Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34 Zu Nr. 34 der Anlage 2 des UStG

4.34.1 Text der Vorschrift Rz. 520 4.34.2 Entstehung der Vorschrift Rz. 521 Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26 Zu Nr. 26 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30 Zu Nr. 30 der Anlage 2 des UStG

4.30.1 Text der Vorschrift Rz. 464 4.30.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 465 Die vorstehende Fassung der Nr. 30 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.5 Sonstige Leistungen

Rz. 237 Unter die Steuerermäßigung fallen nur die Lieferungen von Pflanzen, nicht aber sonstige Leistungen (Rz. 42). Die Anzucht von Pflanzen unterliegt jedoch nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28 Zu Nr. 28 der Anlage 2 des UStG

4.28.1 Text der Vorschrift Rz. 440 4.28.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 441 Die vorstehend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32 Zu Nr. 32 der Anlage 2 des UStG

4.32.1 Text der Vorschrift Rz. 486 4.32.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 487 Die vorstehende Fassung der Nr. 32 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Nebenleistungen

3.5.2.1 Grundsätze zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen Rz. 111 Nach dem Unionsrecht wäre es zwar möglich, auf eine einheitliche Leistung (also auch auf Lieferungen) verschiedene Steuersätze anzuwenden.[1] Von dieser Möglichkeit hat aber die Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Gebrauch gemacht. Andererseits sind aber die EU-Mitgliedstaaten nicht daran gehindert,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Zu Nr. 1 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36 Zu Nr. 36 der Anlage 2 des UStG

4.36.1 Text der Vorschrift Rz. 555 4.36.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 556 Die vorstehende Fassung der Nr. 36 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.40 Zu Nr. 40 der Anlage 2 des UStG

4.40.1 Text der Vorschrift Rz. 591 4.40.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 592 Die vorstehende Fassung der Nr. 40 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.47.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13 Zu Nr. 13 der Anlage 2 des UStG

4.13.1 Text der Vorschrift Rz. 327 4.13.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 328 Die vorstehende Fassung der Nr. 13 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.19...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Zu Nr. 3 der Anlage 2 des UStG

4.3.1 Text der Vorschrift Rz. 186 4.3.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 187 Die vorstehende Fassung der Nr. 3 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38 Zu Nr. 38 der Anlage 2 des UStG

4.38.1 Text der Vorschrift Rz. 584 (weggefallen) 4.38.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 585 Die Nr. 38 der Anlage des UStG 1993, wonach Tabakpflanzen begünstigt waren, galt v. 1.1.1997 bis zum 31.12.1999. Nach dem Gesetzeswortlaut fielen lediglich (lebende) Tabakpflanzen aus Position 2401 des Zolltarifs unter die Steuerermäßigung. Allerdings hat die Bundesregierung später bemerk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.42 Zu Nr. 42 der Anlage 2 des UStG

4.42.1 Text der Vorschrift Rz. 601 4.42.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 602 Die vorstehende Fassung der Nr. 42 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Zu Nr. 5 der Anlage 2 des UStG

4.5.1 Text der Vorschrift Rz. 219 4.5.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 220 Die vorstehende Fassung der Nr. 5 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung der Vorschrift

2.1 Übersicht über die begünstigten Warengruppen Rz. 17 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in der aktuellen Fassung unterliegen die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb bestimmter Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz. Die steuerbegünstigten Gegenstände sind im Einzelnen in der Anlage 2 des UStG aufgeführt. Von der Steuerermäßigung sind jedoch aufgrund des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17 Zu Nr. 17 der Anlage 2 des UStG

4.17.1 Text der Vorschrift Rz. 364 4.17.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 365 Die vorstehende Fassung der Nr. 17 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Zu Nr. 7 der Anlage 2 des UStG

4.7.1 Text der Vorschrift Rz. 231 4.7.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 232 Die vorstehende Fassung der Nr. 7 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zoll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Zu Nr. 11 der Anlage 2 des UStG

4.11.1 Text der Vorschrift Rz. 289 4.11.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 290 Die vorstehende Fassung der Nr. 11 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.55 Zu Nr. 55 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.33.1 4.39.1Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.46 Zu Nr. 46 der Anlage 2 des UStG

4.46.1 Text der Vorschrift Rz. 621 4.46.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 622 Die vorstehende Fassung der Nr. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50 Zu Nr. 50 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9 Zu Nr. 9 der Anlage 2 des UStG

4.9.1 Text der Vorschrift Rz. 259 4.9.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 260 Die vorstehende Fassung der Nr. 9 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Ne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48 Zu Nr. 48 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52 Zu Nr. 52 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15 Zu Nr. 15 der Anlage 2 des UStG

4.15.1 Text der Vorschrift Rz. 354 4.15.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 355 Die vorstehende Fassung der Nr. 15 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.21 Zu Nr. 21 der Anlage 2 des UStG

4.21.1 Text der Vorschrift Rz. 396 4.21.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 397 Die vorstehende Fassung der Nr. 21 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Abgabe von Speisen und Getränken

3.3.1 Historische Entwicklung Rz. 56 Ursprünglich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Restaurants und Gaststätten um Lieferungen (Essenslieferungen) handele. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG i. d. F. bis zum 26.6.1998 waren dementsprechend die "Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle" von ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29 Zu Nr. 29 der Anlage 2 des UStG

4.29.1 Text der Vorschrift Rz. 450 4.29.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 451 Die vorstehende Fassung der Nr. 29 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19 Zu Nr. 19 der Anlage 2 des UStG

4.19.1 Text der Vorschrift Rz. 381 4.19.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 382 Die vorstehende Fassung der Nr. 19 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.23 Zu Nr. 23 der Anlage 2 des UStG

4.23.1 Text der Vorschrift Rz. 411 4.23.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 412 Die vorstehende Fassung der Nr. 23 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Umfang der Steuerermäßigung

3.5.1 Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf das Gesamtentgelt Rz. 110 Bei der Lieferung von Gegenständen der Anlage 2 des UStG bemisst sich der steuerbegünstigte Umsatz nach dem Entgelt (§ 10 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Steuersatz ist auf das gesamte Entgelt für die bewirkte Lieferung anzuwenden. Zusätzliche Entgelte i. S. d. § 10 Abs. 1 S. 3 UStG (z. B. Ausgleichsbeträge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Text der Vorschrift

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