Fachbeiträge & Kommentare zu Spitzensteuersatz

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.4 Ermittlung des Pauschsteuersatzes (Abs. 1 S. 2 und 4)

Rz. 13 Der Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 EStG ist grundsätzlich entsprechend § 38a EStG zu ermitteln. Das bedeutet, dass durch die Pauschalierung diejenige LSt erhoben werden muss, die auch bei der Einzelermittlung nach § 38a EStG zu erheben wäre. § 40 Abs. 1 EStG bezweckt keine Steuervergünstigung, sondern nur eine Vereinfachung der Steuerberechnung. Die Pauschalierung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.42 § 34a EStG (Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne)

• 2023 Wachstumschancengesetz (Entwurf) / Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne / § 34a EStG-E Die Besteuerung nach § 34a EStG wird regelmäßig nur von Mittelständlern gewählt, die dem Spitzensteuersatz unterliegen. Vor dem Hintergrund der mit § 34a EStG verbundenen Nachversteuerungsnachteile ist § 34a EStG für nicht dem Spitzensteuersatz unterliegende Mittelständler nich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Grundsatzentscheid... / b) Einkünfte nach § 17 EStG

Bei Einkünften nach § 17 EStG verhält es sich umgekehrt: Im Teileinkünfteverfahren ist der Gewinn zu 60 % steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG). Hier ergibt sich beim Spitzensteuersatz von 42 % (§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG) eine effektive Belastung von (42 % × 60 % =) 25,2 % zzgl. 5,5 % SolZ hierauf, also ca. 26,6 %, die der 25%igen und abgeltenden Besteuerung der Kap...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Durchschnittssteuersatz

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Steuerbelastung, mit der die festzusetzende > Einkommensteuer (vgl § 2 Abs 6 EStG) anteilig auf jeweils 1 EUR des Gesamtbetrags der Einkünfte (vgl § 2 Abs 3 EStG; > Einkünfte Rz 3) entfällt, ist ein Durchschnittssteuersatz. Die durchschnittliche steuerliche Belastung weist das FA nachrichtlich auf dem ESt-Bescheid aus. Rz. 2 Stand: EL 147 ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes [1] die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die GrESt – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis enthält Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG. Der bisherige bundeseinheitliche Steuersatz von 3,5 % des § 11 Abs. 1 GrEStG gilt dahe...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 1. Mögliches Steuersatzgefälle

Mitarbeiterbeteiligungen werfen regelmäßig die Frage auf, ob die daraus resultierenden Erträge Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) oder Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) sind. Die steuerliche Belastung ist erheblich: Arbeitslohn unterliegt dem persönlichen Steuersatz, der zzgl. SolZ beim Spitzensteuersatz 44,31 % erreicht (42 % gem. § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG × 1,055) und be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 109. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, BGBl I 1999, 402

Rn. 129 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat am 04.04.1999 in zweiter/dritter Lesung den Entwurf des Gesetzes (BT-Drucks 14/23) in der Fassung der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses vom 01.03.1999 (BT-Drucks 14/442) verabschiedet. Nach Zustimmung des Bundesrates am 19.03.1999 ist nunmehr auch der Hauptteil des Gesetzentwurfes in Kraft getreten, nachdem erste Maß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 240. Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – lnflAusG) vom 08.12.2022, BGBl I 2022, 2230

Rn. 260 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Deutsche Bundestag hat – zwecks Umsetzung der Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts – das InflAusG am 10.11.2022 verabschiedet, der Bundesrat hat am 25.11.2022 zugestimmt. Wegen erhöhter Inflationsprognosen sind die zunächst vorgesehenen Änderungen des ESt-Tarifs und der Kinderfreibeträge/des K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Änderungen des Steuertarifs

Rn. 129f Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 32c Abs 4 S 2 EStG: Herabsetzung des Spitzensteuersatzes für gewerbliche Einkünfte von 47 % auf 45 %. Die Herabsetzung tritt ein bei gewerblichen Einkünften ab DM 93 744 (bis 1998: DM 100 278). Ab dem Jahr 2000 ermäßigt sich der Spitzensteuersatz auf 43 %: § 52 Abs 45 EStG. § 37 Abs 3 S 3 EStG: Käme bei bilanzierenden StPfl eine Herabsetzung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1.1 Entlastung für Arbeitnehmer ab 2026

