Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Aufteilung von Verpflegungsleistungen in Hotels und Pensionen

Rz. 61 In Beherbergungsbetrieben (insbesondere Hotels und Pensionen) unterliegt die Beherbergungsleistung (Übernachtung im Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer) dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), im Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.2020 mit 5 %, ab 1.1.2021 mit 7 %. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist in diesen Betrieben vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 und ab 1.1.2026 ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2 Gutschein gilt nur für Speisen

Rz. 72 Stellt der Gastwirt usw. in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 einen Gutschein gegen Bezahlung aus, der ausschließlich für Speisen eingelöst werden kann, steht zum Zeitpunkt der Gutscheinausstellung der anzuwendende ermäßigte Steuersatz von 7 % unumstößlich fest. Es handelt sich damit um einen Einzweckgutschein. Der Gastwirt hat den Umsatz zum ermäßigten Steuersatz ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Unterschiedliche Besteuerung von Speisen und Getränken

Rz. 53 Die Abgabe von Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung hat der Gesetzgeber in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a.F als auch in der aktuellen Fassung der Vorschrift ausdrücklich von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausgenommen. Deshalb müssen Gastwirte usw. im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 und ab 1.1.2026 zwischen der Abgabe von begünstigten Speisen u... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Gutschein gilt für Speisen und Getränke

Rz. 71 Bei Restaurantgutscheinen, die in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 ausgestellt wurden und die sowohl für Speisen als auch für Getränke eingelöst werden können, liegen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 14 UStG für Einzweckgutscheine nicht vor, weil mit diesen Gutscheinen sowohl Speisen zum ermäßigten Steuersatz als auch Getränke zum allgemeinen Steuersatz in Anspruc... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Begünstigung aller Arten von Speisen

Rz. 51 Bis zum 30.6.2020 und in der Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 ist die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung (Essen im Lokal) insgesamt der USt zum allgemeinen Steuersatz von 19 % zu unterwerfen. Dies gilt auch für Milch und bestimmte Milchmischgetränke, die im Falle einer Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden.[1] Vom... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 77 Soweit Betriebe bis 30.6.2020 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum allgemeinen Steuersatz ausgeführt haben, brauchte nicht weiter untersucht zu werden, ob weitere Leistungen dieser Betriebe für ihre Kunden als Haupt- oder Nebenleistungen zu beurteilen waren, weil ja sämtliche Leistungen dem allgemeinen Steuersatz unterlagen. In der Zeit vom 1.7.2020 bis 31... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Lieferungen und sonstige Leistungen grundsätzlich weiterhin zu unterscheiden

Rz. 52 Aus umsatzsteuersystematischen Erwägungen ist grundsätzlich weiterhin zu unterscheiden, ob Speisen im Rahmen von Lieferungen (insbesondere beim Außer-Haus-Verkauf) oder im Rahmen von Restaurantdienstleistungen (insbesondere Essen im Lokal) abgegeben werden. Allerdings verlangen die Eintragungen in den (elektronischen) USt-Jahreserklärungen und USt-Voranmeldungen keine... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Ab 1.1.2026 ausgestellte Gutscheine

Rz. 75 Kann ein ab 1.1.2026 ausgestellter Restaurantgutschein sowohl für Speisen als auch für Getränke eingelöst werden, handelt es sich um einen Mehrzweckgutschein, weil zum Zeitpunkt der Gutscheinausgabe die USt für den Umsatz, auf den sich der Gutschein bezieht, nicht feststeht. Der Gutschein könnte vom Gutscheininhaber für ab 1.1.2026 begünstigte Speisen, für nicht begün... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Speisen und Getränke zum Mitnehmen

Rz. 40 Speisen zum Mitnehmen ("to go") bieten neben Imbissbetrieben und Fast-Food-Ketten auch normale Restaurants und Gaststätten (z. B. Pizzerien mit Pizza-Bringdienst) an. Nach der wegen der COVID-19- Pandemie behördlich verfügten Schließung von Restaurants und Gaststätten ab März 2020 und in den nachfolgenden Lockdowns haben darüber hinaus weitere gastronomische Betriebe ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Dauerfristverlängerung und Anrechnung der USt-Sondervorauszahlung

