Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderprüfung

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Umsatzsteuer-Nachschau / 4.5 Übergang zur Außenprüfung

Wenn die Nachschau hierzu Anlass gibt, kann die Verwaltung unmittelbar (ohne vorherige Prüfungsanordnung) zu einer – regulären – Außenprüfung übergehen. Da die Umsatzsteuer-Nachschau auf die Umsatzsteuer begrenzt ist, kann nach einem Übergang zu einer Außenprüfung nur die Umsatzsteuer geprüft werden. Somit kommt nur die Durchführung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Betrac... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Umsatzsteuer-Nachschau / Zusammenfassung

Begriff Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Bearbeiter Umsatzsteuer-Nachschauen nach § 27b UStG durchführen. Dabei dürfen sie, ohne sich vorher anzukündigen, Unternehmen aufsuchen und sich Informationen über die betrieblichen Verhältnisse verschaffen. Zu diesem Zweck haben die Beamten Zugang zu Grundstüc... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Umsatzsteuer-Nachschau / 3 Rechte des Betroffenen

Die Nachschau darf (ebenso wie eine Kassen-Nachschau[1]) unangekündigt durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass dem Unternehmer nicht mitgeteilt werden muss, wenn eine Umsatzsteuer-Nachschau durchgeführt werden soll. Der Betroffene erhält also vorher keine schriftliche Prüfungsanordnung. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt sich in dem einen oder anderen Fa... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Übergang zur Außenprüfung (§ 27b Abs. 3 UStG)

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 27b Abs. 3 UStG kann ohne vorherige Prüfungsanordnung (§ 196 AO) zu einer Außerprüfung nach § 193 AO übergegangen werden, wenn die bei der USt-Nachschau getroffenen Feststellungen hierzu Anlass geben. Da die USt-Nachschau auf die USt begrenzt ist, kann nach einem Übergang zu einer Außenprüfung nur die USt geprüft werden. Somit kommt nu... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Dauer der Sicherheit

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Sicherheitsleistung kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel längstens für die Dauer der notwendigen Prüfung verlangt werden; damit kann das Vorsteuerabzugsrecht sachgerecht geprüft werden, ohne dass – wie bislang – zusätzlich personelle Ressourcen für die Bearbeitung der Einwendungen des Unternehmers gegen die Vorenthal... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.2.3 Relativ "großzügige" Zeitvorgaben

Rz. 140 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Aufzeichnungen können vom Unternehmer auch nachgeholt werden und müssen nicht zeitnah erfolgen (FG Berlin vom 21.12.1999, 7 K 5176/98, EFG 2000, 521; Hessisches FG vom 14.02.2008, 6 V 1019/07, BFH/NV Datenbank, HI 1979335). Hinweis Eine zeitliche Grenze ergibt sich nur aus der Aufgabenverteilung zwischen den Finanzgerichten und dem BFH: die e... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Digitale Aufzeichnungen und Archivierungspflichten

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 146 Abs. 5 AO können Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch auf Datenträgern geführt werden, soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Es muss insbesondere sichergestellt sein, dass die Daten während der Dauer der Aufbewa... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Nachschau ist Bestandteil eines Maßnahmenkataloges, mit dem der Gesetzgeber im StVBG der missbräuchlichen Inanspruchnahme des Rechts zum Vorsteuerabzug begegnet und der allein im Jahr 2002 zu steuerlichen Mehreinnahmen i. H. v. 2,3 Mrd. EUR führen sollte (von Wallis, UStB 2002, 123, Abschn. I). Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wie die Erfa... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.4 Wider Erwarten kein neuer Vordruck für die USt-Voranmeldung im zweiten Halbjahr 2020 (Rz. 4 Abs. 2 und 3 des BMF-Schreibens)

Rz. 236 Stand: 06/03 – 07/2025 Auch für das BZSt, dem die Entwicklung der Erklärungsvordrucke obliegt, war die USt-Senkung offensichtlich zu kurzfristig. Für den Absenkungszeitraum sind die Umsätze daher in einer (1) Summe in den "Sammel-Pools" der Zeile 28 (Kz. 35 und 36) sowie Zeile 35 (Kz. 95 und 98) zu erfassen. Beratungskonsequenzen: Es ist jetzt schon abzusehen, dass die Betr... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.2 Aktuell: Arbeitnehmereinsatz für private Zwecke: Umsatzsteuerfalle durch geschickte Vertragsgestaltung umgehen

