Fachbeiträge & Kommentare zu Schwellenwerte

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Orientierungspunkte für die Umsetzung

Rz. 96 Für die Zwecke der Implementierung liegt es nahe, sich an den auf Institutsebene geltenden allgemeinen Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse zu orientieren: Zunächst müssen die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse eine frühzeitige Identifizierung, vollständige Erfassung und angemessene Darstellung der wesentlichen Risiken gewährleisten (... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Richtlinie für Rettungserwerbe

Rz. 123 Unter "Rettungserwerben" ("foreclosed assets") ist der Erwerb von Sicherheiten zu verstehen, die in der Folge als Vermögenswerte in der Bilanz des Institutes ausgewiesen werden. Dafür kommen z. B. Immobilien und Transportmittel infrage (→ BTO 1.2.5 Tz. 8, Erläuterung). Analog dazu bezeichnet die EBA Vermögenswerte, die mittels Inbesitznahme einer Sicherheit erlangt ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Turnus der Berichterstattung über operationelle Risiken

Rz. 85 Diese ursprünglich in BTR 4 Tz. 5 enthaltene Anforderung hat die deutsche Aufsicht im Zuge der fünften MaRisk-Novelle hierher überführt. Die Institute müssen gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken zumindest jährlich identifiziert und beurteilt werden (→ BTR 4 Tz. 2). Insofern liegt es nahe, die Geschäftsleitung im selben Turnus über die wesentlichen Sch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Umgang mit ESG-Risiken

Rz. 43 Die BaFin und die EZB haben ihre Vorstellungen zum Umgang mit ESG-Risiken frühzeitig formuliert.[1] Auf europäischer Ebene hat die deutsche Aufsicht damit eine Vorreiterrolle eingenommen, gefolgt von Veröffentlichungen der niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank, DNB)[2], der französischen Finanzaufsichtsbehörde (Autorité de Contôle Prudentiel et de Résolu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Sinngemäße Umsetzung bei Beteiligungen

Rz. 23 Die deutsche Aufsicht geht von der Prämisse aus, dass es aus ökonomischer Sicht keine Rolle spielt, ob einem Unternehmen ein Kredit gewährt wird oder sich das Institut an ihm beteiligt. Allerdings haben sich in der Praxis des Beteiligungsgeschäftes Besonderheiten herausgebildet, so dass die Anforderungen an das Kreditgeschäft nicht unmittelbar und vollständig auf dies... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Festlegung geeigneter Fristen

Rz. 142 Trotz dieser befürchteten Nebeneffekte müssen die Institute im Rahmen der Überwachung der notleidenden Risikopositionen "geeignete" Fristen für die Behandlung von besicherten und unbesicherten notleidenden Risikopositionen festlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Bestände an notleidenden Risikopositionen in einem angemessenen Zeitraum abgebaut werde... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Sportvereine fördern den Sport (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) und sind als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft anzuerkennen, wenn sie die Voraussetzungen des § 52 AO (Anhang 1b) erfüllen. Die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen setzt insbesondere auch voraus, dass deren Tätigkeit der Allgemeinheit und nicht nur e... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Berechnung der NPL-Quote

Rz. 57 Zur Berechnung der NPL-Quote muss der "Bruttobuchwert" der "notleidenden Darlehen und Kredite" ("non-performing loans", NPL) durch den Bruttobuchwert der gesamten Darlehen und Kredite geteilt werden (→ AT 2.1 Tz. 1, Erläuterung). Zur Klarstellung, was unter dem Status "notleidend" genau zu verstehen ist, soll die Definition für das aufsichtliche Meldewesen herangezoge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Allgemeine Anforderungen an das Management von Marktpreisrisiken

Rz. 55 Auch die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken sind grundsätzlich als wesentlich einzustufen (→ AT 2.2 Tz. 1). Im Modul BTR 2 sind die Vorgaben aus Art. 83 Abs. 1 CRD IV umgesetzt, wonach in den Instituten Grundsätze und Verfahren vorhanden sein müssen, um alle wesentlichen Ursachen und Auswirkungen von Marktpreisrisiken zu ermitteln, zu messen und zu s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.4 Kleine und nicht komplexe Institute gemäß CRR

Rz. 124 Gerade bei kleinen Instituten mit einer geringen Bilanzsumme und einfachem Geschäftsmodell besteht die Gefahr, dass der Verwaltungsaufwand für die Erfüllung der bankaufsichtlichen Anforderungen in keinem angemessenen Verhältnis zum aufsichtlichen Nutzen steht.[1] Da Deutschland mit fast 1.500 Instituten rund 40 Prozent der kleinen Institute in der Eurozone stellt, ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 31 "Fremdwährungskredite" sind Kredite an Kreditnehmer in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, unabhängig von der Rechtsform der Kreditfazilität (z. B. Einräumung eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe). Das "Fremdwährungskreditrisiko" ("Foreign Exchange Lending Risk" bzw. "FX... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2. Voraussichtlicher Änderungsbedarf aus den NPL‐Leitlinien der EBA

Die Aufsicht stellt zu den NPL‐Leitlinien eine Präsentation vor, die insbesondere die Schwerpunkte "Umsetzung" und "Wesentliche Neuerungen" beinhaltet. Zur "Umsetzung" führt die Aufsicht aus, dass die deutsche Aufsicht im Rahmen des "Comply‐or‐explain‐Verfahrens" der EBA ein "intend to comply" bis Ende 2020 für diese Leitlinien erklärt hat. Ihre Umsetzung erfolgt im Rahmen de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Eigenständige Compliance-Funktion

Rz. 79 Die Institute haben im Hinblick auf die aufbauorganisatorische Ausgestaltung der Compliance-Funktion weitgehende Gestaltungsfreiheit, d. h. es kommen grundsätzlich zentrale und dezentrale Organisationsformen in Betracht. Die Compliance-Funktion kann insbesondere auch an bestehende Stabs- oder Kontrollfunktionen im Institut angebunden werden, sofern eine direkte Berich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.5 Umgang mit allgemeinen Zahlungsmoratorien in der Krise

Rz. 102 Im Hinblick auf die Identifizierung von ausgefallenen Risikopositionen spielen die jeweiligen Umstände eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit COVID-19 hat die EBA darauf hingewiesen, dass öffentliche Moratorien den Zeitraum für das Kriterium der Überfälligkeit verlängern können. Aus Sicht der EBA sollten öffentliche und private Moratorien in dem Maße vergleichbar b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Installation eines Risikovorstandes

Rz. 143 Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion ist einer Person auf einer ausreichend hohen Führungsebene zu übertragen. Sie hat ihre Aufgaben in Abhängigkeit von der Größe des Institutes sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten grundsätzlich in exklusiver Weise auszufüllen (→ AT 4.4.1 Tz. 4). Die exklusive Wahrnehmung der Leitung der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Management der NPL-Bestände

Rz. 16 Die zuständigen Behörden können selbst bei einer NPL-Quote unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 5 Prozent die Anwendung der für Institute mit hohem NPL-Bestand relevanten Anforderungen verlangen, wenn sie z. B. Anzeichen einer Verschlechterung der Qualität der Vermögenswerte erkennen. Schließlich könnte diese negative Entwicklung dazu führen, dass die 5-Prozent-Sc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Instrumente zur Identifizierung und Beurteilung

Rz. 119 Die wesentlichen operationellen Risiken, d. h. die bedeutenden potenziellen Schadensfälle, müssen identifiziert und beurteilt werden. Für die Identifizierung potenzieller Schadensfälle und zur Beurteilung ihrer möglichen negativen Auswirkungen auf die Ertrags- oder Vermögenslage des Institutes kann u. a. auf die in der Vergangenheit beobachteten Verluste abgestellt w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 14.1 Jährlicher Bericht über wesentliche Auslagerungen

Rz. 443 Der zentrale Auslagerungsbeauftragte bzw. das zentrale Auslagerungsmanagement haben mindestens jährlich einen Bericht über die wesentlichen Auslagerungen zu erstellen und der Geschäftsleitung zur Verfügung zu stellen. Der Bericht soll eine Aussage darüber treffen, ob die erbrachten Dienstleistungen der Auslagerungsunternehmen den vertraglichen Vereinbarungen entsprech... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Regelungen des § 18 KWG und der PrüfbV

Rz. 190 Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund mit der Vorschrift des § 18 KWG Regelungen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers erlassen. In diesem Zusammenhang wurden seitens der deutschen Aufsicht zunächst diverse Rundschreiben veröffentlicht, um die Anforderungen des § 18 KWG zu präzisieren. Im Frühjahr 2005 wurden die gesetzlichen Rege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Geordnete und ruhige Marktverhältnisse

