Fachbeiträge & Kommentare zu Schwellenwerte

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.2 Größenklassenzugehörigkeit

Rz. 132 Der Anwendungsbereich der länderbezogenen Berichterstattung erfasst gem. § 341q HGB zunächst alle großen KapG und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften, wobei die erhöhten Schwellenwerte zur Anwendung kommen müssen (§ 267 Rz 10 ff.).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3.1 Überblick

Rz. 23 Der bereits seit Einführung des BilMoG in § 293 Abs. 4 Satz 2 HGB verankerte explizite Verweis auf § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB, betreffend den Tatbestand der Umwandlung/ErstKons, wurde mit dem BilRUG auf die in § 267 Abs. 4 Satz 3 HGB neu implementierte Einschränkung des Rechtsfolgeneintritts bei Umwandlung respektive Formwechsel bereits bei einmaliger Erfüllung der Vorau...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 315h HGB-E betrifft KapG mit Sitz im Inland, die TU eines obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat sind. Die Berichtspflicht wird in § 315h Abs. 1 HGB-E auf KapG i. S. d. § 289b Abs. 1 HGB-E beschränkt. Demnach fallen solche Unt in den Anwenderkreis, die große KapitalG i. S. d. § 267 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 bis 5 HGB oder kapitalmarktorientiert nach § 264d HGB und k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Grundsatz der Wesentlichkeit

Rz. 171 Der Grundsatz der Wesentlichkeit sieht die Berücksichtigung und Offenlegung aller Sachverhalte vor, die für die Jahresabschlussadressaten von Relevanz, d. h. für diese zwecks der Beurteilung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich, sind. Im Umkehrschluss ergibt sich die Möglichkeit zur Außerachtlassung der nicht wesentlichen Tatbestände.[1] R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Umsatzerlöse

Rz. 16 Die zu betrachtenden Umsatzerlöse ergeben sich aus § 277 Abs. 1 HGB (§ 277 Rz 5). Unabhängig von der Erstellung der GuV nach dem UKV oder GKV zählen zu den Umsatzerlösen "Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung (Abs. 1)

Rz. 16 § 328 HGB erfasst drei unterschiedliche Publizitätsarten: Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung, wobei die hier getroffenen Regelungen der Offenlegung gem. Abs. 5 auch auf die Hinterlegung der Bilanz einer KleinstKapG (§ 326 Abs. 2 HGB) anzuwenden sind. Unter Offenlegung ist die Übermittlung von Unterlagen an die das Unternehmensregister führende Stelle u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Prüfungsdurchführung

Rz. 135 Prüfungsobjekt ist das Risikofrüherkennungssystem i. S. v. § 91 Abs. 2 AktG. Grundelemente der Maßnahmen nach § 91 Abs. 1 AktG sind:[1] Risikokultur: umfasst als Teil der Unternehmenskultur die grds. Einstellung und die Verhaltensweisen beim Umgang mit Risiken. Sie beeinflusst maßgeblich das Risikobewusstsein im Unt und bildet die Grundlage für die Schaffung angemesse...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Eröffnungsbilanz

Rz. 3 Die Eröffnungsbilanz ist von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes aufzustellen. Als Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb unter der Voraussetzung, dass er i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB einen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (zum Verhältnis zwischen § 1 Abs. 2 HGB und § 241a HGB vgl. § 241a Rz 6 ff.). Der Zei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Befreiungsmöglichkeit in § 292 HGB geht auf EU-Recht (vormals Art. 7 83/349/EWG – 7. EG-Richtlinie (Konzernbilanzrichtlinie) – über den konsolidierten Abschluss, jetzt Art. 28 Abs. 8 RL 2013/34/EU – Bilanzrichtlinie) zurück, wonach den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht eingeräumt wird, unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Anhangbefreiung für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 45 KleinstKapG (§ 267a HGB), für die die monetären Schwellenwerte 2024 deutlich erhöht werden (§ 267a Rz 1), dürfen auf die Erweiterung des Jahresabschlusses um einen Anhang unter der Voraussetzung von Bewertungseinschränkungen und Angaben unter der Bilanz verzichten. Rz. 46 So ist zunächst auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu verzichten. Relevant ist dabei nur...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Prüfungspflichtige Kapitalgesellschaften

Rz. 3 Eine KapG ist nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen jeweils mind. zwei der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschreitet. Im Fall einer Umwandlung oder Neugründung besteht die Prüfungspflicht bereits am ersten Abschlussstichtag nach einer solchen Maßnahme, sofern die erforderlichen Größenmerkmale gegeben sind...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum Normzweck des nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315k-E HGB

