Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / IV. Schriftliche Zeugenerklärungen

Rz. 111 Die StPO enthält keine Vorschrift, die die Befragung von Zeugen durch Rechtsanwälte im Ermittlungsverfahren regeln würde.[50] Dennoch ist es unstreitig, dass dem Strafverteidiger das Recht zusteht, Zeugen bereits im Ermittlungsverfahren selbstständig, allein oder ergänzend zu einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung zu befragen. Ein solches Vorgeh...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 214 Grundsätzlich können Entscheidungen des Beschwerdegerichts gem. § 310 Abs. 2 StPO nicht weiter angefochten werden. Eine wesentliche Ausnahme aber gilt für Haftsachen gem. § 310 Abs. 1 StPO. Sofern Beschlüsse des Landgerichts Verhaftungen, die einstweilige Unterbringung oder einen Vermögensarrest über einen Betrag von mehr als 20.000 EUR betreffen, können sie durch di...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 220 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, so dass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens aufrechterhalten werden kann.[98] Dabei ist aber zu beachten, dass die Grenzen, die das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention aufzeigen, nicht überschritten...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 306 Die nach § 169 GVG gewährleistete Öffentlichkeit der mündlichen Hauptverhandlung vor dem Strafgericht stellt eine grundlegende Einrichtung des Rechtsstaates dar, weil durch sie sichergestellt wird, dass Justizverfahren der Kontrolle der Allgemeinheit unterliegen und sich die Bevölkerung über das geltende Rechtswesen informieren kann. Dennoch gibt es eine Reihe von Gr...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 422 Das Adhäsionsverfahren[218] verfolgt den für den Verletzten praktischen Zweck, über mögliche aus der Straftat erwachsende vermögensrechtliche Ansprüche innerhalb des Strafverfahrens zu entscheiden.[219] Dies ist aber nur möglich, soweit der Anspruch nicht bereits anderweitig rechtshängig gemacht wurde und er der Zivilgerichtsbarkeit unterfällt, § 403 Abs. 1 StPO. Für...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 320 Das rechtliche Gehör wäre nicht umfassend gewährleistet, wenn der Angeklagte und sein Verteidiger im Rahmen der Hauptverhandlung keine Fragen an Zeugen und Sachverständige richten könnten. Daher sieht die Verfahrensordnung ein solches Fragerecht ausdrücklich vor, § 240 Abs. 2 StPO . Entscheidend ist, dass der Verteidiger zum passenden Zeitpunkt die richtigen Fragen in...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 390 Die Revision[200] richtet sich als Rechtsmittel gegen eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und ist ausschließlich auf die rechtliche Nachprüfung beschränkt, ob das vorinstanzliche Gericht materielles oder formelles Recht falsch angewendet hat.[201] Eine Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht ist im Revisionsrechtszug ausgeschlossen. Da...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 434 Der Wiedereinsetzungsantrag ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf. Er führt zur Beseitigung einer rechtskräftigen Entscheidung. Die Wiedereinsetzung ist aber ausgeschlossen, wenn das Verfahren bereits zuvor durch eine vom Revisionsgericht nach § 349 Abs. 2 oder Abs. 5 StPO erlassene Sachentscheidung abgeschlossen wurde. Durch die Wiederein...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 144 Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte grundsätzlich kein durchsetzbares Recht, dass von ihm benannte Zeugen von der Staatsanwaltschaft, ihren Hilfsbeamten oder durch den Richter vernommen werden.[62] Zwar ist die Staatsanwaltschaft gem. § 160 Abs. 2 StPO verpflichtet, auch die zur Entlastung des Beschuldigten dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebun...mehr

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§ 41 Strafrecht / hh) Besonderheiten im OWi-Verfahren

Rz. 470 Im Vergleich zum Strafprozess bestehen auch einige Abweichungen: So ist in OWi-Verfahren beispielsweise die Staatsanwaltschaft nicht zur Teilnahme an der Hauptverhandlung verpflichtet. Rz. 471 Ferner kann das Gericht den Betroffenen auf seinen Antrag hin von der Verpflichtung, in der Hauptverhandlung zu erscheinen, entbinden. Dies ergibt sich aus § 73 Abs. 2 OWiG. Vor...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 206 Gemäß §§ 304 Abs. 1, 117 Abs. 2 S. 2 StPO ist die – nicht fristgebundene – Haftbeschwerde[93] insbesondere gegen die Entscheidung möglich, die auf eine Haftprüfung oder einen Antrag auf Aufhebung bzw. Außervollzugsetzung des Haftbefehls im schriftlichen Verfahren hin erfolgt ist. Maßgeblich ist immer die zuletzt ergangene Entscheidung, mit der über den (Fort-)Bestand...mehr

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§ 41 Strafrecht / F. Rechtsmittel

Rz. 357 Die Strafprozessordnung kennt die Rechtsmittel der einfachen, sofortigen und weiteren Beschwerde (§§ 304 ff. StPO), der Berufung (§§ 312 ff. StPO) sowie der Revision (§§ 333 ff. StPO). Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht die der Revision entsprechende Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG vor. Wesentliches Merkmal aller Rechtsmittel ist der sog. Devolutiveffekt, dh eine no...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Anregung auf Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren

Rz. 142 Muster 41.20: Anregung auf Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren Muster 41.20: Anregung auf Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ bestreitet mein Mandant die ihm zur Last gelegte Tat. Er wird allein durch das Kind B belastet. Sonstige Zeugen sind für das angebliche...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 335 Im Gegensatz zu Abs. 3 steht bei § 265 Abs. 4 StPO die Entscheidung über die Aussetzung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Sie erfolgt allerdings von Amts wegen, ist also auch ohne entsprechenden Antrag der Verteidigung auszusprechen. Obwohl die Vorschrift als Generalklausel verstanden werden kann, ist sie nach h.M. weit auszulegen. Zweck der Vorschrift ist es ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Mandatsannahme/Verteidigerpost

Rz. 199 Muster 41.25: Mandatsannahme/Verteidigerpost Muster 41.25: Mandatsannahme/Verteidigerpost Verteidigerpost Herrn/Frau _____ Justizvollzugsanstalt _____ Unter Bezugnahme auf unser in der JVA geführtes Gespräch teile ich Ihnen mit, dass ich bereit und rechtlich nicht gehindert bin, Ihre Verteidigung zu übernehmen. Bitte senden Sie die beigefügten Vollmachtsformulare unterze...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen verspäteter Akteneinsicht

Rz. 327 Muster 41.45: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen verspäteter Akteneinsicht Muster 41.45: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen verspäteter Akteneinsicht An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich namens meines Mandanten wegen verspäteter Akteneinsicht die Aussetzung der Hauptverhandlung. Begründung: D...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger

Rz. 49 Muster 41.9: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger Muster 41.9: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger An das Amtsgericht (im Vorverfahren: die Staatsanwaltschaft) _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ stelle ich namens und im Auftrag meines Mandanten den Antrag, ihm als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Für den Fall meiner Beiordnung lege ic...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Terminierung der Hauptverhandlung

Rz. 269 Bereits die Terminierung der Hauptverhandlung kann Auswirkungen auf den inhaltlichen Ausgang des Verfahrens haben, nämlich dann, wenn aus Sicht des Verteidigers zu kurzfristig terminiert wird und damit zu wenig Vorbereitungszeit verbleibt oder die Hauptverhandlung auf bereits anderweitig verplante Tage gelegt wird. Der Strafverteidiger sollte daher das Gericht bitten...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Zeugenvernehmung durch Videoübertragung