Rz. 266 Die von den Instituten verwendeten Methoden und Verfahren zur Risikoquantifizierung beruhen sehr häufig zumindest teilweise auf beobachteten Entwicklungen aus der Vergangenheit (z. B. VaR-Verfahren auf Basis historischer Simulation). Historische Daten bilden dann einen Teil der Berechnungsgrundlage für die Bewertung des (in die Zukunft gerichteten) Risikos. Aus diese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Risikoappetit und Limitsystem

Rz. 38 Das Limitsystem sollte im Einklang mit der Gesamtstrategie und dem Risikoappetit des Institutes festgelegt werden, um Risiken und Verluste im Einklang mit dem Konzept zur angemessenen Kapitalausstattung effektiv begrenzen zu können. Insofern sollte es wirksame Grenzen für die Risikoübernahme beinhalten.[1] Unter diesen Risikogrenzen sind spezifische quantitative Maßna... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Szenarioanalyse

Rz. 182 Seit der sechsten MaRisk-Novelle ist die Risikoanalyse durch eine Szenarioanalyse zu ergänzen, soweit dies sinnvoll und verhältnismäßig ist (→ AT 9 Tz. 2, Erläuterung). Im Übermittlungsschreiben zur sechsten MaRisk-Novelle verweist die BaFin in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Tz. 65 der EBA-Leitlinien zu Auslagerungen.[1] Anhand von Szenarien sollten ggf. unters... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Verschärfungen mit der siebten MaRisk-Novelle

Rz. 9 Nachdem die Verantwortung für die Beaufsichtigung der "großen Förderbanken" durch die Anpassungen im Bankenpaket wieder an die deutsche Aufsicht übertragen wurde, hat die BaFin geprüft, welche der für bedeutende Institute geltenden Regeln auch auf diese Institute angewendet werden sollten. Im Ergebnis ihrer Überprüfung ist der Anwendungsbereich für die Vorgaben zur gru... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.2 Diskussionsprozess über angemessene Regelungen

Rz. 32 Die deutsche Aufsicht stellt damit auf eine längere Diskussion mit der Kreditwirtschaft ab, die am 2. September 2021 im Fachgremium MaRisk gestartet und von den Aufsichtsbehörden mit einer E-Mail vom 3. Januar 2023 sowie einem ergänzenden Schreiben vom 5. Juni 2023 an die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) abgeschlossen wurde. Die ersten Vorstellungen der Aufsicht, die al... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Festlegung und Durchführung geeigneter Maßnahmen

Rz. 200 In allen genannten Varianten der Berichterstattung geht es letztlich darum, auf Schwachstellen hinzuweisen, um frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen zu treffen, angemessene Risikosteuerungsmaßnahmen zu ergreifen oder Prüfungshandlungen durch die Interne Revision einzuleiten. Auf diese Weise kann vom Institut weiterer Schaden abgewendet werden. D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.7 Kapitalbedarf für operationelle Risiken

Rz. 115 Im ICAAP sind die Institute für die Definition von operationellen Risiken selbst verantwortlich. In der Praxis orientieren sich viele Institute an der aufsichtlichen Definition der operationellen Risiken für die erste Säule. Nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR umfasst das operationelle Risiko die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von in... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.9 Zusammenhang zur Sanierungsplanung

Rz. 243 Sowohl der RTF-Leitfaden als auch der ICAAP-Leitfaden verweisen auf die Schnittstellen zwischen dem ICAAP und der Sanierungsplanung. Ein Sanierungsplan gemäß Art. 5 BRRD[1] zielt darauf ab, die Maßnahmen darzulegen, die von einem Institut im Fall einer erheblichen Verschlechterung seiner Finanzlage zu ergreifen sind, um seine finanzielle Stabilität wiederherzustelle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.3 Aktueller Stand

Rz. 79 Vom Grundsatz her hat sich die Vorgehensweise nicht geändert. Gemäß ihrem Mandat in Art. 98 Abs. 5a CRD IV hat die EBA auf Basis der Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht[1] und ihrer eigenen Leitlinien vom Juli 2018[2] am 20. Oktober 2022 der EU-Kommission ihre Entwürfe technischer Regulierungsstandards vorgelegt, in denen die aufsichtlichen Schockszena... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.1 Institute mit hohem NPL-Bestand

