Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Vermietung fremden Grundbesitzes ist schädlich für erweiterte Kürzung

Jürgen K. Wittlinger, Dipl.-Finanzwirt (FH)
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Leitsatz

Eine Vermietung von fremdem Grundbesitz ist schädlich für die sogenannte erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags, selbst wenn diese Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.

Sachverhalt

Eine GmbH vermietete eigenen Grundbesitz, jedoch auch ein von ihrem Geschäftsführer angemietetes Grundstück. Die GmbH beantragte gleichwohl die erweiterte Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb bei Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Begründet wurde dies damit, dass zwar auch fremder Grundbesitz verwaltet werde, jedoch sei aus dieser Untervermietung ein Verlust erzielt worden. Eine Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht stehe einer erweiterten Kürzung nicht entgegen. Das Finanzamt sah das anders und hat im Rahmen einer Betriebsprüfung die erweiterte Kürzung abgelehnt. Diese Rechtsauffassung wurde auch im Einspruchsverfahren beibehalten.

Entscheidung

Auch das FG verneinte eine erweiterte Kürzung und hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Eine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfordert die ausschließliche Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz. Neben eigenem Grundbesitz können auch eigenes Kapitalvermögen verwaltet und genutzt werden, sowie Wohnungsbauten betreut oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen errichtet und veräußert werden. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, es mangelt an der ausschließlichen Vermietung von "eigenem" Grundbesitz. Die ebenfalls erfolgte entgeltliche Untervermietung des vom Geschäftsführer der Klägerin angemieteten Grundstücks ist eine schädliche Nutzung.

Nicht relevant ist dabei, ob die Untervermietung mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt ist. Tatbestandlich kommt es auf die Voraussetzungen der Gewerblichkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG und damit auf eine Gewinnerzi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
    1
  • Geschenke / 5 Wertbestimmung
    1
  • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
    1
  • Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
    1
  • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
FG Münster: Vermietung fremden Grundbesitzes ist schädlich für erweiterte Kürzung
Mietvertrag
Bild: Michael Bamberger

Eine Vermietung von fremdem Grundbesitz ist schädlich für die sog. erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags, selbst wenn diese Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. So hat das FG Münster entschieden.


BFH: Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
Wohnhaus modern Berlin Balkone Beleuchtung
Bild: Getty Images

Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags ist bei Grundstücks- und Wohnungsunternehmen überaus bedeutsam. Sie führt in der Regel dazu, dass keine GewSt-Belastung eintritt. Anwendungsvoraussetzung ist eine ausschließliche Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundsitz. Die zeitlich zu verstehende Ausschließlichkeit ist nicht erfüllt, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums veräußert hat – im Entscheidungsfall wurde zu Beginn des 31.12. veräußert.


BFH Kommentierung: Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH
Richter im Gerichtssaal
Bild: Haufe Online Redaktion

Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags, wenn die GmbH am Vermögen der Zebragesellschaft nicht beteiligt ist. Die Komplementär-GmbH nutzt insofern fremden Grundbesitz.


Haufe Shop: E-Rechnung wird zur Pflicht
E-Rechnung_Whitepaper_3D
Bild: Haufe Online Redaktion

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich zum 1.1.2025 stellt eine wesentliche Neuerung für viele Unternehmen dar.


Gewerbesteuer / 3.2.1 Einzelheiten der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG
Gewerbesteuer / 3.2.1 Einzelheiten der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG

Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sind Grundstücks- und Wohnungsverwaltungsgesellschaften jeglicher Rechtsform (Richtlinie 9.2 Abs. 1 Satz 1 GewStR 2009) hinsichtlich der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes von der Gewerbesteuer befreit, da die ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren