Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da die Regelung erst durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 in das SGB VI eingefügt worden ist.mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.3 Beispiel einer Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 28 Die Versicherte ist am 3.2.1945 geboren und nimmt Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit vorzeitig ab 1.3.2008 in Anspruch (vgl. § 237 i. V. m. Anl. 19 zum SGB VI); diese Altersrente – wie die für Frauen – gibt es nur noch für vor dem 1.1.1952 geborene Versicherte; vgl. § 237 Abs. 1 Nr. 1 (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alterst...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 (Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes) eingefügt worden. Sie wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert. Das Wort "versicherungsfrei...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.3 Reihenfolge

Rz. 19 Zur Reihenfolge der Ermittlung von Entgeltpunkten/Entgeltpunkten Ost in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung vgl. GRA der DRV zu § 76a SGB VI, Stand: 2.9.2019, Anm. 3.2.mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Regelung bestimmt den Personenkreis der versicherungspflichtigen Selbstständigen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, besonders schutzbedürftige Selbstständige in den anspruchsberechtigten Kreis der gesetzlichen Rentenversicherung mit einzubeziehen, weil die Betroffenen weitgehend ohne eigenes Betriebsvermögen und unter Einsatz ihrer eigenen Fertigkeiten und Befähi...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.3 Veränderung einer laufenden Rente um Zuschläge/Abschläge (Abs. 3)

Rz. 21 Ist eine bereits laufend gezahlte Rente um Zu- oder Abschläge aus einem Rentensplitting zu verändern, so führt dies nicht zur Rentenneufeststellung und damit nicht zu anderen Berechnungselementen (Abs. 3). Eine Neubestimmung der Entgeltpunkte ist gerade nicht erforderlich. Die weiteren Entgeltpunkte (für die Zu- oder Abschläge) werden lediglich den bisherigen Entgeltp...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.3 Nicht nur vorübergehende Tätigkeit

Rz. 19 Die Tätigkeit darf von vornherein auch nicht nur vorübergehender Natur sein. Versicherungspflicht kann nur für eine selbstständige Tätigkeit eintreten, die auf eine unbestimmte Dauer oder auf bestimmte erhebliche Dauer bzw. regelmäßig auf Wiederholung angelegt ist. Eine einmalige oder gelegentliche Tätigkeit führt hingegen nicht zur Versicherungspflicht; in Anlehnung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.8.3 Wirkung

Rz. 50 Ein Rentenbezug vor Vollendung des 62. Lebensjahres bewirkt daher gerade keine weitere Änderung des Zugangsfaktors (mehr), i. S.e weiteren Abschlags. Sofern daher bereits eine vor Vollendung des 62. Lebensjahres weggefallene Rente bezogen wurde, hat das für eine spätere Rente keinen Einfluss auf den Zugangsfaktor. Ist eine Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres ber...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2.2 Fiktion der vollwertigen Beitragszeit für Zeiten der beruflichen Ausbildung (Nr. 2 HS 2)

Rz. 42 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HS 2 ordnet für Zeiten der beruflichen Ausbildung eine Fiktion an. Danach gelten diese Zeiten im Zuge der Gesamtleistungsbewertung insoweit nicht als beitragsgeminderte Zeiten. Daher werden reine Zeiten der beruflichen Ausbildung im Zuge der Gesamtleistungsbewertung als vollwertige Beitragszeiten i. S. d. § 54 Abs. 1 Nr. 1 fingiert. Rz. 43 Das hat i...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Der durch das Gesetz zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und anderer Vorschriften v. 24.7.1995 (BGBl. I S. 962) mit Wirkung zum 29.7.1995 eingefügte Satz 3 wurde bereits durch das Wehrrechtsänderungsgesetz v. 15.12.1995 (...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.7 Versicherungskonkurrenzen und Zuständigkeit

Rz. 111 Das SGB VI enthält keine Regelungen zur Versicherungskonkurrenz. Jedoch ist der Intention des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4424 und 11/4452) zu entnehmen, dass in Bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes (z. B. § 1) der Versicherungspflicht auf Antrag vorgeht (zur möglichen Mehrfachversicherung beim Aufeinandertreffen mehrerer Pf...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.1 Beginn der Tätigkeit

