 GmbHG a.F.) nur Zahlungen, ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Erhöhung des Eigenkapitals

a) Kapitalerhöhung Rz. 92 Nicht selten beteiligen sich Investoren an Krisengesellschaften. Dies geschieht in aller Regel nicht durch Erwerb der Geschäftsanteile von den Altgesellschaftern, sondern durch Kapitalerhöhungen. Die Kapitalerhöhung,[225] sei es eine Bar- oder eine Sachkapitalerhöhung, ist grds. ein Mittel, eine Überschuldung zu beseitigen, wenn sie der Höhe nach aus...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Tatbestände der Innenhaftung

aa) Allgemeine Haftungstatbestände Rz. 468 Selbstverständlich hat der Geschäftsleiter auch in der Krise der Gesellschaft die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen (vgl. nur § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 AktG). Bei Verletzung dieser Pflicht kommt eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft im Rahmen der sog. Culpahaftung in Betracht...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Insolvenz der herrschenden Gesellschaft

Rz. 453 In der Insolvenz des herrschenden Unternehmens ist der Verlustausgleichsanspruch des abhängigen Unternehmens eine Insolvenzforderung. Selbstverständlich kann auch hier nur der bis zur Vertragsbeendigung entstandene Fehlbetrag geltend gemacht werden.mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Persönlicher Anwendungsbereich, Erstreckung auf einem Gesellschafter gleichgestellte Dritte

a) Gesellschafter Rz. 357 Grds. finden die §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO Anwendung, wenn der Darlehensgeber unmittelbarer Gesellschafter der darlehensnehmenden Gesellschaft ist, also eine Beteiligung an der darlehensnehmenden Gesellschaft hält. Dies erfasst auch den Gesellschafter, der die Beteiligung an der darlehensnehmenden Gesellschaft treuhänderisch hält; die nur im Innen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Sonstige Erhöhung des Eigenkapitals

aa) Finanzierungszusagen und Zuzahlungen in freie Rücklagen Rz. 119 Bei Finanzierungszusagen des Gesellschafters muss genau geprüft werden, wie weit sie reichen und ob sie auch für den Insolvenzfall gelten. Eine Finanzierungszusage, die nicht im Insolvenzfall gilt, ist im Überschuldungsstatus nur so lange zu aktivieren, wie eine positive Fortführungsprognose besteht. Die Bewe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

aa) Insolvenzreife Rz. 635 Der Insolvenzverwalter hat die Darlegungs- und Beweislast für die Insolvenzreife.[1271] Er genügt seiner Darlegungslast, wenn er eine Handelsbilanz mit dem Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages vorlegt und erläutert, ob ggf. Abweichungen zum Überschuldungsstatus zu berücksichtigen sind[1272] bzw. dass stille Reserven nicht vo...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Ersatzpflicht für verbotene Zahlungen an Gläubiger der Gesellschaft (§ 15b InsO)

a) Allgemeines, Rechtscharakter der Norm Rz. 569 Nach § 64 Satz 1 u. 2 GmbHG, §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 130a Abs. 1 u. 2, 177a HGB, § 99 GenG jeweils a.F. bestand für Geschäftsleiter aller haftungsbeschränkter Gesellschaften die Pflicht gegenüber der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / B. Die Insolvenzreife insbes. haftungsbeschränkter Gesellschaften sicher erkennen

I. Vorbemerkungen Rz. 24 Praxishinweis Alle vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass Eigeninsolvenzanträge, insb. über das Vermögen einer GmbH, häufig nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen gem. § 15a Abs. 1 InsO, sondern nicht selten stark verzögert, mitunter erst mehr als 1 Jahr nach Eintritt der materiellen Insolvenzreife der Gesellschaft gestellt werden und so die Insol...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Zweifelsfragen bei Gesellschafterdarlehen

a) Kein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO Rz. 363 Unabhängig von der Frage, ob § 142 InsO im Rahmen der Anfechtung nach § 135 InsO überhaupt anwendbar ist – der BGH hat in einem Fall der Bestellung einer Sicherheit aus dem Gesellschaftsvermögen für ein Gesellschafterdarlehen entschieden, dass das Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO für die Anfechtung der Bestellung einer Sicherhe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Legalitätspflicht

aa) Spezifische Insolvenzrechtliche Pflichten Rz. 857 Der Geschäftsführer des (vorläufig) eigenverwaltenden Schuldners hat selbstverständlich die spezifischen insolvenzverfahrensrechtlichen Pflichten, vergleichbar den Pflichten des (vorläufigen) Insolvenzverwalters zu wahren, zu welchen u.a. gehören:[1723]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / gg) Gewährleistungsansprüche

