Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung, Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Es bedarf keiner Begründung, dass der Aktenkenntnis auch im Strafprozess eine besondere Bedeutung zukommt. Dies gilt nicht nur für den Verteidiger, dessen Tätigkeit für den Beschuldigten eine möglichst umfassende Kenntnis des Verfahrensstandes voraussetzt (§ 147 StPO; s. dazu § 385 Rz. 157 f.; § 392 Rz. 391 ff.; § 399 Rz. 272), sondern auch für andere am ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zulässigkeit

Rz. 30 [Autor/Stand] Sind die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Einziehung gegeben, ist nach Maßgabe des § 76a StGB in bestimmten Fällen ein selbständiges Verfahren zur Anordnung dieser Maßnahmen zulässig. Rz. 31 [Autor/Stand] Nach § 76a Abs. 1 StGB wird vorausgesetzt, dass eine Straftat (d.h. eine tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft verwirklichte Verlet...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anzuwendende Vorschriften

Rz. 32 [Autor/Stand] § 375 Abs. 2 AO enthält im Gegensatz zum früheren Recht nur noch eine Sonderregelung über die sachlichen Voraussetzungen für die Einziehung von bestimmten Gegenständen, d.h. von Schmuggelware und Beförderungsmitteln.[2] Rz. 33 [Autor/Stand] Gemäß § 369 Abs. 2 AO sind ergänzend die allgemeinen Bestimmungen des Strafrechts über die Einziehung von Tatprodukt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 375 Nebenfolgen

Schrifttum: Borgel/Reichling in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024, J. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung; Lohmeyer, Zum Anwendungsbereich des § 375 AO, ZfZ 1979, 72; Pfaff, Nebenfolgen und Verfall, DStZ/A 1979, 363; Wegner, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte, wistra 2017, 298; Wegne...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verfassungswidrigkeit der Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Eine gerichtliche Entscheidung wie im subjektiven oder objektiven Verfahren ist bei § 394 AO entbehrlich. Für den Eigentumsübergang auf den Staat genügen vielmehr der Hinweis der FinB auf den drohenden Verlust des Eigentums durch öffentliche Bekanntmachung und der gesetzlich vorgesehene Zeitablauf. Darin sieht ein Teil der Literatur[2] einen tragenden Grun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Befugnisse der FinB bei Zuständigkeitskonzentration (§ 402 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 91 Abs. 4 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 91. Rz. 11 [Autor/Stand] Sind die Zuständigkeiten mehrerer FinB gem. § 387 Abs. 2 AO bei einer Straf- und Bußgeldsachenstelle konzentriert worden (s. § 387 Rz. 35 ff.), behält jede der angeschlossenen FinB, also die Besteuerungsbehörden, die sich aus Abs. 1 ergebenden Befugnisse und Pflichten (§ 402 Abs. 2 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Rechtsfolgen

Rz. 95 [Autor/Stand] Die Rechtsfolgen der Einziehung ergeben sich aus § 75 StGB. Daraus ergibt sich, dass mit der Rechtskraft der Entscheidung das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht (z.B. Pfandrecht oder Sicherungseigentum etc., s. Rz. 56, 63 f.) auf den Staat übergeht (das sind in der Regel die Bundesländer)[2]. Dieser Rechtsübergang tritt ohne Rücksicht auf d...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 26 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Hinweise des Deutschen Vereins zur Datenübermittlung bei Beratungsleistungen (SGB II und SGB XII), NDV 2011,204. Fischer, Medizinische Untersuchungen zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld II, NZS 2021, 537. Hammel, Die Begehung von Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zulasten eines Sozialleistungsträg...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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R / 16 Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 3116]

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F / 21 Fahrverbot, mehrere Fahrverbote [Rdn 1689]

Rdn 1690 Literaturhinweise zu § 25 Abs. 2 und 2a StVG a.F.: Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, zfs 2013, 368 Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, DAR 2008, 54 Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428, s....mehr

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Autorenverzeichnis

Detlef Burhoff Rechtsanwalt, Richter am OLG a.D., Leer/Augsburg Dr. Axel Deutscher Richter am Amtsgericht, Bochum Sven Eichler Master of Science, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Messungen im Straßenverkehr VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Saarbrücken Detlev Groß Dipl.-Ingenieur, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger f...mehr

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E / 15 Einziehung des Wertes von Taterträgen [Rdn 1060]

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F / 1 Fahreignungs-Bewertungssystem, Allgemeines [Rdn 1177]

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F / 19 Fahrverbot, Fristberechnung [Rdn 1646]

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R / 2 Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 2932]

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G / 1 Geldbuße, Allgemeines [Rdn 1829]

Rdn 1830 Literaturhinweise: Burhoff, Die Änderung im StVG, in der BKatV und im BKat zum 1.2.2009, VRR 2009, 47 ders., Aktuelle Gesetzgebung: Änderung der BußgeldkatalogVO und des StVG, VA 2010, 33 Burmann, Höhere Geldbußen – ein geeignetes Steuerungsmittel?, DAR 2007, 187 Deutscher, Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Urteil bei Verkehrsordnungswidrigkeiten,...mehr

