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Armut
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Neufassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Der neugefasste Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) enthält insbesondere Vorgaben aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts. Darüber hinaus hat das BMF auch die Regelungen zu § 251 AO, wonach die Finanzbehörden nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ihre Ansprüche während der Dauer des Verfahrens nur nach den Vorschriften der Insolvenzordnung geltend machen, erweitert und präzisiert. Das Top-Thema fasst die wichtigsten Fakten zusammen.