Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.6 Arbeitsassistenz

Rz. 23 Abs. 5 regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Während die übrigen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben als Ermessensleistungen erbracht werden, besteht auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ein Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch besteht zwar "aus den zur Verfügu...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.7 Aufgaben der Vertreterversammlung

2.2.7.1 Überblick Rz. 32 Das Gesetz benennt in der Vorschrift nicht allein die Organe, die für die juristische Person KV/KZV bzw. KBV/KZBV als Organverwalter handeln, sondern bestimmt auch den Rahmen der diesen obliegenden gesetzlichen Aufgaben. Nach Abs. 3 Satz 1 hat die Vertreterversammlung jeder kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung und Bundesvereinigung als Legislativ- und K...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.12 Verteilung der Ausgleichsabgabe

Rz. 31 Die bei den Integrationsämtern eingehenden Ausgleichsabgabebeträge verbleiben zu 55 % bei den Integrationsämtern, ein Anteil in Höhe von 45 % der Einnahmen ist von den einzelnen Integrationsämtern an den beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildeten "Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" weiterz...mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2.2 Wahl von Werkstatträten

Rz. 6 Werkstatträte werden in Werkstätten und nicht , wie in § 54 c SchwbG noch vorgesehen, auch in Zweigwerkstätten gewählt. Der Begriff "Zweigwerkstätten" sollte ausschließlich für den Anwendungsbereich der Mitwirkung gesetzlich definiert werden, um so eine Abgrenzung zu dem betriebsverfassungsrechtlichen Begriff der "Betriebsteile" oder "Nebenbetriebe" (§ 4 BetrVG) vorzun...mehr

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Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 2 Die gesetzliche Ermächtigung ist weitreichend. Es liegt nahe, dass die Höhe der jeweiligen Umlage in Form eines Prozentsatzes gemäß Abs. 1 Nr. 2 durch Rechtsverordnung bestimmt werden soll. Die Regelungen zur Winterbeschäftigungs-Umlage in den §§ 354 und 355 bringen bereits deutlich zum Ausdruck, dass die Höhe der Umlage äußerst vorsichtig kalkuliert werden muss. Einer...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.5 Ausschlussregelung des Abs. 4

Rz. 5 Für den stationären Bereich stellt Abs. 4 Nr. 1 und 2 klar, dass stationäre Einrichtungen (Nr. 1) sowie Krankenhäuser (Nr. 2), in denen die medizinische Vorsorge oder Rehabilitation, die berufliche oder soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung Kranker oder Behinderter im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, keine Pflegeeinrichtunge...mehr

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Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.5 Abschluss eines Gesamtversorgungsvertrags

Rz. 13a Mit der durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz mit Wirkung zum 1.7.2008 in Abs. 2 Satz 1 HS 2 aufgenommenen Ergänzung hat der Gesetzgeber eigenständig wirtschaftenden Pflegeeinrichtungen, die sich in einem örtlichen und organisatorischen Verbund befinden, die Möglichkeit zum Abschluss eines einheitlichen Versorgungsvertrags (Gesamtversorgungsvertrag) eingeräumt. S...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift benennt die Aufgaben von Inklusionsbetrieben.mehr

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Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 2.1.4 Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 59 Die Unterscheidung in Muss-, Soll- und Kann-Leistungen spiegelt sich im gerichtlichen Rechtsschutzsystem wider. Rz. 60 Zuständig für den gerichtlichen Rechtsschutz sind für Klagen, die ab dem 1.1.2005 erhoben werden, die Sozialgerichte (§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG i.d.F 7. SGGÄndG). Das gerichtliche Verfahren richtet sich daher nach den Bestimmungen des SGG. Rz. 61 Soweit ei...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.5 Zusammensetzung und Amtszeit des Vorstandes