Rz. 312 Für die Vernehmung besonders schutzbedürftiger Zeugen wurde die Möglichkeit geschaffen, diese getrennt von den Anwesenheitsberechtigten zu vernehmen, § 247a StPO. Die Vernehmung wird in Bild und Ton (Videokonferenz) übertragen.[146] Die Vorschrift steht gleichrangig neben den Alternativen Ausschluss des Angeklagten sowie Ausschluss der Öffentlichkeit. Diese Form der ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 90 In der Ehe zwischen Herrn A und Frau A gibt es seit längerem Probleme. Eines Abends kam Herr A früher nach Hause und sah das Fahrrad von Herrn B vor der Haustür. Das ganze Haus mit Ausnahme des Schlafzimmers war dunkel. Es war offensichtlich, dass Herr B bei Frau A nächtigte. Herr A war außer sich über diesen Vertrauensbruch seiner Ehefrau. Überdies schliefen auch ihr...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Anders als ein Pflichtverteidiger, bei dem sich die Beiordnung durch das Gericht auf die Person des Pflichtverteidigers beschränkt und eine Unterbevollmächtigung deshalb unzulässig ist,[10] kann der Wahlverteidiger jederzeit einem anderen Rechtsanwalt eine Untervollmacht für die Verteidigung des Mandanten erteilen, sofern der Mandant hierzu seine Zustimmung erteilt ha...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Haftgründe des § 112 Abs. 2 StPO

Rz. 159 Die Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn ein Haftgrund vorliegt, der die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherstellen soll. Die in §§ 112, 112a StPO genannten Haftgründe sind abschließend. Sie dürfen nur aufgrund bestimmter Tatsachen bejaht werden. Dies hat zur Folge, dass subjektive Vermut...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 240 Der Vollzug der Untersuchungshaft basiert auf dem Grundsatz der Einzelhaft, vgl. etwa § 8 JVollzGB II BW. Der sog. Trennungsgrundsatz kann durch Antrag bzw. mit Zustimmung des Inhaftierten aufgehoben werden, wobei sich eine Einschränkung aus dem nach Haftzwecken differenzierten Vollzug ergeben kann. Demnach ist eine Trennung anzuordnen, um einen Kontakt zwischen Gefa...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 415 Die ausgeführte Sachrüge ist der Teil der Revisionsbegründung, der das tatrichterliche Urteil in materiell-rechtlicher Hinsicht angreift. Zwar ist die Begründung der Sachrüge nicht unbedingt erforderlich, denn auch eine unausgeführte allgemeine Sachrüge löst die uneingeschränkte Pflicht des Revisionsgerichts aus, von Amts wegen die vorinstanzliche Entscheidung vollst...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

Rz. 296 Muster 41.41: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit Muster 41.41: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wird beantragt, den Vorsitzenden Richter _____ wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Begründung: Der Vorsitzende ...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Muster: Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung und gleichzeitige Berufungseinlegung

Rz. 438 Muster 41.68: Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung und gleichzeitige Berufungseinlegung Muster 41.68: Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung und gleichzeitige Berufungseinlegung An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Strafverfahren gegen _____ wegen _____ bestelle ich mich zum Verteidiger ...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen Rücknahme des Strafantrages

Rz. 267 Muster 41.38: Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen Rücknahme des Strafantrages Muster 41.38: Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen Rücknahme des Strafantrages An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wird beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Begründung: Die Anklage wirft meinem Mandanten v...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 143 Gegen Herrn A ist Haftbefehl ergangen. Er wird beschuldigt, einen Diebstahl mit einer Waffe begangen zu haben. Der dringende Tatverdacht stützt sich auf einen Zeugen, der Herrn A am Tatort gesehen haben will. Die Wiedererkennung beruht auf der Vorlage eines in einem früheren Ermittlungsverfahren gemachten Lichtbildes. Herr A hat bisher von seinem Schweigerecht Gebrau...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Wahl des örtlich zuständigen Gerichts durch die Staatsanwaltschaft

Rz. 252 Nicht selten kommt es vor, dass die Wahl des Gerichts, vor dem die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, der Verteidigung nicht ins Konzept passt. Dieses Wahlrecht liegt nicht so sehr in den verschiedenen Anknüpfungspunkten der örtlichen Zuständigkeit nach den §§ 7 ff. StPO begründet, sondern vielmehr in der Stellung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverf...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rüge der mangelhaften Anklageschrift

