Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderprüfung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Priorität von Sonderprüfungen

Rz. 56 Da Sonderprüfungen i. d. R. sehr kurzfristig durchzuführen sind, kommt ihnen automatisch eine hohe Priorität zu. In der Praxis wird daher für Sonderprüfungen teilweise aufgrund von Erfahrungswerten von vornherein ein bestimmtes Zeitbudget als "Platzhalter" in der Planung vorgesehen. Auch wenn die Interne Revision speziell für solche Anlässe entsprechende Kapazitäten f...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Beurteilung des Risikomanagements im Rahmen von Sonderprüfungen

Rz. 160 Die BaFin kann gemäß § 44 Abs. 1 KWG Prüfungen bei den Instituten anordnen.[1] Sie beauftragt mit diesen Sonderprüfungen regelmäßig Dritte, wie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Prüfungsverbände oder die Deutsche Bundesbank. Eigene Prüfungen führt die BaFin nur in überschaubarem Umfang durch. Durch die Sonderprüfungen wird die BaFin in die Lage versetzt, umfangreich...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Durchführung von Sonderprüfungen (Tz. 4)

Rz. 50 4 Es muss sichergestellt sein, dass kurzfristig notwendige Sonderprüfungen, z. B. anlässlich deutlich gewordener Mängel oder bestimmter Informationsbedürfnisse, jederzeit durchgeführt werden können. 4.1 Zusätzlicher Informationsbedarf Rz. 51 Über die regelmäßige risikoorientierte Prüfungsplanung hinaus, die eine sachgerechte Schwerpunktbildung bei den Prüfungen sicherst...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Strategien und Geschäftsmodelle

Rz. 6 Der Begriff "Geschäftsmodell" wird grundsätzlich als abstrakte Umschreibung für die Aktivitäten eines Unternehmens verstanden.[1] Ein Geschäftsmodell bildet in stark vereinfachter und aggregierter Form ab, welche Ressourcen in das Unternehmen fließen und wie diese Ressourcen durch den innerbetrieblichen Leistungserstellungs- bzw. Wertschöpfungsprozess in vermarktungsfä...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Inhalt und Umfang des Auskunftsrechtes

Rz. 52 Die Institute haben im Hinblick auf die prozessuale Umsetzung des Auskunftsrechtes weitgehende Gestaltungsfreiheit. In der Praxis setzen viele Institute dabei weniger auf formale Vorschriften als vielmehr auf das allgemeine Verständnis für eine gute Governance. Es erscheint jedoch ratsam, in den Richtlinien oder Geschäftsordnungen der Beteiligten (Geschäftsleitung, Au...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Personelle Ausstattung

Rz. 58 Wegen der hohen Priorität der Sonderprüfungen muss die Interne Revision personell und sachlich in die Lage versetzt werden, diese kurzfristig umzusetzen. Gleichzeitig darf der übrige Prüfungsbetrieb, auch wenn Verschiebungen mancher Prüfungen erforderlich werden, nicht vollständig zum Erliegen kommen. Zwar kann im Einzelfall auf externe Spezialisten zurückgegriffen we...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Basis für die tägliche Revisionsarbeit

Rz. 97 Die frühzeitige Unterrichtung der Internen Revision erlaubt es ihr, die Informationen der Geschäftsleitung unmittelbar für ihre tägliche Prüfungstätigkeit oder ihre sonstigen Arbeiten zu nutzen. Somit ist gewährleistet, dass nicht nur die jeweils betroffenen Organisationseinheiten über die Weisungen oder Beschlüsse der Geschäftsleitung informiert sind (z. B. bedeutend...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Grenzen der turnusmäßigen Berichterstattung

Rz. 107 Die turnusmäßige Berichterstattung verfehlt ggf. ihren Zweck, wenn zwischen den Berichtsintervallen Ereignisse eintreten, die für das Institut von erheblicher Relevanz sind. Nach den MaRisk sind daher unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen unverzüglich an die Geschäftsleitung, die jeweiligen Verantwortlichen und ggf. die Interne Revision weiterzuleiten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Angespanntes Marktumfeld

Rz. 84 In einem angespannten Marktumfeld werden diese Unwägbarkeiten nochmals verstärkt. Unter einem "angespannten Marktumfeld" können nachteilige Entwicklungen im Vergleich zu den allgemein üblichen Bedingungen in diesem Markt verstanden werden. Diesbezüglich werden im Wesentlichen zwei Ursachen unterschieden: Entweder sieht sich das Institut selbst mit Problemen konfrontie...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Direktionsrecht der Geschäftsleitung

Rz. 9 Schließlich wird klargestellt, dass das Direktionsrecht der Geschäftsleitung zur Anordnung zusätzlicher Prüfungen der Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Internen Revision selbstverständlich nicht entgegensteht. Zum einen verlangt es schon der Aufgabenbereich der Revision, jederzeit Sonderprüfungen, durch wen auch immer angestoßen, durchführen zu können (→ BT 2.3 Tz...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5 Auslagerungen und Prüfungen

Rz. 162 Die zunehmende Bedeutung von Auslagerungen tangiert natürlich auch die Prüfer. Für den Prüfer des auslagernden Unternehmens stellt sich vor allem die Frage, ob sich aus der Ausgestaltung der (dienstleistungsbezogenen) Kontrollstrukturen beim Auslagerungsunternehmen Risiken ergeben können, die auf das zu prüfende Unternehmen durchschlagen. § 25b KWG kann bei Kredit- u...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5.1 Vorgaben der zweiten Säule

Rz. 136 In der Finanzmarktkrise wurde möglicherweise nicht (hinreichend) bedacht, dass Risikomanagementsysteme versagen können und sich die Grundannahmen, auf denen sie beruhen, als falsch herausstellen können ("Fehler zweiter Art"). Das kritische Hinterfragen von komplexen Sachverhalten, Risiken, Prozessen und geschäftlichen Grundannahmen wird jedoch immer wichtiger.[1] Auc...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / III.1. Allgemeine Themen

Organisatorisch-strukturelle Fragen Im Hinblick auf die Kommunikation der Ergebnisse des MaRisk-Fachgremiums wird folgende Verfahrensweise vereinbart: es werden Protokolle zu jeder Sitzung erstellt, die auf den Internetseiten von BaFin und Bundesbank veröffentlicht werden. Da das MaRisk-Fachgremium an den "Arbeitskreis Basel II" angebunden ist, werden die Protokolle vorab dem ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.4 Beispiele für Inter-Risikokonzentrationen

Rz. 76 Die möglichen Auswirkungen von Inter-Risikokonzentrationen wurden den Instituten beim Ausbruch der Finanzmarktkrise drastisch vor Augen geführt. Damals sind die gravierenden Probleme im Subprimesegment in den USA auf die Verbriefungsmärkte übergeschwappt und haben zu unerwarteten Konzentrationen an illiquiden Vermögenswerten geführt sowie schließlich den Interbankenma...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Mängelkategorien

Rz. 8 An die Berichterstattung über "wesentliche" und "schwerwiegende" Mängel werden also besondere Anforderungen gestellt. Der Abstufung der Mängel kommt insofern eine wichtige Bedeutung zu. Die deutsche Aufsicht hat daher entsprechende Hinweise gegeben. In den MaRisk wird für die Zwecke der Revisionstätigkeit zwischen "wesentlichen", "schwerwiegenden" und "besonders schwer...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Aufgaben der Konzernrevision

Rz. 104 Die Konzernrevision ist – entsprechend der Anforderung auf Ebene des einzelnen Institutes – ein "Instrument" der Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens. Die Konzernrevision hat im Rahmen des Risikomanagements der Gruppe ergänzend zur Internen Revision der gruppenangehörigen Unternehmen tätig zu werden. Sie kann dabei auf die Prüfungsergebnisse der Revisione...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Einbindung der Internen Revision

