Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 147 Im Rahmen eines gegen Herrn A eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nahmen ihm die Beamten der Kriminalpolizei unter Berufung auf § 81b Alt. 2 StPO Fingerabdrücke ab. Der Vergleich mit den am Tatort gefundenen Fingerabdrücken ergab, dass eine Tatbeteiligung des Herrn A mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Mangels hinreichenden Tatverdachts wurde das...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO)

Rz. 329 Muster 41.46: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO) Muster 41.46: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO) An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich namens meines Mandanten die Au...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 203 Gemäß § 147 Abs. 5 StPO entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Gewährung der Akteneinsicht während des vorbereitenden Verfahrens. Daher erscheint es sinnvoll, stets ein Doppel des Haftprüfungsantrags an die Staatsanwaltschaft zu leiten und dort Akteneinsicht zu beantragen mit dem Vermerk, bei Übersendung der Akten an das Amtsgericht in den Akten zu vermerken, da...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 332 Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 StPO entspringt ebenfalls dem Gedanken der Waffengleichheit und verschafft dem Angeklagten einen wirklichen Anspruch auf Aussetzung, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen.[165] Rz. 333 Dreh- und Angelpunkt dieser Aussetzungsvariante ist die Abweichung der Sach- und Rechtslage von dem in der Anklageschrift umschriebenen Z...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Verdunkelungsgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO)

Rz. 169 Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und damit die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird. Für die Annahme der Verdunkelungsgefahr genügt allein die lediglich erweisliche Gelegenheit zu Verdunk...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 87 Anhand der Aktenlage konnte Rechtsanwalt R feststellen, dass in mehreren Zeugenvernehmungen der von Herrn A geschilderte Sachverhalt bestätigt wurde. Zwar berichtete Frau C zunächst das Gleiche wie Herr B, der den Vorfall bestreitet. Aufgrund weiterer Nachfragen gab diese aber schließlich an, sich nicht mehr zu erinnern. Wegen der Sachverhaltsschilderung von Herrn A u...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

Rz. 465 Muster 41.73: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Muster 41.73: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Stadt _____ Ordnungsamt – Bußgeldstelle Aktenzeichen _____ reiche ich die mir überlassenen Akten zurück und begründe gleichzeitig den am _____ eingelegten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom _____ – Aktenzeichen _____ – wie folgt: _____ (...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 265 Bei einer verhältnismäßig geringen Anzahl von Tatbeständen, die regelmäßig den Bereichen der kleineren und mittleren Kriminalität zuzuordnen sind, ist das Vorliegen eines wirksamen Strafantrags Prozessvoraussetzung. Fehlt er – etwa weil er nie, nicht vom Antragsberechtigten gestellt oder wieder wirksam zurückgenommen wurde –, entsteht ein Verfahrenshindernis. Sind du...mehr

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§ 41 Strafrecht / (3) Muster: Revisionsbegründung

Rz. 408 Muster 41.62: Revisionsbegründung (Absolute Revisionsgründe) Muster 41.62: Revisionsbegründung (Absolute Revisionsgründe) An das Landgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ gebe ich zu der mit Schriftsatz vom _____ gegen das Urteil des Landgerichtes vom _____, zugestellt am _____, eingelegten Revision die nachfolgende Revisionsbegründung ab und ste...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Vertretung und Akteneinsicht

Rz. 451 Aufgrund der Sachverhaltsschilderung könnte sich Herr A zumindest einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 24, 24a StVG, also des fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss, schuldig gemacht haben. Um den Mandanten sachgerecht beraten und mit ihm das weitere Vorgehen abstimmen zu können, ist es deshalb erforderlich, genauere Information...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 61 Da der Pflichtverteidiger allein aufgrund des öffentlich-rechtlichen Verhältnisses seiner Bestellung zur Verteidigung des Beschuldigten verpflichtet ist, fehlt es an einem bürgerlich-rechtlichen Vertragsverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant, so dass keine vertraglichen Vergütungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei einem leistungsfähigen Beschuldigten wä...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Beschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme

Rz. 361 Muster 41.53: Beschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme Muster 41.53: Beschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ lege ich gegen den Durchsuchungsbeschluss des AG vom _____ sowie gegen die erfolgte Beschlagnahme von Geschäftspapieren vom _____ Beschwerde ein und stelle den Ant...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 57 Rechtsanwalt R wurde in einem sehr umfangreichen und komplizierten Fall beigeordnet, der ihn zu zahlreichen und langen Haftbesuchen veranlasst hat. Die Hauptverhandlung bei der Schwurgerichtskammer dauerte 12 Tage. Es wurde jeweils von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr verhandelt. Es wurden 40 Zeugen – teilweise über mehrere Stunden hinweg – gehört, fünf Sachverständige (ein psy...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 17 Schriftliche Ladungen des Beschuldigten – z.B. zur richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung sowie Ladungen des Angeklagten zur Hauptverhandlung – dürfen nur dann dem Verteidiger zugestellt werden, wenn er eine ausdrückliche Zustellungsvollmacht zu den Akten gereicht hat, § 145a Abs. 2 StPO. Dabei ist zu beachten, dass die besondere Vollmacht des Verteidi...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 140 Herr A ist des sexuellen Missbrauchs eines Kindes verdächtig. Er bestreitet die Tat. Für das angebliche Tatgeschehen gibt es außer dem Kind keine weiteren Zeugen. Rechtsanwalt R überlegt deshalb, ob er zur Frage des dringenden Tatverdachts ein Gutachten eines zur Beurteilung kindlicher Zeugenaussagen befähigten Sachverständigen beantragen soll. Er fragt sich ferner, ...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 385 Gemäß § 318 S. 1 StPO kann die Berufung auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden, wobei die Erklärung, dass die Strafe zu hoch sei, regelmäßig eine Beschränkung auf den Strafausspruch enthält. Voraussetzung ist, dass der angefochtene Teil tatsächlich und rechtlich selbstständig beurteilt werden kann. Eine Abänderung des angefochtenen Teils ist nur möglich, we...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung gem. § 265 Abs. 4 StPO

Rz. 336 Muster 41.48: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung gem. § 265 Abs. 4 StPO Muster 41.48: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung gem. § 265 Abs. 4 StPO An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich namens meines Mandanten die Aussetzung der Hauptverhandlung gem. § 265 Abs. 4 StPO. Begründung: _____ (Darstellen des Sachve...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Ladungsfristen und der Aussetzungsantrag

Rz. 270 Die vom Vorsitzenden Richter angeordnete und von der Geschäftsstelle bewirkte Ladung ist die förmliche Aufforderung, zur Hauptverhandlung zu erscheinen.[117] Im Normalfall wird der Angeklagte mit der Ladung auch über die geladenen Zeugen bzw. Sachverständigen unterrichtet, § 222 Abs. 1 S. 1 StPO. Die Ladung bedarf einer förmlichen Zustellung durch entsprechende Zuste...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerdings kann sich die Notwendi...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Muster: Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO)

Rz. 107 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 8. Muster 41.18: Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO) Muster 41.18: Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO) An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 58 Aufgrund dieser Umstände sollte der Pflichtverteidiger überlegen, einen Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung zu stellen, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht.[24] Die Pauschgebühr kann dabei für das ganze Verfahren oder auch nur für einzelne Verfahrensabschnitte beantragt werden. Über diesen Antrag entscheidet das Oberlandesgericht, zu dessen Bezirk d...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Gebühren des Rechtsanwalts im Bußgeldverfahren

Rz. 480 Ähnlich wie im Strafverfahren richten sich die anwaltlichen Gebühren im Bußgeldverfahren nach dem RVG-Vergütungsverzeichnis.[242] Die Gebührentatbestände für die Vertretung in Bußgeldangelegenheiten sind in Teil 5 RVG-VV geregelt. Anders als strafrechtliche Gebühren unterscheiden diese nicht nach dem mit der Sache befassten Gericht, sondern sie orientieren sich nach ...mehr

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§ 41 Strafrecht / dd) Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO)

Rz. 101 Voraussetzung einer Einstellung gem. § 153a Abs. 1 StPO ist – wie auch bei § 153 Abs. 1 StPO – ein Vergehen. Allerdings müssen die Ermittlungen hier schon weiter gediehen sein, weil nur so die für eine Anklageerhebung notwendige Schuldfeststellung gesichert sein kann. Eine Gewissheit über die Schuld muss jedoch nicht vorliegen, denn die Einstellung nach § 153a StPO s...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO)

Rz. 106 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 11. Muster 41.17: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) Muster 41.17: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird angeregt, das Ver...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Verweigerung der Aktenübersendung/Spurenakten

Rz. 73 Manche Sachbearbeiter bei den Staatsanwaltschaften verweigern auch nach mehrfacher Erinnerung an den Akteneinsichtsantrag des Verteidigers diese mit dem Hinweis, die Akten befänden sich noch bei der Polizei.[31] Dieses Verhalten ist rechtswidrig und sollte von der Verteidigung auf keinen Fall hingenommen werden. Nach § 147 Abs. 1 StPO hat der Verteidiger einen Anspruc...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Einleitung

