Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderprüfung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Rechtliche Würdigung?

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Namentlich im Hinblick auf Sorgfaltsverstöße der Verwaltung gemäß den §§ 317f. AktG stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Sonderprüfer im Rahmen seines Prüfungsauftrags eine rechtliche Würdigung vornehmen darf (vgl. dazu Noack, WPg 1994, S. 225 (229ff.)). Anders als im schweizerischen Recht (vgl. pointiert Greyerz, ZBJV 1984, S....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Prüfungsdurchführung

Rn. 37 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Hinsichtlich der Prüfungsdurchführung enthält § 315 AktG keine näheren Vorgaben, so dass die §§ 142ff. AktG ergänzend heranzuziehen sind. Danach stehen dem Sonderprüfer weitreichende Auskunfts- und Einsichtsrechte zur Verfügung, wenn und soweit diese für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind. Besondere Bedeutung kommt i. R.d. konzernrechtli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Berichtsgrundsätze

Rn. 38 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der i. R.d. konzernrechtlichen Sonderprüfung entsprechend anwendbare § 145 Abs. 6 Satz 1 AktG verpflichtet den Sonderprüfer zur schriftlichen Berichterstattung über das Prüfungsergebnis. Inhalt und Umfang des Sonderprüfungsberichts sind im Gesetz nicht näher umrissen. Allg. Berichtsgrundsätze lassen sich aber aus dem Berichtszweck herleiten. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zeitliche Grenzen

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Abweichend von § 142 Abs. 2 Satz 1 AktG sieht § 315 Satz 1 AktG keine ausdrückliche Befristung des Antragsrechts vor. Ein Interesse außenstehender Aktionäre an der Bestellung von Sonderprüfern besteht jedenfalls bis zum Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus den §§ 317f. AktG (vgl. zu § 312 AktG BGH, Urteil v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Kritik und Reformüberlegungen

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Regelung der faktischen UN-Verbindung in den §§ 311ff. AktG stieß zunächst in der Gesellschaftsrechtswissenschaft auf breite Ablehnung (vgl. Mestmäcker, in: FS Kronstein (1967), S. 129 (145ff.); AktG-GroßKomm. (1975), Vorbemerkungen zu §§ 311–318, Rn. 2; Kronstein, in: FS Geßler (1971), S. 219 (229ff.); Martens, DB 1970, S. 865; Zöllner, i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Entscheidung des Gerichts

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Liegen die Voraussetzungen des § 315 Satz 1 oder 2 AktG vor, muss das Gericht auf einen entsprechenden Antrag einen oder mehrere Sonderprüfer bestellen. Ein richterliches Ermessen hinsichtlich des "ob" der Bestellung kommt dem Gericht nach dem eindeutigen Wortlaut ("hat", im RegE noch "kann"; vgl. Kropff (1965), S. 416) und ihrer Entstehungsg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungsgegenstand

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Hinsichtlich des Prüfungsgegenstands trifft § 315 Satz 2 AktG keine eigenständige Aussage. Man wird das Schweigen des Gesetzgebers dahingehend verstehen dürfen, dass die zu § 315 Satz 1 AktG herausgearbeiteten Grundsätze entsprechend gelten. Wie dort sind also auch hier sämtliche Beziehungen der Gesellschaft zu dem oder den vom Gericht bestim...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Überblick über den Regelungsinhalt der §§ 311ff. AktG

Rn. 3 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die §§ 311–318 AktG versuchen das gesetzliche Schutzanliegen durch eine Mischung von Verbotsregelungen, Informationsrechten, neutralen Prüfungen und Sanktionsmaßnahmen in Form von Schadensersatzansprüchen zu verwirklichen. Im Mittelpunkt steht das in § 311 Abs. 1 AktG verankerte Verbot, faktisch abhängige Gesellschaften zu nachteiligen Rechtsg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Missbrauch des Antragsrechts?

Rn. 12 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wie bei vielen Einzelrechten des Aktionärs ist auch i. R.d. § 315 Satz 1 AktG eine missbräuchliche Ausübung des Antragsrechts nicht auszuschließen. Angesichts der hohen tatbestandlichen Hürden des § 315 Satz 1 AktG ist bei einer Beschränkung des Antragsrechts über § 242 BGB (individueller Rechtsmissbrauch) allerdings größte Zurückhaltung gebo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Materielle Voraussetzungen (Nr. 1–3)

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Bestellung von Sonderprüfern ist an einen der in § 315 Satz 1 Nr. 1–3 AktG geregelten Tatbestände geknüpft. Allen drei Tatbestandsvarianten liegen Beanstandungen anlässlich der Erstellung oder Prüfung des Abhängigkeitsberichts (vgl. §§ 312f. AktG) zugrunde und zwar in zeitlich rückläufiger Reihenfolge: An die Spitze rückt das Gesetz die Ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Sonderprüfer wird nur auf einen Antrag hin bestellt. Antragsberechtigt ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut jeder Aktionär, also bereits derjenige, der nur eine einzige Aktie besitzt (vgl. KonzernR (2022), § 315 AktG, Rn. 7; Hüffer-AktG (2022), § 315, Rn. 2). Die Aktionärseigenschaft ist unverzichtbar (vgl. zum fehlenden Antragsrecht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fehlende vertragliche und rechtliche Absicherung der Leitungsmacht

Rn. 12 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Recht der faktischen UN-Verbindung greift nur, wenn zwischen den beteiligten UN weder ein BHV i. S. d. §§ 291ff. AktG geschlossen wurde (vgl. § 311 AktG), noch ein Eingliederungsverhältnis gemäß § 319 AktG besteht (vgl. § 323 Abs. 1 Satz 3 AktG). Außerdem entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts und die Sanktionieru...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entstehungsgeschichte

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das AktG 1937 kannte keine den §§ 311ff. AktG vergleichbare Vorgängerregelung. Schon vor Inkrafttreten der Aktienrechtsreform 1965 hatte sich jedoch die Ansicht durchgesetzt, dass die Schädigung einer abhängigen Gesellschaft ohne Nachteilsausgleich unzulässig sei (vgl. KK-AktG (2004), Vorbemerkungen zu § 311, Rn. 1; Luchterhandt, ZHR 1970, S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
SteuerClouds als Datenausta... / 3 Abläufe in den einzelnen Bundesländern

Die Abläufe in den Bundesländern unterscheiden sich nur im Detail. Allen gemein ist die erstmalige Registrierung auf der jeweiligen Plattform. In Baden-Württemberg erhält der Steuerpflichtige bzw. sein Vertreter nach erfolgreicher Verifizierung der E-Mail-Adresse einen Verifizierungscode zur Datenaustauschplattform SteuerCloud@BW. Die Verifizierung selbst erfolgt dann auf Ebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerfahndung

Rz. 59 [Autor/Stand] Seit Einführung der Steufa in den 1920er Jahren gibt es keine Aussage im Gesetz zur Organisation der Steufa. Es ist Verwaltungspraxis, Steuerfahndungsdienststellen aufgrund bloßer verwaltungsinterner Vorschriften einzurichten. Dies wird als zulässig angesehen[2]. Gleichwohl erleichtert der dadurch bedingte Verlust an Transparenz nicht gerade den Umgang m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Unterschiede Zollprüfung zur steuerlichen Außenprüfung

Tz. 107 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Bei der Zollprüfung handelt es sich ähnlich der "normalen" Außen- oder Betriebsprüfung um die bedeutsamste Möglichkeit der Zollverwaltung, seitens der Zollpflichtigen im Rahmen ihrer Zollanmeldungen erklärte Sachverhalte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen zu können. Aus dem Umstand, dass die europäischen Regelwerke das ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 17. Beweisvorsorge

Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, hat die Darlegungs- und Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen. Danach hat er auch darzulegen und nachzuweisen, dass er eine ordnungsgemäße Rechnung in Besitz hatte. Ein rechtssicherer Vorsteuerabzug eines Unternehmers beginnt mit der rechtzeitigen Beweisvorsorge, z.B. durch seine GoBD-konf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Vorbemerkung

Rz. 106 Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und dessen Absicht zur unternehmerischen Verwendung der bezogenen sonstigen Leistung stellen die zwei wesentlichen Tatbestandsmerkmale für eine Festlegung des Leistungsorts nach § 3a Abs. 2 UStG und des Eintritts der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Nr. 1 UStG dar[1]; sie haben auch Einfluss darauf,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 258ff. AktG)

Rn. 965 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 258 Abs. 1 Satz 1 AktG ist eine Sonderprüfung durchzuführen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass der "Anhang die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht vollständig enthält und der Vorstand in der Hauptversammlung die fehlenden Angaben, obwohl nach ihnen gefragt worden ist, nicht gemacht hat und die Aufnahme der Frage in die N...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rechtsfolgen

Rn. 35 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Als bloße Definitionsnorm (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 14) kennt § 15 AktG keine selbständigen Rechtsfolgen. Systematisiert man die Rechtsfolgen bei Vorliegen verbundener UN, so lassen sich folgende Bereiche abgrenzen:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Garage, Vermietung / 4.1 Schwierige Unterscheidung zwischen Neben- und Hauptleistung

Als problematisch kann sich die Unterscheidung zwischen Neben- und Hauptleistung bei Hotel- und Beherbergungsbetrieben sowie bei Campingplätzen erweisen. Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenden Leistungen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.[1] Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste gehört nicht dazu;...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

Leitsatz Der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines PKW steht einem Unternehmer mit andersartiger Haupttätigkeit nur dann zu, wenn damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmers unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, Art. 16...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Im April fand bei Schreinermeister Hans Groß eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. Neben einer Umsatzsteuernachzahlung wurden auch Nachzahlungszinsen i. H. v. 1.500 EUR festgesetzt. Buchungsvorschlag:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Umsatzsteuerliche Einzelfragen

Rz. 94 [Autor/Stand] Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer (Geltendmachung der Vorsteuer oder Steuerbefreiung) hat sich in den letzten Jahren eine Kasuistik zum Verschulden herausgebildet. Auch insoweit wird die Evidenz (oder gleichwertige Umschreibungen) als maßgebliches Kriterium der Leichtfertigkeit angesehen. So hat sich der BFH beispielsweise in seinem Urteil vom 7.4...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3 Weitere gesetzliche Besonderheiten für die AG

Neben den oben dargestellten Bestimmungen des HGB gibt es diverse Regelungen aus den Normen des AktG, die Auswirkungen auf den Jahresabschluss einer AG haben können. Nicht weiter eingegangen wird auf die Sonderprüfungen nach dem AktG, die Auswirkungen für den Jahresabschluss oder Teile eines Jahresabschlusses einer AG haben können.[1] Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 4 Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Der durch den Vorstand erstellte Abhängigkeitsbericht ist nach § 313 AktG zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht dem Abschlussprüfer der Gesellschaft vorzulegen.[1] Denn der gesetzliche Abschlussprüfer ist per Gesetz auch für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts zuständig, einer gesonderten Beauftragung bedarf es nicht. Im Fall einer nicht prüfungspflichtigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 4.2.1 Genossenschaftliche Prüfungsverbände

Rz. 180 Die Prüfungsinstitutionen der Genossenschaften, der Sparkassen und Giroverbände sowie der Wohnungsunternehmen sind Träger sog. Verbandsprüfungen, denen vom Gesetzgeber bestimmte Prüfungsaufgaben übertragen wurden. So legt § 55 Abs. 1 Satz 1 GenG fest, dass ausschließlich den Prüfungsverbänden das genossenschaftliche Prüfungsrecht zusteht. Rz. 181 Das Prüfungsrecht wir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlussprüfung / 5.3 Prüfungsergebnis

Rz. 89 Über das Ergebnis der durchgeführten Prüfung hat der Abschlussprüfer schriftlich zu berichten. Der Prüfungsbericht soll insbesondere eingehen auf die Bekundung der gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung, die Richtigkeit und Angemessenheit der Berichtsangaben, die Angemessenheit der Rechtsgeschäfte, Benachteiligungen und deren Ausgleich, die Angemessenheit von...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung eines nach dem 31.12.2018 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich das für die Annahme eines Einzweck-Gutscheins bestehende Erfordernis, dass der Ort der Leistung feststehen muss (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG und Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL) nur auf die Ausgabe ("Verkauf eines Gutscheins an Kunden" i.S. des Abschn. 3.17 Abs. 1 Satz 11 UStAE) oder auch auf eine vorausgehende Übertragung ("Verkauf eines G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 5 Haftungsrisiko und Vertrauensschutzregelung

Den Status des Abnehmers (Steuerpflichtiger i. S. der Erwerbsteuer) und die Verwendung des Gegenstandes im Rahmen des Unternehmens des Erwerbers kann der liefernde Unternehmer lediglich durch die Dokumentation der ausländischen USt-IdNr. des Erwerbers belegen. Bestellen ein Unternehmer oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, mit einer in einem anderen Mitgli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 1.2 Das System der Umsatzsteuer

Rz. 2 Das System des gegenwärtigen Umsatzsteuerrechts wurde zum 1.1.1968 in der Bundesrepublik eingeführt. Die Steuer (mit Verkehrsteuer- wie auch Verbrauchsteuermerkmalen) soll den Endverbrauch von Lieferungen und sonstigen Leistungen belasten. Um das Steueraufkommen zu sichern, wird die Steuer aber nicht lediglich auf der letzten Stufe – bei Übergang der Leistung an den En...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.1 Wirksame Außenprüfung

Rz. 64 Eine Hemmung nach Abs. 4 tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen wird. Damit setzt das Gesetz (ungeschrieben) voraus, dass überhaupt eine Außenprüfung erfolgt. Kommt es nicht zu einer Außenprüfung, kann die Außenprüfung nicht "begonnen" sein. Eine nur geplante, nicht erfolgte Außenprüfung hat die Wirkung der Ablaufhemmung nicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts auf dem Bankkonto

Leitsatz Überweisungen auf das Bankkonto des leistenden Unternehmers werden nicht im Zeitpunkt der Gutschrift (Datum der Wertstellung), sondern im Zeitpunkt der Buchung auf dem Konto vereinnahmt. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Designer umsatzsteuerpflichtige Umsätze und berechnet die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten. Nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung änderte ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung eines in Bauplänen mit "Arbeiten" bezeichneten Zimmers zum Unternehmen

Leitsatz 1. Für die Dokumentation der Zuordnung (grundlegend BFH-Urteil vom 07.07.2011 – V R 42/09, BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76) ist keine fristgebundene Mitteilung an die Finanzbehörde erforderlich. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung vor, können diese der Finanzbehörde auch noch nach Ablauf der F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweis über Einlageleistung und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeldung und Erlaubnis Bei Handwerksunternehmen: Prüfung der handwerk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) ersetzte § 320 Abs. 1 bis 3 die Regelungen der §§ 148, 165 und 336 Abs. 4 AktG 1965 (vgl. Göbel (1988), S. 59 (60)). Die Vorschrift verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, dem AP alle notwendigen Unterlagen vorzulegen und Informationen zu geben, di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 72 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Göbel (1988), Vorlagepflicht, Auskunftsrecht (§ 320 HGB), in: Baetge (Hrsg.), Abschluss­prüfung nach neuem Recht, Stuttgart, S. 59–66. Gross/Schruff (1986), Der Jahresabschluß nach neuem Recht, Düsseldorf. Gross/Schruff/v. Wysocki (1987), Der Konzernabschluß nach neuem Recht, 2. Aufl., Düsseldorf. IDW (2021), EU-Regulierung der Abschlussprüfung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 332 sanktioniert etwaiges Fehlverhalten des gesetzlichen AP bei den schriftlichen Ergebnissen seiner gesetzlich vorgeschriebenen AP, nämlich im Prüfungsbericht (vgl. § 321) und BV (vgl. § 322). Während der BV (externes Berichtsinstrument) nach § 322 in verkürzter Form der Öffentlichkeit das Prüfungsergebnis zusammenfasst, hat der Prüfungsber...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistungen eines Istversteuerers an einen anderen Istversteuerer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg[1] ging es um den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistungen durch einen Istversteuerer. Das FG hatte dem EuGH folgende Fragen gestellt: Steht Art. 167 MwStSystRL einer nationalen Regelung entgegen, nach der das Recht zum Vorsteuerabzug auch dann bereits im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes entsteht, wenn de...mehr

