Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gaede, Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 I 1 EMRK in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, wistra 2004, 166; Meyer I., Erledigung von Steuerstrafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung, DStR 2005, 1477; Krehl/Eidam, Die überlange Dauer von Strafverfahren, NStZ 2006, 1; Richter, Geplante Steuerhinterziehung und ihre effiziente Bestrafung, RWI: Materialien, He...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Joecks, Die Stellung der Kreditwirtschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Kunden, WM Beilage 1/1998; Reichle, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, wistra 1998, 91; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des einen Antrag auf Zusammenveranlagung mitunterz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Odenthal, Zur Anrechnung von Steuern beim Verfall, wistra 2002, 246; Odenthal, Gewinnabschöpfung und illegales Glückspiel, NStZ 2006, 14; ulf, Telefonüberwachung und Geldwäsche im Steuerstrafrecht, wistra 2008, 321; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125. Tz. 125 Stand: 22. Auflage – ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Franke, Die Rechtsprechung des BGH zum Täter-Opfer-Ausgleich, NStZ 2003, 410; Schädler, Nicht ohne das Opfer? Der Täter-Opfer-Ausgleich und die Rechtsprechung des BGH, NStZ 2005, 366. Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 46a StGB kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB mildern (s. § 370 AO Rz. 70) oder ganz von Strafe absehen, wenn der Täter durch Wiedergutm...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hardtke, Die strafrechtliche Gleichstellung von Festsetzungs- und Feststellungsbescheiden als Taterfolg der Steuerhinterziehung, insbesondere bei der Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals nach § 47 KStG in FS 50 Jahre Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrechts e. V., Herne/Berlin 1999, S. 629; Pelz, Wann verjährt die Beihilfe zur Steuerhinterziehung? wistra 20...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ransiek, Die Information der Kunden über strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen bei Kreditinstituten, wistra 1999, 401; Rüping, Steuergehorsam und Straffreiheit im Recht der Selbstanzeige, BB 2000, 2554; Schmitz, Aktueller Leitfaden zur Selbstanzeige, DStR 2001, 1821; Heerspink, Selbstanzeige – Neues und Künftiges, BB 2002, 910; Burkhard, Straffreiheit bei Selbstanzeige durch Dr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sorgenfrei, Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft bei Publikumsgesellschaften, wistra 2006, 370; Spatschek/Bertrand, Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung durch Unterlassen als Alternative zur strafbefreienden Selbstanzeige, DStR 2015, 2420. Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Versuch der Steuerhinterziehung ist nach § 370 Abs. 2 AO strafbar. Der Versuc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Rüping/Ende, Neue Probleme von schweren Fällen der Hinterziehung, DStR 2008, 13; Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Wulf, Telefonüberwachung und Geldwäsche im Steuerstrafrecht, wistra 2008, 321; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Maier, Reichweite des Verwertungsverbotes nach § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 53; Jarke, Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 325; Joecks, Urkundenfälschung in Erfüllung steuerlicher Pflichten? wistra 1998, 86; Streck/Spatschek, Steuerliche Mitwirkungspflichten trotz Steuerst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kirch-Heim/Samson, Vermeidung der Strafbarkeit durch Einholung juristischer Gutachten, wistra 2008, 81; Wendt/Elicker, Zur steuerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit des steuerlich vertretenen Unternehmers oder Geschäftsführers, wistra 2009, 329; Weidemann, Vorsatz und Irrtum bei Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung, wistra 2010, 463; Ransiek, Blanketttatbestand und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Assmann, Schätzungen bei Außenprüfungen, StBp 2001, 255 und 281; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; von Wedelstädt, Rechtsschutz bei Schätzungsveranlagungen, AO-StB 2002, 275; Hahn/Suhrbier-Hahn, Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten europarechtswidrig?, IStR 2003, 84; Ritzrow, Umsatz- und Gewinnschätzung – Überblick über die Rechtsprechun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Spriegel, Umfang und Erklärungsinhalt von steuerlichen Tatsachenangaben, wistra 1998, 241; Dörn, Hinweispflicht bei Abweichen von der Rechtsansicht der Finanzverwaltung? wistra 2000, 334; Jarke, Zur Bedeutung des Kenntnisstandes der Finanzverwaltung für den Tatbestand der Steuerhinterziehung, wistra 2000, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Grams, Strafrechtliche Beurteilung der Umsatzsteuerhinterziehung, UR 1999, 476; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4. März 2004 straffrei? wistra 2004, 368; Müller,Ausg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Krabbe, Das EG-Amtshilfegesetz, RiW 1986, 126; Werra, Die Grenzen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuersachen, BB 1988, 1160; Brenner, Internationale Steuerauskünfte und Rechtsschutz, FR 1989, 236; Heidner, Die Spontanauskunft als zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen, DStR 1989, 526; Carl/Klos, Rechtschutzprobleme bei steuerlichen Spontanauskünften an...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Treuhandverhältnissen können Unklarheiten über die Zurechnung von Rechten und Sachen entstehen (BFH v. 04.12.1996, I R 99/94, BStBl II 1997, 404), die die Finanzbehörde bei Anwendung üblicher Beweislastregelungen nicht oder nur erschwert lösen kann. Die Vorschrift bezweckt, Steuerausfälle zu vermeiden, die dadurch entstehen, dass die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Regelfälle

