Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 85 Nach diesem durch die InsO eingeführten Insolvenzantragsgrund hat der Schuldner das Recht, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit[213] Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu stellen. Eine Verpflichtung des Schuldners zur Insolvenzantragstellung bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht jedoch nicht. Auch kann aus diesem Insolvenzantragsg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Praktische Bedeutung

Rz. 89 Durch diesen Insolvenzantragsgrund soll dem redlichen Schuldner frühzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, freiwillig unter die vor Einzelvollstreckung schützende "Käseglocke" des Insolvenzverfahrens zu schlüpfen und so das Unternehmen, etwa auch mithilfe eines sog. "prepackaged" Insolvenzplanes, zu sanieren. Insbesondere das sog. "Schutzschirmverfahren" nach § 270d ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Unterlassene Insolvenzsicherung von Altersteilzeit – Wertguthaben

Rz. 751 Das Wertguthaben aus Altersteilzeit ist gegen die Insolvenz des Arbeitgebers zu sichern und diese Sicherung ist dem Arbeitnehmer nachzuweisen (§ 8a AltTZG).[1518] § 8a Abs. 1 AltTZG (§ 7d Abs. 1 SGB IV a.F.) ist kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.[1519] Auch Tarifverträge, die vorsehen, dass der Arbeitgeber für Wertguthaben, die ein Arbeitnehmer im Altersteilz...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Konkretisierung durch § 15b Abs. 2 u. 3 InsO

Rz. 616 In den Neuregelungen des § 15b Abs. 2 u. 3 InsO, die stets zusammen zu betrachten sind, wurde der Sorgfaltsmaßstab konkretisiert, was bei genauer Beachtung der Voraussetzungen eine gewisse Haftungserleichterung bedeuten kann. Nach § 15b Abs. 2 Satz 1 u. 2 InsO gelten Zahlungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung des Geschä...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Gesellschafter

Rz. 268 § 15a Abs. 3 InsO erstreckt die Insolvenzantragspflicht auch auf die Gesellschafter bzw. jedes Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft für den Fall, dass Führungslosigkeit der Gesellschaft vorliegt. Rz. 269 Führungslosigkeit der Gesellschaft liegt vor, wenn die Gesellschaft, etwa in den Fällen der sog. Firmenbestattung, keinen Geschäftsführer mehr hat. Sie ist nur...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Betriebswirtschaftlicher Begriff

Rz. 9 In der Betriebswirtschaftslehre wird eine Vielzahl von Krisenbegriffen vertreten. Ein einheitlicher Begriff existiert nicht. Für die Ziele dieses Werkes kann der überwiegenden Lehre gefolgt werden, wonach betriebswirtschaftlich eine Unternehmenskrise bei einer Entwicklung vorliegt, die den Fortbestand und somit die Existenz des Unternehmens bedroht und wesentliche Ziel...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Keine Geltung der Regelungen für die Nutzungsüberlassung

Rz. 414 Nach Aufhebung der sog. Rechtsprechungsregelungen zum Eigenkapitalersatz durch das MoMiG war fraglich geworden, ob Nutzungsüberlassungen durch den Gesellschafter überhaupt als Rechtshandlungen des Gesellschafters angesehen werden können, die einem Gesellschafterdarlehen "wirtschaftlich entsprechen", ob Mietforderungen des Gesellschafters also nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 I...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Rechtsweg

Rz. 685 Zum eröffneten Rechtsweg liegt bisher nur uneinheitliche Rspr. vor: Rz. 686 Das OLG Hamburg[1356] hat für die Schadensersatzklage den Weg zu den ordentlichen Gerichten als eröffnet angesehen. Das ist m.E. zutreffend, da es sich um die Geltendmachung eines allgemeinen Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter Handlung handelt. Rz. 687 Nach der arbeitsgerichtlichen Rspr. i...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Sonstige Dauerschuldverhältnisse

Rz. 696 Bei Dauerschuldverhältnissen kann fraglich sein, ob der Gläubiger hinsichtlich einzelner Zahlungsansprüche nach Beginn der Insolvenzverschleppung Alt- oder Neugläubiger ist. Für diese Beurteilung ist u.U. nicht allein auf den Vertragsschluss abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger bei Kenntnis der Krise hätte kündigen können.[1376] Mietansprüche ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (cc) Zusätzliche Reflexwirkung

Rz. 626 Als Reflexwirkung verbietet § 15b InsO (so wie zuvor § 64 GmbHG a.F.) dem Geschäftsführer, das insolvenzreife Unternehmen auf Kosten der Gläubigergesamtheit mit dem Risiko (weiterer) Masseschmälerungen fortzuführen.[1253] Verbindlichkeiten aus diesem Haftungstatbestand sind von der Restschuldbefreiung allerdings nicht nach § 302 Nr. 1 InsO ausgenommen.[1254]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Nicht akzessorische Sicherheiten aus Drittvermögen

Rz. 177 Eine solche Sicherheit könnte der Rangrücktrittsgläubiger auch im Fall der Insolvenz des Schuldners verwerten. Dann würde die Gläubigerforderung durch den Regressanspruch des Drittsicherungsgebers ersetzt, der Rangrücktritt wäre also gegenüber den anderen Gläubigern wirkungslos. Für die den Überschuldungsstatus entlastende Wirkung der Rangrücktrittsvereinbarung ist a...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Diskussion der Prognosezeiträume

Rz. 88 Die Tatbestände der Überschuldung nach § 19 InsO und der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO enthalten beide eine Zahlungs(un)fähigkeitsprognose. Nach der Rspr. des BGH schließt drohende Zahlungsunfähigkeit die Annahme einer positiven Fortführungsprognose i.S.d. Überschuldungstatbestands aus[221] mit der Folge, dass für haftungsbeschränkte Gesellschaften bei ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Prognosezeitraum

Rz. 87 Zum Prognosezeitraum dieses Finanzplans bestanden unterschiedliche Auffassungen. Der maximale Planungszeitraum des Finanzplans orientierte sich grds. an der spätesten Fälligkeit einer im Prognosezeitpunkt bereits entstandenen Verbindlichkeit.[218] Aus Gründen der Praktikabilität und wegen der Prognoseunsicherheiten war der Planungszeitraum i.d.R. jedoch auf das laufen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Besondere Haftungstatbestände in der Krise der Gesellschaft

Rz. 471 Als Haftungstatbestände, die an die eingetretene Krise der Gesellschaft anknüpfen, sind zu nennen:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Gesellschafterweisungen, Einverständnis

Rz. 480 Die Haftung für Vermögensminderungen der Gesellschaft kann ausgeschlossen sein, wenn der Geschäftsführer auf Anweisung der Gesellschafter oder im – auch stillschweigenden – Einverständnis mit den Gesellschaftern handelte. Beispielemehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Sonstige Fragen

Rz. 847 Noch nicht geklärt ist, ob § 254 Abs. 4 InsO auch Ansprüche von Gläubigern gegen Kommanditisten etwa einer GmbH & Co. KG nach § 171 HGB ausschließt. Der Wortlaut erfasst nur Ansprüche der Gesellschaft selbst, während die ratio der Vorschrift auf den Kommanditisten ebenfalls anwendbar ist. M.E. können sich auch Gesellschafter mit Forderungen nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Anzeige eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 559 Nach § 42 Abs. 1 Stazt 2 StaRUG sind die Insolvenzantragspflichtigen verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung unverzüglich anzuzeigen. Dies dürfte sowohl für nach Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache eingetretene als auch für zwar schon zuvor eingetretene, aber erst danach entdeckte Zahlungsunfähigkeit ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Verschleppungshaftung für gezahltes Insolvenzgeld

Rz. 693 Der BGH hat entschieden, dass der Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung[1367] ggü. der Bundesagentur für Arbeit für gezahltes Insolvenzgeld nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (heute § 15a Abs. 1 InsO) auf Schadensersatz haftet, weil es sich beim Insolvenzgeld nach §§ 165 ff. SGB III um ein gesetzliches Schuldverhältnis handelt, für das §...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (aa) Grundsatz

Rz. 619 Nach § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO hat der Geschäftsführer die entgegen dem Zahlungsverbot aus § 15b Abs. 1 InsO geleisteten Zahlungen der Gesellschaft zu erstatten. Aus dem Schutzzweck der Norm ergibt sich, dass die Erstattungspflicht des Geschäftsführers in Höhe des objektiven Wertes des von ihm verbotswidriger Weise veranlassten Vermögensabflusses besteht, jedoch nur, ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Amtsniederlegung

Rz. 773 Auch in der Insolvenz der Gesellschaft kann die Amtsniederlegung des Geschäftsführers rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein. Legt bspw. der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH das Geschäftsführeramt ohne einen wichtigen Grund nieder, ohne zugleich einen neuen Geschäftsführer zu bestellen, ist diese Amtsniederlegung rechtsmissbräuchlich, da ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (3) Umfang des Schadens

Rz. 690 Der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers richtet sich allerdings nur auf den Ersatz des Vertrauensschadens und nicht des Erfüllungsschadens, also nicht auf Ersatz der vollen Nettovergütung und auch nicht auf Ersatz nach § 628 Abs. 2 BGB.[1361] Ein Neugläubigeranspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz i.H.d. Arbeitsentgelts besteht nur, wenn der Arbeitnehmer n...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Dienst-/Anstellungsverhältnis

Rz. 776 Von der Organstellung des Geschäftsleiters ist das Dienst-/Anstellungsverhältnis zu unterscheiden. Es wird ebenfalls durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nicht automatisch beendet. Der Insolvenzverwalter hat jedoch die Möglichkeit, es nach § 113 InsO mit einer Frist von höchstens 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. In der L...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Kleingesellschafterprivileg

Rz. 361 Nach § 39 Abs. 5 InsO gelten die Regelungen nicht für den nicht geschäftsführenden Gesellschafter, der mit 10 % oder weniger am Haftkapital beteiligt ist (sog. Kleingesellschafterprivileg) Für die Anwendung des Privilegs ist erforderlich, dass seine Voraussetzungen in dem gesamten Zeitraum von einem Jahr vor Beantragung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Auf die Verhä...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ff) Haftungen bei Stabilisierungsanordnungen

Rz. 562 Nach § 29 Abs. 2 Nr. 3 StaRUG gehören auch gerichtliche Stabilisierungsanordnungen zu den Instrumenten, die im gerichtlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren in Anspruch genommen werden können. Nach § 57 StRUG haften Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften den durch eine gerichtliche Stabilisierungsanordnung betroffenen Gläubigern auf Ersat...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Freistellungsvereinbarung

Rz. 485 Auch die Freistellungsvereinbarung insbesondere mit dem Gesellschafter/der Obergesellschaft, in deren Interesse die Geschäfte der Krisengesellschaft oftmals weitergeführt werden (sollen), kann ein wirksames Mittel zur Haftungsentlastung des Geschäftsführers sein. Verweigern die Gesellschafter einer GmbH im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit die Genehmigung zur...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Keine Verschleppungshaftung für Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 695 Für gesetzliche Neuverbindlichkeiten haftet der Geschäftsführer aus Insolvenzverschleppung nicht. Eine Neugläubigerhaftung des Geschäftsführers aus Insolvenzverschleppung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge kommt also nicht in Betracht, weil Ansprüche nach SGB IV kraft Gesetzes und nicht durch freiwilliges Kontrahieren entstanden sind.[1374] Es besteht a...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Maßgeblicher Zeitpunkt: Insolvenzreife

Rz. 578 Das Zahlungsverbot gilt ab Eintritt der materiellen Insolvenzreife der Gesellschaft, nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist.[1120] Materielle Insolvenzreife ist Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Zu ihrer Feststellung, die dem Geschäftsleiter obliegt, und insbesondere zu den im Interesse des Gläubigerschutzes strengen Anforderungen der Rspr. sei auf di...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Überschuldung

Rz. 27 Für juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, e.G.) nach § 19 Abs. 1 InsO und für haftungsbeschränkte Gesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z.B. GmbH & Co.KG) ist nach § 19 Abs. 3 InsO neben Zahlungsunfähigkeit auch die Überschuldung ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Überschuldung geht der Zahlungsunfähigkeit nicht selt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Funktion der Prognose

Rz. 34 Die Fortführungsprognose[77] hat zwei Funktionen: Zum einen ist sie Maßstab für den Wertansatz der Vermögenswerte (Fortführungswerte bei positiver Prognose, andernfalls Zerschlagungswerte) im Überschuldungsstatus, zum anderen ist das Fehlen einer positiven Fortführungsprognose zweites Tatbestandsmerkmal der Überschuldung.[78] M.a.W. liegt trotz rechnerischer Vermögens...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Wettbewerbsverbot

Rz. 774 Das aus der Organstellung des Geschäftsführers erwachsende Wettbewerbsverbot endet nach insoweit konsequenter Entscheidung des OLG Rostock nicht bereits mit dem Verlust der Verfügungsbefugnis sondern erst mit der Beendigung der Organstellung.[1576] Ein im Dienstverhältnis vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot (mit Karenzentschädigungspflicht) dürfte hingeg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Laufende Zinsen

Rz. 364 Vertragliche Ansprüche eines Gesellschafters auf marktübliche Zinsen für das von ihm gewährte Darlehen sind keine einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellten Forderungen, so dass die pünktliche Begleichung laufender Zinsansprüche nicht der Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO unterfällt.[693] Entgegen noch OLG München[694] dürfte sich also, wenn Zins und Tilgung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Aufrechnung mit Gegenansprüchen?

