Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 11.1 Wann sich der Umsatzsteuersatz auf 0 ermäßigt

Im Bereich der Umsatzsteuer wurde mit dem JStG 2022 der 0 %-Steuersatz gem. § 12 Abs. 3 UStG für PV-Anlagen eingeführt. Bislang unterlag die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb, die Einfuhr und auch die Installation einer PV-Anlage dem Regelsteuersatz von 19 %. Im Sinne eines Bürokratieabbaus wurde § 12 Abs. 3 UStG eingeführt. Hiernach ermäßigt sich der Steuersatz a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 4.1 Verfahren ab 2015

Inländische Banken und andere abzugspflichtige Personen müssen unter bestimmten Voraussetzungen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. In den Jahren 2009–2014 wurde der Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge nur dann vorgenommen, wenn der Steuerpflichtige dies ausdrücklich beim Steuerabzugsverpflichteten beantragt hatte....mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 11.3 Was hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beachtet werden muss

Findet der Nullsteuersatz gem. § 12 Abs. 3 UStG für die Installation oder Lieferung von PV-Anlagen ab dem 1.1.2023 Anwendung, entfällt damit für den Erwerber der Vorsteuerabzug. Der Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen u.ä. bleibt weiterhin erhalten. Da der Vorsteuerabzug auf die Nebenleistungen zur Lieferung bzw. Installation der PV-Anlage jedoch gering ausfallen wird, is...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4.1 Unentgeltliche Leistung der Körperschaft

Erfolgt eine Lieferung an einen Gesellschafter unentgeltlich, liegt umsatzsteuerlich ein steuerbarer Umsatz gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG vor, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile die Körperschaft zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hatte. Als Ort dieser fingierten Lieferung gilt der Sitz oder die Betriebsstätte der Körperschaft.[1] Die Lieferung kann u...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 9.6 Veräußerung nach dem 1.1.2022

Veräußert der Unternehmer seine PV-Anlage nach dem 1.1.2022 gilt aufgrund von § 3 Nr. 72 EStG auch der Veräußerungsgewinn als steuerfrei. Lagen die Voraussetzungen für die Anwendung des § 3 Nr. 72 EStG nicht vor, gelten weiterhin die allgemeinen Regelungen zu Betriebsveräußerungen gem. § 16 EStG. Hierbei ist der Freibetrag von bis zu 45.000 EUR gem. § 16 Abs. 4 EStG, die Fün...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Abgeltungsteuer / 2.2 Gesetzliche Ausnahmefälle

Bei bestimmten Fallgestaltungen gilt der fixe Steuersatz von 25 % nicht, obwohl Einkünfte nach § 20 EStG vorliegen: Steuersatzspreizungen, z. B. Darlehen an nahestehende Personen und Darlehen eines GmbH-Gesellschafters an eine GmbH bei einer Beteiligung von mindestens 10 %[1], Lebensversicherungserträge, wenn diese nur hälftig versteuert werden müssen[2], auf Antrag für Gewinna...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Abgeltungsteuer / 6 Kapitalertragsteuer­abzug

Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Abzugsverpflichteter ist der Schuldner der Erträge, z. B. die ausschüttende Gesellschaft, oder die inländische auszahlende Stelle (i. d. R. Kreditinstitut). Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge bzw. der Veräußerungsgewinn. Bei Investmenterträgen wird ab 2018 der maßgebe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.1 Zurechnung der Einkünfte bei natürlichen Personen

Die Besteuerung entspricht der von übrigen Ausschüttungen: Die verdeckte Gewinnausschüttung rechnet grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % oder sind im Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG teilweise steuerbefreit.[1] Wird die GmbH-Bete...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Kapitalertragsteuer ist wie die Lohnsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie hat bei Privatanlegern regelmäßig Abgeltungswirkung. Ansonsten wird sie generell auf die Einkommensteuerschuld des Gläubigers angerechnet (§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Rechtsgrundlagen für den Kapitalertragsteuerabzug sind die §§ 43–45e EStG. Die Kapitalertragsteuer wird entw...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 5.3 Folgen für die Praxis

