Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In sachlicher Hinsicht findet § 200 AO auf alle Arten von Außenprüfungen unter Einschluss von Lohnsteuer-Außenprüfungen und anderen Sonderprüfungen Anwendung.[1] Dies gilt allerdings nur in dem durch die jeweilige Prüfungsanordnung bestimmten Umfang.[2] Soweit der Prüfer Ermittlungshandlungen in Bezug auf Steuerarten und/oder Besteuerungszeiträume vornimmt, die von der...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.1 Mitwirkungspflicht im Allgemeinen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Nach § 200 Abs. 1 S. 1 AO hat der Stpfl. bei der Feststellung der Sachverhalte mitzuwirken, die für die Besteuerung erheblich sein können. Hierdurch wird die Mitwirkungspflicht in mehrfacher Hinsicht begrenzt. Da sich die Mitwirkungspflicht auf die Feststellung von Sachverhalten bezieht, ist der Stpfl. nur zur Mitwirkung bei der Aufklärung von Tatsachen verpflichtet.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Information der Gemeinden

Rz. 29 Abs. 3 enthält die sich aus der Natur der Sache ergebende Regelung, dass den Gemeinden, soweit sie den Realsteuerbescheid erlassen, die hierfür erforderlichen Angaben aus dem Messbetragsverfahren mitzuteilen sind. Die Gemeinden haben, soweit sie die Realsteuern verwalten, ein Informationsrecht.[1] Den Gemeinden kann der Inhalt des Steuerbescheids sowie getroffene Bill...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 3.1 Prüfungsort (Abs. 2 S. 1)

3.1.1 Allgemeines Rz. 37 § 200 Abs. 2 S. 1 AO bestimmt den Ort, an dem der Stpfl. die in § 200 Abs. 1 AO bezeichneten Unterlagen (Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere) vorzulegen hat. Aus der Regelung des § 200 Abs. 2 S. 3 AO, wonach ein zur Durchführung der Außenprüfung geeigneter Raum oder Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen ist, ergibt sich, dass es sich bei diesem O...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 3.3 Unentgeltliche Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und der erforderlichen Hilfsmittel durch den Stpfl. (Abs. 2 S. 3)

Rz. 51 Nach § 200 Abs. 2 S. 2 AO sind ein zur Durchführung der Außenprüfung geeigneter Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese Vorschrift gilt sowohl in den Fällen, in denen die Prüfung in den Geschäfts- oder Wohnräumen des Stpfl. stattfindet, als auch dann, wenn die Prüfung in den Räumen des steuerlichen Bera...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 3.1.3 Prüfung in den Wohnräumen des Stpfl.

Rz. 41 Für den Fall, dass ein geeigneter Geschäftsraum nicht zur Verfügung steht, sieht § 200 Abs. 2 S. 1 AO die Durchführung der Prüfung in den Wohnräumen des Stpfl. oder an Amtsstelle vor. Nach dem Wortlaut der Vorschrift scheinen beide Möglichkeiten gleichrangig nebeneinander zu stehen und die Auswahl unter ihnen in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt zu sein. Im Hinb...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 3.1.5 Prüfung in den Räumen des steuerlichen Beraters

Rz. 43 Obwohl das Gesetz die Räume des steuerlichen Beraters des Stpfl. nicht als Prüfungsort nennt, ist eine Durchführung der Prüfung dort grundsätzlich zulässig.[1] Denn § 200 Abs. 2 S. 1 AO regelt lediglich, an welchen Orten der Stpfl. zur Vorlage seiner Unterlagen verpflichtet ist. Er schließt damit nicht aus, dass diese Unterlagen im Einvernehmen der Beteiligten auch an...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 3.4 Verhältnis zu § 147 Abs. 6 und 7 AO (Abs. 2 S. 4)

Rz. 54 Der durch das DAC 7-Umsetzungsgesetz v. 20.12.2022[1] eingefügte § 200 Abs. 2 S. 4 AO stellt klar, dass die Voraussetzungen, unter denen die Finanzbehörden nach § 147 Abs. 6 AO auf die mittels eines Datenverarbeitungssystems erstellten Unterlagen zugreifen können, unberührt bleiben. Gleichfalls unberührt bleiben die Regelungen des § 147 Abs. 7 AO, der die Verarbeitung...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 4.1 Durchführung der Prüfung während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit (Abs. 3 S. 1)

