Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Kritik

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber[2] beabsichtigte mit der Einführung des § 375a AO eine gegenüber zivilrechtlich-deliktischen Ansprüchen empfundene Schlechterstellung zu beheben; zivilrechtliche Ansprüche gehen bei Verjährung nicht wie Steueransprüche unter (§ 47 AO), sie werden nur einredebehaftet (§ 214 BGB). Rz. 7 [Autor/Stand] Da zivilrechtlich-deliktische Ansprüche mi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2.3.1 Gewerbsmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens

Rz. 239 Gewerbsmäßig i. S. d. § 26c UStG handelt, wer den Grundtatbestand des § 26b UStG mit der Absicht verwirklicht, sich durch die wiederholte Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.[1] Hierfür ist es ausreichend, wenn sich der Täter mittelbare Vorteile aus der Tathandlung verspricht, z. B. wenn die Vermögensvorteile ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.3.2 Tathandlung

Rz. 205 Eine Tathandlung i. S. d. § 257 StGB liegt vor, wenn der Täter dem Vortäter nach dessen Tat Hilfe leistet, die durch die Vortat erlangten oder entstandenen Vorteile dagegen zu sichern, dass sie dem Vortäter zugunsten des Verletzten entzogen werden. Die Frage, ob die Handlung auch objektiv geeignet sein muss, die Lage des Vortäters zu verbessern, war in der Vergangenhe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2.3.2 Bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens

Rz. 246 Auch der Bandenbegriff entspricht dem in anderen Bereichen des Strafrechts. Eine Bande i. S. d. § 26c UStG besteht somit nach der im Jahre 2001 geänderten Rspr. des BGH aus mindestens drei Personen, die sich durch ausdrückliche oder stillschweigende Abrede verbunden haben, mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.2.3 Blankettvorschriften

Rz. 20 Die Erfassung des Unrechtsgehalts einer Handlung (vgl. Rz. 12) in Tatbestandsmerkmalen (vgl. Rz. 13ff.) ist nicht immer ohne Rückgriff auf außerstrafrechtliche Rechtsnormen möglich. Das Tatbestandsmerkmal ist nicht aus sich heraus verständlich, sondern nur in Zusammenschau mit einer anderen Norm, die das Tatbestandsmerkmal ausfüllt. Das in dieser Form gestaltete Tatb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2.1 Objektiver Tatbestand des § 26b UStG

Rz. 223 § 26b UStG stellt im Verhältnis zu § 26c UStG den Grundtatbestand dar, der immer dann eingreift, wenn die Qualifikationsmerkmale des § 26c UStG nicht erfüllt sind. § 26c UStG setzt hingegen das Vorliegen einer vollendeten Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26b UStG voraus. Rz. 224 Nach § 26b UStG handelt ordnungswidrig, wer die in einer Rechnung i. S. v. § 14 UStG a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Bedeutung der Verweisung in § 369 AO

Rz. 50 Nach § 369 Abs. 2 AO gelten für Steuerstraftaten die allgemeinen Gesetze des Strafrechts (s. Rz. 1), wobei dieser Norm nur deklaratorischer Charakter zukommt. Die allgemeinen Gesetze des Strafrechts sind nicht nur die Rechtsnormen des Allgemeinen Teils des StGB, sondern auch allgemeine Bestimmungen im Besonderen Teil des StGB [1], die materiellen Vorschriften des JGG [2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.5 Verfolgbarkeit und Strafrahmen

Rz. 267 Teilweise wird die analoge Anwendbarkeit des persönlichen Strafaufhebungsgrunds des § 371 AO auf § 26c UStG damit begründet, dass es anderenfalls zu Wertungswidersprüchen käme.[1] Dies dürfte jedoch im Hinblick auf den klaren Wortlaut des § 371 AO abzulehnen sein. Rz. 268 Schon der Grundtatbestand des § 26b UStG enthält keine Möglichkeit einer Selbstanzeige nach dem V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2.1.1 Fälschen von Steuerzeichen (§ 148 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Rz. 183 Steuerzeichen sind amtliche Wertzeichen, die öffentlichen Glauben genießen, durch deren Verwendung einzelne Steuern zu entrichten sind und die auf Kleinverkaufspackungen von Tabakwaren zum Beweis dafür dienen, dass die Steuer bezahlt wurde. Steuerzeichen werden von der zuständigen Finanzbehörde gegen Entrichtung des auf ihnen vermerkten Werts abgegeben, wobei ihre Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.6 Verfolgbarkeit