Tz. 101 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Strafe der Steuerhinterziehung ist in den Regelfällen des § 370 Abs. 1 AO wahlweise Freiheitsstrafe (von einem Monat bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe (von 5 bis zu 360 Tagessätzen) vorgesehen. Jedoch kann die Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe, also zusätzlich, verhängt werden (BGH v. 11.08.1989, 2 StR 170/89, MDR 1989, 1009),...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 392 Verteidigung

Schrifttum Hild/Hild, Verteidigung in Steuerstrafverfahren, BB 1999, 343; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren, DStZ 2000, 850; Burkhard, Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafverfahren, DStR 2002, 1794; Viertelhausen, Akteneinsicht in das Fallheft im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren? wistra 2003, 409; Müller, Akteneins...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ransiek/Hüls, Zum Eventualvorsatz bei der Steuerhinterziehung, NStZ 2011, 678; Müller, Der Vorsatz im Steuerstrafverfahren, sein Beweis und seine Abgrenzung zur Leichtfertigkeit, AO-StB 2015, 292; Grötsch, Strafrechtliche Zurechnung von Fehlern eines Beraters im Steuerstrafrecht, wistra 2017, 92. Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die innere Tatseite der Steuerhinterziehun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie bereits in der Vorbemerkung zum materiellen Steuerstrafrecht (s. vor § 369 AO) dargelegt, enthalten auch die Vorschriften der Abgabenordnung über das Straf- und Bußgeldverfahren keine selbstständigen und abgeschlossenen Regelungen, sondern nur Ergänzungen des allgemein geltenden Verfahrensrechts für den Bereich der Steuerstraftaten. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jestädt, Ist die "kleine Selbstanzeige" gem. § 378 Abs. 3 AO nach einer Außenprüfung sinnvoll? BB 1998, 1394; Reichling, Selbstanzeige und Verbandsgeldbuße im Steuerstrafrecht, NJW 2013, 2233. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Täter kann nach näherer Maßgabe des § 378 Abs. 3 AO Bußgeldfreiheit erlangen. Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Täterschaft

Tz. 72 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Täter gilt, wer die Straftat als eigene will. Er kann die Tat selbst oder durch einen anderen begehen, den er als Werkzeug benutzt (mittelbare Täterschaft; § 25 Abs. 1 StGB; BFH v. 13.12.1989, I R 39/88, BStBl II 1990, 340; BGH v. 27.11.2002, 5 StR 127/02, NJW 2003, 907; BGH v. 12.10.2016, 1 StR 216/16, wistra 2017, 233). Begehen me...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Bornheim, Halbteilungsgrundsatz und Steuerhinterziehung, StuW 1998, 146; Dörn, Steuerhinterziehung in Schätzungsfällen?, NStZ 2002, 189; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheides, NStZ 2002, 518; Seipl/Wiese, Strafrechtlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gehm, Der Tatbestand der Steuerhinterziehung im Licht des Rechts der EU, NZWiSt 2013, 53; Seer, Das Delikt der Steuerhinterziehung im Kernbereich des Steuerstrafrechts, StStud 2016, 35. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuerhinterziehung ist der zentrale Straftatbestand des Steuerstrafrechts. Es handelt sich um eine abschließende Sonderregelung, die den Betrugstatbes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Lilje/Müller, Ansparrücklage versus Kompensationsverbot, wistra 2001, 205; Meine, Der Irrtum über das Kompensationsverbot, wistra 2002, 361; Menke, Die Bedeutung des sog. Kompensationsverbots in § 370 AO, wistra 2005, 125; Menke, Folgen des unterlassenen Vorsteuerabzugs bei gleichzeitiger Hinterziehung von Umsatzsteuer, wistra 2006, 167; Beyer, Steuerstrafrechtliches Kompensatio...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Vorwort zur 22. Auflage