Beim Lohnsteuertarif wurde der Grundfreibetrag für das Jahr 2026 auf 12 348 EUR angehoben und die Tarifeckwerte verschoben. Der Spitzensteuersatz beginnt erst bei 69 799 EUR statt bisher 68 430 EUR.[1]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 246. Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) v 23.12.2024, BGBl I 2024, Nr 449

Rn. 266 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der in der letzten Sitzung des Finanzausschusses des BT vor dem Jahreswechsel am 19.12.2024 gefundene Kompromiss beschränkte sich auf eine inflationsbedingte Tarifanpassung für 2025 und 2026 sowie die Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge, was verfassungsrechtlich auch notwendig war. Restliche Punkte betreffend das Steuerrecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 116. Gesetz zur Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes (Steuersenkungsergänzungsgesetz – StSenkErgG – v 19.12.2000, BGBl I 2000, 1812

Rn. 136 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hiermit wurde das StSenkG fortgeführt – insb durch (Wieder-)Einführung des halben Steuersatzes für Veräußerungsgewinne. Im einzelnen: § 32a EStG: Ab VZ 2005 wird der Spitzensteuersatz von 43 % auf 42 % gesenkt und der Anstieg des ESt-Tarifs in der Progressionszone zwischen 12 740 und 52 151 EURO gemildert. § 34 Abs 3 EStG: Für ab 2001 entstehend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 222. Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v 01.12.2020, BGBl I 2020, 2616 (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)

Rn. 242 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Folgende Änderungen des EStG treten 2021 (bzw später, s nachfolgend) in Kraft: § 32 Abs 6 S 1 EStG: Der Kinderfreibetrag wird von 3 906 EUR auf 4 194 EUR jährlich erhöht (Verdoppelung bei Zusammenveranlagung). § 32a EStG: Der Grundfreibetrag wird für den VZ 2021 von 9 408 EUR auf 9 744 EUR und für den VZ 2022 nochmal auf 9 984 EUR erhöht (jewei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 169. Gesetz zur Sicherung v Beschäftigung u Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) v 02.03.2009, BGBl I 2009, 416

Rn. 189 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf ein zweites Konjunkturpaket verständigt. Es hat ein Volumen von rund 50 Milliarden EUR für 2009 und 2010. Eckpunkte bei der ESt sind: § 32a Abs 1 EStG: Der Grundfreibetrag steigt 2009 um 170 auf 7 834 EUR und ab 2010 auf dann 8 004 EUR. § 39b Abs 2 S 7 Hs 2 EStG/§ 52 Abs 41 EStG: Der Eingangssteuersatz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 64. Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.88, BGBl I 88, 1093 und Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, ebenfalls vom 25.07.88, BGBl I 88, 1185

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerreform 1990 wurde nach monatelangem Streit verabschiedet. Kernstück ist der arbeits- und mittelstandsfreundliche Lohn- und Einkommensteuertarif (vgl Rn 76). Ziel war ein gerechtes und einfacheres Steuersystem, das die berufliche Leistung anerkennt, der wirtschaftlichen Belastung der Familie durch Unterhaltsverpflichtungen besser Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 4.2 Gewinnermittlung und Besteuerung der Auslandsbetriebsstätte im Ausland

Rz. 23 Aufgrund der beschränkten Steuerpflicht der deutschen Spitzeneinheit wird der Betriebsstättenstaat die Einkünfte der Auslandsbetriebsstätte (unabhängig vom deutschen Steuerrecht) nach seinen steuerrechtlichen Vorschriften bestimmt, wobei die Einkünfte separat ermittelt oder aus den Gesamteinkünften der Spitzeneinheit abgeleitet werden können; sofern die Einkünfteaufte...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / Zusammenfassung

Auslandsbetriebsstätten deutscher Spitzeneinheiten [1] werden niederlassungs- bzw. gesellschaftsrechtlich regelmäßig durch eine rechtlich unselbstständige Organisationseinheit begründet; ist diese auch organisatorisch unselbstständig, handelt es sich meist um Geschäftsstellen, Verbindungsbüros, Fabrikationsstätten oder Kundenzentren. (Rechtlich unselbstständige) Niederlassung...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 3 Das Excel-Tool

Das Excel-Tool berechnet die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Sie müssen lediglich die Kerndaten Ihrer Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.000 EUR wie Bezeichnung, Anschaffungswert, ggf. Abschreibungszeitraum und Anschaffungsmonat zu erfassen. Einmalig tragen Sie noch – falls bekannt – Ihren Spitzensteuersatz ein. Das Excel-Tool zeigt Ihnen, mit welchen Abs...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 3.3 Auflistung der Wirtschaftsgüter

Die Auflistung der Wirtschaftsgüter enthält die Kerndaten der einzelnen Wirtschaftsgüter sowie die alternativen Abschreibungshöhen für Pool- und Sofortabschreibung. Der Übersichtsbereich zeigt die verdichteten Daten über alle erfassten Wirtschaftsgüter. Falls Sie Ihren Spitzensteuersatz angegeben haben, werden mögliche Auswirkungen auf die Steuer gezeigt, sofern ein Gewinn e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Verfahren

Rz. 18 Die Steuerermäßigung wird von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Stpfl. bedarf es somit nicht. Macht der Stpfl. Aufwendungen für Zuwendungen an politische Parteien geltend, hat die Steuerermäßigung Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG. Das FA muss Zuwendungen zunächst nach § 34g EStG berücksichtigen und darf erst für den überschießenden Betrag den So...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 3.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG a. F. grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Vorschrift ist die Grundnorm für den Steuerabzug vom KapErtr, weil sie den Kreis der abzugspflichtigen KapErtr festlegt und einige andere wesentliche Regeln enthält. Die nähere Ausgestaltung erfolgt dann durch die nachfolgenden §§ 43a–45d EStG. Zweck der KapSt ist es, durch einen Abzug an der Quelle oder jedenfalls vor der Auszahlung an d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Allgemeines

Während der Zuweisungsartikel regelt, ob und in welchem Umfang der Quellenstaat besteuern kann, legt der Methodenartikel für den Staat der Ansässigkeit des Steuerbürgers ("Wohnsitzstaat") die Methode fest, nach der dieser die Doppelbesteuerung zu vermeiden hat (Freistellung mit Progressionsvorbehalt oder Anrechnung). Die Auswirkungen der Methodenwahl können erheblich sein, w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.4 Überlagernde Besteuerung im Doppelansässigkeitsfall

Verschiedene DBA, wie z. B. Art. 4 Abs. 3 DBA-Schweiz, enthalten auch ergänzende Sonderregelungen für eine Doppelansässigkeit. In den Fällen, in denen natürliche Personen nach den in Abs. 2 genannten Kriterien als in der Schweiz ansässig gelten und in Deutschland ebenso auf Grund einer ständigen Wohnstätte oder eines gewöhnlichen Aufenthalts von mindestens 6 Monaten im Kalend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohnsteuerliche Änderungen ... / Das ändert sich

Der Grundfreibetrag steigt von 12.096 EUR (2025) auf 12.348 EUR (2026). Der Spitzensteuersatz greift ab 2026 erst ab 69.799 EUR (bisher 68.430 EUR).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung / 1 Funktionsweise der Regelung

Nicht entnommene Gewinne von Einzelunternehmern, Gesellschaftern von Personengesellschaften und persönlich haftenden Gesellschaftern von KGaA können unter bestimmten Voraussetzungen mit 28,25 % Einkommensteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert werden. Werden diese Gewinne später entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %, wiederum zuzüglich Solidaritätszu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 4 Veranlagungsarten → Zeile 19

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2025 ein z. v. E. bis zu 12.096 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / c) Vermeidung des Spitzensteuersatzes

Eine Krypto-GmbH bietet die Chance, durch entsprechende Planung die Besteuerung mit dem Spitzensteuersatz zu vermeiden und dadurch die Steuerlast insgesamt zu senken. Beachten Sie: während die Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag mit aktuell 15,825 % (§ 23 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 S. 1 SolZG) für GmbH unumgänglich ist,[33] ergeben sich bei der Gewerbesteuer Spielräume. W...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3f USA / 2.3 Steuertarif und persönliche Freibeträge

Rz. 27 Mit dem am 01.01.2013 in Kraft getretenen American Taxpayer Relief Act of 2012 wurden Steuerfreibeträge (exemptions) und Steuersätze (rates) von federal estate tax, federal gift tax und GST tax (s. Rz. 23) dauerhaft festgelegt. Die Freibeträge für Schenkungen und Erbfälle der Jahre 2018 bis 2025 wurden sodann durch den am 22.12.2017 erlassenen Tax Cuts and Jobs Act of...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tarif und Steuersatz / 3 Begriffserläuterungen