Rz. 217 § 257 Abs. 4 S. 1 StGB ist im Steuerstrafrecht ohne Bedeutung, da die in § 369 Abs. 1 Nr. 1–3 AO genannten Vortaten für die Verfolgung keines Antrags, keiner Ermächtigung oder keines Strafverlangens bedürfen. Rz. 218 Die in § 257 Abs. 4 S. 2 StGB enthaltene Verweisung auf § 248a StGB kann hingegen sehr wohl im Steuerstrafrecht Bedeutung erlangen. Teilweise wird zwar d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 8 Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes

Rz. 274 Aus § 369 Abs. 2 AO ergibt sich auch ein Verweis auf das JGG (vgl. Rz. 50), wobei zu berücksichtigen ist, dass dem JGG in der Praxis nur geringe Bedeutung zukommt.[1] Aus § 2 Abs. 2 JGG ergibt sich, dass das JGG gegenüber den allgemeinen Vorschriften Vorrang genießt. Im Zusammenhang mit dem materiellen Steuerstrafrecht sind dies die §§ 1–32, 105f., 112a JGG.[2] Im Hi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4 Bannbruch

Rz. 178 § 369 Abs. 1 AO verweist in Nr. 2 auf den in § 372 AO geregelten Bannbruch. Bei § 372 AO handelt es sich – ebenso wie bei § 370 AO – um eine Blankettnorm (zum Begriff der Blankettnorm vgl. Rz. 20ff.), die dem Schutz der nicht nach den Monopolgesetzen eigenständig geschützten Einfuhrverbote dient. Sie dient nach dem Wegfall der nationalen steuerlichen Monopolgesetze[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.4 Konkurrenzen

Rz. 261 Bei der Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26c UStG handelt es sich um eine eigenständige Steuerstraftat. Wird die USt jedoch durch Nicht- oder Falschanmeldung hinterzogen, so kommt es nicht zur Konkurrenz mit § 370 AO, da die Hinterziehung der USt dazu führt, dass die hinterzogene Steuer i. S. d. § 26b UStG nicht fällig gestellt wird und demgemäß die zu verletzend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 9 Anwendung des Wehrstrafgesetzes

Rz. 278 Neben dem JGG verweist § 369 Abs. 2 AO auch auf das Wehrstrafgesetz (WStG). Das WStG gilt gem. § 1 Abs. 1 und 2 WStG für alle Straftaten, die Soldaten der Bundeswehr oder militärische Vorgesetzte begehen, die nicht Soldaten sind. Wie sich aus § 3 Abs. 2 WStG ergibt, geht im Fall von jugendlichen oder heranwachsenden Soldaten das JGG dem WStG jedoch vor. Die praktisch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.2 Normzweck

Rz. 201 Allgemein wirkt bei der Begünstigung der Täter auf die Sicherung der aus der Vortat erlangten Vorteile hin, d. h. er nimmt gegen die Rechtsordnung gerichtete Handlungen vor, durch die die Restitution des rechtmäßigen Zustands vereitelt werden soll.[1] Die Rechtsordnung erfordert jedoch, dass dem Vortäter (vgl. Rz. 203f.) der erlangte Vorteil wieder entzogen wird. Die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.5 Strafausschließung und Strafaufhebung

Rz. 49 Die tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung löst i. d. R. die Strafbarkeit aus (s. Rz. 11). Dies gilt jedoch nicht, wenn besondere persönliche Strafausschließungsgründe, die im Zeitpunkt der Tat vorgelegen haben, oder persönliche Strafaufhebungsgründe, die nach Begehung der Tat eingetreten sind, eine Ahndung verbieten. Strafausschließungsgründe führe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.10 Strafverfolgungsverjährung

Rz. 167 Der Eintritt der Strafverfolgungsverjährung[1] hindert nach § 78 Abs. 1 StGB die Verfolgung der Straftat[2], deren Ahndung oder die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, der Einziehung und die Unbrauchbarmachung. Die Strafverfolgungsverjährung bewirkt ein von Amts wegen in jedem Stadium des Strafverfahrens zu beachtendes und nicht behebbares Verfahrens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3 Rechtswidrigkeit der Handlung

Rz. 42 Auf Basis des herrschenden dreistufigen Deliktsaufbaus ist auf der zweiten Stufe, der Rechtswidrigkeit, ggf. das Unwerturteil über die Tat zu fällen. Da die Straftatbestände von vornherein nur Unrechtstatbestände beschreiben, indiziert die Erfüllung des Tatbestands grundsätzlich die Rechtswidrigkeit des Verhaltens.[1] Nur in Ausnahmefällen ist bei Bestehen eines geset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.7.4 Wahndelikt

Rz. 115 Ein Wahndelikt ist der "umgekehrte Verbotsirrtum", der vorliegt, wenn der Tatbeteiligte irrtümlich sein Verhalten (z. B. die Nichtzahlung der Steuer) für strafbar hält.[1] Ebenso handelt es sich bei dem "umgekehrten Subsumtionsirrtum" um ein Wahndelikt, bei dem sich der Täter über eine für ihn ungünstige Auslegung eines Tatbestandsmerkmals irrt. Der Täter hat also d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.7.1 Allgemeines

Rz. 105 Ausgesprochen komplex und umstritten ist die strafrechtliche Behandlung von Fällen, in denen sich der Täter oder Teilnehmer in einem Irrtum befindet, in denen also die Wirklichkeit und seine Vorstellung auseinanderfallen. Bezieht sich die Fehlvorstellung von der Wirklichkeit auf strafrechtlich erhebliche Umstände, so kann dies erhebliche Bedeutung erlangen, worauf an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2.1.2 Weitere Tathandlungen (§ 148 Abs. 1 Nr. 2, 3 StGB)

Rz. 187 Auch das Sichverschaffen falscher (d. h. nachgemachter oder verfälschter) Steuerzeichen ist tatbestandsmäßig. Sich verschaffen bedeutet, falsche Steuerzeichen bewusst zur eigenen Verfügung in seinen Besitz oder seine Verfügungsgewalt zu bringen.[1] Ob dies z. B. durch Übergabe, Unterschlagung, Fund oder Wegnahme geschieht, ist ohne Bedeutung. Der Erwerber muss jedoch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Begriff und Bedeutung

Rz. 1 § 369 Abs. 1 AO enthält eine Legaldefinition der Begriffe Steuer- und Zollstraftat. Steuerstraftaten sind Straftaten (s. Rz. 11), mit denen ein durch Steuergesetz (s. Rz. 7) bestimmtes steuerliches Fehlverhalten geahndet wird (s. Rz. 5, 9). Da Zölle unter den Begriff der Steuer i. S. v. § 3 AO fallen, sind Zollstraftaten zugleich auch Steuerstraftaten. Der Klammerzusat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Taten, die nach Steuergesetzen strafbar sind – § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 6 Für die Definition der Steuerstraftat enthält § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO eine Generalklausel, wonach eine Steuerstraftat dann gegeben ist, wenn die Tat nach den Steuergesetzen strafbar ist. Die Vorschrift stellt damit nicht auf die bloße Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze ab, sondern auf das Vorhandensein einer strafrechtlichen Vorschrift (s. Rz. 13f.) in einem Steuergeset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.3.1 Allgemeines