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Vermehrt greift die Finanzverwaltung derzeit i. R. v. Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und auch Lohnsteuer-Außenprüfungen – Letztere allerdings im Rahmen von Kontrollmitteilungen – Fallgestaltungen auf, in denen Arbeitnehmer im Privatbereich ihres Arbeitgebers und damit für außerunternehmerische Zwecke zum Einsatz kommen: Prax... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schreiben des BMF vom 23.12.2002, BB 2003, 556. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzun... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Vorsteuerberichtigung: die ... / Zusammenfassung

Die Vorsteuerberichtigung ist einer der zentralen Punkte, die regelmäßig bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung zu prüfen sind. Aber nicht nur rückwirkend können sich für einen Unternehmer für einen abgeschlossenen Veranlagungszeitraum erhebliche finanzielle Auswirkungen durch die Vorsteuerberichtigung ergeben, auch in Voranmeldungszeiträumen kann schon die Verpflichtu... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Betriebsprüfung / 1.2 Formen der Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung sind verschiedene Formen zu unterscheiden, die zugleich deutlich machen, welche Steuerpflichtigen mit einer Prüfung rechnen müssen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass die Betriebsprüfung regelmäßig unabhängig davon zulässig ist, ob die Steuer festgesetzt ist, ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, ein Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder u... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Betriebsprüfung / 4 Prüfungsanordnung

Im Gegensatz zum Steuerfahnder steht der Betriebsprüfer nicht unangemeldet vor der Tür. Vielmehr wird sein Kommen durch eine Prüfungsanordnung angekündigt; mit dieser erhält der zu Prüfende im Regelfall ein Informationsblatt[1], aus dem sich die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten bei der Außenprüfung ergeben. Die Prüfungsanordnung muss dem Steuerpflichtigen mindes... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Betriebsprüfung / 3 Umfang der Betriebsprüfung

Beim Umfang der Betriebsprüfung ist zwischen dem sachlichen und dem zeitlichen Umfang zu unterscheiden. Der sachliche Umfang lässt sich allgemein aus § 194 Abs. 1 AO ableiten. Danach dient die Betriebsprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. § 4 Abs. 1 BpO überlässt den Umfang der Prüfung dem Ermessen der Finanzverwaltung, die dementsprechen... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Betriebsprüfung / 9 Konsequenzen der Betriebsprüfung

Das Finanzamt wertet den Prüfungsbericht aus und erlässt danach entweder einen erstmaligen oder – Abweichungen von dem bisherigen Steuerbescheid unterstellt – geänderten Steuerbescheid. Letzteres ist regelmäßig ohne Anwendung der Korrekturvorschriften der AO möglich, weil die Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO stehen. Einzelne, im Rahmen einer A... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Sind Vereinsmitgliedsbeiträ... / 2 Zum Urteilssachverhalt/Verfahrensstand

Geklagt hatte ein gemeinnütziger Breitensportverein mit damals zehn aktiven Abteilungen und einer 1. Fußballmannschaft, die der Verein im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb geführt hatte. Für die Heimspeile nahm der Verein Eintrittsgelder. Dieser gemeinnützige Sportverein errichtete einen Kunstrasen-Fußballplatz auf dem gepachteten Vereinsgelände. Die Kosten für die Baureifmac... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.5 Grundsatz der Bilanzidentität

Rz. 31 Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität, die im Steuerrecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird, müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue G... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Umsatzsteuer bei Mitgliedsb... / Hintergrund

Der Kläger ist ein eingetragener, gemeinnütziger Breitensportverein. Sein Zweck ist die Förderung des Sports, insbesondere der Jugendarbeit. Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung ging das Finanzamt davon aus, dass die Mitgliedsbeiträge als Teilnehmergebühren für sportliche Veranstaltungen anzusehen sind, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Rechtsgrundlage hierfür ist ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 1.2 Das System der Umsatzsteuer

Rz. 2 Das System des gegenwärtigen Umsatzsteuerrechts wurde zum 1.1.1968 in der Bundesrepublik eingeführt. Die Steuer (mit Verkehrsteuer- wie auch Verbrauchsteuermerkmalen) soll den Endverbrauch von Lieferungen und sonstigen Leistungen belasten. Um das Steueraufkommen zu sichern, wird die Steuer aber nicht lediglich auf der letzten Stufe – bei Übergang der Leistung an den En... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Keine verdeckte Verrechnung... / I. Einleitung

Die umsatzsteuerliche Behandlung konzerninterner Dienstleistungen zählt seit Jahren zu den konfliktträchtigsten Bereichen des Mehrwertsteuerrechts.[1] In multinationalen Unternehmensgruppen ist es gängige Praxis, zentrale Funktionen – etwa Unternehmenssteuerung, Finanzierung, IT-Services, Personalwesen, Marketing oder Rechtsberatung – auf Ebene der Muttergesellschaft oder sp... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Sonderprüfung nach den §§ 142ff. AktG