Rz. 107 Die Versicherungspflicht beginnt (erst) mit der tatsächlichen Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 20.9.2019, Anm. 3.2.1), soweit – zu diesem Zeitpunkt – die weiteren erforderlichen Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungspflichttatbestands der Nr. 1 bis 9 erfüllt sind. Rz. 108 Die zu einer Versicherungspflicht führende Aufnahm...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 69 Brosius-Gersdorf, Ehe- und familienverfassungsrechtlicher Reformbedarf bei der Witwen- und Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung Teil I, SGb 2016 S. 241; Teil II SGb 2016 S. 321. Kilburger/Ganslmeier, Zuschlag bei Witwen- und Witwerrenten gemäß § 78a SGB VI und Kinderzuschlag zum Witwengeld gemäß § 50c Beamtenversorgungsgesetz – Eine gelungene wirkungsglei...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.17.3.1 Selbstständige nach § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 165 Abs. 1 Satz 2

Rz. 160 Die Beitragshöhe regelt § 165. Dabei regelt § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 den Grundsatz, was beitragspflichtige Einnahmen von Selbstständigen sind und räumt dem Betroffenen ein Wahlrecht zwischen einer einkommensunabhängigen und einer einkommensabhängigen Beitragszahlung ein. Rz. 161 Die einkommensunabhängige Beitragszahlung erfolgt nach § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Var....mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Zentrale Bezugsnormen im SGB IV sind wie bei § 76b zunächst die Regelungen über die geringfügige Beschäftigung; hier § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit und § 8a – Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten. Rz. 7 Ergänzende Regelungen finden außerdem sich in § 66 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 3, § 75 Abs. 1, § 77 Abs. 2 (letzter ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.9 Zugangsfaktor für Zuschläge aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters (Satz 4)

Rz. 52 Satz 4 beinhaltet die maßgebliche Vorschrift zur Bestimmung des Zugangsfaktors und des jeweiligen Zeitpunkts seiner Berücksichtigung, wenn der Versicherten während des Bezuges einer Rente wegen Alters weitere Beiträge zahlt. Rz. 53 In diesem Falle werden gemäß § 76d aus diesen Beiträgen Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Mit der Ermittlung des Zuschlags wird sicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.2 Ermittlung der Zuschläge

Rz. 24 Für die Berechnung der Zuschläge (vgl. weiterführend GRA der DRV zu § 76d SGB VI, Stand: 11.12.2019, Anm. 3) gelten die Regelungen für Beitragszeiten bzw. Beitragszeiten (Ost), also § 70 Abs. 1, § 256a Abs. 1: Entgeltpunkte/Entgeltpunkte (Ost) werden ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage (das beitragspflichtige Arbeitsentgelt) durch das Durchschnittsentgelt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.3 Sonderfall Rentenregress

Rz. 67 Bei einem sog. Rentenregress scheidet jedoch die Anwendung des § 73 Abs. 3 Satz 1 aus. Wenn dem Rentenversicherungsträger die von einem Versicherten vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente vollständig erstattet wird, ist der Versicherte bei der Berechnung einer darauf folgenden (Regel-)Altersrente so zu stellen, als hätte er die Entgeltpunkte, die der früheren Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.2 Anwendungsbereich – Teilrente – Vollrente

Rz. 11 Ursprünglich hatte § 76d nur einen Anwendungsbereich für Teilrenten. Bis zum 31.12.2016 konnten Beitragszeiten nach Beginn einer Rente wegen Alters ausschließlich neben einer Teilrente wegen Alters vorliegen, weil der Bezug einer Vollrente wegen Alters gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 a. F. Versicherungsfreiheit bewirkte und die Zahlung freiwilliger Beiträge bei Bezug einer Alt...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.2 Tod der/des Versicherten vor der Geburt des Kindes (Satz 2)

