Fachbeiträge & Kommentare zu Schwellenwerte

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendung des Vergaberechts auf Prüfungsaufträge

Rz. 202 [Autor/Zitation] Nach altem Recht waren öffentliche Auftraggeber iSd. § 57a Abs. 1 HGrG aF nicht verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung auszuschreiben. Von der Ausschreibungsverpflichtung waren Dienstleistungsaufträge, deren Tätigkeit in der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung von JA durch WP einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG besteht, na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verhältnis des § 319 Abs. 3 zu § 319 Abs. 2 sowie §§ 43 und 49 WPO

Rz. 42 [Autor/Zitation] Aus den vorstehenden Gründen ergibt sich, dass die in Abs. 3 abgegrenzten Katalogtatbestände im Verhältnis zu insbes. § 319 Abs. 2 als Spezialvorschriften anzusehen sind, was die Grenzen der Besorgnis der Befangenheit in den von Abs. 3 geregelten Feldern anbelangt. Dabei geht es nicht nur um quantitative Abgrenzungen, sondern auch um tatbestandliche Ko...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Frist

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Erklärung ist unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 2 BGB) abzugeben, wenn für den jeweiligen Abschlussstichtag zwei der drei Größenmerkmale des § 11 Abs. 1 PublG erfüllt sind. Ein schuldhaftes Zögern kann in diesem Kontext erst entstehen, wenn die gesetzlichen Vertreter von der Überschreitung der Größenkriterien Kenntnis erlangt h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unterschreiten der Größenkriterien

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht endet gem. § 12 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Satz 3 PublG erst, wenn an drei aufeinanderfolgenden Konzernabschlussstichtagen jeweils mindestens zwei der drei Größenkriterien des § 11 Abs. 1 PublG nicht mehr überschritten werden. Für das Erlöschen der Konzernrechnungslegungspflicht ist daher nicht ausreichend, dass nur an eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Normzweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Großunternehmen werden über § 1 PublG einer über die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften (§§ 238–263 HGB) erweiterten Rechnungslegungspflicht unterworfen (vgl. § 1 PublG Rz. 1; Kirsch in Kirsch, Rechnungslegung, § 1 PublG, Rz. 2 [7/2022]). Kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d HGB werden zudem unabhängig von der Erreichung der Schwellenw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ermittlung der Kennziffern

Rz. 33 [Autor/Zitation] Konzernrechnungslegungspflicht besteht, wenn zwei der drei Größenkriterien Umsatzerlöse, Bilanzsumme und Zahl der Arbeitnehmer an mindestens drei aufeinander folgenden Konzernabschlussstichtagen überschritten werden. Wie im HGB (§§ 267, 293 HGB) ist dabei unbeachtlich, ob zu allen drei Abschlussstichtagen die gleichen oder unterschiedliche Kriterien üb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Oberste Mutterunternehmen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Mit § 342 Abs. 1 Nr. 2 wird der persönliche Anwendungsbereich auch für solche Unternehmen eröffnet, die oberste MU sind und die selbst oder mittels eines verbundenen Unternehmens eine Niederlassung, eine feste Geschäftseinrichtung oder eine dauerhafte Geschäftstätigkeit in mindestens einem anderen Staat haben (Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Information, Kommunikation und Berichterstattung

Rz. 985 [Autor/Zitation] Kommunikation ist ein kontinuierlicher, iterativer Prozess zur Erlangung und Verteilung von Informationen innerhalb der Organisation. Die Organisationsleitung nutzt relevante Informationen aus internen und externen Quellen, um das Risikomanagement zu unterstützen. Die Organisation setzt Informationssysteme zur Erfassung, Verarbeitung und Bewirtschaftu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einzelfragen

Rz. 24 [Autor/Zitation] Die Bilanzsumme kann durch verschiedene Ausweiswahlrechte beeinflusst werden. So können erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in der Bilanz von den Vorräten abgesetzt werden (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB iVm. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG). Ferner können aktive und passive latente Steuern saldiert ausgewiesen (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder die Einfrierungsmethod...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Vermeidungsstrategien

