Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Selbstständige Prüfung durch das BZSt (Abs. 3)

Rz. 7 Im Einvernehmen mit den zuständigen Landesfinanzbehörden kann das BZSt Außenprüfungen selbst durchführen (sog. Alleinprüfungen). Solche selbstständigen Prüfungen kommen vor allem bei Prüfungen von Auslandsbeziehungen und bei Prüfungen in Betracht, die sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstrecken (z. B. bei Unternehmen mit Zweigniederlassungen in mehreren Bundesl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zuständigkeiten, Aufgaben (Abs. 2 S. 1 und 2)

Rz. 3 Die Zuständigkeit ergibt sich zunächst aus der Abgrenzung zwischen Art. 108 Abs. 1 und 2 GG. Die Finanzämter sind sachlich zuständig für die Steuern, die nicht Zölle oder bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern sind.[1] Sodann schränkt sich ihre Zuständigkeit insoweit ein, als von den Möglichkeiten des Art. 108 Abs. 4 S. 1 oder 2 GG Gebrauch gemacht worden ist, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Steuern werden vielfach nicht von Behörden derjenigen Körperschaft verwaltet, der der Ertrag zufließt. Steuerhoheiten (Verwaltungs- und Ertragskompetenz) fallen auseinander.[1] Landesfinanzverwaltungen verwalten Steuern, die ganz oder teilweise dem Bund, den Gemeinden oder gar Religionsgemeinschaften zukommen. Der Bund verwaltet die den Gemeinden zufließende Biersteuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 6 Rechtsfolgen

Rz. 11 Der Stpfl. kann Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mitwirkung des BZSt bei der Durchführung von Außenprüfungen anfechten, wenn es sich um einen Verwaltungsakt ihm gegenüber handelt. Als Verwaltungsakt sind anzusehen die Anordnung der Mitwirkung des BZSt, die Mitwirkungsverlangen des BZSt, die Beauftragung des BZSt mit einer Prüfung und die Anordnung einzelner Prüfungsh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Finanzämter sind die für die Verwaltung derjenigen Steuern zuständigen örtlichen Finanzbehörden, die nicht durch § 12 Abs. 2 FVG den Hauptzollämtern zugewiesen sind. Die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter folgt aus den §§ 18-22, 24-29a AO oder aus Einzelgesetzen.[1] In den meisten Bundesländern ist von der Möglichkeit des Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG Gebrauch gemach...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.5 Nutzungsdauer bei gebrauchten Wirtschaftsgütern: Die Restnutzungsdauer zählt

Bei Wirtschaftsgütern, die in gebrauchtem Zustand erworben werden, kommt es auf die gewöhnliche Restnutzungsdauer an, die sich an dem Zustand des Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs und der beabsichtigten betrieblichen Nutzung orientiert.[1] Bei gebraucht erworbenen Wirtschaftsgütern ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer daher die betriebsindividuelle Restnutzungsda...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6.3 Steuerrechtliche Rücklagen und Investitionsabzugsbetrag

Diese sind nach § 4 Abs. 2 Satz 1 UmwStG zu übernehmen. Daher geht z. B. eine Rücklage gem. § 6b EStG oder auch R 6.6 EStR auf die Übernehmerin über. Beim Ansatz zu Zwischenwerten oder gemeinen Werten ist die Rücklage jedoch anteilig aufzulösen. Dagegen darf ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nicht gebildet werden, wenn bereits feststeht, dass die Kapitalgesells...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 7.2 Ermittlung der Bezüge nach § 7 UmwStG

Die den Anteilseignern anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen ergeben sich aus der auf den steuerrechtlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft:[1] Das Eigenkapital ist um Ausschüttungsverbindlichkeiten und passive Korrekturposten zu mindern. Ausstehende Einlagen auf das Nennkapital gehören, unabhängig davon, ob sie eing...mehr

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Anspruch auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen

Leitsatz 1. Bei § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 des Finanzverwaltungsgesetzes handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die nach ihrem Wortlaut eine Vertraulichkeitspflicht anordnet und insbesondere einen Anspruch auf Einsicht in die Dokumente nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder ausschließt. 2. Daher wird ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Unterlagen für die amtliche Richtsatzsammlung ausgeschlosse...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.12 Übersicht über die Ergebnisse der Betriebsprüfungen (§ 28p Abs. 7)

Rz. 95 Hiernach haben die Träger der Rentenversicherung eine Übersicht über die Ergebnisse ihrer Prüfungen zu führen und bis zum 31. März eines jeden Jahres für das abgelaufene Kalenderjahr den Aufsichtsbehörden vorzulegen. Das Nähere über Inhalt und Form der Übersicht bestimmen einvernehmlich die Aufsichtsbehörden der Träger der Rentenversicherung mit Wirkung für diese. Rz....mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.10 Datenübermittlung (§28p Abs. 6a)

Rz. 85 Die Vorschrift betrifft die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Art. 1 Nr. 8 des 4. SGB IV-ÄndG und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) hat sie mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt (dazu Rz. 11). Der Gesetzgeber verfolgte hiermit das Ziel, mittels elektronischer Betriebsprüfung insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Betriebsprüfung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.11 Systemwechsel (§ 28p Abs. 6b)

Rz. 92 Hiernach hat der Arbeitgeber beim Wechsel der von ihm verwendeten systemgeprüften Programme für die Unterlagen, die der nächsten Prüfung unterliegen, die Daten im Verfahren nach Abs. 6a Satz 1 an die Datenstelle der Rentenversicherung zu übermitteln. Sodann speichert die Datenstelle der Rentenversicherung diese Daten bis zum Abschluss der Prüfung. Dies gilt auch bei W...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.17 Beschäftigte in privaten Haushalten (§ 28p Abs. 10)

Rz. 110 Die Vorschrift hat Art. 2 Nr. 18 b) des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I S. 4621) v. 23.12.2002 in § 28p eingefügt (dazu Rz. 4). Hiernach werden Arbeitgeber wegen der Beschäftigten in privaten Haushalten nicht geprüft. Unerheblich ist angesichts des eindeutigen Wortlauts, ob es sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung i. S. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 1.2 Sinn und Zweck der Prüfungen

Rz. 16 Der Gesetzgeber hat den Rentenversicherungsträgern und der BA ein eigenes Recht auf Prüfung der Einzugsstellen übertragen, damit überprüft werden kann, ob diese ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Zu ihren Aufgaben gehört es, den Eingang der von den Trägern der Rentenversicherung anlässlich der Betriebsprüfungen nachgeforderten Beiträge zu überwachen, erforderlichen...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.4 Prüfzeitraum

Rz. 39 Aus § 28 Abs. 1 Satz 1 HS 2 folgt, dass der Gesetzgeber besonderes Augenmerk darauf gerichtet hat, dass die Träger der Rentenversicherung insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen zu prüfen haben. Betriebsprüfungen sind so durchzuführen, dass den beteiligten Versicherungsträgern keine Beitragsausfälle entstehen. Der Zeitraum wird vorgegeben....mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.6 Ergebnis

Rz. 121 Das Ergebnis der Prüfung ist dem Arbeitgeber innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss der Prüfung mitzuteilen; auf Wunsch des Arbeitgebers kann dies durch Datenübertragung erfolgen (§ 7 Abs. 4 Satz 1 BVV). Der Arbeitgeber soll durch den Prüfbescheid oder das Abschlussgespräch zur Prüfung Hinweise zu den beanstandeten Sachverhalten erhalten, um in weiteren Verfahren feh...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.8 Prüfhilfen (§ 28p Abs. 5)

Rz. 76 Auch Abs. 5 besteht aus zwei miteinander in keinem inneren Zusammenhang stehenden Sätzen. Nach Abs. 5 Satz 1 sind die Arbeitgeber verpflichtet, angemessene Prüfhilfen zu leisten. Hingegen bestimmt Abs. 5 Satz 2, dass mithilfe automatischer Einrichtungen durchgeführte Abrechnungsverfahren in die Prüfung einzubeziehen sind. Rz. 77 Die Begrifflichkeit "angemessene Prüfhil...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.13.4 Temporäre Dateien (Abs. 8 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 101 Nach Abs. 8 Satz 5 ist die DSRV auf Anforderung des prüfenden Trägers der Rentenversicherung verpflichtet, die in den Nr. 1 bis 5 gelisteten Daten zu verarbeiten (zum Begriffsinhalt der "Datenverarbeitung" vgl. Rz. 75). Diese Befugnis ist zweckgebunden, denn sie wird durch die Maßgaben des mit der Konjunktion "soweit" beginnenden Abs. 8 Satz 5 HS 2 eingegrenzt. Danac...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.2 Verfahrensbeteiligte