Rz. 56 Nach § 200 Abs. 3 S. 1 findet die Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt. Damit wird auf die objektiv übliche, d. h. branchenübliche Geschäfts- oder Arbeitszeit abgestellt. Es wäre jedoch ermessensfehlerhaft, würde der Prüfer auf einer zwar branchenüblichen, aber nicht dem geprüften Betrieb angepassten Prüfungszeit bestehen, wenn die Prüf...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.2.2.1 Keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 17 Eine Schlussbesprechung ist entbehrlich, wenn sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt. Der Begriff der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. ist u. E. in einem engeren als dem in § 199 Abs. 1 AO definierten Sinne zu verstehen. Er umfasst nicht alle "tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.4 Keine Geltung des § 93 Abs. 2 S. 2 AO (Abs. 1 S. 4)

Rz. 33 Nach § 93 Abs. 2 S. 2 AO haben Auskunftsersuchen auf Verlangen des Auskunftspflichtigen schriftlich zu ergehen. § 200 Abs. 1 S. 4 AO schließt die Geltung dieser Vorschrift im Rahmen der Außenprüfung aus. Aus der gesetzessystematischen Stellung dieser Regelung ergibt sich, dass der Ausschluss nur für Auskunftsverlangen gegenüber den in § 200 Abs. 1 S. 3 AO genannten Pe...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.2.2.2 Verzicht des Stpfl. auf die Schlussbesprechung

Rz. 18 Eine Schlussbesprechung ist auch dann entbehrlich, wenn der Stpfl. auf sie verzichtet. Der Verzicht bedarf keiner bestimmten Form[1], muss aber hinreichend bestimmt sein und sich eindeutig auf die Schlussbesprechung beziehen.[2] Der Verzicht kann auch konkludent erfolgen. Er kann insbesondere darin zu sehen sein, dass der Stpfl. nicht zur Schlussbesprechung erscheint,...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.5 Verständigungen im Rahmen der Schlussbesprechung

Rz. 29 Schlussbesprechungen führen häufig zu einem einvernehmlichen Ergebnis, das sich im Prüfungsbericht in der Formulierung niederschlägt, dass über die Prüfungsfeststellungen Übereinstimmung erzielt worden sei. Dieses Einvernehmen beruht nicht selten auf einem "Vergleichspaket"[1], das sich entweder auf alle oder nur einen Teil der Prüfungsfeststellungen beziehen und sowo...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 3.2 Fiktion der Prüfung an Amtsstelle bei Einsatz mobiler Endgeräte (Abs. 2 S. 2)

Rz. 49 § 200 Abs. 2 S. 2 AO soll sicherstellen, dass die Prüfer ihre Tätigkeit unter Verwendung gesicherter Laptops ortsunabhängig durchführen können.[1] Um die Auswertung der darauf gespeicherten Daten auch außerhalb der Geschäftsräume des Stpfl. bzw. außerhalb der Räume der Finanzbehörde zu ermöglichen, wird fingiert, dass beim Einsatz mobiler Endgeräte die ortsunabhängige...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.3 Gegenstand der Schlussbesprechung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Nach Abs. 1 S. 2 sind bei der Schlussbesprechung insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen zu erörtern. Die im Gesetz ausdrücklich genannten Gegenstände sind notwendiger Inhalt einer ordnungsgemäßen Schlussbesprechung und vom Rechtsanspruch des Stpfl. auf deren Abhaltung umfasst.[...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu § 91 AO: § 201 Abs. 1 AO stellt eine lex specialis zu der Anhörungspflicht nach § 91 Abs. 1 AO dar. Inhaltlich geht die Schlussbesprechung in zweifacher Hinsicht über die Anhörung des Stpfl. vor Erlass belastender Verwaltungsakte hinaus. Zum einen eröffnet die Schlussbesprechung die Möglichkeit, nicht nur zu den für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.1.4 Teilnehmer der Schlussbesprechung

Rz. 8 Das Gesetz trifft keine Bestimmungen darüber, wer zur Teilnahme an der Schlussbesprechung berechtigt oder verpflichtet ist. Die Entscheidung über die Person der Teilnehmer liegt daher im Ermessen der Finanzverwaltung bzw. des Stpfl. Aus dem Begriff der Schlussbesprechung ergibt sich allerdings, dass beide Seiten anwesend oder vertreten sein müssen. Des Weiteren setzt e...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.4 Virtuelle Schlussbesprechung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 25 Nach dem durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] eingefügten Abs. 1 S. 3 kann eine Schlussbesprechung mit Zustimmung des Stpfl. auch fernmündlich oder elektronisch durchgeführt werden. Nach der Gesetzesbegründung soll hierdurch der fortgeschrittenen Digitalisierung in der Steuerverwaltung und damit auch der Außenprüfung Rechnung getragen werden.[2] Ein weiterer unausgesp...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 3.1 Möglichkeit der Durchführung eines straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahrens aufgrund der Prüfungsfeststellungen (Abs. 2)

Rz. 33 Besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der Prüfungsfeststellungen ein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt wird, soll der Stpfl. gem. § 201 Abs. 2 AO darauf hingewiesen werden, dass die straf- oder bußgeldrechtliche Würdigung einem besonderen Verfahren vorbehalten bleibt. Daraus ergibt sich, dass die straf- oder bußgeldrechtliche Würdigung nicht Gegenstand der Sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.2.3 Vorlagepflichten

Rz. 12 Des Weiteren hat der Stpfl. nach § 200 Abs. 1 S. 2 AO Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Wie sich aus der Verwendung des Worts "andere" ergibt, stellt der Begriff "Urkunde" den Oberbegriff für die von dem Stpfl. vorzulegenden Unterlagen dar.[1] Die Vorlagepflicht in § 200 Abs. 1 S. 2 AO stimmt wörtlich mit ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betreiben eines Internetblogs mit freiwilligen Zahlungen von Lesern

Leitsatz Werden auf einem Internetblog fast täglich und mitunter mehrmals am Tag tagesaktuelle Themen aufbereitet und kommentiert, so kann eine selbstständige Tätigkeit als Journalist vorliegen. Die von den Lesern getätigten freiwilligen Zahlungen können dann Betriebseinnahmen darstellen und sind von Schenkungen abzugrenzen. Sachverhalt Gestritten wurde zum einen um die Einstufung der Tätigkeit als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Zum anderen waren die freiwilligen Zahlungen von Lesern des I...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Korrespondierende Bilanzierung und Wertberichtigung von Darlehensforderungen im Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufgabe einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

Leitsatz Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die KG vor deren Vollbeendigung nicht entgegen, wenn wegen einer Betriebsaufgabe der KG die Grundsätze korrespondierender Bilanzierung nicht mehr eingreifen. Normenkette § 16 Abs. 2 und 3; § 15a Abs. 2 und 4; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 EStG Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, die an einer L-KG beteiligt war. Die L-KG betrieb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Eigenverbrauchssätze 2023 b... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 6.4.5 Ordnungsgelder nach § 335 HGB

Rz. 16f Das Bundesamt für Justiz als mitteilungspflichtige Stelle hat den Finanzbehörden nach § 93c AO die Adressaten und die Höhe der nach § 335 HGB festgesetzten Ordnungsgeldern mitzuteilen, soweit diese mindestens 5.000 EUR betragen.[1] Abweichend von § 93c AO gelten allerdings einige Besonderheiten. Zusätzlich zu den in § 93c Abs. 1 Nr. 2 AO genannten Informationen zur mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Sinn und Zweck der Mitteilungspflicht nach § 93a AO ist es, die steuerliche Erfassung von Zahlungen im nicht unternehmerischen Bereich sicherzustellen, da diese – insbesondere aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten im Rahmen von Außenprüfungen, die auf den gewerblichen und freiberuflichen Bereich beschränkt sind – nicht in dem Maße gewährleistet ist, wie dies im unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 117e AO regelt besondere Formen der Amtshilfe zum Zwecke des Informationsaustausches. Sie ist damit für diese gegenüber § 117 AO die speziellere Vorschrift. Sie regelt besondere Formen der Zusammenarbeit zum Zweck der Informationsbeschaffung für ein Besteuerungsverfahren. Der mit dem Wachstumschancengesetz[1] eingeführte § 117e AO schafft erstmals einen Rechtsrahmen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 25 Die Erfüllung der Anzeigepflichten durch den Unternehmer oder der ausländischen Personengesellschaft, einem Treuhänder oder einer anderen Person, die die steuerlichen Interessen der inländischen Gesellschafter wahrnimmt, kann von der FinBeh mit den Zwangsmitteln der §§ 328ff. AO erzwungen werden. Die erforderliche vorausgehende Aufforderung ist ein Verwaltungsakt, der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Fälle der Anzeigepflicht