Rz. 86 Unternehmer können auf Antrag die Frist zur Abgabe der USt-Voranmeldung um einen Monat verlängern. Wird diese Dauerfristverlängerung für USt-Voranmeldungen und USt-Vorauszahlungen in Anspruch genommen, haben sog. Monatszahler (Unternehmer, die zur Abgabe monatlicher USt-Voranmeldungen verpflichtet sind) eine Sondervorauszahlung auf die USt des Kalenderjahres zu leiste... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zeitpunkt der Ausführung einer Restaurantdienstleistung

Rz. 43 Sowohl beim Wechsel des Steuersatzes für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurantdienstleistungen von 19 % auf 7 % als auch von 7 % auf 19 % stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt konkret eine Restaurantdienstleistung als ausgeführt gilt. Von steuerlicher Auswirkung ist diese Frage bei Bewirtungen in Restaurants und Gaststätten, die bei einer Steuersatzänderung... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Unionsrecht

Rz. 28 Die EU-Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich nur auf solche Arten von Umsätzen einen ermäßigten Steuersatz anwenden, die in Anhang III der MwStSystRL expliziert aufgeführt sind (§ 12 UStG Rz. 98). Sie sind allerdings nicht verpflichtet, von einer nach dem Unionsrecht möglichen Steuerermäßigung in ihrem nationalen Recht Gebrauch zu machen (§ 12 UStG Rz. 113). Mangels ex... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Zweite Verlängerung der Steuersatzsenkung bis 31.12.2023

Rz. 7 Ohne weiteres Einschreiten des Gesetzgebers wäre die Steuersatzsenkung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 31.12.2022 automatisch ausgelaufen. Ab 1.1.2023 hätte dann der allgemeine Steuersatz von 19 % auf derartige Umsätze gegolten. Da sich viele Gastronomiebetriebe noch immer nicht von den Betriebsschließungen und Einsc... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Getränkeabgabe ist Hauptleistung

Rz. 57 Weil der Gesetzgeber sowohl in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a. F. als auch in der aktuellen Fassung der Vorschrift die Abgabe von Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgeschlossen hat, ist die Abgabe von Speisen einerseits und von Getränken andererseits jeweils als Hauptleistung anzusehen. Die Hauptleistung "Speisenabga... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Abgrenzung von Lieferungen und Dienstleistungen

Rz. 38 Verzehrfertig zubereitete Speisen können sowohl im Rahmen einer – stets dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. verschiedenen Nrn. der Anlage 2 des UStG unterliegenden – Lieferung (z. B. Speisen zum Mitnehmen) als auch im Rahmen einer – bis 30.6.2020 und in der Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden – sonstigen Lei... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Erste Verlängerung der Steuersatzsenkung bis 31.12.2022

Rz. 4 Aufgrund des zweiten Lockdown ab November 2020 und der damit verbundenen Schließung ihrer Betriebe konnten die meisten Gastronomiebetriebe die zunächst bis 30.6.2021 befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Speisenabgabe nicht ausnutzen. Die als steuerliche Hilfsmaßnahme gedachte Steuersatzsenkung ging damit weitgehend ins Leere. Die Politik war sich ei... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen

Rz. 35 Bei der Fortführung der bisherigen Preise über den 31.12.2025 hinaus konnte ein Gast, der die Speisen als Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens erwarb (sog. Geschäftsessen), weniger Vorsteuer als bisher abziehen. Praxis-Beispiel In einer Gaststätte betrug der Preis für ein einfaches Schnitzel laut Speisekarte bis zum 31.12.2025 11,90 EUR (Entgelt 10 EUR zuzüglich ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Einzweck- und Mehrzweckgutscheine

Rz. 67 Viele Gastronomen haben in der Corona-Krise ihre Stammgäste gebeten, zur Überbrückung der Umsatzausfälle des Betriebs oder zur Vermeidung der Insolvenz Gutscheine käuflich zu erwerben, die dann bei Wiedereröffnung des Lokals eingelöst werden könnten. Ansonsten sind Gutscheine in der Gastronomie (sog. Restaurantgutscheine) als Geschenk zu allen möglichen Gelegenheiten ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Party-Service-Betriebe mit großer Leistungspalette