Rz. 699 Keine Verschleppungshaftung besteht für Gewährleistungsansprüche (Mängelbeseitigungskosten), da diese außerhalb des Schutzbereichs des § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. liegen.[1384]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 11. Steuerrechtliche Anmerkungen

a) Verlust des Gesellschafterdarlehens aa) Im Privatvermögen gehaltene Beteiligung über 1 % Rz. 439 Die Auflösung der Körperschaft durch Insolvenz (etwa § § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) ist nach § 17 Abs. 4 EStG ein Tatbestand der Veräußerung der Anteile. Nach alter Rechtslage war anerkannt, dass in der Insolvenz der Gesellschaft ausfallende eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarl...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Verjährung

Rz. 702 Die Verjährung der Schadensersatzansprüche richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, und nicht nach § 43 Abs. 4 GmbHG.[1387]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Qualifikation einer Gesellschafterforderung als Gesellschafterdarlehen

aa) Laufende Zinsen Rz. 364 Vertragliche Ansprüche eines Gesellschafters auf marktübliche Zinsen für das von ihm gewährte Darlehen sind keine einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellten Forderungen, so dass die pünktliche Begleichung laufender Zinsansprüche nicht der Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO unterfällt.[693] Entgegen noch OLG München[694] dürfte sich also, we...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Patronatserklärung ggü. dem Schuldner (interne Patronatserklärung)

aa) Wesen Rz. 126 In einer harten (internen) Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron (etwa der Gesellschafter oder die Muttergesellschaft) gegenüber dem Schuldner (etwa Tochtergesellschaft) rechtsverbindlich, den Schuldner in der Weise auszustatten, dass er stets in der Lage ist, seinen finanziellen Verbindlichkeiten zu genügen. Eine solche harte Patronatserklärung de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ii) Geschlossene Vergleichsvereinbarung

Rz. 701 Der Abschluss eines nach Insolvenzreife geschlossenen Vergleichs begründet nur dann eigene und neue Ansprüche des Gläubigers, wenn hierin eine eigene Leistung oder Leistungsverpflichtung begründet wird; das bloße Hinausschieben der Fälligkeit reicht dazu nicht aus.[1386]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit

Rz. 193 Die Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit erfordert entweder die Aufbringung zusätzlicher liquider Mittel oder die Verschiebung der Fälligkeiten bzw. ernsthafter Einforderung von Verbindlichkeiten, sodass (wieder) alle Verbindlichkeiten bei Fälligkeit oder ernsthafter Einforderung entsprechend dem erstellten Liquiditätsstatus erfüllt werden können. Bezüglich der Generi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Insolvenz im Konzern, Insolvenz der GmbH & Co.KG

1. Konzerninsolvenz Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Schicksal des Unternehmensvertrages in der eröffneten Insolvenz

aa) Beendigung des Unternehmensvertrages Rz. 450 Die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines der beteiligten Unternehmen sind umstritten. Mit der herrschenden Meinung gehe ich davon aus, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eines der beteiligten Unternehmen der Unternehmensvertrag (Beherrschungsvertrag, EAV) automatisch beendet ist.[889] Zur Beg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 49 Zahlungsunfähigkeit ist als allgemeiner Eröffnungsgrund der weitere Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft und, anders als Überschuldung, auch ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen jedes insolvenzfähigen (§ 11 InsO) Schuldners, etwa natürlicher Personen, einzelkaufmännischer Unternehmen od...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Rückständige Steuern

a) Allgemeines Rz. 706 Eine persönliche Haftung des Geschäftsleiters nach §§ 69, 34 AO kann sich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen steuerrechtlicher Pflichten ergeben, z.B. Verletzung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 143–146 AO), der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen, § 149 AO, der Auskunftspflichten nach §§ 90, 91, 137 AO und insb. de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Rangrücktrittsvereinbarung

a) Allgemeines, Rechtscharakter, Entlastung des Überschuldungsstatus Rz. 153 In der Restrukturierungspraxis ist die Rangrücktrittsvereinbarung regelmäßig ein Instrument zur Beseitigung oder Verhinderung der Überschuldung der zu sanierenden Gesellschaft.[313] In der Krise der Gesellschaft wird der Rangrücktritt von den Gesellschaftern regelmäßig als erster Sanierungsbeitrag zu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Stundung und Stillhalteabreden

