Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / 4 Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten

Da die deutschen Finanzbehörden nicht unmittelbar im Ausland ermitteln können, haben die Steuerpflichtigen bei der Ermittlung von Tatsachen im Ausland eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Sie haben insbesondere Beweismittel zu beschaffen sowie im Ausland ansässige Zeugen zu bestellen[2] und hierfür auch Vorsorge zu treffen. Kommt ein Steuerpflichtiger dieser Verpflichtung nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / 8.1 Auskunftsverweigerungsrechte

Dritte haben in bestimmten Fällen ein Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrecht.[1] Darunter fallen in erster Linie Angehörige des Steuerpflichtigen.[2] Wer Angehöriger ist, bestimmt sich nach § 15 AO. Die Angehörigen sind über ihr Verweigerungsrecht zu belehren.[3] Bei Unterbleiben besteht ein Verwertungsverbot. Ein Verweigerungsrecht haben auch z. B. Rechtsanwälte, Steuerber...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 14.2 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, bei der das Finanzamt sehr streng reagiert, wenn der Unternehmer Fehler macht, z. B. Umsatzsteuer zu spät anmeldet, abführt, Rechnungen falsch ausstellt etc. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und eine Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG)[1] sind daher bei Existenzgründern üblich. Bei einer unangemeldeten Umsatzsteuer-Nachschau wird das Finanzamt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6.1 Ermächtigung zum Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme (Abs. 5 S. 1)

Rz. 136 Risikomanagementsysteme (RMS) sollen nach S. 1 des Abs. 5 dazu dienen, prüfungsbedürftige Steuererklärungen automatisiert zu erkennen und auszusteuern und durch die verbesserte Bearbeitungsqualität im Besteuerungsverfahren den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung[1] zur verbesserten Umsetzung zu verhelfen.[2] Rz. 137 Der BRH hatte seiner...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.1.1.3.1 Gleichmäßigkeitsgrundsatz

Rz. 33 Die Stpfl. müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden.[1] Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage nach sich ziehen.[2] Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Fallgruppenbezogene Weisungsbefugnis (Abs. 3)

Rz. 95 Das Weisungsrecht nach § 88 Abs. 3f. AO schafft generalisierende Gestaltungsmöglichkeiten eines gleichheitsgerechten aber zugleich auch wirtschaftlichen Gesetzesvollzugs. Die Regelung ergänzt die notwendige Einzelfallentscheidung um die Möglichkeit einer gruppenbezogenen Entscheidung.[1] Nach altem Recht war der Verzicht auf Prüfung und Auswertung der Mitteilung/des Be...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3a § 29c AO umfasst – wie § 29b AO [1]- das gesamte Steuerverfahren[2] und entfaltet mit der Regelung des § 2a Abs. 5 AO eine umfassende Geltung der DSGVO-Regelungen im Anwendungsbereich der AO.[3] Dabei ist der Anwendungsbereich der DSGVO nicht nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO nur auf den Bereich der harmonisierten Steuern beschränkt.[4] § 29c AO legitimiert die Finan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6.2 Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes (Abs. 5 S. 2)

Rz. 143 Zunächst kann zur Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes für die Entscheidungsfindung im Grundsatz auf die Ausführungen zu Rz. 53ff. verwiesen werden. Das Gewicht des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes ist im Rahmen der RMS aber von erhöhtem Gewicht. Während bei der "Grundregelung" des § 88 Abs. 2 S. 2 AO Wirtschaftlichkeitsaspekte berücksichtigt werden "können", "s...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.3.2 Standard-GmbH

Die Gründung einer "normalen" GmbH ist nur mit einem Stammkapital von 25.000 EUR möglich. § 2 Abs. 1a GmbHG ermöglicht eine Standardgründung, wenn der bzw. die Gründer der GmbH das in der Anlage 1 zum GmbHG vorhandene Musterprotokoll verwenden.[1] Eine GmbH unterliegt im vollen Umfang den Vorschriften des HGB, d. h. der Verpflichtung zur Führung von Handelsbüchern und der Erst...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10 Verträge mit Ehepartner und Verwandten