Rz. 79 Die Frage von Haupt- und Nebenleistungen stellt sich bei einem Party-Service-Betrieb, der seinen Kunden z. B. für eine Geburtstagsfeier, eine Betriebsveranstaltung usw. ein sog. Rundum-Sorglos-Paket zur Verfügung stellt. Hierzu kann eine ganze Palette unterschiedlicher Leistungen gehören, z. B. Anlieferung und Aufbau eines kalt/warmen Buffets, die Gestellung von Perso... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025

Rz. 18 Im Herbst 2024 ist die Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP zerbrochen. Dies führte zu der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.2.2025. In ihren Wahlprogrammen hierfür hatten sich CDU, CSU, FDP und AfD für eine Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz ausgesprochen.[1] Tatsächlich vereinbarten die aus den Neuwahlen h... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Auslaufen der Steuerermäßigung für Gastronomieumsätze zum 31.12.2023

Rz. 47 Nach zweimaliger Verlängerung bis schließlich zum 31.12.2023 (Rz. 4 – 10) ist die Steuerermäßigung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 31.12.2023 ausgelaufen (Rz. 11 – 17). Damit war ab dem 1.1.2024 auf diese Umsätze wieder der allgemeine Steuersatz von 19 % anzuwenden. Auch beim Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3.1 Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Rz. 15 Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages (seit Dezember 2021 in der Opposition) hatte erstmals im Jahr 2022 beantragt, die Umsatzsteuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unbefristet fortzuführen.[1] Dies hat der BT-Finanzausschuss mit den Stimmen der sog. Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP und damit mehrheitlich abgeleh... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.3 Gutschein gilt nur für Getränke

Rz. 73 Bei der Ausstellung eines Gutscheins, der ausschließlich für Getränke eingelöst werden kann, steht der anzuwendende allgemeine Steuersatz von 19 % ebenfalls unumstößlich fest. Damit handelt es sich ebenfalls um einen Einzweckgutschein. Der Gastwirt hat den Umsatz zum allgemeinen Steuersatz von 19 % in dem USt-Voranmeldungszeitraum anzumelden, in dem der Gutschein ausg... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Besteuerung von Gastronomieumsätzen in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 29 Viele EU-Mitgliedstaaten hatten aufgrund von Ausnahmeregelungen auch schon vor der Änderung der MwStSystRL zum 1.6.2009 (Rz. 28) auf Gastronomieumsätze ermäßigte Steuersätze angewendet, z. B. Griechenland, Spanien, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Zypern, Ungarn, Polen und Slowenien. Die Hotellerie- und Tourismusbranche in Deutschland hatte un... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Sonstige Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen

Rz. 76 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG betrifft nicht nur die klassische Gastronomie und Hotellerie (Restaurants, Gaststätten, Hotels, Kantinen), sondern gilt für alle Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen. Dies sind z. B. Imbissbetriebe, Würstchen-, Fisch- und Frittenbuden, Salatbars, Caterer, Party-Service-Betriebe, Cafés, E... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Kampagne der DEHOGA für die Beibehaltung der Steuerermäßigung

Rz. 12 Weil die betroffenen Verbände – z. B. der Bundesverband der Systemgastronomie, insbesondere aber der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) – im Laufe des Jahres 2023 befürchteten, dass die Umsatzsteuerermäßigung zum 31.12.2023 ohne Einschreiten des Gesetzgebers auslaufen würde, setzten sie sich vehement für eine weitere Verlängerung über den 31.12.2023 hinau... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Ursprünglich vorgesehene Steuersatzsenkung vom 1.7.2020 bis 30.6.2021

Rz. 3 Die Gastronomie- und Hotellerieverbände (insbesondere der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA) forderten bereits seit vielen Jahren, auf Gastronomieumsätze den ermäßigten Umsatzsteuersatz anzuwenden (§ 12 Abs. 2 UStG Rz. 23). Diese Forderung, die in der Corona-Krise nochmals mit Nachdruck vorgetragen wurde, fand schließlich in der Politik Gehör. Der Koalition... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Steuerermäßigung lief automatisch zum 31.12.2023 aus

