Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderprüfung

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.3 Darstellung der Ergebnisverwendung

Rz. 31 Zur Darstellung der Ergebnisverwendung ist für AG und KGaA in der GuV-Rechnung oder im Anhang das nachfolgende Gliederungsschema obligatorisch (§ 158 Abs. 1 AktG). Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB, welche in der Rechtsform der AG oder KGaA geführt werden, sind jedoch von der Darstellung der Ergebnisverwendungsrechnung befreit, sofern sie für die Aufste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Innere Verhältnisse, sonstiges.

Rn 155 Die Klage nur gg die Abberufung des Geschäftsführers, nicht gg die Beendigung des Dienstvertrags, ist nach dem Interesse, die Lenkungsmacht in der Hand zu behalten, gem § 3, nicht nach § 9 zu bewerten (BGH NJW-RR 95, 1502; MDR 09, 815; NZG 11, 911: für ReS bei Gesellschafter-GF max Wert des Gesellschaftsanteils; BGH NZG 11, 911; IBRRS 13, 2400); für Streit um Beendigu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtskrafterstreckung.

Rn 7 Entfaltet ein Urt gg einen Dritten (§§ 76 IV 2, 325, 325a, 326, 327, 727, § 128 HGB, 407 II, 408 BGB, 248 AktG, 183 InsO) Rechtskraft, kann er sich auf ein rechtliches Interesse berufen (vgl BGH, WM 15, 1283 Rz 18, NJW 24, 1419 Rz 5 im Blick auf § 44 Abs 3 WEG). Ebenso verhält es sich in Fällen einer Gestaltungswirkung (BGHZ 166, 18, 20; BGH, WM 15, 1283 Rz 19). Ein Akt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Schrifttum: Baum, Änderungen der AO im Jahre 2024, NWB 2025, 224; Günther, Regierungsentwurf JStG 2024 – geplante verfahrensrechtliche Änderungen, AO-StB 2024, 225; Günther, Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2024, AO-StB 2024, 374; Hütwohl, Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) – Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 6 Überblick rechtsformabhängiger Angaben für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Neben den rechtsformunabhängigen Anhangangaben sind ergänzende rechtsformabhängige Angaben zu beachten: Sofern nicht in der Bilanz: Angabe des nach § 58 Abs. 2a AktG in den Posten "Andere Gewinnrücklagen" eingestellten Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens.[1] Sofern nicht in der Bilanz: Angabe des während des Geschäf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu hohem Mehrergebnis

Zusammenfassung Aktuelle Zahlen zeigen: Umsatzsteuer-Sonderprüfungen führten 2024 zu Nachforderungen in Milliardenhöhe. Die Statistik der Finanzverwaltung weist ein Mehrergebnis von 1,63 Milliarden Euro aus. Hintergrund Wenn das Finanzamt Zweifel an der korrekten Abführung der Umsatzsteuer hat, kann es eine sogenannte Umsatzsteuer-Sonderprüfung anordnen. Diese Prüfungen erfolge...mehr

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Umsatzsteuer-Sonderprüfung ... / Zusammenfassung

Aktuelle Zahlen zeigen: Umsatzsteuer-Sonderprüfungen führten 2024 zu Nachforderungen in Milliardenhöhe. Die Statistik der Finanzverwaltung weist ein Mehrergebnis von 1,63 Milliarden Euro aus.mehr

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Umsatzsteuer-Sonderprüfung ... / Hintergrund

Wenn das Finanzamt Zweifel an der korrekten Abführung der Umsatzsteuer hat, kann es eine sogenannte Umsatzsteuer-Sonderprüfung anordnen. Diese Prüfungen erfolgen unabhängig von der regulären Betriebsprüfung und betreffen Unternehmen jeder Größe. Ziel ist es, Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken – oft mit dem Ergebnis, dass Steuern nachgezahlt werden müssen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer-Sonderprüfung ... / Ergebnisse 2024

Wie aktuelle Zahlen der Finanzbehörden zeigen, haben die Sonderprüfungen im Jahr 2024 zu einem beachtlichen Mehrergebnis von rund 1,63 Milliarden Euro geführt. Das bedeutet: Diese Summe wurde zusätzlich an Steuern festgesetzt – etwa wegen fehlerhafter Angaben, fehlender Nachweise oder falscher Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Insgesamt führten die Prüfer 63.733 Sonderprüfungen du...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Ausstrahlungswirkung auf weitere Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers

Rz. 263 [Autor/Zitation] Neben der Abschlussprüfung können die Vorschriften der APrVO auch auf weitere Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers ausstrahlen. Ursächlich dafür sind Gesetzesverweise, durch die das nationale Recht in Deutschland insbes. auf den Blacklist-Katalog in Art. 5 der APrVO Bezug nimmt. Solche Verweise finden sich vor allem im AktG. Hier ist jedoch je nach Wort...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verfahren

Rz. 37 [Autor/Zitation] Bei der gerichtlich angeordneten Prüfung gelten § 142 Abs. 6 AktG (Ersatz angemessener barer Auslagen und Vergütung des Sonderprüfers), §§ 143, 145 Abs. 1–3 AktG (Auswahl und Rechte der Sonderprüfer), § 146 AktG (Gerichtskosten und Kosten der Sonderprüfung) sowie § 323 HGB (Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers) sinngemäß (vgl. B. Schäfer in Nomos-BR...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltung der Absätze 2 bis 4 bei besonderen Prüfungen

Rz. 49 [Autor/Zitation] Für den Ausschluss von Personen bzw. Prüfungsgesellschaften als Sonderprüfer verweist das AktG in § 143 Abs. 2 auf die Vorschriften in § 319 Abs. 2 und 3 bzw. 4 sowie § 319b; zudem ist in Erweiterung des Ausschlussgrunds aus Abs. 3 Nr. 2 bestimmt, dass auch solche Personen ausgeschlossen sind, die während der Zeit des zu prüfenden Vorgangs bei der Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Zustandekommen des Prüfungsvertrags

Rz. 195 [Autor/Zitation] Nach der gesetzlichen Regelung des § 318 Abs. 1 Satz 4 geht das Angebot zum Abschluss des Prüfungsvertrags regelmäßig von der zu prüfenden Gesellschaft aus. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Angebots zustande. Dies dürfte unter rechtlichen Gesichtspunkten auch dann gelten, wenn der Prüfer zunächst zB im Rahmen einer Ausschreibung ein Angebot vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 330 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 2 Satz 3 müssen Abschlussprüfer im Bestätigungsvermerk auf Risiken, die den Fortbestand des geprüften Unternehmens oder eines Konzernunternehmens gefährden, gesondert eingehen. § 321 Abs. 1 Satz 3 enthält mit der Berichtspflicht im Prüfungsbericht "über bei Durchführung der Prüfung festgestellte … Tatsachen …, die den Bestand des geprü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Weitere Berichtspflichten

Rz. 303 [Autor/Zitation] Des Weiteren sieht § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG vor, dass auf Verlangen der berechtigten Gebietskörperschaft folgende Punkte im Prüfungsbericht darzustellen sind: die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse oder das Machen unrichtiger Angaben in Aufklärungen und Nachweisen gegenüber dem Abschlussprüfer oder Sonderprüfern

Rz. 65 [Autor/Zitation] Bei wörtlicher Auslegung werden wie in § 331 Abs. 1 Nr. 4 HGB auch in § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG drei Tathandlungen im Zusammenhang mit dem Abschlussprüfer gegebenen Aufklärungen und Nachweisen unter Strafe gestellt: Unrichtige Wiedergabe (Alt. 1) oder Verschleierung (Alt. 2) der Verhältnisse der KapGes. und das Machen unrichtiger Angaben (Alt. 3; Waßmer ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht bezweckt in erster Linie eine von den gesetzlichen Vertretern unabhängige und sachverständige Unterrichtung des AR und – bei der GmbH der Gesellschafter – über die Rechnungslegung der gesetzlichen Vertreter (Informationsfunktion; vgl. auch Dusemond/Hell/Breker in HdR-E, § 321 HGB Rz. 6 [6/2023]; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verweigerung von Aufklärungen und Nachweisen gegenüber dem Abschlussprüfer

