Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Streckung des Verlustausgleichs

Leitsatz Das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird durch eine zeitliche Verschiebung des Verlustausgleichs zwar erheblich eingeschränkt, dadurch wird aber kein Verstoß gegen das Verfassungsrecht begründet. Tritt allerdings ein endgültiger Ausschluss des Verlustausgleiches aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Gründen ein, könnte etwas anderes gelten. Sachv...mehr

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ZErb 4/2012, Überlegungen z... / b) GmbH

Die Veräußerung einzelner Vermögensgegenstände der GmbH ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Allerdings gilt die oben dargestellte für Kleinanleger nachteilige Streubesitzregelung des § 8 Nr. 5 GewStG nicht für Gewinne aus der Veräußerung von Streubesitzanteilen, sodass diese gewerbesteuerfrei bleiben.[132] Gewerbesteuerfrei sind aufgrund der oben dargestellten sog. erwe...mehr

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ZErb 4/2012, Überlegungen z... / a) Personengesellschaft

Die Veräußerung einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Gewerbesteuerfrei sind aufgrund der oben dargestellten sog. erweiterten Gewerbesteuerkürzung aber Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken.[124] Allerdings gilt die Gewerbesteuerfreiheit nicht, soweit der Gewerbeertrag Gewinne aus der Aufdeckung stiller Reserven aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Der Text des § 29 GmbHG ist durch das BiRiLiG vom 19.12.1985 neu gefasst worden. Während das alte Recht von dem Grundsatz ausging, dass der Gewinn in voller Höhe an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, soll die Neufassung des § 29 GmbHG eine Gewinnthesaurierung erleichtern. Dabei ist von Bedeutung, dass es nach neuem Recht nicht mehr möglich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesetzliche Befugnis zur Rücklagenbildung durch die Geschäftsführer (Abs. 4)

Rn. 68 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Die Sondervorschrift des § 29 Abs. 4 GmbHG entspricht § 58 Abs. 2a AktG. Sie lässt zu, dass Beträge in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden, die dem Eigenkapitalanteil der Wertaufholung (Zuschreibung gem. § 253 Abs. 5) entsprechen. Gleiches gilt für die Auflösung von Passivposten, die ›bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung‹ gebildet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.3 Stille Reserven

Rz. 265 Stille Reserven resultieren aus der Differenz zwischen dem Buchwert von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und dem Verkehrswert. Sie entstehen z. B. durch Abschreibungen und Wertsteigerungen von Aktiva oder durch Unterbewertung von Passiva. Rz. 266 Die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachfolgeplanung, da diese bei A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.4 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 267 Das Beispiel in Rz. 266 zeigt, dass einzelne Wirtschaftsgüter bei Personengesellschaften steuerneutral übertragen werden können. Dadurch wird die Besteuerung von stillen Reserven zwar nicht endgültig vermieden, jedoch kann diese zumindest in die Zukunft verschoben werden. Praxis-Beispiel U ist zu 50 % an einer OHG beteiligt. Er hält ein Grundstück im Sonderbetriebsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.3 Gleichverteilung unter den Erben

Rz. 125 Bei allen Gestaltungsmodellen sollte die wertmäßige Verteilung des Vermögens unter den Erben beachtet werden, um nachträgliche Belastungen durch mögliche Ausgleichsansprüche zu vermeiden. Praxis-Beispiel U ist Inhaber eines mittelständischen Bauunternehmens. Er verwaltet zudem Immobilien für seine Kunden, weil er sämtliche Baumaßnahmen günstig anbieten kann. U ist ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.4.2 Erbfall bei einem Erben

Rz. 135 Der Erbfall ist keine Betriebsveräußerung oder -aufgabe durch den Erblasser, sondern eine insgesamt unentgeltliche Betriebsübertragung i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG mit notwendiger Fortführung der Buchwerte durch den Alleinerben. Der Alleinerbe tritt demnach in die Fußstapfen des Erblassers, wobei stille Reserven nicht aufgedeckt werden[1]. Eine Auseinandersetzung ist dam...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.14 Umwandlung