Rz. 66 Die Anforderungen der EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen betreffen zum Teil lediglich Institute mit einer Quote notleidender Kredite ("non-performing loans", NPL) von mindestens 5 Prozent. Diese in den MaRisk als "Institute mit hohem NPL-Bestand" bezeichneten Institute haben erhöhte Anforderungen beim Management von notleidenden Risikoposi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 2.2 Risiken

Rz. 1 Die Anforderungen des Rundschreibens beziehen sich auf das Management der für das Institut wesentlichen Risiken. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit muss sich die Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen einer Risikoinventur einen Überblick über die Risiken des Instituts verschaffen (Gesamtrisikoprofil). Die Risiken sind auf der Ebene des gesamten Institu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.2 Steuerung der Risiken

Rz. 375 Im Hinblick auf die Steuerung der auslagerungsspezifischen Risiken sind unterschiedliche Maßnahmen denkbar, deren Eignung nicht unwesentlich von der konkreten Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages abhängt. Insbesondere die folgenden Maßnahmen können einen effektiven Beitrag zur Steuerung der Risiken leisten: Die Leistungsbeziehung zwischen auslagerndem Institut und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.3 Initiativen der Kreditwirtschaft

Rz. 350 Seitens der Kreditwirtschaft ist aus globaler Sicht zunächst die "United Nations Environment Programme Finance Initiative" (UNEP FI) als Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und dem globalen Finanzsektor zu nennen. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss entsprechender Initiativen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Die Initiative der K... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.4 Umgang mit einem hohen NPL-Bestand

Rz. 123 Eine Auswirkung der Finanzmarktkrise, die auch viele Jahre später noch nicht vollständig beseitigt werden konnte, waren die teilweise sehr hohen Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen einiger Institute. Die europäischen Institute waren davon unterschiedlich stark betroffen, wobei in einzelnen Ländern eine Konzentration dieser "Institute mit hohem NPL-Besta... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557b lehnt sich an den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a MHG an, allerdings in geänderter Form, die die Indexmiete für den Vermieter attraktiver macht. Wie bis zum 1.9.2001 darf die Gleitklausel nur verknüpft werden mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung, der nunmehr in Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) umbenann... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
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GKV-Beitragssatzstabilisier... / 2.8 Sonstige Maßnahmen

Zweitmeinungspflicht vor bestimmten mengenanfälligen Eingriffen (Abrechnungsverbot bei fehlendem Nachweis, ab dem Jahr 2027) Neue Kurzzeitfallpauschalen im Krankenhaus (ab dem Jahr 2028) Anpassung des Prüfquotensystems (höhere Prüfquoten, niedrigere Schwellenwerte) Kürzung des Innovationsfonds auf 100 Mio. EUR/Jahr (ab dem Jahr 2027); Rückführung nicht verausgabter Mittel Streic... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.1 Wechsel der Rechtsform

Rz. 187 Die Offenlegungspflichten gelten nur für KapG und KapCoGes. Folglich unterliegen klassische Personengesellschaften und Einzelunternehmer nicht der Offenlegungspflicht gem. § 325 HGB. Für sie gelten allenfalls die Regelungen des § 9 PublG. Hiermit sind insbes. die folgenden Vorteile verbunden: Rz. 188 Die Offenlegungspflicht gilt nur, wenn nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 P... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Modernisierung von Nichtwoh... / 1 Grundsätze

Der Bestand an Nichtwohngebäuden wurde europaweit im Jahr 2020 auf Grundlage verfügbarer Informationen ermittelt. Auf Grundlage dieses Bestandes wurden die Anforderungen an die energetisch schlechtesten 16 % (2030) bzw. 26 % (2033) abgeleitet. Um der sehr großen Vielfalt an Nichtwohngebäuden gerecht zu werden und das Wirtschaftlichkeitsgebot bei Renovierungspflichten abbilde... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Kommunale Wärmeplanung (GModG) / 2.2 Unbeplante Gebiete

Nach § 4 Abs. 1 WPG sind die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe des WPG spätestens bis zu den in § 4 Abs. 2 WPG genannten Zeitpunkten erstellt werden. Maßgebliche Zeitpunkte sind in Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern der 30.6.2026 und bis 100.000 Einwohner der 30.6.2028. Für ein Gemeindegebiet, in dem zum 1.1.2024 15.000 ... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Kommunale Wärmeplanung (GModG) / 2.5 Kleine Wärmeplanung