Rn. 123 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bezüglich desselben Sachverhalts kann eine Sonderprüfung nach § 142 AktG nicht neben einer Sonderprüfung nach § 258 AktG stattfinden. Nach § 142 Abs. 3 AktG ist eine Sonderprüfung nicht hinsichtlich solcher Vorgänge statthaft, die Gegenstand einer Sonderprüfung nach § 258 AktG sein können. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Kosten der Sonderprüfung

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 258 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 146 AktG trägt die Gesellschaft neben den Kosten der Prüfung (Vergütung des Sonderprüfers nebst Auslagenerstattung; vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 115) auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag stattgibt und den Sonderprüfer bestellt. Lehnt das Gericht den Antrag ab, so sind den Antragstellern die... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Materiell-rechtliche Voraussetzungen der Sonderprüfung (§ 258 Abs. 1 Satz 1 AktG)

I. Anlass für die Annahme Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern ist gemäß § 258 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 3 AktG abhängig von der Antragstellung durch Aktionäre der Gesellschaft (vgl. zur Antragsberechtigung HdR-E, AktG § 258, Rn. 86). In Betracht kommt eine Sonderprüfung nur, wenn Anlass für die Annahme einer nicht unwesentli... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Berücksichtigung der Ergebnisse der Sonderprüfung bis in die Schlussphase der Abschlussarbeiten

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Baumbach/Hueck ((1968), § 261 AktG, Rn. 3) stellen darauf ab, ob der JA schon festgestellt ist; sei dies noch nicht der Fall, solle auch nach bereits erfolgter AP eine Änderung unter Einbeziehung des höheren Ertrags und dessen Prüfung erforderlich sein. Auch Godin/Wilhelmi ((1971), § 261 AktG, Rn. 4) sind der Auffassung, dass, solange noch ein... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sonderprüfung wegen nicht unwesentlicher Unterbewertung

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfung einer nicht unwesentlichen Unterbewertung kann unter drei Gesichtspunkten erfolgen: mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übernahme der Ergebnisse der Sonderprüfung

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In dem nächsten JA sind grds. die Bilanzposten mit den von den Sonderprüfern festgestellten Werten oder Beträgen anzusetzen (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG). Insofern sind die Zahlen, so wie der Sonderprüfer sie nach § 259 Abs. 2 Satz 1 AktG festgestellt hat, vom Vorstand zu übernehmen. Die Unterbewertung muss in dem nächsten JA dadurch rückgä... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonderprüfung wegen Mängeln des Anhangs

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfungsinhalte ebenso wie Prüfungsreihenfolge sind bei Sonderprüfungen wegen Mängeln des Anhangs in § 258 Abs. 1 Satz 3 AktG vorgegeben. Durch die gerichtliche Entscheidung wird der Prüfungsinhalt überdies zumeist eingeengt auf bestimmte (fehlende, unvollständige oder unzutreffende) Angaben im Anhang (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 258, Rn. ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungszusammenhang

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Möglichkeit der Herbeiführung einer Sonderprüfung ist als Minderheitenrecht (vgl. § 258 Abs. 2 AktG) ausgestaltet (vgl. ebenso Frey, WPg 1966, S. 633; Kupsch, WPg 1989, S. 517 (518); Voss, in: FS Münstermann (1969), S. 445 (446)). Die jeweils erforderlichen Quoten für die Ausübung von diesen Minderheitenrechten sind seit dem Gesetz zur Unt... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Sondervorschriften für Kreditinstitute, Finanzdienstleister sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften (§ 258 Abs. 1a AktG)

Rn. 75 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Sonderregelung in § 258 Abs. 1a AktG für Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute sowie Kap.-Verwaltungsgesellschaften wurde – zunächst im Geltungsbereich beschränkt auf Kreditinstitute – durch das BankBiRiLiG in § 258 AktG eingefügt (vgl. zur Vorläuferregelung nach § 26b KWG ADS (1997), § 258 AktG, Rn. 94). Im Zuge der Umsetzung der E... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Regelungszwecke