Rz. 54 Nach Abs. 2 Satz 2 sind für Kinder, die innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod der/des Versicherten geboren werden (vgl. hierzu §§ 1592, 1593 BGB), 36 Zuschlagsmonate zugrunde zu legen. Bei dieser Fiktion kommt es wie in den Fällen des Abs. 2 Satz 1 ebenfalls allein darauf an, dass das Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt erzogen wird. Das kann der Geburtstag des Kindes s...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2 Berufsausbildungszeiten (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 37 Für Zeiten einer beruflichen Ausbildung ordnet Satz 1 Nr. 2 ebenfalls im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung die Berücksichtigung weiterer Entgeltpunkte an. Rz. 38 Die Zeiten einer beruflichen Ausbildung sind begrifflich in § 54 Abs. 3 Satz 2 als beitragsgeminderte Zeiten erfasst. Der Begriff wird durch § 7 Abs. 2 SGB IV näher bestimmt. Berufsausbildung ist jede Beschä...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.8.1 Anwendungsbereich

Rz. 48 Der sachliche Anwendungsbereich von Satz 3 bezieht sich auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Erziehungsrenten (vgl. GRA der DRV zu § 77 SGB VI, Stand: 22.12.2020, Anm. 3; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 27.1.2015, L 18 R 1087/12, Rz. 23; Stahl, in: Hauck/Noftz, SGB VI, 02/2002, § 77 Rz. 45 f.). Das ergibt sich schon aus dem systematischen Zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.3 Fiktion der beruflichen Ausbildung nach (Satz 2)

Rz. 53 Abs. 3 Satz 2 regelt, dass die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum vollendeten 25. Lebensjahr stets als Zeiten einer beruflichen Ausbildung gelten. Rz. 54 Bei Zeiten der beruflichen Ausbildung ordnet Satz 2 insoweit eine weitere Fiktion an, danach gelten bei der Anwendung von Satz 1 Nr. 2 die ersten 36...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.3 Zuschlagsbeginn bei Geburt des Kindes nach Ablauf der 300-Tage-Frist (Satz 3)

Rz. 57 Wird ein Kind der Witwe oder des Witwers mehr als 300 Tage nach dem Tod des Versicherten geboren, regelt Satz 3 einen letztlich von Satz 1 und Satz 2 abweichenden Beginn des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten. Ausschlaggebend ist insoweit die Geburt. Sinn der Regelung ist es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass bei einer solch späten Geburt, das Kind in der Reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.2 Zeitpunkt der Beitragszahlung und Zahlungsfiktion sowie Teilzahlungen

Rz. 13 Zugrunde zu legen ist der im Zeitpunkt der Beitragszahlung bzw. der Zahlungsfiktion (vgl. folgende Ausführungen) geltende Faktor für die allgemeine Rentenversicherung und/oder für die knappschaftliche Rentenversicherung (z. B. für die allgemeine Rentenversicherung 0,0001418630 zur Errechnung von Entgeltpunkten [Ost] bei einer Beitragszahlung in 2019); vgl. zum Umrechn...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.4 Kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer

Rz. 46 Eine weitere Voraussetzung für das Eintreten von Versicherungspflicht ist, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter) beschäftigt wird. Dabei muss das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem zu beurteilenden Selbstständigen und dem Arbeitnehmer bestehen. Leiharbeitnehmer (BSG,...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.2.2 Anstalten, Heime und gleichartige Einrichtungen (Satz 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 88 Zu den Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen i. S. des Satzes 1 Nr. 2 Buchst. b gehören sämtliche Institutionen, die nach ihrer Zweckbestimmung Personen, die wegen ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Beschaffenheit der Betreuung oder der Erziehung bedürfen, ständigen Aufenthalt gewähren (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 1.1.2018...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 3 § 76c regelt, wie ein im Rahmen des Rentensplittings unter Eheleuten (vgl. §§ 120a bis 120c) bzw. unter Lebenspartnern (§ 120e, vgl. Komm. hierzu) durchgeführtes Einzelsplitting bei der Rente in Anlehnung an die Regelungen für den Versorgungsausgleich (§ 76 Abs. 1, 6, 7) zu berücksichtigen ist (vgl. BT-Drs. 14/4595 S. 48). Rz. 4 Für das Rentenspli...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Rentenformel zur Ermittlung des Monatsbetrags der Rente. Die Berechnungsgrundsätze des § 63 finden ihren Niederschlag in der Rentenformel für den Monatsbetrag der Rente, die gleichermaßen für die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung gelten (das BSG verwendet den insoweit besser passe...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze der Bewertung beitragsfreie Zeiten nach§ 54 Abs. 4 (Abs. 1) 2.1.1 Durchschnittswert für beitragsfreie Zeiten – das Gesamtleistungsbewertung (Satz 1) Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 regelt die Bewertung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 4 und legt damit das die ganze Vorschrift prägende Prinzip der Gesamtleistungsbewertung fest, dass auch für die beitragsgeminder...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.2 Behinderte Menschen (Satz 1 Nr. 2 und Satz 4)