Rz. 27 Der subjektive Tatbestand aller Straftatbestände – wie auch der der Steuerhinterziehung – erfordert gem. § 15 StGB eine vorsätzliche Handlung des Täters. Etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz ausdrücklich die Strafbarkeit fahrlässigen Handelns anordnet. Dies ist jedoch im Bereich des Steuerstrafrechts nicht der Fall. Lediglich Steuerordnungswidrigkeiten sind fahrläs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 89 Tatbeteiligte sind Täter (s. Rz. 90ff.) und Teilnehmer (s. Rz. 95ff.). Tatbeteiligte im strafrechtlichen Sinn können nur natürliche Personen sein, da das Strafrecht auf deren tatsächliche Handlungen, das persönliche Fehlverhalten und die persönliche Vorwerfbarkeit abstellt. Juristische Personen sind im strafrechtlichen Sinn hingegen nicht handlungsfähig. Folglich könn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.5.3 Selbstanzeige

Rz. 216 § 371 AO ist auf die Begünstigung zu einer Steuerstraftat nicht anwendbar. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 371 AO, der einen Fall des § 370 AO voraussetzt. Dies ist bei § 257 StGB gerade nicht der Fall, da es sich um einen selbstständigen Tatbestand handelt[1] Wurde hingegen vor der Steuerhinterziehung eine Begünstigungshandlung zugesagt, so kann es sich um e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.3 Subjektiver Tatbestand

Rz. 258 Da § 26c UStG keine abweichende Regelung enthält, ist gem. § 15 StGB ausschließlich vorsätzliches Handeln strafbar. Ein leichtfertiges oder fahrlässiges Handeln reicht nicht aus. Folglich muss zunächst der Tatbestand des § 26b UStG vorsätzlich erfüllt worden sein (vgl. Rz. 219ff.). Rz. 259 Ferner muss auch Vorsatz bzgl. der Qualifikationsmerkmale des § 26c UStG vorlie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2.1.3 Wiederverwenden von Steuerzeichen (§ 148 Abs. 2 StGB)

Rz. 189 Den Tatbestand erfüllt das Verwenden oder Inverkehrbringen eines bereits verwendeten Steuerzeichens, von dem das Entwertungszeichen entfernt wurde bzw. dessen altes Entwertungszeichen durch ein neues unkenntlich gemacht wurde.[1] Es ist gleichgültig, wer das Entwertungszeichen beseitigt oder unkenntlich gemacht hat. Ein Verwenden i. d. S. ist gegeben, wenn dem Steuerz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.7 Konkurrenzen

Rz. 198 Da § 149 StGB Vorbereitungshandlungen erfasst, tritt der Tatbestand hinter § 148 StGB zurück, sobald insoweit ein strafbarer Versuch vorliegt. Tritt der Täter hingegen vom Versuch des § 148 StGB zurück, ohne dass gleichzeitig die Voraussetzungen des § 149 Abs. 2 und 3 StGB erfüllt sind, so bleibt die Strafbarkeit nach § 149 StGB bestehen. §§ 148, 149 StGB bleiben nur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4 Steuerstraftaten kraft Verweisung

Rz. 10 Neben den in § 369 Abs. 1 AO genannten Steuerstraftaten gibt es auch Steuerstraftaten kraft gesetzlicher Verweisung, bei denen ein Bundesgesetz für den Fall der Hinterziehung nichtsteuerlicher Abgaben auf die §§ 369ff. AO verweist.[1] Dies ist z. B. der Fall bzgl. des unberechtigten Erlangens von Altersvorsorgezulagen gem. § 96 Abs. 7 EStG, dem unberechtigten Erlangen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.5.2 Beteiligung an der Vortat

Rz. 214 Nach § 257 Abs. 3 S. 1 StGB wird wegen Begünstigung nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat als Täter oder Teilnehmer strafbar ist. Durch diesen Strafausschluss bleiben die Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit des Verhaltens bestehen, es wird lediglich die Strafdrohung aufgehoben. Getragen wird diese Regelung von dem Gedanken der mitbestraften Nachta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.4.1.3 Zeitgesetze