Rz. 258 Fragen zur Umwandlung befassen sich mit dem Unternehmensübergang auf eine andere Rechtsform und deren steuerlichen Folgen. Im Wesentlichen geht es darum, welche Werte im neuen Unternehmen angesetzt werden bzw. welche Werte der Veräußerer zu versteuern hat. Ziel kann es u. a. sein, die Buchwerte fortzuführen. Soweit höhere Werte als die Buchwerte angesetzt werden, sin...mehr

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Rücklage für Ersatzbeschaffung: Reinvestitionsfrist und Anforderungen an Investitionsabsicht

Leitsatz 1. Nach Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung ist die Reinvestition innerhalb von vier Wirtschaftsjahren nach der Bildung der Rücklage auszuführen. Bei der beabsichtigten Herstellung eines neuen funktionsgleichen Gebäudes beträgt die Frist sechs Wirtschaftsjahre. Soweit das Ersatzwirtschaftsgut bis zum Ablauf der Frist nicht angeschafft oder hergestellt worde...mehr

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zfs 1/2012, Angehörigenschm... / IV. Rechtliche Konsequenzen

Die Konsequenzen dieser Überlegungen sind rechtlicher Natur. Die Judikative ist an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG) es liegt nicht in ihrer Macht die grundlegenden Funktionen des geltenden Haftungsrechtes außer Kraft zu setzten. Indem die Judikative den Angehörigen bisher angemessenen Schadensersatz verweigert, lässt sie die grundlegende Steuerungsfunktion, insb...mehr

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Maßgeblichkeit des Einkünftebegriffs des § 2 Abs. 2 EStG für den Einkünftebegriff in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Erzielt ein Kind Gewinneinkünfte i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG, sind diese auch im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht nach dem Zuflussprinzip zu erfassen, soweit sich aus den Regeln über die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1 oder § 5 EStG) ein abweichender Realisationszeitpunkt ergibt. 2. Ein gewerblicher Veräußerungsgewinn, der nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG aufgru...mehr

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Tarifvergünstigung für Gewinne aus der Veräußerung von KG-Anteilen

Leitsatz Werden Teile des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft zunächst auf eine neugegründete Schwesterpersonengesellschaft übertragen und die Anteile an der neuen Gesellschaft in der Folge veräußert, ist eine Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns möglich. Durch das Vorgehen wird kein Gestaltungsmissbrauch begründet, wenn die dem Anteilsverkauf vorhergehende Ums...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Vorschriften des AStG

Rz. 63 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 2 AStG. Die einkommensteuerliche Zurechnung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 begründet keinen eigenen Steuertatbestand, sondern ergänzt lediglich die erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 2. Diese Steuerpflicht soll nicht dadurch umgangen werden können, dass eine Person i.S. des § 2 ihre (passiven und niedrig besteuerten) nicht auslän...mehr

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Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als ­Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt

Leitsatz Der in dem Jahr des Ausscheidens eines Gesellschafters hinsichtlich des auf ihn entfallenden Anteils gem. § 5a Abs. 4 S. 3 Nr. 3 EStG dem Gewinn hinzuzurechnende Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 S. 1 EStG führt nicht zu einem nach den §§ 16, 34 EStG steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn. Normenkette § 5a, § 16, § 34 EStG Sachverhalt Der Kläger hatte sich 1998 an ei...mehr

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Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils

Leitsatz Im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i.S.d. § 20 UmwStG 1995 kann das aufnehmende Unternehmen weder durch Anfechtungs- noch durch Feststellungsklage geltend machen, die seiner Steuerfestsetzung zugrunde gelegten Werte des eingebrachten Vermögens seien zu hoch. Ein solches Begehren kann nur der Einbringende im Wege der sog. Drittan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzung

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Gewerbesteuer auf den Unterschiedsbetrag bei der Tonnagesteuer

Leitsatz Der Gewinn aus der Auflösung des Unterschiedsbetrages unterliegt in vollem Umfang der Gewerbesteuer. Sachverhalt Die Klägerin war an einer Kommanditgesellschaft beteiligt, die ein Schiff im internationalen Verkehr betrieb. Im Jahr 2004 optierte die Gesellschaft zur Gewinnermittlung nach § 5a EStG, der Gewinnermittlung nach der Tonnage des Schiffes. In diesem Zusammen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 2.2 Teilwertansatz bei Übergang von steuerbefreiter auf steuerpflichtige Körperschaft

Rz. 12 Abs. 1 S. 2 enthält eine Ausnahme von der Wertverknüpfung. Wird eine steuerbefreite Körperschaft als übertragende Körperschaft mit einer steuerpflichtigen Körperschaft verschmolzen, und setzt die übertragende Körperschaft in der Verschmelzungsbilanz die Buchwerte an, würde eine Wertverknüpfung bedeuten, dass die in der Zeit der Steuerbefreiung gebildeten stillen Reser...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.1.3 Zwischenwertansatz, freiwilliger Teilwertansatz (Abs. 1 S. 2)

Rz. 45 Im Rahmen des Wahlrechts nach Abs. 1 S. 1 kann die übertragende Körperschaft auch höhere Werte als die Buchwerte ansetzen (Abs. 1 S. 2). Untere Grenze sind die Buchwerte, weil nur „höhere” Werte angesetzt werden dürfen. Obere Grenze sind die Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter, sie dürfen zur Vermeidung einer Überbewertung nicht überschritten werden. Ist der Teil...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 2.1.2 Handelsrechtliche Umwandlungsbilanz

Rz. 5 Handelsrechtlich hat der übertragende Rechtsträger zwingend eine Umwandlungsbilanz (Übertragungsbilanz) aufzustellen; dies ist nach §17 Abs. 2 UmwG Voraussetzung für die Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister. Der übernehmende Rechtsträger kann eine Umwandlungsbilanz (Übernahmebilanz) aufstellen, muss dies jedoch nicht. Er kann die Umwandlung und den damit ve...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4.6.5 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 79 Sind die Voraussetzungen für die Übertragung des Verlustvortrags nach § 12 Abs. 3 S. 2 nicht erfüllt, kann die Verlustverwertung in eingeschränktem Maße durch folgende Gestaltungen ermöglicht werden: Möglich ist, den Verlust bereits auf der Ebene der übertragenden Körperschaft auszugleichen und damit die Übertragung des Verlustvortrags überhaupt zu vermeiden. Dies kann...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.1 Übersicht

Rz. 15 Der Übertragungsvorgang ist bei der übernehmenden Körperschaft nur ausnahmsweise ergebnisneutral. Durch die Verschmelzung bzw. Vermögensübertragung erwirbt die Körperschaft Wirtschaftsgüter, die sie mit den Werten aus der Verschmelzungsbilanz der übertragenden Körperschaft ansetzen muss (Wertverknüpfung, Rz. 4ff.). Diese Werte können die fortentwickelten Anschaffungs-...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.5 Rückgängigmachen einer Teilwertabschreibung (Beteiligungskorrekturbetrag)

Rz. 30 Eine besondere Behandlung erfährt der Beteiligungskorrekturbetrag. Dieser Gewinn ist zwar anders definiert als der Übernahmegewinn, kann aber teilweise oder ganz ­Bestandteil des Übernahmegewinns sein. Ist dies der Fall, geht die Steuerpflicht des Beteiligungskorrekturbetrags der Steuerfreiheit des Übernahmegewinns vor. Abs. 2 S. 2 definiert den Beteiligungskorrekturbe...mehr

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ZErb 03/2011, Ertrags- und ... / Einführung

Gemeinhin lautet die Empfehlung, mit der Erbfolge in Personengesellschaftsanteile nicht bis zum Tode abzuwarten, sondern die Erbfolge lebzeitig vorwegzunehmen; denn dadurch lassen sich insbesondere etwa auftretende Nachfolgeprobleme noch vom Senior selbst bewältigen, schenkungsteuerliche Freibeträge unter Umständen mehrfach ausnutzen und die Anteilserträge progressionsminder...mehr

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ZErb 03/2011, Ertrags- und ... / 1. Unterbeteiligung