Rz. 337 Die Beweisaufnahme ist der Teil der Hauptverhandlung, in dem sämtliche für die Schuld- und Straffrage relevanten Tatsachen und Erfahrungssätze durch Erhebung der im Gesetz vorgesehenen Beweismittel geklärt werden sollen. Wichtigstes Prinzip der Beweisaufnahme ist neben dem Grundsatz der Unmittelbarkeit die gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO . Diese...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Ausschließung des Angeklagten

Rz. 313 Grundsätzlich darf und muss der Angeklagte bei der Hauptverhandlung persönlich anwesend sein.[148] Ist dies nicht der Fall, kann darauf die Revision nach § 338 Nr. 5 StPO gestützt werden. Andererseits gibt es eine Fülle von Ausnahmetatbeständen, wie etwa die §§ 231 Abs. 2, 231a–231c, 232, 233 StPO. Der § 247 StPO stellt dagegen einen Fall der lediglich vorübergehende...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO)

Rz. 162 Fluchtgefahr ist gegeben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen, die voll bewiesen sein müssen, die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Beschuldigte – zumindest für eine gewisse Zeit – dem Verfahren entziehen werde, in welchem die Anordnung von Untersuchungshaft erwogen wird. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit erfordert die Berücksichtigung aller Umstände...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Dritte als Mandatsvermittler

Rz. 3 Typischer Sachverhalt: Herr A erscheint bei Rechtsanwalt R mit seinem Bekannten Herrn X, der Rechtsanwalt R empfohlen hat und auch an dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt teilzunehmen wünscht. Rz. 4 Häufig werden Rechtsanwälte von Dritten empfohlen. Nicht selten werden die (zukünftigen) Mandanten sogar von den Mandatsvermittlern zum Besprechungstermin mit dem Rechtsanwalt ...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Aushändigung der Akten an den Mandanten

Rz. 83 Trotz der grundsätzlichen Möglichkeit findet eine Akteneinsicht durch den Beschuldigten selbst kaum statt. Eine sachgerechte Verteidigung bedingt aber, dass der Betroffene die Hintergründe der ihm zur Last gelegten Vorwürfe kennt. Aus diesem Grunde muss der Verteidiger seinem Mandanten den kompletten Akteninhalt bekannt geben.[37] Auch Kopien der vollständigen Akten d...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 3 StPO

Rz. 344 Ein Beweisantrag, der sich nicht auf die Vernehmung eines Sachverständigen bezieht, kann nur aus den in § 244 Abs. 3 StPO abschließend aufgeführten Gründen abgelehnt werden. Das Ausweichen auf einen anderen Grund ist unzulässig. Versucht man, das im § 244 Abs. 3 StPO Angeführte allgemein zusammenzufassen, lässt sich sagen, dass ein Beweisantrag nicht abgelehnt werden...mehr

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§ 41 Strafrecht / VI. Zeugenbeistand, Beistand bei Vernehmungen

Rz. 119 Eine allgemeine Regelung über die anwaltliche Vertretung von Zeugen besteht außerhalb von § 68b StPO nicht. Im Zuge der Verbreitung viktimologischer Erkenntnisse und damit einhergehend der sukzessiven Verbesserung der Stellung der Opfer in der Strafprozessordnung wurde allerdings in § 406f bzw. § 406h StPO normiert, dass sich auch der Verletzte, ohne sich nach § 395 ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 284 Der Dolmetscher ist, anders als der Sachverständige, nicht nur Helfer des Gerichts, sondern Helfer aller Prozessbeteiligten. Seine Bedeutung kann daran ermessen werden, dass eine Verhandlung unter Missachtung des § 185 GVG einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO darstellt. Die Durchführung eines Strafverfahrens mit einem ausländischen Angeklagten, welche...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO

Rz. 89 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 10. Muster 41.16: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO Muster 41.16: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird beantragt, das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustelle...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf mündliche Haftprüfung

Rz. 202 Muster 41.26: Antrag auf mündliche Haftprüfung Muster 41.26: Antrag auf mündliche Haftprüfung An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ stelle ich den Antrag, Termin zur mündlichen Haftprüfung zu bestimmen und vor Durchführung der Haftprüfung Akteneinsicht zu gewähren. Im Haftprüfungstermin werde ich beantragen,mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 Die Gebühren des gewählten Verteidigers richten sich nach Nr. 4100 ff. RVG-VV. Es handelt sich um Rahmengebühren, bei denen der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftra...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Polizei

Rz. 70 In der Regel werden die Ermittlungen von der Polizei geführt. Die Staatsanwaltschaft wird dann oft erst eingeschaltet, wenn die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Diese Verfahrensweise verstößt zwar gegen § 163 Abs. 2 S. 1 StPO, wonach die Polizeibehörde ihre Verhandlungen unverzüglich der Staatsanwaltschaft zu übersenden hat. Dennoch ist dieses Verfahren in...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Apokryphe Haftgründe