▪ Grundfreibetrag Durch den Grundfreibetrag soll das notwendige Existenzminimum von der Steuer freigestellt werden und damit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. Der Grundfreibetrag seitseit 2023 ist möglicherweise verfassungswidrig. Steuerbescheide ergehen insoweit vorläufig.[1] ▪ Durchschnittssteuersatz Der durchschnittliche St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tarif und Steuersatz / Zusammenfassung

Überblick Der geltende Einkommensteuertarif ist ein progressiver Tarif. Er beginnt für den VZ 2025 mit einem Eingangssteuersatz von 14 %, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Danach steigt der Steuersatz stetig an, bis der Spitzensteuersatz erreicht ist. Dieses stetige Ansteigen des Steuersatzes mit steigendem Einkommen wird Steuerprogression genannt. Es wird davon a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung, steuerl... / 5 Gehaltsumwandlung

Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für eine Direktversicherung nicht zusätzlich zum Arbeitslohn, besteht die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Steuerbefreiung zur Anwendung kommt oder der Arbeitgeber im Rahmen der Übergangsregelung[1] weiterhin von der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch macht. Die Gehaltsumwandlung ist zu empfehlen, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.2 Durchführung der Gewinnermittlung

Rz. 489 Bei der Durchführung der Einnahme-Überschussrechnung ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führen die Anschaffung oder Herstellung noch nicht zum Abzug von Betriebsausgaben; das Abflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Stattdessen sind nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG Abschreibungen anzusetzen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / 1.4 Bemessungsgrundlage und Höhe des Steuersatzes

Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der geldwerten Vorteile wird abweichend von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG auf die tatsächlichen Kosten des Zuwendenden einschließlich Umsatzsteuer abgestellt. Der Bruttobetrag kann aus Vereinfachungsgründen mit dem Faktor 1,19 aus dem Nettobetrag hochgerechnet werden. In die Bemessungsgrundlage sind alle tatsächlich angefallenen Aufwendun...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 4.2 Gewinn-Nivellierung

Im Gegensatz dazu berücksichtigt eine Gewinn-Nivellierung nach dem Gesetz der Normallinie nicht ausreichend, dass bei der GewSt Proportionalsteuersätze gelten und selbst der ESt-Satz nach Erreichen des Spitzensteuersatzes zu einem Proportionaltarif wird. Es werden unter Umständen beträchtliche Gewinnverlagerungen in Kauf genommen und infolgedessen "zinslose Steuerkredite" ve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.3 Familienleistungsausgleich

Rz. 5 Nach Auffassung des BVerfG hat der Gesetzgeber grds. die Wahl, auf welche Weise er die geminderte Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern berücksichtigt, durch Kinderfreibeträge, durch die Gewährung von Kindergeld oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten entsprechend dem bisherigen (bis 1995) dualen System.[1] Mit dem JStG 1996 v. 11.10.1995[2] wurde mit Wir...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Persönlich

Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränkte oder erweit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Tarifliche ESt und Mindeststeuer

Rz. 78 Die tarifliche ESt wird bei beschr. Stpfl. zwingend nach § 32a Abs. 1 EStG, d. h. nach der Grundtabelle, ermittelt. Das gilt auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Eine Anwendung der Splittingtabelle erfolgt in keinem Fall. Auch die Erweiterung der Möglichkeit der Splittingbesteuerung nach § 32a Abs. 6 EStG ist gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG ausgeschlossen. Rz. 79...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Grundfreibetrag

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Als Grundfreibetrag wird der Betrag bezeichnet, bis zu dem ein zu versteuerndes Einkommen nicht besteuert wird (§ 32a Abs. 1 EStG, Anhang 10). Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass den Menschen ein Einkommen verbleibt, welches für den Lebensunterhalt absolut notwendig (Existenzminimum) ist. Daher erfolgt aufgrund der allgemeinen Preisentwick...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.6 Belastungsvergleich

Rz. 4 Belastungsvergleich bei Thesaurierung (bis Vz 2007) in EUR:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 34a EStG ist durch G. v. 14.8.2007[1] mit Wirkung ab Vz 2008 eingeführt worden (§ 52 Abs. 34 EStG). Bilanzierenden Einzel- und Mitunternehmern wird das Wahlrecht eingeräumt, mit ihren Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (Gewinneinkünfte) in vergleichbarer Weise wie Kapitalgesellschaften steuerlich belastet zu werden. Hi...mehr