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als Regelungszwecke des Sonderprüfungsverfahrens nach den §§ 258ff. AktG sind drei Ansatzpunkte zu nennen. So dient das Verfahren der Durchsetzung von Bewertungsvorschriften, soweit sie eine Unterbewertung verbieten. Ferner dient das Sonderprüfungsrecht dazu, die organschaftliche Zuständigkeit der HV, über die Verwendung des Jahresüberschusse... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie bei der JA-Prüfung steht auch bei der Sonderprüfung nach § 258 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Überprüfung von Bewertungsansätzen sowie die Übereinstimmung der Bewertung im JA mit den gesetzlichen Vorschriften im Mittelpunkt der Prüfung. Die Sonderprüfung stellt jedoch auf die Einhaltung von Bewertungsuntergrenzen ab, während i. R.d. JA-Prüfung in ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 259 AktG regelt die Berichtspflicht des Sonderprüfers, insbesondere die Verpflichtung zur Erstellung eines Prüfungsberichts und dessen wesentlichen Inhalt. Namentlich muss der Sonderprüfer die sog. abschließenden Feststellungen (vgl. § 259 Abs. 2, 3f. AktG) treffen, mit denen er nähere Angaben zum Wert von Aktiv- und Passivposten sowie zu de... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fehlende oder unvollständige Angaben

Rn. 47 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Umfang der Berichtspflicht im Anhang ergibt sich aus den §§ 284ff. sowie hinsichtlich bestimmter rechtsformabhängiger Zusatzangaben aus den §§ 58 Abs. 2a, 131 Abs. 1 und 3, 152 Abs. 2f., 158 Abs. 1 und 160 AktG (vgl. im Einzelnen BeckOK-HGB (2025), § 284, Rn. 8ff.; HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 911ff.). Allerdings ist zu beachten, dass einig... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die gerichtliche Entscheidung über den Antrag auf Sonderprüfung ist keine Form oder Begründung vorgeschrieben. Auch lässt die vom Gesetzgeber gewählte Terminologie ("Entscheidung"; vgl. § 258 Abs. 3 Satz 2 AktG) offen, ob das Gericht durch Beschluss, Anordnung oder in anderer Weise entscheidet. Nach überwiegender Ansicht wird zutreffend ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verständnis der Unterbewertung

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Vom Antragsteller darf – abgeleitet aus den vorangegangenen Überlegungen – nicht gefordert werden, dass er einzelne VG oder Verbindlichkeiten als unterbewertet bezeichnet (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 258, Rn. 5). Die Bezugnahme auf den jeweiligen Bilanzposten reicht aus. Jedoch ist der Antragsteller nicht gehindert, im Rahmen seines Antrags au... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Bewertungswahlrechte

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Abgesehen von den vorstehend erläuterten Korrekturen aufgrund veränderter Verhältnisse des § 261 Abs. 1 Satz 2 AktG verlangt § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG den Ansatz mit den von den Sonderprüfern festgestellten Werten oder Beträgen. Meinungsunterschiede bestehen insoweit zu der Frage, ob durch nachträgliche Änderungen der Bewertungsmethoden ein vo... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Struktur des Sonderprüfungsinstrumentariums nach den §§ 258ff. AktG

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Auf Antrag einer qualifizierten Minderheit hat das Gericht den Sonderprüfer zu bestellen, der zu überprüfen hat, ob eine nicht unwesentliche Unterbewertung von Bilanzposten vorliegt oder bestimmte Angaben im Anhang nicht oder nicht vollständig gemacht wurden (vgl. § 258 Abs. 1 AktG). Der Sonderprüfer hat nach § 259 AktG einen schriftlichen Ber... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anlass für die Annahme

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern ist gemäß § 258 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 3 AktG abhängig von der Antragstellung durch Aktionäre der Gesellschaft (vgl. zur Antragsberechtigung HdR-E, AktG § 258, Rn. 86). In Betracht kommt eine Sonderprüfung nur, wenn Anlass für die Annahme einer nicht unwesentlichen Unterbewertung besti... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nicht unwesentliche Unterbewertung

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nicht jeder Anlass für die Annahme einer Unterbewertung rechtfertigt die Antragstellung; vielmehr muss die Unterbewertung von Bilanzpositionen "nicht unwesentlich" sein. Da Unwesentlichkeit ein geringerer Maßstab als Nicht-Wesentlichkeit ist, können an eine nicht unwesentliche Unterbewertung nicht so hohe Anforderungen gestellt werden wie an ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Regelungsgegenstand und -zweck

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 260 AktG behandelt das gerichtliche Verfahren nach Abschluss der Sonderprüfung. Dass überhaupt die Klärung von evtl. Mängeln der Sonderprüfung auf dem Wege eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich wird, soll seltene Ausnahme bleiben, da der Gesetzgeber davon ausging, dass die "Ergebnisse der Sonderprüfung vielfach von allen Beteiligten an... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Qualifikationen (§ 258 Abs. 4 Satz 1 AktG)