Durch den Nullsteuersatz wird in der Rechnung für entsprechende kleinere Photovoltaikanlagen ab 2023 keine Vorsteuer mehr ausgewiesen sein. Dies hat zur Folge, dass auch kein Bedarf mehr besteht zur Regelbesteuerung zu optieren, und damit die im Regelfall einschlägige Kleinunternehmerregelung abzuwählen. In der Praxis wird für fast alle ab dem 1.1.2023 gelieferten und install...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 5.2 Nullsteuersatz

Doch diese mit der Unternehmereigenschaft einhergehenden Rechte und Pflichten eines Unternehmers haben sich durch die Änderungen im JStG 2022 gravierend geändert. Ein neuer § 12 Abs. 3 UStG brachte einen Umsatzsteuersatz mit 0 % (sog. Nullsteuersatz, anstelle des bisher geltenden Umsatzsteuersatz mit 19 %) für folgende Umsätze: Die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinnausschüttung / 4.2 Anteile im Privatvermögen

Die Dividenden unterliegen den Regelungen der Abgeltungsteuer. Es gilt der Abgeltungsteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuerschuld) sowie ggf. Kirchensteuer. Bei Ausübung der Veranlagungsoption greift dagegen der persönliche Steuersatz des jeweiligen Gesellschafters. Werbungskosten sind nicht mehr abzugsfähig. Es gibt ein Wahlrecht zum Teilei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinnausschüttung / 1 Definitivbesteuerung auf 2 Ebenen

Das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft unterliegt in der ersten Stufe einem einheitlichen Steuersatz von 15 %, unabhängig davon, ob die Gewinne einer Ausschüttung zugeführt werden oder eine Thesaurierung stattfindet. In der zweiten Stufe unterliegen auf Ebene der Gesellschafter die Gewinnausschüttungen als Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Barausschüttung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 1 Grundsätze

Die jährlichen Zuführungen zu der Rückstellung mindern den Gewinn und damit die Belastung des Betriebs mit Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Eine Ausnahme gilt für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft.[1] In aller Regel mindern die Zuführungen zur Pensionsrückstellung auch den Gewerbeertrag, weil eine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Ausland für Arb... / 6.3 Unterscheidung bei Übernachtungen im Ausland

Erhält der Arbeitnehmer eine Rechnung, in der nur die Übernachtung und kein Frühstück ausgewiesen sind, erstattet der Arbeitgeber die vollen Übernachtungskosten. Ist das Frühstück in der Rechnung getrennt von den Übernachtungskosten ausgewiesen, darf der Arbeitgeber den gesamten Betrag steuerfrei erstatten, also auch die Kosten für das Frühstück. Voraussetzung ist, dass der A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.1 Tatbestand

Rz. 147 Der Tatbestand des Abs. 9 Nr. 1 setzt voraus, dass die Einkünfte bei Anwendung eines DBA in beiden Staaten nicht besteuert werden, weil Deutschland von einer Freistellung ausgeht und der andere Staat das Abkommen so anwendet, dass er kein Besteuerungsrecht oder nur ein begrenztes Steuerabzugsrecht hat. Ohne den Begriff selbst zu verwenden, behandelt die Vorschrift da...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Anrechnung ausländischer Steuern, Abs. 10 S. 5, 6

Rz. 231 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Tatbestand und Rechtsfolge des Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Rz. 167 Der Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2 erfasst in der Form einer Subject-to-tax-Klausel die Fälle, in denen die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschr. Steuerpflicht nicht erfasst. Der Gesetzeswortlaut ist nicht an das internationale Begriffsverständni...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 2 Besteuerungs­grundsätze

Durch die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wurde die Versteuerung von Kapitaleinkünften reformiert. Die folgende Übersicht zeigt die frühere und die aktuelle Rechtslage:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teileinkünfteverfahren / 1.1.1 Rechtslage ab 2009

Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 zugunsten der Abgeltungsteuer abgeschafft.[1] Somit unterliegt die volle Gewinnausschüttung/Dividende dem fixen Steuersatz von 25 % [2], welcher auch für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gilt und Abgeltungswirkung hat.[3] Der Abzug von Aufwendungen in Zusammenhang mit Gewinnausschüttu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 4.4 Steuertarif

