Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Stundungsvereinbarungen

Rz. 200 Stundungen können in der Form von Moratorien, Ratenzahlungs- und/oder reinen Stundungsvereinbarungen erwirkt werden. Diese sind, soweit verbindlich vereinbart, sämtlich geeignet, die aktuelle Fälligkeit der Verbindlichkeiten zu beseitigen und den Zeitpunkt der (erneuten) Fälligkeit zeitlich nach hinten zu verschieben. Auf diese Weise wird sofort die aktuelle Liquidit...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines

Rz. 794 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt dem Insolvenzverwalter grds. keine gesellschaftsrechtlichen Befugnisse in der Gesellschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Er hat also generell nicht die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung. Er ist z.B. nicht befugt, Geschäftsführer zu bestellen oder Prokura zu erteilen. Durch das Insolvenzger...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Zahlungen

Rz. 638 Der Insolvenzverwalter muss die geleistete Zahlung, deren Ersatz er fordert, hinreichend genau darlegen, also Datum, Empfänger und Zahlungsgrund angeben, wenn dies zur Identifizierung des Zahlungsvorgangs erforderlich ist.[1280] Ferner muss der Kläger die Zahlungsveranlassung durch den beklagten Geschäftsführer darlegen. An einer haftungsbegründenden Veranlassung kan...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Lohnsteuer

Rz. 714 Grds. haftet der Geschäftsführer für nicht abgeführte Lohnsteuer persönlich, da ihre Nichtabführung i.d.R grob fahrlässig ist.[1422] Steht am Lohnzahlungstag nicht fest, ob die Liquidität zur Bezahlung/Abführung der Lohnsteuer ausreicht, muss sie auf einem Anderkonto sichergestellt werden, da sonst die persönliche Haftung eingreift. Der Grundsatz der Haftung gem. der...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Kreditbetrug (§ 265b StGB)

Rz. 217 Die Gefahr eines Kreditbetruges besteht, wenn mit unrichtigen Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens eine Kreditgewährung durch Banken erreicht wird. Für den Straftatbestand ist der Eintritt eines Schadens nicht erforderlich, da es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt. Auch § 265b StGB ist ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB,...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Wesen

Rz. 126 In einer harten (internen) Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron (etwa der Gesellschafter oder die Muttergesellschaft) gegenüber dem Schuldner (etwa Tochtergesellschaft) rechtsverbindlich, den Schuldner in der Weise auszustatten, dass er stets in der Lage ist, seinen finanziellen Verbindlichkeiten zu genügen. Eine solche harte Patronatserklärung des Patrons...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Feststellung der Überschuldung der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG

Rz. 47 I.d.R. zieht die Insolvenzreife der KG wegen der persönlichen Haftung der Komplementär-GmbH nach §§ 161 Abs. 2, 128 HGB auch deren Insolvenzreife nach sich. Fraglich kann sein, ab welchem Zeitpunkt die Komplementär-GmbH überschuldet ist. Grds. ist die Überschuldung der Komplementär-GmbH nach § 19 Abs. 2 InsO gesondert zu prüfen und festzustellen. Nach der Rspr. des BG...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Verwertung von Umlaufvermögen

Rz. 197 Zur Beschaffung der für die Bedienung fälliger Verbindlichkeiten erforderlichen Liquidität kann sich auch die Verwertung von Gegenständen des Umlaufvermögens anbieten. Hier ist in erster Linie zu denken an Abverkäufe von Lagerbeständen und an Forderungsverkäufe (Factoring).[392] Auch hier muss darauf geachtet werden, dass der Liquiditätszufluss ausreichend schnell, al...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Vorbehaltsurteil

Rz. 644 Dem Geschäftsführer ist im Urteil vorzubehalten, Erstattungsansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter i.H.d. hypothetischen Quote (Rang und Höhe) des durch die verbotene Zahlung begünstigten Gläubigers geltend zu machen.[1294] Dieser Vorbehalt ist von Amts wegen aufzunehmen, weil eine ungerechtfertigte Bereicherung der Masse auszuschließen ist.[1295] Gegenstandswert...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Betrug (§ 263 StGB)

Rz. 216 In der Krise des Unternehmens besteht die Gefahr des Eingehungsbetruges [407] gegenüber Lieferanten und Leistungserbringern, die vor Insolvenz unter zumindest billigender Inkaufnahme, dass die Gegenleistung nicht mehr erbracht werden kann, noch zur Vorleistung veranlasst werden.[408] Wird die Lieferung oder Leistung etwa vom Geschäftsführer einer GmbH angenommen, das ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Prüfung der Überschuldung, Zeitpunkt