Rz. 634 Der Geschäftsführer kann gegen den Erstattungsanspruch aus § 64 GmbHG a.F. auch nicht mit eigenen, vor Insolvenzeröffnung erworbenen und zur Tabelle festgestellten Gehaltsansprüchen gegen die Gesellschaft aufrechnen. Eine solche Aufrechnung sei unwirksam, weil der Geschäftsführer die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung erworben habe, § 96 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes

Rz. 639 Zulasten eines Geschäftsführers, der nach Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit Zahlungen aus dem Vermögen der Gesellschaft leistet, wird vermutet, dass er dabei nicht mit der von einem Vertretungsorgan der GmbH zu erwartenden Sorgfalt gehandelt hat.[1282] Diese Beweislastverteilung zulasten des Geschäftsführers, der nach Eintritt der Insolvenzantragsvoraussetzungen Zah...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Reverse Debt-Equity-Swap

Rz. 112 Weil ein regulärer DES häufig an der mangelnden Werthaltigkeit der Forderung zu scheitern droht, kann die Variante des Reverse-DES in Erwägung zu ziehen sein.[257] Vereinfacht gesagt wandern beim DES die Forderungen zum Unternehmen/Schuldner und beim Reverse DES das Unternehmen/Schuldner zu den Forderungen. Hierzu bringen die Gläubiger ihre Forderungen gegen den Schu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Nicht gebotene Insolvenzantragstellung

Rz. 856 Zu beachten ist zunächst, dass für Geschäftsführer von Gesellschaften – auch nach Einführung der "Incentivierung" durch die Möglichkeit des Schutzschirmverfahrens (heute § 270d InsO) – die eigenmächtige Insolvenzantragstellung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit regelmäßig eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers sein dürfte,[1721] weil die Eröffnung eines Insolve...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ff) Doppelinsolvenz

Rz. 428 Ebenfalls nicht geregelt und daher ungeklärt ist, ob das Weiternutzungsrecht des Insolvenzverwalters (der Gesellschaft) nach § 135 Abs. 3 InsO auch in der Doppelinsolvenz, also auch gegenüber dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters gilt. Mit dem Argument, es fehle an einer Vorausverfügung, so dass für eine analoge Anwendung des § 110 Abs. 1 InsO ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Pflicht zur Vorlage eines Insolvenzplans?

Rz. 860 Soweit ersichtlich, ist nicht geklärt, ob der Geschäftsführer für die Vorlage eines Insolvenzplans, der in die Stellung der Gesellschafter eingreift, einen Gesellschafterbeschluss braucht. Dieses gesellschaftsrechtliche Erfordernis wird in der Lit. teilweise angenommen.[1728] Dagegen könnte sprechen, dass die Gesellschafterrechte im förmlichen Insolvenzverfahren susp...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Verjährung

Rz. 642 Der Erstattungsanspruch verjährt nach der klaren Regelung in §§ 64 Satz 4, 43 Abs. 4 GmbHG in fünf Jahren nach seiner Entstehung durch die Vornahme der (verbotenen) Zahlung im Stadium der Insolvenzreife.[1291] Die Entstehung des Anspruchs hängt hingegen nicht von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder seiner Abweisung mangels Masse ab,[1292] sondern nur die Durch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Finanzplandarlehen, Abfindungsanprüche u.a.

Rz. 374 Eine Unsicherheit betr. die Anwendbarkeit des § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG kann sich für sog. Finanzplandarlehen und andere (vereinbarte) Finanzierungsbedingungen, etwa Sanierungs- oder Krisendarlehen mit entsprechenden Kündigungsverzichten oder Rangrücktritte ergeben.[719] Diese waren nach alter Rechtslage keine eigenständige Kategorie i.S.d. Eigenkapitalersatzrechts.[7...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligung

Rz. 442 Im Betriebsvermögen gehaltene Anteile unterliegen den vorrangigen §§ 4, 5 EStG. Hier war fraglich, ob eine Gewinnminderung aus dem Ausfall mit dem Darlehen geltend gemacht werden kann oder ob die Einschränkungen des § 3c Abs. 2 EStG, 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG eingreifen. Der BFH hat entschieden, dass das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht greift, und zwar...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Finanzierungszusagen und Zuzahlungen in freie Rücklagen

Rz. 119 Bei Finanzierungszusagen des Gesellschafters muss genau geprüft werden, wie weit sie reichen und ob sie auch für den Insolvenzfall gelten. Eine Finanzierungszusage, die nicht im Insolvenzfall gilt, ist im Überschuldungsstatus nur so lange zu aktivieren, wie eine positive Fortführungsprognose besteht. Die Beweislast hierfür trägt derjenige, der sich auf die positive P...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Abtretung des Freistellungsanspruchs

Rz. 495 In der Praxis wird sich anbieten, den Freistellungsanspruch des versicherten Geschäftsführers gegen die D&O-Versicherung an die geschädigte Gesellschaft abzutreten, damit nicht zunächst die Gesellschaft gegen den noch amtierenden Geschäftsführer vorgehen muss. Geschieht dies, kann die Versicherung daraus nicht den Schluss ziehen, die geschädigte Gesellschaft beabsich...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Stillhalteabsprachen

Rz. 207 Nach meinem Dafürhalten reichen nach den Entscheidungen des BGH zum Kriterium der ernstlichen Einforderung bei der Zahlungsunfähigkeitsprüfung[397] auch sog. Stillhaltevereinbarungen aus, die betreffende Verbindlichkeit bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zu berücksichtigen.[398] Solche Vereinbarungen mit dem Gläubiger, dass er einstweilen von ernsthaf...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Masseverkürzung

Rz. 579 Entsprechend dem Ziel der Vorschrift, im Interesse der Gläubigergleichbehandlung eine Schmälerung der Masse nach Eintritt der Insolvenzreife zu verhindern bzw. auszugleichen,[1124] sind nur solche Zahlungen verboten, die zu einer Verkürzung der den Gläubigern (Gläubigergesamtheit) zu einer gleichmäßigen Befriedigung zur Verfügung stehenden Haftungsmasse führen; maßge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Spezifische Insolvenzrechtliche Pflichten

Rz. 857 Der Geschäftsführer des (vorläufig) eigenverwaltenden Schuldners hat selbstverständlich die spezifischen insolvenzverfahrensrechtlichen Pflichten, vergleichbar den Pflichten des (vorläufigen) Insolvenzverwalters zu wahren, zu welchen u.a. gehören:[1723]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Geschäftsführerhaftung wegen nicht abgeführter Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

Rz. 865 Auch im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren hat der Schuldner grds. die Verpflichtungen aus dem Steuerschuldverhältnis zu erfüllen und die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer zu begleichen. Geschieht dies nicht, kommt die Organhaftung des Geschäftsführers der Schuldner-GmbH (§§ 34, 69 AO bzw. §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 266a StGB) in Betracht, da seine Rechtsposition a...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Verjährung

Rz. 308 Nach § 159 HGB verjährt die Kommanditistenhaftung in fünf Jahren nach Auflösung der Gesellschaft. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG ist nach §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 1 Nr. 3 HGB ein Auflösungstatbestand. Gem. § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB wird die Verjährung des Anspruchs gegen die Gesellschaft durch Anmeldung des Anspruchs mit Anspruchsbegründu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Verwertung von Anlagevermögen

Rz. 196 Zur Beschaffung der für die Bedienung fälliger Verbindlichkeiten erforderlichen Liquidität kann sich die Verwertung von Gegenständen des Anlagevermögens anbieten (etwa Sale-and-Lease-Back). Bei bloßer Finanzierungsfunktion sind dies keine umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen.[391] Zu beachten ist in jedem Fall, dass dies ausreichend schnell geschieht, um die Zahlungsu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Auswahl der in Anspruch zu nehmenden Kommanditisten?

Rz. 307 Da die Kommanditisten gesamtschuldnerisch haften (§§ 172 Abs. 4, 171 1. Halbs., 161 Abs. 2, 128 Satz 1 HGB), kann der Insolvenzverwalter grds. jeden Kommanditisten in Anspruch nehmen. In der Lit. wird jedoch vertreten, dass die Auswahl nach § 421 Abs. 1 BGB in den Fällen, in denen der Gesamtschuldnerregress aus tatsächlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann (wi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Prognosesicherheit und Beurteilungsspielrum, Darlegungs- und Beweislast, Rechtsrat

Rz. 44 Als Prognosesicherheit genügt nach ganz h.M. die überwiegende Wahrscheinlichkeit der sich aus dem Unternehmenskonzept ergebenden Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit.[104] Bei der Beantwortung der Frage, ob eine positive Fortführungsprognose gestellt werden kann, ist dem Geschäftsführer ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen. Dabei ist die Vermögenssituation der Ges...mehr