Rz. 1 Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit, insbes. vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Klimawandels, hat die EU dazu veranlasst, die Berichterstattung von Unt hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu intensivieren. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 § 267a HGB definiert KleinstKapG als Untergruppe der kleinen KapG. Eine Inanspruchnahme der Erleichterungen bedarf jedoch zusätzlich zu der Einhaltung der quantitativen Schwellenwerte der Beachtung von § 253 Abs. 1 Satz 5 HGB. Demnach haben KleinstKapG keine Bewertung von Bilanzansätzen zum beizulegenden Zeitwert vornehmen. Relevant ist dabei nur die gem. § 253 Abs. 1 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.1 Wechsel der Rechtsform

Rz. 187 Die Offenlegungspflichten gelten nur für KapG und KapCoGes. Folglich unterliegen klassische Personengesellschaften und Einzelunternehmer nicht der Offenlegungspflicht gem. § 325 HGB. Für sie gelten allenfalls die Regelungen des § 9 PublG. Hiermit sind insbes. die folgenden Vorteile verbunden: Rz. 188 Die Offenlegungspflicht gilt nur, wenn nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 P...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Minderheitenvotum (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 27 Die Befreiung kann auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn Minderheitsgesellschafter die Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses beantragen. § 291 Abs. 3 Nr. 2 HGB beinhaltet einen rechtsformabhängigen Minderheitenschutz für an dem zu befreienden MU beteiligte Minderheiten. Andere Gesellschafter können spätestens sechs Monate vor dem Ablauf des Konzern-Gj...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.1 Tatsächliche Gegebenheiten

Rz. 43 Unter tatsächlichen Gegebenheiten, die zur Aufgabe der Fortführungsprämisse führen, sind primär wirtschaftliche Umstände bzw. Probleme zu verstehen, die bereits eingetreten sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden und infolge ihrer schwerwiegenden Auswirkungen einem Fortbestehen des Unt entgegenstehen. Darüber hinaus können auch nicht-wirtschaftliche Ta...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Relevant ist die Regelung des § 327 HGB nur für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs mittelgroßer KapG und KapCoGes. Maßgeblich für die Zuordnung zum Kreis der "mittelgroßen" Gesellschaften sind die Schwellenwerte des § 267 Abs. 2 HGB (§ 267 Rz 1, 13 ff.) – deren längst überfällige Erhöhung im Jahr 2024, mit der Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung für ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Eintritt der Rechtsfolgen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 25 Gem. § 267 Abs. 4 Satz 1 HGB treten die Rechtsfolgen der Größenmerkmale nur ein, wenn mindestens zwei der Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Ein lediglich einmaliges Über- oder Unterschreiten hat – abgesehen von Neu- oder Umgründungen (Rz 27 ff.) – keine Rechtsfolgen. Durch diese Regelung wird eine größere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1

Rz. 9 Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Der ESRS 1 Allgemeine Vorschriften definiert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality), das der nichtfinanziellen Berichterstattung zugrundegelegt wird. Unterschieden wird zwischen einer impact materiality und einer financial materiality. Impact m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Einschränkung der Anwendung (Abs. 3)

Rz. 20 Mit Abs. 3 wird der Anwendungskreis für die Erleichterungen für bestimmte Unt eingeschränkt. Konkret fallen folgende Unt ab dem nach dem 31.12.2015 beginnenden Gj nicht mehr unter die KleinstKapG:[1] Investmentgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 11 des Kapitalanlagegesetzbuchs, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften i. S. d. § 1a Abs. 1 des Gesetzes über Unternehmensbeteil...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.3 Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rz. 133 § 341q HGB sieht vor, dass die Pflicht zur Erstellung eines Zahlungsberichts auch für KapG aus der mineralgewinnenden Industrie und des Holzeinschlags in Primärwäldern greift, wenn diese gem. den Schwellenwerten der Größenklasse der kleinen oder mittelgroßen KapG zuzuordnen sind, jedoch die für große KapG vorgesehenen Vorschriften anzuwenden haben. Dies trifft neben ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Bestimmungen des § 315i HGB-E sind von inländischen Zweigniederlassungen von KapG mit Sitz in einem Drittstaat anzuwenden. Eine Definition des Begriffs der Zweigniederlassung wird, wie auch in den grds. für Zweigniederlassungen geltenden Vorgaben der §§ 13 bis 13f HGB, im Gesetzesentwurf nicht vorgenommen. Allgemein wird aber unter einer Zweigniederlassung der rech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.13 Angaben zu nahestehenden Personen (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 86 Angaben sind zumindest über wesentliche marktunübliche Geschäfte des MU und der TU mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wert, über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen, in den Konzernanhang aufzunehmen. Dabei ist es freigestellt, ob nur über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte oder über alle Geschäfte mit na...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Arbeitnehmeranzahl (Abs. 5)

