Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderprüfung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXII. Weitere gesetzlich vorgesehene Posten

Rz. 195 [Autor/Zitation] Das HGB und das AktG sehen weitere Posten vor, die beim Vorliegen entsprechender Sachverhalte gesondert auszuweisen sind. Soweit diese Posten als Untergliederung oder Davon-Vermerk zu bestimmten gesetzlichen Posten ausgestattet sind, sind sie bei den jeweiligen Posten behandelt. Darüber hinaus kommen insbes. in Betracht: § 277 Abs. 3 Satz 2: Erträge un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.1 Wirksame Außenprüfung

Rz. 64 Eine Hemmung nach Abs. 4 tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen wird. Damit setzt das Gesetz (ungeschrieben) voraus, dass überhaupt eine Außenprüfung erfolgt. Kommt es nicht zu einer Außenprüfung, kann die Außenprüfung nicht "begonnen" sein. Eine nur geplante, nicht erfolgte Außenprüfung hat die Wirkung der Ablaufhemmung nicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d bis 138k AO:...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein "Vor-Ort-Umsatz" von einem "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art und Weise der Bestellung maßgeblich. Bringt der Gast eines Restaurationsbetriebs mit diesem zuzurechnenden Verzehrvorrichtungen zum Ausdruck, dass er eine Speise vor ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält für die in § 5 Abs. 1 Nr. 1 FVG genannte Aufgabe des BZSt (Mitwirkung an Außenprüfungen) die Regelung im Einzelnen. Sie ist Ausfluss des Art. 108 Abs. 4 S. 1 GG, der gesetzliche Bestimmungen über ein Zusammenwirken von Bundes- und Landesfinanzbehörden für solche Bereiche ermöglicht, in denen dadurch der Vollzug der Steuergesetze erheblich verbess...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: 10 typische... / 2.7 Option bei Grundstückslieferung

Ein weiteres Problem kann sich im Rahmen von Grundstückskaufverträgen ergeben. Hier sieht § 9 Abs. 1 UStG eine Verzichtsmöglichkeit auf die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG vor (Option zur Steuerpflicht). § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG schränkt diese Möglichkeit jedoch wieder ein, indem ein Verzicht nur in dem nach § 311b Abs. 1 BGB notariell zu beurkundenden Vertr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Der innergemeinschaftliche Informationsaustausch nach der EU-Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 179 Allgemein ist zunächst festzuhalten, dass es bei dem innergemeinschaftlichen Informationsaustausch und generell bei der Zusammenarbeit der Finanzbehörden um eine besondere Ausprägung der Amtshilfe für die Zwecke der grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung geht. Diese "Amtshilfe" kann zwar grundsätzlich auch in Strafverfahren in Anspruch genommen werden, dabei stehen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.1 Zwangsverwalter

Rz. 58 Der Zwangsverwalter hat nach § 152 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das der Zwangsverwaltung unterworfene Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Durch die Beschlagnahme des Grundstücks wird dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Verwaltung und Benutzung des Grunds...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.3 Ergebnisverwendung

Rz. 211 Gemäß § 275 HGB endet das gesetzliche Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Was mit dem erzielten Ergebnis geschehen soll, ergibt sich nicht hieraus. Zwar eröffnet § 268 Abs. 1 HGB allen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, die Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Vorbemerkung

Rz. 120 Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und dessen Absicht zur unternehmerischen Verwendung der bezogenen sonstigen Leistung stellen die zwei wesentlichen Tatbestandsmerkmale für eine Festlegung des Leistungsorts nach § 3a Abs. 2 UStG und des Eintritts der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Nr. 1 UStG dar[1]; sie haben auch Einfluss darauf,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / II. Überwachungsaufgabe

Rz. 2 Der Umfang und die Intensität der Überwachungsaufgabe ist jeweils im Einzelfall so zu bestimmen, dass eine effektive Überwachung gewährleistet ist. Bereiche, die einwandfrei organisiert sind und funktionieren, bedürfen einer geringeren Kontrolle als Dezernate, bei denen es verstärkt zu Versäumnissen kommt. Die Überwachungsaufgabe muss nicht engmaschig erfolgen, der Vor...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kontrollmitteilung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Stößt ein FA – oder sein beauftragter Prüfer – auf steuerliche Verhältnisse von Personen, die eine Überprüfung durch ein anderes FA angezeigt erscheinen lassen, teilen sich die beteiligten FÄ ihre Erkenntnisse behördenintern im Wege von schriftlichen Hinweisen mit, die als Kontrollmitteilungen (KM) bezeichnet werden. KM entstehen idR anlässli...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Mieterstrom aus PV-Anlage

