Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BR-Beteiligungsrechte: Personalplanung, Beschäftigungssicherung, Stellenausschreibung

Dr. Andreas Imping
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Überblick

Personalplanung ist auf die Deckung des gegenwärtigen und künftigen Personalbedarfs in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausgerichtet. Kern der Personalplanung ist die Personalbedarfsplanung, dabei geht es mit Blick auf die Unternehmensziele darum, die passende Kapazitätsplanung mit den erforderlichen Qualifikationen zu definieren. Dementsprechend schließt sich eine Personalbeschaffungsplanung an. Weitere Bausteine sind die Planung der Personalentwicklung, des Personaleinsatzes, der Personalstruktur und die Personalkosten. Bei einem Überschuss an Arbeitskräften setzt eine Personalabbauplanung ein.

Zur Beschäftigungssicherung kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge machen, über die dann eine Beratung stattfindet. Der Betriebsrat kann verlangen, dass offene Stellen ausgeschrieben werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Personalplanung ergibt sich aus § 92 BetrVG, es handelt sich um ein Unterrichtungsrecht. Nach § 92 a BetrVG besteht ein Vorschlagsrecht zur Beschäftigungssicherung. § 93 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, die Ausschreibung von Arbeitsplätzen zu verlangen.

1 Personalplanung und Beschäftigungssicherung

1.1 Personalplanung

Unter Personalplanung wird regelmäßig jede Planung verstanden, die sich auf den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht, auf deren Deckung im weitesten Sinne und auf den abstrakten Einsatz der personellen Kapazität bezieht.[1] Den Kern der Personalplanung stellt die Personalbedarfsplanung dar. Sie dient der Ermittlung des Personalbedarfs in Hinsicht auf Menge und Qualifikation unter Berücksichtigung der unternehmerischen Kapazität und Ziele. Ergibt die Personalbedarfsplanung einen Mangel an Arbeitskräften, schließt sich ihr eine entsprechende Personalbeschaffungsplanung zur Schließung der Personallücken an. Zeigt die Personalbedarfsplanung dagegen einen Überschuss an Arbeitskräften, schließt sich dieser Planungsstufe unmittelbar die Personalabbauplanung an. Im Rahmen der Personalabbauplanung hat der Arbeitgeber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB III jedoch die Vermeidung von Entlassungen mithilfe anderer geeigneter betrieblicher Maßnahmen anzustreben.

Ebenfalls auf Grundlage der Personalbedarfsplanung erwächst die Personalentwicklungsplanung. Mithilfe dieser Planung wird der Einsatz betriebseigener Arbeitskräfte an qualifizierten Stellen durch Aus- und Fortbildung vorgesehen. Eine Personalentwicklungsplanung in dieser Form erscheint zum einen geboten, wenn der externe Arbeitsmarkt keine freien Arbeitskräfte zur Verfügung stellt oder zum anderen, wenn ein betriebsinternes Bedürfnis an qualifizierteren, nicht aber an zusätzlichen Arbeitskräften besteht. Die Verteilung der Arbeitskräfte auf den Betrieb in qualitativer und zeitlicher Hinsicht regelt die Personaleinsatzplanung in Ergänzung der Personalentwicklungs- und -beschaffungsplanung. Die Gliederung der Belegschaft nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Qualifikation oder anderen Kriterien wird regelmäßig im Rahmen der Personalstrukturplanung vorgenommen. Diese steht meist im Zusammenhang mit personellen Einzelmaßnahmen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber eine Personalkostenplanung durchführen, nach der eine Verteilung des Kostenbudgets auf die verschiedenen Kostenstellen und Lohnsummen zugrunde gelegt wird.