Vor Ihnen liegt die 22. Auflage des von Rechtsanwalt Dr. Rolf Kühn begründeten Kommentars zu Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Das sonst so ruhige Verfahrensrecht der Abgabenordnung hat seit der 21. Auflage dieses Kommentars in 2015 ungewohnt viele Änderungen erfahren. Diese sind vor allem erfolgt mit jeweils mehreren Änderungen der AO durch das Steueränderungsgesetz 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Unterlassen des Einbehalts und der rechtzeitigen Abführung

Rz. 21 Eine Tathandlungen i. S. d. § 380 Abs. 1 AO liegt vor, wenn der Verpflichtung zur Einbehaltung oder Abführen der Steuerabzugsbeträge nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen wird. Die Tat ist mit dem ganzen oder teilweisen Unterlassen des gesetzlich geforderten Tuns im Zeitpunkt der Handlungspflicht vollendet (echtes Unterlassungsdelikt). Rz. 22 Abz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.2 Lohnsteuer

Rz. 9 Hauptanwendungsbereich des § 380 AO ist die Lohnsteuer.[1] Bei der LSt handelt es sich nicht um eine eigene Steuerart, sondern lediglich um eine besondere Erhebungsform der ESt. Bei jeder Zahlung von Lohn i. S. d. § 2 LStDV muss der Arbeitgeber einen Betrag einbehalten und an die Finanzbehörde fristgerecht abführen, § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Da der Arbeitnehmer gem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 380 AO ist als Blankettvorschrift ausgestaltet und wird durch die Einzelsteuergesetze ausgefüllt, da sich aus Letzteren die steuerlichen Pflichten ergeben, deren Verletzung durch § 380 AO bußgeldrechtlich geahndet werden kann. Danach verstößt gegen § 380 AO, wer entgegen einer ihm obliegenden steuerlichen Pflicht – z. B. aus §§ 38 – 42f EStG (LSt) oder §§ 43 – 45e ES...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.8 Nicht: Versicherungsteuer

Rz. 20 Bei der Versicherungsteuer handelt es sich nicht um eine Abzugsteuer i. S. d. § 380 AO.[1] Sie wird zwar vom Versicherer erhoben[2] und der Versicherungsnehmer ist gem. § 7 Abs. 1 VersStG der Steuerschuldner, aber sie wird als Zuschlag zum Versicherungsentgelt[3] beim Versicherungsnehmer erhoben und an den Versicherer gezahlt. Folglich obliegt die Abführungspflicht be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.4 Bauabzugsteuer

Rz. 14 Auf die Bauabzugsteuer ist § 380 AO ebenfalls anwendbar.[1] Nach § 48 Abs. 1 S. 1 EStG muss der Empfänger einer im Inland erbrachten Bauleistung die Bauabzugsteuer[2] für Rechnung des Leistenden von der Gegenleistung, also der Zahlung, einen Steuerabzug i. H. v. 15 % – zzgl. 5,5 % SolZ gem. § 4 S. 1 SolZG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 SolZG [3]- vornehmen und diesen fristg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3 Stundung, Aufrechnung und Tilgungsbestimmung

Rz. 31 Im Gegensatz zur dreitägigen Schonfrist gem. § 240 Abs. 3 AO (vgl. Rz. 29) verlagert eine vor Fälligkeit gewährte Stundung den Fälligkeitszeitpunkt. Folglich erfüllt im Fall einer solchen Stundung eine Abführung der Abzugsteuer nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt schon nicht den Tatbestand des § 380 AO.[1] Es bedarf insoweit jedoch stets einer formellen Stundun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.7 Nicht: Umsatzsteuer