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden wie alle anderen Einkünfte nach dem EStG mit dem progressiven Steuersatz versteuert[1] und sind in der Einkommensteuererklärung aufzuführen (Anlage KAP). Ausländische Steuern werden nach den Regeln des § 34c EStG angerechnet bzw. abgezogen. Die Eintragungen erfolgen auf der Anlage AUS.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.7 Steuertarif

Kapitaleinkünfte unterliegen ab 2009 dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist für diese Erträge nicht mehr erforderlich, soweit die Kapitalerträge dem Steuerabzug unterlegen haben.[1] Es besteht ein Veranlagungswahlrecht. In der Einkommensteuererklärung sind diese in der Anlage KAP aufzuführen, ab 2018 g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.2 Grenze von 26.000.000 EUR

Der Verschonungsabschlag von 85 % gilt aber nur bis zu einem Wert des Erwerbs von 26.000.000 EUR.[1] Es wird also eine Prüfschwelle von 26.000.000 EUR für die Verschonung des insgesamt erworbenen begünstigten Vermögens i. S. d. § 13b ErbStG eingeführt. Diese Grenze stellt eine Freigrenze dar, denn bei ihrem Überschreiten findet keine Verschonung nach § 13a Abs. 1 ErbStG statt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.1 Die neue Regelung im Einzelnen

In § 13a Abs. 9 ist nun ein Vorwegabschlag für Familienunternehmen vorgesehen. Dieser beträgt höchstens 30 %. Der Vorwegabschlag darf diese Grenze nicht übersteigen. Für die Inanspruchnahme des Vorwegabschlags muss kein Antrag gestellt werden. Aber es besteht für den Erwerber die Verpflichtung, die Voraussetzungen für den Vorwegabschlag nachzuweisen.[1] Praxis-Tipp Pauschaler ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.2 Grenze von 26.000.000 EUR

Auch hier ist die Grenze von 26.000.000 EUR zu beachten.[1] Praxis-Beispiel Auswirkungen beim Überschreiten der Prüfschwelle (nur neues Recht) Schenker S überträgt lebzeitig seiner Tochter T einen Mitunternehmeranteil (im Dezember 2017). Für diesen wurde ein Steuerwert von 12.500.000 EUR festgestellt. Die Voraussetzungen des Vorababschlags gem. § 13 Abs. 9 ErbStG sollen nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 5 Weitergabe von begünstigtem Vermögen

Wie bisher schon gibt es auch die Regelung zur Weitergabe von begünstigtem Vermögen zu beachten. Diese hat sich inhaltlich nicht verändert und ist nun in § 13a Abs. 5 ErbStG enthalten. Nach dieser Regelung kann ein Erwerber den Verschonungsabschlag gem. § 13a Abs. 1 ErbStG und den Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.5.3 Berechnung des Entlastungsbetrags

Die Berechnung des Entlastungsbetrags ergibt sich aus § 19a Abs. 3 ErbStG und § 19a Abs. 4 ErbStG. Demnach bemisst sich der auf das tarifbegünstigte Vermögen entfallende Teil der tariflichen Steuer aus dem Verhältnis des Werts dieses Vermögens entweder nach Anwendung des § 13a ErbStG oder nach Anwendung des § 13c ErbStG und nach Abzug der mit diesem Vermögen in wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden und Lasten, welche mit nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögen zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG entspricht.[1] Von einem wirtschaftlichen Zus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.7 Wegfall des Vorwegabschlags

In § 13a Abs. 9 Satz 5 ErbStG ist ein Wegfall der Steuerbefreiung vorgesehen. Demnach entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit, wenn die Voraussetzungen nicht über einen Zeitraum von 20 Jahren nach Entstehung der Steuer eingehalten werden. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn[1] a) der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung in der Weise geändert werden, da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.8 Verstoß gegen die Lohnsummenregelung

Welche Folgen eintreten, wenn gegen die Lohnsummenregelung verstoßen wird, ist in § 13a Abs. 3 Satz 5 geregelt. Bei einem Verstoß gegen die Lohnsummenregelung erfolgt keine Inanspruchnahme des Schenkers für die Schenkungsteuer nach § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Anders sieht es indes aus, wenn der Schenker die Steuer auch in diesem Fall übernommen hat. Unterschreitet die Summe de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.4 Mehrere Erwerber