Rn. 111 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als vom Gericht zu bestellende Sonderprüfer kommen – anders als i. R.d. Sonderprüfung nach § 142 AktG (vgl. § 143 Abs. 1 AktG) – nur WP oder WPG in Betracht. Die Sonderprüfung nach den §§ 258ff. AktG ist mithin eine Vorbehaltsaufgabe der nach der WPO bestellten oder anerkannten Angehörigen des WP-Berufs (vgl. § 1 Abs. 1, Abs. 3 WPO). VBP ode... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Rechtspolitische Überlegungen

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Sonderprüfungsverfahren führt in der Praxis ein Schattendasein. Praktische Fälle, in denen es zu einer Sonderprüfung nach den §§ 258ff. AktG gekommen ist oder in denen die Vorschrift zumindest in Rechtsstreitigkeiten eine Rolle gespielt hat, sind selten (vgl. etwa LG München, Urteil vom 30.12.2010, 5 HKO 21 707/09, BeckRS 2011, 19 893; OL... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bilanzposten

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als Posten eines JA sind die in § 266 (Gliederung der Bilanz) genannten Positionen anzusehen (vgl. ebenso KK-AktG (2018), § 258, Rn. 20; MünchKomm. AktG (2025), § 258, Rn. 13). Für diese Auffassung spricht insbesondere der Wortlaut des § 265 Abs. 5 Satz 1, der die Untergliederung von "Posten" des JA gestattet, die Positionen dieser Unterglied... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Veränderung durch Abnutzung von Gegenständen

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Veränderte Verhältnisse liegen insbesondere bei einem zwischenzeitlich eingetretenen planmäßigen Werteverzehr vor (vgl. MünchKomm. AktG (2025), § 261, Rn. 8). So sind der Abnutzung unterliegende VG nach § 253 Abs. 3 Satz 1 abzuschreiben (vgl. BeckOK-HGB (2025), § 253, Rn. 4; HdR-E, HGB § 253, Rn. 128ff.). Sie können naturgemäß nicht mit den d... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Zwischenzeitliche Beseitigung der Unterbewertung

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Gesetz nicht geregelt ist der Fall, dass die Gesellschaft in einem zwischenzeitlich festgestellten JA die Unterbewertung beseitigt hat (vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 9). Denkbar wäre etwa, dass die Gesellschaft den JA – wegen einer sich i. R.d. Sonderprüfung ergebenden Nichtigkeit – unter Beachtung zutreffender Bewertungsansätze neu auf... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Keine Mängel des Anhangs (§ 259 Abs. 4 Satz 3 AktG)

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Stellt der Sonderprüfer fest, dass der in dem Antrag auf Sonderprüfung und seinem Prüfungsauftrag bezeichnete Mangel des Anhangs nicht besteht, so hat er in einer abschließenden Feststellung ein Negativtestat zu erteilen. Nach dem Wortlaut des § 259 Abs. 4 Satz 3 AktG hat er in diesem Fall zu erklären, dass nach seiner pflichtgemäßen Prüfung ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besondere Ausschlussgründe

Rn. 113 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer soll nicht nur gegenüber der zu prüfenden Gesellschaft, sondern auch gegenüber dem AP unbefangen und objektiv sein. Denn: Im Ergebnis wird aufgrund der Arbeit des Sonderprüfers auch die Tätigkeit des AP einer kritischen Würdigung unterzogen (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 59). Demnach kann nach § 258 Abs. 4 Satz 3 (1. Alternati... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Auskunftsrecht gegenüber dem Abschlussprüfer

Rn. 119 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 5 Satz 2 AktG hat der Sonderprüfer insoweit über die Befugnisse nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG hinausgehend auch das Recht, von dem AP der Gesellschaft Auskünfte einzuholen. Hat die Gesellschaft seit der Prüfung des streitbefangenen JA den AP gewechselt, so ist nur der für den streitbefangenen JA zuständige AP zur Auskunft verp... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Prüfungsgegenstand (i. e. S.)

Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Prüfungsauftrag ergibt sich aus der Entscheidung des Gerichts über den Sonderprüfungsauftrag i. V. m. den Regelungen nach § 258 Abs. 1 Satz ;2f. AktG. Darüber hinaus hat der Sonderprüfer, wenn er eine nicht unwesentliche Unterbewertung von Bilanzposten bejaht, zu prüfen, mit welchem Wert die jeweiligen Aktivposten mindestens und die Passi... mehr