Fachbeiträge & Kommentare zu Stellenanzeige

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Schwangeren bzw. Mutter während der Schutzzeiten ist unwirksam. Der Kündigungsschutz ist unabhängig von der Betriebsgröße oder der Betriebszugehörigkeit. Das Kündigungsverbot gemäß § 17 MuSchG gilt auch für eine nach Vertragsabschluss, aber vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme erklärte Kündigung des Arbeitgebers.[1] Die Frau kan...mehr

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Fluktuation und Retention m... / 2.2 Folgen der Fluktuation: Fluktuationskosten

Die Fluktuationsquote gering zu halten oder zu senken, das ist oftmals erklärtes Ziel von Unternehmen. Dies geschieht primär mit Blick auf hohe Fluktuationskosten. Darunter werden alle Kosten verstanden, die anfallen, weil Beschäftigte ungeplant aus dem Unternehmen ausscheiden. Zum einen sind die Stellen wieder zu besetzen. Selbst bei einer internen Besetzung (ein gutes Tale...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 3.1.1 Personalbeschaffung und -auswahl

Die Personalbeschaffung kann auf externe Personalvermittler, Personalberater oder externe Personalbüros ausgelagert werden, teilweise auch auf Zeitarbeitsunternehmen. Das Outsourcing der Rekrutierung und Talentakquise bringt vor allem dann Vorteile, wenn ein Unternehmen für aufwändige Bewerbungsprozesse zu wenig Kapazitäten hat, in einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt agi...mehr

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HR Digitalisierung: So geli... / 2.2.1 KI-Technologien

Die Künstliche Intelligenz erlaubt es, dass Maschinen menschliche Intelligenz nachahmen und Fähigkeiten wie logisches Denken, Erinnern, Lernen und Kreativität durch die Maschinen bereitzustellen. KI-Technologien All diese Technologien verändern die HR-Arbeit fundamental und werden unseren Alltag immens erleichtern und / oder auf den Kopf stellen). Folgende KI-Technologien sind...mehr

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HR Digitalisierung: So geli... / 1.3 Die Bestandsaufnahme der eigenen HR-Prozesse

Im nächsten Schritt ist es empfehlenswert, alle eigenen HR-Prozesse zu sammeln. Dabei werden zuerst alle Prozesse oder zusammenhängende Aufgabenpakete, die bei einzelnen Personen und innerhalb des HR-Teams anfallen, zusammengestellt. Das können Vorgänge sein, die in Excel-Listen oder in Print-Ordner vorgehalten werden, aber auch Aktionen, die über E-Mail-Formulare oder per Te...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vermutungstatsachen.

Rn 5 Vermutungstatsachen können insb sein (vgl auch § 2 Rn 6 ff): nicht § 7 I entsprechende Ausschreibung (§ 11 Rn 3) oder Stellenanzeige (BAG NZA 17, 715, 310 [BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15]; 16, 1394 [BAG 19.05.2016 - 8 AZR 470/14]), falsche, wechselnde oder in sich widersprüchliche Begründungen (BAG NZA 12, 1345), Fragen im Bewerbungsgespräch bzw Bewerbungsfragebogen nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Benachteiligungsgegenstände, Abs 1.

Rn 3 Nach Nr 1 ist geschützt Zugang und Aufstieg, nach Nr 2 Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Nr 2 gilt nicht für selbstständige Erwerbstätigkeit oder Organmitglieder (§ 6 III; § 6 Rn 6). Das Verbot gilt jeweils von Anbahnung bis Beendigung des Vertragsverhältnisses (Grüneberg/Ellenberger § 2 Rz 11). Rn 4 Nr 1 schützt Zugang zur und Aufstieg innerha...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 1.1 Begriffsbestimmungen

Diversity, oder Diversität im Deutschen, beschreibt den Ansatz, gesellschaftliche Vielfalt anzuerkennen und zu fördern. Ziel ist es, Diskriminierungen zu minimieren und Chancengleichheit für alle zu schaffen. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Vielfaltsdimensionen (oder Marker), wie ethnische Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, Alter, se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 2.3.5 Schutz bei der Personalgewinnung

Bewerbende dürfen nicht aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität benachteiligt werden. Es muss sichergestellt werden, dass dies im ganzen Bewerbungsprozess (durch inklusive Stellenausschreibungen, Bewerbungsportale, Assessmentprozesse, Interviews sowie ein inklusives Zusage-/Absagemanagement) gewährleistet wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbare Benachteiligung.