Rz. 199 In der Praxis sind die Stundungsvereinbarung und sonstige Stillhalteabreden häufig das effektivste, mitunter auch das einzige Mittel, kurzfristig eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen und so die Zeit zu erhalten, ein weiterführendes Sanierungskonzept zu erstellen und die für die Sanierung erforderlichen Vereinbarungen zu schließen. a) Stundungsvereinbaru...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Prozessuales

(1) Zuständiges Gericht Rz. 643 Welches Gericht für Klagen aus § 64 GmbHG a.F. zuständig ist, war lange nicht abschließend geklärt. Der der BGH hat entschieden, dass für Ansprüche aus den insoweit vergleichbaren Vorschriften der §§ 130a Abs. 1 Satz 1 u. 2, 177a HGB a.F. gem. § 29 Abs. 1 ZPO der Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft begründet ist.[1293] (2) Vorbehaltsurteil Rz...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Verlustausgleichsanspruch

(1) Insolvenz der abhängigen Gesellschaft Rz. 451 Schließt man sich der herrschenden Auffassung an, nach der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Gewinnabführungsvertrag endet, so ist auf diesen Zeitpunkt eine Abschichtungsbilanz zu erstellen. Das gewinnabführungsberechtigte Unternehmen ist verpflichtet, den bis zu dem Stichtag des Rumpfgeschäftsjahres entstandenen Verlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen bei Sanierung oder Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz mit Insolvenzplan oder Eigenverwaltung

1. Insolvenzplan und Einbezug der Anteilsinhaber, Distressed M&A Rz. 810 Für die Sanierungs- und Transaktionspraxis von besonderer Bedeutung dürften die Regelungen über die Einbeziehung der Anteilsinhaber in das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der Gesellschaft im Wege gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, etwa Zwangsabtretungen, Kapitalveränderungen (z.B. Kapitalschnit...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Krise und Insolvenz

a) Beendigung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Rz. 444 Gerät eine aus einem Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag (EAV) i.S.d. § 291 AktG abhängige Gesellschaft in die Krise, wird aus Sicht der herrschenden Gesellschaft die Beendigung des Vertrages zu erwägen, ggf. sogar geboten sein, damit ein solcher Unternehmensvertrag keinesfalls bei Eröffnung eines Insolve...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Geschäftsführer

aa) Abgrenzung zu Bankrott Rz. 220 Nach der früher vom BGH vertretenen Interessentheorie lag bei eigennützigem Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen Untreue nach § 266 StGB vor, bei Handeln im Interesse der Gesellschaft dagegen u.U. Bankrott nach § 283 StGB.[416] Der BGH hat diese Interessentheorie jedoch aufgegeben,[417] sodass nun danach zu differenzieren ist, ob der V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Insolvenzverursachungshaftung

1. Pflicht zur Krisenfrüherkennung Rz. 508 Nach § 91 Abs. 2 AktG eingefügt, durch den der Vorstand der AG verpflichtet wird,[993] geeignete Maßnahmen zu treffen, insb. ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden können. Welche konkreten Pflichten daraus herzuleiten sind, was also unter einem Ü...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Durchgriffshaftung

Rz. 316 Die Durchgriffshaftung[579] kann auch den faktischen Alleingesellschafter treffen, der sich eines Strohmanns als formellem Gesellschafter bedient.[580] a) Missbrauch der Rechtsform Rz. 317 Das Rechtsinstitut der Durchgriffshaftung des Gesellschafters für Verbindlichkeiten der GmbH, etwa eine Kaufpreisschuld nach § 433 Abs. 2 BGB, greift ein, wenn sich das Berufen auf d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Zeitliche Dauer des Rangrücktritts

Rz. 166 Zweifel waren auch aufgekommen, für welchen Zeitraum der Rangrücktritt gelten muss, um den Überschuldungsstatus von der erfassten Verbindlichkeit zu entlasten. aa) Beginn Rz. 167 Aus dem Wortlaut der Neuregelung in § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO könnte sich ergeben, dass der Rangrücktritt erst ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung wirksam sein muss.[346] Das wäre m.E. jedoc...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) "Neu"-Gläubiger

(1) Qualifikation als Neugläubiger Rz. 675 Neugläubiger[1336] sind solche, die ihre Forderung gegen die insolvente Gesellschaft nach dem Zeitpunkt erworben haben, zu dem der Insolvenzantrag hätte gestellt werden müssen.[1337] Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Vertragspartner sowohl Alt- als auch Neugläubiger sein.[1338] Entscheidend ist, ob der Gläubiger seine Leistung no...mehr