Nach ständiger Rechtsprechung[1] ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen, also z. B. zwischen Eltern und Kindern und Ehepartner untereinander davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen ent...mehr

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Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen.[1] Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO [2] und zählt abschließend die Fälle auf, in denen insbesondere Veräußerer und Erwerber anzeigepflichtig sind. Hierbei handelt es sich primär...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.17 Berichtigung von Rechnungen

Rz. 333 Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt der Grundatz der Neutralität der MwSt, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte MwSt berichtigt werden kann, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darf. Es ist Sache der Mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der MwSt

Rz. 472 Durch folgende Rechtsakte war die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der MwSt auf eine neue Grundlage gestellt worden: Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 [1]; Richtlinie 2003/93/EG.[2] Rz. 473 Die Verordnung (in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht) war am 1.1.2004 und die Richtlinie am 15.10.2003 in Kraft getreten. Mit der Verordnung (EG)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1.2 Festsetzung des Zuschlags in Wiederholungsfällen (Abs. 3 S. 1 Nr. 1)

Rz. 49 Die Festsetzung des Zuschlags nach Abs. 3 S. 1 Nr. 1 setzt zunächst voraus, dass in den letzten fünf Jahren vor dem ersten Tag der Mitwirkungsverzögerung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt wurde. Nach dem Wortlaut der Vorschrift kommt es allein auf die Tatsache der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgelds ohne Rücksicht darauf an, welches rechtliche Sch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Erlass des qualifizierten Mitwirkungsverlangens (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Einzige tatbestandsmäßige Voraussetzung für den Erlass eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens ist, dass seit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung sechs Monate vergangen sind. Anders als ein einfaches Vorlageverlangen[1] kann ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen daher nicht bereits mit der Prüfungsanordnung verbunden werden.[2] Die Sechsmonatsfrist war im Regierung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.3 Ausschluss der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 4 S. 2)

Rz. 75 Nach Abs. 4 S. 2 ist die Anwendung des § 171 Abs. 4 S. 3, 1 Halbs. AO n. F. abweichend von S. 1 vollständig ausgeschlossen, wenn außerdem in den letzten fünf Jahren vor dem ersten Tag der Mitwirkungsverzögerung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld nach Abs. 2 festgesetzt wurde. Die Voraussetzungen des Abs. 4 S. 2 entsprechen damit denen für die Annahme eines Wiederholungsf...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 3 Inhaltliche Anforderungen/Fremdvergleich/angemessene Gesamtausstattung

Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Gehaltserhöhung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist zudem, dass das Gehalt der Höhe nach angemessen ist. Das Finanzamt prüft beim Gesellschafter-Geschäftsführer, ob die Gesamtausstattung einem Fremdvergleich standhält. Zur Gesamtausstattung gehören alle geldwerten Vorteile, so auch die Zusa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.1 Grund der Regelung

Rz. 68 Abs. 4 regelt die Anwendung des § 171 Abs. 4 S. 3 AO in Fällen der Mitwirkungsverzögerung. § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F. wurde ebenso wie § 200a AO durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 in das Gesetz aufgenommen. Während bis dahin der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt oder im Fall ihr...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 2.2 Verarbeitungszweck

Rz. 21 Erlaubt ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach § 29b Abs. 1 AO nur, wenn sie zur Erfüllung der dort genannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Dabei ist nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich nur für den Zweck möglich, für den die Daten erhoben wurden. Ohne Einwilligung des Stpfl. ist eine Weiterverarbeitung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.2 Hinausschiebung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 4 S. 1)