Rz. 24 Die Prüfung bei den Arbeitgebern obliegt den Trägern der Rentenversicherung (Abs. 1 Satz 1 HS 1). Diese Zuständigkeitszuweisung beruht auf Art. 1 Nr. 4 des 3. SGBÄndG v. 30.6.1995 (BGBl. I S. 890). Zuvor waren die Krankenkassen für die Prüfung zuständig (dazu Rz. 2). Der Zuständigkeitswechsel beruhte darauf, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung vor Inkrafttret...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.7 Kosten

Rz. 122 Die dem Arbeitgeber im Rahmen von Betriebsprüfungen entstehenden Kosten oder ein Verdienstausfall werden nicht ersetzt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BVV).mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.3 Prüfgegenstand

Rz. 29 Sind solchermaßen die Beteiligten der Prüfung identifiziert (Träger der Rentenversicherung und Arbeitgeber), ist der Prüfgegenstand zu fixieren. Die Aufgabe übernimmt Abs. 1 Satz 1 Unterhalbs. 2. Die Prüfung erstreckt sich hiernach darauf, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozi...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.6 Unterrichtungspflichten (§ 28p Abs. 3)

Rz. 71 Hiernach unterrichten die Träger der Rentenversicherung die Einzugsstellen über Sachverhalte, soweit sie die Zahlungspflicht (z. B. §§ 3, 4 BVV und § 28e SGB IV) oder die Meldepflicht des Arbeitgebers (§ 28a SGB IV) betreffen. Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind die Krankenkassen (§ 28h Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Für geringfügig Beschäftigte (§ 8 S...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 20.12.1988 (BGBl. I S....mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.4 Prüfzeitraum

Rz. 119 Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind (§ 25). Damit keine Beiträge verjähren, umfasst der Prüfzeitraum grundsätzlich den gesamten Verjährungszeitraum von 4 Jahren. Die Verjährung ist für die Dauer der Betriebsprüfung gehemmt (§ 25 Abs. 2 Satz 2). Die Hemmung beginnt mit dem Tag des Beginns der Prüfung...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der Re...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.3 Ort der Prüfung

Rz. 118 Der Arbeitgeber oder der Auftragnehmer (§ 28p Abs. 6) hat einen zur Durchführung der Prüfung geeigneten Raum oder Arbeitsplatz (§ 11 Abs. 2 Satz 1 BVV) einschließlich der erforderlichen Hilfsmittel (z. B. PC mit geeigneter Software) zur Verfügung zu stellen (hierzu auch § 28p Abs. 5 Satz 1). Im Übrigen hat er ein Wahlrecht, wo die Prüfung stattfinden soll, in seinen ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz 1. Der § 7 Satz 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Gewerbeertrag der Oberpersonengesellschaft unterliegt im Hinblick auf den Gewinn aus der Veräuß...§ 9 Nr. 2 GewStGmehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.4 Prüfung der Unfallumlage (§ 28 Abs. 1c)

Rz. 61 Zum 1.1.2010 ist die Prüfung der Unfallumlage für Prüfzeiträume ab 1.1.2009 von der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Träger der Rentenversicherung übergegangen (dazu Rz. 9). Letztere haben seither die Prüfungen im Auftrag der Unfallversicherung im Rahmen ihrer Arbeitgeberprüfungen nach § 28p durchführen (§ 166 Abs. 2 Satz 1 SGB VII; hierzu auch BT-Drs. 16/9154 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.9 Prüfung bei den abrechnenden Stellen (§ 28p Abs. 6)