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Vorsteuerabzug in Gefahr: 1... / 2.8 Option bei Grundstückslieferungen

Mit Urteil vom 21.10.2015[1] hat der BFH entschieden, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG nur in dem dieser Grundstückslieferung zu Grunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden kann und dass ein späterer Verzicht auf die U...mehr

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Vorsteuerabzug in Gefahr: 1... / Zusammenfassung

Nach den statistischen Aufzeichnungen der Obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2020 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis von rd. 1,37 Mrd. EUR geführt.[1] Darin sind die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung noch nicht enthalten. Ein gu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Sonderprüfung nach den §§ 142ff. AktG

Rn. 123 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Hinsichtlich desselben Sachverhalts kann eine Sonderprüfung nach § 142 AktG nicht neben einer Sonderprüfung nach § 258 AktG stattfinden. Nach § 142 Abs. 3 AktG ist eine Sonderprüfung nicht hinsichtlich solcher Vorgänge statthaft, die Gegenstand einer Sonderprüfung nach § 258 AktG sein können. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Kosten der Sonderprüfung

Rn. 120 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 258 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 146 AktG trägt die Gesellschaft neben den Kosten der Prüfung (Vergütung des Sonderprüfers nebst Auslagenerstattung; vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 115) auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag stattgibt und den Sonderprüfer bestellt. Lehnt das Gericht den Antrag ab, so sind den Antragstellern die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Materiell-rechtliche Voraussetzungen der Sonderprüfung (§ 258 Abs. 1 Satz 1 AktG)

I. Anlass für die Annahme Rn. 27 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern ist gemäß § 258 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 3 AktG abhängig von der Antragstellung durch Aktionäre der Gesellschaft (zur Antragsberechtigung vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 86). In Betracht kommt eine Sonderprüfung nur, wenn Anlass für die Annahme einer nicht unwesentli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sonderprüfung wegen nicht unwesentlicher Unterbewertung

Rn. 60 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Prüfung einer nicht unwesentlichen Unterbewertung kann unter drei Gesichtspunkten erfolgen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonderprüfung wegen Mängeln des Anhangs

Rn. 66 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Prüfungsinhalte und die Prüfungsreihenfolge sind bei Sonderprüfungen wegen Mängeln des Anhangs in § 258 Abs. 1 Satz 3 AktG vorgegeben. Durch die gerichtliche Entscheidung wird der Prüfungsinhalt überdies zumeist eingeengt auf bestimmte (fehlende, unvollständige oder unzutreffende) Angaben im Anhang (vgl. Hüffer-AktG (2021), § 258, Rn. 12)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungszusammenhang

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Möglichkeit der Herbeiführung einer Sonderprüfung ist als Minderheitenrecht (vgl. § 258 Abs. 2 AktG) ausgestaltet (vgl. ebenso Frey, WPg 1966, S. 633; Kupsch, WPg 1989, S. 517 (518); Voss, in: FS Münstermann (1969), S. 445 (446)). Die jeweils erforderlichen Quoten für die Ausübung von diesen Minderheitenrechten sind seit dem Gesetz zur Unt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Regelungszwecke

Rn. 15 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Als Regelungszwecke des Sonderprüfungsverfahrens nach den §§ 258ff. AktG sind drei Ansatzpunkte zu nennen. Zum einen dient das Verfahren der Durchsetzung von Bewertungsvorschriften, soweit sie eine Unterbewertung verbieten. Ferner dient das Sonderprüfungsrecht dazu, die organschaftliche Zuständigkeit der HV, über die Verwendung des Jahresüber...mehr