Rz. 256 Die Anklageschrift ist für die Verteidigung von besonderer Bedeutung, nicht immer durch das, was sie dem Angeschuldigten vorwirft, sondern oftmals durch das, was sie verschweigt. Sie teilt dem Verteidiger mit, wie die Staatsanwaltschaft den Fall tatsächlich und rechtlich beurteilt, und offenbart damit teilweise deren Anklagestrategie. Insofern kommt ihr eine ausgespr...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 282 Der Sachverständige kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden, § 74 Abs. 1 StPO. Dies bedeutet, dass der Sachverständige ebenso wie der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann. Entsprechend dem § 24 Abs. 2 StPO liegt Befangenheit vor, wenn ein Grund gegeben ist, der Misstrauen gegen die Unparteil...mehr

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§ 41 Strafrecht / kk) Muster: Begründung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil

Rz. 478 Muster 41.76: Begründung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil Muster 41.76: Begründung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil An das Amtsgericht _____ Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen _____ wegen _____ Az: _____ beziehe ich mich auf die mit Schriftsatz vom _____ eingelegte Rechtsbeschwerde und beantrage: Das Urteil des Amtsgerichts _____ vom _____, Aktenzeichen ____...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / 2. Aufsuchen eines Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren

Rz. 2 Gegen Herrn A wird – wie die Strafanzeige des Geschädigten und die Ladung zur Vernehmung deutlich machen – als Beschuldigten ermittelt. Er befindet sich mithin im 1. Verfahrensabschnitt eines Strafverfahrens, dem Ermittlungsverfahren. Bereits im Ermittlungsverfahren wird der Boden für das ggf. später stattfindende Hauptverfahren bereitet. Fehler, die hier passieren, si...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Dringender Tatverdacht

Rz. 156 Der Begriff des dringenden Tatverdachts ist schwer zu fassen und wird allgemein dann angenommen, wenn eine hohe oder große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.[69] Bei der gerichtlichen Überprüfung im Wege der Haftprüfung, Haftbeschwerde oder weiteren Haftbeschwerde ist die jeweils aktuelle Verfahrens- und Beweis...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Mangelhafte Anklageschrift bei einer Vielzahl von Einzelakten

Rz. 258 Die Anklageschrift hat ausweislich des § 200 Abs. 1 S. 1 StPO insbesondere die dem Angeschuldigten zur Last gelegte Tat sowie den Ort und die Zeit ihrer Begehung anzugeben. Dies verlangt, dass die Identität des geschichtlichen Vorganges klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen Taten desselben Täters ab...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Verteidigungsanzeige

Rz. 194 Muster 41.24: Verteidigungsanzeige Muster 41.24: Verteidigungsanzeige An die Staatsanwaltschaft/das Amtsgericht/Landgericht Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren/Strafverfahren gegen _____ wegen _____ zeige ich unter Vorlage einer auf mich lautenden Vollmacht an, dass mich der Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte mit seiner Verteidigung beauftragt hat. Ich beantrage une...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 145a Abs. 2 StPO

Rz. 20 Muster 41.2: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 145a Abs. 2 StPO Muster 41.2: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 145a Abs. 2 StPO Vollmacht nach § 145a Abs. 2 StPO Ich bevollmächtige meine/n Verteidiger/in, den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin/die Rechtsanwälte _____, sämtliche Zustellungen, Mitteilungen und Ladungen für mich in Empfang zu nehmen. Es ist mein ausdrüc...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Vergütungs- und Auslagenvorschuss gem. § 47 RVG

Rz. 66 Muster 41.13: Antrag auf Vergütungs- und Auslagenvorschuss gem. § 47 RVG Muster 41.13: Antrag auf Vergütungs- und Auslagenvorschuss gem. § 47 RVG An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ stelle ich den Antrag, auf die nachstehend berechnete Pflichtverteidigervergütung und Auslagen einen Vorschuss gem. § 47 RVG in Höhe von _____ EUR fest...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 5 StPO

Rz. 347 Die Vorschrift des § 244 Abs. 5 StPO bezieht sich vornehmlich sowohl auf den Augenscheinsbeweis als auch auf den Zeugenbeweis in Form der Vernehmung ausländischer Zeugen. Auch hier gelten natürlich zusätzlich die Ablehnungsgründe nach § 244 Abs. 3 StPO.[180] Die Erhebung eines Augenscheinsbeweises kann abgelehnt werden, wenn der Augenschein nach dem pflichtgemäßen Erm...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit einer Frage

Rz. 323 Muster 41.44: Antrag auf Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit einer Frage Muster 41.44: Antrag auf Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit einer Frage An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich namens meines Mandanten, dass das Gericht eine Entscheidung darüber herbeiführt, ob die Frage _____ (Darstellen ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Vertretungsanzeige gegenüber der Polizei

Rz. 452 Muster 41.69: Vertretungsanzeige gegenüber der Polizei Muster 41.69: Vertretungsanzeige gegenüber der Polizei An die Polizeidienststelle _____ Vorfall vom _____ Tgb-Nr.: _____ In der oben genannten Angelegenheit zeige ich unter Vorlage einer beglaubigten Vollmacht an, dass mich _____ mit der Wahrnehmung seiner/ihrer Interessen beauftragt hat. Gleichzeitig bitte ich, mir ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 245 Der Untersuchungsgefangene darf nur bestimmte Gegenstände in seinem Gewahrsam haben. Zugelassen sind nur solche Gegenstände, die sich zum persönlichen Gebrauch oder zur Ausstattung des Haftraums eignen. Alle anderen Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trägt, werden zur sog. Habe genommen. Dazu gehören jegliche Dokumente, Schlüssel und besonders wertvolle G...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen

Rz. 55 Muster 41.10: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen Muster 41.10: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wurde ich mit Beschluss des Gerichts vom _____ als Pflichtverteidiger bestellt. Nach Abschluss des Verfahrens stelle ich den Antrag, ...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 116a Abs. 3 StPO

Rz. 21 Muster 41.3: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 116a Abs. 3 StPO Muster 41.3: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 116a Abs. 3 StPO Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsanwälten _____ wird in Sachen _____ wegen _____ Az. _____ ausdrücklich die besondere Vollmacht erteilt, für die Dauer der Aussetzung des Haftbefehlsvollzugs – unwiderruflich – Ladungen für den/die Beschuld...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 431 Die Adhäsionsentscheidung kann vom Angeklagten auch ohne den strafrechtlichen Teil des Urteils gem. § 406a Abs. 2 StPO mit dem sonst zulässigen Rechtsmittel (Berufung oder Revision) angefochten werden. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen zur Berufung und Revision. Eine Berufungsbegründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, hier aber zu empfehlen, weil andern...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Sachrüge

Rz. 417 Muster 41.64: Sachrüge Muster 41.64: Sachrüge An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ führe ich die bereits mit Schriftsatz vom _____ allgemein erhobene Sachrüge weiter aus: Das Amtsgericht hätte meinen Mandanten nicht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilen, den Führerschein einziehen und die Fahrerla...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 234 Besuche des Untersuchungsgefangenen durch Freunde und Verwandte etc. sind in bestimmten zeitlichen Abständen gestattet.[106] Jeder Besucher benötigt eine Besuchserlaubnis, die bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Haftrichter zu beantragen ist. Bei der Beantragung ist eine Kopie des Lichtbildausweises oder Vergleichbares beizufügen. Jeder Untersuchungsgefangene darf in...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 348 Die Vorschrift des § 245 Abs. 1 und 2 StPO stellt eine Ergänzung des § 244 StPO dar und verlangt die Sonderbehandlung von solchen Beweismitteln, auf die das Gericht ohne Weiteres zugreifen kann, sog. präsente Beweismittel. Dazu zählen ordnungsgemäß geladene und erschienene, d.h. erkennbar anwesende und vernehmungsfähige Zeugen und Sachverständige sowie die dem Gerich...mehr