Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialwohnung

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a

Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. Die Entgeltgruppe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das italienische Umsatzsteuerrecht kennt sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere: Ausfuhrlieferungen (Frist 90 Tage, vgl. Ar...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das rumänische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar 5 % und 9 % (vgl. Art. 291 Steuergesetz). Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ermäßigte Steuersatz von 9 % gilt u. a. für bestimmte Prothesen außer Zahnprothesen, orthopädische Hilfsmittel, die meisten Medikamente, die meisten Lebensmittel und Tierfuttermittel, außer...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das polnische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar 5 % und 8 % (vgl. Art. 41 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ermäßigte Steuersatz von 8 % gilt u. a. für verschiedene landwirtschaftliche Produkte, Restaurantleistungen mit Ausnahme von Getränken (außer Kaffee, Tee und Wasser) und einzelnen S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Grunderwerbsteuer in an Deutschland angrenzenden Staaten

Rz. 11 In allen an Deutschland angrenzenden Staaten – mit Ausnahme von Dänemark, Tschechien und Polen – wird eine der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer bzw. Abgabe erhoben. Häufig sind diese Abgaben als "Registersteuer" ausgestaltet. Die Steuersätze liegen zwischen 1 % in einzelnen Kantonen der Schweiz und 12,5 % in Belgien. Näheres zur landeseigenen Bezeichnu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.11 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar); N/A = nicht verfügbar; – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.10 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar) – alte EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.12 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar); N/A = nicht verfügbar (Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 6. Ermäßigungsverfahren (Abs. 5)

Rz. 198 [Autor/Stand] In § 4 Abs. 5 Satz 1 HmbGrStG ist geregelt, dass eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahlen nach § 4 Abs. 3 und 4 HmbGrStG nur auf Antrag gewährt wird, wenn die jeweiligen Voraussetzungen zum Veranlagungszeitpunkt (Beginn des Erhebungszeitraums) vorlagen. Die Ermäßigungen nach § 4 Abs. 1 und 2 HmbGrStG hingegen werden grundsätzlich von Amts wegen gewährt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz[3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 186 [Autor/Stand] Auch das HmbGrStG sieht in § 4 Abs. 4 HmbGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Aus sozialen Gründen soll – abweichend von § 15 Abs. 2 und 3 GrStG – eine Erweiterung der Grundsteuerbegünstigung auf sämtliche Mieter geförderten Wohnraums in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen. Dies geschieht in § 4 Abs. 4 Satz 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.7 Geförderter Wohnraum

Rz. 48 Nach § 558 Abs. 2 Satz 2 ist bei der Vergleichsmietenbetrachtung Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist, nicht zu berücksichtigen. Dies gilt für Sozialwohnungen gemäß §§ 1 ff. WoBindG, also Wohnungen des ersten und zweiten Förderweges sowie mit Wohnungsfürsorgemitteln oder mit Aufwendungshilfen gef...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.7 Heilung der fehlerhaften Abrechnung

Eine nicht nachvollziehbare Abrechnung kann nicht durch nachträgliche Erläuterung geheilt werden. Vielmehr ist eine neue Abrechnung zu erstellen.[1] Hat der Vermieter dagegen ordnungsgemäß abgerechnet, ist der Abrechnungsanspruch des Mieters erfüllt, sodass er keine neue Abrechnung mehr verlangen kann. Ob die Abrechnung auch inhaltlich richtig und vertragsgemäß ist, betrifft ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Instandhaltungskostenpauschale / 4 Schönheitsreparaturen

Die Kosten der Schönheitsreparaturen in Wohnungen (Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen gem. § 28 Abs. 4 II. BV sind in den Sätzen nach § 28 Abs. 2 II. BV nicht enthalten. Trägt der Vermieter die Kosten der Schönheitsreparaturen, dürfen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.4 Berücksichtigung von Minderungs- und Zurückbehaltungsansprüchen

Auseinandersetzungen über die Berechtigung des Mieters zur Mietminderung muss der Vermieter nicht in einem dem Räumungsprozess vorgehenden Forderungsprozess austragen. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB knüpft die außerordentliche Kündigungsbefugnis des Vermieters allein daran, dass der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug geraten ist. Des Weiteren hängt die Wirksamkeit der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzmieter – Rechte und P... / 2.1 Interessenabwägung

Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter, der ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrags ganz erheblich überragt.[1] Diese Voraussetzungen sind i. d. R. nicht gegeben, wenn d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abstandszahlung / 1 Freie Vereinbarung

Grundsätzlich können Abstandszahlungen frei vereinbart werden. Lediglich bei Sozialwohnungen sind einmalige Leistungen mit Rücksicht auf die Überlassung der Wohnung unzulässig.[1] Eine Vereinbarung, durch die sich der Mieter verpflichtet, für den erhöhten Verwaltungs- und Vermietungsaufwand infolge der vorzeitigen Vertragsauflösung eine Pauschalabgeltung in Höhe von einer Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abstandszahlung / 3 Bei öffentlich gefördertem Wohnraum

Bei Sozialwohnungen sind Leistungen des neuen an den alten Mieter als verbotene Abstandszahlung unzulässig[1], soweit der Kaufpreis den Wert der Gegenstände zum Zeitpunkt der Übergabe übersteigt.[2] Hinweis Kein Anspruch auf Erstattung Der Mieter hat grundsätzlich bei Beendigung des Mietverhältnisses bei Abstands- und bei Ablösezahlungen weder gegen den Vermieter noch gegen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsgrund – Sonstige ... / 2 Öffentlicher Bedarf

Sozialwohnung Ist eine Sozialwohnung an einen Nichtberechtigten i. S. d. WoBindG vermietet worden, ohne dass ein konkreter Anhalt für die Annahme besteht, der Vermieter habe bei Vertragsschluss die fehlende Berechtigung des Mieters gekannt, besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung dieses Mietverhältnisses, wenn später die zuständige Behörde die Kündi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026

Das Mietrecht wird weiter verschärft, die Grundsteuer kommt wieder auf den Prüfstand, die große Reform des Baugesetzbuchs wird vollendet – welche Änderungen Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter & Co. im Jahr 2026 erwarten. Einige Gesetze hat der Bundestag im alten Jahr noch beschlossen, manche haben den Bundesrat noch im Dezember passiert. Andere Vorhaben wurden auf den...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen

Die Baubranche hat es immer häufiger mit organisierter Kriminalität zu tun – ein Gesetz soll jetzt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken. Die Einheit des Zolls klärt unter anderem Verstöße gegen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen auf. Die Höhe des Gesamtschadens durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wird in der Jahresbilanz 2024 des Zolls auf 766 Mio...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.8 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 7, 8, 9a und 9b Fallgr. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 4 zu Teil I definiert. Dort heißt es: "Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Neun Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau

Der Bund investiert für die Programmjahre 2026 und 2027 insgesamt 9 Mrd. EUR in den sozialen Wohnungsbau der Länder – Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hat die Förderung nun auf den Weg gebracht. In den vergangenen Jahrzehnten nahm der Bestand an sozialem Wohnraum kontinuierlich von mehr als drei Millionen auf etwa eine Million Wohnungen ab. Die Bundesregierung will deshalb ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Vereinbarung des Umlageschlüssels

Rz. 1 § 556a gilt für sämtliche Wohnraummietverhältnisse, auch für Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden sind (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), für Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietete Wohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- und Jugendwohnraum (§ 549 Abs. 3). § 556a gilt auch fü...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.4 Modulare Förderung und Ergänzungsbausteine

Darüber hinaus werden weitere Fördermodule angeboten: Zum Beispiel für Barrierefreiheit, besondere energetische Qualität oder innovative Baukonzepte. Auch Modernisierungen bestehender Gebäude oder Bindungsverlängerungen werden auf Antrag durch Zuschüsse oder Darlehen unterstützt. Durch diese gestaffelten und modularen Instrumente kann Hamburg jährlich mehrere tausend neue Soz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.3 Laufende Zuschüsse

Für Sozialwohnungen werden in Hamburg zusätzliche regelmäßige Zuschüsse gewährt, die monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche ausgezahlt werden und die Mietpreise langfristig stabil bleiben. Die Zuschusshöhe variiert abhängig vom Grundstückswert und der Projektausführung (zwischen 0,40 EUR/m2 und 3,50 EUR/m2). So bleibt der geförderte Wohnraum auch für mittlere Einkommensgruppe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.1 Zinsverbilligtes Darlehen

