Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Aufbewahrungsfristen

Rz. 74 Sofern sich aus dem USt-Recht keine besonderen Regelungen ergeben (Rz. 74a), finden sich die genauen Aufbewahrungsfristen über 10, 8 bzw. 6 Jahre in § 147 AO. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht worden ist oder die Geschäftspapiere oder sonstigen Unterlagen entstanden sind.[1] Mit Ablauf der zehn-, ach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2 Zweck der Bestandsaufnahme

Rz. 15 Die Bestandsaufnahme ist eine wichtige Maßnahme der Steueraufsicht.[1] Sie dient zusammen mit dem Bestandsvergleich der Kontrolle, ob die steuerlichen Mengenaufzeichnungen die tatsächlichen Geschehnisse richtig wiedergeben, indem die tatsächlich vorhandene Ist-Menge mit den aufgerechneten Mengenveränderungen nach den steuerlichen Aufzeichnungen (Soll-Menge) verglichen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.1 Betrieb des Unternehmens im Inland (Abs. 2 S .1)

Rz. 11 Nach Abs. 2 ist eine weitere gleichrangige örtliche Zuständigkeit für das HZA gegeben, von dessen Bezirk aus der Stpfl. sein Unternehmen betreibt (Betriebs-HZA). Diese Regelung ist insbesondere für die Durchführung von Außenprüfungen[1] von Bedeutung, wenn der Stpfl. im Rahmen seines Unternehmens den grenzüberschreitenden Warenverkehr über verschiedene Zollstellen abw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Aufbewahrung der Aufzeichnungen

Rz. 45 Bücher und sonstige erforderlichen Aufzeichnungen in Papierform sind nach § 146 Abs. 2 S. 1 AO im Geltungsbereich der AO, also in Deutschland zu führen und aufzubewahren. Das UStG und die UStDV enthalten keine eigenen Bestimmungen über den Ort der Aufzeichnungen. Es gelten insofern die allgemeinen abgabenrechtlichen Regelungen uneingeschränkt auch für die Aufzeichnung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Einerseits ist § 22 UStG eine sehr umfangreiche Vorschrift, andererseits weitestgehend unbekannt. Zwar wird vorgeschrieben, dass jeder Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet ist, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, jedoch erfüllen die meisten Unternehmer diese Vorgabe bereits aufgrund anderer Rechtsvorschrif...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Grundsatz der Überschaubarkeit der Aufzeichnungen

Rz. 48 Nach § 63 Abs. 1 UStDV müssen die Aufzeichnungen des Unternehmers so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Umsätze des Unternehmers und die abziehbaren Vorsteuerbeträge erhalten und die Grundlagen der Steuerberechnung feststellen kann. Damit gilt der für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung maßgebende Grundsa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenbelege: Der richtige U... / 5.1 Verlust des Originalbelegs

In einem geordneten Unternehmen sollte i. d. R. kein Beleg verloren gehen. Jedoch kann es vorkommen, dass Belege verschwinden oder irrtümlich vernichtet werden. Besonders in kleineren Handwerksbetrieben, wo neben der eigentlichen Tätigkeit auch die gesamte kaufmännische Abwicklung vom Chef übernommen wird, herrscht oft Bürochaos. Zudem geht in der Hektik einer Geschäftsreise...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1.3 Haftungsansprüche, Duldung

Rz. 8 Grundlage für die Verwirklichung von Haftungsansprüchen sind Haftungsbescheide. Der Haftungsanspruch entsteht zwar mit der Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des jeweiligen Haftungstatbestands.[1] Zur Verwirklichung bedarf es jedoch eines Haftungsbescheids.[2] Für die vertragliche Haftung [3] ist demgegenüber eine Verwirklichung im öffentlich-rechtlichen Ber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.3 Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Rz. 6 Die Festsetzung eines VZ wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Abgabe der Steuererklärung bereits mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld erzwungen worden ist (s. hierzu auch Rz. 11). Allerdings ist die kumulierende Wirkung beider Zwangsmittel bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Höhe des VZ (s. Rz. 51) von Bedeutung, damit insbesondere das Verbot ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Praktische Bedeutung der Kommentierung der aufgehobenen Vorschrift

Rz. 8h Da der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a. F. noch auf Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Kunstgegenständen bis 31.12.2024 anzuwenden ist, ist die nachfolgende Kommentierung noch von praktischer Bedeutung für die Jahre 2024 und früher. Dies gilt insbesondere für die Erstellung der USt-Erklärung für das Jahr 2024 und für frühere Jahre s...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vermietung fremden Grundbesitzes ist schädlich für erweiterte Kürzung