Rz. 19 Ein weiteres Kriterium für die Bestimmung der Größenklasse ist gem. Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 HGB die durchschnittliche Anzahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer. Der Begriff des Arbeitnehmers orientiert sich an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts sowie an der Rechtsprechung des BAG.[1] Insofern gilt als Arbeitnehmer jede natürli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Ausschlussgründe für Prüfungsgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 73 Durch Abs. 4 werden die Anforderungen der Abs. 2 und 3 in der Weise auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/Buchprüfungsgesellschaften übertragen, dass diese von der Abschlussprüfung ausgeschlossen sind, wenn sie selbst oder ein gesetzlicher Vertreter, ein Gesellschafter, der mehr als 20 % der den Gesellschaftern zustehenden Stimmrechte besitzt, ein verbundenes Unt, ein bei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Normenzusammenhänge

Rz. 5 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernlageberichts ergibt sich aus § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB. Demnach ist ein Konzernlagebericht innerhalb der ersten fünf Monate nach dem Stichtag für das vergangene Konzern-Gj zu erstellen. Die Frist verringert sich bei kapitalmarktorientierten Unt, die nicht die Erleichterung nach § 327a HGB nutzen können, gem. § 325 Abs. 4 Satz 1 HG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unt wird seit der Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility-Richtline (CSR-RL) durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im Jahr 2017 in § 289b HGB geregelt. Seither sind große KapG i. S. d. § 267 HGB von öffentlichem Interesse und mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet ihren Lagebericht um eine n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.5 Möglichkeit zur Untergliederung der Umsatzerlöse

Rz. 66 Grds. sind nach derzeitigem Rechtsstand sämtliche Miet- und Pachteinnahmen unabhängig von der Branche, der das Unt angehört und unabhängig vom vermieteten Objekt als Umsatzerlöse auszuweisen. Praxis-Beispiel Vermietet ein Unt der Spielzeugindustrie auf der Suche nach neuen Einnahmequellen nicht nur einmalig seine Kantine zur Aufführung von Konzerten an eine Event-Agent...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Qualitatives Kriterium: Kapitalmarktorientierte Gesellschaften (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 34 Neben den quantitativen Schwellenwerten zur Größeneinstufung von Gesellschaften ist das in § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB kodifizierte qualitative Kriterium "kapitalmarktorientiert" zu beachten. Unter Hinweis auf den Anlegerschutz und den Funktionenschutz von Kapitalmarkt und Wirtschaft gilt eine Ges. i. S. d. § 264d HGB stets als große Ges. Eine kapitalmarktorientierte Ges....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Finanzanlagen

Rz. 259 Zum Begriff der Finanzanlagen vgl. § 266 Rz 50. Rz. 260 Finanzanlagen unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist bei voraussichtlich dauernder Wertminderung geboten. Bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung eröffnet § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ein Abschreibungswahlrecht. Seine Ausübung unterliegt dem Stetigkeitsgebot ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 16 Sind die Tatbestandsmerkmale des § 264a HGB erfüllt, so liegt eine sog. haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft vor, die neben den allgemeinen Vorschriften der §§ 238–263 HGB folgende Spezialvorschriften zu beachten hat:[1] §§ 264–289f HGB: Jahresabschluss der KapG und Lagebericht §§ 290–315e HGB: Konzernabschluss und Konzernlagebericht §§ 316–324a HGB: Prüfung §§...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Hier gelangen Sie zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.mehr

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Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 7 Kurzgefasst: Überblick über die aktualisierten Verbindlichkeiten aus dem Geldwäschegesetz

Für Verpflichtete gilt: In die Begriffsbestimmungen sind Finanzinformationen, Finanzanalyse sowie Kryptowerte neu aufgenommen worden (§ 2 GwG). Der risikobasierte Ansatz ist die grundsätzliche Herangehensweise (§ 3a GwG). Sie müssen ein Risikomanagement, d. h., eine Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen vorhalten (§ 4 GwG). Für Güterhändler gelten Schwellenbeträge für Ba...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 2.2 Die Ermittlung des Pflegegrades (Abs. 2 und 3)

Rz. 10 Die Ermittlung des Pflegegrades ist mehrschrittig aufgebaut und richtet sich nach den Vorgaben in Abs. 2 und Abs. 3 i. V. m. den Anlagen 1 und 2. Abs. 2 bestimmt zunächst den grundsätzlichen Aufbau des Begutachtungsinstruments. Abs. 3 regelt unter welchen Prämissen sich welcher Punktbereich und damit welcher Pflegegrad ergibt. Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 1 ist das Begutacht...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zweck der sozialen Pflegeversicherung ist die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit im Sinne einer Grundsicherung. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der Pflegeversicherung bewusst nicht bei jeder Form eines Pflegebedarfs auch entsprechende Leistungen gewähren. Aus diesem Grund hat er Mindestmerkmale statuiert, die als gesetzliche Voraussetzun...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Ermittl... / 2.3 Besondere Bedarfskonstellationen (Abs. 4)

Rz. 19 Nach Abs. 4 Satz 1 können Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen. Die Regelung enthält eine Sonderregelung zur Ermit...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Schwellenwerte für Massenentlassung (Abs. 1, 4 und 5)

Rz. 44 Die Anzeigepflicht und die sonstigen Pflichten nach § 17 Abs. 1 bis 3 KSchG werden nur ausgelöst, wenn die beabsichtigten Entlassungen bestimmte Schwellenwerte innerhalb von 30 Kalendertagen überschreiten. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG sind folgende Schwellenwerte zu überschreiten:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen

Rz. 81 Steht die Anzahl der regelmäßig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer fest, ist festzustellen, ob eine über die in § 17 Abs. 1 KSchG geregelten Schwellenwerte hinausgehende Zahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlassen werden soll. Rz. 82 Unter Entlassung wird seit der Junk-Entscheidung des EuGH der Ausspruch der Arbeitgeberkündigung (Rz. 16 f.) sowie...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3 Auflösung des Gemeinschaftsbetriebs

Rz. 55 Problematisch ist, auf welche Einheit hinsichtlich der für die Massenentlassungsanzeige maßgeblichen Schwellenwerte abzustellen ist, wenn eines von mehreren Unternehmen, die einen Gemeinschaftsbetrieb führen, beabsichtigt, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seine Arbeitnehmer zu entlassen. Entscheidend ist, ob im für die Schwellenwerte maßgeblichen Zeitpunk...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.2 Leiharbeitnehmer

Rz. 61 Noch nicht geklärt ist, ob im Rahmen der Schwellenwerte des § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG Leiharbeitnehmer im Einsatzbetrieb des Entleihers zu berücksichtigen sind. Die mit Wirkung ab dem 1.4.2017 in Kraft getretenen Neuregelungen des § 14 Abs. 2 Sätze 4 bis 6 AÜG [1] beantworten diese Frage für das KSchG nicht. Teilweise – insbesondere auch von der BA – wird dies verneint ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1 Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 46 Bei der Feststellung, ob der für den jeweiligen Betrieb maßgebliche Schwellenwert durch die beabsichtigten Entlassungen überschritten wird, ist auf den Zeitpunkt vor der Entscheidung über die Entlassung abzustellen[1] (vgl. Rz. 36). Denn die in den Massenentlassungsvorschriften vorgesehenen Konsultations- und Anzeigepflichten entstehen vor einer Entscheidung des Arbei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Frühere Praxis vor der "Junk"-Entscheidung

Rz. 34 Hinsichtlich der Massenentlassungsanzeige ging die Praxis vor der "Junk"-Entscheidung des EuGH (Rz. 16) wie folgt vor (vgl. Rz. 15, 155, 172): Zunächst wurde festgestellt, ob die beabsichtigten Beendigungen von Arbeitsverhältnissen die Schwellenwerte nach § 17 Abs. 1 KSchG innerhalb des dort geregelten Zeitraums von 30 Kalendertagen überschreiten. Abzustellen war hier...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Maßgebliche Einheit: Betrieb

Rz. 50 Bei der Frage, ob die Vorschriften über anzeigepflichtige Massenentlassungen eingreifen oder nicht, ist die maßgebliche Einheit zu bestimmen, innerhalb derer der jeweilige Schwellenwert überschritten sein muss. Maßgebliche Einheit ist der jeweilige Betrieb bzw. die Verwaltung des privaten Rechts oder der von einer öffentlichen Verwaltung geführte und wirtschaftliche Z...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2 Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 54 Ein Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen liegt vor, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird. Die beteiligten ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Heutige Rechtslage

Rz. 48 Bei richtlinienkonformer Auslegung von § 17 Abs. 1 KSchG ist unter Entlassung der Ausspruch der Arbeitgeberkündigung sowie jede vom Arbeitgeber veranlasste und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Handlung (z. B. Abschluss eines Aufhebungsvertrags, Ausspruch einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer, vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG) zu verstehen (vgl. Rz. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.4 "In der Regel" beschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 77 Bei der Berechnung, ob der Schwellenwert nach § 17 Abs. 1 KSchG überschritten ist, kommt es nicht auf die Anzahl der im konkreten Zeitpunkt der Entlassung beschäftigten Arbeitnehmer an, sondern auf die Zahl der "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer. Der maßgebliche Begriff der Regelanzahl der Arbeitnehmer kommt nicht nur im Kündigungsschutzgesetz (z. B. § 23 Abs. ...mehr