Hamburg vergibt durch die IFB Hamburg besonders günstige, langfristige Darlehen für den Neubau, die Modernisierung oder Erweiterung von Sozialwohnungen. Der Anfangszinssatz beträgt meist 1 % fest für 30 Jahre. Diese vergünstigten Kredite reduzieren die finanzielle Belastung für Investoren und Bauherren und erleichtern die Realisierung bezahlbarer Projekte. Die Vergabe erfolg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.1 Förderweg 1 – Klassischer Sozialwohnungsbau

Dieser Förderweg sichert den Bau klassischer Sozialwohnungen für Haushalte, deren Einkommen maximal 60 % über den im HmbWoFG festgelegten Einkommensgrenzen liegt. Etwa 36 % der Hamburger Haushalte können hiervon profitieren. Die maximale Anfangsmiete beträgt im Jahr 2025 7,25 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Senat stellt Fördermittel für mindestens 2.300 Wohneinheiten jäh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Förderweg 3 – Mittleres bis gehobenes Einkommen

Der 3. Förderweg richtet sich an Haushalte mit Einkommen bis maximal 140 % über den im Wohnraumförderungsgesetz definierten Grenzen, sodass bis zu 65 % der Hamburger Haushalte gefördert werden können. Die Anfangsmiete kann bis zu 12,25 EUR pro Quadratmeter betragen. Auch hier vergibt der Senat jährliche Fördermittel für rund 350 Wohneinheiten. Der Förderumfang umfasst ebenfal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 560 gilt nur für Wohnraum, nicht dagegen für Geschäftsraum (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 560 Rn. 1; Geldmacher, Wohnungsbaurecht, November 2005, § 560 Anm. 1.1), was sich aus § 549 Abs. 1 und daraus ergibt, dass § 578 Abs. 2 § 560 auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, nicht für anwendbar erklärt (OLG Rostock, Urteil v. 10.4.2008, 3 U 158/0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Garage/Stellplatz im Mietrecht / 2 Selbstständiger Garagenmietvertrag

Die Parteien begründen ein vom Bestand des Wohnraummietvertrags unabhängiges und isoliert kündbares Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz bzw. eine Garage, wenn sie die Vermietung des Stellplatzes bzw. der Garage in einer gesonderten Mietvertragsurkunde regeln und der Mietvertrag über den Stellplatz an keiner Stelle auf den Wohnungsmietvertrag Bezug nimmt. Dies gilt auch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Konkludenter Ausschluss.

Rn 12 Ein Ausschluss kann sich gem § 557 III Hs 2 Alt 2 auch aus den Umständen ergeben (BGH ZMR 04, 408, 409; Sternel FS Blank, 421, 431). Um das zu ermitteln, bedarf es einer umfassenden Auslegung des gesamten Vertrags einschl der außerhalb des Vertrags liegenden Umstände (BGH ZMR 04, 408, 409). Für die Auslegung kommt es entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung des Vert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigtes Interesse, § 573 I 1.

Rn 7 In § 573 II Nr 1–3 sind (vgl ›insb‹, § 573 II) nur Regelbeispiele für berechtigte Interessen aufgezählt; zum ›artverwandten‹ Interesse AG Hbg-Blankenese ZMR 16, 208. Ein auf § 573 I gestütztes berechtigtes Interesse muss den Regelbeispielen zumindest entsprechen, dh vergleichbares Gewicht haben (BGH ZMR 17, 722 für soz. Wohngruppenprojekt; BGH ZMR 17, 791). Hierzu zähle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Der Anwendungsbereich erfasst, aber beschränkt sich auch, auf alle Wohnraummietverhältnisse, auch die in § 549 II, III genannten Arten von Wohnraum (bei Sozialwohnungen § 4 VII WoBindG; vgl dazu Porer NZM 05, 489f). Erfasst werden auch Werkswohnungen, sofern Mietrecht anwendbar ist sowie Genossenschaftswohnungen, wenn der Eintrittsberechtigte die Absicht hat, in die Gen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Den Begriff des gewöhnlichen – in Abgrenzung des vorübergehenden oder gelegentlichen – Aufenthalts eines Kindes – (zum hiervon abw zu definierenden gewöhnlichen Aufenthalt eines Beteiligten Art 3 Rn 4) – hat der EuGH (FamRZ 18, 1426 = ECLI:EU:C:2018:513; 17, 1506 = ECLI:EU:C:2017:436 [zu Art 11 Brüssel IIa-VO]; 17, 734; 11, 617; 09, 843; Anm Mankowski GPR 11, 209; Pirru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 563,– anzusetzen. Kosten für (Mobil-)Telefon, Internet, Kabelfernsehen und GEZ müssen aus diesem Betrag finanziert ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.2 Fehlerhafte Abrechnung