Rz. 207 In den Überwachungsprozess ist im Rahmen ihrer Aufgaben auch die Interne Revision eingebunden. So muss z. B. sichergestellt sein, dass kurzfristig notwendige Sonderprüfungen anlässlich deutlich gewordener Mängel oder bestimmter Informationsbedürfnisse jederzeit durchgeführt werden können (→ BT 2.3 Tz. 4). Die Interne Revision hat, im Gegensatz zur OpRisk-Einheit, die...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Zusätzlicher Informationsbedarf

Rz. 51 Über die regelmäßige risikoorientierte Prüfungsplanung hinaus, die eine sachgerechte Schwerpunktbildung bei den Prüfungen sicherstellen soll, kann im Einzelfall ein ad hoc auftretender Prüfungsbedarf entstehen. Er resultiert regelmäßig aus einem kurzfristig zu befriedigenden Informationsbedarf hinsichtlich bestimmter Prüfungsobjekte. So haben die Fachbereiche unter Ri...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Umfang der Prüfungsberichte

Rz. 12 Über jede Prüfung ist ein schriftlicher Prüfungsbericht zu erstellen, der den Vorstellungen des DIIR zufolge richtig, objektiv, prägnant, klar, konstruktiv und vollständig sein muss. Die Prüfungsberichte enthalten regelmäßig den Prüfungsauftrag und die Auftragsdurchführung (Prüfungsziel, Prüfungsumfang, Prüfungsteam, Prüfungszeitraum, Prüfungsort, Prüfungsanlass und A...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Prüfungsturnus

Rz. 27 Die Prüfungen haben in angemessenen Abständen zu erfolgen, wobei grundsätzlich ein Turnus von drei Jahren unterstellt wird. Um eine risikoorientierte Prüfung zu ermöglichen, werden Abweichungen in beide Richtungen zugelassen. Wenn "besondere Risiken" bestehen, ist jährlich zu prüfen.[1] Bei unter Risikogesichtspunkten nicht wesentlichen Aktivitäten und Prozessen kann ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Rückgriff auf andere Funktionen und Stellen

Rz. 69 Die Compliance-Funktion kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf andere Funktionen und Stellen zurückgreifen. Diese Möglichkeit ist in den MaRisk nicht weiter eingeschränkt worden. Insofern ist es grundsätzlich möglich, dass die Compliance-Funktion bei der Planung und Durchführung ihrer Kontrolltätigkeit die Prüfungsplanung und Berichterstattung der Internen Revision ber...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.5 Auskunfts- und Prüfungsrechte sowie Kontrollmöglichkeiten (§ 25b Abs. 3 KWG)

Rz. 64 Die Auslagerung von Aktivitäten oder Prozessen auf andere Unternehmen darf eine effektive Überwachung des Institutes durch die Bankenaufsicht nicht behindern. Zur Durchsetzung des Aufsichtsrechtes ist die BaFin daher mit umfangreichen Auskunfts- und Prüfungsrechten sowie Kontrollmöglichkeiten ausgestattet.[1] § 44 Abs. 1 Satz 1 KWG enthält umfassende Auskunftsrechte g...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Einzelthemen

a) Gruppenbegriff nach KWG bzw. MaRisk Nach AT 2.1 Tz. 1 der MaRisk hat das übergeordnete Unternehmen bzw. übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen einer Institutsgruppe, Finanzholdinggruppe oder eines Finanzkonglomerats ein Verfahren einzurichten, das "eine angemessene Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken" auf Gruppenebene sicherstellt. Die jeweils maßgeblic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Überlegungen zum Modell der vier Verteidigungslinien

Rz. 25 Einige Fachspezialisten haben sich seit dem Jahr 2010 mit einer Weiterentwicklung des traditionellen Modells der drei Verteidigungslinien aus einem anderen Blickwinkel beschäftigt.[1] Unter Berücksichtigung der identifizierten Schwachstellen dieses Modells sowie der Besonderheiten des Finanzsektors wurde z. B. die Erweiterung um eine vierte Verteidigungslinie vorgesch...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.9 Sicherstellung uneingeschränkter Informations- und Prüfungsrechte sowie Kontrollmöglichkeiten der zuständigen Aufsichtsbehörden (lit. i)

Rz. 328 Der Gesetzgeber hat der BaFin, von ihr beauftragten Personen oder Einrichtungen (z. B. Wirtschaftsprüfern) sowie der Deutschen Bundesbank die Möglichkeit eingeräumt, umfassende Sachverhaltsermittlungen bei den Instituten zu betreiben. Nach § 44 Abs. 1 Satz 1 KWG haben ein Institut und die Mitglieder seiner Organe sowie seine Beschäftigten auf Verlangen Auskünfte über...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 145 Schadenersatzpflicht Eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht kann sich zunächst wegen Verletzung eines Schutzgesetzes aus § 823 Abs. 2 BGB ergeben. Als Schutzgesetz sind die §§ 400, 403 und 404 AktG [1] anerkannt. Rz. 146 Außerdem sind Vorstandsmitglieder, die bei der Geschäftsführung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 140 Wie bereits eingangs festgestellt wurde, hat sich der Anwendungsbereich der speziellen aktienrechtlichen Vorschriften (§§ 400, 403 und 404 AktG) durch die Einführung der §§ 331 ff. HGB wesentlich verringert.[1] Rz. 141 Wegen § 331 HGB kommt § 400 AktG nur noch eine beschränkte Bedeutung zu. Er ist nur noch für solche Fälle relevant, die nicht von § 331 HGB erfasst wer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 3.1 Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche

Rz. 68 Eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht bei Buchführungsverstößen kann sich gegenüber Dritten zunächst aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz ergeben. Danach ist derjenige, der gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt, diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Als Schutzgesetze sind einige der bereits dargestel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Innerbetriebliches Kontroll... / 1 Problematik

Im Zusammenhang mit IKS können bereits die verwendeten Begrifflichkeiten zu Unsicherheiten führen. Teilweise wird von einem Tax Compliance Management System (TCMS) gesprochen, welches Teil eines allgemeinen Compliance Management Systems (CMS) sein kann oder als eigenständiges System zur rechtzeitigen und vollständigen Erfüllung steuerlicher Pflichten bestehen kann. Die Begri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Ausweis des Ertrags aufgrund höherer Bewertung (§ 261 AktG)

Rz. 193 [Autor/Zitation] Der Ertrag aufgrund höherer Bewertung nach dem Ergebnis der Sonderprüfung bzw. der gerichtlichen Entscheidung nach den §§ 258–261 AktG, der auf der Passivseite der Bilanz und in der GuV gesondert auszuweisen ist, betrifft regelmäßig ausschließlich den Einzelabschluss eines Konzernunternehmens. Ein Sonderausweis im Rahmen des Eigenkapitals auf der Pass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anordnung und Durchführung der LSt-Nachschau

Rn. 22 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei der LSt-Nachschau als Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung handelt es sich um schlichtes Verwaltungshandeln in Gestalt eines Realaktes, Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 24, 55 (Mai 2022); FG Ha vom 11.04.2018, 6 K 44/17, EFG 2018, 1146 zur USt-Nachschau nach § 27b UStG. Insoweit bestehen keine verfahrensrechtlichen Möglichkeiten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit bei Umsatzsteuerbetrugsfällen

Rz. 37 Bezogen auf die Umsatzsteuerbetrugsfälle[1] kann der Tatbestand der gewerbsmäßigen Begehung des § 26c UStG insbesondere durch den "missing trader" [2], der USt in seinen Rechnungen offen aufweist, diese (ausnahmsweise) anmeldet[3], aber dann nicht bezahlt, verwirklicht werden. Die Qualifikation eines Unternehmens als missing trader ist allerdings in der Praxis bei Weit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Geltungszeitraum und praktische Bedeutung