Den Schwerpunkt der Mitwirkung des Betriebsrats bei der Personalplanung bildet § 92 BetrVG. Außerdem besteht ein Informationsrecht des Wirtschaftsausschusses gemäß § 106 Abs. 2 BetrVG, wobei sich dieses Unterrichtungsrecht sogar auf die Unternehmensplanung richtet, die der Personalplanung regelmäßig vorgelagert sein wird. Werden aufgrund der Personalplanung bestimmte personelle Maßnahmen ergriffen, können zusätzlich weitere Mitbestimmungsrechte wie z. B. §§ 99, 102, 111 BetrVG in Betracht kommen.[2]

Gemäß § 92 BetrVG ist der Betriebsrat bei der Personalplanung zu beteiligen. Ziel der Personalplanung ist die Anpassung der Personalstruktur an bestehende oder künftige Anforderungen angesichts absehbarer Bedarfsänderungen hinsichtlich Umfang und Qualifikation des einzusetzenden Personals. Die Personalplanung beinhaltet Personalbedarfsplanung, Personaldeckungsplanung, Personaleinsatzplanung und Personalkostenplanung.[3] Zur Personalplanung zählen auch die Stellenbeschreibung (Festlegung der Funktion einer bestimmten Stelle innerhalb des betrieblichen Geschehens)[4] und die Überlegungen, ob  für bestimmte Arbeitsaufgaben Leih- oder Stammarbeitnehmer eingesetzt werden sollen, oder wie die Schwerbehindertenbeschäftigungsquote erhöht werden kann, z. B. indem bestimmte Arbeitsplätze behinderungsgerecht eingerichtet werden sollen (Beispiel: Arbeitsplätze für Blinde in der Telefonvermittlung). Gleiches gilt für die Planung eines Assessment-Centers zur Personalplanung. Hingegen nicht zur Personalplanung gehören vorgelagerte wirtschaftliche Entscheidungen oder die bloße Fixierung von Personaldaten[5], Erkundungen von möglichen Personalerweiterungen[6] oder Planungen, die sich nur auf einzeln...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-V / § 29 Arbeitsbefreiung
    3.727
  • TVöD-B / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    3.003
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    2.471
  • Erholungsbeihilfen
    1.896
  • Fahrtkostenzuschuss
    1.870
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    1.665
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    1.612
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    1.591
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.558
  • TVöD-V / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    1.481
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    1.444
  • Jubiläumszuwendung
    1.425
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    1.384
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    1.384
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    1.352
  • Urlaubsabgeltung
    1.306
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub
    1.297
  • Sachbezüge
    1.146
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    1.138
  • Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung
    1.136
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Platin
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Personalbedarfsplanung: Strategische Personalplanung im Aufwind
Blaue Stühle in Reihen
Bild: Corbis

Strategische Personalbedarfsplanung erlebt gegenwärtig eine Renaissance. Mit der Methode lassen sich Personalveränderungen in Organisationen langfristig erkennen und steuern. Mit den Erfolgsfaktoren beschäftige sich auch die vierte Ausgabe der #FutureWorkDebatte.


Strategische Personalplanung
Personalmagazin 11/2022
Bild: Haufe Online Redaktion

Warum Unternehmen bei der strategischen Personalplanung immer verschiedene Szenarien im Blick haben sollten, wie man dabei vorgeht und welche Tools dabei unterstützen können, beleuchtet der Schwerpunkt dieser Ausgabe.


Über 500 Entgeltarten in der Praxis: Entgeltabrechnung
Entgeltabrechnung
Bild: Haufe Shop

Das Buch stellt an vielen Beispielrechnungen alle wichtigen Entgeltarten vor und zeigt, wie Sie auch knifflige Fälle korrekt durchführen. Im Entgeltabrechnungs-ABC erfahren Sie schnell, was den Lohnsteuer- und Beitragspflichten unterliegt oder für die Berechnung des Mindestlohns relevant ist.


BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 1.1 Personalplanung
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 1.1 Personalplanung

Unter Personalplanung wird regelmäßig jede Planung verstanden, die sich auf den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht, auf deren Deckung im weitesten Sinne und auf den abstrakten Einsatz der personellen ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren