Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderprüfung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Stichtagsprinzip sowie anzuwendende Bewertungs- und Abschreibungsmethoden (§ 259 Abs. 2 Satz 2f. AktG)

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer hat bei der Prüfung einer Unterbewertung von Bilanzposten bzw. Vollständigkeit und Richtigkeit des Anhangs die Verhältnisse zum BilSt zugrunde zu legen (vgl. § 259 Abs. 2 Satz 2 AktG). Diese Bestimmung hat insbesondere für die der Bewertung zugrunde liegende Prognoseentscheidung Bedeutung. Die zum Stichtag vertretbare Prognos... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgeblicher Zeitpunkt – erste Bilanz nach Unanfechtbarkeit

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Auswirkungen der abschließenden Feststellungen, nämlich der "Ertrag auf Grund höherer Bewertung gemäß dem Ergebnis der Sonderprüfung", sind jeweils im ersten JA, der nach der Unanfechtbarkeit der Entscheidung der Sonderprüfer aufgestellt wird, zu berücksichtigen (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG; ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3). Aus § 261 Abs.... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungsmaßstäbe

Rn. 70 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfungsmaßstäbe ergeben sich aus den Regelungen in § 259 Abs. 2f. AktG. Aufgrund des inhaltlichen Bezugs zum Prüfungsauftrag soll jedoch bereits an dieser Stelle vorab auf die Prüfungsmaßstäbe eingegangen werden. Der Sonderprüfer hat im Rahmen seiner Erhebungen die Verhältnisse am Stichtag des JA zugrunde zu legen (vgl. § 259 Abs. 2 Satz... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Regelungsgegenstand

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Mitteilungspflicht gemäß § 261a AktG besteht, wenn für eine AG, KGaA bzw. SE als Emittentin von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG mit Ausnahme von Anteilen und Aktien an offenen Investmentvermögen i. S. d. § 1 Abs. 4 KAGB die BRD der Herkunftsstaat gemäß § 2 Abs. 13 WpHG ist. Dadurch wird ein Gleichlauf der aktienrechtlic... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nichtigkeitsklage nach § 256 Abs. 7 AktG

Rn. 125 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach den §§ 256 Abs. 5 Nr. 2, 125 AktG ist ein JA nichtig, wenn Bilanzposten unterbewertet sind und dadurch vorsätzlich die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft verschleiert oder unrichtig wiedergegeben wird. Die Nichtigkeit des JA kann mit einer Feststellungsklage geltend gemacht werden. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 33 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Baumbach/Hueck (1968) Aktiengesetz, 13. Aufl., München. Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf. Kruse (1972), Die Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung, Berlin. mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Literaturverzeichnis

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Baumbach/Hueck (1968) Aktiengesetz, 13. Aufl., München. Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf. Kruse (1972), Die Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung, Berlin. mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Mängel des Anhangs

1. Vorbemerkung Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 1 Nr. 2 AktG ist ein Sonderprüfer auch zu bestellen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass für den Anhang vorgeschriebene Angaben fehlen oder unvollständig sind. Es muss hinzukommen, dass die Mängel des Anhangs nicht durch eine adäquate Berichterstattung des Vorstands in der HV behoben wurden. Insoweit verla... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vermerk der Unterschiedsbeträge sowie Ausweis der Summe in Bilanz und GuV (§ 261 Abs. 1 Satz 5f. AktG)

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 261 Abs. 1 Satz 5 AktG sind bei den einzelnen Posten der Jahresbilanz die Unterschiedsbeträge zu vermerken, um die aufgrund von Satz 1f. Aktivposten zu einem höheren Wert oder Passivposten mit einem niedrigeren Betrag angesetzt worden sind. Unterschiedsbeträge i. d. S. sind die sich aus der Sonderprüfung ergebende Werterhöhung (bzw. fü... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Feststellung einer nicht unwesentlichen Unterbewertung

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Stellt der Sonderprüfer im Rahmen seiner Untersuchungen eine nicht unwesentliche Unterbewertung fest, so hat er i. R.d. abschließenden Feststellungen zu erklären, mit welchen Werten die unterbewerteten Aktivposten mindestens und mit welchem Wert zu beanstandende Passivposten höchstens anzusetzen waren (vgl. § 259 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG). Hi... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Rechtsmittel (§ 258 Abs. 3 Satz 2 AktG)

Rn. 109 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gegen die Entscheidung des Gerichts ist eine Beschwerde zulässig (vgl. § 258 Abs. 3 Satz 2 AktG). Wenn das Gericht die Sonderprüfung anordnet, unabhängig davon, ob das Gericht vollständig oder nur teilweise dem Antrag folgt, steht der Gesellschaft das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Weist das Gericht den Antrag auf Sonderprüfung als unzuläss... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entstehungsgeschichte und Konzeption des § 258 AktG

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Recht der Sonderprüfung gemäß den §§ 258ff. AktG wurde i. R.d. Neufassung des Aktienrechts im Jahre 1965 erstmals in das AktG eingefügt, um die Durchsetzung der mit der Reform des Aktienrechts verfolgten Zielsetzungen sicherzustellen. Welchen Interessen das neue AktG gerecht werden sollte, war zunächst umstritten. Insbesondere musste ents... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fragestellung in der Hauptversammlung/Protokollverlangen

Rn. 50 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mängel des Anhangs rechtfertigen den Antrag auf Sonderprüfung nur, wenn der Vorstand die fehlenden, unvollständigen oder falschen Angaben in der HV nicht nachgetragen oder richtiggestellt hat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Ergänzung aufgrund einer Frage eines Aktionärs oder ohne derartigen Anlass erfolgt. Werden Mängel des Anhangs in... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Prüfungsbeendigung

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfungstätigkeit ist mit Übersendung des vom Sonderprüfer fertiggestellten, unterzeichneten Sonderprüfungsberichts an den Vorstand der Gesellschaft ebenso wie das Gericht (Handelsregister) beendet (vgl. § 259 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 145 Abs. 4 Satz 3 AktG). Im Übrigen sind als Beendigungsgründe für den Sonderprüfungsauftrag insbesondere... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 129 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Kirchhoff (1971), Die Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung nach §§ 258ff. AktG, München. KPMG (2020), Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung der Wirecard AG, München, vom 27.04.2020, URL: https://tinyurl.com/ycxuxxk7 (Stand: 05.12.2025). Lutter (1988), Zur Abwehr räuberischer Aktionäre, in: FS 40 Jahre Der Betrieb, Stuttgar... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Besonderheiten für kleine Kapitalgesellschaften (§ 261 Abs. 1 Satz 7 AktG)

Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Satz 7 des § 261 Abs. 1 AktG wurde durch das sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) eingefügt und bestimmt für kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 (vgl. dazu BeckOK-HGB (2025), § 267, Rn. 10ff.; HdR-E, HGB § 267, Rn. 6ff.) eine Ausnahme von der Berichtspflicht gemäß § 261 Abs. 1 Satz ;3f. AktG.... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Berichterstattung bei nicht quantifizierbaren Nachteilen

Rn. 77 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit einzelne Rechtsbeziehungen, Einzelmaßnahmen sowie Einzelunterlassungen nicht mehr isolierbar und daher nicht mehr einzeln bewertbar sind und der Mangel fehlender Isolierbarkeit auch nicht im Wege von sachgerechten Schätzungen überwunden werden kann, geht der Abhängigkeitsbericht ins Leere und muss dann mittels eines entsprechenden Hinw... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Unterbewertung bestimmter Bilanzposten

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG kann ein Antrag auf gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern gestellt werden, wenn "Anlaß für die Annahme" einer nicht unwesentlichen Unterbewertung bestimmter Posten eines festgestellten JA besteht. 1. Bilanzposten Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als Posten eines JA sind die in § 266 (Gliederung der Bilanz... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zwischen dem Stichtag, auf den sich die Sonderprüfung bezieht, und dem Stichtag, zu dem ihre Ergebnisse übernommen werden sollen, können mehrere GJ liegen. In dieser Zeitspanne können sich die Wertverhältnisse der vom Sonderprüfer korrigierten Posten verändert haben. Gleichwohl hat der JA die Verhältnisse zum jeweiligen Stichtag wiederzugeben... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Antrag der Gesellschaft

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Antragstellung wird die Gesellschaft gemäß § 78 AktG vom Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl vertreten. In diesem Zusammenhang bedarf der Vorstand nicht der Zustimmung des AR (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 260, Rn. 2). Nach der Gegenauffassung soll der Vorstand für die Antragstellung stets der Zustimmung des AR bedürfen, da der AR ei... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 316 AktG will eine abhängige AG/KGaA/SE von der Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts freistellen, wenn zwischen ihr und dem sie beherrschenden UN ein GAV abgeschlossen wurde. Infolgedessen wird für diesen Fall auch die Geltung der §§ 313 bis 315 AktG aufgehoben, in denen die Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch AP und AR so... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Diese Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 4 des sog. Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) vom 15.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3408ff.) eingefügt und schließlich durch Art. 11 Nr. 2 des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 16.07.2007 (BGBl. I 2007, S. 1330ff.) an die §§ 32ff. BörsG angepasst worden. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte durch Art. ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veränderung aufgrund der §§ 253 bis 256a

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nicht nur der oben beschriebene Werteverzehr stellt eine für § 261 Abs. 1 Satz 2 AktG relevante Veränderung dar; insoweit scheint es sich bei der Nennung der der Abnutzung unterliegenden VG lediglich um eine beispielhafte Aufzählung zu handeln (vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 6). Auch veränderte Verhältnisse, die infolge der allg. Bestimmung... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Keine Hinzurechnung zum Jahresüberschuss (§ 261 Abs. 3 Satz 1 AktG)

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 261 Abs. 3 Satz 1 AktG bestimmt, dass der Ertrag aus höherer Bewertung nach Abs. 1f. für die Anwendung des § 58 AktG (vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 1ff.) nicht zum Jahresüberschuss rechnet. Die Entscheidung über die Verwendung des Ertrags abzgl. zu entrichtender Steuern steht der HV zu. Die Folge hieraus ist, dass weder durch die Satzung... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 1 Nr. 2 AktG ist ein Sonderprüfer auch zu bestellen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass für den Anhang vorgeschriebene Angaben fehlen oder unvollständig sind. Es muss hinzukommen, dass die Mängel des Anhangs nicht durch eine adäquate Berichterstattung des Vorstands in der HV behoben wurden. Insoweit verlangt das Gesetz,... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nachteilige Tatsachen

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 259 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 145 Abs. 6 Satz 2 AktG hat der Sonderprüfer auch über Tatsachen zu berichten, deren Bekanntwerden geeignet ist, der Gesellschaft einen nicht unerheblichen Schaden zuzufügen. Hierbei wird der Sonderprüfer allerdings im Einzelfall abzuwägen haben, ob die Bekanntgabe des für die Gesellschaft nachteiligen Umsta... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vergütung und Auslagenersatz

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Vergütung und Auslagenersatz des Sonderprüfers bestimmen sich gemäß § 258 Abs. 5 AktG nach der Sondervorschrift des § 142 Abs. 6 AktG. Diese Vorschrift entspricht § 318 Abs. 5 (Vergütung und Auslagenersatz bei gerichtlicher Bestellung des AP). Danach setzt das Gericht die dem Sonderprüfer zustehende Vergütung und zu erstattenden Auslagen fes... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Formelle Anforderungen

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer hat über das Ergebnis der Sonderprüfung schriftlich zu berichten (vgl. § 259 Abs. 1 Satz 1 AktG (wortgleich mit § 145 Abs. 6 Satz 1 AktG)). Die Verpflichtung zur schriftlichen Berichterstattung ist erforderlich, damit der Prüfungsbericht als Unterlage für das ggf. durchzuführende gerichtliche Verfahren (vgl. § 260 Abs. 1 AktG)... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Antragsfrist (§ 258 Abs. 2 Satz 1f. AktG)

Rn. 82 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers muss innerhalb eines Monats nach der HV über den JA gestellt werden. Fristauslösend ist die HV, die den von Vorstand und AR festgestellten JA entgegennimmt (vgl. § 175 AktG) oder die – soweit nach § 173 Abs. 1 AktG verfahren wird – den JA selbst feststellt (vgl. ADS (1997), § 258 AktG, Rn. 29; KK-... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besonderheiten für den Antrag der Gesellschaft (§ 260 Abs. 1 Satz 4 AktG)