Leitsatz Wer den Strom für seine Wohnungsmieter über eine PV-Anlage (zumindest teilweise) selbst erzeugt, erbringt damit eigenständige (steuerpflichtige) Leistungen. Der Vorsteuerabzug aus der PV-Anlage ist deshalb möglich. Sachverhalt Der Kläger machte aus der Anschaffung einer PV-Anlage im Jahr 2018 einen Vorsteuerabzug in Höhe von rund 10.000 EUR geltend. Zur Begründung führte er an, dass er zwar die 7 Wohnungen seines Mehrfamilienhauses umsatzsteuerfrei vermietet habe, der Strom aus der PV-An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 6 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 38 Im Hinblick auf die für sie geltende schriftliche oder elektronische Form fallen Prüfungsanordnungen unter § 121 AO. Sie sind daher mit einer Begründung zu versehen, soweit dies zu ihrem Verständnis erforderlich ist.[1] Da der Erlass einer Prüfungsanordnung im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde liegt, bezieht sich dieses Begründungserfordernis auch auf die für die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Supersportwagen als Ausstel... / Hintergrund

Der Kläger betreibt einen Mobilfunkshop. Daneben beabsichtigte er die Eröffnung eines Sportwagenzentrums mit Werkstatt und Waschanlage, dessen Bau er nach und nach durch die Einnahmen seines Mobilfunkshops und durch ein noch ausstehendes Darlehen finanzieren wollte. Im Jahr 2017 kaufte er dafür ein Grundstück und meldete im Jahr 2019 ein Gewerbe für den Kauf und Verkauf von A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Geltungsbereich von § 319

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 ist anzuwenden auf alle gesetzlich vorgeschriebenen AP i. S. d. §§ 316ff., sowie auf all jene AP, bei denen ein § 322 nachgebildeter BV erteilt wird (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 1f. BS WP/vBP (WPK (2022)); BGH, Urteil vom 21.01.2010, Xa ZR 175/07, DB 2010, S. 436ff.). Dies umfasst mitunter neben AP nach Maßgabe des PublG (vgl. §§ 6 Abs. 1 und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Recht des anderen EU-Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 76 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG ist (wie bei den Befreiungen nach S. 1 Buchstaben c, d und f der Vorschrift) – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1] Der Unternehmer hat als Voraussetzung der Steuerbefreiung zwingend mit der ih...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Chöre

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Umsätze von Chören, die entweder Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände sind oder gleichartige Unternehmer darstellen, sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) steuerbefreit. Durch Inanspruchnahme der Steuerbefreiung wird der Vorsteuerabzug entsprechend ausgeschlossen (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anha...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.2.1 Praktische Durchführung der Überwachung

Rz. 702 Die wichtigste gesetzliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung (§ 52 Abs. 1 und § 111 Abs. 1 AktG). Rz. 703 Bei der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats können viele Unklarheiten auftreten. In der gängigen Literatur zum Gesellschaftsrecht werden zwar teilweise auch Einzelfragen behandelt, durchweg aber keine konkreten Ratschläge zur p...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verzögerungsgeld / 2.1 Auskunftserteilung nur im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung

Fraglich war, ob die Nichterteilung von Auskünften nur im Rahmen einer Außenprüfung nach § 146 Abs. 2c AO sanktioniert werden konnte. Es ist hier zunächst wichtig zu erkennen, dass die Bestimmung auf eine Außenprüfung abstellte, nicht allein auf eine Betriebsprüfung; dies hat zur Folge, dass alle Steuerpflichtigen hiervon betroffen sind, bei denen nach § 193 Abs. 2 AO eine s...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 14.2 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, bei der das Finanzamt sehr streng reagiert, wenn der Unternehmer Fehler macht, z. B. Umsatzsteuer zu spät anmeldet, abführt, Rechnungen falsch ausstellt etc. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und eine Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG)[1] sind daher bei Existenzgründern üblich. Bei einer unangemeldeten Umsatzsteuer-Nachschau wird das Finanzamt...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliche Lief... / 6 Wann der Gutglaubensschutz gilt

Hat der Unternehmer eine qualifizierte Bestätigungsabfrage durchgeführt und gab es keinen Anlass zu Beanstandungen, darf er seine Lieferung in das andere EU-Land umsatzsteuerfrei ausführen. Stellt sich später heraus, dass der Empfänger ihm gegenüber unzutreffende Angaben gemacht hat, die im Zeitpunkt der Lieferung trotz aller Sorgfalt nicht erkennbar waren, genießt der Liefe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.1 Allgemeines

Rz. 225 Eine auf Vertrag beruhende Forderung ist zu aktivieren, wenn sie rechtlich oder wirtschaftlich entstanden ist. Bei vertraglich begründeten Ansprüchen liegt der Forderung eine vertragliche Verpflichtung des Schuldners zugrunde, er hat dem Entstehen der Forderung also (grundsätzlich) zugestimmt, sodass erwartet werden kann, dass er die Forderung bei Fälligkeit erfüllen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Ist eine Geschäftsveräußeru... / Hintergrund