Rz. 45 Spätester Zeitpunkt, zu welchem der Geschäftsführer eine evtl. Überschuldung prüfen muss, ist, wenn der Jahresabschluss einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist. Es gehört aber auch zu den Pflichten des ordentlichen Geschäftsführers, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft laufend zu beobachten und bei Anzeichen für eine wirtschaftliche Krise ein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Liquide Mittel

Rz. 51 Dies sind zunächst nur Bar- und Buchgeld. Die Berücksichtigung kurzfristig, d.h. innerhalb von 21 Tagen zu beschaffender liquider Mittel (sog. Aktiva II), erfordert zunächst die grds. Bereitschaft des Schuldners, sich diese Liquidität auch zu beschaffen.[112] Diese vorausgesetzt sind offene Kreditmittel eines Kreditinstituts (z.B. offener Kontokorrentkredit) nach stän...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / Literaturtipps

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Zahlungsunfähigkeit

Rz. 449 Bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit der abhängigen Gesellschaft ist der entstandene Verlustausgleichsanspruch in der Liquiditätsbilanz nur zu berücksichtigen, wenn der Zufluss innerhalb von max. drei Wochen überwiegend wahrscheinlich ist. Streitig ist, ob die abhängige Gesellschaft bei erwartbarem Verlust und aktuellem Liquiditätsbedarf bereits vor dem Abschlussst...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Konzerninsolvenz

Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzrechts: eine Person,...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Umfirmierung der insolventen Gesellschaft?

Rz. 799 Das Recht des Insolvenzverwalters, etwa im Rahmen einer übertragenden Sanierung zusammen mit dem Geschäftsbetrieb die Handelsfirma der insolventen GmbH zu veräußern, auch wenn sie den Namen eines Gesellschafters enthält, ist heute allgemein anerkannt.[1617] Obwohl der BGH bereits früher entschieden hatte, dass nach einer Übertragung des Unternehmens mit der Handelsfi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Haftung/Schaden auch bei insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit hypothetischer Zahlungen

Rz. 716 Grds. ist Voraussetzung für eine persönliche Haftung stets, dass die Pflichtverletzung ursächlich für den Steuerausfall ist.[1429] Rz. 717 Ob die volle Haftung des GmbH-Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer auch dann eingreift, wenn eine hypothetische Zahlung nach §§ 129 ff. InsO anfechtbar gewesen wäre, war von den Finanzgerichten unterschiedlich entschied...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Zuständiges Gericht

Rz. 643 Welches Gericht für Klagen aus § 64 GmbHG a.F. zuständig ist, war lange nicht abschließend geklärt. Der der BGH hat entschieden, dass für Ansprüche aus den insoweit vergleichbaren Vorschriften der §§ 130a Abs. 1 Satz 1 u. 2, 177a HGB a.F. gem. § 29 Abs. 1 ZPO der Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft begründet ist.[1293]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Doppelstöckige Kommanditgesellschaften, Dachfonds

Rz. 312 Die vorstehenden Grundsätze für die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern hat der BGH auch auf doppelstöckige Kommanditgesellschaften angewendet. Der Kommanditist einer KG, die als Obergesellschaft/Dachfonds wiederum als Kommanditist an der Untergesellschaft (der späteren Insolvenzschuldnerin) beteiligt ist, haftet auch gegenüber den Gläubi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Anderweitiger Ausgleich der Masseschmälerung

Rz. 588 Selbstverständlich entfällt die Masseschmälerung und damit die Haftung des Organs, wenn der Zahlungsempfänger die erhaltene Zahlung vor Insolvenzeröffnung wieder an die Gesellschaft zurückleistet.[1148] Zum Verhältnis zwischen dem Ersatzanspruch nach § 15b InsO und Insolvenzanfechtung der masseschmälernden Zahlung s.u. Rdn 627 ff.mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / gg) Zahlungen aus debitorischem Konto

Rz. 596 Zahlungen aus einem debitorischen Konto werden von den Zahlungsverboten nicht erfasst, da insoweit lediglich ein masseneutraler Gläubigeraustausch stattfindet und das Befriedigungsinteresse der Gläubigergesamtheit nicht berührt ist.[1175] Das gilt jedenfalls, wenn die Bank nicht über den Kontokorrent absichernde Sicherheiten aus dem Gesellschaftsvermögen verfügt[1176...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / k) Eigenes Insolvenzverfahren

