Rz. 27
Die Prüfungen haben in angemessenen Abständen zu erfolgen, wobei grundsätzlich ein Turnus von drei Jahren unterstellt wird. Um eine risikoorientierte Prüfung zu ermöglichen, werden Abweichungen in beide Richtungen zugelassen. Wenn "besondere Risiken" bestehen, ist jährlich zu prüfen. Bei unter Risikogesichtspunkten nicht wesentlichen Aktivitäten und Prozessen kann hingegen vom dreijährigen Turnus abgewichen werden. Im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht allerdings klargestellt, dass ein Abweichen vom dreijährigen Prüfungsturnus für unter Risikogesichtspunkten nicht wesentliche Aktivitäten und Prozesse nicht gleichbedeutend ist mit einem weitgehenden Verzicht auf Prüfungshandlungen in diesen Bereichen. Insofern sind auch diese Bereiche in die Prüfungsplanung zu integrieren und in angemessenen Abständen zu prüfen (→ BT 2.3 Tz. 1, Erläuterung). Die jeweiligen Festlegungen obliegen auch in diesem Fall der Revision, die die Risikoeinstufung der Aktivitäten und Prozesse regelmäßig zu überprüfen hat. Dokumentationen schaffen dabei die notwendige Transparenz und machen die zeitliche Einordnung der Prüfungen nachvollziehbar. In Einzelfällen wird ein Prüfungsturnus von ein bzw. zwei Jahren in Leitlinien, Verordnungen oder Rundschreiben der Aufsicht explizit vorgeben und ist somit, unabhängig von der internen Risikobeurteilung, einzuhalten.
Rz. 28
Das DIIR hatte in seiner Stellungnahme zur siebten MaRisk-Novelle eine Orientierung an der international üblichen Praxis vorgeschlagen, wonach ein Prüfungsturnus von bis zu fünf Jahren zulässig ist. Hintergrund für diesen Vorschlag war die Beobachtung, dass längere Zeiträume in der Prüfungspraxis zunehmend infrage gestellt wurden. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hatte diesen Vorschlag im Rahmen ihre...