Rz. 46 Die Gesamtheit der Mitglieder der Vertreterversammlung wählt den Vorstand. Der Vorstand der KV/KZV sowie der KZBV besteht nach Abs. 4 Satz 1 aus bis zu 3 Mitgliedern, die nach Abs. 4 Satz 6 ihre Tätigkeit hauptamtlich ausüben. "Bis zu" heißt, dass auch 2 Vorstandsmitglieder bestellt werden können, allerdings nicht nur ein Vorstandsmitglied, weil dies dem der Plural "Vo...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.3 Umlagepflicht

Rz. 8 Über die Umlagepflicht eines Arbeitgebers entscheiden die Agenturen für Arbeit i. d. R. für einen unbefristeten Zeitraum durch Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage können die Umlagepflicht entfallen lassen oder sie (erneut) begründen. Über die Umlagepflicht kann isoliert entschieden werden; der Verwaltungsakt muss nicht gleichzei...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.5 Sitzungen der Vertreterversammlung

Rz. 26 Die Sitzungen des hauptamtlichen Vorstandes einer KV/KZV bzw. der KBV/KZBV finden nach Bedarf statt und damit wesentlich häufiger als die Sitzungen der Vertreterversammlung. Diese Zeitfolge stellt auch eine Begründung für das Hauptamt im Vorstand bzw. das Ehrenamt in der Vertreterversammlung dar. In den Satzungen ist im Übrigen vorgegeben, dass die Vertreterversammlun...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.8 Wahl der Vorstandsmitglieder

Rz. 49 Nach Abs. 6 Satz 1 der Vorschrift i. d. F. des TSVG gilt für den Vorstand § 35a Abs. 5 Satz 1 SGB IV entsprechend. Damit ist klargestellt, dass der Vorstand sowie aus seiner Mitte der Vorstandsvorsitzende und dessen Stellvertreter von der jeweiligen Vertreterversammlung der kassen(zahn)ärztlichen Körperschaft gewählt werden. Woher die Mitglieder der Vorstände der kass...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.10 Dienstverträge der Mitglieder des Vorstandes

Rz. 54 Nach Abs. 4 Satz 5 der Vorschrift üben die Mitglieder des Vorstandes einer KV/KZV oder der KBV/KZBV ihre Tätigkeit hauptamtlich aus. Dazu wird beispielhaft auf Ziff. 25. der Satzung der KBV verwiesen. Nach Ziff. 25.1. stehen die Mitglieder des Vorstandes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zur KBV, dessen Inhalt im Einzelnen durch einen Dienstvertrag gerege...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.6 Doppelmitgliedschaft in den Organen einer Körperschaft

Rz. 28 Eine Doppelmitgliedschaft in der Vertreterversammlung und im Vorstand einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung oder Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung ist zwar durch den Gesetzeswortlaut prinzipiell nicht ausgeschlossen; der gewollte Ausschluss einer Doppelmitgliedschaft ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang mit Abs. 3 Nr. 2 (Überwachung des Vorstandes), N...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.7 Geschäftsstelle des Vorstandes und Justiziariat

Rz. 48 Nach Ziff. 24. der KBV-Satzung wird der Vorstand bei der Durchführung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Ferner wird ein Justiziariat eingerichtet, welches dienstrechtlich im Rahmen der Tätigkeit für den Vorstand und die Geschäftsstelle unmittelbar dem Vorstand untersteht. Soweit die Justiziare die Vertreterversamm...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.11 Veröffentlichung der Vergütungen der Vorstandsmitglieder

Rz. 56 Neben der Gleichbehandlung in der Veröffentlichung der jährlichen Vergütungen der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder in der Krankenversicherung und bei den kassen(zahn)ärztlichen Organisationen ging es dem Gesetzgeber bei Einführung der Vorschrift darum, die notwendige Transparenz beim Inhalt der Vorstandsverträge herzustellen. Nach der Gesetzesbegründung ist die Tran...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1.1 Beschäftigung

Rz. 3 Ziel in einem Inklusionsbetrieb ist nicht Dauerbeschäftigung. Vielmehr sollen die Inklusionsbetriebe Brücke zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in einer regulären Beschäftigung in Betrieben und Dienststellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Deshalb sollen die Inklusionsbetriebe, wenn notwendig, Beschäftigten, die in einen Betrieb oder eine Die...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.2 Vertretungsbefugnis (Abs. 5)

Rz. 43 Abs. 5 weist – in Abgrenzung zu den Befugnissen der Vertreterversammlung – die Verwaltung und die Außenvertretung der Körperschaft dem hauptamtlichen Vorstand als originäre Kompetenz zu. Einschränkungen wie Genehmigungsvorbehalte durch Satzungen verstoßen gegen das höherrangige Recht des § 79 (BSG, Urteil v. 30.10.2013, B 6 KA 48/12 R). Damit steht z. B. die Kompetenz...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.4 Organisation der Verwaltung (Abs. 7)

Rz. 45 Mit Wirkung zum 1.3.2017 ist die Verpflichtung der Vorstände der KBV und der KZBV zur Implementierung und Sicherung einer Verwaltungsorganisation ausdrücklich gesetzlich verankert worden. Die Vorstände der Bundesvereinigungen haben nach der Gesetzesbegründung die Pflicht zur Organisation des Verwaltungshandelns, um eine risikoadäquate, vermögenschonende Verwaltung sic...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand: Juli 2023, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de. Konzept der Intensivierten Rehabilitationsnachsorge – IRENA, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deuts...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.1 Leistungen zur Prävention (Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative)

Rz. 7 Nach § 14 Abs. 1 können die Rentenversicherungsträger medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit an Versicherte erbringen, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung in der Zukunft gefährden können. Bei diesen Leistungen handelt es sich um zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um Krankheiten oder gesundhe...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.1 Organe der Kassenärztlichen bzw. Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Abs. 1)

Rz. 7 Bei jeder Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung (KV/KZV) und der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung (KBV/KZBV) sind durch Wahl 2 Organe zu bilden, und zwar die ehrenamtlich tätige Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan und der hauptamtlich tätige Vorstand. Die Vertreterversammlung ist das oberste beschließende Organ der jeweiligen Körperschaft. Sie hat als ...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1.2 Vorbereitung auf eine Beschäftigung

Rz. 4 Aufgabe der Inklusionsbetriebe ist es ausdrücklich auch, schwerbehinderte Menschen auf eine Beschäftigung in dem Inklusionsbetrieb selbst vorzubereiten. Diese zusätzliche Aufgabe ist in § 216 aufgenommen worden, um es zu ermöglichen, auch solche, insbesondere seelisch schwerbehinderte Menschen durch geeignete Fördermaßnahmen mit Leistungen des zuständigen Rehabilitatio...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 354 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230) zum 1.11.1999 geändert. Zum 1.4.2006 wurde die Vorschrift neu gefasst durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926). Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederun...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.2 Umlagefinanzierte Förderleistungen

Rz. 4 Die Förderleistungen für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft umfassen Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld (§ 102). Daneben erstattet die BA dem Arbeitgeber auf Antrag seinen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Rz. 5 Die Umlage soll den Aufwand für das Wintergeld und den Erstattungsaufwand für Beitragszahlungen des Arbeitgebers decken. Das ist, wie bei Umlag...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 4.1 Anzeige auf Antrag

Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren. Dabei ist zwischen der Anzeige der Kurzarbeit[1] und dem Antrag auf Kurzarbeitergeld[2] zu unterscheiden. Die Ansprüche werden in der letzten Stufe nach Beendigung der Kurzarbeit mit den Abschlussprüfungen endgültig festgestellt. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Voraussetzung f...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3.3 Privileg für Arbeitszeitguthaben mit Zweckbestimmung

Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens zum Ausgleich der Kurzarbeit kann von einem Arbeitnehmer auch nicht verlangt werden, soweit das Guthaben vertraglich (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag) ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt, zur Vermeidung der Inanspruchn...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.7.1 Überblick