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Antrag der Gesellschaft gilt grds. § 260 Abs. 1 Satz 3 AktG. Soweit die Gesellschaft den Unterbewertungsbetrag als zu hoch ansieht, muss ihr Antrag den unter HdR-E, AktG § 260, Rn. 15, dargestellten Anforderungen an die Substanziierung genügen. Allerdings sieht § 260 Abs. 1 Satz 4 AktG eine Erleichterung dahingehend vor, als die Gesel... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Berichtspflicht des Aufsichtsrats

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 314 Abs. 2 Satz 1 AktG verpflichtet den AR andererseits dazu, über das Ergebnis seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts an die HV zu berichten. Dies hat in dem schriftlichen Bericht zu geschehen, den der AR jährlich gemäß § 171 Abs. 2 AktG über die RL, Gewinnverwendung, AP sowie Prüfung der Geschäftsführung zu erstatten hat. Hierbei ist ins... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die erweiterte Berichtspflicht nach § 259 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet den Sonderprüfer über den eigentlichen Prüfungsauftrag hinaus, auch über eine Überbewertung von Bilanzposten (vgl. § 256 Abs. 5 Satz 6 AktG) oder einen Verstoß gegen die Vorschriften über die Gliederung des JA bzw. die Nichtbeachtung von Formblättern zu berichten. Eine E... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abschließende Feststellung bei Mängeln des Anhangs

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Stellt der Sonderprüfer Mängel des Anhangs fest, d. h., enthält der Anhang fehlerhafte oder unvollständige Angaben bzw. fehlen Angaben vollständig, so hat der Sonderprüfer am Schluss des Berichts die fehlenden oder unvollständigen Angaben zu machen (vgl. § 259 Abs. 4 Satz 1). Obwohl nicht ausdrücklich geregelt, ist davon auszugehen, dass im F... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besitzzeit und Hinterlegung

Rn. 87 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ferner müssen die Antragsteller glaubhaft machen, dass sie mindestens drei Monate vor dem Tag der HV Inhaber der Aktien waren (vgl. § 258 Abs. 2 Satz 4 AktG). Weiterhin müssen sie bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag auf Bestellung des Sonderprüfers ihre Aktien hinterlegen oder eine Versicherung des Depotführenden vorlegen, da... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Antragsprüfung

Rn. 93 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Gericht prüft die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags. I.R.d. Zulässigkeitsprüfung müssen die Einhaltung der Antragsform (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 89) und die Antragsberechtigung (hinreichendes Quorum, Aktienbesitzzeit und Hinterlegung; vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 86ff.), nicht indes die Antragsfrist geprüft werden. Die Einhaltu... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Um die zum Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger (vgl. § 317 Abs. 4 AktG i. V. m. § 309 Abs. 4 AktG; Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 1: Informations- und Präventionszweck des Abhängigkeitsberichts) vorgesehene Berichterstattung des Vorstands einer abhängigen AG, KGaA bzw. SE (vgl. zur Anwendbarkeit der Vorschriften zum Abhängigkeitsberi... mehr

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Berichtigung und Änderung v... / d) Änderungssperre (§ 173 Abs. 2 AO)

Die in § 173 Abs. 2 AO geregelte Änderungssperre besagt, dass Bescheide, die auf Grund einer Außenprüfung ergangen sind, nur aufgehoben oder geändert werden können, wenn eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO ergangen ist (schriftliche oder elektronische Mitt... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Dokumentation

Rz. 65 In der Praxis ist die Dokumentation und Aufbewahrung der Bestätigungsmitteilungen des BZSt besonders wichtig, denn hier ist u. U. – z. B. im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung – Jahre später nachzuweisen, ob die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen; dazu gehört auch das Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. des Abnehmers. Allgemein richt... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.2 Rechtslage bis zum 31.12.2019

Rz. 51 Die Regelung des § 6a UStG hatte i. V. m. den §§ 17a-17c UStDV in den letzten Jahren in der Praxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Insbesondere in der Rechtsprechung der Finanzgerichte traten die damit verbundenen Fragen häufig auf, was zwangsläufig zur Folge hatte, dass sich auch der BFH vermehrt mit diesen Vorschriften auseinanderzusetzen hatte. Im Hinblick auf § 1... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Die "Beantwortung"