Rz. 67 [Autor/Zitation] Verlangt der (Konzern-)Abschlussprüfer oder Sonderprüfer für die jeweiligen Prüfungszwecke einen Nachweis und wird dies vom zuständigen Management verweigert, ist dieses Verhalten wie bei § 331 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht strafbewehrt iSv. § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG, weil die Vorschrift nur die Erlangung vollständiger, richtiger und klarer Prüfungsnachweise, n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 149 [Autor/Zitation] Die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung des Prüfungsauftrags an den AR in § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG gilt unmittelbar für alle Gesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, und zwar grds. unabhängig von der Größenklasse iSd. § 267. Sie erfasst jedenfalls die Beauftragung mit der Durchführung einer Pflichtprüfung iSd. §§ 316 ff. Be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.4 Wider Erwarten kein neuer Vordruck für die USt-Voranmeldung im zweiten Halbjahr 2020 (Rz. 4 Abs. 2 und 3 des BMF-Schreibens)

Rz. 236 Stand: 06/02 – 07/2025 Auch für das BZSt, dem die Entwicklung der Erklärungsvordrucke obliegt, war die USt-Senkung offensichtlich zu kurzfristig. Für den Absenkungszeitraum sind die Umsätze daher in einer (1) Summe in den "Sammel-Pools" der Zeile 28 (Kz. 35 und 36) sowie Zeile 35 (Kz. 95 und 98) zu erfassen. Beratungskonsequenzen: Es ist jetzt schon abzusehen, dass die Betr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter ist weitreichend, aber nicht unbegrenzt (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 20): Keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt bei einer entsprechenden Befugnis zur Mitteilung vor. Eine solche ist anzunehmen, soweit die Informationsweitergabe zur Erreich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aktiengesetz

Rz. 75 [Autor/Zitation] Subsidiär zu § 331 Abs. 1 Nr. 1 oder 1a werden gem. § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG Vorstands- und AR-Mitglieder sowie Abwickler einer AG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn sie die Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich ihrer Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Vergütungsbericht nach § 162 Abs. 1 oder 2 AktG, in D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Überblick

Rz. 294 [Autor/Zitation] Als dritten großen Aufgabenkomplex des Prüfungsausschusses neben der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 229 ff.) und der Führungsinstrumente (Rz. 254 ff.) legt Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. iVm. § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 AktG-E die Überwachung der Abschlussprüfung sowie der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Diese Aufgabenst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kreis der Empfänger

Rz. 203 [Autor/Zitation] Der Kreis der Empfänger des Prüfungsberichts ist wie folgt beschränkt (Besonderheiten bestehen insbes. nach § 53 HGrG bei Beteiligungen der öffentlichen Hand sowie bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen): AG: AR (§ 321 HGB iVm. § 111 AktG), Vorstand. KGaA: AR (§ 321 HGB iVm. § 111 AktG), persönlich haftende Gesellschafter. GmbH: Geschäftsführer, Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 56 [Autor/Zitation] Die Vorschrift ist mit anderen spezialgesetzlichen Vorschriften vom Aufbau her identisch und hat diese teilweise durch die Eigenschaft als Generalnorm verdrängt (Spatscheck/Wulf, DStR 2003, 173, 177). Die gleich aufgebaute Vorschrift des § 403 AktG ist daher im Anwendungsbereich auf aktiengesetzliche Sonderprüfungen und Gründungsprüfungen beschränkt (G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.1 Steuerliche Prüfung

Rz. 198 In der Praxis bildete die Ankündigung von steuerlichen Ermittlungshandlungen durch die Finanzbehörde den Hauptgrund für die Abgabe der Selbstanzeigeerklärung. Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurde im Jahr 2011 die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung als selbstständiger Ausschlussgrund in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO eingefügt, sodass der Ausschlussgrund des § 371...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.5 Selbstanzeige durch Teilnehmer der Steuerhinterziehung

Rz. 143 Die Selbstanzeigehandlung ist die "Richtigstellung" (Rz. 69, 118ff.), d. h. die Korrektur der Tathandlung nach § 370 AO, die zur Aufdeckung einer unbekannten Steuerquelle führt und die vollständige Rückkehr zur Steuerehrlichkeit darstellt. Sind an der Tathandlung mehrere Personen als Mittäter, Gehilfen oder Anstifter beteiligt, so muss jeder nach den in Rz. 85ff. en...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86082 Prüfungs- und Beratungskosten