2.2.1 Werkstätten, Blindenwerkstätten und andere Einrichtungen (Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) Rz. 81 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a normiert die Rentenversicherungspflicht von behinderten Menschen, die in anerkannten Werkstätten i. S. d. § 219 SGB IX (vormals § 136 SGB IX) für Behinderte oder in Blindenwerkstätten i. S. d. § 226 SGB IX oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind ...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.3 Zuschlag für beitragsgeminderte Zeiten (Abs. 2)

2.3.1 Mindestbewertung und Zuschlag (Satz 1) Rz. 23 Beitragsgeminderte Zeiten, also Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind (§ 54 Abs. 3), erhalten seit 2002 mindestens so viele Entgeltpunkte, wie sie jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit, beitra...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4 Rechtsfolge

2.3.3.4.1 Beibehaltung des Zugangsfaktors Rz. 68 Für alle bereits in Anspruch genommenen Entgeltpunkte gilt daher der Zugangsfaktor aus der Vorrente. Der daraus resultieren Abschlag gilt für die gesamte restliche Bezugsdauer und endet nicht etwa mit Vollendung der Regelaltersrente, sondern gilt auch für die Zeit danach. Dies gilt auch, wenn ausnahmsweise für die Folgerente ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 3 In § 76d ist bestimmt, in welcher Weise Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente zu ermitteln sind. 1.2 Normzweck Rz. 4 Die Regelung stellt sicher, dass sich die neben einem Altersteilrentenbezug gezahlten Beiträge (während des Vollrentenbezuges besteht Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Nr. 1) immer rentensteigern...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berechnung der Zuschlagsmonate (Abs. 1) 2.1.1 Maßgebliches Versicherungskonto – verstorbener Versicherter (Satz 1) Rz. 9 Nach Satz 1 richtet sich der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten nach den rentenrechtlichen Zeiten und dem Zugangsfaktor des verstorbenen Versicherten. 2.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 10 Durch die Bezugnahme auf die Waisenrent...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 im Rahmen der Rentenberechnung die Grundbewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten (vgl. auch § 71). Sie richtet sich nach der Summe der Entgeltpunkte für sämtliche Beitrags- und Berücksichtigungszeiten, die durch die Anzahl der belegungsfähigen Kalendermonate zu teilen ist (Abs. 1). Abs. 2 definiert de...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 3 § 78a regelt, in welchem Umfang Witwen- und Witwerrenten (vgl. §§ 46, 243, 303) durch eine Kinderkomponente mittels eines Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten erhöht werden (BT-Drs. 14/4595 S. 49). Mit dem Zuschlag soll die Minderung der Renten für Witwen und Witwer (aufgrund der Reduzierung des Rentenartfaktors ab 1.1.2002 von 0,6 auf 0,55 in...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2 Rechtspraxis

2.1 Typisierung der Versicherungspflichttatbestände – selbstständige Tätigkeit Rz. 11 Das Wesen aller Versicherungspflichttatbestände im § 2 ist die selbstständige Tätigkeit. Damit grenzt sich § 2 von den Pflichtversicherungstatbeständen der Generalnorm des § 1 ab. Folgende – kumulative – Voraussetzungen aller Versicherungspflichttatbestände in § 2 müssen erfüllt sein: selbsts...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1 Grundbewertung (Abs. 1)

2.1.1 Bedeutung der Grundbewertung Rz. 7 Die Grundbewertung nach Abs. 1 ist die zentrale Regelung zur Bewertung von beitragsfreien Zeiten (vgl. zur Funktion der Grundbewertung auch BT-Drs. 11/4124 S. 171); danach werden jedem Kalendermonat Entgeltpunkte in der Höhe zugrunde gelegt, die sich ergibt, wenn die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten und Berücksichtigungszeite...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1 Anzahl der Zuschlagsmonate (Abs. 1)