Rz. 80 Zu prüfen sind hiernach auch steuerberatende Stellen, Rechenzentren und vergleichbare Einrichtungen, die im Auftrag des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person Löhne und Gehälter abrechnen oder Meldungen erstatten (Abs. 6 Satz 1). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im Bereich der Regionalträger nach dem Sitz dieser Stellen (Abs. 6 Satz 2). Schließlich...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 1 des Melderechts- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt und ist seitdem mehrfach geändert worden. Rz. 2 Art. 3 Nr. 11 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014, 2797) ergänzte § 28r Abs. 1 Satz 1 nach dem Wort "Träger" ...mehr

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Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 1 Problematik

Führt der Unternehmer einen im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, muss der Steuerschuldner prüfen, wann die von ihm geschuldete Umsatzsteuer entsteht und diese Steuer gegenüber dem Finanzamt angemeldet werden muss. Der Meldezeitraum ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig: Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Leistung. Für den Steuerpflichtigen anzu...mehr

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Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 2.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG erhalten hat. Die Lieferung an ihn ist steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt worden. Das Möbelhaus ist auch Unternehmer und musste damit für die Lieferung eine Rechnung gegenüber R ausstellen. Praxis-Tipp Verpflichtung zur Rechnungsausstellung und Frist beachten Der...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1.1 Aufgabenzuweisung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 Hiernach sind die Träger der Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, bei den Einzugsstellen die Durchführung der Aufgaben, für die diese eine Vergütung nach § 28l Abs. 1 SGB IV erhalten, mindestens alle 4 Jahre zu prüfen (§ 28q Abs. 1 Satz 1). Die Prüfungen werden ausschließlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.3 Haftungsfallen

Nach § 69 AO haftet der Testamentsvollstrecker im Rahmen des durch § 34 AO begründeten Pflichtenverhältnisses, sofern und soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Der Testamentsvollstrecker kann daher Adressat eines gegen ihn ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.18 Übergang der Prüfung/Übernahme von Angestellten (§ 28p Abs. 11)

Rz. 112 Die Vorschrift ist systematisch verfehlt dem § 28p zugeordnet worden. Sie befasst sich weder mit Inhalt noch mit Ablauf der Prüfverfahren, sondern klärt vielmehr in beiden Sätzen eine tarif- bzw. besoldungsrechtliche Fragestellung (ausführlich zur Historie der Vorschrift BSG, Urteil v. 20.4.2010, B 1 KR 27/09 R). Rz. 113 Sofern beim Übergang der Prüfung der Arbeitgebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 77 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Befreiung von der Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft im Versorgungswerk, B+P 2019,...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.6 Heizöltanks und Fahrstühle

Heizöltanks sind im Abstand von ca. 5 bis 7 Jahren regelmäßig zu reinigen und auf Undichtigkeiten zu untersuchen.[1] Ist das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet, hat der Vermieter für dessen Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit zu sorgen und dass er gefahrlos benutzt werden kann. Hierzu gehört auch, dass regelmäßig Inspektions- und Wartungsarbeiten durchgeführt werde...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 5.2 Checkliste für Verkehrssicherungspflichten für Vermieter von A-Z

Checkliste Verkehrssicherungspflichten für Vermietermehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.5 Nachträgliche Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 8c Abs 1a S 3 KStG

Tz. 349 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Risiko bei der Anwendung des § 8c Abs 1a S 3 KStG besteht für die Kö darin, dass das Ges vd "nachlaufende Prüfungskriterien" enthält, deren Nichterfüllung sogar noch fünf Jahre nach dem schädlichen Beteiligungserwerb dazu führen kann, dass ein "gerettet" geglaubter Verlustabzug im Nachhinein doch noch entfällt. Die Nichterfüllung dieser...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Gewerbesteuer, Steuernachforderungen

Tz. 145 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die auf den Übertragungsgewinn entfallenden Ertrag-St (KSt und GewSt) sind in der stlichen Übertragungs-Bil zu passivieren (zur stlichen Behandlung der nach § 274 HGB handelsbilanziell zu erfassenden latenten St s Mitschke, FR 2010, 214, 219). Zur GewSt s § 18 UmwStG Tz 7. Werden für die übertragende Kö, zB aufgrund einer stlichen Außenprüfu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Umfang und Zeitpunkt des Verlustuntergangs