Rz. 185 Die Würdigung des Einzelfalles[87] und die Risikoabwägung sind nicht nur grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen, da dies psychologisches Einfühlungsvermögen voraussetzt, sie stehen auch, wie jede Haftentscheidung, im Spannungsverhältnis von Eilbedürftigkeit und Sorgfaltspflicht. Rz. 186 Da wesentliche Punkte im Rahmen der Prüfung von der meist nicht einsehbaren inn...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Eingriffsmöglichkeiten des Verteidigers

Rz. 279 Die Probleme, die der Verteidiger mit einem Sachverständigen regelmäßig auszufechten hat, sind weniger rechtlicher, als vielmehr tatsächlicher bzw. atmosphärischer Natur. Dies, weil die Auswahl des Sachverständigen allein durch den Richter erfolgt und der Verteidiger kein Mitspracherecht besitzt, § 73 Abs. 1 S. 1 StPO. Der Verteidiger sollte dennoch darauf drängen, A...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Sitzungspolizeiliche Anordnungen

Rz. 300 Im Bereich der Sitzungspolizei besitzt der Verteidiger kaum Einwirkungs- bzw. Verteidigungsmöglichkeiten. Dies mag an der gesetzgeberischen Vorstellung liegen, dass sitzungspolizeiliche Maßnahmen den Ausgang des Verfahrens inhaltlich nicht berühren.[139] Nach § 176 GVG obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vorsitzenden. Versteht man unter Ordnun...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 112 Abs. 1 S. 2 StPO)

Rz. 180 Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 S. 2 StPO nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Die Verhältnismäßigkeit ist nach h.M. keine Haftvoraussetzung, die Unverhältnismäßigkeit ist vielmehr ein Haftausschließungsgrund.[84] Gemäß § 120 Abs. 1 S. ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Verlesung von Vernehmungsprotokollen

Rz. 316 Der Strafverteidiger gerät oftmals in Situationen, in denen das Gericht während der Hauptverhandlung auf einen ursprünglich erwarteten Zeugen nicht zurückgreifen kann oder in denen Zeugen bei ihrer Aussage hinsichtlich ihres genauen Inhalts unsicher werden und deshalb die Vernehmungsprotokolle – sei es auch nur auszugsweise – zum Zwecke des Urkundenbeweises verlesen ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 212 Muster 41.28: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Muster 41.28: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ lege ich gegen den Haftfortd...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Haftbeschwerde

Rz. 209 Muster 41.27: Haftbeschwerde Muster 41.27: Haftbeschwerde An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ lege ich gegen den Haftfortdauerbeschluss des Amtsgerichts _____ vom _____ Beschwerde ein und beantrage, ohne mündliche Verhandlung durch das Beschwerdegerichtmehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Grundsätzlich erhält der Pflichtverteidiger erst für Tätigkeiten nach der gerichtlichen Bestellung eine Vergütung aus der Staatskasse.[22] Das Amt der Pflichtverteidigung ist nach dem BVerfG ein Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse. Daher entspricht die Vergütung nicht den vollen Gebühren eines Wahlverteidigers, sie wird vielmehr reduziert und i...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 365 Wenn jemand mehrere Straftaten begangen hat, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheits- und/oder Geldstrafen verwirkt, ist gem. § 53 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden. § 55 Abs. 1 StGB ermöglicht eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung, wenn ein rechtskräftig Verurteilter, bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder e...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 4 StPO

Rz. 345 Die Vorschrift des § 244 Abs. 4 StPO bezieht sich auf die Vernehmung von Sachverständigen und bietet dafür weitere Ablehnungsgründe. Das bedeutet, dass die Vernehmung eines Sachverständigen aus den Gründen des § 244 Abs. 3 StPO sowie aus denen des § 244 Abs. 4 StPO abgelehnt werden kann. § 244 Abs. 4 StPO differenziert dabei zwischen Gründen für jeden Sachverständige...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Grenzen und das Verhältnis der Strafgewalt von Strafrichter und Schöffengericht

Rz. 253 Die §§ 24, 25 GVG regeln sowohl die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als auch die Zuständigkeit von Strafrichter und Schöffengericht zueinander. Das Amtsgericht ist nach § 24 Abs. 1, 2 StPO sachlich zuständig, wenn nichtmehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Mandatsbedingungen

Rz. 28 Muster 41.6: Mandatsbedingungen Muster 41.6: Mandatsbedingungen Mandatsbedingungen In Verbindung mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin/den Rechtsanwälten _____ wird hiermit in Sachen _____ wegen _____ Folgendes vereinbart: 1. Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG). 2. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird für Fälle le...mehr