Bei Schenkung einer Unterbeteiligung kann das Verwaltungsinteresse des Seniors am weitesten gewahrt werden; denn die Geschäftsführung, die mit der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Hauptgesellschaft verbunden ist[7], sowie die Ausübung dieser Rechte selbst[8] stehen allein dem Hauptbeteiligten zu. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um sog. Grundlagenge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Buch-, Zwischen- oder Teilwertansatz

Tz. 3 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Soweit billigt § 11 Abs 1 UmwStG der Übertragerin ein Wahlrecht zur Nichtaufdeckung und Nichtbesteuerung der stillen Reserv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Grundsätzliches

Tz. 37 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Liegt handelsrechtlich eine wirksame Verschmelzung vor, sind aber die in § 11 Abs 1 UmwStG genannten Voraussetzungen (Sicherstellung der Besteuerung, keine Gegenleistung oder Gegenleistung in Gesellschaftsrechten) nicht erfüllt, sind nach § 11 Abs 2 S 1 UmwStG die übergegangenen WG mit dem Wert der für die Übertragung gewährten Gegenleistung ...mehr

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Fortführungsprognose bei Überschuldungsprüfung

Leitsatz Der Insolvenzverwalter einer GmbH klagte gegen den Geschäftsführer auf Erstattung von Zahlungen gem. § 64 GmbHG. Er berief sich auf die Überschuldung des Unternehmens und die hieraus folgende, vom Geschäftsführer angeblich missachtete Insolvenzantragspflicht. Eine solche konnte jedoch nicht angenommen werden, wenn das Unternehmen in der Zukunft Mieten eingenommen ha...mehr

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Umwandlungssteuerrecht: Einheitliche Beurteilung bei gleichzeitiger Einbringung je eines Betriebes mit negativem und positivem Kapital durch dieselbe Person gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Leitsatz Wird negatives Vermögen in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, muss dieses Vermögen soweit ertragserhöhend aufgestockt werden, dass das Kapital Null beträgt. Dies gilt aber nicht, wenn durch dieselbe Person in einem einheitlichen Vorgang mehrere Sacheinlagegegenstände übertragen werden, von denen einer ein negatives und der andere ein positives Vermögen aufweist. ...mehr

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Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen – Unschädlichkeit der Buchwertausgliederung von Anteilen an Unterpersonengesellschaften

Leitsatz 1. Der Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bezüglich der KG I nach den §§ 16, 34 EStG steht nicht entgegen, dass – im Zusammenhang mit der Veräußerung – Mitunternehmeranteile der KG I an der KG II (Unterpersonengesellschaft) zu Buchwerten in das Gesamthandsvermögen einer weiteren KG (III) ausgegliedert werden (Präzisierung d...mehr

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Voraussetzungen der Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 3 AO – Einbringung von Grundstücken des Betriebsvermögens in eine vermeintlich gewerblich geprägte GmbH & Co. GbR

Leitsatz 1. Unter einem "bestimmten Sachverhalt" i.S.v. § 174 Abs. 3 S. 1 AO ist der einzelne Lebensvorgang zu verstehen, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft; darunter fällt nicht nur die einzelne steuererhebliche Tatsache oder das einzelne Merkmal, sondern auch der einheitliche, für die Besteuerung maßgebliche Sachverhaltskomplex. 2. Ging das FA anlässlich der Beendi...mehr

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Abkürzungs-/Literaturverzei... / 2 Literaturverzeichnis

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar, 6. Aufl., Stuttgart 2000 Altendorf, Steueroptimierung der Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung, GmbH-StB, 2003, 292 Altendorf/Vosen, Anteilskauf im Lichte der Unternehmenssteuerreform 2001 unter Berücksichtigung der Änderungen des UntStFG, GmbHR 2001, 1146 Altmeppen, Haftung der Gesellschafter ei...mehr

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Zuordnung der gem. § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallenden GewSt zum Betriebsveräußerungs- bzw. Betriebsaufgabegewinn

Leitsatz Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und anschließend der (übergegangene) Betrieb von der Personengesellschaft veräußert, mindert die nach § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallende GewSt als Veräußerungskosten den Veräußerungsgewinn. Normenkette § 18 Abs. 4 UmwStG 2002, § 16 EStG Sachverhalt Eine OHG, die durch Formwechsel aus einer GmbH her...mehr

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Buchwertfortführung: Einbringung von Sonderbetriebsvermögen-Anteilen an einer Komplementär-GmbH und Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-Personengesellschaften

Leitsatz 1. Ist ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG zugleich an der Komplementär-GmbH beteiligt, so ist diese Beteiligung bei funktionaler Betrachtung keine wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn der Kommanditist im Rahmen der GmbH nicht seinen geschäftlichen Willen durchsetzen kann. In diesem Fall kann der Kommanditist deshalb seinen Mitunternehme...mehr

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Realisierung stiller Reserven bei Begründung einer Betriebsaufspaltung aufgrund der Übernahme von Verbindlichkeiten durch die Betriebsgesellschaft

Leitsatz Werden zur Begründung einer Betriebsaufspaltung neben einzelnen Vermögensgegenständen auch Verbindlichkeiten von einem Einzelunternehmen auf die Betriebs-GmbH übertragen, sind stille Reserven in den übergehenden Wirtschaftsgütern aufzudecken und zu versteuern. In Höhe der Darlehensübernahme wird ein entgeltlicher Vorgang, im Übrigen eine offene Sacheinlage begründet...mehr

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Tonnagesteuer: Kein Unterschiedsbetrag für Schiffbauverträge

Leitsatz Beim Übergang zur Besteuerung nach der Tonnage ist kein Unterschiedsbetrag auf etwaige stille Reserven aus dem Schiffbauvertrag festzustellen. Sachverhalt Klägerin war eine sog. Einschiff-Gesellschaft, deren Zweck im Kauf und Betrieb eine Seeschiffs bestand. Diese bestellte im August 2002 ein Containerschiff, das im Dezember 2003 zu liefern war. Der Festpreis war 32,...mehr

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AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage zum Teilwert

Leitsatz Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage ist die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen. Normenkette § 7 Abs. 1 S. 4 EStG 2003 Sachverhalt Der Klägerin vermietete das ihr gehörende Gebäude (Herstellungskosten 416 000 DM...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Stille Reserven auf zwei Besteuerungsebenen zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung

Tz. 14 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Die Systematik des achten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, dass die stillen Reserven (zunächst) verdoppelt werden. Denn im Fall einer stneutralen Umstrukturierung geht das stverhaftete Vermögen zu Bw auf die (übernehmende) Kap-Ges als KSt-Subjekt über, wo es im BV bei der KSt verhaftet ist. Auf Grund der Fiktion in § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einbringungen im EU-Bereich (§ 23 UmwStG)

Tz. 20 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Bei der von § 23 Abs 1 UmwStG erfassten Einbringung des (Teil-) Betriebs einer inl Kap-Ges in eine ausl EU-Kap-Ges, die mit dieser inl BetrSt beschr kstpfl ist oder wird, kommt es zur Verdoppelung der stillen Reserven. Die zum Bw übernommenen WG des inl (Teil-)Betriebs bleiben bei der KSt stverhaftet. Denn die ausl EU-Kap-Ges ist mit den Eink...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Gewerbesteuer

Tz. 16 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Auch gewstlich kann es durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG zu einer Verdoppelung der stillen Reserven kommen. Dies ist der Fall, wenn BV eingebracht wird, das zu einem Gew gehörte und der Einbringende die einbringungsgeborenen Anteile wiederum in einem gewerblichen BV hält. In der aufnehmenden Kap-Ges ist das zu Bw eingebrachte BV w...mehr

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Milchlieferrecht als abnutzbares Wirtschaftsgut

Leitsatz 1. Durch die MGV zugeteilte und vom Grund und Boden abgespaltene Milchlieferungsrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. 2. Werden solche Milchlieferungsrechte nach einer Betriebsaufgabe verpachtet, bemisst sich die AfA nach dem Entnahmewert. Eine Abschreibung auf zehn Jahre ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Normenkette § 7 Abs. 1 S. 1, § 9 Abs...mehr

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Ob rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 233a Abs. 2a AO vorliegt, ist gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlage

Leitsatz Die Entscheidung darüber, ob die Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids auf einem rückwirkenden Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO und damit zugleich auch auf einem rückwirkenden Ereignis i.S.v. § 233a Abs. 2a AO beruht, ist im Feststellungsverfahren zu treffen. Normenkette § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 179 Abs. 3, § 233a Abs. 2a, § 239 AO, § 16 EStG, § 48 ...mehr

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Erbschaftsteuer-Reform 2009... / 5.3.1 Die Fallgruppen

Die stille Gesellschaft gem. §§ 230 ff. HGB erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit, da man sich mit ihr an einem Handelsgewerbe beteiligen kann, ohne im Register eingetragen zu sein, m. a. W. ohne Publizitätsakt. Dies ist für bestimmte Berufsträger deshalb von Bedeutung, wenn und weil ihr jeweiliges Berufsrecht (z. B. bei Beamten und weitgehend auch bei Freiberuflern)...mehr

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Erbschaftsteuer-Reform 2009... / 4.1.2.6 Berechnungsschemata und Berechnungsbeispiel

Zur Ermittlung des Unternehmenswerts kann auf die nachfolgenden Berechnungsschemata zurückgegriffen werden: Praxis-Beispiel Der Vater überträgt zum 1. Januar 2009 sein Einzelunternehmen auf seinen Sohn S. Die Bilanzen zum 31.12.2006, 31.12.2007 und 31.12.2008 weisen einen Gewinn von 350.000 EUR, 320.000 EUR und 305.000 EUR aus. Ein angemessen fiktiver Unternehmerlohn von 150.0...mehr

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Erbschaftsteuer-Reform 2009... / 1.2.1.2 Verminderung des Verwaltungsvermögens

Zunächst ist – als einfachste Möglichkeit – daran zu denken, Verwaltungsvermögen, soweit es über der 50-Prozent-Grenze liegt, zu entnehmen. Da dies ertragsteuerlich allerdings nur unter Aufdeckung der stillen Reserven möglich ist, kommt diese Möglichkeit vornehmlich dann in Betracht, wenn in dem zu entnehmenden Verwaltungsvermögen keine (wesentlichen) stillen Reserven stecke...mehr

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Erbschaftsteuer-Reform 2009... / 2.2.2 Betrieb, Teilbetrieb und Anteil an einer Mitunternehmerschaft

Begünstigtes Vermögen ist gegeben, wenn im Rahmen der Gewinneinkunftsarten "Gewerbebetrieb"[1] und/oder "selbstständiger Arbeit"[2] betriebliche wirtschaftliche Einheiten geführt werden. Als begünstigtes Vermögen wird angesehen, wenn ein ganzer Betrieb [3] also sämtliche funktionalen wesentlichen Betriebsgrundlagen und sämtliche quantitativen Betriebsgrundlagen (= stille Rerse...mehr

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Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung an Personengesellschaft führt zum Wegfall des anteiligen vortragsfähigen Gewerbeverlusts

Leitsatz 1. Mit dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters aus einer atypisch stillen Gesellschaft geht der Verlustvortrag verloren, soweit der Fehlbetrag auf den ausscheidenden Gesellschafter entfällt. Dies gilt auch dann, wenn der ausscheidende stille Gesellschafter über eine andere Personengesellschaft (Obergesellschaft) mittelbar weiterhin an der atypisch stillen Gesell...mehr

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6b-Rücklage: Zeitpunkt des Herstellungbeginns eines Gebäudes

Leitsatz Für die Annahme des Herstellungsbeginns eines Gebäudes können Planungsmaßnahmen ausreichend sein. Das Niedersächsische FG hat aktuell darüber entschieden, wann sich der sog. Reinvestitionzeitraum von 4 auf 6 Jahre verlängert. Sachverhalt Die Rücklage nach § 6b EStG eröffnet Unternehmen diese Möglichkeit: Stille Reserven, die sich während eines längeren Zeitraums (6-J...mehr