Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / e) Wichtiger Grund

Rz. 25 Hatte der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für das Lösen seines Arbeitsverhältnisses, scheidet eine Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III aus. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn Umstände vorliegen, unter denen nach verständiger Abwägung mit den Interessen der Versichertengemeinschaft dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht z...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / a) Beschäftigungslosigkeit

Rz. 9 Beschäftigungslosigkeit setzt nach § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III voraus, dass der Arbeitnehmer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Nicht in einem Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III steht generell derjenige, der seine Arbeitskraft nicht in persönlicher Abhängigkeit einem Dritten unterstellt, der also nicht der Verfügungsbefugnis (Direktio...mehr

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§ 33 Bürgergeld / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Arbeitslosengeld II ist im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) geregelt. Das SGB II wurde durch Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV")[1] eingeführt und ist im Wesentlichen am 1.1.2005 in Kraft getreten. Zum 1.1.2011 wurde das SGB II umfassend novelliert und in der Tendenz einer Sozialhilfe für Erwerbsfähige ange...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 1. Bemessungsentgelt

Rz. 56 Bemessungsentgelt ist gemäß §§ 149, 151 Abs. 1 S. 1 SGB III das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige (Brutto-)Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Rz. 57 Zum erzielten Arbeitsentgelt zählen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einna...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 82 Im Falle einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber gem. § 174 Abs. 2 S. 1 SGB IX den Antrag auf Zustimmung nur innerhalb von zwei Wochen stellen, nachdem er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Für die Kenntniserlangung gelten die Grundsätze des § 626 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Vorschrift des § 174 Abs. 2 S. 1 SGB...mehr

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§ 33 Bürgergeld / I. Regelbedarf zur Sicherung des Unterhalts

Rz. 40 Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in § 20 SGB II geregelt. Nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst der Regelbedarf insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Teilhabe am sozialen und kult...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 58 Menschen sind i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i.S.d. § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX haben. Unterfällt das zu kündigende Arbeitsverhältnis nicht deutschem Vertragss...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / b) Eigenbemühungen

Rz. 14 § 138 Abs. 1 Nr. 2 SGB III setzt voraus, dass sich der Arbeitnehmer bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Hierzu hat der Arbeitslose gemäß § 138 Abs. 4 S. 1 SGB III alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen, zu denen die im nicht abschließenden ("insbesondere") Katalog des § 138 Abs. 4 S. 2 Nr. 1–3 SGB III aufgezählten Maßnahmen zählen. Rz...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 3. Dauer des Ruhens

Rz. 56 Nach § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III ruht der Arbeitslosengeldanspruch von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geendet hätte. Der Ruhenszeitraum läuft kalendermäßig ab. Grundsätzlich ruht der Anspruch bis zum vollständigen Ablauf der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist. In § 158 Ab...mehr

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§ 33 Bürgergeld / I. Erwerbsfähigkeit

Rz. 11 Erwerbsfähig ist gemäß § 8 Abs. 1 SGB II, wer nicht wegen Krankheit[18] oder Behinderung[19] auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Für Ausländer gilt zusätzlich § 8 Abs. 2 SGB II, wonach die Aufnahme einer Beschäftigung zumindest erlaubnisfähig wäre. Rz. 1...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / a) Lösen des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 10 Lösen i.S.d. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III bedeutet rechtlich Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wobei hierfür grundsätzlich ein aktives Mitwirken des Arbeitnehmers erforderlich ist.[6] Neben der Eigenkündigung, der berechtigten verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber und dem Aufhebungsvertrag kommt auch die Beteiligung des Arbeitnehmers ...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 3. Weitere Sperrzeittatbestände

Rz. 42 Eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III) erfolgt, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer (§ 38 Abs. 1 SGB III) oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt ode...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 75 Gem. § 171 Abs. 1 SGB IX soll das Integrationsamt seine Entscheidung innerhalb eines Monats ab Antragseingang treffen. Wird die Frist überschritten, hat dies auf die Wirksamkeit der Entscheidung keinen Einfluss. Die Zustimmungserklärung wird dadurch auch nicht entbehrlich. Unter den Voraussetzungen des § 75 VwGO kann Untätigkeitsklage erhoben werden. Gegen die Entsche...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 3. Erfüllung der Anwartschaftszeit

Rz. 41 Gemäß §§ 142 Abs. 1 S. 1, 143 Abs. 1 SGB III hat die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in der Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens zwölf Monate[52] in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Die Rahmenfrist gemäß § 143 Abs. 1 SGB III ist eine in die Vergangenheit zu berechnende Frist und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen f...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / III. Wahrung des Sonderkündigungsschutzes als schwerbehinderter Mensch

Rz. 14 Ist der Arbeitnehmer schwerbehindert (§ 2 Abs. 1 und 2 SGB IX) oder den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 SGB IX) und besteht sein Arbeitsverhältnis bei dem kündigenden Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung mindestens sechs Monate lang, so genießt er besonderen Kündigungsschutz gem. §§ 168 ff. SGB IX . Außer im Fall offenkund...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 2. Leistungsentgelt

Rz. 64 Leistungsentgelt ist das um pauschalierte Abzüge verminderte Bemessungsentgelt (§ 153 Abs. 1 S. 1 SGB III). Abgezogen wird eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 % (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III), die Lohnsteuer (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III) und der Solidaritätszuschlag (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB III). Anders als unter dem bis zum 31.12.2004 geltende...mehr

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§ 33 Bürgergeld / B. Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 8 Anspruch auf Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II) haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 19 S. 1 SGB II). Die allgemeine Berechtigung für Leistungen nach dem SGB II ist in § 7 SGB II geregelt. Formell ist gemäß § 37 Abs. 1 SGB II ein Antrag auf Leistungsgewährung erforderlich. Rz. 9 Leistungen nach dem SGB II erhalten gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–4 SGB II Persone...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / V. Erlöschen des Anspruchs

Rz. 68 Das Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist in § 161 SGB III geregelt. Gemäß § 161 Abs. 1 Nr. 1 SGB III erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit der Entstehung eines neuen Anspruchs. Mit Anspruch ist hier nicht der konkrete Leistungsanspruch, sondern der Anspruch im Sinne einer Anwartschaft gemeint (§ 142 SGB III), der sich gemäß § 147 SGB III im Zeitpu...mehr

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§ 33 Bürgergeld / 4. Aufnahme einer zumutbaren Arbeit

Rz. 28 Der Grundsatz des Forderns der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person gemäß § 2 SGB II wird durch § 10 SGB II hinsichtlich der Zumutbarkeit von Tätigkeiten und Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit konkretisiert. Die Vorschrift nennt die Tatbestände, die eine Arbeit ausnahmsweise unzumutbar erscheinen lassen und den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von der gr...mehr

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§ 33 Bürgergeld / 2. Zu berücksichtigendes Einkommen und/oder Vermögen

Rz. 21 In einem zweiten Schritt ist zu ermitteln, ob der für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ermittelte Grundsicherungsbedarf durch den Einsatz des zu berücksichtigenden Einkommens und/oder Vermögens gedeckt wird. Rz. 22 Den Grundsicherungsbedarf deckendes Einkommen und/oder Vermögen schließt Hilfsbedürft...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / 2. Einholung der Zustimmung des Integrationsamts/Inklusionsamts

Rz. 73 Nach §§ 168, 174 Abs. 1 SGB IX bedarf die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt.[197] Die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen beantragt werden, § 174 Abs. 2 S. 1 SGB IX. Maßgebend ist der Eingang des Antrags bei dem Integrationsamt/...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / c) Kausalität

Rz. 21 Der Arbeitnehmer muss gemäß § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III die Arbeitslosigkeit (gemeint ist Beschäftigungslosigkeit) durch sein versicherungswidriges Verhalten herbeigeführt haben. Zwischen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses und Arbeitslosigkeit muss also ein Kausalzusammenhang bestehen.[42] Rz. 22 Keine Kausalität ist gegeben, wenn es lediglich zu einem Arbeitsp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendhilfe

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zu den steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken gehört u. a. auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Die Jugendhilfe soll insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, e...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / III. Ruhen des Anspruchs bei Entgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 62 § 157 Abs. 1, 2 SGB III ordnet das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld an, wenn dem Arbeitnehmer Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber zustehen. Die Vorschrift soll Doppelzahlungen verhindern, da die Entgeltersatzleistung Arbeitslosengeld nicht benötigt wird, solange trotz Arbeitslosigkeit kein Verdienstausfall eintritt.[119] Rz. 63 Gemäß § 157 Abs. 1 SGB III ruht de...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / C. Sozialversicherungsschutz des Arbeitslosen

Rz. 71 Die Bezieher von Arbeitslosengeld sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 1 Alt. 1 SGB V) und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 Hs. 1 SGB XI). Erforderlich ist aber, dass das Arbeitslosengeld tatsächlich bezogen wird.[74] Rz. 72 In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Bezieher vo...mehr