Rz. 69 Abs. 4 S. 1 sieht eine Verlängerung der Ablaufhemmungsfrist nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO n. F. für den Fall vor, dass wegen einer Mitwirkungsverzögerung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld nach Abs. 2 festgesetzt wurde. Die Verlängerung knüpft nicht an das Vorliegen einer Mitwirkungsverzögerung als solcher, sondern an die deshalb erfolgte Festsetzung eines Mtwirkun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 200a AO wurde durch das DAC7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2023 eingeführt (zur erstmaligen Anwendung der Vorschrift s. Rz. 2). Die Vorschrift ist Teil einer Reform der Außenprüfung, die darauf zielt, die Prüfungsdauer zu verkürzen und die zeitliche Nähe der Außenprüfung zum Prüfungszeitraum zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde § 171 Abs. 4 AO dahi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Vorliegen einer Mitwirkungsverzögerung (Abs. 2 S. 1, 1. Satzteil)

Rz. 27 Eine Mitwirkungsverzögerung liegt nach der sich aus dem Klammerzusatz am Ende des ersten Halbsatzes ergebenden Legaldefinition vor, wenn der Stpfl. dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der Frist nach Abs. 1 S. 4 nicht oder nicht hinreichend nachkommt. Die Feststellung einer solchen Mitwirkungsverzögerung dürfte in der Praxis zu nicht unerheblichen Problem...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 Der Anwendungsbereich des § 29b AO ergibt sich aus § 2a AO, wonach die Datenverarbeitung im (unmittelbaren) Anwendungsbereich der AO [1] erfolgen muss. Umfasst sind hiernach die Besteuerungsverfahren nach dem ersten bis siebten Teil der AO, soweit die Verwaltung bundesgesetzlich geregelter Steuern betroffen ist. Für die Gemeinden gilt dies nach § 1 Abs. 2 AO entspreche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.6 Ende der Mitwirkungsverzögerung (Abs. 2 S. 5)

Rz. 38 Nach Abs. 2 S. 5 endet die Mitwirkungsverzögerung – und damit auch der Zeitraum, für den das Mitwirkungsverzögerungsgeld festzusetzen ist – mit Ablauf des Tages, an dem das qualifizierte Mitwirkungsverlangen vollständig erfüllt wurde, spätestens mit Ablauf des Tages der Schlussbesprechung. Da die Mitwirkungsverzögerung erst mit Ablauf des Tages endet, an dem das maßge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1.3 Festsetzung des Zuschlags in Fällen besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 53 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 S. 1 erlaubt die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld, wenn zu befürchten ist, dass der Stpfl. aufgrund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ohne einen solchen Zuschlag seiner aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1 nicht nachkommt. Mit der "aktuellen Verpflichtung nach Abs. 1" ist wie im Fall des Abs. 3 S. 1 Nr. 1 das qualif...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 6 Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist durch Einspruch und Klage gegen bestimmte Verwaltungsakte (Abs. 5)

Rz. 87 Abs. 5 regelt die Festsetzungsfrist für den Fall, dass ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen nach Abs. 1, die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes nach Abs. 2 oder die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld nach Abs. 3 mit einem Einspruch oder einer Klage angefochten wird. Die Festsetzungsfrist läuft in diesen Fällen für die Steuern, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.3 Höhe des Mitwirkungsverzögerungsgeldes (Abs. 2 S. 2)

Rz. 34 Nach Abs. 2 S. 2 beträgt das Mitwirkungsverzögerungsgeld 75 EUR für jeden vollen Tag der Mitwirkungsverzögerung. Der Regierungsentwurf des DAC 7-UmsG[1] hatte noch einen Satz von 100 EUR vorgesehen, der nach der Entwurfsbegründung den Kosten entsprechen sollte, die die Außenprüfung aufbringen muss, um ihrer Prüfungspflicht bei einem beliebigen Stpfl. für den Veranlagu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In sachlicher und persönlicher Hinsicht gilt § 200a AO für alle Arten von Steuern und Steuervergütungen und für alle Stpfl., die der Außenprüfung unterliegen.[1] In zeitlicher Hinsicht ist § 200a AO nach Art. 97 § 37 Abs. 2 S. 1 EGAO erstmals auf Steuern und Steuervergütungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Diese Beschränkung hat allerdings nur für die Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.4 Entsprechende Anwendung des § 200 Abs. 2 AO (Abs. 1 S. 3)