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A / 28 Ausschluss eines Richters [Rdn 394]

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R / 11 Rechtsbeschwerde, Rücknahme [Rdn 3045]

Rdn 3046 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 m.w.N. und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3047 1.a) Gem. § 46 Abs. 1 i.V.m. § 302 StPO kann die Rechtsbeschwerde ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Eine Teilrücknahme ist nichts anderes als eine nachträgliche Rechtsmittelbeschränkung, die in gleicher Weise und in gleiche...mehr

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R / 19 Rechtskraft der bußgeldrechtlichen Entscheidung [Rdn 3199]

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U / 1 Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren [Rdn 3651]

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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F / 6 Fahrtenbuch [Rdn 1312]

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R / 12 Rechtsbeschwerde, Sachrüge [Rdn 3054]

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G / 26 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, standardisierte Messverfahren [Rdn 2273]

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T / 1 Tatbegriff im Bußgeldverfahren [Rdn 3481]

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T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

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K / 3 Konkurrenzen [Rdn 2654]

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E / 12 Einstellung des Verfahrens nach allgemeinen Bestimmungen [Rdn 1006]

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J

Jugendliche und Heranwachsende im OWi-Verfahren [Rdn 2609] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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V / 6 Verteidigung im OWi-Verfahren, allgemeine Verteidigerhinweise [Rdn 3966]

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A / 27 Aufhebung des Bußgeldbescheids im Strafverfahren (§ 86) [Rdn 387]

Rdn 388 1. Gem. § 86 Abs. 1 S. 1 wird ein Bußgeldbescheid aufgehoben, wenn später wegen derselben Handlung eine Verurteilung als Straftat erfolgt. Die Aufhebung nimmt das Strafgericht mit der Verurteilung vor. Der Sinn dieser Regelung erschließt sich aus § 84 Abs. 1. Ein Bußgeldbescheid erwächst zwar in materielle Rechtskraft, allerdings entfaltet er eine Sperrwirkung nur fü...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6 Regeln für einen rechtmäßigen Streik

Die Rechtsprechung hat aus den wenigen verfassungsrechtlichen Vorgaben und allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Zivil- und Strafrechts das Arbeitskampfrecht und konkrete Arbeitskampfregeln entwickelt. Sie sollen einerseits die Nachteile des Arbeitskampfes für die Beteiligten und Dritte auf das für seinen Zweck Erforderliche reduzieren. Sie müssen andererseits aber auch sicherst...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Täter einer Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26a Abs. 1 UStG) können die Personen sein, die nach den §§ 18, 18i,18j und 18k UStG zur Entrichtung der Steuer verpflichtet sind. Das sind: der im Inland ansässige Unternehmer (§ 18 Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG), der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (§ 18 Abs. 4c S. 2...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten nach § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, d. h., die Verwirklichung des Straftatbestandes des § 26c i. V. m. § 26 Abs. 1 UStG ist als Täter (vgl. § 25 StGB) oder Teilnehmer (Anstiftung, § 26 StGB bzw. Beihilfe § 27 StGB) möglich. Da die bandenmäßige Begehung allerdings ein sog. besonderes persönliches Tatbestan...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei § 26c UStG handelt es sich um Steuerstraftaten i. S. d. § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO , d. h. um Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind. Es gelten damit nach § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Begehungsform...mehr

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zfs 04/2024, Sonntagsfahrve... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Das angefochtene Urteil unterliegt auf die Sachrüge hin der Aufhebung. Die getroffenen Feststellungen tragen die Verurteilung nicht. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Das Urteil hält sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand. 1. Das AG hat in dem festgestellten Verhalten einen Verstoß gegen §§ 30 Abs. 3, 49 StVO, § 24 StVG gesehen. a) § 30 Abs. 3 Satz 1 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Abweichungen von der deutschen Rechtsauffassung (bzw. von der Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung) offenlegen

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abschließend ist auf die Problematik der Steuerhinterziehung beim Verschweigen einer abweichenden Rechtsauffassung hinzuweisen. Vermehrt wurde nach den damaligen Vorsteuerausschlüssen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (vgl. dazu Weimann/Raudszus, INF 1999, 261) den Beratern im Fachschrifttum empfohlen, zu Gunsten des Mandanten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.1.2 Arbeitgeber

Rz. 13 Der Rechtsbegriff des Arbeitgebers wird in den einzelnen Rechtsbereichen in Nuancen unterschiedlich definiert (ausführlich zu den Unterschieden des arbeitsrechtlichen und des sozialrechtlichen Arbeitgeberbegriffs vgl. Wickel, Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com, 2/2016, 189, 190 f.). Maßgebend für das Verständnis dieses Begriffs i. S. d. § 28e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.1 Beteiligung mehrerer

Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Ob im Fall obstruktiver Beschlussfassung gegen nach dem GEG erforderliche Maßnahmen als Beteiligte der Ordnungswidrigkeit auch diejenigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, die im einen Fall für die GEG-konforme Maßnahme gestimmt haben und im anderen Fall gegen den GEG-widrigen Beschlussantrag, ist er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Antenne im Mietrecht / 3.2 Abwägung Informationsinteresse gegen Eigentumsinteresse

Ein grundsätzlicher Vorrang des Informationsinteresses des Mieters (z. B. mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Herkunft) vor dem Eigentumsinteresse des Vermieters ergibt sich weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, da sowohl die in Art. 49 EG geregelte Dienstleistungsfreiheit noch die in Art. 10 EMRK gewährleistete Informationsfrei...mehr

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zfs 03/2024, Strafrechtssch... / 2 Aus den Gründen: “…

a) Mit seinem Hinweisbeschluss vom 17.4.2023 hat der Senat ausgeführt: “Dem Kl. steht im Hinblick auf die streitgegenständliche Honorarforderung derzeit ("vorläufig") ein Anspruch auf Deckung zu. Es liegt ein Versicherungsfall vor (a), der geltend gemacht Anspruch ist nicht aufgrund des Vorliegens einer wissentlichen Pflichtverletzung (b) oder sonstigen Obliegenheitsverletzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum: S. zunächst die Schrifttumshinweise in Bd. I. 1. Einzeldarstellungen: Berthold, Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur, 1993; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1997; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, 2. Aufl. 2017; Drüen in Tipke/Kru...mehr

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AGS 03/2024, Tagung der Geb... / 3. Nr. 4102 VV im Lichte der Änderungen im Strafverfahrensrecht – Änderungsbedarf oder potenziertes Sonderopfer der Anwaltschaft?

Zitat "Die Gebührenreferenten sind der Auffassung, dass die in S. 2 der Anm. zu Nr. 4102 VV RVG normierte Gebührenbeschränkung der Terminsgebühr, dass bis zu drei Termine durch eine Terminsgebühr entgolten werden, wegfallen soll. Die vorgerichtliche Terminsgebühr soll in Abänderung des S. 2 der Anm. zu Nr. 4102 VV RVG für jeden Termin (und nicht für drei Termine) anfallen." De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zweifel über die Höhe der Steuerverkürzung

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Aussetzung nach § 396 AO ist nur zulässig, wenn die Steuerverkürzung (bzw. ungerechtfertigte Vorteilserlangung) dem Grunde nach ("ob") streitig ist, nicht dagegen bei Zweifeln hinsichtlich der Höhe der Verkürzung bzw. des zu Unrecht erlangten Vorteils[2]. Die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung ist nämlich nicht vom Umfang der verkürzten Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Lösungsansätze in Literatur und Rechtsprechung

Rz. 106 [Autor/Stand] Nach dem Nemo-tenetur-Prinzip braucht der Stpfl. keine ihn belastenden Angaben bzgl. bereits "begangener" Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zu machen, die Gegenstand der Steuerprüfung bzw. des eingeleiteten Strafverfahrens sind. Bei wahrheitswidrigen Angaben macht er sich nicht nach § 370 AO strafbar, denn dadurch werden lediglich erlangte Vort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Aussetzung bei zivil- oder öffentlich-rechtlichen Vorfragen (§§ 154d, 262 StPO)

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Befugnis, das Strafverfahren wegen anderer als der in § 396 Abs. 1 AO genannten Vorfragen auszusetzen (§§ 154d, 262 StPO), lässt § 396 AO unberührt. Allerdings ist § 396 AO als spezifische steuerstrafverfahrensrechtliche Vorschrift gegenüber den §§ 154d, 262 StPO die speziellere Vorschrift. Liegen ihre Voraussetzungen vor, so ist gem. § 385 Abs. 1 AO...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verfassungswidrigkeit der Vorschrift?

Rz. 241 [Autor/Stand] § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO genügt nach der höchstrichterlichen Rspr.[2] verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Ausnahmen vom Steuergeheimnis sind jedoch im Lichte verfassungsrechtlicher Anforderungen an den Schutz individualisierter und individualisierbarer steuerlichen Daten auszulegen[3]. Zur Auslegung von § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO durch die Finanzverwaltung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / I. Einleitung

Strafrecht ist formalisierte Sozialkontrolle. Das unterscheidet Strafrecht von der Willkür privater Sozialkontrolle (Salditt, Eröffnungsvortrag des 26. Strafverteidigertages, Mainz 8.–10.3.2002). Diese Feststellungen gelten für das Steuerstrafrecht in besonderem Maße. Und sie bedeuten auch, dass bereits dem materiellen (Steuer)Strafrecht die Legitimation abhandenkommt, wenn ...mehr