Rz. 107 [Autor/Zitation] Auch wenn die Pflicht zur Offenlegung nach Abs. 1 nicht disponibel ist (Rz. 186), bedeutet dies nicht, dass durch Gestaltungsvarianten eine uneingeschränkte Offenlegung vermieden werden kann. Das Interesse an solchen Vermeidungsstrategien ergibt sich aus dem Umstand, dass die uneingeschränkte Offenlegung der in Abs. 1 genannten Unterlagen (Rz. 73 ff.)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten

Rz. 620 [Autor/Zitation] Der internationale Prüfungsstandard für die Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Durchführung von Konzernabschlussprüfungen ist ISA 600 (Revised 2022) "Special Considerations – Audits of Group Financial Statements (including the Work of Component Auditors)" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 600 (Revised): "Besondere Überlegungen – Konzernabschluss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Bei der offenen Vorsorgereserve nach § 340g handelt es sich um ein Bilanzierungswahlrecht, dass einerseits unabhängig von der Bildung oder Auflösung der stille Vorsorgebildung nach § 340f ausgeübt werden kann und andererseits ebenso wie die Regelungen zum § 340f auch von der dem Einzelbewertungsgrundsatz folgenden individuellen Bewertung der maßgebliche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 640 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 37 ff., dass der Konzernabschlussprüfer die Verantwortung für Art, zeitliche Einteilung und Umfang weiterer durchzuführender Prüfungshandlungen zu übernehmen hat. Dies umfasst auch die Festlegung der Teilbereiche, bei denen weitere Pr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Familienheimfahrten (Listenpreisregelung, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG)

Rn. 1726 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ebenso wie bei den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte soll auch bei der betrieblich/beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung der private Nutzungsanteil an den Kosten für Familienheimfahrten mit einem betrieblichen Kfz pauschaliert vom BA-Abzug ausgeschlossen werden. Insoweit ist nach § 4 Abs 5 Nr 6 S 3 EStG maß...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Zusammenhang der Führungssysteme

Rz. 254 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E ordnet Abs. 1 Satz 1 dem Prüfungsausschuss ferner die Aufgabe zu, sich mit dem Kerngerüst der unternehmerischen Managementsysteme aus internem Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS) und internem Revisionssystem (IRS) zu befassen. Hinzu kommt das gesetzlich nicht explizit angesprochene, n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fallgruppen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Berufssatzung konkretisiert die Fallgruppen der Besorgnis der Befangenheit noch weitergehend, als es durch die Kategorisierung in § 319 Abs. 2 (geschäftliche, finanzielle oder persönliche Beziehungen) erfolgt. Nach § 29 Abs. 2 BS WP/vBP kann die Unbefangenheit insbes. durch Eigeninteressen, Selbstprüfung, Interessenvertretung, persönliche Vertrauth...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 35 [Autor/Zitation] Die fehlende Bindung an die GuV bei der Ermittlung der Umsatzerlöse wirkt sich bei Rumpfgeschäftsjahren aus: Während für die (gesetzliche) GuV nur die Umsatzerlöse des Rumpfgeschäftsjahres berücksichtigt werden dürfen, müssen für Zwecke der Ermittlung des Schwellenwerts der Umsatzerlöse die der letzten zwölf Monate vor dem Abschlussstichtag ermittelt w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Sonderregelung für Aktionäre (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Während im Grundsatz bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen jeder Gesellschafter den Offenlegungsanspruch geltend machen kann (vgl. Rz. 13 f.) ist für Aktionäre (AG, KGaA oder SE) ein qualifizierter Anteilsbesitz erforderlich, nämlich von 1 % des Grundkapitals; bei einer unter dieser Schwelle liegenden Beteiligungsquote ist alternativ ein Börse...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.2 Nebenpflichten des Entleihers

Doch auch der Entleiher hat gegenüber dem Leiharbeitnehmer eine Reihe von Nebenpflichten. So sieht der Gesetzgeber etwa in § 13a Satz 1 AÜG die Verpflichtung des Entleihers vor, den Leiharbeitnehmer über Arbeitsplätze des Entleihers, die besetzt werden sollen, zu informieren. Information über offene Stellen im Betrieb Die Information kann nach § 13a Satz 2 AÜG durch allgemeine...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.3 Vorläufiger Gläubigerausschuss

Das Insolvenzgericht bestellt im Insolvenzeröffnungsverfahren (3-monatige Phase zwischen Stellung des Insolvenzantrags und Eröffnung des Insolvenzverfahrens) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen oder auf Antrag des Schuldners den vorläufigen Gläubigerausschuss (§ 22a InsO). Der vorläufige Gläubigerausschuss kann bereits in einer relativ frühen Phase der Insolvenz das Ver...mehr

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Anzeigepflichten, internati... / 3 Hinweise

Die Beurteilung der Gründung (§ 138 Abs. 2 Nr. 2 AO) erfolgt anhand der tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten. Maßgeblich ist hierbei der früheste relevante Zeitpunkt. Eine Betriebsstätte liegt spätestens dann vor, wenn eine dauerhafte Verfügungsmacht über eine ausländische feste Geschäftseinrichtung besteht – unabhängig davon, in welcher Form diese entstanden ist. Ob...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 392 IT-Sich... / 2.5 Geltungsbereich (Abs. 5)

Rz. 13 Krankenkassen (§ 4) gehören zur kritischen Infrastruktur (§ 10 BSI-Gesetz i. V. m. § 7 Abs. 6, 7 BSI-Kritisverordnung; Ausnahmen: kleinere Krankenkassen, die den Schwellenwert von 500.000 Versicherten nicht erreichen). Sie sind nach § 8a BSI-Gesetz verpflichtet, Sicherheitsstandards einzuhalten. Kleinere Krankenkassen oder ausgelagerte Betriebe oder Betriebsteile unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Große Hotelbetriebe oder Kleinstverkäufer (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 regelt, dass ein meldender Plattformbetreiber auf seine verfügbaren Unterlagen zurückgreifen kann, um zu bestimmen, ob ein als Rechtsträger einzustufender Anbieter ein freigestellter Anbieter ist, weil es sich bei dem Anbieter um einen großen Hotelbetrieb oder einen Kleinstverkäufer handelt.[1] Rz. 4 Die Feststellung des meldenden Plattformbetreibers in Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Rückausnahme für große Hotelbetriebe (Abs. 2)

Rz. 5 § 19 Abs. 2 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. E der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 6 § 19 Abs. 2 PStTG stellt eine Rückausnahme für die Ausnahme von der Meldepflicht in Bezug auf Anbieter, die in erheblichem Umfang Nutzungen an unbeweglichem Vermögen über eine Plattform überlassen, dar. Voraussetzung für den Wegfall der Meldepflicht ist, dass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.1 Allgemeines

Rz. 15 Der Plattformbetreiber hat nicht jeden Anbieter auf seiner Plattform als meldepflichtigen Anbieter[1] zu melden, das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen beziehen sich auf sog. "freigestellte Anbieter"[2] und sehen[3] – auf Antrag gem. § 11 PStTG – sogar eine entsprechende Feststellung der Freistellung von den Meldepflichten des Plattformbetreibers vor.[4] Rz. ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.2 Safe-Harbour-Regeln

Rz. 159 Der Tatbestand der Nr. 4 Buchst. a) betrifft die Nutzung von sog. Safe-Harbour-Regeln durch Verrechnungspreisgestaltungen.[1] Da die Vorschrift sich nur auf Verrechnungspreise bezieht, sind die Beziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ausgenommen. Verrechnungspreise können nur zwischen verschiedenen Rechtsträgern vereinbart werden. Ein Verweis auf Betriebsst...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557b lehnt sich an den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a MHG an, allerdings in geänderter Form, die die Indexmiete für den Vermieter attraktiver macht. Wie bis zum 1.9.2001 darf die Gleitklausel nur verknüpft werden mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung, der nunmehr in Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) umbenann...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 4.1 Umsatzsteuerpflicht und (EU-)Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuerlich wird die Tätigkeit als Influencer insbesondere relevant, sobald die Grenzen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsätze zzgl. Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr kleiner als 25.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht größer als 100.000 EUR) überschritten sind oder auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.3 Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 55 Unternehmer sind nach der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung des § 19 Abs. 1 S. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz im vorangegangenen Kj. 25.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kj. voraussichtlich 100.000 EUR nicht überschritten hat; das ist die Regelung des sog. Kleinunternehmers. Zu beachten i...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1–4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nicht au...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.3 Weitere Anwendungsfälle

Die Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betreffen auch sonstige Erklärungen oder Vereinbarungen, die einen Bezug zu dem Arbeitsverhältnis haben: Eine vom alten Inhaber wirksam erklärte Abmahnung wird durch den Betriebsübergang nicht gegenstandslos. Vielmehr kann sie der neue Inhaber im Falle einer in Aussicht genommenen Kündigung berücksichtigen. Eine vom alten Inhaber a...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.3 Durch richterliche Entscheidung

Gemäß § 10 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint. Der Wohnungse...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a entstammt der EU-Richtlinie 2012/6/EU v. 14.3.2012 und wurde durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) v. 27.12.2012 in das HGB eingefügt. Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das am 23.7.2015 in Kraft gesetzt worden war (vgl. Staake in HKMS[3], § 274a HGB Rz. 7), erfuhr § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Norm des § 267 wurde aufgrund von Art. 11 und Art. 27 der 4. EG-RL (78/660/EWG) über das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 in das HGB übernommen. Sie wurde nachträglich durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) v. 24.2.2000 sowie durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 und das ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / I. Unternehmen in der EU

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten finden auf Unternehmen Anwendung, die verschiedene Kriterien bezüglich Rechtsform und Größe erfüllen (Art. 19a Abs. 1 iVm. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Bilanzrichtlinie). Rz. 19 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Rechtsform bestimmt Art. 1 Abs. 1 Buchst. a iVm. Anhang I Bilanzrichtlinie, dass die Mehrzahl haft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Anpassungen der CSRD-Berichterstattung nach dem Entwurf einer "Omnibus-Richtlinie" der EU-Kommission

Rz. 15d [Autor/Zitation] Die Europäische Kommission hat am 26.2.2025 ihre Vorschläge zur Vereinfachung im Rahmen der Green Deal-Regelungen vorgelegt, insbes. in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend der CSRD und Art. 8 der EU-Taxonomie-VO (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 26.2.2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/d...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 TOP 3 und 4: Besprechung von Auslegungsfragen zur 7. MaRisk-Novelle

Vortaxe/Wertindikation Eine Vertreterin der Aufsicht führt anhand der Präsentation in das Thema ein und erklärt, dass der Tagesordnungspunkt auf die Ergebnisse des Targeted Reviews on Residential Real Estate (TR RRE) der EZB zurückgehe. Der TR RRE widmete sich der Analyse des SSM zur Umsetzung aufsichtlicher Anforderungen zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten und good/bad pr...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / I. Bedeutung der Proportionalität in der Aufsicht über das Risikomanagement kleiner Kreditinstitute