Dieses Konto nimmt zum einen die Kosten für die gesetzliche Prüfung sowie für Auftrags- und Sonderprüfungen auf. Zu den Auftragsprüfungen zählen z. B. Prüfungen im Auftrag des Aufsichtsrats. Die Kosten für die Prüfung von Bauabrechnungen aufgrund behördlicher Auflagen sind nicht hier zu buchen, da sie zu den Herstellungskosten gehören. Zum anderen sind hier die Kosten für betr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In sachlicher Hinsicht findet § 200 AO auf alle Arten von Außenprüfungen unter Einschluss von Lohnsteuer-Außenprüfungen und anderen Sonderprüfungen Anwendung.[1] Dies gilt allerdings nur in dem durch die jeweilige Prüfungsanordnung bestimmten Umfang.[2] Soweit der Prüfer Ermittlungshandlungen in Bezug auf Steuerarten und/oder Besteuerungszeiträume vornimmt, die von der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Sonderprüfung

Rz. 267 [Autor/Zitation] Bei der AG kann eine spezifische Verletzung des Abs. 2 eine Sonderprüfung rechtfertigen (§ 258 Abs. 1 Nr. 2 AktG), wenn der Vorstand die fehlende Anhangangabe trotz Nachfrage in der HV nicht gemacht hat.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Ertrag aufgrund höherer Bewertung gem. § 261 AktG

Rz. 436 [Autor/Zitation] § 261 Abs. 1 und 2 AktG enthält besondere Vorgaben zum bilanziellen Ausweis für Fälle, in denen ein Sonderprüfer oder das nach § 260 AktG angerufene Gericht festgestellt hat, dass Posten unterbewertet sind. Bei den einzelnen Posten der Jahresbilanz sind dann die Unterschiedsbeträge zu vermerken, um die aufgrund von Satz 1 und 2 Aktivposten zu einem hö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXII. Weitere gesetzlich vorgesehene Posten

Rz. 195 [Autor/Zitation] Das HGB und das AktG sehen weitere Posten vor, die beim Vorliegen entsprechender Sachverhalte gesondert auszuweisen sind. Soweit diese Posten als Untergliederung oder Davon-Vermerk zu bestimmten gesetzlichen Posten ausgestattet sind, sind sie bei den jeweiligen Posten behandelt. Darüber hinaus kommen insbes. in Betracht: § 277 Abs. 3 Satz 2: Erträge un...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d bis 138k AO:...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein "Vor-Ort-Umsatz" von einem "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art und Weise der Bestellung maßgeblich. Bringt der Gast eines Restaurationsbetriebs mit diesem zuzurechnenden Verzehrvorrichtungen zum Ausdruck, dass er eine Speise vor ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält für die in § 5 Abs. 1 Nr. 1 FVG genannte Aufgabe des BZSt (Mitwirkung an Außenprüfungen) die Regelung im Einzelnen. Sie ist Ausfluss des Art. 108 Abs. 4 S. 1 GG, der gesetzliche Bestimmungen über ein Zusammenwirken von Bundes- und Landesfinanzbehörden für solche Bereiche ermöglicht, in denen dadurch der Vollzug der Steuergesetze erheblich verbess...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: 10 typische... / 2.7 Option bei Grundstückslieferung

Ein weiteres Problem kann sich im Rahmen von Grundstückskaufverträgen ergeben. Hier sieht § 9 Abs. 1 UStG eine Verzichtsmöglichkeit auf die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG vor (Option zur Steuerpflicht). § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG schränkt diese Möglichkeit jedoch wieder ein, indem ein Verzicht nur in dem nach § 311b Abs. 1 BGB notariell zu beurkundenden Vertr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Der innergemeinschaftliche Informationsaustausch nach der EU-Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 179 Allgemein ist zunächst festzuhalten, dass es bei dem innergemeinschaftlichen Informationsaustausch und generell bei der Zusammenarbeit der Finanzbehörden um eine besondere Ausprägung der Amtshilfe für die Zwecke der grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung geht. Diese "Amtshilfe" kann zwar grundsätzlich auch in Strafverfahren in Anspruch genommen werden, dabei stehen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.1 Zwangsverwalter

Rz. 58 Der Zwangsverwalter hat nach § 152 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das der Zwangsverwaltung unterworfene Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Durch die Beschlagnahme des Grundstücks wird dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Verwaltung und Benutzung des Grunds...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.3 Ergebnisverwendung