Rz. 32 Das Gesetz benennt in der Vorschrift nicht allein die Organe, die für die juristische Person KV/KZV bzw. KBV/KZBV als Organverwalter handeln, sondern bestimmt auch den Rahmen der diesen obliegenden gesetzlichen Aufgaben. Nach Abs. 3 Satz 1 hat die Vertreterversammlung jeder kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung und Bundesvereinigung als Legislativ- und Kontrollorgan die ...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält das Umlageprinzip zur Aufbringung der Mittel für das Wintergeld in den Leistungsarten des Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeldes und die Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 102. Die Umlage wird auch zur Deckung der Verwaltungskosten und sonstigen Kosten erhoben. Die Umlagepflicht wird auf die Wirtschaftszweige beschränkt, in ...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) ist Abs. 5 mit Wirkung zum 1.1.2004...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.1 Ständige Ausschüsse der KBV-Vertreterversammlung

Rz. 17 Nach Ziff. 13 der Satzung der KBV richtet die Vertreterversammlung für jede Amtsperiode folgende 5 ständigen Ausschüsse ein: Finanzausschuss, Ausschuss für Zuordnung der Beschlussfassung, Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, Ausschuss für Satzungsangelegenheiten, Ausschuss für Compliance. Die ständigen Ausschüsse haben die Aufgabe, die Beschlussfassungen der Vertreterver...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.3 Amtsperiode der Vertreterversammlung

Rz. 21 Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung beträgt 6 Jahre. Die Amtszeit eines Mitglieds der KBV-Vertreterversammlung beginnt bei den gesetzlichen Mitgliedern mit deren Wahl oder der Benennung, bei den gewählten ärztlichen oder psychotherapeutischen Mitgliedern mit der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit dem Beginn der Amtsperiode. Die Amts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.8 Beschlussfassung in getrennten oder in gemeinsamen Abstimmungen der Versorgungsebenen (Abs. 3a)

Rz. 38 Der mit Wirkung zum 23.7.2015 eingeführte Abs. 3a schreibt vor, dass in der Vertreterversammlung der KBV über Belange die ausschließlich die hausärztliche Versorgung betreffen nur die Vertreter der Hausärzte und über Belange, die ausschließlich die fachärztliche Versorgung betreffen, nur die Vertreter der Fachärzte abstimmen. Bei gemeinsamen Abstimmungen sind die Stim...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.2 Mitgliederzahl der Vertreterversammlung

Rz. 18 Die Zahl der Mitglieder der Vertreterversammlung einer KV/KZV bzw. der KBV oder KZBV bestimmt sich nach der Satzung der jeweiligen Körperschaft. Abs. 2 der Vorschrift gibt für die Mitglieder der Vertreterversammlung Höchstzahlen vor, um die Körperschaft entscheidungs- bzw. arbeitsfähig zu halten. Für die KV oder KZV sind grundsätzlich bis zu 30 Mitglieder der Vertrete...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.4.3 Fehlende Mitwirkung bei der Arbeitsvermittlung

Das Kurzarbeitergeld ist gegenüber der Vermittlung in Arbeit nachrangig.[1] Die Agentur für Arbeit ist deshalb verpflichtet, Bezieher von Kurzarbeitergeld ggf. in eine andere, zumutbare Beschäftigung zu vermitteln. Wenn und solange ein Arbeitnehmer dabei nicht in der von der Agentur verlangten und gebotenen Weise mitwirkt, ist er vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen.[2] Wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.5 Vermeidbarkeit/Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Die Unvermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls setzt voraus, dass der Betrieb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht alle zumutbaren, wirtschaftlich vernünftigen und technisch vertretbaren Maßnahmen unternommen hat, um den Arbeitsausfall zu vermindern oder zu beheben.[1] Diese Voraussetzung gilt über die gesamte Dauer der Kurzarbeit und auch dann, wenn die Kurzarbeit auf ein...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.4.1 Bezieher von Krankengeld

Die Leistungsfortzahlung des Kurzarbeitergeldes geht dem Bezug von Krankengeld vor.[1] Hat ein Arbeitnehmer im Anschluss an die Leistungsfortzahlung Anspruch auf Krankengeld, besteht – umgekehrt – ein Ausschluss des Kurzarbeitergeldes.[2]mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 4.3 Elektronisches Verfahren "KEA"