Rz. 506 Unter Umständen bleibt dem Geschäftsführer nur die Durchführung eines eigenen Insolvenzverfahrens über sein eigenes Vermögen mit anschließender Restschuldbefreiung. Hier sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Restschuldbefreiung Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nicht erfasst, sofern sie als aus solchem Rechtsgrund resultierend zur In...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Beseitigung der Überschuldung durch EAV, schuldrechtliche Verlustdeckungszusagen des Gesellschafters oder durch gesellschaftsvertragliche Verlustausgleichspflicht?

Rz. 150 Durch eine Verlustausgleichsverpflichtung (entspr. § 302 AktG) im Rahmen eines Beherrschungs- oder Gewinn-/Ergebnisabführungsvertrages (EAV entspr. § 291 AktG) kann eine Überschuldung i.S.d. § 19 InsO verhindert oder beseitigt werden, wenn der Verlustausgleich für im Geschäftsjahr entstandene Verluste, zu dem die beherrschende Gesellschaft verpflichtet ist, der Höhe ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Prozessuales und Verfahrensfragen

Rz. 311 Die Klage des Insolvenzverwalters einer Fonds-KG gegen einen Kommanditisten nach § 171 Abs. 2 HGB ist keine Handelssache i.S.d. § 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG und fällt daher in die Zuständigkeit der Zivilkammer.[566] Im Wege der objektiven Klagehäufung kann der Insolvenzverwalter zugleich einen Anfechtungsanspruch nach § 133 Abs. 1 InsO gegen den Kommanditisten erheben, muss...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Übergangsregelung

Rz. 645 Eine gesonderte Übergangsregelung zur Anwendung des § 15b InsO fehlte zunächst. Durch eine Ergänzung des Art. 103m EGInsO um die Sätze 2 u. 3 ist nunmehr klargestellt, dass für den Tatbestand erfüllende Zahlungen bis 31.12.2020 das alte Recht anwendbar (§ 64 GmbHG a.F. und die Parallelvorschriften) ist und für Zahlungen ab dem 1.1.2021 § 15b InsO gilt,[1298] und zwar...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Stille Gesellschaftereinlage

Rz. 123 Die stille Einlage eines Gesellschafters ist zur Beseitigung einer Überschuldung der Gesellschaft m.E. allein nicht geeignet. Dies folgt daraus, dass die stille Einlage eines typisch stillen Gesellschafters im Überschuldungsstatus stets und die Einlage eines atypisch stillen Gesellschafters (mit Übernahme einer Verlustbeteiligung) solange zu passivieren sind, wie die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Faktischer Geschäftsführer

Rz. 598 Neben dem bestellten Geschäftsführer trifft die Erstattungspflicht auch den faktischen Geschäftsführer [1183] (s.o. Rdn 473 ff.) und den Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften für jede Gesellschaft gesondert.[1184]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Beendigung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Rz. 444 Gerät eine aus einem Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag (EAV) i.S.d. § 291 AktG abhängige Gesellschaft in die Krise, wird aus Sicht der herrschenden Gesellschaft die Beendigung des Vertrages zu erwägen, ggf. sogar geboten sein, damit ein solcher Unternehmensvertrag keinesfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch besteht, denn die herrschende Gesel...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Vorübergehender Ausschluss der Anfechtung von Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen

Rz. 392 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SanInsKG [760] gilt die bis zum 30.9.2023 erfolgte Rückgewähr eines neuen Gesellschafterdarlehens, das im Zeitraum der pandemiebedingten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (zu diesem s.u. bei Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers) gewährt worden war, als nicht gläubigerbenachteiligend. Dies gilt nach der ausdrücklichen gesetzlic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Verwendung der von den Kommanditisten eingezogenen Haftbeiträge

Rz. 310 Eine andere und für die Begründung und Geltendmachung der Kommanditistenhaftung unerhebliche Frage ist, wofür die von den Kommanditisten beigetriebenen Haftsummen verwendet werden dürfen. Der BGH hat bislang ausdrücklich offen gelassen hat, ob die vom Insolvenzverwalter von den Kommanditisten im Wege der Haftung nach § 93 InsO eingezogenen Mittel (auch) zur Deckung d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Vermögensvermischung