Rz. 17 Anzeigepflichten gibt es für die folgenden vier Bereiche die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebstätten im Ausland, den Erwerb einer Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Veränderung, den Erwerb, die Aufgabe oder die Veräußerung einer Beteiligungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Sitz od...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3 Praxishinweise für die Steuerberatung bei der Rückstellungsbildung

Um die Schätzgrundlage für die Berechnung der Rückstellungen zu berechnen, sollten sich Steuerberaterinnen/Steuerberater eng an die bei der Mandantschaft getroffenen Verträgen halten. Hilfreich kann eine Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten oder – wenn vorhanden – dem Justitiariat sein, um das Gewährleistungsrisiko der Mandantschaft besser einschätzen zu können. Je genauer die ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Leitsatz 1. Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) die im Zuge der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte dieser Wirtschaftsgüter anzusetz...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Besteuerung der Einlösung eines Gold-Warrants als sonstige Kapitalforderung

Leitsatz 1. Eine sonstige Kapitalforderung ist nicht deshalb zu verneinen, weil der Forderungsinhaber das Recht hat, wahlweise die Erfüllung in anderer Weise als in Geld verlangen zu können. Übt der Inhaber das Erfüllungswahlrecht aus, liegt darin noch kein steuer­barer Vorgang. 2. Wird eine verbriefte Kapitalforderung vereinbarungsgemäß in anderer Weise als durch die Zahlung von Geld erfüllt, fällt auch dieser Vorgang unter den Begriff der Einlösung. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 N...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Durchführung von Betriebsprüfungen

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einordnung der geselligen Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Durchführung geselliger Veranstaltungen stellt auch keinen steuerbegünstigten Zweckbetrieb dar. Das war früher einmal (bis 1990) der Fall, als noch die Vorschrift des § 68 Nr. 7 Buchst. b AO existierte. Heute ist es vielmehr so, dass das Abhalten von geselligen Veranstaltungen – egal welchen Umfang diese einnehmen – bei einer Entgeltlichk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zugänge

Rz. 163 [Autor/Zitation] Unter "Zugang" ist jede tatsächliche mengenmäßige Zunahme von Posten des Anlagevermögens zu verstehen. Betriebswirtschaftlich sind Zugänge grds. Vermögensumschichtungen, die als solche im Gegensatz zu Zuschreibungen idR erfolgsneutral sind. Ausnahmsweise können auch im Anlagevermögen auszuweisende Zugänge in ertragswirksamer Form entstehen (zB Zinsfor...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tschechien

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Tschechische Republik (Hauptstadt: Prag; Amtssprache: Tschechisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa mit Grenzen zu Deutschland im Westen und Nordwesten, zu > Polen im Nordosten, zur > Slowakei im Südosten und zu > Österreich im Süden. Der heutige Staat entstand am 01.01.1993 durch einvernehmliche Teilung der Tschechoslowakei in die Nac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Periodenabgrenzung

Rz. 70 [Autor/Zitation] Aus dem bilanztechnisch bedingten Charakter des Ausgleichspostens als Gegenposten zu den unter den Aufwendungen verrechneten Kosten folgt, dass Aktivierungen von Eigenleistungen, die Aufwendungen früherer Perioden betreffen und zu dieser Zeit nicht aktiviert wurden, grds. keine aktivierten Eigenleistungen iSd. Postens Nr. 3 darstellen. Sie sind keine L...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Cookinseln

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Cookinseln (Hauptstadt: Avarua; Amtssprachen: Rarotonganisch, Englisch) sind ein Staat im Südpazifik ohne Landgrenze. Das Staatsgebiet liegt östlich von > Tonga, südöstlich von > Samoa und südwestlich von Französisch-Polynesien. Der Staat hat lediglich um die 15 000 Einwohner und ist mit > Neuseeland assoziiert. Gleichwohl ist das Abkommen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Welche Zahlungen der Verbände/Vereine unterliegen der Künstlersozialabgabe?