Vielfach erstellen Betriebe und Lohnabrechnungsstellen die Anträge auf Kurzarbeitergeld und die Abrechnungslisten mithilfe einer Lohnabrechnungssoftware und übermitteln diese unterschrieben an die Agentur für Arbeit, bei der diese manuell erfasst werden. Im Portal "eServices Geldleistungen" stellt die Bundesagentur für Arbeit auch Onlineangebote für die Beantragung und Abrec...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 2 Betriebliche Voraussetzungen

Die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist.[1] Das Kurzarbeitergeld stellt dabei bewusst auf den Betrieb und nicht etwa auf das Unternehmen ab, weil der Betrieb die organisatorische Einheit ist, in der die Arbeitnehmer in einem konkreten Arbeitszusammenhang stehen und die Entscheidu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.4 Verfügbarkeit für die Arbeitsagentur

Das Kurzarbeitergeld ist gegenüber der Vermittlung in Arbeit die nachrangige Leistung der Arbeitsförderung.[1] Das Gesetz fordert deshalb, dass die Agentur für Arbeit prüft, ob ein Bezieher von Kurzarbeitergeld – zur Vermeidung der Leistungszahlung – in eine andere, zumutbare befristete oder unbefristete Beschäftigung (Zweitarbeitsverhältnis) vermittelt werden kann. Wenn und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / Zusammenfassung

Überblick Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist an 4 Grundvoraussetzungen geknüpft, die kumulativ erfüllt sein müssen. Nachfolgend wird ausführlich erläutert, wann ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt, die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und in welcher Weise der Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt werden muss. Auch auf den vom Kurzarbeiterg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.6 Mindesterfordernisse

Mindestumfang der Kurzarbeit Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld erfordert einen gewissen Mindestumfang des Entgeltausfalls. Danach muss im jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) mindestens 1/3 der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein. Bei Entgeltausfällen unterhalb dieser ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3 Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld setzt voraus, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, betriebliche Voraussetzungen erfüllt sind, persönliche Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist.[1] Im Einzelnen: 3.1 Erheblicher Arbeitsausfall Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / Zusammenfassung

Begriff Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung, die nach dem Recht der Arbeitsförderung für Arbeitsausfälle gezahlt wird. Sie wird aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Unterschied zur vollen Arbeitslosigkeit werden dabei die Arbeitsplätze erhalten. Der Entgeltersatz beträgt 60 % oder 67 % (Arbeitnehmer mit Kindern) des ausgefallenen pa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.3 Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllen Arbeitnehmer, die nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen, aus zwingenden Gründen aufnehmen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen, die nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen sind.[1] Für den Arbeitnehmerbegriff gel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.1 Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall

Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen (einschließlich betrieblicher Strukturveränderungen) oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, er vorübergehend ist, er nicht vermeidbar ist und die sog. Mindesterfordernisse erfüllt sind.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1 Erheblicher Arbeitsausfall

Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, er nur vorübergehend ist, er unvermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) für mindestens 1/3 der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Brutto-Entgelts ausfallen.[1] 3.1.1 Wirtschaftliche Gründe Als ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.2.2 Betriebliche Strukturveränderungen

Ein Arbeitsausfall beruht auch dann auf wirtschaftlichen Gründen, wenn er durch eine Veränderung von betrieblichen Strukturen verursacht wird.[1] Diese Strukturveränderungen müssen ihrerseits wiederum auf einer allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beruhen, die von außen auf den Betrieb einwirkt und auf die der Betrieb keinen Einfluss hat. Dies ist z. B. der Fall, wenn in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.2 Urlaubsgewährung

Zu prüfen ist auch, ob ein Arbeitsausfall durch Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise vermieden werden kann.[1] Dabei sind vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, sodass im Regelfall nicht eingefordert werden kann, dass die Betreffenden ihren Urlaub nunmehr zur Vermeidung von Kurzarbeit einsetzen. Achtung Keine Urlaubsplanung zulas...mehr