Die BaFin ist in ihrer Aufsicht dem Grundsatz der Proportionalität seit jeher besonders verpflichtet und richtet ihr Aufsichtshandeln fortlaufend am Prinzip der Verhältnismäßigkeit aus. Die Rundschreiben der BaFin enthalten in aller Regel Öffnungsklauseln für kleine Institute. Dies gilt auch für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk). Im Sinne de...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / G. Paket der EU-Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Am 26.2.2025 hat die EU-Kommission ein Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung diverser EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit veröffentlicht (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 26.2.2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_614; sog. Omnibus Proposal). Dieses Paket enthält ua. auch Vorschl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Definition von Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Kleinstkapitalgesellschaften sind eine Unterkategorie von kleinen KapGes., wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren bei mindestens zwei der drei Merkmale die folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten (vgl. Staake in HKMS[3], § 267a HGB Rz. 8): Bilanzsumme 450.000 EUR (bis 2023: 350.000 EUR), Umsatzerlöse in de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die kodifizierten Normen über die Rechnungslegung, den Lagebericht und die Corporate Governance einschließlich Prüfung und Offenlegung gelten grds. für alle KapGes. als lex generalis. Größenabhängige Erleichterungen im Sinne von Sondervorschriften für kleine und mittelgroße KapGes. sind somit als lex specialis anzusehen, das unter den Voraussetzungen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schellhorn, Zur Anwendung der erhöhten Schwellenwerte des § 267 HGB in der Fassung des BilMoG und weitere Anwendungsfragen des § 267 HGB, DStR 2009, 2696; Theile, Prüfung der Größenkriterien von Kapitalgesellschaften, StuB, 2013, 411; Röser/Roland/Rimmelsbacher, Änderungen in der Bestimmung der Größenklassen nach §§ 267, 293 durch das BilRuG, DB 2015, Beil. Heft 5, 4; Hargar...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anwendung der Größenkriterien

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Erleichterungen des § 267a können erst in Anspruch genommen werden, wenn an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden GJ zwei der drei größenrelevanten Merkmale unterschritten werden. Erst dann gilt ein Unternehmen als Kleinstkapitalgesellschaft. Die Zwei-Jahres-Frist gilt auch für das erstmalige Unterschreiten der Schwellenwerte nach § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 267a hat zum Ziel, innerhalb der Kategorie kleiner Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 noch eine Kategorie von Kapitalgesellschaften zu schaffen, die aufgrund ihrer geringen Größe weitere Erleichterungen in Anspruch nehmen können mit dem Ziel, kleinste Kapitalgesellschaften von einer für sie schwer erträglichen Bürokratielast zu befreien (vgl. Mül...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1. Risikoinventur und Behandlung unwesentlicher Risiken /AT 2.2 und AT 4.1 MaRisk

Institute haben sich gemäß AT 2.2 Tz. 1 MaRisk regelmäßig und anlassbezogen einen Überblick über die von ihnen eingegangenen Risiken zu verschaffen. Bei einer solchen Risikoinventur ist nach AT 2.2 Tz. 2 MaRisk zu prüfen, welche Risiken die Vermögenslage und Kapitalausstattung, die Ertrags- oder Liquiditätslage beeinträchtigen können. Diese Risiken muss ein Institut daraufhi...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / II. Unternehmensgruppen in der EU

Rz. 24 [Autor/Zitation] Unternehmensgruppen, deren MU in der EU ansässig ist, unterliegen grds. der konsolidierten Berichterstattungspflicht (s. Rz. 50). Eine Gruppe besteht aus einem MU und mindestens einem kontrollierten TU, s. Art. 2 Abs. 9 UAbs. 11 Bilanzrichtlinie. Rz. 25 [Autor/Zitation] Sofern es sich um eine große Gruppe gem. Art. 3 Abs. 7 Bilanzrichtlinie handelt, erge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Strobel, Die neuen EU-Bilanzpflichten für Kapitalgesellschaften & Co. im Rahmen neuer Schwellenwerte und Offenlegungssanktionen, DB 1999, 1025; Wachter, Ausländer als GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer, ZIP 1999, 1577; Wiechmann, Der Jahres- und Konzernabschluss der GmbH & Co. KG, WPg 1999, 916; Dieckmann, Publizitätspflicht und Sanktionen nach dem Kapitalgesellschafte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.1 Aufgeschobene Besteuerung für Beteiligungen

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Vermögensbeteiligungen, wird der geldwerte Vorteil unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Übertragung nicht besteuert (Steuerstundung).[1] Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bei einer Verfügung über die Anteile (insbesondere beim Verkauf), der Beendigung des Dienstverhältnisses oder spät...mehr