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§ 33 Bürgergeld / E. Sozialversicherungsschutz

Rz. 70 Die Bezieher von Bürgergeld sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V) und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2a SGB XI).[64] Erforderlich ist aber, dass der erwerbsfähige Bezieher tatsächlich Bürgergeld bezieht.[65] Rz. 71 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für erwerbsfähige B...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / f) Beginn und Dauer der Sperrzeit

Rz. 33 Die Regelsperrzeit wegen des Lösens des Beschäftigungsverhältnisses beträgt nach § 159 Abs. 3 S. 1 SGB III zwölf Wochen. Sie verkürzt sich gemäß § 159 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 SGB III auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ohne den Sperrzeittatbestand ohnehin innerhalb von sechs Wochen geendet hätte, und gemäß § 159 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB III auf sechs Wochen, ...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / D. Arbeitsbescheinigung

Rz. 75 Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der BA hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen (§ 312 Abs. 1 ...mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Antrag

Rz. 36 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und damit auch das Arbeitslosengeld II werden nur auf Antrag (§ 37 Abs. 1 SGB II) und nicht rückwirkend für Zeiten vor der Antragstellung (§ 37 Abs. 2 S. 1 SGB II) erbracht. Rz. 37 Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB II). Rz. 38 Für Beda...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 1. Beendigungsart und Zeitpunkt

Rz. 7 Zu Nr. 1 des Beendigungsvergleichs werden typischerweise Art und Zeitpunkt der Beendigung geregelt. Rz. 8 Formulierungsbeispiel Die Parteien sind sich einig, dass ihr Arbeitsverhältnis aufgrund arbeitgeberseitiger ordentlicher fristgerechter betriebsbedingter Kündigung/Kündigung aus betrieblichen Gründen vom (…) zum (…) sein Ende gefunden hat/finden wird. Rz. 9 Durch die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 184. Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v 20.12.2011, BGBl I 2011, 2854

Rn. 204 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Betrifft redaktionelle Anpassungen wie folgt: § 3 EStG: In § 3 Nr 2 EStG wird "§ 187 u 208 Abs 2 SGB III" durch "§ 169 u § 175 Abs 2 SGB III", die Angabe "§ 143 SGB III" wird "§ 157 SGB III" und die Angabe "§ 183 SGB III" durch "§ 165 SGB III" ersetzt. § 32b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a u Abs 3 S 3 EStG: Die Angabe "§ 188 SGB III" wird jeweils durch...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 4. Wirkung der Sperrzeit

Rz. 47 Nach § 159 Abs. 1 S. 1 SGB III führt die Sperrzeit zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, also zu einer zeitlichen Verschiebung der Arbeitslosengeldzahlung. Darüber hinaus mindert sich nach § 148 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB III auch die Anspruchsdauer, und zwar um die Anzahl der Tage der Sperrzeit (siehe Rdn 1). Bei einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe in Höhe v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Gleichgestellte Person (§ 33a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind nach § 33a Abs 1 S 3 EStG Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung des StPfl gekürzt werden, ausführlich s Rn 162. Rn. 161 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BStBl I 2002, ...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / B. Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Rz. 5 Das Arbeitslosengeld ist im SGB III (seit April 2012 in den §§ 136–164, bis dahin in den §§ 117–152 a.F.) geregelt. Es ist eine beitragsfinanzierte Leistung zur wirtschaftlichen Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit, die keinen unmittelbaren Bezug zum Arbeitsmarkt, d.h. zur aktiven Arbeitsförderung hat.[5] Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung für Arbeitnehm...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / III. Dauer des Anspruchs

Rz. 50 Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich gemäß § 147 Abs. 1 S. 1 SGB III nach der Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses innerhalb der um ein Jahr auf drei Jahre erweiterten Rahmenfrist sowie nach dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat. Rz. 51 Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist dementsprec...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 3. Leistungssatz

Rz. 65 Der Leistungssatz ist der Prozentsatz des Leistungsentgelts, das der Arbeitslose als Arbeitslosengeld beanspruchen kann.[70] Gemäß § 149 Nr. 1 SGB III gilt der erhöhte Leistungssatz von 67 % für Arbeitslose mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts. Im Übrigen gilt gemäß § 149 Nr. 2 SGB III der allgemeine Leistungssatz von 60 %. Rz. 66 Infolge der Pa...mehr

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§ 33 Bürgergeld / 1. Ermittlung des Grundsicherungsbedarfs