Rn 20 Ausschreibung nur für Personen im ersten Berufsjahr (BAG NZA 10, 222 [BAG 18.08.2009 - 1 ABR 47/08]) oder die ›gerade frisch gebacken‹ eine Ausbildung absolviert haben (BAG NZA 17, 715 [BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15]) oder nur mit mindestens zehnjähriger Berufserfahrung; Tatbestand scheidet nach II aber aus, wenn bestimmte Dauer der Berufserfahrung/Betriebszugehörigkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 19 Ausschreibung nur für Personen bis 25 Jahre; Ausschreibung gerichtet an ›Young Professionals‹ (BAG NZA 13, 498); Verdoppelung Abfindung von einem halben auf ein Jahresgehalt abhängig von 55. oder 56. Lebensjahr (BAG DB 08, 415); Altersabstandsklauseln (aber gerechtfertigt: max Altersabstand von 15 Jahren für Hinterbliebenenversorgung, BAG NZA 18, 712 [BAG 20.02.2018 - ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 1 Öffentliche Arbeitsvermittlung

Ziel der öffentlichen Arbeitsvermittlung ist es, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit hat dabei die Eignung und Neigung der Arbeitsuchenden sowie die spezifischen Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen. Die Vermittlung steht als persönliche Dienstleistung in den Agenturen für Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 2.3.3 NewPay und unternehmenseigenes Entgeltsystem

Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit dem Thema "NewPay".[1] Was steckt dahinter? Der Begriff kommt aus der NewWork-Bewegung und steht oftmals im Zusammenhang mit neuen oder auch agilen Arbeitsweisen genauso wie Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des einzelnen Mitarbeiters im Unternehmen. Die Fragen, die in diesem Kontext auftauchen, beschäftigen sich damit, ...mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.3 Unzumutbarkeit aus allgemeinen Gründen (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 genügt der Rechtsstaatlichkeit. Die Vorschrift gewährleistet zunächst, dass Beschäftigungen nicht angenommen werden müssen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen würden. Besonders hervorgehoben werden Bestimmungen über den Arbeitsschutz. Unzumutbar sind auch Beschäftigungen, die nicht den Mindestarbeitsbedingungen entsprechen. Zu nennen ist insbesondere ...mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Abs. 3 misst die Zumutbarkeit einer Beschäftigung an dem zu erzielenden Entgelt. Leitidee der Vorschrift sind Überlegungen zum Bestandsschutz. Den Maßstab bildet das Arbeitsentgelt, das der Bemessung des Alg zugrunde liegt. Dies spiegelt das im Bemessungszeitraum durchschnittlich erzielte Entgelt wider, das im Rahmen der Arbeitsförderung versicherungspflichtig war; di...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

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Bewerbungsverfahren: Einwil... / 1 Online-Bewerbungen – Einwilligung und Aufklärung

Immer häufiger werden Bewerber aufgefordert, ihre kompletten Daten der Bewerbung in Online-Tools einzugeben. Um dies datenschutzgerecht zu gestalten, bedarf es einer umfassenden Aufklärung des Bewerbers nach Art. 13 DSGVO. Demnach ist der Bewerber über folgende Punkte aufzuklären: Name des Verantwortlichen samt Kontaktdaten sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, Z...mehr

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Prompten für Personaler: Da... / 3.2 Konkrete Anweisungen: Präzision vor Prosa

Wie bei der Interaktion Mensch zu Mensch ist es auch bei der Interaktion Mensch und Maschine erforderlich, sein Anliegen präzise zu formulieren. Gut formulierte Prompts sind jedoch nicht notwendigerweise lange Prompts. Es geht nicht darum, eine möglichst ausführliche Anweisung zu formulieren, sondern eine Anweisung, die in welcher Reihenfolge auch immer die wichtigsten Infor...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.12 Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten (Abs. 1 Nr. 12)

Anwendungsbereich: Unterlassen einer internen Ausschreibung Nur wenn die Dienstelle eine Dienstposten-Ausschreibung unterlassen will, bedarf sie nach Abs. 1 Nr. 12 BPersVG der Zustimmung des Personalrats. Die Norm erfasst nur interne Stellenausschreibungen, so das BVerwG[1]. Externe Stellenausschreibungen sind demnach nicht erfasst.[2] Erfasst sind grundsätzlich alle zu besetze...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anknüpfungsmomente.

Rn 3 Erstreckt sich der Erfüllungsort des Arbeitsverhältnisses über mehrere Länder (einschließlich Festlandssockel: EuGH Slg 02, I-2013), so kommt es für den gewöhnlichen Arbeitsort (Art 21 Nr 2a) auf den tatsächlichen Schwerpunkt an (EuGH Slg 97, I-57). Dieser befindet sich am Ort, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer seine Pflichten ggü seinem Arbeitgeber hauptsächlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) NN.