Geht das begünstigte Vermögen auf mehrere Erwerber über, so greift die Grenze für jeden einzelnen Erwerber. Dies kann damit zur Steuergestaltung genutzt werden, indem ein Erwerb in mehrere Erwerbe aufgesplittet wird. Praxis-Beispiel Begünstigtes Vermögen über 26.000.000 EUR geht auf mehrere Erwerber über Der Schenker X hat eine Personengesellschaftsbeteiligung mit einem Wert d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.5 Mehrere Erwerber

In vielen Fällen wird das begünstigte Vermögen auf mehrere Erwerber übergehen. Dies kann z. B. sein, wenn aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder gewillkürter Erbfolge mehrere Miterben vorhanden sind. Oder es sind auch Vermächtnisnehmer vorhanden. Gleiches gilt auch bei Schenkungen, wenn mehrere Mitbeschenkte vorhanden sind. Haben mehrere Erwerber nun die Verschonungsmaßnahmen in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.2 Abschmelzender Verschonungsabschlag

a) Überblick § 13c ErbStG sieht einen Verschonungsabschlag bei Großerwerben vor. Hierzu muss der Erwerber einen Antrag stellen. Für die Antragstellung gilt, dass keine bestimmte Form für ihn vorgesehen ist. Anzuraten sei es aber, die Schriftform zu wählen.[1] Den Antrag darf ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlassverwalter nicht stellen.[2] Überschreitet der Erwerb von beg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.1 Allgemeines

Die Optionsverschonung ist nun in § 13a Abs. 10 ErbStG geregelt. Bei der Optionsverschonung wird das begünstigte Vermögen in voller Höhe steuerbefreit. Es kommt somit ein 100 %iger Verschonungsabschlag zum Ansatz. Um in den Genuss der Optionsverschonung zu kommen, muss der Erwerber einen schriftlichen Antrag stellen, der aber nach Zugang beim Erbschaftsteuerfinanzamt nicht me...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.4 Gleitender Abzugsbetrag

Auch der gleitende Abzugsbetrag gem. § 13a Abs. 2 ErbStG bleibt n.ach der Erbschaftsteuerreform unverändert bestehen. Hierbei entspricht die Vorschrift inhaltlich dem bisherigen § 13a Abs. 2 ErbStG. Der Abzugsbetrag findet nur Berücksichtigung bei der Inanspruchnahme der 85 %igen Steuerbefreiung. Er beträgt 150.000 EUR. Aber er verringert sich gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 ErbStG...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.3 Maximale Höhe des Abschlags

Liegt der zivilrechtliche Abfindungswert bei maximal 70 % des Verkehrswerts kommt der volle Abschlag von 30 % zur Anwendung. Dagegen verringert sich der Vorwegabschlag, wenn der Gesellschaftsvertrag einen anderen Abfindungswert vorsieht. Praxis-Beispiel Vorwegabschlag bei einem Abfindungswert von 20 % des gemeinen Werts Der Vater V hinterlässt seiner Tochter T einen Mitunterneh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.3 Passivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 26 Aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB resultiert auch die grundsätzliche Passivierungspflicht passivierungsfähiger Verpflichtungen, sofern gesetzlich nicht explizit ein Passivierungswahlrecht oder ein Passivierungsverbot vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang ist der Grundsatz des Nichtausweises schwebender Geschäfte zu erwähnen, der – analog zur Behandlu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.1 Allgemeines

Bei der Regelverschonung bleiben 85 % des begünstigten Vermögens nach § 13b Abs. 2 ErbStG steuerfrei. Es zählt hier also nicht das begünstigungsfähige Vermögen gem. § 13b Abs. 1 ErbStG, sondern erst das daraus errechnete begünstigte Vermögen gem. § 13b Abs. 2 ErbStG. Damit unterliegen 15 % immer der Besteuerung. Praxis-Beispiel Regelverschonung Der Vater V verstirbt und hinter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6 Reinvestitionsklausel

Von einer Nachversteuerung ist abzusehen, wenn bei der Veräußerung von wesentlichen Betriebsgrundlagen oder der Veräußerung von wesentlichen Wirtschaftsgütern der Veräußerungserlös innerhalb der nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG begünstigungsfähigen Vermögensart verbleibt. Dies sind im Einzelnen:[1] a) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen b) Betriebsvermögen c) Anteile a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.3 Mehrere Erwerbe