Rz. 13 Die Vorschrift gilt seit dem 1.1.2002; eine Strafbarkeit nach § 26c UStG war demnach nur für solche Taten möglich, deren Fälligkeitszeiträume zur Entrichtung der Steuer nach diesem Zeitpunkt lagen. Obwohl seit Schaffung der Vorschrift schon viele Jahre vergangen sind, ist ihre praktische Bedeutung eher gering (Rz. 11). So lässt sich auch (fast) keine einschlägige Rech...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 41 Weitere Prüfer (außer WP, vBp)

Dienen Prüfungen steuerlichen Zwecken – ggf. im weiteren Sinn –, richtet sich die Vergütung nach der StBVV. Berufsangehörige sind jedoch auch zu Prüfungen befugt, die außerhalb des Anwendungsbereichs nach § 33 StBerG liegen, mithin die übliche Vergütung nicht den Regeln der StBVV entnommen werden kann. Hierzu zählen die freiwilligen Prüfungen, insbesondere die Abschlussprüfun...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschenke, pauschale Besteu... / 10 Widerruflichkeit der Pauschalierungswahlrechte

Nach dem Urteil des BFH v. 15.6.2016 sind die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte widerruflich.[1] Der BFH legt die Gesetzesbegründung zu § 37b EStG [2] dahingehend aus, dass der Gesetzeswortlaut keine Anhaltspunkte dafür biete, dass die Pauschalierungswahlrechte nicht widerrufen werden könnten. Sinn und Zweck der Vorschrift sprächen jedoch für deren Widerruflichkeit. Zum Wid...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (zu § 196 AO)

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte zuletzt im November 2019 den Vordruck zur Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Vordruckmuster USt 7 A) im Zusammenhang mit den geänderten Hinweisen zur DSGVO neu veröffentlicht. Jetzt hat sie den Vordruck überarbeitet, der in der überarbeiteten Fassung spätestens ab Veröffentlichung im BStBl I[1] zu verwenden ist. Die Überarbeitung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Übergang zur Außenprüfung (§ 27b Abs. 3 UStG)

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 27b Abs. 3 UStG kann ohne vorherige Prüfungsanordnung (§ 196 AO) zu einer Außerprüfung nach § 193 AO übergegangen werden, wenn die bei der USt-Nachschau getroffenen Feststellungen hierzu Anlass geben. Da die USt-Nachschau auf die USt begrenzt ist, kann nach einem Übergang zu einer Außenprüfung nur die USt geprüft werden. Somit kommt nu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.2.3 Relativ "großzügige" Zeitvorgaben

Rz. 140 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Aufzeichnungen können vom Unternehmer auch nachgeholt werden und müssen nicht zeitnah erfolgen (FG Berlin vom 21.12.1999, 7 K 5176/98, EFG 2000, 521; Hessisches FG vom 14.02.2008, 6 V 1019/07, BFH/NV Datenbank, HI 1979335). Hinweis Eine zeitliche Grenze ergibt sich nur aus der Aufgabenverteilung zwischen den Finanzgerichten und dem BFH: d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Dauer der Sicherheit

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Sicherheitsleistung kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel längstens für die Dauer der notwendigen Prüfung verlangt werden; damit kann das Vorsteuerabzugsrecht sachgerecht geprüft werden, ohne dass – wie bislang – zusätzlich personelle Ressourcen für die Bearbeitung der Einwendungen des Unternehmers gegen die Vorenthal...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Digitale Aufzeichnungen und Archivierungspflichten