Rz. 211 Gemäß § 275 HGB endet das gesetzliche Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Was mit dem erzielten Ergebnis geschehen soll, ergibt sich nicht hieraus. Zwar eröffnet § 268 Abs. 1 HGB allen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, die Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Vorbemerkung

Rz. 120 Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und dessen Absicht zur unternehmerischen Verwendung der bezogenen sonstigen Leistung stellen die zwei wesentlichen Tatbestandsmerkmale für eine Festlegung des Leistungsorts nach § 3a Abs. 2 UStG und des Eintritts der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Nr. 1 UStG dar[1]; sie haben auch Einfluss darauf,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / II. Überwachungsaufgabe

Rz. 2 Der Umfang und die Intensität der Überwachungsaufgabe ist jeweils im Einzelfall so zu bestimmen, dass eine effektive Überwachung gewährleistet ist. Bereiche, die einwandfrei organisiert sind und funktionieren, bedürfen einer geringeren Kontrolle als Dezernate, bei denen es verstärkt zu Versäumnissen kommt. Die Überwachungsaufgabe muss nicht engmaschig erfolgen, der Vor...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kontrollmitteilung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Stößt ein FA – oder sein beauftragter Prüfer – auf steuerliche Verhältnisse von Personen, die eine Überprüfung durch ein anderes FA angezeigt erscheinen lassen, teilen sich die beteiligten FÄ ihre Erkenntnisse behördenintern im Wege von schriftlichen Hinweisen mit, die als Kontrollmitteilungen (KM) bezeichnet werden. KM entstehen idR anlässli...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Mieterstrom aus PV-Anlage

Leitsatz Wer den Strom für seine Wohnungsmieter über eine PV-Anlage (zumindest teilweise) selbst erzeugt, erbringt damit eigenständige (steuerpflichtige) Leistungen. Der Vorsteuerabzug aus der PV-Anlage ist deshalb möglich. Sachverhalt Der Kläger machte aus der Anschaffung einer PV-Anlage im Jahr 2018 einen Vorsteuerabzug in Höhe von rund 10.000 EUR geltend. Zur Begründung führte er an, dass er zwar die 7 Wohnungen seines Mehrfamilienhauses umsatzsteuerfrei vermietet habe, der Strom aus der PV-An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 6 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 38 Im Hinblick auf die für sie geltende schriftliche oder elektronische Form fallen Prüfungsanordnungen unter § 121 AO. Sie sind daher mit einer Begründung zu versehen, soweit dies zu ihrem Verständnis erforderlich ist.[1] Da der Erlass einer Prüfungsanordnung im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde liegt, bezieht sich dieses Begründungserfordernis auch auf die für die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.1 Wirksame Außenprüfung

Rz. 64 Eine Hemmung nach Abs. 4 tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen wird. Damit setzt das Gesetz (ungeschrieben) voraus, dass überhaupt eine Außenprüfung erfolgt. Kommt es nicht zu einer Außenprüfung, kann die Außenprüfung nicht "begonnen" sein. Eine nur geplante, nicht erfolgte Außenprüfung hat die Wirkung der Ablaufhemmung nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Supersportwagen als Ausstel... / Hintergrund

Der Kläger betreibt einen Mobilfunkshop. Daneben beabsichtigte er die Eröffnung eines Sportwagenzentrums mit Werkstatt und Waschanlage, dessen Bau er nach und nach durch die Einnahmen seines Mobilfunkshops und durch ein noch ausstehendes Darlehen finanzieren wollte. Im Jahr 2017 kaufte er dafür ein Grundstück und meldete im Jahr 2019 ein Gewerbe für den Kauf und Verkauf von A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Geltungsbereich von § 319

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 ist anzuwenden auf alle gesetzlich vorgeschriebenen AP i. S. d. §§ 316ff., sowie auf all jene AP, bei denen ein § 322 nachgebildeter BV erteilt wird (vgl. § 31 Abs. 1 Satz ;1f. BS WP/vBP (WPK (2022)); BGH, Urteil vom 21.01.2010, Xa ZR 175/07, DB 2010, S. 436ff.). Dies umfasst mitunter neben AP nach Maßgabe des PublG (vgl. §§ 6 Abs. 1 und...mehr