Leitsatz Eine Vermietung von fremdem Grundbesitz ist schädlich für die sogenannte erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags, selbst wenn diese Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Sachverhalt Eine GmbH vermietete eigenen Grundbesitz, jedoch auch ein von ihrem Geschäftsführer angemietetes Grundstück. Die GmbH beantragte gleichwohl die erweiterte Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb bei Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Begründet wurde dies damit, dass zwar auch fremder G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 1 Vorbereitung auf die Jahresabschlussprüfung

Der Abschlussprüfer wird im Lauf seiner Prüfungshandlungen nahezu stets Fragen an denjenigen haben, der den Jahresabschluss erstellt hat. Sind alle Tätigkeiten zur Abschlusserstellung sauber dokumentiert und ist die Abschlussprüfung gut vorbereitet, wird die zusätzliche Arbeit durch die Prüfung enorm erleichtert. Dies ermöglicht regelmäßig eine effektive Abschlussprüfung, di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 4.2 Checkliste zur Vorbereitung der Abschlussprüfung

Um einen möglichst zügigen Fortgang der Abschlussprüfung zu ermöglichen, bietet es sich an, bereits bei Beginn der Prüfung eine Antwort auf die Fragen, die Abschlussprüfer in der Regel stellen, vorliegen zu haben. Dies erfordert zunächst, dass die Jahresabschlussunterlagen nebst Verträgen und weiteren Buchführungsunterlagen vollständig vorhanden sind. Wichtig ist auch, dass ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten durch einen Nichtunternehmer (§ 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 130 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG wird verwirklicht, wenn ein bestimmter Empfänger einer Leistung entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt wird. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 5 In den Fällen des § 14 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht von Rechnungsdoppeln (§ 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 120 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14b Abs. 1 S. 1 UStG genannten Fällen, auch i. V. m. S. 4 dieser Regelung, ein dort bezeichnetes Doppel oder eine dort bezeichnete Rechnung nicht oder nicht mindestens 8 Jahre aufbewahrt wird.[1] Die diesen Tatbestand ausfüllende Vorschrift des § 14b Abs. 1 UStG hat folgenden Wor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO – Keine Unterbrechung der Außenprüfung unmittelbar nach Beginn der Prüfung bei Vornahme sog. qualifizierter Prüfungshandlungen

Nach § 171 Abs. 4 S. 2 AO entfällt die Ablaufhemmung durch den Beginn einer Betriebsprüfung gem. § 171 Abs. 4 S. 1 AO, wenn die Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn für die Dauer von sechs Monaten aus Gründen unterbrochen wird, die die Finanzbehörde zu vertreten hat. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn nach Beginn der Außenprüfung hinreichend qualifizierte Prüfungshandlu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 3. Steuerliche Korrekturen (§ 153 AO)

Meldepflichten des Steuerpflichtigen ergeben sich insb. auch aus § 153 AO. Die steuerliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 AO, die den Steuerpflichtigen zu einer Anzeige bzw. Berichtigung steuerlicher Sachverhalte verpflichtet, ist zweistufig ausgestaltet. Die Anzeigepflicht (§ 153 Abs. 1 AO) entsteht, sobald der Steuerpflichtige nachträglich erkennt, dass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / V. Übersicht über Meldepflichten des Steuerpflichtigen, sonstiger Dritter und mitteilungspflichtiger Stellen

Eine graphische Übersicht über die oben beispielhaft beschriebenen Meldepflichten Steuerpflichtiger, sonstiger Dritter und sog. Mitteilungspflichtiger Stellen findet sich in folgender Grafik. Service: Tormöhlen, Neuerungen im Recht der Außenprüfung durch das sog. DAC 7-Umsetzungsgesetz, AO-StB 2024, 241; Schlebrügge, § 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG-E: Elektronische Datenüber...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücks­veräußerungen im sechsten Jahr

Leitsatz Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein (Abgrenzung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.06.2004 – VIII R 7/02, BFHE 206, 388, BStBl II 2004, 914). Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, § 126a FGO Sachverhalt Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 56 FGO – Wiedereinsetzung bei mehrfach fehlgeleiteter Faxkorrespondenz

Im Streitfall hatte die Bevollmächtigte in ihrem Faxgerät eine Faxnummer die dem Beklagten zugedacht war, gespeichert. Auf dem Faxprotokoll erschien daher – bauartbedingt – nicht mehr die Faxnummer, sondern die selbst gewählte Bezeichnung des Beklagten. Tatsächlich hinterlegt war aber die irrtümlich die Faxnummer eines Finanzamtes D des gleichen Bundeslandes. Während der Korr...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Verlustnutzung nach Beendigung einer zweigliedrigen KG durch Anwachsung auf eine GmbH