Der Kläger war in den Jahren 2012 bis 2019 Eigentümer von Grundstücken mit insgesamt rund 40.000 Quadratmetern – einem ehemaligen Gutsbesitz. Er firmierte als eingetragener Kaufmann (e. K.) und gab an, im Rahmen eines Ferienparks Beherbergungsumsätze mit barrierefreien Ferienappartements, Umsätze aus der Bewirtung von Gästen, aus der Vermietung von Sportgeräten und Fahrrädern so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Weitere Sonderposten der Passivseite

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Leistungspflichten des Abschlussprüfers

Rn. 68 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der AP sollte im Prüfungsvertrag festlegen, welche Leistungen von ihm i. R.d. Pflichtprüfung erbracht werden sollen und welche nicht. Der Auftraggeber kann z. B. daran interessiert sein, dass bestimmte Prüfungsfelder intensiver geprüft werden sollen als bei der JA-Prüfung notwendig. Soweit Sonderwünsche des Auftraggebers das Ziel der Pflichtp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschluss

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die GmbH zeichnet sich gegenüber einer AG, KGaA bzw. SE dadurch aus, dass das Recht der GmbH in einigen Teilen dispositiv ist. So kann die Rechtsstellung der Gesellschafter untereinander im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden (vgl. § 45 Abs. 1 GmbHG). Diese sog. Satzungsautonomie einer GmbH erlaub...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nachforderungszinsen / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Nachzahlungszinsen durch Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Im April fand bei Schreinermeister Hans Groß eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. Neben einer Umsatzsteuernachzahlung wurden auch Nachzahlungszinsen i. H. v. 1.500 EUR festgesetzt. Buchungsvorschlag:mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 9.1.2.2 Schwelle bei Aktionären, Erläuterungsrecht (Abs. 2)

Rz. 111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Um den Aufwand für die Gesellschaft in Grenzen zu halten, ist für die Gesellschafter nach Abs. 1 Satz 1 ein Schwellenwert von 1 % des Grundkapitals oder von 100.000 EUR Börsenwert festgesetzt (Abs. 2 Satz 1, vgl. §§ 142 Abs. 2, 148 AktG). Mehrere Gesellschafter können sich zusammenschließen, um die Schwelle zu erreichen. Die Schwelle kann au...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.2 Aktienrechtliche Sanktionen

Rz. 297 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besondere Regelungen zur Sanktionierung der aktienrechtlichen Jahresabschlusspflicht sind im Aktiengesetz enthalten. Die wesentliche Rechtsfolge einer Verletzung der Bilanzierungspflicht ist die Nichtigkeit des gesamten Jahresabschlusses gem. § 256 AktG. Die Nichtigkeit wirkt gem. den allgemeinen Vorschriften der §§ 134, 139 BGB zurück auf d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.1.2 Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Abschlussprüfer haftet gem. § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB sowohl der Kapitalgesellschaft bzw. einer gem. § 264a HGB gleichgestellten Gesellschaft als auch einem verbundenen Unternehmen, wenn bei der Abschlussprüfung durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung Schäden verursacht worden sind. Die Vorschrift findet auch bei anderweitiger...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.2 Vorgeschriebene Angaben

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der materielle Inhalt des Anhangs ergibt sich aus folgenden Rechtsquellen:[1] §§ 284, 285 HGB (explizit genannte Angaben), Angaben, die Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz oder GuV begleiten (z. B. § 277 Abs. 4 Satz 2 HGB) und Vorschriften, die nicht innerhalb des HGB, sondern in rechtsformspezifischen Gesetzen verankert sind (z. B. GmbH,...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.2.2 Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 41 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Am stärksten in der Diskussion steht der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.[1] Das beruht darauf, dass Dritte mit dem Jahresabschluss in Berührung kommen und diese Informationen als Grundlage für ihr Verhalten als Anleger oder Kreditgläubiger nehmen. Notwendige Voraussetzungen für die Einbeziehung in die Schutzwirkungen eines fremde...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.2.1.2 Geltungsbereich

Rz. 96 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich des § 319 HGB erstreckt sich auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen. Die Anwendbarkeit des § 319 HGB ergibt sich darüber hinaus auch aus Verweisungen in Spezialvorschriften. Hierzu zählen u. a. §§ 6 Abs. 1 und 14 Abs. 1 Satz 2 PublG, §§ 340k und 341k HGB sowie § 11 Abs. 1 Satz 1 UmwG. Hierbei bestehen z. T. jedoch, wie...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 1.3 Bilanz

Rz. 5 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Bilanz (von spätlateinisch bilanx, Waage) bezeichnet man eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts, etwa des Einzelkaufmanns oder der Gesellschaft als Unternehmensträger.[1] Sie ist eine kurzgefasste und stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) in Kontenform.[...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.1 Gesetzliche Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung

Rz. 1 Die Vorschriften der AO zur Durchführung einer Außenprüfung folgten in der Vergangenheit der traditionellen Vorstellung, dass eine Buchführung papiergestützt erstellt wird. Dieses gesetzgeberische Konzept hatte mit der Wirklichkeit jedoch seit Jahrzehnten nichts mehr gemein. In der Realität hatte die EDV-gestützte Buchführung schon seit langem Einzug in die Unternehmen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.2 Einsatz des IDEA-Zusatzprogramms AIS TaxAudit

Rz. 93 Die Firma CaseWare Germany GmbH hat einige regelmäßig wiederkehrende Prüfungsfelder identifiziert und in der Software AIS TaxAudit umgesetzt. AIS TaxAudit stellt eine Erweiterung zu IDEA dar, die Schritt für Schritt durch die einzelnen Phasen einer digitalen Prüfung führt. Im Rahmen dieses Programms werden die einzelnen Arbeitsschritte visualisiert und können so auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5 Datenzugriff der Finanzverwaltung

Die Finanzbehörde hat das Recht, die mithilfe eines Datenverarbeitungssystems (DV-System) erstellten und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Wichtig Datenzugriff nur während der Außenprüfung Das Recht auf Datenzugriff steht der Finanzbehörde nur im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zu. Durch die Regelungen zum Datenzugriff wird der sachliche Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3 Form der Aufbewahrung

Die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen müssen geordnet aufbewahrt werden. Ein bestimmtes Ordnungssystem ist nicht vorgeschrieben. Die Ablage kann z. B. nach Zeitfolge, Sachgruppen, Kontenklassen, Belegnummern oder alphabetisch erfolgen. Bei elektronischen Unterlagen ist ihr Eingang, ihre Archivierung und ggf. Konvertierung (Überführung/Umwandlung von Daten eines Datenformats...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Merkblatt zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind; Neubekanntgabe des Merkblattes: Mit diesem Schreiben wird das BMF-Schr. v. 4.2.2014 (BMF v. 4.2.2014 – IV D 3 - S 7424f/13/10001, BStBl. I 2014, 229), ersetzt durch das BMF, Schr. v. 31.8.2020 (BMF v. 31.8.20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 147 Abs. 6 Satz 1 AO (§ 379 Abs. 2 Nr. 1h AO)

a) Allgemeines Rz. 523 [Autor/Stand] Der Bußgeldtatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1h AO wurde gemeinsam mit § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 sowie Abs. 2 Nr. 1i AO durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021[2] zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3 Weitere gesetzliche Besonderheiten für die AG

Neben den oben dargestellten Bestimmungen des HGB gibt es diverse Regelungen aus den Normen des AktG, die Auswirkungen auf den Jahresabschluss einer AG haben können. Nicht weiter eingegangen wird auf die Sonderprüfungen nach dem AktG, die Auswirkungen für den Jahresabschluss oder Teile eines Jahresabschlusses einer AG haben können.[1] Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Garage, Vermietung / 4.1 Schwierige Unterscheidung zwischen Neben- und Hauptleistung

Als problematisch kann sich die Unterscheidung zwischen Neben- und Hauptleistung bei Hotel- und Beherbergungsbetrieben sowie bei Campingplätzen erweisen. Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenden Leistungen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.[1] Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste gehört nicht dazu;...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Rz. 98 Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist eine auf umsatzsteuerliche Sachverhalte beschränkte Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO, die i. d. R. nicht durch Betriebsprüfer, sondern durch spezielle Umsatzsteuer-Sonderprüfer vorgenommen wird. Abgesehen von der Möglichkeit des Übergangs einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b Abs. 3 UStG in eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung, gilt z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Das Verhältnis zur Selbstanzeige nach § 371 AO

Rz. 110 Die Selbstanzeige nach § 371 AO stellt insgesamt eine Ausnahmevorschrift des deutschen Strafrechts dar, denn sie bewirkt Straffreiheit auch bei einer bereits beendeten Steuerhinterziehung. Die Regelung ist in Anbetracht der vielen Selbstanzeigen aufgrund von Kapitalanlagen im Ausland und einigen populären Fällen seit dem Jahr 2010 stark in die Diskussion gekommen und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Rechtsnatur der Umsatzsteuer-Nachschau und Rechtsschutz

Rz. 118 Die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bewirkt zweifellos einen nachhaltigen Eingriff in die Rechte des davon betroffenen Steuerpflichtigen. Nach der überwiegenden Auffassung stellt deshalb die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bereits mit dem sichtbar gewordenen Erscheinen der Prüfer einen mündlichen Verwaltungsakt dar.[1] Zu beachten ist, dass auch g...mehr