Tz. 8 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 In den Fällen, in denen die Künstlersozialabgabe von den Verbänden/Vereinen zu entrichten ist, sind in die Bemessungsgrundlage nachfolgende Zahlungen einzubeziehen (s. Rz. 11): Gagen, Honorare, Entschädigungen, Aufwendungsersatz, Auslagen, die von den Verbänden/Vereinen an die selbständigen Künstler oder Publizisten zu leisten waren. Tz. 9 Stand: E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Besteuerung der vGA beim Gesellschafter

Rn. 401 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Hinsichtlich der Besteuerungsfolgen beim Gesellschafter besteht grds kein Unterschied zwischen einer offenen und einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sofern der Gesellschafter die Anteile im PV hält und die Einnahmen nicht denen aus VuV zuzuordnen sind (Subsidiaritätsprinzip nach § 20 Abs 8 EStG), unterliegen die zuzurechnenden Erträge der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Steuerrückstellungen (B.2.)

Rz. 366 [Autor/Zitation] Die Steuerrückstellungen umfassen alle ungewissen Verbindlichkeiten aus Steuern. Dies gilt nicht nur für die Fälle, in denen die Gesellschaft selbst Steuerschuldnerin ist, sondern auch für sog. Haftungsschulden (§ 37 Abs. 1, §§ 69 ff. AO). Daher sind unter den Steuerrückstellungen auch ungewisse Lohnsteuerhaftungsschulden auszuweisen (Reiner in MünchK...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, ein > Steuerpflichtiger und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der > Arbeitgeber und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zum Steuerabzug von Trinkgeldern

Rz. 27 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Von Trinkgeldern, auf die ein Rechtsanspruch besteht (> Rz 2, 12), muss der ArbG den LSt-Abzug vornehmen (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG). Einen besonderen Freibetrag gibt es nicht. Wurde der individuelle LSt-Abzug versäumt, kommt eine Nacherhebung durch > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 EStG in Betracht. Auch dieser Teil des besteuert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Förderfähige Investitionen

Tz. 8 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Im Rahmen von Investitionsvorhaben sind begünstigt; die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (s. § 2 Abs. 1 InvZulG 2007 bzw. § 2 Abs. 1 InvZulG 2010); die Anschaffung neuer Gebäude, Eigentumswohnungen. In Teileigentum stehender Räume und anderer Gebäudeteile, die selbständige unbew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insbesondere durch das...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 3.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn die StBVV dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen.[1] Letzteres gilt jedoch nicht für sonstige Einzeltätigkeiten nach § 23 StBVV.[2] Hinweis Weitergehendere Verweise entfallen Der bislang in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 StBVV enthaltene Verweis auf die §§ 40, 44, 45 und 46 St...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 5.1.4 Modifikationen der Umsatzbasis

Vor Anwendung des Multiplikators sind weitere Korrekturen der Umsatzbasis vorzunehmen: Einmalige oder unregelmäßige Umsätze (z. B. aus Sonderprojekten, Betriebsprüfungen) sind zu identifizieren und ggf. durch Durchschnittswerte zu ersetzen. Personengebundene Leistungen (z. B. Testamentsvollstreckung, Fachvorträge, Publikationen) sind mangels Übertragbarkeit zu eliminieren. Umsa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkung

Rn. 95 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bestimmung der Aufbewahrungsfrist ist neben der handelsrechtlichen Berechnung (vgl. HdR-E, HGB § 257, Rn. 96f.) grds. die steuerrechtliche Ablaufhemmung gemäß § 147 Abs. 3 Satz 5 AO (vgl. HdR-E, HGB § 257, Rn. 101) zu bedenken. Durch Verweis auf die Festsetzungsfrist nach § 169 AO und von dort konkludent auf die §§ 170f. AO wird die k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.6.3 Anlaufhemmung bei einer Schenkung, Abs. 5 Nr. 2

Rz. 70 Nach §170 Abs. 5 Nr. 2 AO beginnt die Festsetzungsfrist bei der SchenkungSt erst mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Schenker gestorben ist. Da die Finanzverwaltung von Schenkungen häufig erst anlässlich des Todes des Schenkers erfährt, ist sie i. d. R. nicht in der Lage, die Frage der SchenkungSt-Pflicht vorher zu prüfen.[1] Rz. 71 Entsprechend beginnt die Festse...mehr