Rz. 39 Die Beantwortung einer Anfrage ist das zentrale zweite Element des Bestätigungsverfahrens nach § 18e UStG, denn ohne Antwort durch das BZSt ist jede Anfrage nutzlos.[1] Der anfragende Unternehmer muss über eine Mitteilung des BZSt verfügen, in der die von ihm übermittelten Daten seines Leistungsempfängers aus einem anderen Mitgliedstaat für übereinstimmend mit den bei... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz; Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024: Mit Urt. v. 21.4.2022 (BFH v. 21.4.2022 – V R 2/22 (V R 6/18)) hat der BFH als Folgeentscheidung zum EuGH, Urt. v. 3.2.2022 – C-515/20, entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. der Anlage 2 Nr. 48... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mihatsch, Die LSt-Außenprüfung, DB 1985, 1099; Buciek, Nichtige Prüfungsanordnung und Verwertungsverbot, DB 1987, 1274; Gosch, LSt-Außenprüfung und Änderungssperre für LSt- und LSt-Nachforderungsbescheide, FR 1991, 130; Thomas, Verfahrensfragen zu LSt-Haftungs- und Pauschalierungsbescheiden, DStR 1992, 837, 896; Mösbauer, Zum Umfang der Mitwirkungspflichten des ArbG bei der LSt-... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Abhängigkeitsbericht / 4 Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Der durch den Vorstand erstellte Abhängigkeitsbericht ist nach § 313 AktG zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht dem Abschlussprüfer der Gesellschaft vorzulegen.[1] Denn der gesetzliche Abschlussprüfer ist per Gesetz auch für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts zuständig, einer gesonderten Beauftragung bedarf es nicht. Im Fall einer nicht prüfungspflichtigen ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3 Tatbestand der Änderungssperre

Rz. 243 Die Änderungssperre knüpft nach § 173 Abs. 2 AO an die Außenprüfung an. Der Änderungssperre unterliegen Steuerbescheide, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind. Hat die Außenprüfung nicht zum Erlass von Steuerbescheiden geführt, sind also die vor der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide unverändert geblieben, knüpft die Änderungssperre an die Mitteilung nac... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Maßgebliche Dienststelle

Rz. 118 Die Tatsache oder das Beweismittel dürfen der organisationsmäßig für die Veranlagung berufenen Dienststelle der zuständigen Finanzbehörde zum maßgebenden Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sein.[1] Maßgebliche Dienststelle ist die für den Steuerfall organisationsmäßig zuständige Stelle. Ergeben sich die Tatsachen aus der von dieser Dienststelle geführten Akten, sind sie... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 13. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 258ff. AktG)

Rn. 965 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 258 Abs. 1 Satz 1 AktG ist eine Sonderprüfung durchzuführen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass der "Anhang die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht vollständig enthält und der Vorstand in der Hauptversammlung die fehlenden Angaben, obwohl nach ihnen gefragt worden ist, nicht gemacht hat und die Aufnahme der Frage in die N... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

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Beitrag aus der verein wissen
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Der gemeinnützige Verein al... / 2.3 Hinweise zum Einnahmenbereich

Es ist immer noch zulässig, bei Festen und Veranstaltungen mit Bewirtung und/oder Verkauf von Gegenständen, dies über eine oder mehrere Barkassen laufen zu lassen. Eine generelle Pflicht zur Nutzung von elektronischen Registrierkassen oder sonstigen elektronischen Geräten zur Erfassung der Verkäufe besteht noch nicht. Soweit Barkassen eingesetzt werden, muss darauf geachtet ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 3 Durchsetzung des Anspruchs

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht steht den Gesellschaftern bzw. in der Insolvenz des Gesellschafters dem Insolvenzverwalter und im Fall des Todes den Erben oder einem etwaigen Testamentsvollstrecker zu. Die Auskunft kann auf der Gesellschafterversammlung verlangt werden, der Gesellschafter kann sich aber auch direkt an den Geschäftsführer wenden. Praxis-Beispiel Auskunftsrec... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 161 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 160). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 173 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[691] Sie hab... mehr