Mit der kleinen Wärmeplanung nach § 22a WPG wird die Wärmeplanung für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern wesentlich vereinfacht – allerdings erst mit Inkrafttreten der Novelle des WPG, womit Ende 2026 zu rechnen ist. Ausgehend von der Prämisse, dass aufgrund der ländlichen Strukturen wohl kaum eine Versorgung mittels Wärmenetzen wird erfolgen können, stellen die Gemeinde... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 1 Einführung

Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Jahren vielfältige Reformen angestoßen, um primär Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu bewegen. Der Nachhaltigkeitsbegriff ist im Schrifttum divers belegt und kann zum einen durch das sog. "Triple Bottom Line"-Konzept operationalisiert werden. Hier... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.3 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (Sustainable Supply Chain Management) durch den Vorstand

Eine zentrale Regulierung i. R. d. Sustainable Corporate Governance stellt das sog. " Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz " (LkSG) dar. Wenngleich andere europäische Staaten, z. B. das Vereinigte Königreich und Frankreich, in den vergangenen Jahren ähnliche Gesetze erlassen haben, wurde ein EU-weites Pendant erst durch die CSDDD im Jahr 2024 verabschiedet. Das LkSG trat zum 1.... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.1.2 Nachhaltigkeitsexpertise

Die zwingende Einrichtung von Nachhaltigkeitsexperten im Verwaltungsrat wird auf internationaler Ebene kontrovers diskutiert, da ESRS 2 eine Berichterstattung hierüber im Nachhaltigkeitsbericht vorschreibt.[1] Zudem hatten einige Staaten Regulierungen hierzu erlassen. So sieht das Indische Aktienrecht durch den sog. "Companies Act 2013" die obligatorische Einrichtung eines N... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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EU-Taxonomie – Anforderunge... / 3 Delegierter Rechtsakt Klima

Mit dem Delegierten Rechtsakt zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel[1] vom 4.6.2021 (Delegierter Rechtsakt Klima) wurde der 1. delegierte Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. In Kraft getreten ist er am 29.12.2021 und findet vollumfänglich Anwendung in der Berichterstattung der berichtspflichtigen Unternehmen. Als Rahmen für die Wirtsc... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1

Rz. 9 Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Der ESRS 1 Allgemeine Vorschriften definiert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality), das der nichtfinanziellen Berichterstattung zugrundegelegt wird. Unterschieden wird zwischen einer impact materiality und einer financial materiality. Impact m... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Buchhaltung als Basis für d... / Ziele

Um dennoch ein möglichst genaues Bild der aktuellen Buchhaltungszahlen des Unternehmens zu bekommen, ist es wichtig, typische Fallen der Finanzbuchhaltung zu kennen und die wichtigsten "Sünden" in der eigenen Finanzbuchhaltung aufzuspüren, diese "Sünden" auszumerzen, sich selbst, der Bank und anderen (Gesellschaftern, Mitarbeitern, Angehörigen) eine "unterjährige" Gewinn- und V... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit und Begriff der Nachhaltigkeit (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 13 Zentral für die Berichterstattung nach § 289c HGB-E ist der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit, wie er in Abs. 1 Satz 1 des § 289c HGB-E verankert ist. Demnach sind diejenigen Angaben in den Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen, die für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeiten des Unt auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie für das Verständnis der Auswirkungen von ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.2 Anwenderkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 22 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E behandelt die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten für Unt im Zuge der Umsetzung der CSRD in nationales deutsches Recht. Diese Erweiterung betrifft nicht nur kapitalmarktorientierte Unt, sondern erstreckt sich künftig auf alle großen KapG sowie auf große Personenhandelsgesellschaften, die gem. § 264a HGB den KapG gl... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.1 Überblick zu und Normzweck von § 289b HGB-E

Rz. 21 Das Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung der CSRD war zwar 2024 noch im (alten) Bundestag, jedoch fand keine Verabschiedung statt. Am 10.7.2025 legte das BMJV einen neuen RefE CSRD-UmsG (2025) vor, bereits am 3.9.2025 wurde dieser inhaltlich fast unverändert als RegE CSRD-UmsG (2025) beschlossen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren stand auch Mitte des Jahre... mehr