Rn 16 Wenn eine Richterstelle zz der Beschlussfassung unbesetzt ist, aber im Laufe des Geschäftsjahrs wiederbesetzt werden soll, ist es prinzipiell zulässig, die Besetzung eines Spruchkörpers vorläufig (tw) mit ›NN‹ zu bezeichnen (so auch St/J/Jacobs GVG [23. Aufl 20] § 21e Rz 15). Das gilt auch für die Stelle des Senats- oder Kammervorsitzenden (vgl BGH NJW 88, 1397 [BGH 29...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

Rz. 19 Nach § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 BGB. [1] Beide Bestimmungen stellen darauf a...mehr

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Outplacement: Methoden, Kos... / 2.3.2 Analyse von Stellenangeboten und Bewerbungsrückläufen

Während früher vor allem Tages- und Fachzeitungen die wichtigsten Quellen für Stellenausschreibungen waren, sind heute digitale Kanäle unverzichtbar. Das sind: Online-Jobbörsen und Karrierenetzwerke (z. B. LinkedIn, Xing). Datenbanken und KI-gestützte Matching-Portale. Soziale Netzwerke wie regionale Facebook-Gruppen oder spezialisierte Fach-Communities. Praxis-Beispiel Hilfreic...mehr

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Outplacement: Methoden, Kos... / 2.4 Aktive Rolle des Beraters bei der Erschließung von Stellenangeboten

Da Erfolge im Outplacement häufig anhand von Vermittlungsquoten gemessen werden, gewinnt die Fähigkeit, verdeckte Stellenangebote aufzuspüren, zunehmend an Bedeutung. Das gilt besonders im Gruppenoutplacement, wo bis zu 25 % der Neuplatzierungen direkt durch die Aktivitäten der Berater initiiert werden. Die klassischen Quellen – etwa Zeitungsanzeigen, öffentlich zugängliche O...mehr

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Outplacement: Methoden, Kos... / 2.3.1 Gestaltung und Optimierung der Bewerbungsunterlagen

Ein zentraler Faktor für eine erfolgreiche Stellensuche sind aussagekräftige Bewerbungsunterlagen. Dazu gehören: Individuell zugeschnittene Anschreiben, die sich exakt auf das jeweilige Stellenprofil beziehen. Lebensläufe (ggf. in verschiedenen Versionen), die speziell auf die angestrebten Positionen ausgerichtet sind. Relevante Zeugnisse und Nachweise. Substanzielle Initiativbe...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.3 Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen

Rz. 436 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 definiert den Tatbestand für eine Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten konkreten und zumutbaren Eigenbemühungen nicht nachweist. Die Regelung bezieht sich auf § 138 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2. Dort werden die Anfo...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.2 Kausalität bei Kündigung durch den Arbeitnehmer/Auflösungsvereinbarung

Rz. 84 Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel – wenn nicht vorsätzlich – so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat. Erforderlich ist zwar nicht unbedingt die feste Zusicherung eines Anschlussarbeitsplatzes, jedoch ist von grober Fahrlässigkeit au...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Employer Value Proposition ... / 1 Bedeutung

In einem intensiven Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte fungiert die EVP als strategisches Steuerungsinstrument. Sie prägt nicht nur die Außenwirkung eines Unternehmens, sondern beeinflusst gleichermaßen auch die Mitarbeitererfahrung positiv. Die EVP ist Teil der Gesamtmarke und stellt sicher, dass das Arbeitgeberversprechen konsistent in allen Kanälen, von der Karrierese...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Employer Value Proposition ... / 3 Entwicklung

Die Ausarbeitung einer EVP ist ein strukturierter, evidenzbasierter Prozess. Dieser beginnt mit einer externen Analyse. Wettbewerbsvergleiche decken Differenzierungsmerkmale auf, Marktstudien liefern Trenddaten und Zielgruppen-Insights zeigen, welche Themen für potenzielle Bewerber relevant sind. Parallel dazu erfolgt eine interne Analyse: Mitarbeiterbefragungen, Workshops u...mehr

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Outplacement: Ziele und Cha... / 6.1 Reduzierung der Arbeitslosigkeit und schneller Wiedereinstieg

Outplacement-Programme unterstützen Mitarbeiter gezielt dabei, eine neue berufliche Perspektive zu finden. Durch systematische Karriereberatung, Bewerbungscoaching und gezielte Marktanalysen verkürzt sich die Zeit der beruflichen Neuorientierung erheblich. Ein Großteil der offenen Stellen wird nicht über öffentliche Ausschreibungen, sondern über persönliche Kontakte und Netzw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Ziele und Cha... / 8 Neue Trends in der Outplacement-Beratung

Die Outplacementberatung hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Insgesamt zeigen die neuen Entwicklungen, dass Outplacement nicht mehr nur das reine „Kündigungsmanagement“ ist, sondern immer stärker ein individuell zugeschnittener Prozess, der Menschen (oft digital) umfassend auf ihre nächste berufliche Station vorbereitet. Durch die Corona-Pandemie entstan...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.3 Einladung zum Vorstellungsgespräch