Rz. 18 Die Beurteilung, ob der erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln sichern bzw. erforderliche Hilfe durch Dritte erhalten können oder nicht, setzt zunächst die Ermittlung ihres Grundsicherungsbedarfs voraus. Rz. 19 Der Grundsicherungsbedarf richtet sich grundsät...mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Wirkung der Sanktionen

Rz. 65 Der Beginn und die Dauer der Minderung sind in § 31b SGB II geregelt. Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. Der feststellende Verwaltungsakt hat konstitutive Wirkung. Der Auszahlungsanspruch mindert sich kr...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / II. Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung

Rz. 51 Nach § 158 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf das Arbeitslosengeld bis zu einem Jahr, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der für den Arbeitgeber maßgeblichen ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Frist vorzeitig beendet worden ist und der Arbeitnehmer wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entlassungsentschädigung erhalten oder zu bea...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Gleichgestellte

Rz. 63 Der besondere Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX gilt ebenso für gleichgestellte behinderte Menschen. Eine Gleichstellung kann gem. § 2 Abs. 3 SGB IX erlangen, wer einen GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30 hat und infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann. Der Antrag auf Gleichstellu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 2.3 Organspender

Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft bleibt auch erhalten, wenn ein Spender von Organen oder Geweben von einem Leistungsträger (private Krankenversicherung, Beihilfeträger des Bundes u. a.) Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften bezieht oder beanspruchen kann.[1] Für die Dauer des Leistungsbezugs besteht Versicherungs- und Beitragspflicht in der Renten-, Arbe...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 3. Weitere Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 49 Das Insolvenzgeld wird gewährt, wenn eines der folgenden drei Insolvenzereignisse eingetreten ist:mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / A. Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs

Rz. 1 Das SGB III enthält mehrere Vorschriften, die unter bestimmten Voraussetzungen das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld vorsehen. Ruhen bedeutet nur, dass während des Ruhenszeitraumes das Arbeitslosengeld nicht geltend gemacht werden kann, also ein Leistungsverweigerungsrecht der Bundesagentur besteht.[1] Das Ruhen lässt den entstandenen Anspruch, das Stammrecht, a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 2.2 Bezug von Kurzarbeitergeld

Die Mitgliedschaft bleibt in der Kranken- und Pflegeversicherung bei Bezug von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III bestehen.[1] In der Rentenversicherung besteht die Versicherungspflicht fort.[2] In der Arbeitslosenversicherung bleibt das Versicherungspflichtverhältnis während eines erheblichen Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeiterge...mehr

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§ 33 Bürgergeld / III. Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung

Rz. 47 Nach § 19 Abs. 1 S. 3 SGB II zählen zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese sind in § 22 SGB II geregelt. Rz. 48 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheit der Unterk...mehr

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§ 33 Bürgergeld / V. Bürgergeld (vormals Sozialgeld)

Rz. 53 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten gem. § 19 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 SGB II Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (§§ 41 ff. SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben. Rz. 54 § 23 SGB II ist eine Ko...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 2. Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Rz. 38 Mit Wirkung zum 31.12.2005[99] wurde die Minderung der Anspruchsdauer wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung in § 148 Abs. 1 Nr. 3 SGB III aufgenommen. Gleichzeitig wurde in § 159 Abs. 1 S. 2 SGB III der Sperrzeittatbestand der verspäteten Arbeitssuchendmeldung als Nr. 9 angefügt. Rz. 39 Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 1. Entlassungsentschädigung

Rz. 52 Als Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung i.S.d. § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III sind alle Geld- oder Sachbezüge anzusehen, die der Arbeitgeber für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen dessen Auflösung zahlt und zwar unabhängig von ihrem Rechtsgrund und ihrer Bezeichnung (z.B. Abfindungen nach § 9 KSchG, Leistungen für betriebliche Altersversorg...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 2. Maßgebliche Kündigungsfrist

Rz. 54 Die Entlassungsentschädigung führt nur dann zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen Zeitpunkt vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers vereinbart wurde. § 158 SGB III fingiert, dass bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Entlassungsentschädigung auch das Arbeitsentgelt bi...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 4. Keine Vollendung des 67. Lebensjahres

Rz. 44 Eine allgemeine Grenze für den Leistungsbezug ist in § 136 Abs. 2 SGB III festgelegt. Danach wird Arbeitslosengeld nur bis zum Ablauf des Monats gewährt, in dem der Leistungsempfänger das für die Regelaltersrente i.S.d. SGB VI erforderliche Lebensjahr vollendet. Rz. 45 Gemäß § 35 S. 2 SGB VI wird das Ruhestandsalter mit Vollendung des 67. Lebensjahres gewöhnlich erreic...mehr