Tz. 147 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Vom vollständigen Untergang betroffen ist der in dem Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs (Zeitpunkt des Überschreitens der 50 %-Grenze, s Tz 85ff) vorhandene noch nicht genutzte Verlustabzug. Verluste, die vor dem Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs entstanden sind, dürfen mit danach entstehenden Gewinnen weder ausgeglich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.4 ABC der Einzelpositionen in der steuerlichen Schlussbilanz

Tz. 51 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Abfindungen an ausscheidende bzw der Verschmelzung widersprechende AE Diesen liegt eine Veräußerung der Anteile durch den ausscheidenden AE an die Übernehmerin zu Grunde. Nach § 12 Abs 2 S 3 iVm § 5 Abs 1 UmwStG ist der Anteilserwerb zur Ermittlung des Übernahmegewinns auf den stlichen Übertragungsstichtag zurückzubeziehen. Die Abfindungsverb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.1 Regelungen ab Veranlagungszeitraum 2018

Tz. 19 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das Ges zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016 (BStBl I 2016, 694) wurden die Regelungen zur Abgabe der St-Erklärungen grundlegend geändert. Nach § 149 Abs 2 S 1 AO (idF des Ges v 18.07.2016) sind St-Erklärungen, die sich auf ein Kj oder auf einen ges bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens sieben Monate nach Abla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (S...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Leitsatz 1. Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) können auch E-Mails sein. 2. (Digitale) Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unterfallen dem Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO. 3. Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. 4. Mangels Rechtsgrundlage ist es der Finanzverwaltung aber verwehrt, ein sogenanntes Gesamtjour...mehr

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Schlussrechnung: Was bei de... / 2 Wie die Umsatzsteuer bei der Schlussrechnung richtig ausgewiesen wird

Erbringt ein Unternehmen steuerpflichtige Leistungen an einen anderen Unternehmer, kann dieser für die Abschlagszahlungen die Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis verlangen. Die Abschlagsrechnungen sind hinsichtlich des gesonderten Umsatzsteuerausweises wie normale Rechnungen auszustellen. Wichtig hierbei: Aus der Rechnung muss eindeutig hervorgehen, dass ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schlussrechnung: Was bei de... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Branchen (z. B. Anlagenbau, Baugewerbe) werden Leistungen über einen längeren Zeitraum erbracht. Um die Höhe der vorzufinanzierenden Kosten in Grenzen zu halten, werden Teilbeträge mithilfe von Abschlags- oder Akontorechnungen angefordert. Die endgültige Abrechnung der Kosten inkl. der Abschläge geschieht in der Schlussrechnung. Eine Schlussrechnung ist e...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug, rückwirkend... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Rechnungsberichtigung

Unternehmer Huber hat im Jahr 01 von der Firma Braun-GmbH eine Rechnung über 10.000 EUR zuzüglich 1.900 EUR Umsatzsteuer erhalten. Herr Huber hat im Jahr 01 den Betrag von 1.900 EUR als Vorsteuer geltend gemacht. Bei einer Betriebsprüfung, die im Jahr 03 stattfindet, beanstandet der Betriebsprüfer diese Rechnung als nicht ordnungsgemäß und berichtigt den Umsatzsteuerbescheid...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug, rückwirkend... / 3.3 Kontrolle der Rechnungseingänge

Bereits im Zeitpunkt des Rechnungseingangs empfiehlt es sich mittels einer Checkliste die notwendigen Voraussetzungen in einer Rechnung zu überprüfen, um die Versagung der Vorsteuer im Rahmen von später durchgeführten Betriebsprüfungen zu vermeiden. Mithilfe dieser Checkliste kann die Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung geprüft werden:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug, rückwirkend... / 5 Zeitlich beschränkte Absenkung der Umsatzsteuersätze für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz

Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BGBl 2022 I. 1743) erfolgte die Absenkung der Umsatzsteuersätze auf 7 % auf Lieferungen von Gas und Wärme über das Erdgas- oder ein Wärmenetz. Die Absenkung gilt für Lieferungen im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024. Mit der Absenkung des Umsatzsteuersatzes ändern sich gr...mehr