Rz. 319 Eine Durchgriffshaftung des Gesellschafters wegen Vermögensvermischung war bejaht worden, wenn durch diese die Beachtung der Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbH-Gesetzes unkontrollierbar wurde.[584] Zwar lässt sich die Durchgriffshaftung des Gesellschafters in den Vermögensvermischungsfällen seit der Änderung der Rspr. des BGH zur Rechtsfolge des existenzvernichte...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Schutzgesetz

Rz. 662 Nach ständiger Rspr. haben die Regelungen, welche Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften bei Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) zur Insolvenzantragstellung verpflichten, gläubigerschützenden Charakter. Ihre Verletzung kann also Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB gegen den die Insolvenz verschleppenden Geschäft...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Vertragliche Verlustausgleichsverpflichtungen

Rz. 457 Die Erklärung eines Gesellschafters ggü. seiner Gesellschaft, er werde alle ihr entstehenden Verluste ausgleichen, ist nicht eine unentgeltliche, notariell zu beurkundende Verpflichtung, sondern eine causa societatis formfrei eingehbare Verpflichtung. Fällt die Gesellschaft später in die Insolvenz, hat der Gesellschafter diese mit dem Insolvenzeintritt nicht hinfälli...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Verschulden

Rz. 729 Der Geschäftsführer haftet für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der steuerrechtlichen Pflichten nach § 34 AO. Allein eine Ressortaufteilung unter mehreren Geschäftsführern entlastet i.d.R. nicht, weil in der Krise gesteigerte Überwachungspflichten bestehen.[1456] Auch der Umstand, dass er sich von einem Steuerberater hat beraten lassen, entlastet nic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Rechtsfolge

Rz. 396 Die Rechtsfolge der Neuregelung ist, dass die von ihr erfassten Rückführungen der Gesellschafterdarlehen und der wirtschaftlich vergleichbaren Forderungen (s.o.) nicht anfechtbar sind, weil die Rückführungen als nicht gläubigerbenachteiligend i.S.d. § 129 InsO gelten und es somit an einer notwendigen Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung fehlt. Außerdem sind bei ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Erkennbarkeit der Insolvenzreife

Rz. 605 Für das Verschulden des Geschäftsführers ist erforderlich, dass er die Insolvenzreife kennt oder fahrlässig nicht kennt.[1200] Es genügt also Erkennbarkeit der Insolvenzantragsvoraussetzungen. Die Erkennbarkeit der Insolvenzreife kann sich auch aus Kenntnis von Tatsachen ergeben, die der Geschäftsführer aus anderen Quellen als in seiner Eigenschaft als Geschäftsführe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Unterlassene Verlustanzeige (§§ 49 Abs. 3, 84 GmbHG, 92 Abs. 1, 401 AktG)

Rz. 243 Sobald sich aus einer Bilanz ergibt, dass die Hälfte des Stamm- bzw., Grundkapitals verloren ist, ist der Geschäftsführer/Vorstand verpflichtet, unverzüglich die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung einzuberufen. Verstößt er gegen diese Verpflichtung, kann er sich nach §§ 49 Abs. 3, 84 Abs. 1 GmbHG, 92 Abs. 1, 401 AktG strafbar machen. Strafbar ist auch die Fahrläss...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Wesentlicher Teil der bei Fälligkeit nicht bezahlbaren Verbindlichkeiten

Rz. 62 Im Jahr 2005 hat der BGH [144] in einem Haftungsfall nach § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. entschieden: Beträgt die innerhalb von 3 Wochen (s.u. Rdn 64) nicht zu beseitigende Liquiditätslücke weniger als 10 %, ist regelmäßig nicht von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10 % betragen wird.[145] Beträgt die Liquid...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Gesellschafter, Schuldner

Rz. 232 Auch für den Gesellschafter[436] kann vorsätzliche Veranlassung einer verbotenen Stammkapitalausschüttung Untreue sein. Ferner kann für den Gesellschafter ein existenzvernichtender Eingriff[437] Untreue sein. Rz. 233 In einem Konzern verletzen die Vorstandsmitglieder der beherrschenden AG dann ihre Vermögensbetreuungspflicht ggü. einer abhängigen GmbH, wenn deren Verm...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Qualifikation als Neugläubiger