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 146 Abs. 5 AO können Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch auf Datenträgern geführt werden, soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Es muss insbesondere sichergestellt sein, dass die Daten während der Dauer der Aufbewa...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Nachschau ist Bestandteil eines Maßnahmenkataloges, mit dem der Gesetzgeber im StVBG der missbräuchlichen Inanspruchnahme des Rechts zum Vorsteuerabzug begegnet und der allein im Jahr 2002 zu steuerlichen Mehreinnahmen i. H. v. 2,3 Mrd. EUR führen sollte (von Wallis, UStB 2002, 123, Abschn. I). Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie die Erfa...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.2 Aktuell: Arbeitnehmereinsatz für private Zwecke: Umsatzsteuerfalle durch geschickte Vertragsgestaltung umgehen

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vermehrt greift die Finanzverwaltung derzeit i. R. v. Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und auch Lohnsteuer-Außenprüfungen – Letztere allerdings im Rahmen von Kontrollmitteilungen – Fallgestaltungen auf, in denen Arbeitnehmer im Privatbereich ihres Arbeitgebers und damit für außerunternehmerische Zwecke zum Einsatz kommen: Prax...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schreiben des BMF vom 23.12.2002, BB 2003, 556. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz – kleine Zahl, g... / 6.2 Fragestellung

Da G seine Umsätze ausschließlich mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert hat, wurde bei ihm eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt. Da G verzehrfertige Speisen anbietet, möchte der Sonderprüfer alle Umsätze des G dem Regelsteuersatz unterwerfen. G bittet Sie in diesem Fall um Rat.mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Geschäftsveräußerung vor Beginn der Geschäftstätigkeit?

Leitsatz Auch ein Unternehmen, mit dem noch keine Ausgangsumsätze erzielt worden sind, kann Gegenstand einer Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG sein. Das erfordert allerdings, dass der Erwerber das "übertragene Unternehmen" fortführt. Sachverhalt Der Kläger war in den Jahren 2012 bis 2019 Eigentümer von Grundstücken mit insgesamt rund 40.000 Quadratmetern - ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Berichtigung von Rechnungen... / 2.1.1 Pflichtangaben einer Rechnung

Für eine ordnungsgemäße Rechnung müssen gewisse Pflichtangaben aufgeführt werden.[1] Wobei in § 14 Abs. 4 UStG die grundlegenden Pflichtangaben geregelt sind und in § 14a UStG weitere Pflichtangaben in besonderen Fällen.[2] Fehlen Pflichtangaben oder sind sie unrichtig, stellt sich für den Rechnungsempfänger die Frage, ob dies zu einer Versagung des Vorsteuerabzugs führt bzw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Berichtigung von Rechnungen... / 1 Problematik

Der Vorsteuerabzug, mittels dem Unternehmen von der auf Eingangsleistungen entfallende Umsatzsteuer grds. entlastet werden, ist ein integraler Bestandteil des europäischen Umsatzsteuersystems. Neben einer Vorsteuerabzugsberechtigung dem Grunde nach (unternehmerischer Bezug und keine Verwendung für Ausschlussumsätze) und dem Bezug einer Leistung, für die Umsatzsteuer gesetzli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliche Lief... / 5 Haftungsrisiko und Vertrauensschutzregelung

Den Status des Abnehmers (Steuerpflichtiger i. S. der Erwerbsteuer) und die Verwendung des Gegenstandes im Rahmen des Unternehmens des Erwerbers kann der liefernde Unternehmer lediglich durch die Dokumentation der ausländischen USt-IdNr. des Erwerbers belegen. Bestellen ein Unternehmer oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, mit einer in einem anderen Mitgli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1 Grundsätzliches zur Umsatzsteuerverprobung

Fehler in der Buchhaltung – dem Datenmaterial für die Erstellung des Jahresabschlusses und damit auch der Jahressteuererklärung – sollten vom Unternehmer und/oder dessen Berater vermieden werden. Aber: Auch bei sorgfältiger Bearbeitung und Einsatz von professioneller Software lassen sich Fehler in der Buchhaltung nicht ausschließen. Wichtig Basis der korrekten Umsatzsteuererk...mehr