Bei Vorlage einer fristgemäßen, aber fehlerhaften Abrechnung ist zu prüfen, ob dadurch die Abrechnungsfrist als gewahrt anzusehen ist oder ob die Abrechnung wie eine nicht gemachte Abrechnung behandelt werden muss. Letzteres hätte zur Folge, dass der Vermieter nach Fristablauf zwar eine korrekte Abrechnung vorlegen kann bzw. auf Verlangen des Mieters sogar vorlegen muss, mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Vereinbarung von Abschlagszahlungen

Bei frei finanziertem Wohnraum Im frei finanzierten Wohnungsbau dürfen lediglich die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung nicht in der Miete enthalten oder als Pauschale vereinbart sein (Unzulässigkeit einer Warmmiete), da diese nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung getrennt zu erfassen und zu verteilen sind. Bezüglich der übrigen Betriebskosten steht es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tod des Mieters / 5 Kündigungsrecht des Vermieters (§ 563 Abs. 4 BGB)

Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Fristbeginn ist maßgeblich, wann der Vermieter von der Person des Eingetretenen Kenntnis erlangt hat. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtung des Mietvertrags / 2 Anfechtung durch den Mieter

Für die Anfechtung des Mieters gelten die in Abschn. 1 dargelegten Grundsätze entsprechend. Der Mieter kann seine Willenserklärung und damit den Mietvertrag anfechten, wenn er sich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Wohnung geirrt hat. Praxis-Beispiel Anfechtungsgrund für Mieter Ein Anfechtungsgrund liegt hier dann vor, wenn sich der Mieter darüber irrt, ob die Wohn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Fortführung der Finanzhilfen nach der Bundestagswahl

Themen der Förderung Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 könnte es zu einer Neuausrichtung kommen. Themen, die dabei eine Rolle spielen könnten: Klimaschutz: Ein verstärkter Fokus auf klimagerechten Wohnungsbau ist denkbar, insbesondere in Form von Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Demografischer Wandel: Die Schaffung barrierefreien Wohnraums für ä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1.2 Finanzielle Förderung auf Rekordniveau

3,5 Milliarden EUR Seit 2020 stellt der Bund zweckgebundene Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereit. Bis 2028 sollen insgesamt 21,65 Mrd. EUR investiert werden. Dazu gehören: 3,15 Mrd. EUR für 2024 3,5 Mrd. EUR jährlich ab 2025 Ein besonderer Fokus liegt auf Programmen für studentisches und junges Wohnen. Bereits 2023 führte dies zu einem deutlichen Anstieg geförderter Wohnei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / IV. Bedeutung des Bleibewillens

Rz. 29 Der gewöhnliche Aufenthalt wurde früher im nationalen IPR in Deutschland als "faktischer Wohnsitz"[31] charakterisiert, um deutlich zu machen, dass voluntative Elemente – die beim Wohnsitz so bedeutend sind – hier keine Rolle spielen. In der Tat ersetzte der EuGH das "subjektive Element" des Wohnsitzbegriffs bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wirtschaftsweise schlagen Abschaffung der Mietpreisbremse vor

Im Jahresgutachten widmen die Wirtschaftsweisen dem Wohnungsmarkt ein eigenes Kapitel. Scharf ins Gericht geht der Sachverständigenrat mit der Mietpreisbremse und fordert im Kern mehr Anreize für den Wohnungsneubau. Die sog. Wirtschaftsweisen – ein beratendes Gremium aus 5 Volkswirtschaftsprofessoren – fordern im Jahresgutachten 2024/25 unter dem Titel "Versäumnisse angehen,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 4.2 Ermittlung des Grundsteuermessbetrags

Die Grundsteuerwerte für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen werden im nächsten Schritt mit einer Grundsteuermesszahl multipliziert um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten. Berechnungsformel: Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag. Die Steuermesszahl beträgt grundsätzlich 100 % sowohl für die Äquivalenzbeträge für Flächen des Grund und Bodens...mehr