Rz. 64 Die Milderungsmöglichkeit nach § 2 Abs. 3 StGB bei einer Gesetzesänderung ist nach § 2 Abs. 4 StGB grundsätzlich nicht anzuwenden, wenn das anzuwendende Gesetz nur für eine bestimmte Zeit gelten soll. Zeitgesetze i. d. S. sind zunächst Gesetze, die zu einem bestimmten Ereignis außer Kraft treten, aber auch Gesetze, die erkennbar als vorübergehende Regelung für bestimm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.8.3 Tateinheit

Rz. 123 "Dieselbe Handlung" i. S. v. § 52 StGB ist stets anzunehmen, wenn nur eine Handlung im natürlichen Sinn vorliegt, also ein Handlungsentschluss zu einer Willensbetätigung geführt hat. Hierbei ist es ohne Bedeutung, ob die Handlung mehrere tatbestandliche Erfolge hervorgerufen hat (z. B. aufgrund eines wahrheitswidrigen Herabsetzungsantrags werden sowohl die ESt- als a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2 Einteilung der Straftaten

Rz. 51 Das deutsche Strafrecht unterscheidet nach der abstrakten Strafandrohung nur zwei Arten von Straftaten: Verbrechen sind nach § 12 Abs. 1 StGB alle Straftaten, bei denen der Strafrahmen (s. Rz. 141) eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug oder mehr ausweist, wie z. B. Totschlag, Raub, Brandstiftung, aber auch die gewerbsmäßige und bandenmäßige Steuerhinterzie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.8.2 Gesetzeskonkurrenz

Rz. 118 Der Begriff der Gesetzeskonkurrenz erfasst Konkurrenzverhältnisse, bei denen der Unrechtsgehalt einer Straftat X in einer anderen Straftat Y enthalten ist. Folglich besteht weder das Bedürfnis noch die Legitimation, neben der Tat Y auch noch die Tat X straferhöhend in den jeweiligen Schuldspruch einfließen zu lassen. Es gibt drei Fälle der Gesetzeskonkurrenz im Bereic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.9.2.7 Strafzumessung

Rz. 161 Das Strafgesetz gibt für die Ahndung der Tat einen Strafrahmen vor. Dieser Strafrahmen wird in bestimmten Fällen strafschärfend[1] bzw. strafmildernd (s. z. B. zur Beihilfe Rz. 99ff., zum Versuch Rz. 75ff.) modifiziert. Rz. 162 Innerhalb des Strafrahmens hat das Gericht die für die Tat angemessene Strafe festzusetzen. Grundlage der Strafzumessung ist die Schuld des Ta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.4 Vorbereitung der Fälschung von Steuerzeichen (§ 149 StGB)

Rz. 192 Vorbereitungshandlungen zur Wertzeichenfälschung werden von § 149 StGB erfasst und selbständig mit Strafe bedroht. Da es sich bei § 149 StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, ist es unerheblich, ob die Tat zur Förderung der Wertzeichenfälschung objektiv geeignet ist und ob die vorbereitete Tat später tatsächlich ausgeführt wird.[1] Taugliche Tatgegenstände ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 211 Die Begünstigung der Steuerstraftat erfordert hinsichtlich der Vortat (vgl. Rz. 203f.) und der Hilfeleistung (vgl. Rz. 205ff.) zumindest bedingten Vorsatz (vgl. Rz. 36f.). Der Täter der Begünstigung muss folglich wissen, dass der Vortäter eine rechtswidrige Tat begangen und dadurch einen Vorteil erlangt hat. Ihm müssen aber nicht die Art der Tat und des Vorteils beka...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.7.3 Verbotsirrtum

Rz. 111 Der Verbotsirrtum betrifft hingegen die Frage, ob der Täter das Unrecht seines Verhaltens erkennen konnte, ob er mithin davon ausging, sein Verhalten sei rechtmäßig oder rechtswidrig. Ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit einer Tat, also das Fehlen des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit, schließt den Vorsatz grundsätzlich nicht aus. Er kommt vielmehr nur in Betracht, w...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.2 Tatbestandsvoraussetzungen

Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 AO bezeichneten Taten leichtfertig begeht. Der Unterschied in den tatbestandlichen Voraussetzungen zwischen § 370(Steuerhinterziehung) und § 378 besteht somit darin, dass § 370 Vorsatz, § 378 Leichtfertigkeit voraussetzt; § 370 ist e...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.6 Vorliegen einer Dauerordnungswidrigkeit

Eine Dauerordnungswidrigkeit der leichtfertigen Steuerverkürzung liegt vor, wenn sich der Täter eines in dauernder Unachtsamkeit bestehenden Gesamtverhaltens schuldig macht, aus dem mehrere bei gehöriger Achtsamkeit voraussehbare Gesetzesverletzung von selbst ohne weiteres Zutun des Täters entspringen. Maßgebend ist, ob für die einzelnen Steuerverkürzungen dieselbe konkrete ...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.2 Ursachen im Bereich der Bußgeld- und Strafsachenstellen

Steufa-Berichte werden in strafrechtlicher Hinsicht überwiegend an die BuStra-Stellen, prozentual weniger an die Staatsanwaltschaft, weitergeleitet. Die BuStra ist dann für das Ergebnis eines Falles verantwortlich. Hier kann es sich auswirken, dass BuStra-Beamte keine echte Ausbildung im Steuerstrafrecht erhalten. In den Fachhochschulen wird zu dem Thema überwiegend zwar theo...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 9 Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Zur Verhängung von Strafen im Bereich der Kleinkriminalität (Stichwort: Ladendiebstähle) wurde die Vorschrift des § 153a StPO im Rahmen des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB 1974) eingeführt. Die Vorschrift lautet: Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen v...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 7.2 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Geldbußen können gegen juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften verhängt werden. Dies kann dann geschehen, wenn Organe der juristischen Person oder vertretungsberechtigte Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Generalbevollmächtigte oder Prokuristen Zuwiderhandlungen gegen betriebliche Pflichten begehen, z. B. ihren Aufsichtspflichten nicht genügen od...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.3 Kontrolle des Steuerberaters?

Fraglich ist, ob eine Pflicht zur Kontrolle des Arbeitsergebnisses des Steuerberaters besteht. In der Praxis der BuStra-Stellen der FÄ wird zuweilen recht undifferenziert darauf verwiesen, dass es den Steuerpflichtigen nicht gestattet sei, die zur Weiterleitung an die Finanzbehörde bestimmten Erklärungen und Anlagen "blindlings zu unterschreiben". Diese Formulierung, die man...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.2 Verfahren bei Erlass eines Strafbefehls

Die BuStra-Stellen sind befugt, in Steuerstrafsachen Anträge auf Erlass von Strafbefehlen zu stellen. Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls hat die Wirkung der Erhebung einer öffentlichen Klage, d. h. der Strafbefehlsantrag steht einer Anklageschrift gleich. Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr durch Strafbefehl festgese...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.4 Strafzumessung

Bei der Strafzumessung können in Steuerstrafverfahren insbesondere folgende Aspekte Bedeutung erlangen: Der Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhalts (z. B. dem Nachreichen von Steuererklärungen oder Steuervoranmeldungen) oder einem Geständnis muss erhebliche Bedeutung zukommen.[1] Dies gilt namentlich in den Fällen, in denen ohne die Mitwirkung des Besch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.4 Ursachen im Bereich der Strafgerichte

Für den Amtsrichter, dessen Dezernat i. d. R. noch andere Wirtschaftsdelikte umfasst (z. B. Verstöße gegen das Ausländergesetz oder das Lebensmittelrecht etc.), bilden Hinterziehungsfälle häufig den weniger beliebten Teil seiner Tätigkeit, sind doch diese Verfahren oft dadurch gekennzeichnet, dass sie umfangreich und kompliziert sind und die Sachverhalte sich häufig auch noc...mehr

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Steuerstrafverfahren: Ersta... / 1 Möglichkeit der Erstattung von Verteidigerkosten

Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) sind Durchsuchung, Beschlagnahme und Arrest entschädigungspflichtige Strafverfolgungsmaßnahmen, wenn das Strafverfahren später von der Bußgeld- oder Strafsachenstelle des FA oder der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird.[1] Da etwa...mehr