Bei der Prüfung, ob die Schwelle überschritten ist, sind von derselben Person anfallende Erwerbe begünstigten Vermögens innerhalb von zehn Jahren einzubeziehen.[1] Hinweis Umgehung der Prüfschwelle soll verhindert werden Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber verhindern, dass Gestaltungen durch gestaffelte Übertragungen vorgenommen werden, um so die Prüfschwelle zu umgehen. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.3 Ausnahmen

Die Lohnsummenregelung findet in den folgenden Fällen keine Anwendung: Der Betrieb hat eine Ausgangslohnsumme von 0 EUR oder Der Betrieb hat nicht mehr als 5 Beschäftigte.[1] Hierbei sind die in § 13a Abs. 3 Sätze 11 bis 13 ErbStG genannten Beteiligungen und Gesellschaften einzubeziehen. Dabei wird berücksichtigt, dass bei bis zu fünf Beschäftigten das Bedürfnis einer Freistel...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.3 Steuerklasse

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Von dieser Steuerklasse hängen dann der infrage kommende persönliche Freibetrag und der Steuersatz ab. Steht der Nacherbe zum Erblasser in einem günstigeren Verwandtschaftsverhältnis als zum Vorerben, kann er aber auch die Besteuerung im Verhältnis zum Erblasser wählen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). In...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.7 Sonstige Gestaltungsmöglichkeiten

Praxis-Beispiel Freibeträge und Steuersatz Die unverheiratete und kinderlose Schwester S hat ihren Bruder B zum Alleinerben bestimmt. B hat vier Kinder. Andere Verwandte sind nicht vorhanden. Der Nachlass der S hat einen steuerlichen Wert von 2.400.000 EUR. Nach § 13a ErbStG und § 13d ErbStG begünstigtes Vermögen soll nicht vorhanden sein. Für B ergibt sich die folgende Besteu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.5 Steuerklassenänderung

Mit Hilfe der Ausschlagung kann auch eine andere Steuerklasse erreicht werden (z. B. von der Stkl. II in die I), welches dann zu einer Verringerung der Erbschaftsteuer führt. Praxis-Beispiel Steuerklassenänderung Die unverheiratete Schwester S hat ihren kinderlosen Bruder B zum Alleinerben bestimmt. Der Vater V von S und B lebt noch. Andere Verwandte sind nicht vorhanden. Der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.9 Versicherungen, Sterbegelder, Abfindungen (Zeilen 68 bis 70)

In die Zeilen 68 bis 70 sind Versicherungen, Sterbegelder und Abfindungen einzutragen. Es sind nur solche Ansprüche anzugeben, die durch den Todesfall entstanden sind und in den Nachlass fallen. Eine Lebensversicherung fällt in den Nachlass, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt und keinen Bezugsberechtigten benannt hat. Praxis-Beispiel Lebensversicherung ohne Bezugsberechti...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.5 Beispiel

Praxis-Beispiel Begünstigtes Betriebsvermögen und weiteres Vermögen wird vererbt Großvater G hat ein formgültiges Testament errichtet. Hierin hat er seine Enkelin E zur Alleinerbin eingesetzt. Die Eltern der Enkelin sind vorverstorben. Der Nachlass enthält: einen Mitunternehmeranteil (Steuerwert 8.500.000 EUR; Verwaltungsvermögen ist nicht vorhanden), ein zu fremde Wohnzwecke...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.1 Erbschaftsteuerpflichtige Tatbestände

Zu einer Erbschaftsteuerpflicht führen die folgenden Tatbestände: der Erwerb von Todes wegen. Hierunter fallen: Erwerb durch Erbanfall; Erwerb durch Vermächtnis und Erwerb aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. Diese erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.9 Berechnung der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ermittelt sich, indem auf den nach § 10 ErbStG ermittelten steuerpflichtigen Erwerb der sich aus § 19 ErbStG ergebende Steuersatz angewandt wird. Hierbei ist noch der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG zu beachten. Als Arbeitshilfe kann das folgende Schema herangezogen werden.[1] Als erstes ist die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs vorzunehmen; ...mehr