Rz. 11 Die durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020[1] ab 1.7.2020 neu in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG eingeführte Steuerermäßigung für die Gastronomiebranche war von vornherein in der Vorschrift selbst bis 30.6.2021 befristet. Im Anschluss daran wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstle... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Begriff der Getränke

Rz. 37 Als Getränke sind nach dem Sprachgebrauch alle Flüssigkeiten zu verstehen, die unmittelbar – d. h. ohne weitere Zubereitung – zum Trinken durch Menschen geeignet sind. Ähnlich wie bei den Speisen ist auch bei den Getränken eine weite Auslegung geboten. Unter den Begriff der Getränke fallen sowohl alkoholische als auch alkoholfreie Getränke. Als nicht begünstigte Geträ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.2 Begründung des Gesetzentwurfs und Steuermindereinnahmen

Rz. 19 Nach der Begründung des Regierungsentwurfs des StÄndG 2025 ist Ziel der Maßnahme die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, weil gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden. Zudem entfielen Abgrenzungsschwierigkeiten (z. B. bei Cateringleistungen, bei... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Wiedereinführung der Steuerermäßigung für Gastronomieumsätze ab 1.1.2026

Rz. 48 Zum 1.1.2026 hat der Gesetzgeber die Steuerermäßigung für die Abgabe von Speisen im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – diesmal jedoch ohne zeitliche Befristung – durch das StÄndG 2025 wieder eingeführt, indem § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG neu gefasst wurde[1] (Rz. 18 – 27). Damit ist auf die Abgabe von Speisen in der Gastronomie ab dem 1.1.2026 wieder... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Fortführung der bisherigen Preise

Rz. 34 Durch die zunächst bis 30.6.2020 befristete Steuersatzsenkung (Rz. 3) sollten auch die Einkommensverluste in der Gastronomie während der Komplettschließungen von Restaurants und Gaststätten von Mitte März bis Juni 2020 und der anschließenden Umsatzrückgänge durch Sitzplatzbeschränkungen und besondere Hygienemaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus hal... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Begriff der Speisen

Rz. 36 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist die Abgabe von Getränken sowohl in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 als auch ab 1.1.2026 von der Steuerermäßigung ausgenommen. Das bedeutet, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nur für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt. Der Begriff der Speisen ist nach der Entstehungsgeschi... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Preisgestaltung nach Steuerermäßigungen

Rz. 31 Entsprechend der Begründung für die zunächst bis zum 30.6.2021 vorgesehene befristete Steuersatzabsenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Rz. 3) erwartete der Gesetzgeber eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur. Er wollte beobachten, wie sich die Änderung auf die Umsätze und die Abgabepreise auswirk... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3.3 Endgültige Entscheidung für das Auslaufen der Steuerermäßigung

Rz. 17 Die endgültige Entscheidung für ein Auslaufen der Steuerermäßigung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen fiel erst in der Nacht zum 17.11.2023 in einer Sitzung der Bundestagsfraktionen der sog. Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP. Die FDP sprach sich in dieser Sitzung zwar für eine Verlängerung der Steuererm... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vereinfachungsregelung zur Ermittlung des Speise- und Getränkeanteils

Rz. 60 Statt der Aufteilung des Gesamtpreises auf begünstigte Speisen und nicht begünstigte Getränke nach den Grundsätzen der Aufteilung (Rz. 58 und 59) kann der betroffene Unternehmer (Gastwirt usw.) in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 und ab 1.1.2026 eine Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen. Die Verwaltung beanstandet es für die Anwendung des ermäßigten Steuersat... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.4 Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag und Zustimmung des Bundesrats

Rz. 22 Der Bundestag hat am 4.12.2025 das StÄndG 2025 in der vom BT-Finanzausschuss geänderten Fassung[1] in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Die Absenkung des USt-Satzes für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen war von den Änderungen des BT-Finanzausschusses nicht betroffen. In der Plenardebatte sorgte die Steuersatzsenkung in der Gast... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Weitergabe der Steuerermäßigung an den Gast

