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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BT 2.3 Prü ... / 4.2 Anlässe für Sonderprüfungen

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 53

Primärer Auslöser für Sonderprüfungen sind vermutete oder festgestellte Mängel in bestimmten Bereichen oder Abläufen, denen eine gewisse Bedeutung zukommt. Regelmäßig wird es sich daher um risikorelevante Schwachstellen handeln, die kurzfristig aufgetreten sind oder erkannt wurden. Die Durchführung von Sonderprüfungen kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein. Hierzu zählen z. B.

  • bisher nicht erkannte Handelsusancen,
  • nicht richtig bzw. nicht als neu eingeschätzte Markt- oder Produktentwicklungen,
  • Entwicklungen bei wichtigen Geschäftspartnern,
  • Schwächen im internen Kontrollsystem,
  • neue rechtliche Entwicklungen oder regulatorische Vorgaben,
  • Schadensfälle oder Kundenbeschwerden von einer gewissen Tragweite,
  • vermutete dolose (betrügerische) Handlungen,
  • das Bewertungsergebnis einer vorangegangenen Revisionsprüfung, was in Abhängigkeit von der konkreten Situation auch Anlass für eine Nachschauprüfung sein kann,
  • Betrugsfälle durch Externe oder
  • ein negatives Erscheinungsbild in der Presse.
 

Rz. 54

Der Anstoß für die Sonderprüfungen kann von der Geschäftsleitung, von der Internen Revision selbst oder von anderen Organisationseinheiten des Institutes kommen. Darüber hinaus kann eine Sonderprüfung auf Erkenntnissen aus dem Hinweisgebersystem gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG ("Whistleblowing-Verfahren") beruhen.

 

Rz. 55

Vom Anstoß für die Sonderprüfungen zu unterscheiden ist die Zuständigkeit für die Anordnung einer Sonderprüfung. Der Auftrag zur Durchführung der zusätzlichen Prüfung kommt von der Geschäftsleitung, die hierzu im Rahmen ihres Direktionsrechtes befugt ist (→ BT 2.2 Tz. 1), oder direkt vom Leiter der Internen Revision. Es könnte sich ggf. auch um eine wesentliche Anpassung der Prüfungsplanung handeln, die explizit von der Geschäftsleitung zu genehmige...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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