Rz. 18 Da die Umsatzsteuer vom Gläubiger der steuerlichen Leistung abzuführen ist und es sich bei ihm gem. § 13a Abs. 1 UStG auch um den Steuerschuldner handelt, handelt es sich bei der USt nicht um eine Abzugsteuer i. S. d. § 380 AO.[1] Insoweit ist ohne Bedeutung, dass wirtschaftlich der Abnehmer der Ware mit der USt belastet wird. Rz. 19 Zum 1.1.2002 wurde das von § 380 AO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3 Täter

Rz. 35 § 380 AO ist ein Sonderdelikt, denn Täter kann nur derjenige sein, dem eine gesetzliche Abzugsverpflichtung auferlegt ist.[1] Diese Verpflichtung besteht sowohl für jeden durch die Einzelsteuergesetze unmittelbar Verpflichteten als auch für jeden gesetzlichen oder gewillkürten Vertreter. Rz. 36 Mithin gehören auch gesetzliche Vertreter i. S. d. § 34 AO sowie Verfügungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 8 Konkurrenzen

Rz. 49 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 380 Abs. 2 AO entspricht. Folglich ist § 380 AO nicht anwendbar, wenn der Pflichtige die jeweilige Abzugsteuer in der von ihm abzugebenden Erklärung gegenüber dem FA...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 39 Der subjektive Tatbestand des § 381 AO erfordert vorsätzliches[1] oder leichtfertiges[2] Handeln. Einfache Fahrlässigkeit ist hingegen nicht ausreichend. Bei leichtfertiger Begehung ist neben der Kausalität ein Rechtswidrigkeitszusammenhang erforderlich.[3] Rz. 40 Vorsatz liegt somit vor, wenn der Täter die Einbehaltungs- bzw. Abführungspflicht kennt und auch um die Hö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 6 Selbstanzeige

Rz. 46 Eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige i. S. d. § 378 Abs. 3 AO ist in den Fällen des § 380 AO nicht möglich, da die Norm keinen diesbezüglichen Verweis enthält.[1] Eine "Berichtigung oder Ergänzung unterlassener Angaben" ist darüber hinaus auch begrifflich im Rahmen des § 380 AO nicht möglich, da durch die Norm allein das nichtordnungsgemäße Einbehalten und Abführen de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 6 Abzugsteuern sind Steuern, die vom Schuldner einer Einnahme für Rechnung des steuerpflichtigen Gläubigers dieser Einnahme einbehalten und abgeführt werden müssen. Gem. § 33 Abs. 1 AO wird der insoweit verpflichtete Schuldner der Einnahme selbst zum Steuer-(entrichtungs-)pflichtigen. Dem Steuerentrichtungspflichtigen werden bei der Abwicklung der zur selbstständigen Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.5 Aufsichtsrat- und Vergütungsteuer

Rz. 15 Weitere Anwendungsfälle des § 380 AO sind die Aufsichtsrat-[1] und die Vergütungssteuer.[2] Der Aufsichtsratsteuer unterliegen Vergütungen, die für die Überwachung der Geschäftsführung von inländischen Gesellschaften an beschränkt steuerpflichtige Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlt werden. Rz. 16 Die Vergütungsteuer fällt hingegen bei bestimmten freiberuflichen Tätig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 7 Geldbuße

Rz. 47 Die Geldbuße beträgt bei vorsätzlicher Gefährdung von Abzugsteuern gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 380 Abs. 2 AO höchstens 25.000 EUR, bei leichtfertigem Handeln höchstens 12.500 EUR.[1] Sofern diese Beträge nicht ausreichen, um den gezogenen Vorteil aus der Tat abzuschöpfen, kann die Geldbuße gem. § 17 Abs. 4 OWiG über das g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 10 Weitere Folgen eines Verstoßes

Rz. 54 Eine Ordnungswidrigkeit gem. § 380 Abs. 1 AO hat nicht nur die Verhängung einer Geldbuße zur Folge (vgl. Rz. 47f.), sondern darüber hinaus möglicherweise auch Auswirkungen z. B. im Hinblick auf gewerberechtliche Erlaubnisse und Konzessionen, Ausländerangelegenheiten und die Vergabe öffentlicher Aufträge. In der Bescheinigung in Steuersachen sind wertungsfreie Angabe z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.12 Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Rz. 42 Gem. § 30 OWiG kann unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur gegen den Täter einer Ordnungswidrigkeit selbst, sondern auch gegen juristische Personen und Personenvereinigungen eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dadurch wird die Gleichbehandlung von juristischen Personen/Personenverei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 4 Tatbestandsmäßige Handlungen i. S. d. § 383a AO sind das Erheben oder Verwenden der Identifikationsnummer oder der Wirtschafts-Identifikationsnummer entgegen den in § 139b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 AO oder § 139c Abs. 2 S. 2 AO genannten Zwecken und die Ordnung oder Erschließung des Zugriffs von Dateien nach der Identifikationsnummer für andere als die in § 139b Abs. 2 S. 2 Nr. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3 Täter

Rz. 8 Der Täterkreis beschränkt sich nach dem eindeutigen Wortlaut des § 383a AO ausschließlich auf "nicht öffentliche Stellen". Folglich kommen Bedienstete der Finanzverwaltung oder anderer öffentlicher Einrichtungen nicht als taugliche Täter infrage.[1] Nach Ansicht des Gesetzgebers war das bestehende dienstrechtliche Instrumentarium bei öffentlichen Bediensteten ausreiche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003) v. 15.12.2003[1] wurden bundeseinheitliche Ordnungsmerkmale eingeführt. Durch sie sollte u. a. eine gleichmäßige Steuererhebung[2] gewährleistet sowie Steuerhinterziehung und Leistungsmissbrauch eingedämmt werden.[3] Dementsprechend wird jedem Stpfl. gem. § 139a AO durch das Bundeszentralamt f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8.3 Bemessung der Geldbuße

Rz. 24 Die Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind gem. § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Daneben können gem. § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht kommen.[1] Die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit orientiert sich vor allem an der Höhe der betroffenen Abgabenbeträ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 9 Die Tatbestandsalternativen des § 383a AO können nach dem Wortlaut des § 383a AO nur vorsätzlich oder leichtfertig begangen werden.[1] Einfache Fahrlässigkeit ist demgemäß nicht ausreichend. Rz. 10 Vorsatz erfordert die Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale, also insbesondere auch der gesetzlichen Zweckbindung.[2] Ein Irrtum über die Unzulässigkeit der Erhebung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 9 Verfolgungszuständigkeit

Rz. 17 Sachlich zuständig für die Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten ist gem. § 409 S. 1 AO i. V. m. §§ 36 Abs. 1 S. 1 OWiG, 387 Abs. 1 AO die Finanzbehörde, die die betroffene Steuer verwaltet. Da es sich bei § 383a AO jedoch nicht um eine betroffene Steuer handelt, sondern um Steuernummern, findet diese Zuständigkeitsregelung ihrem Wortlaut nach keine Anwendung.[1] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.9 Irrtumsfälle

Rz. 30 Ein Irrtum über Tatumstände (sog. Tatumstandsirrtum) schließt gem. § 11 Abs. 1 S. 1 OWiG den Vorsatz aus. Eine Verfolgbarkeit wegen fahrlässiger bzw. leichtfertiger Begehungsweise bleibt jedoch bestehen, § 11 Abs. 1 S. 2 OWiG. Insoweit bestehen keine Besonderheiten gegenüber der strafrechtlichen Regelung durch § 16 StGB, sodass auf § 369 AO Rz. 57 verwiesen werden kan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2 Steuerordnungswidrigkeit

Rz. 4 § 377 Abs. 1 AO definiert als Steuerordnungswidrigkeiten alle diejenigen Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können und nimmt somit gegenüber § 1 Abs. 1 OWiG eine erhebliche Einschränkung vor. Steuergesetz i. S. d. § 377 Abs. 1 und Abs. 2 AO ist nach allgemeiner Ansicht jede steuerlichen Zwecken dienende Rechtsnorm[1], unabhängig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1 Allgemeines

Rz. 7 Da die AO keine lückenlosen Regelungen für Steuerordnungswidrigkeiten trifft, ordnet § 377 Abs. 2 AO die ergänzende Anwendbarkeit der Vorschriften des Ersten Teils des OWiG an. Soweit sich in der AO allerdings spezielle Bestimmungen finden, müssen diese in einschlägigen Verfahren beachtet werden. Dies ist insb. im Hinblick auf die Erforderlichkeit von Leichtfertigkeit ...mehr