Private Arbeitgeber können grundsätzlich – nach der Unterrichtung von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat – frei entscheiden, welche Bewerber sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind dagegen dazu verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Die Einladungspflicht gilt auch für interne Stelle...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.5 Diskriminierungsverbot bei der Einstellung

Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses nicht benachteiligen.[1] Das gilt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) allerdings nur dann, wenn der Bewerber die Schwerbehinderung deutlich mitteilt. Tut er das nicht, kann er sich auch nicht auf eine Diskriminierung wegen seiner Schwerbehinderung berufen. H...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.1 Recruiting und Einstellung

In der Anbahnungsphase zum Arbeitsverhältnis sind vor allem folgende Mitbestimmungsrechte relevant: Personalfragebögen: Zweck der Mitbestimmung des Betriebsrats bei § 94 Abs. 1 BetrVG ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte durch die Begrenzung des Fragerechts des Arbeitgebers auf berechtigte Interessen. Der Betriebsrat hat ein Zustimmungsrecht bezüglich des Inhalts jeder Frage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 4.3.1.4 Bewerbungsobliegenheit

Erfüllt der Berechtigte seine Erwerbsobliegenheit nicht, trifft ihn die Obliegenheit, sich intensiv um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, um nicht Gefahr zu laufen, dass ihm fiktive Einkünfte wegen Verstoßes gegen seine Erwerbsobliegenheit zugerechnet werden. Die Anforderungen der Rechtsprechung an diese Erwerbsbemühungen sind hoch – teilweise unrealistisch. Einigkeit besteht,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.2 Begriff der Behinderung

Rz. 77 Behinderungen i. S. v. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG sind von der Norm abweichende körperliche oder seelische Zustände, die sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum (mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate) erstrecken und deren Ende nicht absehbar ist. Dazu können auch Suchtkrankheiten gehören. Keine Behinderung sind Krankheiten, deren Verlauf sich auf eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.2.1 Umfang der Erwerbstätigkeit

Den Unterhaltspflichtigen trifft eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das heißt, er hat alle verfügbaren Mittel gleichmäßig für sich und die Kinder zu verwenden. Als Unterhaltspflichtiger muss er danach seine Arbeitskraft entsprechend seiner Vorbildung, seinen Fähigkeiten und der Arbeitsmarktlage in zumutbarer Weise bestmöglich einsetzen. Er ist grundsätzlich verpflichtet, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Von der Fachkraft für Arbei... / 2 Der EHS-Manager: Definition und Profil

Im Stellenmarkt der überregionalen Tageszeitungen und Internetportale findet man sie schon regelmäßig: Große, gewöhnlich international operierende Unternehmen suchen nach sog. "Environmental, Health and Safety Managern". Was aber ist der EHS-Manager genau? Zunächst einmal: Im Gegensatz zur Sifa hat die Position des EHS-Managers keine rechtliche Grundlage. Dementsprechend gib...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 4 Zusammenarbeit zwischen Recruitern und Hiring Managern

Ein frühzeitiges Einbinden von Vorgesetzten/Fachverantwortlichen, z.B. bereits in der Ansprache oder im Erstinterview, kann das Vertrauen potenzieller Kandidaten stärken. Fachverantwortliche sollten gezielt für die Besonderheiten des Active Sourcings geschult werden, um erfolgreich agieren zu können. Im Rahmen des Active Sourcings findet ein Rollenwechsel statt und das Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Karriereseite / 2.1 Diskriminierungsschutz

Wie bei allen Stellenausschreibungen gilt auch bei Karriereseiten: Das AGG schützt Bewerber vor Diskriminierung im gesamten Bewerbungsprozess. Es untersagt Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung sowie der sexuellen Identität.[1] Unternehmen sind daher verpflichtet, in ihren Stellenan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Karriereseite / 2.1.3 Geschlechtsneutrale Sprache

Die Ausschreibung auf Karriereseiten sollte – wie alle Stellenausschreibungen – geschlechtsneutral sein. Notwendig ist die Verwendung der Bezeichnung (m/w/d) oder (m/w/i/t) in Stellenausschreibungen, sowie die dementsprechenden Anpassungen in Onlineformularen und Eingabemasken, um klarzustellen, dass Bewerber jeglichen Geschlechts gesucht sind.[1] Die Verwendung von Genderst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Karriereseite / 2.1.2 Forderung nach einem Bewerbungsbild

Auch das Bestehen sog. mittelbarer Diskriminierungen ist bei Stellenausschreibungen und damit auch für Karriereseiten ein Risikofaktor. Daher sollte auch auf Bewerbungsanforderungen, die Merkmale aus § 1 AGG in besonderem Maße sichtbar machen (sollen), verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für Aufforderungen, die keinen weiteren Mehrwert haben, wie die Aufforderung zur B...mehr