Leitsatz 1. Wächst eine KG auf den einzig verbleibenden Kommanditisten in der Rechtsform einer GmbH an, so ist der zum Beendigungszeitpunkt festgestellte verrechenbare Verlust des Kommanditisten im Sinne des § 15a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes mit künftigen Gewinnen der GmbH verrechenbar. 2. Der übergegangene Verlust ist nicht wegen der Gesamtrechtsnachfolge von einem verrechenbaren in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren. 3. Der bei der KG festgestellte Verlust im Sinne des § 10a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG)Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.04.2024 – III R 30/21BStBl II 2025, 56mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zu den Anforderungen an eine Rechnung i.S.d. § 14c Abs. 2 UStG

Leitsatz 1. Die Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und Angaben zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (Bestätigung der Rechtsprechung; s. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 17.02.2011 – V R 39/09, BFHE 233, 94, BStBl II 2011, 734; vom 21.09.2016 – XI R 4/15, BFHE 255,...BStBl II 2021, 106mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.2.5 Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 205 Nach § 285 Nr. 31 HGB sind die Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind, im Anhang anzugeben. Die Angabepflicht ersetzte die vor BilRUG in der GuV auszuweisenden außerordentlichen Aufwendungen. Eine Aufgliederung von unter dieser Angabe aufzuführenden Aufwendungen in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2.2.3 Angaben zu Abweichungen von Bewertungsmethoden

Rz. 113 Abweichungen von Bewertungsmethoden resultieren hauptsächlich aus Abweichungen vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (zeitliche Abweichungen von den Bewertungsmethoden, die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendet wurden) und daneben aus Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 Nrn. 1–5 HGB (Regelabwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderung der Gewinnermittlu... / Hintergrund

Der Kläger ermittelte seinen Gewinn durch sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Im Jahr 2012 stellte er die Gewinnermittlung hingegen auf den Betriebsvermögensvergleich um. Insoweit reichte der Kläger beim FA zusammen mit seiner Erklärung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und der Gewerbesteuererklärung eine erstellte Bilanz ein. Im Januar 2019 fand ein...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlaufhemmung bei der Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide

Leitsatz 1. Aus der Verweisung in § 191 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) folgt, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO auch bei der Inanspruchnahme von Haftungsschuldnern anzuwenden ist, wenn der Haftungsschuldner aufgrund gesetzlicher Pflichten (§§ 34, 35 AO) Steuererklärungen oder Steueranmeldungen für einen Vertretenen abzugeben hat. 2. Nach Aufhebung eines vorangegangenen Haftungsbescheids bestehen Einschränkungen für den Neuerlass eines Haftungsbescheids nach § 130 Abs. 2 AOmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Nordirland hinsichtlich des Vorsteuerabzugs für Pkw: Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/512 ermächtigt das Vereinigte Königreich, bis zum 31.12.2023 in Bezug auf Nordirland eine von den Art. 16 und 168 MwStSystRL abweichende Sonderregelung anzuwenden, um den Anteil der Mehrwertsteuer, der auf Kraftstoffausgaben für die private Nutzung von Unternehmensfahrzeugen entfällt, p...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Informationen zu Ihren Tax ... / 1 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Die Vermutungsregelungen der MwStVO

Rz. 465 Von besonderer Bedeutung für die Rechtsanwendung in der Praxis sind die zum Zwecke der Besteuerung der digitalen Dienstleistungen in die MwStVO eingeführten Unterabschnitte 3a bis 3c (Art. 24a bis Art. 24f), die bestimmte "Vermutungsregelungen" für digitale Dienstleistungen enthalten. Der Unionsgesetzgeber regelt hier besonders häufig vorkommende Sachverhalte in der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 110 Die wichtigste Regelung für die unternehmerische Praxis zur Bestimmung des Leistungsorts beim innergemeinschaftlichen Austausch von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) und auch für die Erbringung solcher Leistungen in Drittstaaten findet sich in § 3a Abs. 2 UStG. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Grundregel für den Austausch grenzüberschreitender sonstig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 450 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 (Rz. 20ff.) vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Verf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 122 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 185 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erweiterte steuerliche Berichtigungspflicht (§ 153 Abs. 4 AO)

Zusammenfassung Seit 2025 bestehen neue Mitwirkungspflichten. Werden Feststellungen aus der Außenprüfung umgesetzt, müssen Steuerpflichtige prüfen, inwieweit sich Auswirkungen auf nicht geprüfte Steuerarten ergeben. Ggf. müssen Steuererklärungen korrigiert werden, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Gesetzgeber hat die Berichtigungspflicht nach § 153 AO erweiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 3.1 Beitragsbescheide und Betriebsprüfungen

Die Krankenkasse kann auf die Forderung von Säumniszuschlägen verzichten, wenn Beitragsforderungen durch Bescheid der Einzugsstelle oder des Rentenversicherungsträgers (z. B. anlässlich von Betriebsprüfungen [1]) rückwirkend festgestellt werden und der Beitragsschuldner unverschuldet keine Kenntnis von seiner Zahlungspflicht hatte. Eine unverschuldete Kenntnis liegt immer dann v...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kein Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung

Leitsatz 1. Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt worden sind (Anschluss an Senatsurteil vom 20.02.1990 ‐ IX R 83/88, BFHE 160, 391, BStBl II 1990, 789). 2. Dies gilt auch, wenn die Umsetzung der Prüfungsergebnisse in mehreren Bescheiden unterschiedlicher Finanzbehörden erfolgt ist. Normenkette § 41 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 4.1 Mitteilungspflicht

Rz. 25 Die Finanzbehörde muss Tatsachen, die z. B. den Verdacht einer Bestechung im geschäftlichen Verkehr, einer Vorteilsgewährung oder einer Bestechung inländischer, EU- oder sonstiger ausländischer Amtsträger[1] begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Bußgeldvorschrift zuständigen Verwaltungsbehörde mitteilen.[2] Eine Mitteilungspflicht besteht n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 2 Höhe und Änderung des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, wobei der rückständige Steuerbetrag auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Folglich wird für verspätet gezahlte Steuerbeträge unter 50 EUR kein Säumniszuschlag erhoben. Erhebt das Finanzamt den Säumniszuschlag zusammen mit der zu entrichtenden St...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 4.2 Belehrungspflicht bei Verdacht einer Vorteilszuwendung

Rz. 30 Bei Aufforderungen an den Steuerpflichtigen, z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung an der Aufklärung eines Sachverhalts mitzuwirken, der vermutete Schmiergeldzahlungen zum Gegenstand hat, hat die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen über: die mögliche Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 2, 3 EStG, die Möglichkeit der strafrechtlichen Selbstbelastung, das...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.2 Ausdehnung der Angestelltenbestechung auf den Weltmarkt

Rz. 19 Der Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB, setzt voraus, dass der Steuerpflichtige (Vorteilsgeber) einem Dritten (Vorteilsempfänger), z. B. einem Angestellten eines Unternehmens, der aufgrund seiner gegenwärtigen Stellung im Unternehmen berechtigt ist, für den Betrieb zu handeln, einen Einfluss auf die im Unternehmen zu treffenden Entscheidun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 75 Unternehmer, die auf eine von ihnen ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise (irrtümlich oder bewusst) den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Die Steuer berechnet sich in diesem Fall ausgehend vom tatsächlich vereinnahmten Preis für die Warenl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 83 Wenn die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung vorliegen, hat der leistende Unternehmer zwingend den ermäßigten Steuersatz auf den Umsatz anzuwenden. Er hat kein Wahlrecht, für diesen Umsatz – auch wenn er an voll vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer für deren Unternehmen ausgeführt wird – auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes freiwillig zu verzichten (§...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 85 Erklären zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen in den USt-Voranmeldungen oder USt-Jahreserklärungen statt zutreffend zum ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise zum allgemeinen Steuersatz, schulden sie gleichwohl lediglich die USt zum ermäßigten Steuers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 87 Unternehmer, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb[1] statt zutreffend den ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise den allgemeinen Steuersatz angewendet haben, schulden lediglich die USt zum ermäßigten Steuersatz. Voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern steht allerdings der Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer[2] in gleicher Höhe wie die geschuldete Erwerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 79 Unternehmer, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb[1] statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern steht allerdings der Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer[2] in gleicher Höhe wie die geschuldete Erwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes vom 1.1.2014 bis 31.12.2024

Rz. 8f Da der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG a. F. noch auf Einfuhren von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (inkl. Sammlerbriefmarken) bis 31.12.2024 anzuwenden ist, ist die nachfolgende Kommentierung noch von praktischer Bedeutung für die Jahre 2024 und früher. Dies gilt insbesondere für die Erstellung der USt-Erklärung für das Jahr 2024 und für früh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 77 Für bestimmte, in § 13b Abs. 2 UStG im Einzelnen aufgeführte Umsätze schuldet nicht – wie es den Grundsätzen des UStG entspricht – der leistende Unternehmer die USt, sondern der Leistungsempfänger.[1] Berechnen zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen stat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Steuersätze bei der Steuerberechnung aus Bruttowerten

Rz. 68 Die nominellen Steuersätze des § 12 UStG sind anzuwenden auf die jeweils in Betracht kommende Bemessungsgrundlage der §§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4 UStG, zu der in keinem Fall die USt selbst gehört. Bei der Steuerberechnung ist also von Nettowerten (d. h. um die USt bereinigten Werten) auszugehen (Rz. 5). Die Berechnung der Steuer ist in diesem Fall prob...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2 Grundregel: Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 94 Sofern die Voraussetzungen des qualifizierten Anteilstauschs nicht vorliegen, hat sich für die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft der Begriff "einfacher Anteilstausch" etabliert. Nach § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG hat die übernehmende Gesellschaft die Anteile an der erworbenen Gesellschaf...mehr