2.1.1 Tatsächliche Erziehungsdauer (Satz 1) 2.1.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 15 Der zeitliche Anwendungsbereich wird durch das Inkrafttreten der Regelung bestimmt. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn ab dem 1.1.2002 Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente besteht und für diese Rente § 255 Abs. 1 SGB VI sowie § 264c Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden sind (vgl. ins...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2 Grundsätze zur Ermittlung des Zugangsfaktors (Abs. 2)

2.2.1 Entgeltpunkte waren noch nicht Gegenstand einer Rente (Satz 1) Rz. 18 Der Zugangsfaktor ist nach Abs. 2 Satz 1 nach den dort vorgegebenen Berechnungsmodalitäten mit Zu- oder Abschlägen zu ermitteln. Einzige Voraussetzung ist insoweit, dass die Entgeltpunkte noch nicht Gegenstand einer Rente waren. Abs. 2 Satz 1 steht damit im Ausschlussverhältnis zu Abs. 3 Satz 1. Rz. 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundregel Zugangsfaktor (Abs. 1) Rz. 15 Der Zugangsfaktor und seine Funktion ist bereits i. d. R. über die Grundsätze in § 63 Abs. 5 niedergelegt; Zweck des Zugangsfaktors ist es danach, Vor- und Nachteile einer unterschiedlichen Rentenbezugsdauer durch einen Zugangsfaktor zu vermeiden. § 77 setzt diesen Zweck im Wesentlichen in Abs. 2 Satz 1 durch das Rentenabschlags– u...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.4 Kein Zuschlag (Satz 4)

Rz. 40 Beträgt der Rentenartfaktor mindestens 1,0, scheidet nach Satz 4 eine Erhöhung des Zuschlags ausdrücklich aus.mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Monatsbetrag der Rente – Faktoren der Rentenformel im Überblick Rz. 8 Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich gemäß § 63 Abs. 6, § 64 Nr. 1 bis 3, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Berechnungselement der persönlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4 Rentenartfaktor bei Versichertenrenten

2.4.1 Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich Arbeitsmarktrente) und Erziehungsrenten – volle Lohnersatzfunktion Rz. 13 Der Rentenartfaktor beträgt bei Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0. Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2) sichern wie die Altersrenten den vollen Erwerbsausfall. Dies gilt auch für die sog. Arbeits...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 1 Allgemeines

2.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Versicherungspflicht der Beschäftigten und der Personen, die kraft gesetzlicher Fiktion diesem Personenkreis gleichgestellt werden. Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Versicherung kraft Gesetzes (§§ 1 bis 4), der freiwilligen Versicherung (§ 7), der Versicherung durch Versorgungsausgleich, Nachversicherung und R...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Regelungsinhalt der Norm ist die Bestimmung des Rentenartfaktors und damit die Bestimmung eines einer jeden Rentenart zugewiesen festen Faktors für die Rentenberechnung. Der Rentenartfaktor ist der Multiplikator für die volle Rente wegen Alters, die den Prototyp der selbsterwirtschafteten Rente mit Lohnersatzfunktion darstellt, die mit dem Faktor...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zu- und Abschläge aus einem Rentensplitting (Abs. 1) 2.1.1 Grundsatz – Rentensplitting Rz. 10 Abs. 1 bestimmt – wie § 76 Abs. 1 für den Versorgungsausgleich –, dass ein vom Rentenversicherungsträger durchgeführtes bestandskräftiges Rentensplitting durch Zu- oder Abschläge an Entgeltpunkten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 64) rentenmäßig umgesetzt wird. Die Vorschrift le...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 3 § 71 legt die Grundsätze für die Bewertung beitragsfreier Zeiten (vgl. § 54 Abs. 4 i. V. m. §§ 58, 59, 250 ff.) sowie für die Erhöhung des Wertes beitragsgeminderter Zeiten (§ 54 Abs. 3) fest. Vgl. Ausführungen zu den Reformschwerpunkten bei § 63. Sie erhalten nach Abs. 1 und 2 im Rentenfall den Wert, der sich aus der individuellen Beitragsleistu...mehr