Rz. 33 Die vom Gesetzgeber erwartete Stimulierung der Nachfrage aufgrund der zunächst vorgesehenen Befristung bis 30.6.2021 (Rz. 3) setzte voraus, dass die leistenden Unternehmer (Gastwirte usw.) die neue Steuerermäßigung ganz oder zumindest teilweise an die Leistungsempfänger (Gäste) weitergeben. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen. Die meisten Gastronomiebetrie... mehr

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Einkünfte aus dem Krypto-Le... / Zusammenfassung

Erträge aus der entgeltlichen Überlassung von Kryptowerten wie Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 %, sondern sind mit dem individuellen persönlichen Steuersatz zu versteuern. So entschied das Finanzgericht (FG) Köln. mehr

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Einkünfte aus dem Krypto-Le... / Hintergrund

Beim Krypto-Lending stellen Anleger ihre Kryptowährungen über spezielle Plattformen anderen Nutzern zeitweise zur Verfügung und erhalten dafür eine Vergütung. Steuerlich war bislang umstritten, ob diese Erträge – ähnlich wie Zinsen – als Kapitaleinkünfte mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz zu versteuern sind oder der regulären Einkommensteuer unterliegen. Im Streitfall erz... mehr

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Einkünfte aus dem Krypto-Le... / Entscheidung

Das Finanzgericht Köln bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich beim Krypto-Lending nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen, da keine Kapitalforderung auf Zahlung von Geld überlassen wird. Kryptowährungen seien – zumindest im Streitjahr – kein gesetzliches Zahlungsmittel gewesen und müssten von Gläubigern nicht allgemein akzeptiert w... mehr

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Fragen und Antworten zur gl... / Wie hoch soll der Steuersatz der Mindestbesteuerung sein?

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1 Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

Das Kurzarbeitergeld ist als Entgeltersatzleistung steuerfrei.[1] Allerdings unterliegt es dem sog. Progressionsvorbehalt.[2] Die Einbeziehung in den Progressionsvorbehalt bewirkt, dass auf das steuerpflichtige zu versteuernde Einkommen – ggf. beider Ehepartner – der Steuersatz angewendet wird, der sich unter Einbeziehung der steuerfreien Leistungen ermittelt. Dies kann bei ... mehr

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Fragen und Antworten zur gl... / Welche Lösungsschritte gab es bei der Mindestbesteuerung?

Am 1. Juli 2021 haben die Mitglieder des sogenannten Inclusive Framework on BEPS, dem zuständigen Gremium bei der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD), eine breite internationale Grundsatzeinigung auf die Eckpfeiler der Reform erzielt. Am 9./10. Juli 2021 haben in Venedig die Finanzminis... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ... mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 65 Inhaltlich verlangt § 5b EStG die Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder einer Steuerbilanz. Abb. 1: Alternative Übermittlungsmethoden Aus diesem Grund finden sich in den Taxonomien auch Positionen, die steuerrechtlich nicht ansatzfähig sind, wie die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte gem. § 5 Abs. 2 EStG,... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.2 Besteuerung bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 149 Ein Berufsverband ist nur steuerbefreit, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.[1] Der Zweck des Berufsverbands ergibt sich aus seiner Satzung; er fällt daher nur unter die Steuerbefreiung, wenn er nach seiner Satzung die allgemeine Förderung seiner Mitglieder in dem oben (Rz. 135) umschriebenen Sinn fördert, nicht aber selbs... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.2 Ausschluss der Steuerbefreiungen für steuerabzugspflichtige Einkünfte (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG)

Rz. 333 Bezieht eine steuerbefreite Körperschaft i. S. d. § 1 KStG Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, wird die Steuerbefreiung eingeschränkt. Die Einkünfte sind insoweit steuerpflichtig, die Belastung der Einkünfte mit der Abzugsteuer[1] bleibt erhalten (partielle Steuerpflicht).[2] Die Abzugsteuer, die eine Steuer des Anteilseigners, nicht der leistenden Körperscha... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.10 Nummer 15: Kurzarbeitergeld u. Ä.

In Nummer 15 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Summe der folgenden Beträge aufzunehmen: Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Qualifizierungsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss bei Beschäftigungsverbot für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während der Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschrift... mehr