Rz. 675 Neugläubiger[1336] sind solche, die ihre Forderung gegen die insolvente Gesellschaft nach dem Zeitpunkt erworben haben, zu dem der Insolvenzantrag hätte gestellt werden müssen.[1337] Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Vertragspartner sowohl Alt- als auch Neugläubiger sein.[1338] Entscheidend ist, ob der Gläubiger seine Leistung noch hätte zurückhalten können, etwa...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen bei Eingriffen in die Gesellschafterrechte – Insolvenzrecht versus Gesellschaftsrecht

Rz. 813 Durch die Regelungen in §§ 217 Satz 2, 225a, 222 Abs. 1 Nr. 4, 238a, 254 Abs. 4, 254a Abs. 2 InsO wurde ein tiefgreifender Wandel im systematischen Verhältnis zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht vollzogen, der erhebliche Zweifelsfragen aufwirft.[1642] Die Rspr. wird nun eine Harmonisierung von Gesellschafts- und Insolvenzrecht für den Fall herauszubilden haben...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 742 Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs einschließlich der Möglichkeit der Beitragsabführung trägt der Sozialversicherungsträger.[1495] Es besteht keine sekundäre Beweislast hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit für den Geschäftsführer,[1496] und es sind keine die Verteilung der Vortragslast umkehrenden Anforderungen an die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Deliktische Verschuldenshaftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern nach § 826 BGB

Rz. 320 In Betracht kommen kann eine Verschuldenshaftung des Gesellschafters ggü. Gläubigern der Gesellschaft aus § 826 BGB wegen planmäßiger Vermögensverlagerungen. Der Gesellschafter einer GmbH und eine von ihm beherrschte Schwestergesellschaft der GmbH haften den Gesellschaftsgläubigern nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn sie der GmbH planmäßig deren Vermögen entziehe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 7. Sonstige in der Krise relevante Straftaten

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Dritte?

Rz. 602 Die Teilnahme Dritter ist nicht möglich, da § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. kein einer Teilnahme Dritter (§ 830 BGB) zugänglicher Deliktstatbestand ist, sondern einen Ersatzanspruch eigener Art statuiert.[1192] Dabei dürfte es für § 15b InsO bleiben, ungeachtet der Diskussion, ob es sich nunmehr um eine Schadensersatznorm handelt. § 15b InsO ist ebenso wie die Vorgängervorsch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Ende

Rz. 168 Eine zeitliche Befristung macht den Rangrücktritt unwirksam, denn sie erfüllt nicht die Anforderungen des BGH "bis zur Abwendung der Krise". Bei zeitlicher Befristung ist in Wahrheit nur eine Stundung vereinbart,[350] die aber keinen Einfluss auf den Überschuldungsstatus hat. Ein lediglich zeitlich begrenzter Rangrücktritt ist also unzureichend.[351] Rz. 169 Als Vertr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 8. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft

Rz. 546 Jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Eintritts der drohenden Zahlungsunfähigkeit (Beurteilungszeitraum "in der Regel" 24 Monate, § 18 Abs. 2 Satz 2 InsO [1061]) der Gesellschaft hat der Geschäftsführer mehrere Verfahren zur Sanierung des Unternehmens zur Auswahl:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Besicherung einer Entgeltforderung durch den Gesellschafter

Rz. 407 Zweifelhaft ist, ob § 135 Abs. 2 InsO anwendbar ist, wenn der Gesellschafter eine Entgeltforderung eines Lieferanten oder Dienstleisters der Gesellschaft besichert. M.E. liegt hier ein Darlehen oder eine diesem wirtschaftlich entsprechende Forderung nicht vor, so dass bei Tilgung der Forderung durch die Gesellschaft eine Anfechtung nach §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Rechtsfolge, Umfang der Schadensersatzansprüche

Rz. 672 Die Normen über die Insolvenzantragspflicht werden von der ganz herrschenden Meinung und der Rspr. als Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB angesehen.[1333] Daraus folgt eine Schadensersatzpflicht bei schuldhaftem Verstoß gegen die Insolvenzantragspflicht aus § 15a Abs. 1 u. 2 InsO i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB ggü. Gläubigern der Gesellschaft. Rz. 673 Für den Umfang der S...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Darlegungs- und Beweislast, Verjährung

Rz. 345 Die Darlegungs- und Beweislast trägt die den Anspruch geltend machende Gesellschaft.[630] Rz. 346 Der Anspruch verjährt nach den allgemeinen Vorschriften. Sie beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB erst, wenn dem Gläubiger die anspruchsbegründenden Umstände und die Umstände bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt sind, aus denen sich ergibt, dass der mittelbare Gesellsch...mehr