Rz. 20 Die Verweisung auf § 200 Abs. 2 AO regelt, an welchem Ort der Stpfl. die durch das qualifizierte Mitwirkungsverlangen angeforderten Unterlagen vorzulegen hat.[1] Dies hat nach § 200 Abs. 2 S. 1 AO grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Stpfl. zu geschehen; soweit ein zur Durchführung der Außenprüfung geeigneter Geschäftsraum nicht zur Verfügung steht, sind die Unter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.3 Entbehrlichkeit einer weitergehenden Begründung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens (Abs. 1 S. 2)

Rz. 15 Nach Abs. 1 S. 2 ist eine weitergehende Begründung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens nicht erforderlich, wenn die Finanzbehörde den Stpfl. auf diese Möglichkeit hingewiesen hat und dieser seinen Mitwirkungspflichten dennoch nicht oder nicht hinreichend nachgekommen ist. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Möglichkeit eines qualifizierten Mitwirk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4.1.4 Ermessensentscheidung

Rz. 58 Im Unterschied zur obligatorischen Festsetzung des Mitwirkungsverzögerungsgelds ist die Festsetzung des Zuschlags in das Ermessen der zuständigen Finanzbehörde gestellt. Dieses Ermessen betrifft sowohl die Frage, ob überhaupt ein Zuschlag festgesetzt werden soll (Entschließungsermessen), als auch die Frage, wie hoch dieser bemessen werden soll (Auswahlermessen). Währe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 4.1 Rechtsgrundlose Verarbeitung

Rz. 54 Werden personenbezogene Daten durch eine Finanzbehörde verarbeitet, ohne dass hierfür eine Rechtsgrundlage einschlägig ist, so ist die Verarbeitung rechtswidrig.[1] Auch die Verarbeitung auf Grundlage einer potenziellen Einwilligung der betroffenen Person[2] würde keine hinreichende Zulassung der Datenverarbeitung im Besteuerungsverfahren nach der AO darstellen, da di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.4 Entsprechende Anwendung der S. 1 und 2 bei unterlassenem Hinweis auf Unmöglichkeit der Mitwirkung (Abs. 4 S. 3)

Rz. 80 Nach Abs. 4 S. 3 gelten die S. 1 und 2 entsprechend, wenn die Erfüllung der geforderten Mitwirkung unmöglich ist, der Stpfl. aber nicht unverzüglich auf die Unmöglichkeit hingewiesen hat. Die Begründung des Regierungsentwurf des DAC 7-UmsG[1] und der Bericht des Finanzausschusses[2] schweigen sich zu den Gründen dieser Regelung und den ihr zugedachten Anwendungsbereic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 9 Rechtsbehelfe gegen die im Zusammenhang mit dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen ergehenden Verwaltungsakte

Rz. 96 Die im Zusammenhang mit einem qualifizierten Mitwirkungsverlangen ergehenden Verwaltungsakte – das qualifizierte Mitwirkungsverlangen als solches, die Entscheidung über die Gewährung einer Fristverlängerung gem. Abs. 1 S. 4, 2. Halbs., die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes nach Abs. 2 und die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeldes ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2 Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes (Abs. 2 S. 1, 2. Satzteil)

Rz. 31 Nach Abs. 2 S. 1, 2. Satzteil ist ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festzusetzen, wenn der Stpfl. dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der Frist nach Abs. 1 S. 4 nicht oder nicht hinreichend nachkommt. Das Mitwirkungsverzögerungsgeld gehört als steuerliche Nebenleistung i. S. v. § 3 Abs. 4 Nr. 3a AO zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. v. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 3 Diese Fälle versichert die D&O-Versicherung

Der sog. Versicherungsfall ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der versicherten Person. Die D&O-Versicherung versichert hierbei sowohl die sog. Innenhaftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH, als auch die Außenhaftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten. Im Verhältnis zur GmbH ist der Geschäftsführer für jeden pflichtwidrig und schuldhaft v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerprüfung

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Außenprüfung, > Lohnsteuer-Nachschau.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 24. Außenprüfung (§ 15 Absatz 5 des 5. VermBG)

Rz. 111 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 15 Absatz 5 des 5. VermBG ist eine Außenprüfung bei dem Unternehmen oder Institut zulässig, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt sind. Die Außenprüfung kann sich auf die Einhaltung sämtlicher Pflichten erstrecken, die sich aus dem Fünften Vermögensbildungsgesetz, der Abgabeordnung und der Fünften Vermögensbildungsgesetz-...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, St Kitts und Nevis

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Föderation St Kitts und Nevis (Hauptstadt: Basseterre; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Die Inseln gehören zu den Kleinen Antillen und liegen südlich von > Anguilla, westlich von > Antigua und Barbuda und nördlich von > Montserrat. Mit St Kitts und Nevis besteht kein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, St Vincent und die Grenadinen

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 St Vincent und die Grenadinen (Hauptstadt: Kingstown; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Er gehört zu den Kleinen Antillen und liegt südlich von > St Lucia, nördlich von > Grenada und westlich von > Barbados. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht nicht. Mit S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, St Lucia

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 St Lucia (Hauptstadt: Castries; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Die Inseln gehören zu den Kleinen Antillen und liegen südlich von > Martinique, nordwestlich von > Barbados und nordöstlich von > St Vincent und die Grenadinen. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Strafrecht / 2. Ausschlussgründe

Rz. 141 Die Ausschlussgründe für die Strafbefreiung werden in § 371 Abs. 2 AO enumerativ aufgeführt:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Einleitung

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 In der Beratungspraxis ist erkennbar, dass sich das Klima in Betriebsprüfungen zunehmend verschärft. Keineswegs selten kommt es im Rahmen der Betriebsprüfung auch zur Einbeziehung der Straf- und Bußgeldstellen (BuStra) des Finanzamtes, weil der Betriebsprüfer der Ansicht ist, es lägen Anhaltspunkte für die Verwirklichung einer Steuerordnungsw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Strafverfahren

Rz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der III. Abschnitt des 8. Teils der AO enthält die Strafverfahrensvorschriften. Für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des allgemeinen Strafverfahrensrechts, vor allem die StPO, das GVG und das JGG. Rz. 31 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Zuständigkeit der Finanzbehörden bei St...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentliche Kasse

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ob Zahlungen von einer öffentlichen Kasse geleistet werden, ist insbesondere für bestimmte > Steuerbefreiungen von Bedeutung. Das gilt für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12 EStG), für > Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen (> Umzugskosten Rz 5 ff) und > Trennungsentschädigungen (§ 3 Nr 13 EStG), Dienstbezüge für > Auslandsbeamte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Strafrecht / a) Durchbrechung der Änderungssperre, § 173 Abs. 2 AO

Rz. 125 Wenn bei einem Steuerpflichtigen eine Außenprüfung durchgeführt wurde, greift grundsätzlich eine Änderungssperre für zurückliegende Zeiträume. Ausnahmen hiervon sind aber das Vorliegen einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung im fraglichen Zeitraum. Selbst wenn gem. § 202 Abs. 1 S. 3 AO nach Beendigung der Außenprüfung dem Steuerpflichtigen schr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Offenbarungsverbot

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der > Arbeitgeber darf die ihm bekannt gewordenen > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ohne Zustimmung des ArbN Dritten nur offenbaren, soweit dies gesetzlich zugelassen ist (§ 39 Abs 8 EStG). Das gilt nicht nur gegenüber Privatpersonen, sondern grundsätzlich auch gegenüber dem Prüfer der > Sozialversicherung (vgl auch > Auskünfte und Zusagen ...mehr